Badumbau bei Diabetes: Fußpflege, Verletzungsschutz und Wassertemperatur (2026)

In Deutschland leben rund elf Millionen Menschen mit Diabetes, davon mehr als neun Millionen mit diagnostiziertem Typ-2-Diabetes (Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft/diabetesde.org). Die Spätfolgen der Erkrankung treffen häufig zuerst die Füße: Nervenschäden machen sie gefühllos, Durchblutungsstörungen lassen kleine Wunden schlecht heilen – jährlich sind 716.000 bis 850.000 Menschen wegen eines diabetischen Fußsyndroms in Behandlung (Quelle: diabetesde.org). Das Bemerkenswerte daran: Ein großer Teil dieser Probleme beginnt im Bad. Hier werden die Füße gewaschen, geprüft und gepflegt – und hier entstehen durch zu heißes Wasser, scharfe Kanten und unsicheres Stehen genau die Verletzungen, die sich bei Diabetes so folgenschwer entwickeln. Dieser Ratgeber zeigt, wie das Bad bei Diabetes zum Ort der Vorsorge wird: richtige Wassertemperatur, ein Arbeitsplatz für die tägliche Fußkontrolle, Verletzungsschutz statt Stolperfallen – und was Krankenkasse und Pflegekasse beitragen.
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Warum Füße bei Diabetes besondere Vorsicht brauchen
Beim diabetischen Fußsyndrom wirken zwei Störungen zusammen: die Polyneuropathie – Nervenschäden, die dazu führen, dass Druck, Schmerz und Temperatur an den Füßen nicht mehr richtig wahrgenommen werden – und die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), bei der die Durchblutung der Beine eingeschränkt ist und Wunden schlecht heilen (Quellen: DAK-Gesundheit, diabetesde.org). Die Folgen beschreibt die DAK auf ihrer Seite zur Podologie beim diabetischen Fußsyndrom präzise: Entzündungen an den Füßen sind für Menschen mit Diabetes ein Risiko, denn ihre Wunden heilen schlecht – aus Druckstellen werden Geschwüre, aus Geschwüren werden im schlimmsten Fall Amputationen. Etwa 80 Prozent aller Amputationen bei Menschen mit Diabetes geht ein Fußgeschwür voraus (Quelle: diabetesde.org).
Für das Bad bedeutet das eine Umkehrung der üblichen Logik: Was für gesunde Füße eine kleine Unachtsamkeit ist – zu heißes Wasser, eine Kante am Wannenrand, barfuß über eine Schwelle laufen –, wird bei diabetischen Füßen zum Ernstfall. Gleichzeitig ist das Bad der Ort, an dem die wirksamste Gegenmaßnahme täglich stattfindet: die Kontrolle der Füße. Wer sie jeden Tag ansieht, entdeckt Druckstellen, Rötungen und kleine Wunden, bevor daraus Geschwüre werden. Ein Bad, das diese tägliche Inspektion bequem macht, ist deshalb keine Komfortfrage, sondern Vorbeugung im wörtlichen Sinn.
Wassertemperatur: Nicht fühlen, sondern messen
Die Polyneuropathie macht aus dem Duschgang ein verstecktes Risiko: Wer die Temperatur an den Füßen nicht mehr spürt, merkt nicht, dass das Wasser zu heiß ist. Verbrennungen an gefühllosen Füßen sind eine klassische Ursache für diabetische Fußgeschwüre – der Betroffene bemerkt die Verletzung oft erst, wenn die Wunde sich entzündet. Drei Schutzschichten gehören deshalb in jedes Bad eines Menschen mit Diabetes:
- Die eigene Gewohnheit ändern: Die Füße nicht mehr als „Temperaturfühler“ benutzen. Wer die Dusche einstellt, prüft die Wassertemperatur mit der Hand, dem Unterarm oder einem Thermometer – nie mit den Füßen. Als Orientierung gilt lauwarmes Wasser, deutlich unter der Schmerzgrenze gesunder Haut; was für den Einzelnen richtig ist, bespricht man am besten mit dem behandelnden Team oder der Podologin.
- Die Technik entscheiden lassen: Eine Thermostatarmatur mit fest begrenzter Maximaltemperatur ist die zuverlässigste Lösung: Sie lässt Wasser über der eingestellten Grenze gar nicht erst zu, auch wenn jemand anderes im Haushalt duscht und die Armatur verstellt. Der Verbrühschutz kostet beim Umbau wenig und schützt ein Leben lang.
- Nicht einweichen: Langes Baden in heißem Wasser weicht die Haut auf – sie wird dünner und rissiger, und Risse an den Füßen sind Eintrittspforten für Keime. Kurzes, lauwarmes Duschen ist für diabetische Füße besser als ausgiebiges Baden. Wer nicht auf das Badewannen-Vergnügen verzichten möchte, sollte die Temperatur messen, das Bad kurz halten und die Füße danach gründlich abtrocknen.
Hinweis für alle mit Fußbodenheizung: Wer die Wärme an den Füßen nicht spürt, kann sich an zu heißem Boden unbemerkt verbrennen – die Bodentemperatur deshalb moderat einstellen. Und im Bad gilt ohnehin: nicht barfuß laufen (dazu unten mehr).
Der Fußpflege-Arbeitsplatz: Sitz, Licht und Spiegel im Bad
Die tägliche Fußkontrolle ist die wichtigste Vorsorgemaßnahme beim diabetischen Fußsyndrom – und sie scheitert im normalen Bad an drei Hindernissen: Es gibt keinen Platz zum Sitzen, das Licht reicht nicht bis zum Boden, und die Fußsohle ist ohne Spiegel nicht einzusehen. Wer das Bad als Arbeitsplatz für die Füße einrichtet, löst alle drei Probleme:
- Ein fester Sitzplatz: Ein Duschhocker, ein Duschstuhl oder ein stabiler Hocker am Waschtisch macht die Fußpflege zur Sitz-Tätigkeit. Wer die Füße im Stehen pflegt, balanciert auf einem Bein – bei Diabetes mit Gangunsicherheit oder eingeschränkter Sensibilität ein vermeidbares Sturzrisiko.
- Helles, blendfreies Licht auf den Boden: Die Fußinspektion braucht Licht, das bis zu den Zehen reicht – eine Deckenleuchte allein reicht oft nicht. Eine zusätzliche Leuchte am Spiegel oder ein schwenkbarer Lichtarm über dem Sitzplatz erhellt die Arbeitsfläche – neutrales Licht, das Rötungen nicht verfälscht, erleichtert das Erkennen von Druckstellen.
- Spiegel für die Sohlen: Ein Handspiegel mit Stiel oder ein kleiner Standspiegel am Boden zeigt die Fußsohle, die Fersen und die Zehenzwischenräume. Wer sich nicht mehr gut bücken kann, findet hier die einzige Möglichkeit zur Selbstkontrolle.
- Pflegeutensilien in Reichweite: Fußcreme, Feile, weiche Bürste, Handtuch – alles am Sitzplatz griffbereit, damit niemand aufstehen muss, um zwischendurch etwas zu holen. Die tägliche Routine (waschen, abtrocknen, eincremen, kontrollieren) sollte ohne Bücken und Strecken möglich sein.
- Pflege nach den Regeln der Fußpflege: Zur allgemein empfohlenen Fußpflege bei Diabetes gehören: die Füße täglich ansehen und anfassen, sie lauwarm waschen und vorsichtig (nicht rubbelnd) abtrocknen, zwischen den Zehen gut trocknen, die Haut eincremen – aber nicht zwischen den Zehen – und die Nägel gerade feilen statt tief zu schneiden. Bei Hornhaut gilt: nicht mit scharfen Werkzeugen selbst schneiden oder hobeln, sondern die Podologin machen lassen. Welche Produkte und Techniken im Einzelfall sinnvoll sind, erklärt die Diabetes-Schulung oder die Podologie-Praxis.
Kanten, Schwellen und Stolperfallen: Verletzungen vermeiden
Der zweite große Risikobereich im Bad sind die Verletzungsquellen selbst. Menschen mit Diabetes verletzen sich an denselben Kanten wie alle anderen – nur dass die kleine Wunde am Fuß bei ihnen nicht verheilt, sondern sich entzünden kann. Der Bad-Check gehört deshalb zu den wichtigsten Maßnahmen überhaupt:
- Scharfe Kanten entschärfen: Abgeplatzte Fliesen an Türschwellen und Wannenrändern, scharfe Kanten an Duschkabinen-Glastüren, herausstehende Metallteile an Möbeln – alles, was beim Barfußlaufen oder beim Stolpern Schnittwunden verursachen kann, gehört repariert oder entschärft. Eine abgeplatzte Fliese ist bei Diabetes kein Schönheitsfehler, sondern ein Verletzungsrisiko.
- Barfußlaufen verbieten: Im Bad gilt für Menschen mit Diabetes: nicht barfuß, auch nicht auf der rutschfesten Matte. Badelatschen oder Hausschuhe mit rutschfester Sohle schützen die Füße vor Schnittverletzungen und vor dem Kontakt mit heißem oder kaltem Boden. Wer nachts zur Toilette muss, stellt die Schuhe neben das Bett – nicht erst im Bad suchen.
- Stolperfallen beseitigen: Lose Teppiche, Kabel, Wäschekörbe, rutschige Badvorleger ohne Haftrücken – alles, was den Gang zur Toilette oder in die Dusche unsicher macht, gehört aus dem Weg. Die Sturzgefahr ist bei Diabetes doppelt relevant: Der Sturz selbst verletzt, und die Folgeverletzung heilt schlecht.
- Rutschhemmender Boden: Rutschhemmende Fliesen in der Dusche und davor – im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (DIN 51097), in der Praxis üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung. Keine polierten Steinplatten. Nasse Böden sind die häufigste Sturzursache im Bad – bei eingeschränkter Sensibilität und Gangunsicherheit umso mehr.
- Schwellen und Wannenränder als Sturz- und Stoßkanten: Der Wannenrand ist beides zugleich – eine Kante, an der man sich beim Übersteigen stoßen kann, und eine Stufe, über die man stolpert. Die bodengleiche Dusche beseitigt beides (dazu unten mehr).
Abtrocknen ohne Sturz: Warum Halt entscheidet
Ein Moment wird im Bad-Alltag mit Diabetes systematisch unterschätzt: das Abtrocknen der Füße. Wer im Stehen ein Bein anhebt, um den Fuß abzutrocknen, balanciert einbeinig – auf nassem Boden, mit nach vorn gebeugtem Oberkörper, oft mit geschlossenen Augen im Gesichtstuch. Genau diese Kombination führt zu Stürzen, deren Folgen bei Diabetes besonders schwer wiegen. Die Lösung ist einfach: Füße im Sitzen abtrocknen. Der Sitzplatz für die Fußpflege (siehe oben) ist auch der Platz für das Abtrocknen nach dem Duschen – Handtuch in Reichweite, Füße nacheinander auf einen kleinen Hocker oder die Oberschenkel legen, in Ruhe trocknen und eincremen. Wer im Stehen trocknen möchte, braucht zumindest einen Haltegriff an der Wand, an dem sich die freie Hand festhält.
Auch das Einseifen der Füße unter der Dusche gehört bei Gangunsicherheit in den Sitzen erledigt: Wer auf dem Duschstuhl sitzt, erreicht die Füße ohne Bücken und ohne einbeiniges Balancieren – die Handbrause spült die Seife ab, ohne dass jemand aufstehen muss. Deshalb gehört zur Diabetes-gerechten Dusche immer: Sitz, Handbrause mit langem Schlauch und Ablagen in Sitzhöhe.
Der Umbau: Was das Bad für die Füße tun kann
Viele Maßnahmen gegen das diabetische Fußsyndrom sind Verhalten – aber das Bad kann sie unterstützen oder erschweren. Wer umbaut, sollte die Füße mitdenken:
- Badewanne gegen bodengleiche Dusche: Der Wannenrand ist die gefährlichste Kante im Bad – Stolperstufe, Stoßkante und Barriere in einem. Die bodengleiche Dusche schafft einen ebenen Übergang ohne Anheben der Beine, ohne Gleichgewichtsrisiko und ohne scharfe Kante. Details zum Umbau: Wanne zur Dusche umbauen. Ein Vorteil nebenbei: In der Dusche mit Sitz wird aus der Fußpflege eine bequeme Routine, während die Wanne zum Baden verführt, das diabetische Füße meiden sollten.
- Duschsitz oder Wandklappsitz fest einplanen: Für das Waschen, das Abtrocknen und die tägliche Fußkontrolle – der Sitz ist der wichtigste „Fußpflege-Arbeitsplatz“ des Bads. Duschhocker und Duschstuhl gibt es im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (§ 33 SGB V, Produktgruppe 04)[1] – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung; ein Wandklappsitz gehört in die Baumaßnahme.
- Handbrause mit langem Schlauch: Erlaubt das gezielte Abspülen der Füße und Beine im Sitzen, ohne zu bücken – und das Ausspülen nach dem Einseifen, ohne den Kreislauf zu belasten.
- Haltegriffe an Waschtisch und Dusche: Für das Abtrocknen im Stehen, das Ein- und Aussteigen und die Momente, in denen das Gleichgewicht schwankt. Griffe müssen fest in tragfähigen Wänden verschraubt sein – handelsübliche Haltegriffe sind Eigenkauf, da sie als allgemeine Gebrauchsgegenstände gelten.
- Waschtisch und Ablagen in guter Höhe: Wer die Füße am Waschtisch pflegt, braucht eine Höhe, die im Sitzen funktioniert – mit Platz für die Beine darunter (unterfahrbarer Waschtisch) und einem Spiegel, der auch im Sitzen nutzbar ist.
- Thermostatarmatur mit Verbrühschutz (siehe oben): Die wichtigste technische Schutzmaßnahme bei gestörtem Temperaturempfinden.
- Leicht zu reinigende, trockene Räume: Gute Lüftung gegen Schimmel – feuchte Räume sind für Menschen mit schlecht heilenden Wunden doppelt kritisch; auch das Pflegepersonal und die Podologin schätzen ein hygienisches Bad.
Wenn Profis ranmüssen: Podologische Behandlung
Wer bereits Druckstellen, Hornhautprobleme oder erste Wunden an den Füßen hat, gehört nicht in die Eigenbehandlung, sondern in die podologische Praxis: Die Podologie ist die medizinische Fußpflege, die bei diabetischem Fußsyndrom mit nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen ärztlich verordnet werden kann – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten (bei der DAK 90 Prozent, also mit gesetzlicher Zuzahlung von 10 Prozent) (Quelle: DAK-Gesundheit). Die Verordnung stellt der Hausarzt, der Diabetologe oder der behandelnde Facharzt aus.
Für das Bad bedeutet das: Auch die Podologin braucht einen Arbeitsplatz. Wer zu Hause behandelt wird – viele Praxen bieten Hausbesuche an –, sollte ihr einen Platz mit gutem Licht, einer Sitzgelegenheit für den Patienten, einer erreichbaren Steckdose und genug Bewegungsfläche bieten. Und wer selbst nicht mehr in der Lage ist, die tägliche Fußkontrolle zu machen (etwa wegen Sehbehinderung durch die diabetische Retinopathie oder wegen Beweglichkeitseinschränkungen), sollte früh klären, wer diese Aufgabe übernimmt: Angehörige, der Pflegedienst oder die Podologie-Praxis. Die professionelle Kontrolle ersetzt die tägliche Inspektion nicht – sie ergänzt sie.
Was der Umbau kostet – und wer sich beteiligt
Die gute Nachricht: Die wichtigsten Diabetes-Maßnahmen im Bad sind günstig. Duschhocker, Duschstuhl und in bestimmten Fällen Toilettensitzerhöhungen übernimmt die Krankenkasse im Regelfall mit ärztlicher Verordnung nach § 33 SGB V (Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung)[1] – mit gesetzlicher Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 €, höchstens 10 € (Quelle: DAK-Gesundheit). Handelsübliche Haltegriffe, rutschfeste Matten und Thermostatarmaturen sind Eigenkauf. Der große Umbau – Wanne raus, bodengleiche Dusche rein – kostet je nach Ausführung als Richtwert 3.000 bis 8.000 € (Systemlösungen ab etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen eher 5.000 bis 8.000 €; Richtwerte ohne Quellenbindung). Dazu kommen die Bausteine:
- Pflegekasse: Auch bei Diabetes kann ein Pflegegrad bestehen – nicht wegen der Diagnose, sondern wegen der Folgen: Wenn etwa nach einer Amputation, bei Sehbehinderung durch Retinopathie oder bei allgemeiner Schwäche Alltagshilfe nötig wird, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauert (§ 14 SGB XI), lohnt der Antrag bei der Pflegekasse. Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse den Badumbau mit bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI – Antrag vor Baubeginn stellen; bei mehreren Berechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich[2]. Auch Maßnahmen wie der Abbau von Schwellen oder die Verbreiterung von Türen können als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen anerkannt werden – die Pflegekasse klärt das vorab.
- Krankenkasse: Neben den Bade- und Duschhilfen übernimmt sie die podologische Behandlung auf Verordnung und – je nach Fall – weitere Hilfsmittel wie diabetische Schuheinlagen. Einen Badumbau als solchen finanziert die Krankenkasse nicht – das ist Sache der Pflegekasse (§ 33 SGB V Hilfsmittel[1] vs. § 40 SGB XI Wohnumfeld[2]).
- KfW und Steuer: Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €)[3] läuft ohne Pflegegrad über die Hausbank; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). 20 % des Arbeitslohns der Handwerkerleistungen, maximal 1.200 € pro Jahr, sind nach § 35a EStG von der Steuer absetzbar, wenn die Rechnung den Lohnanteil separat ausweist[5].
Rechenbeispiel (Richtwerte): Bodengleiche Dusche als Systemlösung für ca. 5.000 €. Mit Pflegekassen-Zuschuss (4.180 €) bleibt ein Eigenanteil von rund 820 €; bei ausgewiesenem Lohnanteil lassen sich davon 20 % über § 35a EStG zurückholen.
Checkliste: Das Bad für diabetische Füße
- [ ] Thermostatarmatur mit Verbrühschutz eingebaut oder fest begrenzte Temperatur eingestellt
- [ ] Wassertemperatur wird nie mit den Füßen geprüft (Hand, Unterarm oder Thermometer)
- [ ] Fester Sitzplatz für die Fußpflege vorhanden (Hocker/Duschstuhl, ggf. auf Rezept)
- [ ] Helles Licht am Fußpflegeplatz, Handspiegel für die Fußsohlen vorhanden
- [ ] Füße täglich kontrolliert: waschen, abtrocknen (auch zwischen den Zehen), eincremen – ohne die Zehenzwischenräume
- [ ] Nägel werden gerade gefeilt, Hornhaut nicht selbst geschnitten (Podologie!)
- [ ] Keine scharfen Kanten: abgeplatzte Fliesen repariert, Wannenrand-Problem gelöst (bodengleiche Dusche)
- [ ] Badelatschen/Hausschuhe mit rutschfester Sohle im Bad und neben dem Bett
- [ ] Keine losen Teppiche; rutschhemmende Fliesen in Dusche und Bad (Duschbereich: mindestens Bewertungsgruppe B nach DIN 51097, z. B. R10-Fliesen mit B-Einstufung)
- [ ] Haltegriffe an Dusche und Waschtisch (fest verschraubt) für das Abtrocknen im Stehen
- [ ] Fußpflege im Sitzen: Handbrause, Ablagen in Sitzhöhe, Handtuch in Reichweite
- [ ] Podologie-Verordnung geprüft (bei Gefühls-/Durchblutungsstörungen), Pflegegrad-Thema geklärt
Fragen und Antworten
Wie heiß darf das Duschwasser bei Diabetes sein?
Lauwarm – und niemals mit den Füßen geprüft, denn bei Polyneuropathie wird zu heißes Wasser nicht rechtzeitig wahrgenommen. Eine Thermostatarmatur mit fest begrenzter Maximaltemperatur nimmt das Risiko technisch aus der Welt; die individuelle Wohlfühltemperatur bespricht man mit dem Behandlungsteam.
Darf ich mit Diabetes barfuß im Bad laufen?
Nein – das ist ausdrücklich nicht empfehlenswert. Schon kleine Schnitte an Kanten oder abgeplatzten Fliesen können sich bei Diabetes zu schlecht heilenden Wunden entwickeln. Badelatschen oder Hausschuhe mit rutschfester Sohle gehören im Bad zur Grundausstattung.
Soll ich mit Diabetes baden oder duschen?
Duschen ist die sicherere Variante: kurzes, lauwarmes Duschen weicht die Haut weniger auf als ein langes Bad, und die bodengleiche Dusche hat keinen gefährlichen Wannenrand. Wer baden möchte, sollte die Temperatur messen, das Bad kurz halten und die Füße danach sorgfältig abtrocknen.
Wer zahlt die medizinische Fußpflege?
Bei diabetischem Fußsyndrom mit Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen kann der Arzt podologische Behandlung verordnen; die Krankenkasse übernimmt die Kosten (Zuzahlung in der Regel 10 Prozent). Die Verordnung stellen Hausarzt, Diabetologe oder Facharzt aus.
Bekomme ich mit Diabetes einen Pflegegrad?
Nicht automatisch – entscheidend ist der Hilfebedarf im Alltag, etwa wenn Folgen wie Amputation, Sehbehinderung oder allgemeine Schwäche die Selbstversorgung dauerhaft einschränken (voraussichtlich länger als sechs Monate). Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich; der Medizinische Dienst begutachtet den Einzelfall.
Was tun, wenn ich eine Wunde am Fuß bemerke?
Sofort ärztlich vorstellen – noch am selben Tag, wenn die Wunde neu, tief oder entzündet ist. Nicht selbst behandeln, nicht mit Hausmitteln experimentieren, keinen Druck auf die Stelle. Bis zum Termin: Wunde trocken halten und mit sauberem Verband schützen. Bei Diabetes gilt: Jede Fußwunde ist ein Fall für Profis.
Fazit
Das diabetische Fußsyndrom ist eine der folgenreichsten Komplikationen des Diabetes – und das Bad ist der Ort, an dem ein großer Teil der Vorsorge stattfindet: tägliche Kontrolle, schonende Pflege, sichere Umgebung. Wer das Bad entsprechend einrichtet, verhindert die zwei klassischen Unfallketten – Verbrühung durch gefühllose Füße und Verletzung an Kanten mit schlecht heilender Wunde – an der Wurzel. Die wichtigsten Maßnahmen kosten wenig: Thermostat mit Verbrühschutz, ein Sitzplatz mit Licht und Spiegel für die Fußpflege, Badelatschen statt Barfußlaufen, keine losen Teppiche. Der große Schritt ist der Tausch der Wanne gegen die bodengleiche Dusche – er beseitigt die gefährlichste Kante des Bads und schafft den Arbeitsplatz, an dem die Füße ein Leben lang sicher gepflegt werden. Die Krankenkasse hilft bei Duschstuhl und Podologie, die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 SGB XI[2]. Wer seine Füße täglich ansieht und das Bad so einrichtet, dass diese Kontrolle leicht fällt, tut für seine Gesundheit mehr, als jeder noch so teure Umbau allein je könnte. Die Planungshilfe: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- diabetesde.org / Deutsche Diabetes Gesellschaft, „Diabetes in Zahlen“ (rund 11 Mio. Menschen mit Diabetes in Deutschland; 716.000–850.000 in Behandlung wegen diabetischem Fußsyndrom pro Jahr; rund 80 % der Amputationen nach Fußulkus): https://diabetesde.org/ueber_diabetes/was_ist_diabetes_/diabetes_in_zahlen
- DAK-Gesundheit, „Podologie beim diabetischen Fußsyndrom“ (schlechte Wundheilung, Verordnung durch den Arzt, Kostenübernahme durch die Krankenkasse): https://www.dak.de/dak/leistungen/heilmittel/podologie-beim-diabetischen-fusssyndrom_10736
- DAK-Gesundheit, „Bade- und Duschhilfen“ (Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Zuzahlung 10 %, min. 5 €, max. 10 €): https://www.dak.de/dak/leistungen/hilfsmittel/bade-und-duschhilfen_11538
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/03_2022/20220311_Fortschreibung_Produktgruppe_04_Bade-und-Duschhilfen.pdf
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, voraussichtlich länger als sechs Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung – Behandlung, Fußpflege-Verordnung und Wundversorgung bei Diabetes gehören in die Hände der behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Podologinnen.
Quellennachweise
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis zu 4.180 €, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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