Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Frankenthal (Pfalz): bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Frankenthal (Pfalz): bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Frankenthal (Pfalz): bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Frankenthal ist eine kreisfreie Stadt in der nördlichen Vorderpfalz mit rund 49.500 Einwohnern – geprägt von der Industriegeschichte um die Pumpenwerke KSB und von Wohngebieten, die nach der fast vollständigen Zerstörung des Stadtzentrums im Bombenkrieg 1943 überwiegend in den 1950er- bis 1970er-Jahren neu entstanden. Wer heute in Frankenthal wohnt, lebt entsprechend oft in einem Bad, das aus derselben Zeit stammt: Wanne statt Dusche, Stufe statt Bodengleichheit, rutschige Fliesen. Wenn das Ein- und Aussteigen über den Wannenrand zum Risiko wird, ist der Badumbau die wirksamste Gegenmaßnahme – und die Pflegekasse beteiligt sich daran mit bis zu 4.180 Euro[1]. Dieser Ratgeber zeigt für Frankenthal, was der Umbau kostet, wie der Zuschuss beantragt wird und welche Landesförderung über die ISB dazukommt.

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Was der Badumbau in Frankenthal kostet

Die Preise für einen Badumbau hängen nicht von der Stadt ab, sondern vom Gebäude, vom Raumzuschnitt und von der gewählten Ausführung. In Frankenthal gilt die gesamte Bandbreite: vom kompakten Bad in einer Nachkriegswohnung der Kernstadt bis zum großzügigen Erdgeschossbad im Siedlungshaus in Mörsch oder Flomersheim. Als Richtwerte für den Umbau der Wanne zur Dusche sind folgende Spannen üblich:

Ausführung Was enthalten ist Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit flacher DuschtasseDemontage Wanne, Montage Duschpaneel, Armaturen, Abdichtungca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste DuscheEstricharbeiten mit Gefälle, Fliesen, Abdichtung nach DIN 18534ca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall in Frankenthalinkl. Demontage, Entsorgung, Montage, ohne Elektro- und Heizungsänderungenca. 4.000–6.000 €

Die tatsächlichen Kosten entscheiden sich vor Ort: ob die vorhandenen Leitungen weiterverwendet werden können, ob der Bodenaufbau für ein Gefälle ausreicht und ob der Heizkörper versetzt werden muss. Lassen Sie sich deshalb immer ein Festpreisangebot mit Vor-Ort-Termin geben und prüfen Sie, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung darin enthalten sind – sonst kommen Nachträge auf Sie zu. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr[2]; der Betrag muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Beispielrechnung für einen Standardumbau

Ein Beispiel zur Orientierung: Ein Ehepaar in Frankenthal-Mörsch lässt in seinem Reihenhaus von 1965 die Badewanne im Erdgeschoss durch eine bodengleiche Dusche ersetzen, weil der 81-jährige Ehemann nach einer Hüftoperation nicht mehr sicher über den Wannenrand steigen kann. Angebot inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung: 5.400 Euro. Die Pflegekasse übernimmt davon bis zu 4.180 Euro[1], der Lohnanteil von etwa 2.200 Euro mindert die Steuerlast um 440 Euro. Übrig bleibt ein Eigenanteil von gut 1.000 Euro – bei einer Maßnahme, die den Verbleib in der eigenen Wohnung absichert. Diese Rechnung ist ein Richtwert, kein verbindliches Angebot.

Die Pflegekasse zahlt in Frankenthal bis zu 4.180 Euro

Der wichtigste Zuschuss für pflegebedürftige Menschen kommt von der Pflegekasse – und er gilt bundesweit, also auch in Frankenthal. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro[1] bezuschusst, sofern ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich. Der Wannenumbau zur Dusche gehört zu den klassischen Maßnahmen, die die Pflegekasse anerkennt, weil er Sturzgefahr im Bad reduziert und pflegerische Hilfe erleichtert.

Voraussetzungen und Ablauf in Kürze:

  • Pflegegrad vorhanden oder beantragt: Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Wer noch keinen hat, sollte zuerst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen – auch wer sich nur im Alltag schwer tut, kann Anspruch haben.
  • Antrag vor Baubeginn: Der Antrag muss vor dem ersten Handgriff bei der Pflegekasse liegen. Wer erst nach dem Umbau einreicht, verliert den Anspruch. Das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Unterlagen: Die Pflegekasse verlangt in der Regel den Kostenvoranschlag der Fachfirma sowie nach Abschluss die Rechnungen. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
  • Keine Bindung an eine Firma: Sie können frei wählen, welcher Betrieb in Frankenthal oder Umgebung den Umbau ausführt. Die Zusage der Pflegekasse gilt für die Maßnahme, nicht für ein bestimmtes Unternehmen.
  • Beratung: Wer unsicher ist, ob die eigene Wohnsituation einen Anspruch begründet, kann sich beim örtlichen Pflegestützpunkt beraten lassen. Die Pflegekasse – in Frankenthal ist das die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – nennt die zuständige Stelle.

Wichtig zur Einordnung: Der Zuschuss von 4.180 Euro ist seit Jahren unverändert und deckt einen großen Teil der typischen Umbaukosten in Frankenthal ab. Er wird auf Basis der eingereichten Rechnungen ausgezahlt, nicht als Pauschale im Voraus – die Zusage der Pflegekasse gibt Ihnen aber Planungssicherheit, bevor Sie den Auftrag vergeben.

Landesförderung über die ISB: Zuschuss und Zinsgarantiedarlehen

Zusätzlich zur Pflegekasse fördert das Land Rheinland-Pfalz barrierearme Modernisierungen über das Modernisierungsprogramm der ISB – der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Der Maßnahmenkatalog umfasst ausdrücklich auch den Umbau des Bades. Zwei Wege stehen offen:

Förderung Konditionen Antrag
Investitionszuschuss25 % der Investitionen, förderfähig sind Maßnahmen zwischen 2.000 € und 10.000 € pro Wohnung, nicht zurückzahlbarStadtverwaltung Frankenthal
Zinsgarantiedarlehen460 € pro m² Wohnfläche, 1,7 % Zins p. a. in den ersten fünf Jahrenüber die Hausbank, mit Förderbestätigung der Stadtverwaltung

Beide Wege sind einkommensabhängig – die genauen Grenzen erfragen Sie bei der Stadtverwaltung Frankenthal, die als kreisfreie Stadt die Anträge für das Stadtgebiet entgegennimmt. Ob sich Landesförderung und Pflegekassen-Zuschuss in Ihrem Fall addieren lassen oder angerechnet werden, klären Sie am besten vor dem Antrag ausdrücklich bei beiden Stellen. Entscheidend bleibt die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Weitere Fördermittel für den Frankenthaler Badumbau

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 Euro[3] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen, auch ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Der Zuschuss zur Barrierereduzierung (10 %, max. 2.500 € als Konditionen des ausgesetzten Programms) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet.
  • Krankenkasse: Reine Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe können als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5] von der Krankenkasse bezuschusst werden – ein eigener Weg neben dem Pflegekassen-Zuschuss.
  • Steuer: 20 % des Lohnanteils der Handwerkerrechnung nach § 35a EStG, maximal 1.200 Euro pro Jahr[2].

Eine ausführliche Übersicht aller Förderwege mit aktuellen Konditionen finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Frankenthaler Bausubstanz: Worauf es beim Badumbau ankommt

Frankenthals Wohnungsbestand erzählt die Stadtgeschichte: Das alte Zentrum wurde im September 1943 durch einen Luftangriff fast vollständig zerstört; was heute in der Kernstadt steht, stammt großteils aus dem Wiederaufbau der 1950er- bis 1970er-Jahre – ergänzt durch Neubaugebiete der letzten Jahrzehnte am Stadtrand. Für den Badumbau heißt das konkret:

  • Wohnblocks und Mehrfamilienhäuser der Nachkriegszeit: In der Kernstadt und den angrenzenden Quartieren stehen viele seriell gebaute Mehrfamilienhäuser mit genormten Bädern. Die Wannen sind meist ohne großen Aufwand demontierbar; ob eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich möglich ist, hängt von der Aufbauhöhe des Bodens ab. Bei knappen Aufbauten ist die flache Duschtasse (3–4 cm) die pragmatische Lösung.
  • Siedlungshäuser und Reihenhäuser: In den Ortsteilen dominieren Einfamilien- und Reihenhäuser der 1960er- bis 1980er-Jahre. Im Erdgeschoss ist hier häufig genug Platz für eine bodengleiche Dusche; die Bäder im Obergeschoss über Holzbalken- oder Fertigteildecken erfordern oft eine Systemlösung mit Duschtasse.
  • Mietwohnungen: Ein großer Teil der Frankenthaler wohnt zur Miete. Mieter brauchen die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf jedoch ein Anspruch nach § 554 BGB[6]. Wer den Umbau plant, sollte die Anfrage an den Vermieter mit Angebot und Förderzusage untermauern.
  • Ebene Lage: Anders als in den Nachbarstädten am Rand des Pfälzerwalds ist Frankenthal topografisch flach – der höchste Punkt des Stadtgebiets ist der als „Monte Scherbelino“ bekannte Hügel mit 117 Metern. Hanglagen oder Höhenversätze zwischen Stockwerken, die bodengleiche Lösungen erschweren, gibt es hier praktisch nicht; das erleichtert die Planung.

Die Frankenthaler Ortsteile: Eppstein, Flomersheim, Mörsch und Studernheim

Zur Stadt Frankenthal gehören neben der Kernstadt vier Ortsbezirke – ehemals selbstständige Gemeinden, die zwischen 1919 und 1969 eingemeindet wurden. Die größten sind Mörsch mit rund 3.300 und Flomersheim mit rund 2.800 Einwohnern, dazu Eppstein mit rund 2.700 und Studernheim. In diesen Ortsteilen überwiegen dörflich geprägte Strukturen: ältere Ortskerne, landwirtschaftlich geprägte Höfe und Siedlungsgebiete mit Eigenheimen aus den 1960er- bis 1990er-Jahren. Für den Badumbau bedeutet das: Oft stehen mehr Platz und ein ebenerdiges Bad zur Verfügung als in der Kernstadt, und die Wege für Handwerker sind kurz. Wer in einem der Ortsteile wohnt, sollte bei der Angebotsanfrage darauf hinweisen – Fachbetriebe aus Frankenthal und dem Umland kennen die Bauweise der Region und können Aufwand und Kosten realistisch kalkulieren.

Den Antrag richtig stellen: Die Reihenfolge in Frankenthal

Der Ablauf entscheidet darüber, ob Sie den vollen Zuschuss erhalten. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts:

  1. Pflegegrad klären: Liegt bereits ein Pflegegrad vor? Wenn nicht, Antrag bei der Pflegekasse stellen – das dauert seine Zeit.
  2. Angebote einholen: Zwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin vergleichen, Festpreis verlangen.
  3. Pflegekassen-Antrag stellen: Kostenvoranschlag einreichen, vor Baubeginn.
  4. Landesförderung prüfen: Bei der Stadtverwaltung Frankenthal nach ISB-Zuschuss oder Zinsgarantiedarlehen fragen, Einkommensgrenzen klären.
  5. Nach Zusage beauftragen: Erst wenn die Zusagen vorliegen, den Auftrag vergeben.
  6. Belege einreichen: Rechnungen bei Pflegekasse und Verwaltung einreichen, Lohnanteil für die Steuererklärung aufbewahren.

Checkliste für den geförderten Badumbau in Frankenthal

  • [ ] Pflegegrad vorhanden bzw. Antrag gestellt
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin verglichen
  • [ ] Demontage, Entsorgung, Abdichtung (DIN 18534) im Angebot enthalten
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn eingereicht
  • [ ] ISB-Förderung bei der Stadtverwaltung Frankenthal geprüft
  • [ ] KfW-455-B-Status bekannt: seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge), Kredit 159 über die Hausbank angefragt
  • [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Als Mieter: schriftliche Vermieterzustimmung nach § 554 BGB eingeholt

Fragen und Antworten

Wer berät in Frankenthal zum Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau?

Erste Anlaufstelle ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – sie prüft den Anspruch und nimmt den Antrag entgegen. Zusätzlich berät der örtliche Pflegestützpunkt zu Wohnraumanpassung und Pflegegrad; zur ISB-Landesförderung informiert die Stadtverwaltung Frankenthal.

Zahlt die Pflegekasse auch, wenn ich in Frankenthal zur Miete wohne?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] ist nicht an Eigentum gebunden. Voraussetzung sind ein Pflegegrad und die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[6] verlangen.

Wie viel Eigenanteil bleibt beim Frankenthaler Standardumbau übrig?

Bei einem typischen Umbau für 4.000 bis 6.000 Euro deckt der Zuschuss von 4.180 Euro[1] den Großteil. Hinzu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2]. In der Beispielrechnung oben blieben nach Zuschuss und Steuervorteil rund 1.000 Euro Eigenanteil.

Kann ich den Antrag stellen, bevor der Pflegegrad feststeht?

Nein. Die Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 voraus. Wer noch keinen hat, sollte den Pflegegrad-Antrag zuerst stellen – die Beratung beim Pflegestützpunkt hilft, den Aufwand richtig einzuschätzen.

Gilt der Zuschuss auch für ein Haus in Mörsch, Eppstein, Flomersheim oder Studernheim?

Ja, der Zuschuss ist eine bundesweite Leistung und unabhängig vom Ortsteil. Für die ISB-Landesförderung zählt ebenfalls das gesamte Stadtgebiet von Frankenthal – zuständig ist die Stadtverwaltung.

Was passiert, wenn die Rechnung niedriger ausfällt als der Kostenvoranschlag?

Ausgezahlt wird auf Basis der tatsächlichen Rechnungen, maximal bis zur zugesagten Höhe von 4.180 Euro. Fallen die Kosten höher aus, bleibt der Zuschuss gedeckelt – planen Sie deshalb mit einem Puffer und vergleichen Sie Festpreisangebote.

Fazit

Frankenthaler, die ihr Bad altersgerecht umbauen wollen, haben gute Voraussetzungen: Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro deckt den Großteil eines typischen Wannenumbaus, die ISB-Landesförderung kann je nach Einkommenslage weitere 25 Prozent der Kosten beisteuern, und die überwiegend ebene, nachkriegszeitliche Bausubstanz der Stadt lässt sich meist ohne große Überraschungen umbauen. Entscheidend ist die Reihenfolge: Pflegegrad klären, Angebote einholen, Anträge vor dem Baubeginn stellen – dann bleibt vom Standardumbau in Frankenthal oft nur ein vierstelliger Eigenanteil.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • ISB Rheinland-Pfalz, Modernisierungsprogramm – altengerecht und barrierefrei wohnen (Zinsgarantiedarlehen 460 €/m², 1,7 %, Investitionszuschuss 25 %): https://isb.rlp.de/presse/detailansicht/komfortabel-altengerecht-und-barrierefrei-wohnen-finanziert-mit-den-foerdermitteln-des-landes-rh.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • Stadt Frankenthal (Pfalz), „FT in Zahlen“ (Einwohnerzahlen, Höhenlage): https://www.frankenthal.de/stadt-frankenthal/de/kultur/stadtportraet/die-stadt/ft-in-zahlen/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Kosten- und Zuschussangaben sind Richtwerte ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 %/max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen bei Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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