Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Burg bei Magdeburg: Ablauf und Antrag (2026)


Burg ist die Kreisstadt des Jerichower Landes und mit rund 22.800 Einwohnern (31.12.2025) die unbestrittene Mitte der Region zwischen Elbe und Fläming. Rolandstadt nennt sie sich, „Stadt der Türme“ wegen ihrer vielen Kirchtürme und historischen Wehrtürme; der 27 Meter hohe Bismarckturm von 1907 überblickt die Dächer. Rund 25 Kilometer nordöstlich von Magdeburg gelegen, ist Burg zugleich Pendlerstadt und Versorgungszentrum: Wer hier wohnt – in der Kernstadt oder in einem der neun Ortsteile von Niegripp bis Reesen –, findet Ärzte, Behörden und Beratungsangebote des Landkreises ohne lange Wege. Genau diese Nähe hilft auch beim wichtigsten Zuschuss für den altersgerechten Badumbau: den bis zu 4.180 €[1] der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Dieser Ratgeber stellt den Ablauf an den Anfang, weil bei dieser Förderung die Reihenfolge über Erfolg oder Ablehnung entscheidet. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert den Anspruch – auch wenn der Umbau noch so gut geplant war. Danach erklären wir Höhe und Voraussetzungen des Zuschusses, die ergänzenden Förderwege für Sachsen-Anhalt und die Besonderheiten, die in Burg und seinen Ortsteilen beim Badumbau eine Rolle spielen.
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Der Ablauf in sechs Schritten: Vom ersten Angebot bis zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wer ist dran | Typische Dauer |
|---|---|---|---|
| 1. Ausgangslage klären | Pflegegrad prüfen bzw. Pflegegrad-Antrag stellen, falls Pflegebedürftigkeit besteht | Sie, ggf. Hausarzt, Pflegekasse | 2–6 Wochen |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin, Festpreis inkl. Demontage und Entsorgung | Sie + Fachbetriebe | 1–2 Wochen |
| 3. Förderantrag stellen | Antrag auf Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI – vor Baubeginn | Sie oder Angehörige bei der Pflegekasse | 1–3 Wochen |
| 4. Zusage abwarten | Pflegekasse prüft Maßnahme und Kostenplan; erst danach beauftragen | Pflegekasse | mehrere Wochen |
| 5. Umbau ausführen | Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | Fachbetrieb | 1–5 Tage |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | Sie | nach dem Umbau |
Wer den Antrag auf sich zukommen lässt, verliert wertvolle Wochen. Ein realistischer Zeitplan sieht so aus: Möchte Ihre Mutter in Burg im Oktober nicht mehr über den Wannenrand steigen müssen, sollte der Pflegekassen-Antrag spätestens Anfang August eingereicht sein – besser früher, denn die Kassen brauchen für die Prüfung oft mehrere Wochen, und im Zweifel muss vorher noch der Pflegegrad anerkannt werden. Die Angebotsphase beginnt entsprechend im Juni oder Juli. Planen Sie vom Wunschtermin rückwärts, nicht vom Antrag vorwärts.
Der häufigste Fehler in der Praxis: Der Auftrag wird vergeben, bevor die Zusage da ist. Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Wer die Reihenfolge einhält – erst Zusage, dann Baubeginn –, hat praktisch keinen Grund, abgelehnt zu werden, solange der Pflegegrad anerkannt ist.
Was die Pflegekasse zahlt: 4.180 €, in Familien auch mehr
Die Pflegekasse bezuschusst nach § 40 Abs. 4 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftigem Menschen. Voraussetzungen:
- Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Wer keinen Pflegegrad hat, aber Hilfe im Alltag braucht, kann den Antrag jederzeit stellen – die Einstufung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise MD ist der Schlüssel zum Zuschuss.
- Die Maßnahme dient der Verbesserung des Wohnumfelds – der Umbau der Badewanne zur Dusche, der Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe oder ein stufenloser Zugang zählen ausdrücklich dazu.
- Der Antrag kommt vor Baubeginn.
- Nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht; der Zuschuss wird erstattet und ist auf die tatsächlichen Kosten gedeckelt.
Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt – etwa ein Ehepaar, das gemeinsam in seinem Haus in Burg wohnt –, kann jeder Berechtigte den Zuschuss beantragen. So sind bis zu 16.720 €[1] möglich (4.180 €[1] je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte). Auch wer in einer Mietwohnung lebt, hat Anspruch; die Zustimmung des Vermieters ist bei Pflegebedürftigkeit nach § 554 BGB[2] in der Regel erzwingbar.
Tipp für Angehörige: Oft lohnt es, mit dem Antrag nicht zu warten, bis ein Pflegegrad „sicher“ scheint. Die Pflegekasse informiert Sie kostenlos, welche Unterlagen sie braucht (ärztliche Verordnungen, Kostenvoranschlag, Grundriss beziehungsweise Fotos des Bads). Wer sich bei der Antragstellung unsicher ist, bekommt beim Pflegestützpunkt des Landkreises Jerichower Land kostenlose Beratung – auch zur Frage, ob ein Pflegegrad in Frage kommt.
Ergänzende Förderung: Land, KfW und Steuer
Der Pflegekassen-Zuschuss ist der wichtigste Baustein, aber nicht der einzige:
- Land Sachsen-Anhalt: Eigentümer können über die Wohnraumförderung einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € je Wohneinheit, für den barrierefreien Umbau beantragen; bearbeitet wird über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Zusätzlich bietet die IB mit „Sachsen-Anhalt MODERN“ zinsgünstige Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit. Weil sich Konditionen und verfügbare Mittel ändern, vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen beim Förderberatungszentrum der IB erfragen.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge – Stand: September 2026, Wiederaufnahme frühestens 2027). Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ läuft weiter[4] und steht auch ohne Pflegegrad offen – Antrag über die Hausbank.
- Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils sind nach § 35a EStG absetzbar (maximal 1.200 €[5] pro Jahr) – auch wenn Kinder den Umbau für die Eltern in Burg bezahlen. Voraussetzung: Der Lohnanteil steht separat auf der Rechnung.
- Krankenkasse: Sie zahlt keine Umbauten. Ihre Leistung beschränkt sich auf Hilfsmittel nach § 33 SGB V[6] – etwa einen Duschhocker, nicht den Duscheinbau.
Ob und wie sich Pflegekassen-Zuschuss, Landesförderung und Kredit kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab. Die Faustregel lautet: erst alle Förderzusagen einholen, dann beauftragen – und die Kombination schriftlich bestätigen lassen. Weitere Details zu den Programmen des Landes finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.
Was der Badumbau in Burg kostet und was nach dem Zuschuss bleibt
Auch im Jerichower Land gelten die üblichen Kosten-Richtwerte (Stand 2026, Erfahrungswerte der Branche):
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typischer Standardfall inklusive Demontage und Entsorgung | ca. 4.000–6.000 € |
Beispielrechnung Burg: Eine Systemlösung für ein Reihenhaus in Burg wird mit 4.800 € angeboten (Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen inklusive). Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse 4.180 €[1] – der Eigenanteil sinkt auf 620 €. Vom Lohnanteil (geschätzt rund 2.500 €) sind 20 Prozent, also 500 €, steuerlich absetzbar[5]. Tatsächlich bleiben in diesem Beispiel rund 120 € Eigenbelastung. Ohne anerkannten Pflegegrad bleibt der volle Betrag selbst zu tragen – dann kann der KfW-Kredit 159 die Finanzierung strecken. Alle Beträge sind Richtwerte zur Orientierung; verbindlich ist nur das Angebot nach Vor-Ort-Termin.
Badumbau in Burg und den Ortsteilen: Worauf Sie achten sollten
Burg ist keine Stadt, die an einer einzigen Bausubstanz hängt. Das prägt auch die Badumbau-Projekte:
- Kernstadt und Innenstadt: Rund um den dreieckigen Markt, den Berliner Turm aus dem 14. Jahrhundert und die historischen Kirchen steht ein gewachsener Altbaubestand. Dazu kommen die Wohnquartiere, die im 19. und 20. Jahrhundert mit dem Aufstieg Burgs als Bahn-, Garnisons- und Industriestadt entstanden – der Bahnhof an der Strecke Berlin–Magdeburg wurde bereits 1846 eröffnet, und die Stadtverwaltung sitzt bis heute in der „Alten Kaserne“. In diesen Häusern sind die Bäder oft nachträglich eingebaut: knappe Grundrisse, alte Leitungen, wenig Platz für eine große Dusche. Die Systemlösung mit flacher Duschtasse ist hier häufig die erste Wahl; ob eine bodengleiche Dusche mit Estrich-Gefälle möglich ist, zeigt nur der Vor-Ort-Termin.
- Die Elbe-Ortsteile Niegripp und Parchau: Beide Dörfer liegen direkt an der Elbe, die hier die nordwestliche Stadtgrenze bildet, und am Elbe-Havel-Kanal. Wer dort ein älteres Haus bewirtschaftet, plant den Badumbau oft zusammen mit anderen Instandsetzungen. Achten Sie auf Angebote, die Alt-Leitungen ehrlich bewerten, statt pauschal „alles neu“ zu verkaufen.
- Detershagen, Ihleburg, Reesen, Schartau und die kleineren Ortsteile: Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau haben als Ortschaften mit eigenem Ortschaftsrat ein ausgeprägtes Dorfleben; dazu kommen Blumenthal, Gütter und Madel sowie mehrere Wohnplätze. Reesen liegt etwa fünf Kilometer östlich der Kernstadt – für einen Betrieb aus Magdeburg oder der Innenstadt bedeutet jeder Einsatz in den Dörfern Anfahrt. Lassen Sie sich die Anfahrt im Festpreis bestätigen und klären Sie, wie der Betrieb bei Gewährleistungsfragen erreichbar bleibt.
- Nähe zu Magdeburg: Viele Burger Familien haben berufliche oder familiäre Wurzeln in der Landeshauptstadt. Das ist beim Badumbau ein praktischer Vorteil: Termine für Vor-Ort-Besichtigungen lassen sich mit Arztbesuchen in Magdeburg verbinden, und die Auswahl an Fachbetrieben ist größer, weil auch Magdeburger Firmen nach Burg anbieten. Vergleichen Sie trotzdem mindestens drei Festpreisangebote und bestehen Sie auf Betrieben, die das Jerichower Land kennen – die Unterschiede zwischen Elbniederung und Flämingrand sind auch beim Hausbau real.
Checkliste: Förderung für den Badumbau in Burg richtig beantragen
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen
- [ ] 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot vergleichen
- [ ] Kostenvoranschlag mit Demontage, Entsorgung und Abdichtung (DIN 18534) anfordern
- [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn einreichen
- [ ] Keinen Auftrag vergeben, bevor die Zusage schriftlich vorliegt
- [ ] Als Eigentümer: Landesförderung (Zuschuss/IB-Darlehen) beim Förderberatungszentrum der IB klären
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung einholen (bei Pflegebedarf nach § 554 BGB[2])
- [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Die häufigsten Fragen
Wann muss ich den Antrag bei der Pflegekasse spätestens stellen, wenn der Umbau in Burg im Herbst beginnen soll?
Faustregel: mindestens acht Wochen vor dem geplanten Baubeginn, eher mehr. Zwischen Antrag, Prüfung und Zusage liegen oft mehrere Wochen. Und wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist, kommt die Begutachtung obendrauf – dann besser ein Vierteljahr Vorlauf einplanen.
Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn meine Mutter in Niegripp oder Parchau wohnt und ich in Magdeburg?
Ja. Der Zuschuss ist nicht an den Wohnort gebunden, sondern an den Pflegegrad und die Maßnahme – Niegripp, Parchau oder die Kernstadt machen keinen Unterschied. Als Angehörige können Sie den Antrag mit Vollmacht stellvertretend einreichen; die Pflegekasse berät Sie telefonisch zu den nötigen Unterlagen.
Was genau ist förderfähig – nur die Dusche oder auch Fliesen und Haltegriffe?
Förderfähig sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen insgesamt, soweit sie der Pflege dienen: Demontage der Wanne, Einbau der Dusche, Abdichtung, Fliesen, Haltegriffe und ein stufenloser Zugang gehören in einen gemeinsamen Antrag. Der Kostenvoranschlag sollte die Maßnahmen klar auflisten, damit die Pflegekasse die Förderfähigkeit beurteilen kann.
Ich habe einen Pflegegrad, aber das Bad ist schon fertig umgebaut. Kann ich die Rechnung noch einreichen?
Nein – das ist der klassische Ablehnungsgrund. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden; nachträglich eingereichte Rechnungen für bereits begonnene oder fertige Maßnahmen werden nicht erstattet. Bauen Sie also erst um, wenn die Zusage vorliegt, oder stellen Sie den Antrag sofort, wenn Sie einen Umbau planen.
Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und die Landesförderung Sachsen-Anhalts kombinieren?
Grundsätzlich ja, die Fördergeber rechnen jedoch unterschiedlich. Der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €), der Landes-Zuschuss für barrierefreies Wohneigentum (50 %, max. 10.000 €) und IB-Darlehen lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Holen Sie die Zusagen ein, bevor Sie beauftragen, und lassen Sie sich die Kombination schriftlich bestätigen.
Wo bekomme ich in Burg Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?
Kostenlos beraten die Pflegekasse selbst, der Pflegestützpunkt des Landkreises Jerichower Land sowie die Beratungsangebote zur Wohnraumanpassung in Sachsen-Anhalt. Auch Sanitätshäuser und ambulante Pflegedienste kennen das Prozedere – für die Antragstellung selbst ist aber allein die Pflegekasse zuständig.
Gilt der Zuschuss auch für eine Mietwohnung in Burg?
Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie zur Miete wohnen. Sie brauchen die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[2] verlangen. Ob nach einem Auszug zurückgebaut werden muss, regeln Sie am besten vorher vertraglich.
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss ist für Burg und seine Ortsteile der zentrale Baustein der Badumbau-Finanzierung: Bis zu 4.180 €[1] je Pflegegrad – und in Haushalten mit mehreren Berechtigten deutlich mehr – decken den Standardfall fast vollständig. Voraussetzung ist allein die richtige Reihenfolge: Pflegegrad klären, Angebote einholen, Antrag vor Baubeginn stellen, Zusage abwarten, dann bauen. Wer diese sechs Schritte einhält, bekommt in Burg – ob in der Innenstadt, in Niegripp an der Elbe oder in Reesen – eine sichere Dusche zum Bruchteil der Kosten, die ein Sturz im Bad verursachen kann.
Quellen
- Stadt Burg (bei Magdeburg), Kreisstadt des Jerichower Landes (Ortschaften, Rolandstadt, „Stadt der Türme“): https://www.stadtburg.info/
- Wikipedia, Burg (bei Magdeburg) – Lage, Einwohner, Ortsteile, Bismarckturm, Bahnhof: https://de.wikipedia.org/wiki/Burg_(bei_Magdeburg)
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung (Zuschuss 50 %, max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt, „Sachsen-Anhalt MODERN": https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/wohnen-vermieten/modern/
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Kosten-Richtwerte): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
Stand: September 2026. Kostenangaben sind Richtwerte, Förderprogramme können sich ändern – vor Antragstellung die aktuellen Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters bei Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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