Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Neusäß: Kosten, Beispielrechnung und Förderwege (2026)


Neusäß liegt westlich von Augsburg, auf der anderen Seite der Schmutter beginnt schon der Naturpark Augsburg-Westliche Wälder. Die Stadt ist 1988 aus acht ehemals selbstständigen Dörfern hervorgegangen: Alt-Neusäß, Steppach, Westheim und Täfertingen östlich der Schmutter, Schlipsheim, Hainhofen, Ottmarshausen und Hammel westlich davon. Rund 23.500 Menschen leben heute hier, viele Häuser stammen aus den 1960er- bis 1990er-Jahren – und genau in dieser Bausubstanz steht auch der Klassiker unter den Sanierungsvorhaben: die Badewanne, über deren Rand man im Alter nicht mehr sicher steigen kann. Wer diesen Umbau für sich, den Ehepartner oder die Eltern in Neusäß plant, stößt schnell auf zwei Fragen: Was kostet das, und wer bezuschusst es? Die gute Nachricht: Der wichtigste Zuschuss – der der Pflegekasse nach § 40 SGB XI[1] – steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu, unabhängig davon, ob sie in Neusäß, Augsburg oder anderswo in Bayern wohnen. Dieser Ratgeber rechnet die typischen Kosten für Neusäß durch, zeigt an einer Beispielrechnung, wie viel vom Eigenanteil übrig bleibt, und erklärt die Reihenfolge, in der Anträge gestellt werden müssen. Einen Gesamtüberblick über alle bayerischen Fördermöglichkeiten finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.
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Was ein Badumbau in Neusäß kostet
Die Preisspanne ist in Neusäß nicht anders als in der übrigen Region Augsburg – entscheidend sind Ausführung, Raumgröße und Untergrund. Als Richtwerte gelten:
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche inklusive Fliesenarbeiten | ca. 5.000–8.000 € |
| Typischer Standardfall in einem Einfamilienhaus der 1970er-Jahre | ca. 4.000–6.000 € |
| Zusatzarbeiten (Elektrik, Heizkörper, Türverbreiterung, neue Armaturen) | je nach Umfang 500–3.000 € extra |
Wichtig bei jedem Angebotsvergleich: Demontage der alten Wanne, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und die neuen Armaturen müssen im Festpreis enthalten sein. Fehlt einer dieser Punkte, kommen später Nachträge dazu – der häufigste Grund, warum der Endpreis über dem Angebot liegt. Auch der Lohnanteil spielt eine Rolle, denn er ist nach § 35a EStG[2] zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar (mehr dazu weiter unten). Lassen Sie ihn sich deshalb separat auf der Rechnung ausweisen.
Beispielrechnung: Was nach dem Pflegekasse-Zuschuss vom Preis übrig bleibt
Damit die Zahlen greifbar werden, zwei Beispielrechnungen für typische Neusäßer Bäder – bewusst als Richtwerte gekennzeichnet, der tatsächliche Preis steht erst nach dem Vor-Ort-Termin fest:
Beispiel A: Systemlösung im Bad eines Reihenhauses in Westheim
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Systemlösung inklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung | 4.200 € |
| Pflegekasse-Zuschuss (Pflegegrad 1–5) | − 4.180 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 20 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG (20 % von ca. 2.400 € Lohnanteil) | bis zu 480 € |
Beispiel B: Geflieste bodengleiche Dusche im Altbau in Täfertingen
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Umbau inklusive Fliesenarbeiten und neuer Elektrik | 6.500 € |
| Pflegekasse-Zuschuss | − 4.180 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 2.320 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG (20 % von ca. 3.200 € Lohnanteil, max. 1.200 €/Jahr) | bis zu 640 € |
Beispiel A zeigt, warum der Pflegekasse-Zuschuss so häufig die Entscheidung für den Umbau erleichtert: Eine gut geplante Systemlösung ist mit Pflegegrad oft fast vollständig finanziert. Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt – etwa Eltern, die gemeinsam in ihrem Haus in Hainhofen oder Ottmarshausen wohnen –, sind sogar bis zu 16.720 €[1] möglich (4.180 € je Person, § 40 Abs. 4 SGB XI).
Warum die Kosten in Neusäß so unterschiedlich ausfallen
Die Bausubstanz der acht Stadtteile ist unterschiedlich, und mit ihr die Arbeit am Bad:
- Alt-Neusäß: Größter Stadtteil mit Rathaus, Schulzentrum und gewachsenem Ortskern. In älteren Häusern liegen die Leitungen teils noch unter Putz, Bäder sind kompakt geschnitten – hier ist die Systemlösung oft die pragmatischste Wahl.
- Westheim und Steppach: Viele Wohn- und Geschäftshäuser der Nachkriegszeit und der 1960er/70er Jahre sowie Neubaugebiete. Serielle Bäder mit Wanne sind Standard; die Montage einer neuen Dusche ist hier meist unkompliziert. In Hanglagen am Kobelberg mit Westheims Wallfahrtskirche St. Maria von Loreto können Kellergeschosse halbseitig im Hang liegen – das prüft der Betrieb beim Vor-Ort-Termin.
- Täfertingen, Ottmarshausen, Hainhofen, Hammel, Schlipsheim: Dörflich geprägte Ortsteile mit alten Höfen, ehemaligen Schlossanwesen und neueren Wohngebieten. In alten Bauernhäusern sind die Bäder oft nachträglich eingebaut – Türbreiten und Aufbauhöhen entscheiden dort, ob eine ebenerdige Dusche ohne großen Eingriff möglich ist.
Hinzu kommt der Wohnungsmarkt: In Neusäß ist ein erheblicher Teil des Bestands vermietet. Mieter brauchen die schriftliche Zustimmung des Vermieters; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[3] ein Anspruch auf Erlaubnis. Wer zur Miete wohnt, kann den Pflegekasse-Zuschuss trotzdem beantragen – die Förderung ist an die Person gebunden, nicht an das Eigentum.
Förderung für den Badumbau in Neusäß: Diese Wege gibt es
Pflegekasse – der wichtigste Zuschuss. Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] für den Umbau der Wohnung, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird – der Wannenumbau ist der klassische Anwendungsfall. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der zuständigen Pflegekasse (der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse) gestellt werden. Beigefügt werden in der Regel der Pflegegrad-Bescheid und ein Kostenvoranschlag der Fachfirma; nach Abschluss gehen die Rechnungen an die Kasse, die den Zuschuss auszahlt. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit – wer erst nach dem Umbau antragt, geht leer aus.
Freistaat Bayern – Baudarlehen für behindertengerechte Anpassung. Über das Bayerische Wohnungsbauprogramm vergibt der Freistaat ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 € für die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum, wenn im Haushalt ein Mensch mit Behinderung lebt. Neusäß gehört zum Landkreis Augsburg – Anträge für Eigenwohnraum stellt man daher beim Landratsamt Augsburg, nicht bei einer Bank. Das Darlehen ist leistungsfrei, muss also nicht zurückgezahlt werden, solange die Wohnung dem begünstigten Personenkreis zur Verfügung steht.
KfW – Kredit statt gestopptem Zuschuss. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit)[4] läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad erhältlich. Der KfW-Zuschuss 455-B ist dagegen seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet.
Steuer – 20 Prozent vom Lohnanteil. Die Handwerkerleistung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2]. Voraussetzung: Der Lohnanteil steht separat auf der Rechnung. Auch wer keinen Pflegegrad hat, profitiert von diesem Weg.
Die Reihenfolge ist entscheidend: erst Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Einzelheiten zu den bayerischen Landesprogrammen und den Kombinationsmöglichkeiten: Förderung & Zuschüsse.
Die acht Stadtteile: Wo in Neusäß was zu beachten ist
- Alt-Neusäß: Historischer Kern mit Rathaus, Einkaufs- und Geschäftszentrum und dem Schulzentrum. Wer hier im Altbestand wohnt, sollte bei Angeboten auf Leitungs- und Untergrundprüfung achten.
- Westheim: Wallfahrtsort am Kobelberg mit älterer und neuerer Wohnbebauung; Hanglagen bedeuten häufig halbseitig im Erdreich liegende Geschosse – ideal für eine bodengleiche Dusche im Erdgeschoss, weil dort kein Gefälle-Estrich über einem bewohnten Keller liegt.
- Steppach: Mit dem Bismarckturm über der Stadt und einer verkehrsberuhigten Einkaufsstraße; dichter bebaut, viele Mehrfamilienhäuser der Nachkriegszeit – hier sind Mietverhältnisse und Wohnungseigentümergemeinschaften häufiger.
- Täfertingen: Ältester Stadtteil mit rund 1.900 Einwohnern, geprägt von großen Höfen entlang der Dorfstraße; in den historischen Gebäuden gilt: erst der Vor-Ort-Termin zeigt, was machbar ist.
- Ottmarshausen: Zwischen Schmuttertal und Rauhem Forst, alter Ortskern mit Höfen an der Holzbachstraße.
- Hainhofen und Hammel: Ruhige, naturnahe Ortsteile mit Schlossanwesen; überwiegend Einfamilienhäuser, oft genug Platz für eine ebenerdige Dusche.
- Schlipsheim: Kleinster Stadtteil, räumlich begrenzt durch Bundesstraße und Schmutter; eher ländlicher Bestand.
Für fast alle diese Lagen gilt: Eine Fachfirma aus der Region Augsburg kennt die örtlichen Gegebenheiten, hat kurze Wege für den Vor-Ort-Termin und bleibt bei Gewährleistungsfragen erreichbar.
Der Weg zum Zuschuss in sieben Schritten
- Angebote einholen: 2–3 Betriebe aus der Region Augsburg mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen.
- Pflegegrad prüfen: Liegt ein Bescheid vor? Wenn nicht, bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten lassen – die Beratung ist kostenlos.
- Kostenvoranschlag erstellen lassen: Die Firma stellt einen detaillierten Kostenvoranschlag aus – Grundlage für alle Anträge.
- Pflegekassen-Antrag stellen: Vor Baubeginn, mit Pflegegrad-Bescheid und Kostenvoranschlag.
- Bei Behinderung im Haushalt: Zusätzlich das leistungsfreie Baudarlehen beim Landratsamt Augsburg beantragen.
- Umbau durchführen lassen: Erst nach der Zusage beauftragen.
- Belege einreichen: Rechnungen an die Pflegekasse; den Lohnanteil für die Steuererklärung (§ 35a EStG) aufbewahren.
Die häufigsten Fragen
Bekomme ich den Pflegekasse-Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Nein. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] setzt einen Pflegegrad 1–5 voraus. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[4] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2]. Einen Pflegegrad kann man auch beantragen, wenn man im Alltag Unterstützung benötigt – die Beratung bei der Pflegekasse ist kostenlos.
Wie viel Eigenanteil bleibt nach dem Zuschuss wirklich übrig?
Bei einer Systemlösung für ca. 4.200 € in der Regel nur ein dreistelliger Betrag oder weniger; bei einer gefliesten bodengleichen Dusche für 6.000–7.000 € bleiben nach Zuschuss und Steuervorteil meist 1.500–2.500 €. Die Beispielrechnungen oben zeigen die beiden Fälle.
Wer ist für Neusäß zuständig – die Stadt oder das Landratsamt?
Für das bayerische Baudarlehen zur behindertengerechten Anpassung ist das Landratsamt Augsburg zuständig, da Neusäß keine kreisfreie Stadt ist. Den Pflegekassen-Zuschuss beantragen Sie dagegen direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Unsere Mutter wohnt zur Miete in Steppach. Kann sie trotzdem den Zuschuss bekommen?
Ja. Der Zuschuss ist an die Person gebunden. Sie benötigt die schriftliche Zustimmung des Vermieters – dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[3] ein Anspruch darauf. Klären Sie vorher, ob beim Auszug ein Rückbau verlangt wird, und halten Sie das schriftlich fest.
Was kostet nur der Tausch der Wanne gegen eine Duschtasse, ohne Fliesenarbeiten?
Dafür steht in der Regel die Systemlösung mit Duschtasse, Wandpaneelen und Duschkabine – als Richtwert ca. 3.000–5.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Sie ist die schnellste Variante und oft in einem Tag montiert.
Ist eine bodengleiche Dusche in einem alten Haus in Täfertingen oder Ottmarshausen möglich?
Häufig ja, aber der Untergrund entscheidet. In Häusern mit Holzbalkendecken oder geringer Aufbauhöhe ist eine flache Duschtasse die sichere Lösung; wo genug Aufbauhöhe vorhanden ist, kann der Betrieb eine geflieste ebenerdige Dusche mit Gefälle-Estrich ausführen. Das klärt nur der Vor-Ort-Termin.
Gilt der Zuschuss auch, wenn die Eltern in ihrem Haus in Hainhofen wohnen bleiben wollen?
Ja – genau dafür ist der Zuschuss gedacht: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause ermöglichen. Leben beide Elternteile mit Pflegegrad im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich.
Fazit
In Neusäß entscheidet die Bausubstanz des jeweiligen Stadtteils, welche Umbau-Lösung passt – die Finanzierung ist dagegen überall gleich gut planbar: Mit Pflegegrad deckt der Pflegekasse-Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] den Großteil einer Systemlösung, bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt sogar bis zu 16.720 €[1]. Wer die Angebote früh einholt, den Antrag vor dem Baubeginn stellt und bei Behinderung im Haushalt zusätzlich das Baudarlehen beim Landratsamt Augsburg beantragt, hält den Eigenanteil klein. Der häufigste Fehler ist vermeidbar: erst die Zusage, dann der Umbau.
Quellen
- Stadt Neusäß, Stadtteile (acht Stadtteile, Schmuttertal, Gebietsreform 1972/1978): https://www.neusaess.de/de/Leben-in-Neusaess/Unsere-Stadt/Stadtteile
- Stadt Neusäß, Einwohnerentwicklung (23.543 Einwohner am 01.01.2025): https://www.neusaess.de/de/Leben-in-Neusaess/Unsere-Stadt/Zahlen-und-Fakten/Einwohnerentwicklung
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- Landkreis Augsburg (zuständig für Anträge auf das bayerische Baudarlehen): https://www.landkreis-augsburg.de/
Stand: September 2026. Kostenangaben sind Richtwerte ohne Gewähr; Förderprogramme können sich ändern – vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
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