Barrierefreier Zugang zum Bad: Haustür, Flur und Wege als Gesamtkette

Ein bodengleiches, barrierefreies Bad nützt wenig, wenn der Weg dorthin nicht funktioniert. Viele Familien machen diese Erfahrung erst nach dem Umbau: Die Dusche ist stufenlos, aber die Haustür hat eine Schwelle von acht Zentimetern, der Flur ist zugestellt, die Badtür zu schmal für den Rollstuhl. Barrierefreiheit ist keine Einzelmaßnahme, sondern eine Kette – und sie ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Dieser Ratgeber nimmt die gesamte Zugangskette in den Blick: vom Gehweg über die Haustür, den Flur und die Badtür bis ins Bad. Sie erfahren, welche Maße und Maßnahmen an jeder Station zählen, was sie kosten, welche rechtlichen Spielregeln in Miete und Eigentum gelten und wie Sie die Kette mit Fördermitteln schließen. Die Planung des barrierefreien Bads selbst finden Sie im Ratgeber Barrierefreies Bad planen, die Übersicht über Zuschüsse unter Förderung & Zuschüsse.
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Die Zugangskette: fünf Stationen, ein Ziel
Wer die Zugänglichkeit einer Wohnung verbessern will, nimmt die Kette am besten als Ganzes auf – mit einem Spaziergang aus der Perspektive der Person, für die umgebaut wird. Die Stationen:
- Grundstück und Eingangsbereich: Weg zum Haus, Stufen vor der Tür, Klingel und Gegensprechanlage, Türschwelle.
- Haustür: Durchgangsbreite, Öffnungsrichtung, Türschließer, Türgriffhöhe, Schwellenübergang.
- Flur und Verkehrswege: Breite, Bewegungsflächen an Türen und Ecken, Stolperfallen, Beleuchtung, Abstellmöglichkeiten.
- Badtür und Vorraum: Durchgangsbreite, Öffnungsrichtung, Platz zum Öffnen, Übergang in den Badboden.
- Das Bad selbst: Bewegungsflächen, Dusche, WC, Waschtisch – das eigentliche Ziel der Kette.
Die Reihenfolge ist bewusst gewählt, denn jede Station baut auf der vorherigen auf: Eine verbreiterte Badtür erreicht man nicht, wenn der Flur zu schmal für die Wendebewegung ist; ein ebenerdiger Badeingang nützt nichts, wenn die Haustürstufe unüberwindbar bleibt. Deshalb steht am Anfang jeder Maßnahme die Bestandsaufnahme der ganzen Kette. Die wichtigsten Maße liefert die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen): Sie gilt unmittelbar nur für Neubauten, ist aber der praktische Zielstandard für jeden Umbau im Bestand – Abweichungen im Altbau sind normal und kein Grund, auf Verbesserungen zu verzichten.
Station 1: Grundstück, Eingang und Haustür
Der Weg beginnt außen. Drei Punkte entscheiden hier über Barrierefreiheit:
Der Weg zum Haus. Der Zugang sollte möglichst stufenlos verlaufen – höchstens 6 Prozent Gefälle –, fest und rutschhemmend befestigt sein und mindestens 120 cm Breite aufweisen. Beim Haus mit Vorgartenweg meist einfach zu erreichen, wird er bei hohen Sockeln oder Eingangstreppen zur Bauaufgabe. Wo sich Höhen nicht vermeiden lassen, gilt die Reihenfolge der Mittel: erst Rampe, dann Treppenlift, dann Plattformlift.
Die Stufen vor der Tür. Schon eine einzelne Stufe von 15 cm ist für Rollator-Nutzer ein Hindernis. Eine Rampe mit 6 Prozent Gefälle braucht dafür rund 2,5 Meter Länge – in vielen Vorgärten machbar; steiler (bis 10 Prozent) nur mit beidseitigen Handläufen und für kurze Rampen. Mobile Rampen sind eine Übergangslösung: Sie verrutschen, sind bei Nässe gefährlich und blockieren im Alltag.
Die Haustür selbst. Drei Maße und Funktionen zählen:
| Element | Zielwert (DIN 18040-2) | Warum |
|---|---|---|
| Lichte Durchgangsbreite | mindestens 90 cm | Rollstuhl (ca. 65–70 cm breit) braucht Spielraum für die Hände an den Rädern |
| Schwelle und Übergänge | höchstens 2 cm, abgeschrägt | Rollatoren und Rollstühle bleiben an Kanten hängen; 2 cm sind mit den Rädern noch überwindbar |
| Türschließer und Klingel | Türschließer mit Feststellung, Klingel/Gegensprechanlage in 85 cm Höhe | Wer im Rollstuhl sitzt, erreicht keine Klingel in 150 cm Höhe und kämpft gegen schwere Türen |
Bei der Haustür im Einfamilienhaus ist der Austausch meist die wirksamste Einzelmaßnahme der Kette – und er ist förderfähig: Der KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) führt „barrierearme Haus- und Wohnungseingangstüren" ab 0,90 m Durchgangsbreite ausdrücklich als förderfähige Maßnahme (Förderbereich 2 – Eingangsbereich und Wohnungszugang)[1]. Wer zur Miete wohnt, braucht für den Tausch die Zustimmung des Vermieters – dazu unten mehr. Gegensprechanlage mit Kamera und Türöffner in Griffhöhe sowie ein Türschließer mit Feststellung (die Tür bleibt offen, während der Rollstuhl durchfährt) kosten wenig und erleichtern den Türöffnungsmoment erheblich.
Station 2: Flur und Verkehrswege
Im Flur entscheidet sich, ob die Kette funktioniert – hier werden die Bewegungen ausgeführt, die Türen brauchen. Die zentralen Anforderungen:
- Breite: Flure sollten mindestens 120 cm breit sein. Das reicht für einen Rollator oder Rollstuhl; zum Begegnen und Wenden werden 150 cm gebraucht. Im Altbau sind schmale Flure häufig – dann gilt: Engstellen durch Umbauten beseitigen (Schrank entfernen, Wand zurücksetzen), statt an anderer Stelle zu optimieren.
- Bewegungsflächen an Türen und Ecken: Vor und hinter jeder Tür sowie an Richtungswechseln braucht es eine Fläche von mindestens 120 × 120 cm, für Rollstuhlnutzer besser 150 × 150 cm. Eine Badtür am Ende eines schmalen Flurs ist die klassische Falle: Wer die Tür öffnet, steht direkt davor und kann mit dem Rollstuhl nicht rangieren.
- Stolperfallen entfernen: Teppichläufer ohne rutschfeste Unterlage, Türschwellen, Kabel, Fußbodenheizungs-Übergänge. Bodenbeläge sollten eben, fest und rutschhemmend sein; Teppich mit hohem Flor ist für Rollatoren und Rollstühle eine Qual.
- Licht und Kontraste: Bewegungsmelder im Flur ersetzen das Suchen des Lichtschalters; scharfe Kontraste an Kanten (Stufenkanten, Türzargen) helfen Menschen mit Seheinschränkung. Eine durchgehende, blendfreie Beleuchtung ist für ältere Menschen wichtiger als jedes andere Detail im Flur.
- Haltegriffe: Ein durchgehender Handlauf an der Wand (85–90 cm Höhe) stützt nicht nur beim Gehen, sondern auch beim Ausbalancieren vor Türen. Er kostet wenig und lässt sich in fast jedem Flur montieren – Details zu Montagehöhen und Belastbarkeit bietet der Ratgeber Haltegriffe im Bad.
Im Flur zeigt sich auch, warum die Ketten-Perspektive zählt: Viele Umbauten scheitern hier nicht am Geld, sondern an der Nutzung – ein Flur, der als Abstellraum dient, ist nicht barrierefrei, unabhängig von seiner Breite.
Station 3: Die Badtür
Die Badtür ist die Schwachstelle Nummer eins bei Nachrüstungen: In Altbauten sind Badtüren oft nur 70 bis 80 cm breit, öffnen nach innen und haben eine Schwelle. Drei Lösungswege stehen zur Wahl:
| Maßnahme | Aufwand | Wann geeignet |
|---|---|---|
| Türblatt tauschen (schmaleres Blatt, andere Bänder) | gering | Türöffnung selbst ist breit genug; nur das Blatt ist zu breit oder öffnet falsch |
| Türöffnung verbreitern (Mauerwerk öffnen, Sturz prüfen) | mittel bis hoch | Türöffnung zu schmal; bei tragenden Wänden Statik prüfen lassen |
| Schiebetür (Innen- oder Außenlauftür) | mittel | Platz zum Öffnen fehlt; Schiebetüren brauchen keinen Schwenkraum, dafür Wandfläche neben der Öffnung |
Die Zielwerte richten sich nach der DIN 18040-2: Für die Badtür als Wohnungstür genügen mindestens 80 cm lichte Durchgangsbreite, 90 cm sind bei Rollstuhlnutzung beziehungsweise als Komfortwert sinnvoll. Schwelle maximal 2 cm beziehungsweise besser gar keine, Türgriffe in 85 cm Höhe mit gut greifbarer Form. Entscheidend ist außerdem die Öffnungsrichtung: Eine Tür, die nach außen – also in den Flur – öffnet, ist im Bad sicherer, weil niemand dahinter liegen kann und der Platz im Bad nicht durch den Türbogen belegt wird. Bei der Nachrüstung wird deshalb oft die Öffnungsrichtung gedreht oder eine Schiebetür gewählt, die ganz ohne Schwenkbereich auskommt.
Die Kosten der Türverbreiterung hängen stark von der Wandart ab – je nach Wand (Leichtbau, Massiv, tragend) sind einige hundert Euro bis etwa 3.000 Euro realistisch, inklusive Zarge und Türblatt (Richtwert). Bei tragenden Wänden kommt die statische Prüfung hinzu; die Tür selbst schlägt je nach Ausführung mit einigen hundert Euro zu Buche.
Station 4: Im Bad – das Ziel der Kette
Im Bad selbst zählen Bewegungsflächen, Dusche, WC und Waschtisch: eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 150 cm vor Dusche, WC und Waschtisch, eine bodengleiche oder maximal 2 cm hohe Duschfläche, ein WC mit seitlichem Bewegungsraum und ein unterfahrbarer Waschtisch. Diese Planung ist ein eigenes Thema – die Ratgeber Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 und Barrierefreies Bad planen behandeln Maße, Ausstattung und Kosten im Detail. Für die Zugangskette zählt hier vor allem der Übergang: Flur und Bad sollten ohne Schwelle verbunden sein – bei einem Badumbau mit neuem Bodenaufbau fast immer machbar –, und der Eingangsbereich muss die Bewegungsfläche der Tür freihalten.
Wenn die Kette unterbrochen ist: Stufen im Haus
Ein Sonderfall der Kette ist die Vertikale: Führt die Treppe ins Obergeschoss, in dem das Bad liegt, nützt die schönste ebenerdige Dusche im Erdgeschoss nichts – oder der Umbau wandert ins Erdgeschoss. Drei Mittel überwinden Stufen im Haus, mit steigendem Komfort und Preis:
| Lösung | Funktion | Größenordnung (Richtwert) |
|---|---|---|
| Rampe oder Schwellenangleich | überwindet einzelne Stufen (bis ca. 10–15 cm praktikabel) | einige hundert bis wenige tausend Euro |
| Treppenlift | Sitzlift entlang der Treppe, keine Umbauten an Bausubstanz | ca. 3.000–15.000 Euro je nach Treppenform |
| Aufzug / Plattformlift | erschließt Geschosse stufenlos, auch mit Rollstuhl | deutlich höher – Details im Ratgeber Aufzug nachrüsten |
Die Entscheidung zwischen diesen Mitteln hängt von der Person, der Treppenform und dem Geldbeutel ab. Ein Treppenlift setzt voraus, dass die Person selbstständig in den Sitz und wieder heraus kommt; wer auf den Rollstuhl angewiesen ist, braucht einen Plattformlift oder Aufzug. Diese Abwägung und die Förderlandschaft dafür sind ein eigenes Thema – vertieft im Ratgeber Aufzug nachrüsten: Typen, Kosten, Förderung.
Recht: Wer darf was umbauen?
Die Zugangskette verläuft durch unterschiedliche Eigentumszonen – und das bestimmt, wer entscheidet und wer zahlt.
- Eigenes Haus: Sie entscheiden selbst, und alle Maßnahmen an Haus- und Wohnungstür, Flur und Bad sind uneingeschränkt möglich. Grenzen setzen nur Statik, Denkmalschutz und Baurecht – bei Eingriffen in tragende Wände oder die Fassade vorher mit der Baubehörde klären.
- Mietwohnung: Bauliche Veränderungen der Mietsache – Türverbreiterungen, Schwellenabsenkungen, Badumbau – brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Für Maßnahmen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erlaubnis (§ 554 BGB[2]): Der Vermieter darf nur versagen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. In der Praxis heißt das: gut begründen, fachgerechte Ausführung nachweisen, bei Auszug den Rückbau anbieten. Die Details finden Sie im Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung.
- Wohnungseigentum (Mehrfamilienhaus): Haustür, Treppenhaus und Flure sind gemeinschaftliches Eigentum – über Veränderungen beschließen die Eigentümer. Wer eine Maßnahme braucht, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient, kann sie nach § 20 Abs. 2 WEG verlangen; die Gemeinschaft muss sie zulassen und kann nur Ausführungsvorgaben machen. Die Kosten trägt nach § 21 WEG in der Regel der betroffene Eigentümer, soweit sie über die übliche Erhaltung hinausgehen.
Wichtig für alle Fälle: Die Zustimmung – des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft – gehört schriftlich eingeholt, bevor gebaut wird. Gerade bei der Haustür im Mehrfamilienhaus scheitern Projekte nicht an der Technik, sondern an fehlender Abstimmung: Brandschutz (Fluchtweg, Türschließer), Denkmalschutz und die Optik der gemeinsamen Tür sind legitime Themen der anderen Beteiligten – je früher sie eingebunden sind, desto schneller wird die Tür zur barrierefreien Tür.
Kosten und Förderung der Zugangskette
Die Kosten der Kette summieren sich aus vielen Einzelmaßnahmen – und genau dafür ist die Förderlogik gedacht: Gefördert werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Zusammenhang, nicht nur das Bad. Als Orientierung (Richtwerte, stark abhängig von Bausubstanz und Region):
| Maßnahme | Größenordnung |
|---|---|
| Schwellenabsenkung / Türschwellenrampe | ca. 300–1.500 Euro |
| Barrierearme Haustür (90 cm, inkl. Einbau) | ca. 2.500–6.000 Euro |
| Türverbreiterung inkl. Zarge und Türblatt | ca. 400–3.000 Euro je nach Wandart |
| Gegensprechanlage mit Kamera und Türöffner | ca. 200–800 Euro |
| Handlauf / Haltegriffe im Flur | ca. 50–300 Euro je Stück inkl. Montage |
| Bewegungsmelder-Beleuchtung Flur | ca. 50–300 Euro |
| Einfache Außenrampe (je nach Länge und Ausführung) | ca. 500–2.500 Euro |
Die wichtigsten Förderbausteine für die Zugangskette:
| Förderung | Was sie abdeckt | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, u. a. Schwellenabsenkung, Türverbreiterung, barrierearmer Zugang – bis 4.180 Euro[3] je Maßnahme, bis 16.720 Euro[3] bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt | Antrag vor Baubeginn; Pflegegrad 1–5 erforderlich |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" | barrierereduzierende Maßnahmen inkl. Haus-/Wohnungseingangstüren ab 0,90 m (Förderbereich 2), bis 50.000 Euro je Wohneinheit[1] | zinsgünstiges Darlehen über die Hausbank, auch ohne Pflegegrad; der frühere Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – keine neuen Anträge |
| § 35a EStG | 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 Euro[5] jährlich) für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt | Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten; Materialkosten zählen nicht |
Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Darlehen lassen sich kombinieren, ebenso der Steuervorteil für die verbleibenden Arbeitskosten. Wichtig ist die Reihenfolge: Maßnahmen planen, Angebote einholen, Förderung beantragen, Zusage abwarten – und erst dann beauftragen. Die vollständige Übersicht über Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.
Die Kette schließen: Vorgehen in sechs Schritten
- Bestandsaufnahme: Gehen Sie die fünf Stationen mit der betroffenen Person ab und notieren Sie jedes Hindernis – Stufe, Schwelle, Türbreite, Engstelle, fehlender Handlauf. Fotografieren Sie jede Station.
- Priorisieren: Welches Glied der Kette ist das schwächste? In der Regel ist das die Station, die die Person aktuell am stärksten einschränkt – oft die Badtür oder die Haustürstufe.
- Maße klären: Messen Sie Durchgangsbreiten (lichte Weite im geöffneten Zustand!), Stufenhöhen und Flurbreiten und gleichen Sie sie mit den Zielwerten oben ab.
- Fachfirmen einbinden: Lassen Sie die geplanten Maßnahmen von einem Fachbetrieb besichtigen und positionenweise anbieten – mehrere Angebote auf gleicher Basis, wie im Ratgeber Leistungsverzeichnis erstellen beschrieben.
- Förderung beantragen: Pflegekasse und/oder KfW-Darlehen vor Baubeginn beantragen; bei Miete und WEG die Zustimmungen schriftlich einholen.
- Umgesetzt kontrollieren: Nach der Umsetzung die Kette erneut abgehen – am besten mit der Person, für die gebaut wurde. Was im Plan nach 90 cm aussieht, fühlt sich im Rollstuhl manchmal anders an; Nachjustieren (Türfeststeller, Griffhöhen) gehört zum Prozess.
Häufig gestellte Fragen zur Zugangskette
Muss die Haustür im Mehrfamilienhaus wirklich 90 cm breit sein?
Für die Nutzung mit Rollstuhl ja – 90 cm lichte Durchgangsbreite ist der Zielwert der DIN 18040-2 und zugleich die Anforderung des KfW-Programms 159[1] für barrierearme Haus- und Wohnungseingangstüren. Wer nur mit Rollator oder Gehstock unterwegs ist, kommt oft auch mit 80 cm zurecht. Messen Sie die lichte Breite bei geöffneter Tür – die Rahmenbreite der Tür ist nicht die Durchgangsbreite.
Wer zahlt die neue Haustür im Mehrfamilienhaus?
Kommt auf die Eigentumsverhältnisse an. Ist die Haustür gemeinschaftliches Eigentum (WEG), beschließt die Gemeinschaft über den Austausch; verlangt ein Eigentümer die barrierearme Tür wegen eigener Behinderung, trägt er nach § 21 WEG in der Regel die Kosten über die normale Erhaltung hinaus selbst. Zur Miete entscheidet der Vermieter – er kann den Tausch verweigern, wenn ihm das nicht zuzumuten ist, muss die Tür aber instand halten. In allen Fällen: Zustimmung schriftlich, Kostenteilung vorher klären.
Gilt die DIN 18040-2 auch für meine Altbauwohnung?
Nein – die Norm gilt unmittelbar für Neubauten, und es gibt keine Rückwirkung für Bestandsbauten. Sie ist aber der anerkannte Zielstandard: Wer im Bestand umbaut, sollte sich an den Maßen orientieren, soweit es die Bausubstanz zulässt. Und für Förderungen zählt die Norm indirekt doch: Der KfW-Kredit 159 knüpft die Förderfähigkeit an technische Mindestanforderungen, die den DIN-Maßen entsprechen (etwa 0,90 m Türbreite[1]).
Was, wenn die Haustür nicht verbreitert werden kann?
Bei tragenden Wänden, Denkmalschutz oder sehr alten Türen gibt es fast immer Alternativen: das Türblatt durch ein schmaleres mit anderen Bändern ersetzen, die Tür als Schiebetür ausführen, die Öffnungsrichtung drehen oder – wenn wirklich nichts geht – die Nutzung umorganisieren (Hauptzugang über Terrassentür, Nebeneingang barrierearm ausbauen). Ein Fachbetrieb für barrierefreies Bauen findet in der Regel eine Lösung; entscheidend ist die Besichtigung vor Ort.
Kann ich Haustür und Badumbau in einem Förderantrag kombinieren?
Die Pflegekasse fördert Maßnahmen je nach Antrag – mehrere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können in einem Zusammenhang beantragt werden, wobei der Zuschuss je Maßnahme bis 4.180 Euro[3] beträgt und bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt auf bis zu 16.720 Euro[3] steigt. Ob Tür und Bad als eine oder mehrere Maßnahmen gewertet werden, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall – stellen Sie den Antrag mit einer übersichtlichen Aufstellung aller geplanten Maßnahmen und warten Sie die Zusage ab, bevor Sie beauftragen.
Brauche ich für eine Rampe oder Schwellenabsenkung eine Baugenehmigung?
Für kleine Rampen und Schwellenabsenkungen im Bestand in der Regel nicht – sie gelten als untergeordnete Baumaßnahmen. Sobald die Rampe größer wird, an der Fassade etwas verändert oder in tragende Bauteile eingegriffen wird, kann eine Genehmigung oder zumindest eine Abstimmung mit der Baubehörde nötig sein; bei Mietwohnungen und WEG-Eigentum kommt die Zustimmung von Vermieter beziehungsweise Gemeinschaft hinzu. Im Zweifel vorher bei der Gemeinde nachfragen – das kostet einen Anruf und erspart späteren Ärger.
Fazit
Barrierefreiheit beginnt nicht an der Dusche, sondern an der Grundstücksgrenze. Wer die Zugangskette als Ganzes plant – Weg, Haustür, Flur, Badtür, Bad –, vermeidet den häufigsten Fehler aller Einzelumbauten: dass die teuerste Maßnahme an einer übersehenen Schwelle scheitert. Die gute Nachricht: Die Kette lässt sich in Etappen schließen, und fast jede Station ist förderfähig – von der Schwellenabsenkung über die 90-Zentimeter-Haustür bis zur verbreiterten Badtür. Wer die Maße der DIN 18040-2 als Zielstandard nutzt, die Zustimmungen in Miete und WEG früh einholt und den Förderantrag vor Baubeginn stellt, bekommt aus wenigen Einzelmaßnahmen einen zusammenhängenden, barrierearmen Weg ins Bad. Die Planung des Bads finden Sie unter Barrierefreies Bad, die Überwindung von Geschossen im Ratgeber Aufzug nachrüsten.
Quellen
- DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen): https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18040
- § 554 BGB (Anspruch auf Erlaubnis baulicher Veränderungen, u. a. für Menschen mit Behinderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 20 WEG (Bauliche Veränderungen, Anspruch bei behinderungsgerechter Nutzung), § 21 WEG (Kosten- und Nutzungstragung): https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html
- KfW, Programm 159 „Altersgerecht Umbauen", Anlage Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (Förderbereich 2 – Eingangsbereich und Wohnungszugang): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Maße nach DIN 18040-2; Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte). Angaben zu Förderungen nach aktuellem Rechtsstand – im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle.
Quellennachweise
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 554 BGB (Anspruch auf Erlaubnis baulicher Veränderungen, u. a. für Menschen mit Behinderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html (Stand: September 2026) ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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