Pflegegrad 3: Der Badumbau-Zuschuss – Höhe, Antrag und Beispiele (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Pflegegrad 3 ist die Stufe der schweren Beeinträchtigung: Wer so eingestuft ist, braucht im Alltag regelmäßig Unterstützung – und das Badezimmer wird zum Ort, an dem sich entscheidet, ob die häusliche Pflege sicher gelingt. Die gute Nachricht: Für den Umbau der Badewanne zur Dusche zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Die schlechte Nachricht für alle, die eine Staffelung vermuten: Die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab. Ob Pflegegrad 1 oder 5 – der Höchstbetrag ist identisch. Was die Höhe tatsächlich bestimmt, wann mehr als 4.180 € möglich sind, welche Unterlagen die Kasse braucht und wie hoch der Eigenanteil in der Praxis ausfällt, erklärt dieser Ratgeber anhand von Beispielen. Wer den vollständigen Überblick über Leistungen und Kosten bei Pflegegrad 3 sucht, findet ihn im Ratgeber „Badumbau mit Pflegegrad 3“ – hier steht der Zuschuss selbst im Mittelpunkt.

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Was die Zuschuss-Höhe wirklich bestimmt

Die häufigste Fehleinschätzung lautet: „Mit Pflegegrad 3 bekomme ich mehr als mit Pflegegrad 2.“ Richtig ist: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist bewusst einheitlich – er beträgt für alle Pflegegrade bis zu 4.180 € je Maßnahme[1]. Die Höhe im konkreten Fall bestimmen stattdessen vier Faktoren:

  1. Die Maßnahme muss förderfähig sein: Wanne-zu-Dusche-Umbau, bodengleiche Duschfläche, Haltegriffe, Türverbreiterung, rutschhemmender Belag – alles, was die häusliche Pflege erleichtert oder die selbstständige Lebensführung ermöglicht.
  2. Der Antrag muss vor Baubeginn eingehen: Diese Reihenfolge entscheidet mehr über den Zuschuss als jeder andere Punkt. Nachträglich gestellte Anträge werden in der Regel abgelehnt.
  3. Die tatsächlichen Kosten: Der Zuschuss ist eine Obergrenze, keine Pauschale. Er deckt die Rechnung bis zum Höchstbetrag – nicht mehr.
  4. Die Zahl der Berechtigten im Haushalt: Hier kann es deutlich mehr als 4.180 €[1] werden (dazu im nächsten Abschnitt mehr).

Nicht entscheidend sind dagegen die laufenden Leistungen: Ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistung beziehen, hat auf den Umbau-Zuschuss keinen Einfluss – es sind eigenständige Leistungen, die sich nicht gegenseitig anrechnen.

4.180 € – und wann es mehr wird

Der Höchstbetrag lässt sich auf drei Wegen überschreiten:

1. Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt. Leben mehrere Menschen mit anerkanntem Pflegegrad zusammen und dient die Maßnahme dem gemeinsamen Wohnumfeld, zählt die Kasse bis zu 4.180 € je Person – höchstens vier Anspruchsberechtigte, also bis zu 16.720 € je Maßnahme[1]. Bei mehr als vier Berechtigten wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.

Haushalt Maximaler Zuschuss je Maßnahme
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 34.180 €
Ehepaar, beide mit Pflegegradbis 8.360 €
Drei Berechtigte (z. B. Eltern mit Pflegegrad, Kind mit Pflegegrad)bis 12.540 €
Vier und mehr Berechtigtebis 16.720 € (anteilig)

2. Eine zweite, spätere Maßnahme. Der Zuschuss ist nicht „einmalig pro Person“, sondern gilt je Maßnahme. Ein zusammenhängendes Vorhaben – etwa Dusche plus Türverbreiterung in einem Antrag – ist eine Maßnahme. Wird Jahre später wegen einer veränderten Pflegesituation ein weiterer Umbau nötig, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar: Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden[2].

3. Umzug in eine barrierearme Wohnung. Ist die eigene Wohnung nicht anpassbar, kann auch der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden – die Umzugskosten zählen bis zur Höhe des Zuschusses mit. Nicht gefördert wird der Umzug ins Pflegeheim, denn der Zuschuss zielt auf die häusliche Pflege.

Drei Rechenbeispiele: Zuschuss und Eigenanteil bei Pflegegrad 3

Wie viel vom Zuschuss übrig bleibt, hängt von der Ausbauvariante ab. Drei typische Fälle, jeweils Festpreis inklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Montage (Richtwerte 2026):

Fall Maßnahme Umbaukosten Zuschuss Eigenanteil
AWanne raus, Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen4.900 €− 4.180 €720 €
BBodengleiche, geflieste Dusche nach DIN 18040-2 mit Haltegriffen7.200 €− 4.180 €3.020 €
CBodengleiche Dusche plus Türverbreiterung und rutschhemmende Fliesen9.600 €− 4.180 €5.420 €

Fall B ist der häufigste bei Pflegegrad 3: Wer auf einen Rollator angewiesen ist oder sich nach einer Operation nur unsicher bewegt, braucht den schwellenlosen Einstieg. Der Zuschuss deckt in diesem Beispiel rund 58 % der Kosten; der Rest bleibt als Eigenanteil – es sei denn, ein Kredit oder Steuervorteil trägt mit. Die Beispiele sind Richtwerte aus dem Markt, keine Festpreise; die tatsächlichen Kosten hängen von Badgröße, Untergrund und Anbieter ab.

Und so fließt das Geld: Die Pflegekasse zahlt nicht an die Firma, sondern nachträglich an Sie – auf Basis der eingereichten Rechnungen nach Abschluss der Arbeiten. Die Fachfirma muss in Vorleistung gehen, oder Sie vereinbaren Ratenzahlung. Planen Sie die Zwischenfinanzierung von Anfang an ein.

Der Pflegegrad-3-Rahmen: Was monatlich dazukommt

Der Umbau-Zuschuss steht neben den laufenden Leistungen, die bei Pflegegrad 3 besonders hoch ausfallen (Stand 2026):

Leistung Rechtsgrundlage Höhe bei Pflegegrad 3
Pflegegeld (monatlich)§ 37 SGB XI599 €
Pflegesachleistung (monatlich, bis zu)§ 36 SGB XI1.497 €
Entlastungsbetrag (monatlich, bis zu)§ 45b SGB XI131 €[3]
Tages- und Nachtpflege (monatlich, bis zu)§ 41 SGB XI1.357 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich, bis zu)§ 40 Abs. 1 SGB XI42 €

Für den Badumbau sind zwei Punkte praktisch relevant: Das Pflegegeld ist zweckfrei – wer es nicht vollständig für laufende Kosten braucht, kann den Überschuss für den Eigenanteil des Umbaus ansparen. Und der Entlastungsbetrag lässt sich während einer mehrtägigen Bauzeit für Alltagshilfen einsetzen, etwa für hauswirtschaftliche Unterstützung, wenn das Bad zeitweise nicht nutzbar ist. Die Beträge werden gesetzlich angepasst – verbindlich nennt sie Ihre Pflegekasse.

Der Antrag: Diese Unterlagen braucht die Kasse

Der Antrag selbst ist formlos, aber vollständig sollte er sein. Die Praxis zeigt: Anträge scheitern selten am Formular, sondern an fehlenden Nachweisen. Eine belastbare Antragsmappe enthält:

  • den Pflegegrad-Bescheid (Kopie genügt),
  • das Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis der Fachfirma – Positionen wie Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen einzeln ausgewiesen,
  • eine kurze Begründung der Notwendigkeit, zum Beispiel: „Umbau der Badewanne in eine bodengleiche Dusche, weil das Übersteigen des Wannenrands nach der Hüftoperation mit Pflegegrad 3 nicht mehr gefahrlos möglich ist“,
  • bei Mietwohnung die schriftliche Vermieter-Zustimmung,
  • optional eine ärztliche Bescheinigung oder den Entlassungsbericht, wenn der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Umbau nicht offensichtlich ist.

Der Ablauf in sechs Schritten:

  1. Pflegegrad klären: Liegt der Bescheid vor? Wenn nicht, formlos bei der Pflegekasse beantragen – sie entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang, in Eilfällen (etwa bei angekündigter Pflegezeit) binnen 10 Arbeitstagen; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[4].
  2. Zwei bis drei Festpreisangebote einholen, idealerweise mit Vor-Ort-Termin.
  3. Antrag stellen – vor Baubeginn: Formloses Schreiben an die Pflegekasse mit Angebot und Begründung.
  4. Zusage abwarten: Die Pflegekasse bestätigt die Förderfähigkeit und die Höhe schriftlich. Erst dann beauftragen.
  5. Umbau durchführen: Systemlösungen sind oft in wenigen Tagen montiert; bodengleiche Duschen mit Fliesenarbeiten dauern eine Woche und mehr.
  6. Rechnungen einreichen: Nach Abschluss zahlt die Kasse den Zuschuss aus. Belege für die Steuererklärung aufbewahren.

Der Zeitplan entscheidet mehr als man denkt: Vom Pflegegrad-Antrag bis zum Bescheid vergehen häufig mehrere Wochen, die Prüfung des Zuschuss-Antrags dauert meist weitere Wochen, und nach Einreichung der Rechnungen folgt die Auszahlung mit einer erneuten Bearbeitungszeit. Wer im Sommer umbauen möchte, stellt den Pflegegrad-Antrag also am besten im Frühjahr und den Zuschuss-Antrag, sobald das Angebot vorliegt. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts – und halten Sie als Puffer ein, dass die Kasse die Zusage schriftlich erteilen muss, bevor die Arbeiten beginnen dürfen.

Beim Angebotsvergleich zählt das Leistungsverzeichnis mehr als der Endpreis. Zwei Angebote mit demselben Gesamtbetrag können sich erheblich unterscheiden, wenn in dem einen die Demontage der Wanne, die Entsorgung oder der Austausch der Armaturen bereits enthalten ist und im anderen nicht. Lassen Sie sich Position für Position zeigen, prüfen Sie, ob Abdichtung und Fliesenarbeiten eingerechnet sind, und klären Sie, ob der Vor-Ort-Termin im Preis enthalten ist. Wer diese Punkte vor dem Antrag klärt, vermeidet später Nachträge – und Nachträge nach der Zusage müssen Sie in der Regel selbst tragen, weil die Kasse auf Basis des vorgelegten Angebots entschieden hat.

Wenn die Kasse anders entscheidet als erhofft

Nicht jede Entscheidung fällt wie erwartet aus – dann hilft es, den Grund zu kennen:

  • Ablehnung: Prüfen Sie, ob der Antrag nach Baubeginn einging, der Pflegegrad-Bescheid fehlte oder die Maßnahme als nicht notwendig eingestuft wurde. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die Begründung im Widerspruch mit ärztlicher Stellungnahme erhöht die Chancen deutlich.
  • Teilbewilligung: Bewilligt die Kasse weniger als den Höchstbetrag, weil sie einzelne Positionen nicht als förderfähig ansieht, fragen Sie nach, welche Positionen gemeint sind – oft reicht eine Präzisierung im Angebot oder eine zweite Antragstellung mit angepasster Leistungsbeschreibung.
  • Veränderte Lage nach dem Umbau: Wird später ein weiterer Umbau nötig (etwa ein Treppenlift oder ein zweiter Duschbereich), ist das eine neue Maßnahme mit neuem Antrag – nicht automatisch ein neuer Anspruch, aber prüfenswert.

In allen Fällen gilt: vor dem nächsten Schritt beraten lassen – beim Pflegestützpunkt, bei der Pflegekasse oder der Wohnberatung. Die Beratung ist kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich mit Pflegegrad 3 einen höheren Zuschuss als mit Pflegegrad 2?

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beträgt für alle Pflegegrade bis zu 4.180 € je Maßnahme[1]. Unterschiedlich sind nur die laufenden Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Kann ich für Dusche und Haltegriffe getrennt zweimal 4.180 € beantragen?

Nein – wenn beides zusammenhängt und im selben Antrag steckt, gilt es als eine Maßnahme mit einem Zuschuss. Trennen lässt sich nur, was zeitlich und inhaltlich ein eigenständiges Vorhaben ist.

Wird der Zuschuss auf mein Pflegegeld angerechnet?

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] und das Pflegegeld nach § 37 SGB XI sind eigenständige Leistungen. Die eine wird nicht von der anderen abgezogen.

Muss ich den Pflegegrad-3-Bescheid abwarten, bevor ich plane?

Für den Antrag ja: Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Planen und Angebote einholen können Sie parallel zur Begutachtung – bauen dürfen Sie erst nach der Zusage.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Zuschuss-Antrags?

Meist einige Wochen. Rechnen Sie die Zeit ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab – der häufigste Fehler ist der Baubeginn vor der Zusage.

Gilt der Zuschuss auch, wenn ich in eine barrierearme Wohnung umziehe?

Ja. Der Umzug kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden, einschließlich Umzugskosten bis zur Höhe des Zuschusses. Ausgenommen ist der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung.

Checkliste: Badumbau-Zuschuss mit Pflegegrad 3

  • [ ] Pflegegrad-Bescheid (3) vorhanden oder Begutachtung eingeleitet
  • [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis und Vor-Ort-Termin eingeholt
  • [ ] Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] vor Baubeginn gestellt (Angebot, Begründung, ggf. Vermieter-Zustimmung beigelegt)
  • [ ] Schriftliche Zusage mit Zuschusshöhe abgewartet
  • [ ] Mehrere Berechtigte im Haushalt? Kumulation bis 16.720 €[1] geprüft
  • [ ] Zwischenfinanzierung geklärt (Ratenzahlung oder KfW-Kredit 159; Zuschuss 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt[5], Stand: September 2026)
  • [ ] Rechnungen nach Abschluss eingereicht, Belege abgelegt

Fazit

Der Badumbau-Zuschuss bei Pflegegrad 3 liegt bei bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] – nicht höher und nicht niedriger als bei anderen Pflegegraden, denn die Höhe ist bewusst nicht gestaffelt. Mehr Geld gibt es nur über die Breite: mehrere Berechtigte im Haushalt (bis 16.720 €[1]), eine zweite Maßnahme bei veränderter Pflegesituation oder der geförderte Umzug in eine barrierearme Wohnung. Bei typischen Umbaukosten von rund 5.000 bis 8.000 € bleibt nach dem Zuschuss ein Eigenanteil von wenigen hundert bis über 3.000 € – die Rechenbeispiele oben zeigen die Größenordnung als Richtwerte. Wer den Antrag vollständig und vor Baubeginn stellt, die Zusage abwartet und Belege sammelt, hat den Förderweg bei Pflegegrad 3 optimal genutzt. Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • §§ 36, 37, 38, 41, 45b SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung, Stand 2026): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  • § 18c SGB XI (Begutachtungsfristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • pflege.de und altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersichten Badumbau 2026, Richtwerte)
  • pflege-dschungel.de, „Pflegegrad 3: alle Leistungen 2026 im Überblick“: https://pflege-dschungel.de/pflegegrad/pflegegrad-3

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Leistungsbeträge und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung aktuelle Konditionen bei der Pflegekasse und der KfW prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. Bundesministerium für Gesundheit, Zuschüsse zur Wohnungsanpassung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung
  3. § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  4. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist 25 Arbeitstage): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  5. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

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