Leistungsverzeichnis für den Badumbau erstellen: Positionen, Mengen, Vergleichbarkeit

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Wer ein Bad umbaut und drei Angebote einholt, steht vor einem bekannten Problem: Die Angebote klingen ähnlich, kosten aber unterschiedlich – und niemand kann sagen, warum. Häufig liegt es nicht an den Firmen, sondern an der Angebotsbasis: Jede Firma hat beschrieben, was sie ohnehin anbietet, und keine zwei Beschreibungen gleichen sich. Ein Leistungsverzeichnis (LV) löst genau dieses Problem: Es beschreibt positionenweise, was gebaut werden soll – Menge, Material, Ausführung – und gibt allen Bietern dieselbe Grundlage. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie ein solches Leistungsverzeichnis für den Badumbau selbst erstellen: nach welcher Systematik es aufgebaut ist, was in jede Position gehört, wie Sie Mengen ermitteln und wie Sie sicherstellen, dass die Angebote am Ende wirklich vergleichbar sind. Wer kein eigenes LV erstellen, sondern das Angebot einer Firma prüfen will, findet dafür den Ratgeber Badumbau-Angebot prüfen; wie das LV später zum Vertragsinhalt wird, regelt der Ratgeber Werkvertrag beim Badumbau. Den Gesamtablauf finden Sie unter Badumbau Ablauf.

Festpreis statt Schätzung: Hier das unverbindliche Angebot für Ihren Umbau anfragen.

Was ein Leistungsverzeichnis leistet – und was es nicht ist

Ein Leistungsverzeichnis ist die geordnete Beschreibung aller Leistungen, die für ein Projekt erbracht werden sollen. Jede Leistung steht als eigene „Position" mit einer fortlaufenden Nummer, einem präzisen Text und – wo möglich – einer Menge mit Einheit. Das klingt bürokratisch, hat aber handfeste Vorteile:

  • Vergleichbarkeit: Drei Firmen kalkulieren auf derselben Grundlage. Sie vergleichen Preise je Position statt Gesamtpreise ohne Bezug.
  • Vertragssicherheit: Das LV wird Vertragsanlage. Es definiert, was geschuldet ist – und was nicht. Fehlt eine Position, ist die Leistung nicht beauftragt.
  • Mängelmaßstab: „Fertig" ist, was im LV beschrieben ist. Ohne Positionstexte lässt sich weder Nacharbeit verlangen noch Streit vermeiden.
  • Fördergrundlage: Für den Zuschuss der Pflegekasse und den KfW-Antrag brauchen Sie eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung; ein klares LV macht den Antrag einfacher.

Ein LV ersetzt keine Fachplanung. Wenn ein Bad komplett neu geschnitten wird, wenn Wände fallen oder die Statik betroffen ist, gehört die Planung in die Hand eines Fachplaners. Für den Standardfall – Wanne raus, Dusche rein, vorhandene Anschlüsse bleiben – können Sie das LV selbst strukturieren, solange Sie die fachlichen Details (Abdichtungssystem, Aufbauhöhen, Leitungswege) mit der Fachfirma abstimmen. Auch beim selbst erstellten LV gilt: Die Firma prüft die Machbarkeit und weist auf Fehler hin – das LV beschreibt das Ziel, die Ausführungsplanung bleibt Sache des Fachbetriebs.

Der Aufbau: vom Gewerk zur Position

Ein LV wird hierarchisch aufgebaut: Oberster Gliederungspunkt ist das Gewerk, darunter folgen die Positionen. Beim Badumbau sind typischerweise diese Gewerke betroffen:

Gewerk Was dazugehört
Rückbau / DemontageAusbau der alten Wanne, Abklemmen der Armaturen, Entfernen alter Fliesen und Untergründe, Abtransport
EntsorgungFachgerechte Entsorgung von Wanne, Fliesen, Bauschutt; ggf. Asbestentsorgung bei Altbestand
Rohbauarbeiten (falls nötig)Estricharbeiten, Höhenausgleich, Ausgleich des Untergrunds, ggf. Kernbohrungen
AbdichtungVerbundabdichtung der Wand- und Bodenflächen im Duschbereich nach DIN 18534
Fliesen- und PlattenarbeitenLieferung und Verlegung von Wand- und Bodenfliesen, Zuschnitte, Fugen, Sockel
SanitärinstallationSetzen von Duschfläche oder Duschelement, Anschluss von Zu- und Ablauf, Armaturenmontage
Tischler-/Metallarbeiten (falls nötig)Duschabtrennung, ggf. Verkleidungen, Einbauten
Elektroarbeiten (falls nötig)Abschlussarbeiten, neuer Lüfteranschluss, Steckdosen

Innerhalb eines Gewerks folgen die Positionen in der Reihenfolge der Ausführung: erst der Rückbau, dann der Untergrund, dann die Abdichtung, dann die Oberfläche, dann die Montage. Diese Ordnung hat einen praktischen Nutzen: Die Firma kalkuliert in derselben Reihenfolge, in der sie arbeitet, und vergisst nichts – und Sie sehen auf einen Blick, wenn ein Arbeitsschritt fehlt.

Wer mag, kann sich an den Gewerken der VOB/C orientieren, etwa an der DIN 18352 für Fliesen- und Plattenarbeiten oder der DIN 18534 für Abdichtungen. Für den privaten Badumbau reicht eine einfache, verständliche Gliederung nach den Gewerken oben – wichtig ist die Vollständigkeit, nicht der Norm-Anspruch.

Was in jede Position gehört

Eine Position ist erst dann kalkulierbar, wenn sie vier Fragen beantwortet: Was wird gemacht, womit (Material, Fabrikat), wie (Ausführung, Qualität) und wo (Bezug zur Örtlichkeit)? Ein guter Positionstext nennt deshalb:

  • die Leistung als Tätigkeit („demontieren", „liefern und montieren", „verlegen"),
  • das Material mit Fabrikat und Typ, wo das Ergebnis von der Materialwahl abhängt („Duschelement Marke X, 100 × 90 cm, weiß"; „Wandfliese Serie Y, Format 30 × 60 cm"),
  • die Ausführung mit den relevanten Details („Abdichtung als Verbundabdichtung mit Flüssigfolie, Wandanschlüsse mit Dichtband"),
  • die Menge mit Einheit und den Bezug („Demontage der vorhandenen Badewanne, 1 Stück"),
  • Abgrenzungen, wo sie nötig sind („Elektroarbeiten sind nicht enthalten, werden gesondert vergeben").

Ein Beispiel für den Unterschied zwischen einem wertlosen und einem brauchbaren Positionstext:

Schlecht Besser
„Badumbau komplett"„Demontage der vorhandenen Stahlbadewanne inklusive Abklemmen der Armaturen, Abtransport und fachgerechter Entsorgung: 1 Stück"
„Dusche neu"„Lieferung und Montage eines Duschelements (Fabrikat/Typ), Duschfläche ca. 100 × 90 cm, inklusive Montagerahmen und höhenverstellbaren Füßen: 1 Stück"
„Abdichtung"„Herstellen einer Verbundabdichtung im Duschbereich an Wand und Boden nach DIN 18534, inklusive Dichtband an Wandanschlüssen und Durchdringungen: ca. 8 m²"
„Fliesen"„Lieferung und Verlegung von Wandfliesen, Serie/Fabrikat, Format 30 × 60 cm, im Duschbereich bis Oberkante Duschelement, inklusive Zuschnitten, Fugenmaterial und Verfugen: ca. 12 m²"

Faustregel: Wenn Sie einen Positionstext einem Laien vorlesen können und dieser beschreiben kann, was am Ende dasteht, ist der Text gut genug. Wenn Sie sich selbst unsicher sind, ob darunter „Wandpaneele" oder „geflieste Fläche" verstanden wird, ist er zu vage.

Mengen ermitteln: messen statt schätzen

Die Mengenermittlung ist der Teil, an dem selbst erstellte LVs am häufigsten kippen. Drei Regeln helfen:

1. Ausmessen vor Ort. Nehmen Sie Maßband und Zollstock mit ins Bad und messen Sie: Wandflächen im Duschbereich (Breite × Höhe), Bodenfläche, Flächen für Sockel, Längen für Dichtbänder und Silikonfugen. Tragen Sie die Maße in eine Skizze ein – das erspart später Rückfragen.

2. „Ca." nur dort, wo es nicht anders geht. Bei Flächen, die erst nach dem Rückbau sichtbar werden (Untergrund, Estrich), ist eine genaue Menge naturgemäß unmöglich. Dann schreiben Sie „ca." und eine nachvollziehbare Bezugsgröße („ca. 8 m², ermittelt aus Wandmaßen des Duschbereichs"). Bei Stückpositionen (Demontage der Wanne, Duschelement, Armaturen) gibt es kein „ca." – dort zählt die exakte Zahl.

3. Verschnitt und Zuschläge gehören in den Einheitspreis, nicht in die Menge. Eine Firma kalkuliert Fliesen mit Verschnittzuschlag in ihrem Preis. Wenn Sie die Menge heimlich aufrunden, um „sicherzugehen", vergleichen Sie später Äpfel mit Birnen – und bezahlen im Zweifel Fliesen, die nie geliefert wurden. Bessere Methode: exakte Fläche angeben und die Firmen ihren Verschnitt kalkulieren lassen.

Bei Positionen, deren Menge von der Bausituation abhängt (etwa Leitungsarbeiten, die erst nach dem Öffnen der Wände sichtbar werden), hilft ein Trick aus dem professionellen Ausschreibungswesen: Sie schreiben die Position als Bedarfsposition mit einer realistischen Richtmenge aus („Erneuern von Wasserleitungsabschnitten, ca. 3 m") und vereinbaren, dass nur tatsächlich ausgeführte Mengen abgerechnet werden. Dann kalkuliert die Firma einen Einheitspreis pro Meter, und beide Seiten wissen vorher, was ein Meter kostet.

Einheitspreis, Pauschal oder Regie: Was Sie ausschreiben

Jede Position wird entweder als Einheitspreis (EP), als Pauschale oder – ungerne – als Regieleistung vergeben:

Vergütungsform Funktionsweise Gut für Risiko für Sie
EinheitspreisPreis je Einheit (je m², je m, je Stück); abgerechnet wird nach ausgeführter MengePositionen mit klarer Menge; Nachträge mit RichtmengenMengenabweichungen schlagen auf den Preis durch – deshalb Mengen sauber ermitteln
PauschaleEine Summe für eine klar abgegrenzte Leistung, unabhängig von der tatsächlichen MengeKomplette Gewerke oder das ganze Projekt als FestpreisBei vager Leistungsbeschreibung zahlen Sie für „Mehrleistungen" später extra
RegieAbrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Stunden × Satz plus Material)Unvorhersehbare ZusatzarbeitenKosten offen – nur mit schriftlicher Vorabgenehmigung akzeptieren

Für den privaten Badumbau ist die Kombination das übliche und vernünftige Modell: Das LV wird als Ganzes pauschal vergeben („Festpreis für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses"), einzelne ungewisse Arbeiten werden als EP-Positionen mit Richtmenge aufgenommen. Der Festpreis gibt Ihnen Planungssicherheit, die EP-Positionen schaffen eine faire Regelung für das, was niemand vorher wissen kann. Reine Regiepositionen („Stundenlohnarbeiten") sollten Sie auf das absolute Minimum begrenzen und jede Inanspruchnahme schriftlich freigeben.

Vergleichbarkeit herstellen: So werden drei Angebote vergleichbar

Der eigentliche Zweck des LV ist der Preisvergleich. Damit er funktioniert, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Dieselben Positionsnummern. Geben Sie den Firmen das LV mit der Vorgabe, ihre Preise positionsweise in eine Preisspalte neben Ihre Positionsnummern einzutragen. Wer ein eigenes, anders strukturiertes Angebot schickt, hat nicht auf Ihrer Grundlage kalkuliert – dann vergleichen Sie wieder Äpfel mit Birnen. Das bedeutet nicht, dass solche Angebote schlecht sind; es bedeutet nur, dass Sie sie nicht gegen die anderen rechnen können.

2. Nebenangebote kennzeichnen. Eine Firma darf eigene Vorschläge machen („wir würden statt der gefliesten Dusche ein Duschelement mit Paneelen empfehlen"). Lassen Sie solche Nebenangebote ausdrücklich als solche kennzeichnen und zusätzlich zum Hauptangebot auf LV-Basis abgeben. So sehen Sie den Preisunterschied zwischen Ihrer Planung und dem Vorschlag.

3. Rückfragen sammeln und beantworten. Erhalten mehrere Firmen ein LV, tauchen erfahrungsgemäß dieselben Rückfragen auf („Ist die Entsorgung enthalten?", „Welche Höhe hat der Bodenaufbau?"). Beantworten Sie Rückfragen allen Bietern gegenüber gleich – am einfachsten schriftlich als Ergänzung zum LV. Sonst kalkuliert Firma A die Entsorgung ein, Firma B nicht, und der Preisvergleich führt in die Irre.

Zum Vergleich selbst gehört dann auch ein Blick auf die Positionen, die auffällig vom Durchschnitt abweichen – nach unten wie nach oben. Ein deutlich günstigerer Einheitspreis bei der Abdichtung kann ein Zeichen für ein anderes (dünneres) System sein; ein teurerer kann auf einen größeren Aufwand hindeuten, den Sie kennen sollten. Der Ratgeber Badumbau-Angebote vergleichen zeigt, wie Sie solche Abweichungen einordnen.

Beispiel: Positionsliste für „Wanne raus, Dusche rein"

Damit die Systematik konkret wird, hier ein stark vereinfachtes Beispiel-LV für eine Systemlösung mit Duschelement und Wandpaneelen (Beispielwerte – Mengen je nach Bad anpassen):

Pos. Positionstext (gekürzt) Menge Einheit
01.01Demontage der vorhandenen Badewanne inkl. Abklemmen der Armaturen, Abtransport und Entsorgung1Stück
01.02Entfernen der alten Fliesen im Duschbereich, Entsorgungca. 10
02.01Reinigen und Nivellieren des Bodens im Duschbereich, Höhenausgleichca. 3
03.01Verbundabdichtung Wand und Boden nach DIN 18534 inkl. Dichtbandca. 12
04.01Duschelement (Fabrikat/Typ), Duschfläche 100 × 90 cm, liefern und montieren1Stück
04.02Wandpaneele im Duschbereich (Fabrikat/Typ), liefern und montierenca. 10
05.01Duschabtrennung (Fabrikat/Typ, Ausführung), liefern und montieren1Stück
05.02Thermostatarmatur, Brausegarnitur (Fabrikat/Typ), liefern und montieren1Satz
06.01Anschlussarbeiten Sanitär: Zu- und Ablauf an vorhandenen Anschlüssen1psch
06.02Bedarfsposition: Erneuern von Leitungsabschnitten, falls erforderlichca. 3m
07.01Endreinigung, Entsorgung Restmaterial, Funktionstest1psch

Sie erkennen die Systematik: Ordnungsnummer nach Gewerk (01 = Rückbau, 02 = Untergrund, 03 = Abdichtung …), klare Tätigkeit, Materialangabe, Menge mit Einheit. Die Bedarfsposition 06.02 macht die ungewisse Leitungsfrage kalkulierbar. Dieses Gerüst können Sie für Ihre Ausschreibung übernehmen und um die konkreten Fabrikate, Maße und Flächen Ihres Bads ergänzen.

Selbst erstellen oder prüfen lassen: Die ehrliche Einordnung

Ein LV zu erstellen lohnt sich in zwei Situationen: wenn Sie mehrere Firmen wirklich auf derselben Basis vergleichen wollen, und wenn Sie ein Angebot positionenweise nachvollziehen möchten. In zwei anderen Situationen ist der Aufwand nicht gerechtfertigt: Wenn Sie ohnehin mit einer Firma arbeiten, die ein gutes, positionsweises Angebot liefert, und wenn Ihr Projekt so speziell ist, dass Sie die fachlichen Entscheidungen nicht selbst treffen können (Komplettumbau, Statik, Denkmalschutz). Dann ist die professionelle Variante des LV – die Ausschreibung durch einen Fachplaner oder Architekten – die richtige Wahl; die Kosten dafür sind Teil der Planungsleistung.

Ein Hinweis noch zur Rolle der Firmen: Ein LV ist keine Einbahnstraße. Seriöse Fachbetriebe lesen ein selbst erstelltes LV kritisch und weisen auf fachliche Fehler hin – etwa wenn die Abdichtung fehlt oder die Aufbauhöhe nicht zum vorhandenen Boden passt. Diese Hinweise sind kein Ärgernis, sondern der Beweis, dass die Firma mitdenkt. Nehmen Sie sie ernst und passen Sie das LV an, bevor Sie unterschreiben – niemals danach mündlich.

Die häufigsten Fehler beim eigenen Leistungsverzeichnis

Fehler Folge Vermeidung
Positionslücken (Abdichtung, Entsorgung, Zuschnitte fehlen)Leistung nicht beauftragt, Nachtrag späterGewerke-Liste oben als Abgleich nutzen
Vage Positionstexte („Dusche komplett")Keine Vergleichbarkeit, kein MängelmaßstabWas/Womit/Wie/Wo-Schema anwenden
Mengen geschätzt statt gemessenPreise nicht vergleichbar, MengenstreitAusmessen, Skizze anlegen
„Ca."-Mengen ohne BezugFirma kalkuliert Sicherheit ein, Preise verzerrt„Ca." nur mit Bezugsgröße
Firmen kalkulieren auf eigener BasisPreisvergleich wertlosPositionsnummern vorgeben, Nebenangebote kennzeichnen
Rückfragen nur einzeln beantwortetUnterschiedliche KalkulationsgrundlagenErgänzungen allen Bietern gleich zusenden
LV nicht datiert/unterschrieben als VertragsanlageStreit über VertragsinhaltAnlage mit Datum und Unterschriften (§ 1 des Werkvertrags)
Regiepositionen ohne FreigaberegelungOffene KostenRegie nur mit schriftlicher Vorabfreigabe

Die meistgestellten Fragen zum Leistungsverzeichnis

Brauche ich ein Leistungsverzeichnis, wenn die Firma ein Festpreisangebot macht?

Kommt auf das Angebot an. Ein Festpreis ohne Leistungstiefe („Badumbau komplett, 5.900 Euro") ist keine kalkulierbare Grundlage – Sie wissen nicht, was im Zweifel nicht enthalten ist. Ein Festpreis auf Basis eines positionsweisen Angebots ist dagegen genau das, was ein LV erreichen will. Prüfen Sie also zuerst, ob das Firmenangebot positionsweise aufgebaut ist; erst wenn es das nicht ist, lohnt das eigene LV oder das Nachfassen beim Anbieter.

Muss ich Mengen exakt vorgeben, oder darf die Firma das schätzen?

Beides ist möglich, aber nicht vermischen. Geben Sie die Mengen vor, die Sie messen können (Flächen, Stückzahlen), und lassen Sie die Firma nur dort schätzen, wo es die Bausituation verlangt – am besten als Bedarfsposition mit Einheitspreis. Wenn Sie die Mengenermittlung komplett der Firma überlassen, verlieren Sie die Vergleichbarkeit: Jede Firma legt dann eigene Maße zugrunde.

Was bedeutet „psch" in der Positionsliste?

„psch" steht für „pauschal" (auch als „Psch" oder „pauschal" geschrieben). Eine Pauschalposition fasst eine klar abgegrenzte Leistung zu einer Summe zusammen, ohne Mengenermittlung im Einzelnen – im Beispiel oben etwa die Anschlussarbeiten oder die Endreinigung. Pauschalpositionen sind in Ordnung, solange die Leistung im Text eindeutig beschrieben ist.

Kann ich das LV auch für den Förderantrag bei der Pflegekasse nutzen?

Ja. Für den Antrag nach § 40 SGB XI[1] brauchen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot, das die beantragte Maßnahme klar beschreibt. Ein positionsweises LV mit erkennbarer Leistung („Demontage der Badewanne, Herstellen einer bodengleichen Dusche …") ist dafür die beste Grundlage, weil die Pflegekasse die förderfähige Maßnahme eindeutig zuordnen kann. Wichtig bleibt die Reihenfolge: Antrag vor Baubeginn, und der Vertrag wird erst nach der Zusage geschlossen – Details im Ratgeber Badumbau Ablauf und unter Förderung & Zuschüsse.

Darf die Firma Positionen streichen oder umformulieren?

Ja, wenn sie es als Nebenangebot oder mit Begründung tut – etwa weil eine beschriebene Ausführung an der Örtlichkeit nicht möglich ist oder ein gleichwertiges System günstiger ist. Lassen Sie jede Abweichung schriftlich markieren und erklären. Unkritisch ist das nur, wenn die Abweichung die Leistung nicht verringert; bei allem anderen entscheiden Sie nach Erklärung – nicht nach Bauchgefühl.

Was kostet es, das LV von einem Fachplaner erstellen zu lassen?

Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses ist Teil der Objektplanung (Leistungsphase 6 der HOAI, „Vorbereitung der Vergabe"). Bei einem Badumbau im Umfang weniger Gewerke wird sie in der Praxis häufig pauschal mit der Planung abgerechnet; als grobe Orientierung bewegt sich ein Fachplaner-Honorar für einen kompletten Umbau inklusive LV und Vergabebegleitung im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich (Richtwert, abhängig von Aufwand und Region). Für den Standardfall Wanne-zur-Dusche ist das eigene LV nach diesem Ratgeber die kostengünstigere Variante – vorausgesetzt, Sie stimmen die fachlichen Details mit der Firma ab.

Fazit

Ein Leistungsverzeichnis ist keine Bürokratie-Übung, sondern das Werkzeug, das aus „drei Angeboten" erst einen echten Vergleich macht. Die Regeln sind überschaubar: nach Gewerken gliedern, jede Position mit Was-Womit-Wie-Wo beschreiben, Mengen messen statt raten, Festpreis auf LV-Basis mit wenigen EP-Positionen für das Ungewisse – und allen Firmen dieselbe Grundlage geben. Wer das beherzigt, spart nicht nur beim Preisvergleich Geld, sondern hat später auch einen belastbaren Vertragsinhalt und einen klaren Maßstab für Abnahme und Mängel. Wie Sie das fertige LV dann im Vertrag verankern, zeigt der Ratgeber Werkvertrag beim Badumbau.

Quellen

  • VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen, u. a. DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten): https://www.vob.de/
  • DIN 18534 (Abdichtungen im Innenraum): https://www.din.de/
  • § 631 BGB (Werkvertrag), § 632 BGB (Vergütung), § 632a BGB (Abschlagszahlungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  • § 40 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Antrag vor Baubeginn): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe: https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/

Stand: September 2026. Das Beispiel-LV und die Mengen sind Richtwerte für die eigene Ausarbeitung; verbindlich sind die Gegebenheiten des konkreten Bads und die Abstimmung mit der Fachfirma.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

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