Badumbau FAQ: Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Wer eine Badewanne durch eine Dusche ersetzen möchte, stößt schnell auf eine lange Liste offener Fragen: Was kostet das? Wer zahlt mit? Muss der Vermieter zustimmen? Und wie lange dauert die Baustelle überhaupt? Diese FAQ-Sammlung beantwortet die zwanzig Fragen, die bei einem Badumbau am häufigsten gestellt werden – kurz, konkret und ohne Fachchinesisch. Die Antworten sind nach Themen gruppiert: zuerst die Grundlagen und Umbau-Varianten, dann Kosten und Finanzierung, danach Förderung und Steuer, es folgen die Rechtsfragen rund um Miete, Eigentum und Gewährleistung und zum Schluss alles zum Ablauf auf der Baustelle. Wichtig vorab: Preise, Fristen und Zuschüsse lassen sich nie pauschal für jeden Einzelfall nennen. Die Beträge in diesem Ratgeber sind Richtwerte auf Basis der Marktlage 2026, die Rechtsangaben nennen die zugrunde liegenden Paragrafen, damit Sie selbst nachlesen können. Verbindlich sind immer das schriftliche Angebot der Fachfirma und die Entscheidung der zuständigen Pflege- oder Förderstelle. Wer den kompletten Weg von der Anfrage bis zur Übergabe Schritt für Schritt nachvollziehen möchte, findet ihn im Ratgeber Badumbau-Ablauf, die Grundlagen zu den Umbau-Varianten unter Wanne zur Dusche umbauen.

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Grundlagen: Welche Lösungen es gibt

Was ist ein Badumbau genau – und was ist der Unterschied zur Sanierung?

Beim Badumbau wird das Bad in Teilen oder komplett neu aufgebaut: Im häufigsten Fall wird die Badewanne ausgebaut und an gleicher Stelle eine Dusche montiert, inklusive Demontage, Abdichtung, neuen Anschlüssen und Fliesen- beziehungsweise Paneelarbeiten. Eine Sanierung dagegen setzt vorhandene, noch intakte Elemente instand – etwa Fugen erneuern, eine Armatur tauschen oder eine Wanne aufarbeiten. Ein Umbau verändert die Funktion und Grundrissnutzung, eine Sanierung erhält sie. Für ältere Menschen oder Menschen mit Pflegebedarf ist meist der Umbau die richtige Wahl, weil er die Sturzquelle Badewanne dauerhaft beseitigt. Die gängigsten Ausführungen und ihre Unterschiede erklärt der Ratgeber Wanne zur Dusche umbauen.

Welche Umbau-Varianten gibt es?

Drei Bauweisen dominieren den Markt. Die Systemlösung setzt eine Duschtasse samt Wandpaneelen auf den vorhandenen Boden – sie ist an einem Tag montiert, verursacht wenig Staub und lässt sich bei einem späteren Auszug leichter zurückbauen. Die geflieste Dusche ersetzt die Wanne auf dem bestehenden Boden, behält aber meist eine kleine Stufe. Die bodengleiche, geflieste Dusche senkt den Bodenaufbau ab und schafft einen stufenlosen Einstieg – sie ist der Standard für dauerhafte Barrierefreiheit, braucht aber eine Woche Bauzeit wegen der Trocknungsphasen. Wer das ganze Bad erneuern möchte, plant einen Komplettumbau. Die Unterschiede zwischen bodengleicher und aufgesetzter Lösung zeigt der Ratgeber bodengleiche Dusche.

Woran erkenne ich, dass der Umbau nötig wird?

Typische Signale sind ein immer riskanterer Ein- und Ausstieg über den Wannenrand, Schwindel beim Stehen in der Wanne, Hilfe durch Angehörige beim Duschen oder ein bevorstehender Krankenhausaufenthalt, nach dem das Bein nicht mehr gehoben werden kann. Auch wer nur noch selten badet und stattdessen duscht, macht die Wanne zur Stolperfalle ohne Nutzen. Besonders häufig ist der Auslöser ein Sturz oder ein Pflegegrad-Bescheid – dann lohnt der Umbau sofort, weil die Pflegekasse mitzahlt. Wenn die Einschränkungen bereits absehbar sind, ist der Umbau vor dem Ernstfall einfacher zu organisieren als danach. Eine Übersicht, welche Maßnahmen das Bad sicher machen, findet sich im Ratgeber sicheres Bad für Senioren.

Muss ich gleich das ganze Bad erneuern?

Nein. Reichen Fliesen, Wandbelag und Leitungen noch aus, lässt sich gezielt nur die Wanne durch eine Dusche ersetzen – das hält die Kosten im Rahmen von einigen tausend Euro. Ein Komplettumbau ist sinnvoll, wenn die Leitungen veraltet sind, der Estrich ohnehin erneuert werden muss oder das Bad insgesamt in die Jahre gekommen ist und ohnehin Fliesen, Wände und Sanitärobjekte anstehen. Der Aufpreis ist erheblich: Während der reine Wannenersatz meist zwischen 3.000 und 8.000 € liegt, beginnen komplette Umbauten bei rund 8.000 € und können bei größeren Bädern deutlich höher liegen. Planen Sie bei jedem Umfang eine Reserve von 10 bis 15 Prozent für Unvorhergesehenes ein. Wie ein Komplettumbau geplant wird, beschreibt der Ratgeber Badumbau-Ablauf.

Kosten & Finanzierung

Was kostet ein Badumbau 2026?

Als Richtwerte für den Umbau von der Wanne zur Dusche an gleicher Stelle gelten: eine Systemlösung mit Duschtasse und Paneelen rund 3.000 bis 6.000 €, eine geflieste Standardlösung etwa 4.000 bis 6.000 € und eine bodengleiche, geflieste Dusche circa 5.000 bis 8.000 €. Komfortlösungen mit großen Glasflächen, Thermostat und Sitz kosten mehr, ein Komplettumbau beginnt bei etwa 8.000 €. Die Spannen stammen aus mehreren Marktübersichten und sind Orientierungswerte, kein Ersatz für Angebote. Entscheidend für den Endpreis sind der Leistungsumfang – vor allem, ob Demontage, Entsorgung und Abdichtung enthalten sind – sowie Badgröße und Materialwahl. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Positionen liefert der Ratgeber Badumbau-Kosten.

Warum unterscheiden sich Angebote für denselben Umbau so stark?

Weil sich hinter ähnlichen Gesamtsummen oft sehr unterschiedliche Leistungen verbergen. Das eine Angebot enthält Demontage, Entsorgung, Abdichtung, neue Armatur und Endreinigung, das andere listet nur die Montage und lässt die Zusatzpositionen später als Nachträge folgen. Auch Materialqualität, Duschabtrennung, Marken der Armaturen und die Region beeinflussen den Preis. Ein deutlich unterdurchschnittliches Angebot ist daher selten ein Schnäppchen, sondern meist ein Hinweis auf fehlende Positionen. Sinnvoll ist es, drei Angebote mit identischem Leistungsverzeichnis zu vergleichen und jedes schriftlich als Festpreis zu fixieren. Was beim Prüfen der Angebote zählt, zeigt der Ratgeber Badumbau-Angebot prüfen.

Welche Kosten kommen oft erst später dazu?

Die klassischen Nachträge betreffen Positionen, die im Angebot schlicht fehlen: Demontage und Abtransport der alten Wanne, Entsorgung des Bauschutts, Abdichtung des Duschbereichs, Anschlussarbeiten an alten Leitungen oder die Endreinigung. Auch unerwartete Baufunde – etwa feuchter Estrich oder veraltete Wasserleitungen hinter den Fliesen – können Zusatzkosten auslösen, wenn sie nicht vorher kalkulierbar waren. Schützen können Sie sich, indem Sie vor der Unterschrift prüfen, ob alle genannten Positionen im Leistungsverzeichnis stehen, und indem Sie einen Festpreis vereinbaren, der ausdrücklich „alle Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis inklusive Entsorgung und Anfahrt" umfasst. Woran Sie unseriöse Nachträge erkennen, steht im Ratgeber Badumbau-Angebot prüfen.

Wie finanziere ich den Umbau, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Auch ohne Pflegegrad gibt es mehrere Wege. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ steht allen Eigentümern offen und ist bis 50.000 €[1] je Wohneinheit beantragbar – ein Pflegegrad ist ausdrücklich nicht nötig. Alternativ kommen ein Ratenkredit der Hausbank, eine Ratenzahlung direkt mit der Fachfirma oder eigene Ersparnisse infrage. Zusätzlich lassen sich die Handwerker-Arbeitskosten über die Steuererklärung geltend machen. Vorsicht ist bei „0-Euro-Eigenanteil“-Versprechen geboten: Seriös sind Modelle, bei denen Zuschuss, Kredit und Eigenmittel transparent verrechnet werden; undurchsichtig wird es, wenn der Preis dafür überhöht kalkuliert ist. Eine Vergleichsübersicht der Finanzierungswege bietet der Ratgeber Badumbau finanzieren.

Förderung & Steuer

Welche Förderung ist beim Badumbau am wichtigsten?

Der größte Einzelposten ist der Zuschuss der Pflegekasse: Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[2] je Maßnahme – ausdrücklich auch den Umbau einer Badewanne in eine Dusche. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und ein Antrag, der vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingeht. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; offene Alternative ist der KfW-Kredit 159. Die Krankenkasse zahlt keine Umbauten, sondern im Regelfall ärztlich verordnete Hilfsmittel (§ 33 SGB V)[4] – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Alle Bausteine im Vergleich finden Sie im Ratgeber Badumbau-Förderung.

Brauche ich zwingend einen Pflegegrad für den Zuschuss?

Ja, der Zuschuss nach § 40 SGB XI[2] setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus – es genügt bereits Pflegegrad 1. Wer noch keinen hat, aber Anspruch vermutet, sollte den Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse beantragen: Das ist kostenlos, und die Pflegekasse muss über den Antrag binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[5]; die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird unverzüglich veranlasst. Bei besonderer Dringlichkeit kann eine Eilbegutachtung beantragt werden. Wichtig: Auch der laufende Antrag auf einen Pflegegrad sichert den Zuschuss noch nicht – erst der Bewilligungsbescheid zählt, und der Badumbau darf erst nach der Antragstellung beginnen. Wie der Antrag konkret abläuft und welche Wege es ohne Pflegegrad gibt, erklärt der Ratgeber Badumbau-Förderung.

Kann ich den Zuschuss auch rückwirkend bekommen?

Nein. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die Antragstellung vor Baubeginn gebunden. Wer zuerst umbaut und danach den Antrag einreicht, hat keinen Anspruch – die Pflegekasse lehnt solche Anträge ab. Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund, warum Förderungen verfallen. Planen Sie deshalb: Angebote einholen, Antrag mit Kostenvoranschlag stellen, die Zusage abwarten und erst dann den Vertrag mit der Fachfirma schließen. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, gehört diese Wartezeit in den Zeitplan. Auch der KfW-Kredit 159 verlangt die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Alle Fristen rund um die Förderung fasst der Ratgeber Badumbau-Förderung zusammen.

Kann ich den Badumbau steuerlich absetzen?

Ja, in mehreren Konstellationen. Der klassische Weg ist § 35a EStG: 20 Prozent der Handwerker-Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr[6], werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – vorausgesetzt, die Rechnung weist Lohn und Material getrennt aus und wurde unbar bezahlt. Soweit Kosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind, sind sie nicht begünstigt; der selbst getragene Arbeitskostenanteil zählt grundsätzlich. Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG[7] kommen Kosten eines Badumbaus nur in Ausnahmefällen in Betracht – etwa bei einem medizinisch notwendigen, behindertengerechten Umbau und nur oberhalb der zumutbaren Belastung; dieselben Kosten sind nicht zusätzlich neben § 35a absetzbar (keine Doppelbegünstigung). Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag nutzen. Ob der Weg im Einzelfall greift, klärt der Steuerberater – Details liefert der Ratgeber Badumbau steuerlich absetzen.

Recht & Wohnsituation

Wer darf den Umbau ausführen?

Sanitär- und Installationsarbeiten sind zulassungspflichtiges Handwerk: Ausführen darf sie ein eingetragener Fachbetrieb, in der Regel mit Meisterin oder Meister. Für Fliesenarbeiten genügt handwerklich ein zugelassener Betrieb ohne Meisterzwang, die Abdichtung des Nassbereichs sollte aber immer vom Fachbetrieb kommen, weil hier die meisten späteren Feuchteschäden entstehen. Wer die Sanitärarbeiten selbst übernimmt, riskiert nicht nur die Gewährleistung, sondern haftet bei Wasserschäden persönlich – und der Pflegekassen-Zuschuss setzt eine fachgerechte Ausführung voraus. Sinnvolle Eigenleistung beschränkt sich aufs Freiräumen und Ausräumen des Bads. Was einen guten Fachbetrieb ausmacht und wie Sie ihn erkennen, beschreibt der Ratgeber Badumbau-Ablauf.

Darf ich als Mieter das Bad umbauen – und muss ich beim Auszug zurückbauen?

Ohne Zustimmung des Vermieters nicht. Liegt eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vor – eigene oder die einer Person im Haushalt –, haben Mieter nach § 554 BGB[8] einen Anspruch auf Erlaubnis; ein Pflegegrad-Bescheid oder ärztliches Attest belegt den Bedarf. Für reinen Komfortumbau entscheidet der Vermieter nach Ermessen. Die Kosten trägt in jedem Fall der Mieter. Beim Auszug gilt: Zurückgebaut werden muss nur, was vertraglich vereinbart wurde – § 546 BGB[9] regelt lediglich die Rückgabepflicht der Wohnung. Lassen Sie sich deshalb vor dem Umbau schriftlich bestätigen, ob die Dusche bleiben darf – viele Vermieter verzichten auf den Rückbau, wenn die Maßnahme den Wohnwert erhöht. Ausführlich erklärt wird das im Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung.

Was muss ich in der Eigentumswohnung beachten?

Solange sich der Umbau auf Ihr Sondereigentum beschränkt – Fliesen, Wanne, Armaturen innerhalb der Wohnung –, brauchen Sie keine Zustimmung der Gemeinschaft. Sobald gemeinschaftliches Eigentum betroffen ist, etwa Estrich, Grundleitungsanschluss, tragende Wände oder die Fassade, ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümerversammlung nach § 20 WEG nötig; die bloße Freigabe des Verwalters genügt nicht. Auch die Teilungserklärung kann Zustimmungsvorbehalte enthalten. Fragen Sie vor der Planung, welche Bauteile in Ihrer Anlage als Gemeinschaftseigentum gelten, und lassen Sie sich den Beschluss schriftlich geben. Die Details zur Genehmigungspraxis finden Sie im Ratgeber Badumbau in der Eigentumswohnung.

Wie lange haftet die Firma für Mängel am neuen Bad?

Für Bauleistungen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB) – ein Badumbau zählt als Maßnahme an einem Bauwerk. Wurde die VOB/B wirksam vereinbart, verkürzt sich die Frist auf vier Jahre; prüfen Sie, was in Ihrem Vertrag steht. Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung. Deshalb ist die Abnahme-Begehung so wichtig: Mängel, die Sie dort feststellen, gehören ins Protokoll, und für sichtbare Mängel, die Sie bei der Abnahme nicht vorbehalten, können Sie später unter Umständen keine Rechte mehr geltend machen. Melden Sie spätere Mängel schriftlich mit Frist zur Nachbesserung. Alle Fristen und Fallstricke erklärt der Ratgeber Gewährleistung beim Badumbau.

Ablauf & Baustelle

Wie lange dauert ein Badumbau insgesamt?

Vom ersten Angebot bis zur fertigen Dusche vergehen meist vier bis acht Wochen – der größte Zeitfaktor ist nicht die Baustelle, sondern die Wartezeit auf den Förderbescheid der Pflegekasse, der je nach Kasse mehrere Wochen braucht. Die Angebotsphase dauert ein bis zwei Wochen, danach kommen Antrag und Zusage, dann der Termin. Die Bauzeit selbst ist überschaubar: Eine Systemlösung ist an einem Tag montiert und am Abend wieder nutzbar, eine geflieste Dusche braucht drei bis sieben Arbeitstage plus Trocknungszeit, ein Komplettumbau ein bis zwei Wochen. Wer den Zuschuss einplant, sollte den Antrag früh stellen und die Angebotsgültigkeit der Firma im Blick behalten. Der gesamte Zeitplan steht im Ratgeber Badumbau-Ablauf.

Muss ich während des Umbaus mit Lärm, Staub und gesperrtem Wasser rechnen?

Ja, und zwar zeitweise. Beim Ausbau der Wanne entstehen Staub und Bohrlärm, Boden und Flur werden in der Regel mit Folien und Abdeckplanen geschützt – fragen Sie vor Vertragsschluss, ob Staub- und Lärmschutz im Preis enthalten sind. Wasser und gegebenenfalls Strom werden während der Anschlussarbeiten kurzzeitig abgestellt; fragen Sie vorher, wie lange das dauert. Und das Bad selbst ist nicht durchgehend nutzbar: Bei der Systemlösung meist nur am Umbautag, bei gefliesten Lösungen für mehrere Tage bis Wochen. Organisieren Sie deshalb eine Ersatz-Duschmöglichkeit und räumen Sie den Zugang zum Bad frei. Was der Umbautag konkret bringt, beschreibt der Ratgeber Umbau in 24 Stunden.

Muss ich während der Arbeiten zu Hause sein?

Dauerhaft anwesend sein müssen Sie nicht, aber erreichbar: Die Monteure brauchen einen Ansprechpartner für Rückfragen, Zugang zur Wohnung und gegebenenfalls die Entscheidung, wenn sich auf der Baustelle etwas anders ergibt als geplant. Bei einer Systemlösung, die an einem Tag abgeschlossen ist, genügt meist eine erreichbare Vertrauensperson. Bei längeren Arbeiten mit Fliesen und Trocknungszeiten ist es sinnvoll, selbst vor Ort zu sein oder eine Vertrauensperson zu benennen, die den Betrieb beaufsichtigt. Klären Sie außerdem vorab, ob für den Bautrupp ein Parkplatz reserviert werden kann und ob die Wasser- oder Stromversorgung in Teilen der Wohnung unterbrochen wird – für pflegebedürftige Haushalte kann das relevant sein.

Was prüfe ich bei der Abnahme?

Gehen Sie das Bad gemeinsam mit der Firma durch und testen Sie alles: Armatur und Ablauf öffnen und schließen, Silikonfugen auf saubere, durchgehende Verarbeitung prüfen, das Gefälle zum Ablauf mit einem Wassertest kontrollieren, Duschabtrennung und Paneele auf festen Sitz, Fliesen auf Beschädigungen und Risse. Was auffällt, kommt schriftlich ins Abnahmeprotokoll – mit einer Frist zur Behebung. Unterschreiben Sie erst, wenn die vereinbarten Nacharbeiten erledigt sind, denn mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und wird die Schlusszahlung fällig. Kleinere Mängel sind kein Grund, die Abnahme zu verweigern, solange sie protokolliert sind. Eine Checkliste für die Begehung finden Sie im Ratgeber Badumbau-Ablauf.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Programmstatus 455-B (Antragsstopp-Meldung 31.07.2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, Wanne zur Dusche: Kosten, Förderung und Ablauf: https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Preisspannen und Fristen sind Marktorientierungswerte; verbindlich sind Angebot, Bescheid und aktuelle Programmhinweise der KfW.

Weiterlesen: Die passenden Ratgeber zum Badumbau

Stand: September 2026. Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma. Angaben zu Zuschüssen und Fristen nach aktuellem Rechtsstand: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), KfW-Meldung zum Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (kfw.de). Im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse beziehungsweise das zuständige Förderinstitut.

Quellennachweise

  1. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. KfW, Programmstatus Zuschuss 455-B (Antragsstopp 31.07.2026, Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/
  4. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  5. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 33 EStG (außergewöhnliche Belastung, nur in Ausnahmefällen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
  8. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zur Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  9. § 546 BGB (Rückgabepflicht der Wohnung bei Mietende): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html

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