Badumbau als Rentner finanzieren: Diese Wege gibt es (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Viele Badumbauten werden von Menschen über 65 in Auftrag gegeben – und viele glauben, im Ruhestand keinen Kredit mehr zu bekommen. Das ist ein Missverständnis: Rente ist ein regelmäßiges Einkommen, und weder für den KfW-Kredit 159 noch für Ratenkredite gibt es eine gesetzliche Altersgrenze. Entscheidend sind die Gesamtsituation – Einkommen, Ausgaben, Erspartes, Sicherheiten – und der richtige Weg. Dieser Ratgeber ordnet die Optionen für Rentner ein, rechnet Beispiele durch und nennt die Fallstricke, die gerade im Alter wichtig sind. Der Gesamtüberblick über Zuschuss, Kredit und Raten steht im Artikel Badumbau finanzieren.

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Die gute Nachricht zuerst: Rente zählt als Einkommen

Banken prüfen bei jedem Kredit dieselben Fragen: Gibt es ein regelmäßiges Einkommen, das die Rate dauerhaft trägt? Wie hoch sind die festen Ausgaben? Wie alt ist die antragstellende Person am Ende der Laufzeit? Gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Renten sind dabei reguläre Einkommensnachweise – der Rentenbescheid gehört zu den anerkannten Unterlagen. Eine pauschale Obergrenze „ab 70 keine Kredite mehr" gibt es gesetzlich nicht. Wohl aber gilt: Viele Institute haben hausinterne Regeln und verlangen, dass das Kreditende vor dem 75. bis 80. Lebensjahr liegt (marktübliche Praxis – vergleichen Sie mehrere Institute und fragen Sie direkt nach). Wer nah an solchen Grenzen liegt, wählt kürzere Laufzeiten oder einen Mitantragsteller.

Die Wege im Überblick

Weg Was ist es? Besonderheit für Rentner
Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI)nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 4.180 €[2] je Maßnahmebenötigt Pflegegrad 1–5; Antrag vor Baubeginn – für viele Rentner der erste Schritt
KfW-Kredit 159zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[3], Laufzeit bis 30 Jahreohne Altersgrenze, ohne Pflegegrad; Antrag über die Hausbank
Ratenkredit (Bank, Online-Bank)freier VerbraucherkreditRente als Einkommen; Altersgrenzen hausintern, Laufzeit passend wählen
Ratenzahlung beim Anbieterprivate Finanzierung des Eigenanteilsbequem, aber Effektivzins vergleichen – Details im Ratgeber Badumbau auf Raten
Erspartes / Wertanlageneigene Mitteloft steuerlich und psychologisch die einfachste Lösung
Hilfe von AngehörigenSchenkung, (zinsloses) Darlehen, Bürgschaftklare Vereinbarungen treffen
Sicherheiten nutzenBausparvertrag, Lebensversicherung, Immobiliekann Konditionen verbessern – auch Risiken prüfen

Alle Konditionen sind Richtwerte beziehungsweise marktübliche Praxis – vergleichen Sie die konkreten Angebote; verbindlich ist Ihr Vertrag.

Weg 1: Erst den Pflegekassen-Zuschuss klären

Bevor Sie über einen Kredit nachdenken: Haben Sie einen Pflegegrad? Viele Rentner mit gesundheitlichen Einschränkungen haben einen Anspruch, ohne es zu wissen – der Antrag bei der Pflegekasse ist kostenlos; die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang[1] (§ 18c Abs. 1 SGB XI), die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Der Zuschuss für den Badumbau beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme[2] (§ 40 Abs. 4 SGB XI); leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1–5 und Antrag vor Baubeginn. Der Zuschuss ist keine Rückzahlung und wird nicht als Einkommen angerechnet. Wer bereits pflegebedürftig ist oder es absehbar wird, sollte diesen Baustein immer zuerst prüfen – er senkt die zu finanzierende Summe direkt.

Weg 2: Der KfW-Kredit 159 – die rentnerfreundlichste Lösung

Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" passt zur Lebenssituation von Rentnern besonders gut, weil er keine Altersgrenze kennt: Er ist ausdrücklich für alle gedacht, die ihre Wohnung barrierereduzierend anpassen möchten, unabhängig von Alter und Pflegegrad (Quelle: kfw.de/159). Eckdaten: bis zu 50.000 €[3] je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung wahlweise 5 oder 10 Jahre, Zinssatz von der KfW festgelegt (tagesaktuell auf kfw.de/159). Den Antrag stellt die Hausbank – sie prüft die Bonität und reicht die Unterlagen weiter. Rentner weisen ihr Einkommen mit dem Rentenbescheid nach (bei Bezug von Betriebsrente zusätzlich mit deren Bescheid). Wichtig: Der Antrag kommt vor dem Baubeginn, und der Kredit ist nicht mit dem KfW-Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme kombinierbar – der 455-B ist ohnehin seit dem 31.07.2026 gestoppt und nimmt keine neuen Anträge mehr an (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[4].

Weg 3: Ratenkredit mit der Rente als Einkommen

Der klassische Ratenkredit funktioniert auch im Ruhestand – vorausgesetzt, die Rate passt dauerhaft ins Budget. Banken rechnen: feste Einkünfte (Rente) abzüglich laufender Kosten (Miete beziehungsweise Hausgeld, Versicherungen, bestehende Raten) – der Rest muss die neue Rate tragen. Zwei rentnerspezifische Punkte:

  • Laufzeit bewusst kurz wählen: Je kürzer die Laufzeit, desto eher liegt das Kreditende vor den hausinternen Altersgrenzen der Institute und desto geringer die Gesamtkosten. Eine Laufzeit von 36 bis 60 Monaten ist für kleinere Umbauten meist die richtige Größenordnung (marktübliche Praxis, keine feste Regel).
  • Rentenanpassungen einplanen: Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angepasst, aber nicht garantiert steigen. Rechnen Sie die Rate so, dass Sie sie auch bei unverändertem Einkommen tragen können.

Rechenbeispiel (angenommene Werte zur Veranschaulichung – kein Angebot): Ein alleinstehender Rentner finanziert einen Restbetrag von 4.000 € über 48 Monate. Bei einem für das Beispiel angenommenen Effektivzins von 7 % liegt die Monatsrate bei rund 95 €, die Zinsen insgesamt bei rund 580 €. Marktübliche Konditionen streuen je nach Bonität und Institut – vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie auf den Effektivzins.

Weg 4: Vorhandene Sicherheiten und Ersparnisse klug einsetzen

Viele Rentnerhaushalte verfügen über Vermögen, das nicht flüssig ist. Diese Bausteine können helfen:

  • Zuteilungsreifer Bausparvertrag: Ein alter Bausparvertrag, der zuteilungsreif ist, kann für Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden – das Bauspardarlehen ist zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendbar. Lassen Sie sich von Ihrem Bausparinstitut die Konditionen für die konkrete Verwendung nennen.
  • Kapitallebensversicherung: Eine ablaufende Police kann den Umbau zeitlich mitfinanzieren – oder, falls sie noch läuft, als Sicherheit für einen Kredit dienen (Beleihung des Rückkaufswerts, institutsabhängig). Prüfen Sie vorher, ob eine vorzeitige Verwertung Steuern oder Verluste auslöst.
  • Wertpapiere und Festgeld: Fällige Festgelder oder frei verfügbare Depots sind die einfachste „Finanzierung" – kein Kredit, keine Zinsen. Werden Wertpapiere verkauft, sind Steuern auf Gewinne möglich; eine Beratung bei der Bank hilft bei der Reihenfolge.
  • Immobilieneigentümer: Gegen eine eingetragene Grundschuld gewähren Banken günstigere Konditionen. Für einen Badumbau von wenigen tausend Euro ist eine Grundschuld jedoch meist unverhältnismäßig – sie lohnt erst bei größeren Modernisierungen. Angebote wie „Wohnriester" oder Umkehrhypothek (Immobilienverzehr) versprechen oft mehr, als sie halten: Hier ist eine unabhängige Beratung (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest) vor jeder Unterschrift Pflicht.

Weg 5: Angehörige einbinden – mit klaren Regeln

Kinder oder Enkel können auf verschiedene Weise helfen:

  • Schenkung: Die einfachste Form – steuerlich unproblematisch bis zu den persönlichen Freibeträgen (Eltern–Kind: 400.000 € je Elternteil über zehn Jahre). Eine schriftliche Zweckbestimmung vermeidet spätere Missverständnisse zwischen Geschwistern.
  • Zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen: Viele Familien bevorzugen ein Darlehen statt einer Schenkung. Ein schriftlicher Darlehensvertrag mit Tilgungsplan schützt beide Seiten – auch die beschenkende Seite, falls später Sozialhilfe oder Erbauseinandersetzung anstehen. Bei größeren Summen die steuerlichen Regeln für nahe Angehörige beachten (marktübliche Verzinsung kann unterstellt werden).
  • Bürgschaft oder Mitantragsteller: Werden Sie als Rentner allein nicht kreditwürdig eingestuft, kann ein Angehöriger den Kredit mitunterschreiben. Für den Bürgen bedeutet das ein reales Risiko – besprechen Sie offen, was im Fall der Fälle passiert, und lassen Sie sich nicht auf „reine Formsache" ein.

Beispiel: Das Gesamtpaket eines Rentnerpaars

Ausgangslage (Beispielwerte): Ehepaar M., 74 und 71 Jahre, eigenes Haus. Der Ehemann hat Pflegegrad 2. Die bodengleiche, geflieste Dusche kostet laut Festpreisangebot 6.800 €.

Schritt Betrag
Gesamtkosten6.800 €
Pflegekassen-Zuschuss (§ 40, Antrag vor Baubeginn)− 4.180 €
Restbetrag2.620 €
Finanzierung über KfW 159, 10 Jahre (Richtwert auf Basis marktüblicher Konditionen, tagesaktuell kfw.de/159)Monatsrate ca. 25–30 €

Der Zuschuss deckt den Großteil; die Restrate ist aus dem Haushaltsbudget problemlos tragbar. Hätten beide Ehepartner einen Pflegegrad, stünde ein Zuschuss von bis zu 8.360 €[2] im Raum – der Eigenanteil schrumpfte auf wenige hundert Euro. Alle Beträge sind Beispielwerte; verbindlich sind Bescheid, Angebot und Bankvertrag.

Worauf Rentner besonders achten sollten

  • Keine Entscheidung unter Druck: Haustürgeschäfte, Telefonwerbung und „nur heute gültige" Ratenangebote sind im Badumbau-Markt verbreitet. Bei Verträgen, die an der Haustür oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen – nehmen Sie sich die Zeit und zeigen Sie Verträge einer Vertrauensperson.
  • Rate dauerhaft tragbar: Im Ruhestand gibt es kein „nächstes Gehalt", das Engpässe ausgleicht. Rechnen Sie die Rate gegen die festen Kosten – ein Spielraum für Reparaturen, Gesundheit und steigende Nebenkosten muss bleiben.
  • Grundsicherung zuerst klären: Wer Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält oder künftig benötigen könnte, sollte vor einer Kreditaufnahme prüfen lassen, wie sich Kredit und Vermögen auf die Leistungen auswirken – zuständig sind Sozialamt, Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Schuldner- und Sozialberatung. Der Pflegekassen-Zuschuss selbst wird nicht als Einkommen angerechnet.
  • Vorsicht bei „Altersvorsorge"-Angeboten: Finanzierungen, die an Versicherungsprodukte gekoppelt sind oder bei denen die Immobilie belastet wird, gehören in unabhängige Beratung. Niemals unter Zeitdruck unterschreiben.
  • Gesundheitsrisiko einplanen: Wer allein lebt, sollte vereinbaren, dass Raten auch bei einem Krankenhausaufenthalt weiterbedient werden können (Dauerauftrag, Vollmacht für eine Vertrauensperson). Eine Vorsorgevollmacht verhindert, dass im Ernstfall niemand die Finanzen regeln darf.

Die meistgestellten Fragen

Bekomme ich mit 75 noch einen Kredit für den Badumbau?

Möglich – es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Institute bewerten Einkommen, Bonität und Laufzeit individuell; viele begrenzen das Kreditende hausintern (marktübliche Praxis, oft um das 80. Lebensjahr). Der KfW-Kredit 159 ist ausdrücklich ohne Altersgrenze erhältlich. Vergleichen Sie mehrere Institute und fragen Sie die Altersregeln direkt ab.

Zählt die Rente als Einkommen für die Bank?

Ja. Gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Renten sind reguläre Einkommensnachweise; der Rentenbescheid gehört zu den üblichen Unterlagen.

Was ist der günstigste Weg für Rentner ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad entfällt der Pflegekassen-Zuschuss. Der günstigste Kreditweg ist meist der KfW-Kredit 159 (zinsgünstig, keine Altersgrenze); für kleinere Beträge kann ein Ratenkredit mit günstigem Effektivzins praktischer sein – marktübliche Konditionen vergleichen.

Kann ich den Zuschuss bekommen, wenn ich schon Rente beziehe?

Ja – der Zuschuss hängt vom Pflegegrad ab, nicht vom Alter oder Einkommen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ihn kostenlos bei der Pflegekasse beantragen; der Antrag für den Zuschuss muss vor Baubeginn gestellt sein.

Darf meine Tochter den Kredit für mich aufnehmen?

Ja. Möglich sind eine Bürgschaft, ein Mitdarlehen oder ein Darlehen der Tochter an Sie mit schriftlichem Vertrag. Für alle Beteiligten gelten steuerliche und haftungsrechtliche Regeln – besprechen Sie die Variante mit der Bank und klären Sie größere Summen mit einem Steuerberater.

Was passiert mit der Ratenzahlung, wenn ich ins Pflegeheim muss?

Der Vertrag läuft weiter und muss aus Ihrem Vermögen oder von Angehörigen mit Vollmacht bedient werden. Planen Sie diesen Fall ein: Dauerauftrag einrichten und einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht geben, damit Raten und Rechnungen auch im Krankenhaus oder Heim geregelt werden können.

Gefährdet ein Kredit meine Grundsicherung?

Kreditverpflichtungen und Vermögensverhältnisse können bei der Berechnung von Grundsicherungs- oder Sozialhilfeleistungen eine Rolle spielen. Lassen Sie sich vor der Kreditaufnahme von der zuständigen Stelle oder einer Sozialberatung informieren – die Beratung ist kostenlos.

Checkliste für die Finanzierung im Ruhestand

  • [ ] Pflegegrad-Status geklärt (ggf. kostenloser Antrag bei der Pflegekasse)
  • [ ] Pflegekassen-Zuschuss vor Baubeginn beantragt
  • [ ] 2–3 Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis verglichen
  • [ ] KfW-159-Konditionen geprüft, Hausbank nach Altersregeln gefragt
  • [ ] Ratenkredit-Angebote verglichen (Effektivzins, Laufzeit bis zum realistischen Kreditende)
  • [ ] Rate gegen feste Kosten gerechnet – mit Sicherheitspuffer
  • [ ] Erspartes und Sicherheiten (Bausparvertrag, Versicherung) geprüft
  • [ ] Angehörige früh eingebunden, Vereinbarungen schriftlich
  • [ ] Bei Grundsicherungsbezug: Sozialberatung eingeschaltet
  • [ ] Vorsorgevollmacht und Dauerauftrag geregelt

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss bis 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Begutachtungsfristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (ohne Altersgrenze, bis 50.000 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • § 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehen, Widerruf): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  • Erbschaftsteuer, Freibeträge (§ 16 ErbStG): https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

Stand: September 2026. Keine Finanz- oder Rechtsberatung. Beispielwerte sind Rechenbeispiele; Zinssätze und Konditionen ändern sich – vergleichen Sie aktuelle Angebote. Marktübliche Altersgrenzen der Banken sind Praxis, keine gesetzlichen Regeln; verbindlich ist die Auskunft Ihres Instituts.

Quellennachweise

  1. § 18c SGB XI (Entscheidungsfrist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage nach Antragseingang): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (ohne Altersgrenze, bis 50.000 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

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