Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Merseburg: bis 4.180 € (2026)


Merseburg ist mit rund 34.000 Einwohnern die Kreisstadt des Saalekreises – eine Stadt an der Saale, deren Geschichte untrennbar mit der Chemieindustrie verbunden ist. Zwischen den 1950er- und 1980er-Jahren zogen Zehntausende in die Stadt, um in den Werken von Leuna, Schkopau und im Geiseltal zu arbeiten; für sie entstanden die großen Wohngebiete Merseburg-Süd und Merseburg-West, während die historische Innenstadt mit Dom, Schloss und Neumarkt heute das Gesicht der Stadt prägt. Viele dieser Zugezogenen von damals sind heute im Ruhestand – und wohnen oft noch in derselben Wohnung, deren Badewanne aus der Bauzeit stammt. Wenn der Einstieg in die Wanne zum Kraftakt wird oder Angehörige bei der Körperpflege helfen müssen, springt die Pflegekasse ein: Bis zu 4.180 €[1] Zuschuss gibt es nach § 40 Abs. 4 SGB XI für den Umbau des Bads – etwa für die bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder den stufenlosen Zugang. Damit aus dem Anspruch auch wirklich Geld wird, kommt es auf den richtigen Ablauf an. Der wichtigste Satz vorweg: Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse liegen.
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Der Weg zum Zuschuss: Ablauf in sechs Schritten
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und die Pflegekasse später informiert, geht leer aus – nachträglich gestellte Anträge werden abgelehnt, und daran scheitern in der Praxis die meisten Anträge. So läuft es richtig:
| Schritt | Was passiert | Wer / Wo | Zeitbedarf |
|---|---|---|---|
| 1. Pflegegrad klären | Pflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragen; die Begutachtung läuft über den Medizinischen Dienst | Ihre Pflegekasse | einige Wochen, falls Antrag nötig |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause | 1–2 Wochen |
| 3. Antrag stellen | Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragen, Kostenvoranschlag beilegen | Ihre Pflegekasse | mehrere Wochen Bearbeitung |
| 4. Zusage abwarten | Erst bei schriftlicher Zusage beauftragen – nie davor | – | – |
| 5. Umbau ausführen | Wanne raus, Dusche rein; Rechnungen und Zahlungsbelege sammeln | Fachbetrieb | 1–5 Tage (Systemlösung), mehrere Tage (gefliest) |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | Pflegekasse | einige Wochen |
Rechnen Sie vom Wunschtermin rückwärts: Muss erst ein Pflegegrad beantragt werden, vergehen vom Antrag bis zum Bescheid oft mehrere Wochen; die Bearbeitung des Zuschusses schlägt noch einmal mit einigen Wochen zu Buche. Wer im Frühjahr umbauen möchte, startet die Antragskette am besten im Winter. In Merseburg kommen die meisten Fachbetriebe aus der Stadt selbst oder aus Halle, Leipzig und dem Umland – die Terminkalender sind gefüllt, wer früh anfragt, sichert sich die besseren Termine.
Die Voraussetzungen im Detail: Wer bekommt die 4.180 €?
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist eine Ermessensleistung[1]: Die Kasse kann den Zuschuss gewähren, in der Praxis wird er bei erfüllten Voraussetzungen regelmäßig bewilligt. Die Voraussetzungen:
- Pflegegrad 1 bis 5: Der Pflegegrad muss bei Antragstellung vorliegen oder beantragt sein. Auch mit Pflegegrad 1, wenn der Alltag noch weitgehend selbstständig gelingt, besteht der Anspruch – entscheidend ist, dass die Maßnahme das Wohnumfeld verbessert und Pflege erleichtert.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der klassische Fall ist der Umbau der Badewanne zur Dusche. Gefördert werden auch Haltegriffe, Duschsitze, Türverbreiterungen, Schwellenabbau und der bodengleiche Duschbereich – alles, was einen erkennbaren Bezug zur Pflegesituation hat.
- Eigentum oder Miete: Ob Sie ein Haus in Geusa besitzen oder zur Miete im Rosental wohnen, spielt keine Rolle. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht der Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB[2].
- Antrag vor Baubeginn: Der Zeitpunkt ist die wichtigste Hürde. Die Kasse prüft anhand des Kostenvoranschlags, ob die Maßnahme anerkannt wird – nachträglich ist das nicht mehr möglich.
- Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, ist der Zuschuss mehrfach möglich – insgesamt bis zu 16.720 €[1] (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte).
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten gegen Vorlage der Rechnungen. Bewahren Sie Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsnachweise auf – sie werden auch für die Steuererklärung gebraucht.
Was der Zuschuss in Merseburg konkret bringt: Ein Rechenbeispiel
Ein typischer Fall in Merseburg, als Richtwert verstanden: In einer Wohnung in Merseburg-West wird die Badewanne zu einer Dusche mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen umgebaut, inklusive Demontage und Entsorgung – 4.500 €. Dazu kommen Haltegriffe und ein Duschsitz für 320 €. Gesamtkosten: 4.820 €. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse 4.180 €[1]; es bleiben 640 €. Vom Lohnanteil (angenommen 2.000 €) sind weitere 400 € über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG absetzbar (20 Prozent, maximal 1.200 € pro Jahr)[3]. Am Ende bleibt ein Eigenanteil von oft unter 300 € – ein Bruchteil dessen, was der Umbau ohne Antrag kosten würde.
Wird eine aufwendigere Lösung gewählt – etwa eine bodengleiche, geflieste Dusche für 6.000–8.000 €, wie sie in den Bädern der 1980er-Jahre im Zentrum oft nötig ist –, deckt der Zuschuss einen kleineren Anteil. Dann lassen sich das IB-Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN" oder der KfW-Kredit 159 anschließen, ohne dass der Zuschuss verloren geht. Eine vollständige Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.
Weitere Bausteine: Land Sachsen-Anhalt, KfW und Steuer
Der Pflegekassen-Zuschuss ist die Basis – in Sachsen-Anhalt lässt er sich mit weiteren Bausteinen kombinieren, solange die Reihenfolge stimmt (erst Zusagen, dann beauftragen):
- Land Sachsen-Anhalt: Über die Wohnraumförderung bezuschusst das Land den barrierefreien Umbau von Wohneigentum mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € je Wohneinheit[4]. Die Bearbeitung übernimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; das Förderberatungszentrum in Magdeburg berät und nimmt Anträge entgegen. Der Zuschuss richtet sich an Eigentümer – wer in Merseburg ein Haus besitzt, etwa in den Ortsteilen oder in den Eigenheimlagen im Osten der Stadt, sollte diesen Weg prüfen.
- IB „Sachsen-Anhalt MODERN": Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[5] je Wohneinheit für altersgerechte Modernisierung – offen für Selbstnutzer und Vermieter, auch ohne Pflegegrad.
- KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": Bis zu 50.000 €[6] je Wohneinheit, ebenfalls ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank. Der KfW-Zuschuss 455-B ist dagegen seit dem 31.07.2026 gestoppt[7] (Mittel ausgeschöpft; keine neuen Anträge; Stand: September 2026).
- Krankenkasse: Sie beteiligt sich nicht am Badumbau. Nach § 33 SGB V übernimmt sie Hilfsmittel im Regelfall mit ärztlicher Verordnung[8]; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung – etwa für Duschhocker, Badewannenlifter oder Toilettenstühle. Wer den Umbau plant, sollte diese Hilfsmittel nicht mit der Baumaßnahme vermischen, sondern beides getrennt beantragen.
- Steuer: Lohnkosten der Handwerkerleistung zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG)[3] – auch für Angehörige, die den Umbau bezahlen.
Badumbau in Merseburg: Die typischen Ausgangslagen
- Innenstadt mit Dom, Schloss und Neumarkt. Die historische Mitte wurde in den 1960er- und 1970er-Jahren durch die „sozialistische Rekonstruktion" stark verändert: Große Teile der Altstadt verschwanden, an ihre Stelle traten industriell gefertigte Wohnbauten. Erhalten sind unter anderem gründerzeitliche Reste entlang der Christianenstraße und der Unteraltenburg sowie die sanierten Quartiere rund um den Neumarkt mit der Kirche St. Thomae. Hier wohnen viele Menschen in Altbau- und Bestandswohnungen mit kleinen, nachträglich eingebauten Bädern – die Systemlösung mit flacher Duschtasse ist der häufigste Weg, und die Vermieterzustimmung der erste Schritt.
- Rosental und die Wohnquartiere der 1980er-Jahre. Das Viertel zwischen Weißer Mauer und Seffner Straße ist geprägt von den Plattenbauten der 1980er-Jahre; die Stadt hat hier mit der Gebäudewirtschaft Merseburg (GWM) begonnen, einzelne Blöcke zu modernisieren, andernorts wurde rückgebaut. Die genormten Bäder dieser Wohnungen sind für den Wannenumbau dankbar: Betondecken, klare Grundrisse, Anschlüsse an zentraler Stelle. Für Mieter gilt: Zustimmung des Vermieters einholen, bei Pflegebedarf besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch.
- Merseburg-Süd. Die Großsiedlung entstand ab 1952 für Zugezogene, die in den Braunkohlentagebauen des Geiseltals und in der Chemieindustrie Arbeit fanden – daran erinnern bis heute Straßennamen wie Geiseltalstraße, Steigerstraße und Glückaufstraße. Die Wohnblocks wurden in den vergangenen Jahren saniert; wer hier wohnt, hat oft ein Bad aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, das sich unkompliziert auf Dusche umstellen lässt. Da viele Bewohner im Rentenalter sind, ist der Pflegekassen-Zuschuss hier der am häufigsten genutzte Förderweg.
- Merseburg-West und die Neubaugebiete im Osten. Im Westen stehen die Wohnanlagen, die ab 1955 entstanden – auch sie gehören zu den Stadtumbaugebieten, in denen saniert und punktuell zurückgebaut wurde. Im Osten dagegen wächst die Stadt: neue Eigenheimgebiete, in denen die bodengleiche Dusche meist ohne Zusatzarbeiten machbar ist und der Zuschuss oft für Haltegriffe und Schwellenfreiheit im ganzen Bad genutzt wird.
- Die Ortsteile: Geusa, Beuna, Meuschau, Kötzschen, Trebnitz. Geusa ist mit rund 1.400 Einwohnern der größte Ortsteil – seit den 1990er-Jahren ist es um den Wohnstandort Knapendorfer Weg zu einem gefragten Eigenheimstandort geworden. Beuna liegt am Tor zum Geiseltalsee, Trebnitz mit seinen 135 Einwohnern in der Saaleaue. In den Dörfern gilt: Wer das Elternhaus umbaut, legt die Dusche ins Erdgeschoss; bei alten Hofhäusern entscheidet der Bodenaufbau, ob abgesenkt oder mit Duschelement gearbeitet wird. Der Zuschuss der Pflegekasse gilt in allen Ortsteilen gleichermaßen.
Häufige Fehler beim Antrag – und wie Sie sie vermeiden
- Zu später Antrag. Wer die Kasse erst nach der Montage informiert, verliert den Anspruch. Der Antrag gehört an den Anfang – vor Angebotsvergabe, nicht vor Baubeginn.
- Fehlender oder nicht beantragter Pflegegrad. Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, sollte die kostenlose Pflegeberatung nutzen – den Pflegestützpunkt im Saalekreis oder die Beratung der Pflegekasse.
- Unvollständige Belege. Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsnachweis müssen am Ende eingereicht werden. Lassen Sie sich vom Betrieb eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung geben – auch für die Steuererklärung.
- Umbau ohne Vermieterzustimmung. In Mietwohnungen droht sonst Streit – und der Zuschuss nützt nichts, wenn der Rückbau droht. Schriftlich klären, ob zurückgebaut werden muss.
- Landesförderung übersehen. Eigentümer lassen den Landes-Zuschuss der IB (50 Prozent, bis 10.000 €) oft ungenutzt, weil sie nur die Pflegekasse kennen. Wer Wohneigentum besitzt, fragt beim Förderberatungszentrum nach – vor Baubeginn.
Wenn die Pflegekasse ablehnt: Widerspruch einlegen
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Lehnt die Pflegekasse den Zuschuss ab, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung – dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In der Praxis liegen den Ablehnungen meist drei Gründe zugrunde: Es liegt kein anerkannter Pflegegrad vor, der Antrag kam nach dem Baubeginn, oder die beantragte Maßnahme wurde nicht als wohnumfeldverbessernd anerkannt. Prüfen Sie den Bescheid genau: Wurde der Pflegegrad abgelehnt, ist das ein eigenes Verfahren mit eigener Begutachtung und eigenem Widerspruchsrecht. Wurde nur die Maßnahme nicht anerkannt, hilft oft ein überarbeiteter Kostenvoranschlag, der den Bezug zur Pflegesituation klarer beschreibt – etwa Haltegriffe neben der Dusche oder der stufenlose Zugang. Bei allem gilt: Der Widerspruch kostet nichts, und die Pflegeberatung der Kasse sowie der Pflegestützpunkt im Saalekreis unterstützen beim Formulieren. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert die Möglichkeit – also nicht abwarten, sondern zeitnah reagieren.
Checkliste: Pflegekasse-Zuschuss in Merseburg beantragen
- [ ] Pflegegrad-Bescheid prüfen bzw. Pflegegrad beantragen
- [ ] Kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt Saalekreis oder der Pflegekasse nutzen
- [ ] 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen
- [ ] Kostenvoranschlag für den Antrag bereithalten
- [ ] Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] vor Baubeginn beantragen
- [ ] Schriftliche Zusage abwarten, dann erst beauftragen
- [ ] Als Eigentümer: Landes-Zuschuss beim Förderberatungszentrum der IB prüfen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung einholen (§ 554 BGB)[2]
- [ ] KfW-Kredit 159 (offen) als Alternative einplanen; 455-B seit 31.07.2026 gestoppt[7]
- [ ] Rechnungen und Lohnanteil für Zuschuss und Steuererklärung aufbewahren
Die häufigsten Fragen zum Pflegekassen-Zuschuss in Merseburg
Wann muss der Antrag bei der Pflegekasse spätestens gestellt sein?
Vor dem Baubeginn. Maßgeblich ist nicht der Termin der ersten Anfrage beim Handwerker, sondern der Beginn der Arbeiten – wer schon einen Liefer- oder Werkvertrag unterschrieben hat, bevor die Zusage da ist, riskiert den Anspruch. Sicher ist nur die schriftliche Zusage vor Auftragsvergabe.
Zählt der Zuschuss auch für eine Mietwohnung im Rosental oder in Merseburg-Süd?
Ja, Mieter haben denselben Anspruch wie Eigentümer. Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Wohnungsgesellschaft; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[2] verlangen.
Kann ich Pflegekasse und Landesförderung kombinieren?
Grundsätzlich ja – der Landes-Zuschuss der IB richtet sich an Eigentümer von Wohneigentum, die Pflegekasse zahlt unabhängig davon. Die Fördergeber rechnen unterschiedlich; lassen Sie sich die Kombination vor Baubeginn schriftlich bestätigen.
Was ist mit dem KfW-Zuschuss 455-B?
Der Zuschuss „Altersgerecht Umbauen" ist seit dem 31.07.2026 gestoppt, weil die Mittel ausgeschöpft sind[7] – eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet (Stand: September 2026). Der KfW-Kredit 159 läuft weiter[6].
Übernimmt die Krankenkasse auch etwas?
Nicht für den Umbau selbst. Nach § 33 SGB V übernimmt die Kasse Hilfsmittel im Regelfall mit ärztlicher Verordnung[8]; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung – etwa bei Duschhocker oder Badewannenlifter. Diese getrennt vom Umbau beantragen; beide Leistungen schließen sich nicht aus.
Wo bekomme ich in Merseburg Hilfe beim Ausfüllen?
Der Pflegestützpunkt im Saalekreis, die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und die Wohnberatung helfen kostenlos. Für die Landesförderung ist das Förderberatungszentrum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Magdeburg zuständig.
Mein Antrag wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid ein – das kostet nichts. Prüfen Sie die Begründung: Häufig fehlt ein anerkannter Pflegegrad, der Antrag kam zu spät oder die Maßnahme wurde nicht anerkannt. Die Pflegeberatung und der Pflegestützpunkt helfen beim Widerspruch.
Ich besitze ein Haus in Beuna oder Geusa – bekomme ich zusätzlich den Landes-Zuschuss?
Ja, als Eigentümer von Wohneigentum können Sie über die Wohnraumförderung einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen, maximal 10.000 € je Wohneinheit – vorausgesetzt, der Antrag liegt vor Baubeginn bei der IB. Die Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss ist grundsätzlich möglich; lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen.
Fazit
In Merseburg – einer Stadt, deren Wohnbestand eng mit der Industriegeschichte der Region verbunden ist – profitiert der Badumbau von einer guten Förderkulisse: Bis zu 4.180 € zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI, Eigentümer können zusätzlich den Landes-Zuschuss der IB nutzen, und Darlehen von IB und KfW schließen Finanzierungslücken. Voraussetzung ist ein disziplinierter Ablauf: Pflegegrad klären, Angebote vergleichen, Antrag vor dem Baubeginn stellen, Zusage abwarten. Wer diese Reihenfolge einhält, senkt den Eigenanteil in vielen Fällen auf wenige hundert Euro – und macht das Bad sicher, ohne dass der Umzug ins Pflegeheim nötig wird.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt, „Sachsen-Anhalt MODERN": https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/wohnen-vermieten/modern/
- Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung (Zuschuss 50 % / max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683
- Stadt Merseburg, Ortsteile und Bürgerbüros: https://www.merseburg.de/de/ortsteile.html
- Stadt Merseburg, Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (Stadtumbaugebiete, Wohngebiete, Geschichte): https://www.merseburg.de
- KuLaDig, Wohngebiet Merseburg-Süd (Großsiedlung ab 1952): https://www.kuladig.de/Objektansicht/BKM-43000220
- Wikipedia, Merseburg (Einwohnerentwicklung, Stadtgliederung, Eingemeindungen): https://de.wikipedia.org/wiki/Merseburg
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung (Landeszuschuss 50 %, max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683 ↩
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/wohnen-vermieten/modern/ ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit; weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse, im Regelfall mit ärztlicher Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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