Barrierefreies Bad in Neuruppin: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

VorherBarrierefreies Bad in Neuruppin: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBarrierefreies Bad in Neuruppin: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Neuruppin ist Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und trägt den Beinamen „Fontanestadt“ – hier wurde Theodor Fontane 1819 geboren, hier wuchs Karl Friedrich Schinkel auf. Mit rund 32.000 Einwohnern auf einer Gemarkung von mehr als 300 Quadratkilometern gehört die Stadt am Ruppiner See zu den flächengrößten Gemeinden Deutschlands. Gleichzeitig ist Neuruppin ein Gesundheitsstandort: Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (ukrb) mit über 2.400 Beschäftigten und die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane prägen die Stadt. Für viele Menschen bedeutet das: Sie werden hier behandelt, kehren nach einem Klinikaufenthalt in ihre Wohnung zurück – und stehen vor der Frage, ob das eigene Bad den Alltag mit Gehhilfe oder Rollstuhl überhaupt noch hergibt. Ein barrierefreies Bad ist in Neuruppin kein Einzelfallthema, sondern eine Frage der Wohnlage: Die klassizistische Altstadt, die Wohnkomplexe der 1970er- und 1980er-Jahre und die eingemeindeten Dörfer stellen ganz unterschiedliche Anforderungen an den Umbau. Dieser Ratgeber geht zuerst auf die Neuruppiner Wohnlagen ein, erklärt dann, was die DIN 18040-2 für den Badumbau bedeutet, und zeigt, welche Förderung in Brandenburg dahintersteht.

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Die Neuruppiner Wohnlagen und ihre Bäder

Die klassizistische Altstadt: Nach dem großen Stadtbrand vom 26. August 1787 wurde Neuruppin von 1788 bis 1803 planmäßig wiederaufgebaut – mit rechtwinkligem Straßennetz, breiten Straßen und durchgängig zweigeschossigen Traufenhäusern. Diese in Deutschland einzigartige klassizistische Stadtanlage prägt die Kernstadt bis heute, und große Teile stehen unter Denkmalschutz. Wer in einer sanierten Altbauwohnung an der Karl-Marx-Straße, am Schulplatz oder in den Seitenstraßen wohnt, hat meist ein Bad, das nachträglich in einen historischen Grundriss eingebaut wurde: klein, mit Türen von oft nur 70 bis 80 Zentimetern lichter Breite und Leitungen unter Putz. Der Umbau zur barrierefreien Dusche ist hier fast immer möglich – als Systemlösung mit flacher Duschtasse, die ohne Eingriff in den Fußbodenaufbau auskommt. Sichtbare Eingriffe in die Gebäudehülle, etwa an Fenstern oder der Haustür, müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises abgestimmt werden; reine Innenumbauten im Bad sind dagegen in der Regel unkritisch.

Die Wohnkomplexe I bis III: Ab 1970 entstanden außerhalb der alten Stadtmauer drei große Wohnkomplexe: der Wohnkomplex I an Juncker- und Thomas-Mann-Straße (1970–1974), der Wohnkomplex II an der Hermann-Matern-Straße (1972–1974) und der Wohnkomplex III an der Heinrich-Rau-Straße (1980–1991, Wohnungsbauserie WBS 70) – der Wohnkomplex III wurde zum Teil ausdrücklich mit seniorengerechten Wohnungen errichtet. Die Bestände werden von kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern bewirtschaftet und sind nahezu vollständig vermietet. Die Bäder sind die typischen gefliesten Badzellen der Bauzeit mit Badewanne. Ihr Vorteil: genormte Grundrisse und feste Anschlusspunkte, sodass sich Wannen-Ersatz-Systeme gut kalkulieren lassen. Ihr Nachteil: Die Aufbauhöhen sind begrenzt, und je nach Badzellentyp lässt sich nicht immer eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich realisieren – dann ist die flache Duschtasse die bewährte Lösung. Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung des Vermieters; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[1].

Ortsteile und Seelage: Seit den Eingemeindungen von 1993 gehören Alt Ruppin, Buskow, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Krangen, Lichtenberg, Molchow, Nietwerder, Radensleben, Stöffin, Wulkow und Wuthenow zur Stadt. Hier überwiegen Ein- und Zweifamilienhäuser – vom gewachsenen Dorfkern mit Altbau über das Siedlungshaus der Nachkriegszeit bis zum Eigenheim der 1990er- und 2000er-Jahre. Im eigenen Haus ist der Weg zur barrierefreien Dusche meist der einfachste: Es gibt keinen Vermieter, und in vielen Häusern ist genug Platz, um Dusche, Waschtisch und WC neu zu ordnen. Gerade bei älteren Häusern in den Dörfern am Ruppiner See lohnt der gleichzeitige Blick auf die Haustechnik: Wer das Bad ohnehin aufstemmt, sollte veraltete Leitungen gleich mit erneuern lassen. Für die wachsende Zahl älterer Menschen, die in den Ortsteilen im eigenen Haus leben, ist das barrierefreie Bad häufig der Schlüssel, um dort wohnen bleiben zu können.

Was „barrierefrei“ bedeutet: Die DIN 18040-2 als Zielgröße

„Barrierefrei“ ist kein Gefühl, sondern in Deutschland normiert: Die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ definiert, ab wann eine Wohnung von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Streng genommen gilt die Norm für den Neubau von Wohnungen. Beim Umbau im Bestand – und nur darum geht es bei den meisten Neuruppiner Bädern – dient sie als Zielgröße: Man nähert sich den Maßen so weit an, wie es die Bausubstanz zulässt. Das ist auch rechtlich relevant, denn die Wohnraumanpassungsrichtlinie des Landes Brandenburg verlangt für den ILB-Zuschuss, dass sich die Maßnahmen an der DIN 18040-2 orientieren.

Die wichtigsten Zielgrößen für das Bad:

Bereich Zielwert nach DIN 18040-2 Bedeutung für den Umbau
Türbreitemindestens 80 cm lichte Durchgangsbreite (90 cm bei Rollstuhlnutzung bzw. als Komfortwert)Im Altbau oft nur 70–80 cm vorhanden; Türverbreiterung prüfen oder Kompromiss vereinbaren
Bewegungsflächenmindestens 1,20 × 1,20 m vor Dusche, Waschtisch und WCWer die Wanne entfernt, gewinnt meist genau diese Fläche
Duschebodengleicher Duschplatz ohne Kante oder StufeEbenerdiger Zugang, auch mit Rollstuhl oder Rollator
Bodenrutschhemmende BelägeNasse Füße sind eine der häufigsten Sturzursachen
WCBewegungsraum seitlich für den TransferHaltegriffe bzw. Stützklappgriffe einplanen
Waschtischunterfahrbar, wenn Rollstuhl genutzt wirdHöhe und Siphonlage anpassen

Im Gespräch mit der Fachfirma lohnt es, zwischen drei Stufen zu unterscheiden: barrierearm (Duschplatz statt Wanne, Haltegriffe – meist ohne große Eingriffe), barrierefrei (alle Bewegungsflächen und Türbreiten nach DIN 18040-2) und rollstuhlgerecht (zusätzlich unterfahrbarer Waschtisch, großzügige Wendeflächen). Für viele Neuruppiner Haushalte ist die erste Stufe der schnellste Weg zu mehr Sicherheit – und sie ist fast immer förderfähig.

Vom Wannenbad zur Dusche: Lösungen für die Neuruppiner Bausubstanz

  • Altstadtwohnung: Der Klassiker ist die Systemlösung: Die Wanne wird ausgebaut, eine flache Duschtasse (etwa 3–4 Zentimeter Aufbauhöhe) und Wandpaneele werden eingesetzt, vorhandene Anschlüsse werden weiterverwendet. Montagezeit oft ein Tag, wenig Schmutz – ein Vorteil in Wohnungen, die bewohnt bleiben. Ob stattdessen eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich möglich ist, hängt vom Bodenaufbau ab; bei Holzbalkendecken ist die flache Tasse die sichere Wahl.
  • Wohnkomplex I bis III: Die Badzellen der IW-64- und WBS-70-Bauten sind seriell gefertigt. Vor dem Angebot muss die Fachfirma klären, ob der vorhandene Wannenablauf weiterverwendet werden kann und wie der Boden der Badzelle aufgebaut ist. In den Wohnungen des Wohnkomplexes III, die schon bei der Errichtung seniorengerecht ausgelegt wurden, sind die Grundrisse oft großzügiger – dort gelingt der barrierefreie Umbau besonders unkompliziert.
  • Eigenheim im Ortsteil: Hier lässt sich die bodengleiche, geflieste Dusche in der Regel direkt umsetzen, weil genug Aufbauhöhe vorhanden ist. Bei größeren Umbauten kann das Bad neu geschnitten werden: Dusche an die Außenwand, WC mit seitlicher Bewegungsfläche, Waschtisch in komfortabler Höhe. Wer auch das Obergeschoss nutzt, sollte einen Treppenlift gleich mitplanen – das Land fördert solche Maßnahmen über denselben Topf.

Was der Umbau in Neuruppin kostet

Die folgenden Beträge sind Richtwerte aus der Praxis, keine Festpreise:

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Kompletter Badumbau inklusive neuer Sanitärobjekteca. 8.000–12.000 €

Die Bandbreite entsteht durch Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und Nebenarbeiten (Elektro, Heizkörper, Fliesen, Türverbreiterung). Prüfen Sie im Angebot, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 enthalten sind – sonst drohen Nachträge. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr)[2], wenn er separat ausgewiesen ist.

Beratung und Anlaufstellen in Neuruppin

  • Pflegeberatung: Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse berät kostenlos zu Leistungen und Anträgen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ergänzt der Pflegestützpunkt die Beratung vor Ort; einen Termin können Sie über die Kreisverwaltung in Neuruppin vereinbaren.
  • Behindertenberatung des Landkreises: Für den ILB-Zuschuss des Landes muss die für die Behindertenberatung zuständige Stelle des Landkreises die Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme bestätigen. Die Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin hat ihren Sitz direkt in Neuruppin – ein kurzer Weg.
  • Nach dem Klinikaufenthalt: Wer aus dem Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg entlassen wird, sollte das Entlassmanagement ansprechen: Der Sozialdienst koordiniert Hilfen für zu Hause und weist auf Pflegeleistungen hin. Oft ist das der Moment, in dem der Badumbau auf die Agenda kommt.
  • Vermieter: In den Wohnkomplexen I bis III entscheiden die kommunalen und genossenschaftlichen Vermieter über Umbaumaßnahmen. Viele haben Erfahrung mit barrierearmen Anpassungen – sprechen Sie das Thema früh an und legen Sie ein schriftliches Angebot vor.
  • Denkmalschutz: Für sichtbare Eingriffe an Gebäuden in der Altstadt ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig. Reine Badezimmer-Innenumbauten sind in der Regel zustimmungsfrei – im Zweifel kurz nachfragen.

Förderung für das barrierefreie Bad: Pflegekasse, ILB und KfW

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[3]Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
ILB – Behindertengerechte Anpassung (Land Brandenburg)Zuschussbis 12.000 € je Wohnung (14.000 € für Rampen/Aufzüge)schwerbehinderte Person im Haushalt, GdB i. d. R. ab 80, DIN 18040-2, 10 % Eigenleistung
KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“Darlehenbis 50.000 € je Wohneinheit[4]Barrierereduzierung, Antrag über die Hausbank
§ 35a EStGSteuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[2]Lohnanteil separat ausgewiesen

Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[5]; der KfW-Kredit 159 läuft dagegen weiter[4]. Wichtig für Neuruppin: Pflegekassen-Zuschuss und ILB-Zuschuss lassen sich kombinieren – der Pflegekassen-Betrag kann als Teil der geforderten 10-Prozent-Eigenleistung im ILB-Programm anerkannt werden. Und: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Badumbau; Hilfsmittel wie Duschhocker oder Badewannenlifter übernimmt sie im Regelfall mit ärztlicher Verordnung – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung (§ 33 SGB V)[6].

Der Umbau in sechs Schritten

  1. Vor-Ort-Termine mit zwei bis drei Fachbetrieben aus der Region vereinbaren; Fotos ersetzen keine Besichtigung.
  2. Anspruch klären: Pflegegrad bei der Pflegekasse, GdB beim Versorgungsamt; bei GdB ab 80 die Behindertenberatung des Landkreises einschalten.
  3. Förderanträge stellen – vor Baubeginn: zuerst Pflegekasse, dann optional ILB; bei der ILB gilt bereits der Abschluss des Werkvertrags als Maßnahmenbeginn.
  4. Zusagen abwarten, erst dann die Firma beauftragen.
  5. Umbau durchführen und bei Mietwohnungen den Termin mit dem Vermieter abstimmen.
  6. Belege einreichen: Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen, Verwendungsnachweis bei der ILB vorlegen, Lohnanteil für die Steuererklärung aufbewahren.

Checkliste: Barrierefreies Bad in Neuruppin planen

  • [ ] Wohnlage bestimmt die Lösung: Altstadt, Wohnkomplex oder Ortsteil – jeweils eigene Vor-Ort-Prüfung
  • [ ] Stufe festlegen: barrierearm, barrierefrei oder rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2
  • [ ] Türbreiten und Bewegungsflächen mit der Fachfirma durchgehen
  • [ ] Bei Miete: Vermieter- bzw. Genossenschaftszustimmung schriftlich einholen
  • [ ] Bei Denkmalschutz: Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises einbeziehen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen, bei GdB ab 80 zusätzlich ILB-Antrag
  • [ ] Festpreisangebot mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 vergleichen
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Hilfsmittel (Duschhocker, Haltegriffe) ärztlich verordnen lassen, wenn nötig

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die DIN 18040-2 für meinen Badumbau in Neuruppin?

Sie definiert Zielgrößen für barrierefreie Wohnungen: Türen ab 80 Zentimetern lichter Durchgangsbreite (90 Zentimeter bei Rollstuhlnutzung bzw. als Komfortwert), Bewegungsflächen von mindestens 1,20 × 1,20 Metern, bodengleiche Dusche. Beim Umbau im Bestand dient sie als Orientierung – und sie ist Voraussetzung für den ILB-Zuschuss des Landes Brandenburg.

Ist ein barrierefreies Bad in einer denkmalgeschützten Altbauwohnung in der Neuruppiner Altstadt möglich?

In der Regel ja. Reine Innenumbauten im Bad sind denkmalrechtlich meist unkritisch; nur sichtbare Eingriffe an Fassade, Fenstern oder Türen müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Wegen der oft schmalen Türen und kleinen Grundrisse ist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse häufig die pragmatischste Lösung.

Wir wohnen in einem Wohnkomplex in Neuruppin – lohnt der Umbau oder besser der Umzug?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Bestände der Wohnkomplexe I bis III sind nahezu vollvermietet, und gerade der Wohnkomplex III wurde teilweise mit seniorengerechten Wohnungen errichtet. Ein Wannenumbau in der eigenen Wohnung erhält das gewohnte Umfeld und wird von Pflegekasse und Land gefördert; ein Umzug in eine bereits barrierefreie Wohnung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn auch Türen, Küche oder der Zugang zum Haus angepasst werden müssten. Lassen Sie sich von der Wohnberatung beide Wege durchrechnen.

Welche Beratungsangebote gibt es in Neuruppin?

Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse berät kostenlos zum Zuschuss; im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ergänzt der Pflegestützpunkt mit Beratung vor Ort. Für den ILB-Zuschuss bestätigt die Behindertenberatung der Kreisverwaltung in Neuruppin die Dringlichkeit der Maßnahme. Wer aus dem Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg entlassen wird, bekommt über das Entlassmanagement Hinweise zu Pflege und Wohnraumanpassung.

Mein Vater wohnt in Alt Ruppin im eigenen Haus – was kostet die bodengleiche Dusche?

Im eigenen Haus entfällt die Vermieterfrage. Eine bodengleiche, geflieste Dusche kostet als Richtwert 5.000–8.000 €, eine Systemlösung mit Duschtasse 3.000–5.000 €. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[3]; bei Schwerbehinderung (GdB ab 80) kommt der ILB-Zuschuss bis 12.000 € dazu.

Wer zahlt den Umbau, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Möglich sind dann der ILB-Zuschuss, wenn eine schwerbehinderte Person im Haushalt lebt (GdB grundsätzlich ab 80), der zinsgünstige KfW-Kredit 159 sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[5].

Muss das ganze Bad barrierefrei sein oder reicht die Dusche?

Für die meisten Alltagssituationen reicht die erste Stufe: Duschplatz ohne Wannenrand, rutschhemmender Boden, Haltegriffe an Dusche und WC. Die DIN-18040-2-Maße für Bewegungsflächen und Türbreiten sind dann das Ziel für spätere Schritte. Die Förderung orientiert sich an der einzelnen Maßnahme – ein Duschumbau ist einzeln förderfähig.

Gibt es Förderung, wenn meine Mutter nach einem Klinikaufenthalt in Neuruppin nach Hause kommt?

Ja. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kann ein Pflegegrad beantragt werden – auch dafür ist das Entlassmanagement der Klinik der richtige Ansprechpartner. Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[3] für den Badumbau. Wichtig bleibt: Antrag vor Baubeginn stellen, erst nach der Zusage beauftragen.

Fazit

Neuruppin ist keine Stadt mit einem einheitlichen Bad – die klassizistische Altstadt, die Wohnkomplexe I bis III und die Ortsteile am Ruppiner See verlangen jeweils eigene Lösungen. Gemeinsam ist ihnen: Der Weg zur barrierefreien Dusche führt über eine ehrliche Vor-Ort-Begutachtung, eine klare Zielstufe nach DIN 18040-2 und die richtige Antragsreihenfolge. Mit bis zu 4.180 €[3] von der Pflegekasse und bis zu 12.000 € vom Land Brandenburg lässt sich der Eigenanteil dabei deutlich senken – damit das Bad in Neuruppin auch dann sicher bleibt, wenn die Bewegung nachlässt.

Mehr zum barrierefreien Badumbau finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“: https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18040
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026
  • ILB, Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • Wikipedia, Neuruppin (Stadtgliederung, Stadtbrand und Wiederaufbau, Wohnkomplexe I–III, Einwohnerzahlen): https://de.wikipedia.org/wiki/Neuruppin
  • Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (ukrb), Neuruppin: https://www.ukrb.de/
  • Stadt Neuruppin, Medizinische Hochschule Brandenburg: https://neuruppin.de/medizinische-hochschule-brandenburg

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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