KfW 455-B aktueller Stand: Antragsstopp 31.07.2026, Wiederaufnahme frühestens 2027 (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

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Wer 2026 einen barrierereduzierenden Badumbau plant und dabei auf den KfW-Zuschuss 455-B gesetzt hat, muss umplanen: Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" ist seit dem 31. Juli 2026 gestoppt[1]. Die KfW nimmt keine neuen Anträge mehr an, weil die vom Bund bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind. Eine Wiederaufnahme ist nach Angaben der KfW erst möglich, wenn im Jahr 2027 erneut Bundesmittel[2] bereitgestellt werden – eine Zusage dafür gibt es bislang nicht. Dieser Ratgeber aus der Rubrik Förderung fasst den belegten Sachstand zusammen: die Chronologie des Programms, die offiziellen Aussagen der KfW, was der Stopp für laufende Anträge und erteilte Zusagen bedeutet – und welche Förderwege den Zuschuss 455-B aktuell ersetzen. Jede Angabe ist mit der Quelle verknüpft; alle Fakten wurden im September 2026 gegen die Programmseite der KfW und ihre Newsroom-Meldungen geprüft.

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Der aktuelle Stand in Kürze

Frage Stand September 2026 Quelle
Kann ich einen Antrag auf den Zuschuss 455-B stellen?Nein. „Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen."[1]Programmseite der KfW (kfw.de/455-B)
Warum ist der Antragsstopp erfolgt?Die Bundesmittel für 2026 sind wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft.[1]KfW-Newsroom, Meldung vom 31.07.2026
Was passiert mit bereits gestellten Anträgen?Sie werden weiter bearbeitet; bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt eine Zusage.[2]KfW-Programmseite
Was passiert mit erteilten Zusagen?Der Zuschuss ist reserviert und wird nach Nachweis der Förderungsvoraussetzungen ausgezahlt.[2]KfW-Programmseite
Wann kann ich wieder beantragen?Frühestens 2027 – nur wenn der Bund dann erneut Mittel bereitstellt; eine Zusage gibt es nicht.[2]KfW-Programmseite
Läuft der KfW-Kredit 159 weiter?Ja – der zinsgünstige Kredit „Altersgerecht Umbauen" ist vom Stopp nicht betroffen.[3]KfW-Newsroom, Meldung vom 31.07.2026

Die Chronologie: Vom Wiederstart zum Stopp in vier Monaten

Das Programm 455-B hat 2026 eine kurze, steile Karriere hingelegt – die Chronologie ist für die Einordnung wichtig, weil sie erklärt, warum der Stopp niemanden überraschen sollte:

Datum Ereignis Quelle
08.04.2026Die KfW nimmt die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf – nachdem das Programm zuvor nicht beantragbar war.[4]KfW-Newsroom, Meldung (News-Details_889024)
08.04.–31.07.2026Hohe Nachfrage: Nach Branchenangaben werden in dieser Zeit Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträgen mit einem Volumen von rund 46,1 Mio. € erteilt.[5]baulinks.de, Meldung zum Antragsstopp (August 2026)
31.07.2026Antragsstopp: Die KfW informiert, dass keine Anträge mehr im Produkt 455-B gestellt werden können – die Fördermittel sind ausgeschöpft.[1]KfW-Newsroom, „Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen" vom 31.07.2026
Seit 31.07.2026Die Programmseite zeigt: „Keine Antragstellung mehr möglich"; laufende Anträge und Zusagen sind nicht betroffen.[2]kfw.de/455-B (Programmseite, abgerufen September 2026)
Ab 2027Eine Antragstellung wird wieder möglich sein, „sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden".[2]kfw.de/455-B (Programmseite)

Das Gesamtbudget für die Wiederaufnahme 2026 wurde von Fachmedien mit rund 50 Mio. € Bundesmitteln beziffert.[6] Angesichts der Nachfrage – binnen weniger Monate Zusagen über rund 46,1 Mio. €[5] – war die Erschöpfung des Topfes absehbar; die KfW weist auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss „aus Mitteln des Bundes finanziert" wird und wegen der hohen Nachfrage ausgeschöpft ist.[2]

Was der Stopp für Sie bedeutet: drei Fallgruppen

1. Sie haben bereits einen Antrag gestellt (vor dem 31.07.2026). Ihr Antrag wird bearbeitet. Erfüllen Sie die Förderungsvoraussetzungen, erhalten Sie nach Angaben der KfW in den nächsten Tagen eine Zusage – damit ist der Zuschuss reserviert. Wichtig: Auch für diese Fälle gilt die Programmregel, dass Sie noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben dürfen, solange keine Zusage vorliegt.

2. Sie haben bereits eine Zusage. Ihr Zuschuss ist reserviert. Die KfW zahlt ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen nachweisen – in der Praxis also nach Abschluss der Maßnahme mit den entsprechenden Nachweisen. Der Stopp ändert an bestehenden Zusagen nichts.

3. Sie haben noch keinen Antrag gestellt. Sie können derzeit keinen Antrag stellen – weder über das KfW-Zuschussportal noch auf anderem Weg. Ein „Nachrücken" oder eine Warteliste gibt es nach den öffentlichen Angaben der KfW nicht; entscheidend ist allein, ob der Bund 2027 neue Mittel bereitstellt. Planen Sie den Badumbau also nicht auf der Basis des 455-B-Zuschusses – die Alternativen finden Sie weiter unten.

Was der Zuschuss 455-B überhaupt leistete

Damit die Einordnung realistisch bleibt, lohnt der Blick auf die Konditionen des gestoppten Programms – sie gelten unverändert, falls das Programm 2027 wieder aufgenommen wird:

Förderweg im Programm 455 Zuschuss Obergrenze förderfähige Kosten
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (z. B. Badumbau, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung)10 % der förderfähigen Kosten25.000 € je Wohneinheit → max. 2.500 € Zuschuss[2]
Kompletter Umbau nach KfW-Standard „Altersgerechtes Haus"12,5 % der förderfähigen Kosten50.000 € je Wohneinheit → max. 6.250 € Zuschuss[2]

Weitere Eckpunkte des Programms, die auch für eine mögliche Wiederaufnahme relevant sind:

  • Der Zuschuss war unabhängig von Alter und Pflegegrad[2] – ein entscheidender Unterschied zum Pflegekassen-Zuschuss, der einen anerkannten Pflegegrad voraussetzt.
  • Gefördert wurden Maßnahmen an selbst genutztem Wohnraum; Mieter konnten mit einer Modernisierungsvereinbarung des Vermieters antragen.
  • Beim Standard „Altersgerechtes Haus" war ein unabhängiger Sachverständiger für die Bestätigung der förderfähigen Kosten und der technischen Mindestanforderungen erforderlich.
  • Die Antragstellung lief über das KfW-Zuschussportal, und der Antrag musste vor Beginn des Vorhabens gestellt sein („Sie können einen Antrag nur stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben").
  • Der Badumbau – etwa die Umrüstung einer Badewanne auf eine bodengleiche Dusche – zählte ausdrücklich zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Wer 2026 mit Pflegegrad einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € erwartet hatte, sollte sich die Größenordnung vor Augen führen: Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI (bis 4.180 € je Maßnahme[7]) war und ist für Pflegebedürftige der größere Baustein – der 455-B ergänzte vor allem Haushalte ohne Pflegegrad.

Wiederaufnahme 2027: Was die KfW wirklich sagt

Rund um die Wiederaufnahme kursieren viele Spekulationen. Die belegbare Faktenlage ist dünn und bewusst vorsichtig formuliert – die KfW schreibt auf der Programmseite wörtlich:

> „Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein."[2]

Daraus folgt dreierlei:

  1. „Frühestens 2027" ist korrekt, „2027 garantiert" ist es nicht. Eine Antragstellung vor 2027 schließt die KfW aus; ob es 2027 neue Mittel gibt, hängt vom Bundeshaushalt ab und ist zum Stand September 2026 nicht zugesagt.
  2. Die Konditionen können sich ändern. Eine Wiederaufnahme bedeutet nicht automatisch eine 1:1-Fortsetzung – Höhe, Fördersätze und Budget legt der Bund bei der Mittelbereitstellung fest.
  3. Der verlässliche Weg der Information ist die Programmseite selbst. Aktuelle Meldungen erscheinen unter kfw.de/455-B sowie im Newsroom der KfW. Wer plant, sollte dort regelmäßig nachsehen – und Förderzusagen grundsätzlich erst dann einrechnen, wenn sie schriftlich vorliegen.

Einordnung zur Vorgeschichte: Das Programm 455-B war vor der Wiederaufnahme am 08.04.2026 längere Zeit nicht beantragbar; die erneute Auflage mit Bundesmitteln 2026 und der schnelle Stopp nach nicht einmal vier Monaten zeigen, wie nachfrageabhängig dieses Zuschussinstrument ist. Eine verlässliche Planungsgrundlage war der 455-B damit auch 2026 nie – anders als der laufende KfW-Kredit 159[3].

Der laufende Ersatz: KfW-Kredit 159

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" ist vom Stopp des Zuschusses nicht betroffen und bleibt der zentrale KfW-Weg für den Badumbau:

  • Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit[3] für Maßnahmen zur Barrierereduzierung – ausdrücklich auch den Badumbau – sowie für Einbruchschutz.
  • Kein Pflegegrad und keine Altersgrenze erforderlich; Eigentümer und Mieter können über ihre Hausbank beantragen.
  • Der Kredit ersetzt den Zuschuss nicht inhaltlich (er ist ein Darlehen, kein verlorener Zuschuss), verteilt den Eigenanteil aber über planbare Raten. Eine Kombination von Kredit 159 und Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme ist nicht vorgesehen; wer dennoch auf einen künftigen Zuschuss spekuliert, sollte die Kumulierungsregeln vorher mit der KfW klären.

Status prüfen: So gehen Sie vor

„Status prüfen" ist die Standardempfehlung – konkret heißt das:

  1. kfw.de/455-B aufrufen: Die Programmseite zeigt den aktuellen Status („Keine Antragstellung mehr möglich") und die wichtigsten Hinweise für Bestandsfälle. Sie ist die primäre Quelle.
  2. KfW-Newsroom beobachten: Meldungen zur Mittelbereitstellung erscheinen unter kfw.de im Bereich Newsroom/Aktuelles – die Meldungen vom 08.04.2026 und 31.07.2026 dokumentieren den Verlauf.
  3. Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) nutzen: Dort pflegen Bund, Länder und teils Kommunen ihre Programme; ein Abo oder regelmäßiger Blick lohnt, weil einige Bundesländer und Landesbanken eigene Angebote zur Barrierereduzierung bereithalten – die NRW.BANK listet das KfW-Programm 455-B (Investitionszuschuss) in ihrer Förderübersicht und bietet eigene Darlehen wie „Altersgerecht Umbauen – Kredit" an.
  4. Nicht auf Gerüchte bauen: Eine telefonische Auskunft der KfW-Hotline oder eine E-Mail-Anfrage schafft Klarheit über den Stand – eine „baldige Wiederaufnahme" aus dritter Hand ist keine Planungsgrundlage.

Alternativen zum gestoppten Zuschuss: der Überblick

Weg Was Sie bekommen Für wen Status
Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XIbis 4.180 € je Maßnahme[7] (mehrere Pflegebedürftige: bis 16.720 €[7])Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginnläuft unverändert
KfW-Kredit 159zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit[3]alle, ohne Pflegegrad; über die Hausbankläuft
§ 35a EStG20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[8]alle, bei Handwerkerleistung im eigenen Haushaltläuft
Landes-/Kommunalprogrammeregionale Zuschüsse und Darlehen (die NRW.BANK listet den KfW-Zuschuss 455-B bis 2.500 €/6.250 € – bundesweit gestoppt; eigene NRW.BANK-Angebote sind Darlehen wie NRW.BANK.Gebäudesanierung)je nach Land/Gemeinde, teils ohne Pflegegradje nach Programm prüfen
KfW-Zuschuss 455-B10 % bzw. 12,5 % Zuschussohne Pflegegrad attraktivgestoppt seit 31.07.2026[1]; frühestens 2027

Wer einen Pflegegrad hat, verliert durch den Stopp praktisch wenig: Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €[7] ist höher als der 455-B-Zuschuss für Einzelmaßnahmen (max. 2.500 €[2]) und weiterhin beantragbar – vorausgesetzt, der Antrag liegt vor Baubeginn vor. Wer keinen Pflegegrad hat, dem bleiben Kredit 159[3], Steuerersparnis nach § 35a[8] und regionale Programme; die komplette Rangfolge finden Sie im Überblick zur Badumbau-Förderung.

Warten oder jetzt umbauen? Eine Entscheidungshilfe

  • Sie haben Pflegegrad 1–5: Nicht warten. Der Pflegekassen-Zuschuss läuft; je früher der Antrag mit Kostenvoranschlag eingeht, desto früher ist die Zusage da (die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang – § 18c Abs. 1 SGB XI[9]).
  • Sie haben keinen Pflegegrad, aber akuten Handlungsbedarf (Sturzgefahr, Entlassung aus dem Krankenhaus): Umbauen mit Kredit 159 oder Eigenmitteln. Ein möglicher 455-B-Zuschuss 2027 hilft Ihnen nicht beim sicheren Duschen im Winter 2026/27.
  • Sie haben keinen Pflegegrad und können warten: Beobachten Sie kfw.de/455-B und die Haushaltsberatungen des Bundes. Eine Wiederaufnahme „frühestens 2027" ist möglich, aber nicht sicher – planen Sie den Umbau so, dass er auch ohne den Zuschuss finanzierbar ist.

Fragen und Antworten

Kann ich den KfW-Zuschuss 455-B noch beantragen?

Nein. Seit dem 31.07.2026 ist die Antragstellung im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung" (455-B) gestoppt[1], weil die Bundesmittel 2026 ausgeschöpft sind. Das bestätigt die KfW auf der Programmseite („Keine Antragstellung mehr möglich"[2]).

Wann wird der Zuschuss 455-B wieder aufgenommen?

Frühestens 2027 – und nur unter einer Bedingung: „Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein"[2] (KfW-Programmseite). Eine Zusage für 2027 gibt es zum Stand September 2026 nicht.

Was passiert mit meinem Antrag, den ich vor dem Stopp gestellt habe?

Er wird weiterbearbeitet. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Zusage – damit ist der Zuschuss reserviert. Laufende Anträge und erteilte Zusagen sind vom Stopp ausdrücklich nicht betroffen.[2]

Ich habe eine Zusage – bekomme ich das Geld noch?

Ja. Die KfW zahlt den reservierten Zuschuss aus, sobald Sie die Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen nachweisen, also nach Abschluss der Maßnahme mit den geforderten Belegen.[2]

Wie hoch war der Zuschuss 455-B?

10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen (max. 25.000 € förderfähig, also bis 2.500 € je Wohneinheit[2]) und 12,5 % beim Komplettumbau nach dem Standard „Altersgerechtes Haus" (max. 50.000 € förderfähig, also bis 6.250 €[2]). Der Badumbau zählte zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Brauche ich einen Pflegegrad für den 455-B?

Nein – der Zuschuss war unabhängig von Alter und Pflegegrad. Genau das machte ihn für Haushalte ohne Pflegegrad interessant. Wer einen Pflegegrad hat, ist mit dem Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI, bis 4.180 € je Maßnahme[7]) meist besser bedient – der läuft weiter.

Was ist die Alternative zum 455-B?

Der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit[3], über die Hausbank, ohne Pflegegrad) läuft weiter; dazu kommen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[8], Darlehen der NRW.BANK (z. B. NRW.BANK.Gebäudesanierung) und – mit Pflegegrad – der Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis 4.180 €[7]).

Wo prüfe ich den aktuellen Status?

Auf der Programmseite kfw.de/455-B sowie im Newsroom der KfW (dort die Meldungen vom 08.04.2026 und 31.07.2026). Die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) listet ergänzend Länder- und Kommunalprogramme.

Fazit

Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 nicht beantragbar[1] – die Bundesmittel für 2026 sind nach nicht einmal vier Monaten Laufzeit ausgeschöpft. Bereits gestellte Anträge und erteilte Zusagen sind sicher; neue Anträge sind erst wieder möglich, wenn der Bund 2027 Mittel bereitstellt – frühestens, nicht garantiert. Wer jetzt einen Badumbau plant, sollte den 455-B nicht einrechnen, sondern auf die laufenden Wege setzen: mit Pflegegrad auf den Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €[7]), ohne Pflegegrad auf den KfW-Kredit 159[3], die Steuerersparnis nach § 35a EStG[8] und regionale Programme. Der regelmäßige Blick auf kfw.de/455-B hält Sie auf dem Laufenden, falls das Programm 2027 zurückkehrt.

Quellen

  • KfW, Programmseite „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" („Keine Antragstellung mehr möglich", Mittel ausgeschöpft, Bearbeitung laufender Anträge, Wiederaufnahme erst bei neuen Bundesmitteln 2027; Fördersätze 10 %/12,5 %; Antrag nur vor Beginn): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-%28455%29/
  • KfW-Newsroom, „Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen" vom 31.07.2026 (Antragsstopp; Kredit 159 läuft weiter): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW-Newsroom, „Investitionszuschuss Barrierereduzierung" (Wiederaufnahme ab 08.04.2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_889024.html
  • baulinks.de, „Sofortiger Antragsstopp für KfW 455-B Barrierereduzierung" (Zusagen: rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträgen, Volumen rund 46,1 Mio. €): https://www.baulinks.de/webplugin/2026/1118.php4
  • Haufe, „KfW startet Förderung" (Wiederaufnahme 08.04.2026, 50 Mio. € im Etat 2026): https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/kfw-zuschuesse-fuer-barrierefreies-wohnen_84342_464458.html
  • § 40 SGB XI (Zuschuss der Pflegekasse, bis 4.180 € je Maßnahme; Abs. 7: Entscheidungsfrist drei Wochen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • NRW.BANK, Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung" (Beispiel Landesprogramm): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html

Stand: September 2026. Alle Angaben wurden gegen die genannten Quellen geprüft; Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Vor Antragstellung den aktuellen Status auf kfw.de/455-B prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. KfW-Newsroom, „Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen" vom 31.07.2026 (Antragsstopp 455-B, Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  2. KfW, Programmseite „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" (Mittel ausgeschöpft, Wiederaufnahme erst bei neuen Bundesmitteln 2027; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-%28455%29/
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-%28159%29/
  4. KfW-Newsroom, „Investitionszuschuss Barrierereduzierung" (Wiederaufnahme ab 08.04.2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_889024.html
  5. baulinks.de, „Sofortiger Antragsstopp für KfW 455-B Barrierereduzierung" (Zusagen: rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträgen, Volumen rund 46,1 Mio. €): https://www.baulinks.de/webplugin/2026/1118.php4
  6. Haufe, „KfW startet Förderung" (Wiederaufnahme 08.04.2026, 50 Mio. € im Etat 2026): https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/kfw-zuschuesse-fuer-barrierefreies-wohnen_84342_464458.html
  7. § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  8. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  9. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage nach Antragseingang): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html

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