Wohnung nach Schlaganfall anpassen: Bad, Wege und Schlafen Raum für Raum (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

Rund 270.000 Menschen erleiden in Deutschland jedes Jahr einen Schlaganfall, knapp 200.000 davon zum ersten Mal (Quelle: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe). Wer mit bleibenden Einschränkungen nach Hause zurückkehrt – mit Halbseitenlähmung, Gleichgewichtsstörungen oder rascher Ermüdung –, merkt schnell: Nicht nur das Bad ist das Problem. Es sind die Wege dazwischen. Die Tür zum Bad, der Flur mit dem Teppich, die Schwelle am Schlafzimmer, der nächtliche Gang zur Toilette. Dieser Ratgeber behandelt die Wohnung als Ganzes: welche Räume zuerst angepasst werden, wie die Wege zwischen Bett, Bad und Wohnzimmer entschärft werden und wie sich die Maßnahmen fördern lassen – von der Pflegekasse bis zur KfW. Den Umbau des Bads selbst beschreibt unser Beitrag „Badumbau nach Schlaganfall“; hier zählt das Zusammenspiel aller Räume.

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Drei Wege entscheiden, ob die Wohnung funktioniert

Nach einem Schlaganfall lässt sich die Wohnung nicht mehr als Ansammlung von Räumen denken, sondern als Netz von Wegen. Ergotherapeuten, die Wohnraumberatung machen, gehen genauso vor: Sie fragen nicht „Was fehlt im Bad?“, sondern „Welche Strecken legt der Mensch täglich zurück – und wo bricht die Bewegung ab?“. Drei Wege sind entscheidend:

Weg Typische Hindernisse Maßnahmen
Nachts: Bett → ToiletteDunkelheit, Teppiche, Türschwellen, enge Flure, niedrige ToiletteNachtlicht mit Bewegungsmelder, freie Bahn, Toilettensitzerhöhung, Haltegriff am WC
Morgens: Bett → BadSchwindel nach dem Aufstehen, Tür zu schmal, Rollator passt nicht durchSitzgelegenheit im Flur, Türverbreiterung, Griffe auf dem Weg, Handlauf
Tagsüber: Sitzplatz → Bad/KücheMüdigkeit nach wenigen Schritten, Gleichgewicht beim DrehenKurze Wege, Stuhlpausen, Bewegungsflächen ohne Möbelkanten

Wer nur das Bad umbaut, aber den Weg dorthin nicht, hat das Problem nur verschoben – viele Stürze passieren nicht in der Dusche, sondern auf dem Weg dorthin, nachts am häufigsten. Zur Wohnungsanpassung gehört deshalb immer auch die Frage, wo sich der Alltag tatsächlich abspielt. Viele Familien stellen nach der Reha fest, dass sich der Tagesablauf ohnehin auf wenige Räume konzentriert: Schlafen, Waschen, Essen, Sitzen. Diese vier Stationen sollten nach dem Umbau ohne Hindernis und ohne Kraftverschwendung verbunden sein.

Der gefährlichste Weg: Nachts vom Bett zur Toilette

Der nächtliche Gang zur Toilette ist nach einem Schlaganfall die riskanteste Strecke des Tages: Der Kreislauf ist umgestellt, das Gleichgewicht nach dem Aufstehen unsicher, die Orientierung im Dunkeln schlecht – und wer nur eine Hand zum Abstützen hat, findet nachts nichts zum Festhalten. Wer dann stürzt, liegt oft lange unentdeckt.

Die Anpassung dieses einen Wegs hat deshalb oberste Priorität – noch vor jedem größeren Umbau:

  • Nachtlicht mit Bewegungsmelder vom Bett bis zur Toilette. Es schaltet sich selbst ein und leuchtet den Weg, ohne dass jemand einen Schalter suchen muss. Im Bad ersetzt ein Nachtlicht die grelle Deckenlampe, die nachts blendet und den Kreislauf zusätzlich belastet.
  • Freie Bahn schaffen: Nachttisch, Wäschekorb, Teppichkanten und Türschwellen gehören aus dem Weg. Ein schmaler, fest verlegter Läufer mit Haftrücken ist erlaubt, lose Teppiche sind Stolperfallen.
  • Toilettensitzerhöhung oder höheres WC: Das tiefe Hinsetzen und Aufstehen von der Toilette verlangt Kraft und Gleichgewicht – nach einem Schlaganfall oft zu viel. Eine Sitzerhöhung (Krankenkassen-Hilfsmittel in bestimmten Fällen) reduziert die Aufrichtearbeit spürbar.
  • Haltegriff am WC auf der gesunden Seite: Bei Halbseitenlähmung ist die nicht betroffene Seite die starke Seite. Der Griff muss dort sitzen, wo die starke Hand ihn nachts findet – auch im Sitzen.
  • Notruf in Reichweite: Ein Hausnotruf am Handgelenk oder eine Notruf-Taste am Bett gibt Sicherheit für den Fall, dass doch etwas passiert. Die Pflegekasse beteiligt sich bei Pflegegrad an den Kosten.

Dieser Weg kostet kaum Geld, ist oft an einem Nachmittag umgesetzt – und verhindert die folgenreichsten Stürze. Wohnungsanpassung beginnt nicht am größten, sondern am gefährlichsten Weg.

Schlafzimmer: Aufstehen, Drehen, Halten

Das Schlafzimmer ist nach dem Schlaganfall mehr als ein Schlafzimmer: Es ist der Raum, in dem der Tag beginnt – und der Moment des Aufstehens einer der schwierigsten des ganzen Tages. Wer morgens aus dem Bett muss, braucht Kraft im Rumpf, Gleichgewicht im Stehen und eine Hand zum Abstützen, während die andere Seite noch „schläft“. Drei Anpassungen machen das Aufstehen sicherer:

  • Betthöhe prüfen: Ideal ist eine Sitzhöhe, bei der die Füße flach auf dem Boden stehen und die Oberschenkel waagerecht sind – als Richtwert etwa 45 bis 50 Zentimeter Bettkantenhöhe, je nach Körpergröße. Ist das Bett zu niedrig, hilft eine Bettenhöherlegung; ist es zu hoch, ein Tritthocker – beides günstige Lösungen.
  • Beidseitiger Zugang: Wer nur auf einer Seite aussteigen kann, weil die andere Wand oder ein Schrank blockiert, hat keine Wahl bei schmerzender oder schwacher Seite. Ein beidseitiger Zugang schafft Wahlfreiheit und erleichtert später auch die Pflege.
  • Halte- und Stützmöglichkeiten am Bett: Ein fester Haltegriff an der Wand neben dem Bett oder ein Aufrichter am Bettgestell geben der gesunden Hand beim Aufstehen Halt. Was im Einzelfall sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt, klären Ergotherapeut oder Sanitätshaus.
  • Nachttisch mit dem Nötigsten: Brille, Telefon, Hausnotruf, ein Glas Wasser – alles in Griffweite, damit niemand nachts aufstehen muss, um etwas zu holen.

Auch der morgendliche Weg vom Bett ins Bad ist kritisch: Der Kreislauf braucht nach dem Aufstehen einen Moment. Ein Stuhl im Flur ist keine Alterserscheinung, sondern kluge Planung – wer sich setzen kann, bevor der Schwindel kommt, stürzt nicht.

Flure und Türen: Die Wege dazwischen

Flure sind die unbekanntesten Gefahrenzonen der Wohnung – eng, dunkel, vollgestellt. Nach einem Schlaganfall kommen zwei harte Anforderungen dazu: der Rollator, der durchgeschoben werden will, und die Halbseitenlähmung, die das Ausweichen erschwert. Die wichtigsten Maßnahmen:

  • Türbreiten: Nach DIN 18040-2 benötigen Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm nutzbare Durchgangsbreite für barrierefreies Wohnen, für die Nutzung mit dem Rollstuhl sind es 90 cm. Gemessen wird nicht das Türblatt, sondern die lichte Breite, die nach dem Öffnen tatsächlich bleibt. Eine Verbreiterung kostet je nach Wandart als Richtwert 400 bis 1.200 Euro (nichttragende Wand), bei tragenden Wänden deutlich mehr – Details in unserem Beitrag „Türverbreiterung: Kosten nach Wandart“. Wer in absehbarer Zeit einen Rollstuhl erwartet, sollte direkt auf 90 cm planen: Eine spätere Nachverbreiterung kostet fast so viel wie die erste.
  • Schwellen entfernen oder absenken: Türschwellen sind für Menschen mit Gangunsicherheit das, was Bordsteinkanten für Rollstuhlfahrer sind: unsichtbare Barrieren. Eine abgesenkte Schwelle oder ein schwellenloser Übergang kostet wenig, wenn der Bodenbelag ohnehin erneuert wird.
  • Handlauf im Flur: Ein durchgehender Handlauf auf der starken Seite – nicht nur im Bad – gibt Sicherheit auf der ganzen Strecke. Er muss fest verschraubt sein; Saug- und Klebegriffe halten Stürze nicht auf.
  • Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm an Wendepunkten, vor Türen und vor dem Bad: Dort muss ein Rollator oder später ein Rollstuhl drehen können. Schuhschränke, Körbe und Wäscheständer wandern dafür in andere Ecken.
  • Licht und Schalter: Lichtschalter am Weganfang statt am Wegende, helles, blendfreies Licht, Nachtlichter – und Schalter, die auch im Sitzen oder mit einer Hand bedienbar sind. Bewegungsmelder machen das Licht unnötig.
  • Rollator-Abstellplatz: Wer den Rollator nutzt, braucht einen festen Platz, an dem er ihn abstellt, ohne dass er im Weg steht – idealerweise außerhalb des Bads, aber in Griffnähe, mit Sitzgelegenheit daneben.

Das Bad: Der wichtigste Raum – aber nicht der erste

Das Bad ist nach einem Schlaganfall der anspruchsvollste Raum – bodengleiche Dusche, Duschsitz, Haltegriffe beidseitig, Verbrühschutz und rutschhemmende Fliesen sind dort die Standards. Die komplette Anforderungsliste, die Reihenfolge (erst Reha, dann Umbau) und alle Hilfsmittel finden Sie in unserem Ratgeber „Badumbau nach Schlaganfall: Anforderungen, Förderung und Hilfsmittel“ unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Aus der Wohnungsperspektive sind drei Bad-Details wichtig, die dort oft zu kurz kommen:

  1. Die Badtür sollte nach außen öffnen. Fällt jemand in der Dusche oder vor dem WC um, liegt der Körper vor der Tür – eine nach innen öffnende Tür lässt sich dann nicht mehr öffnen. Nach außen öffnende Türen oder Schiebetüren sind im Pflegekontext Standard. Auch ein Schloss, das von außen geöffnet werden kann, gehört dazu.
  2. Der Waschtisch ist ein Stützpunkt. Viele Betroffene stützen sich morgens am Waschtisch ab, während sie das Gleichgewicht suchen. Er muss stabil montiert sein (kein Unterschrank mit scharfen Kanten auf Rollen) und in einer Höhe sitzen, die auch im Sitzen nutzbar ist.
  3. Platz für eine zweite Person: Wenn Angehörige oder der Pflegedienst helfen, braucht es neben Dusche, WC und Waschtisch Raum zum Stehen und Arbeiten – das ist eine der teuersten, aber auch wertvollsten Anpassungen.

Küche und Wohnzimmer: Die Übergangsräume

Küche und Wohnzimmer werden nach einem Schlaganfall häufig unterschätzt, dabei verbringen Betroffene dort die meiste Zeit. Auch hier zählen drei Dinge:

  • Sitzhöhen, die zum Aufstehen passen: Sessel und Sofas, aus denen man nur mit Anlauf wieder herauskommt, sind nach einer Halbseitenlähmung ein täglicher Kampf. Festere Sitzmöbel mit Armlehnen, die beim Aufstehen Halt geben, und eine Sitzerhöhung auf dem Sofa erleichtern den Wechsel vom Sitzen ins Stehen.
  • Einhand-Bedienung: Einhebelarmaturen in der Küche, große Schalter, Töpfe, die sich mit einer Hand heben lassen – die Ergotherapie zeigt, welche Küchenutensilien helfen. Wer allein lebt, sollte die wichtigsten Handgriffe (Wasser kochen, Medikamente richten) so einrichten, dass sie im Sitzen möglich sind.
  • Der Platz, an dem man sich aufhält: Der Lieblingssessel sollte in der Nähe von Toilette und Küche liegen – nicht am anderen Ende der Wohnung. Im Zweifel lohnt es sich, den Wohnmittelpunkt zu verlegen, statt lange Wege in Kauf zu nehmen. In Mehrfamilienhäusern ohne Aufzug stellt sich oft die Frage, ob das Schlafzimmer ins Erdgeschoss umzieht oder die Wohnung gewechselt wird – früh entscheiden, am besten gemeinsam mit der Ergotherapie, nicht erst nach dem zweiten Sturz.

Sofort umsetzen: Das Programm für die ersten Wochen zu Hause

Bis der große Umbau geplant, beantragt und gebaut ist, vergehen Monate. In dieser Zeit entscheidet sich, ob die Rückkehr nach Hause gelingt. Dieses Sofortprogramm kostet wenig und ist meist innerhalb einer Woche erledigt:

  • [ ] Lose Teppiche und Kabel aus den Laufwegen entfernen
  • [ ] Nachtlichter mit Bewegungsmelder auf dem Weg zur Toilette installieren (Bett, Flur, Bad)
  • [ ] Toilettensitzerhöhung beim Sanitätshaus besorgen (Rezept bei der Krankenkasse einreichen, wo möglich)
  • [ ] Erste Haltegriffe montieren lassen: am WC, neben der Badewanne/Dusche, im Flur – an tragfähigen Wänden, fachmännisch verschraubt
  • [ ] Handbrause mit langem Schlauch anschließen, Duschutensilien in Reichweite des Sitzes stellen
  • [ ] Bett auf richtige Höhe bringen, Nachttisch mit allem Nötigen bestücken
  • [ ] Rollator-Abstellplatz und Sitzpausen-Stuhl im Flur einrichten
  • [ ] Ergotherapeutische Wohnberatung verordnen lassen und Termin machen
  • [ ] Hausnotruf einrichten oder zumindest besprechen
  • [ ] Medikamente, Telefon und Getränke so lagern, dass nichts tägliches weite Wege erfordert

Diese Liste ist bewusst zuerst da – sie verhindert in den ersten Monaten mehr Stürze als jeder teure Umbau und schafft die Ruhe, die für die große Planung nötig ist.

Der Phasenplan: Die Wohnung in vier Schritten anpassen

Eine komplette Wohnungsanpassung ist kein Einzelereignis, sondern ein Prozess über mehrere Monate. Wer ihn in Phasen denkt, behält die Übersicht und nutzt die Förderung geschickt:

  1. Phase 1 – Die ersten Wochen (Sofortprogramm oben): Umräumen, Griffe, Licht, Sitzerhöhungen. Kosten: wenige hundert Euro.
  2. Phase 2 – Nach der Reha-Einschätzung (Monat 2–4): Der Badumbau. Erst wenn sich der Zustand stabilisiert hat und die Ergotherapie den Bedarf benannt hat: Wanne gegen bodengleiche Dusche, Duschsitz, Griffe, rutschfeste Fliesen. Details: Wanne zur Dusche umbauen.
  3. Phase 3 – Die Wege (Monat 3–6): Türverbreiterungen, Schwellen, Handlauf im Flur, Bewegungsflächen – die Maßnahmen, die Bad und Schlafzimmer verbinden.
  4. Phase 4 – Der Blick nach vorn: Was braucht es, wenn die Einschränkungen bleiben oder zunehmen? Treppenlift, Verlegung des Schlafzimmers, Bad im Erdgeschoss – diese Entscheidungen gehören früh auf den Tisch, auch wenn sie erst später gebaut werden. Ob ein Treppenlift im Einzelfall als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird, klärt die Pflegekasse vorab.

Finanzierung: Die Pflegekasse zahlt mehr als nur das Bad

Viele Familien wissen, dass die Pflegekasse den Badumbau bezuschusst – aber nicht, dass der Zuschuss für das gesamte Wohnumfeld gilt. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI[1] können auch Maßnahmen außerhalb des Bads in Frage kommen: Türverbreiterungen, der Abbau von Schwellen, Rampen, Handläufe und ähnliche Anpassungen, die das Wohnen erleichtern. Ob die jeweilige Maßnahme im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse – fragen Sie vor dem Angebot nach, am besten schriftlich.

Die wichtigsten Bausteine im Überblick:

  • Pflegegrad beantragen: Viele Schlaganfall-Betroffene haben Anspruch, auch wenn sie zu Hause versorgt werden. Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich; Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate besteht (§ 14 SGB XI). Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst. Ein Leitfaden: „Pflegegrad beantragen“.
  • Zuschuss der Pflegekasse: Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich[1]. Wer Dusche, Türverbreiterung und Handlauf als getrennte, einzeln beantragte Maßnahmen plant, kann den Zuschuss mehrfach nutzen.
  • Krankenkasse: Duschhocker, Duschstühle und in bestimmten Fällen Toilettensitzerhöhungen sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Produktgruppe 04)[2]; bezahlt werden sie im Regelfall mit ärztlicher Verordnung – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Handelsübliche Haltegriffe gelten als allgemeine Gebrauchsgegenstände und sind Eigenkauf.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt – es werden keine neuen Anträge angenommen, bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet (Stand: September 2026)[3]. Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit)[4] läuft unabhängig davon über die Hausbank (Quelle: kfw.de).
  • Steuer: 20 Prozent des Arbeitslohns der Handwerkerleistungen, maximal 1.200 € pro Jahr[5], lassen sich nach § 35a EStG von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung den Lohnanteil separat ausweist.

Mietwohnung: Mieter können nach § 554 BGB[6] die Erlaubnis zu behinderungsbedingten Umbauten verlangen – die Kosten trägt in der Regel der Mieter; ob bei Auszug zurückgebaut wird, hängt von der Vereinbarung ab. Mehr: mehr dazu.

Checkliste: Die Wohnung nach dem Schlaganfall

  • [ ] Ergotherapeutische Wohnberatung durchgeführt, Wege- und Raumplan schriftlich
  • [ ] Nachts Weg zur Toilette entschärft: Nachtlicht, freie Bahn, Sitzerhöhung, Haltegriff
  • [ ] Bett auf richtige Höhe, beidseitiger Zugang, Haltegriff/Aufrichter vorhanden
  • [ ] Flure frei, Handlauf montiert, Bewegungsflächen geprüft (mind. 120 × 120 cm)
  • [ ] Türbreiten gemessen (Ziel: 80 cm, bei Rollstuhl 90 cm nutzbare Breite)
  • [ ] Schwellen entfernt oder abgesenkt
  • [ ] Badtür öffnet nach außen oder ist von außen zu öffnen
  • [ ] Badumbau mit Pflegekasse besprochen, Antrag vor Baubeginn gestellt
  • [ ] Pflegegrad beantragt bzw. vorhanden, KfW-Status geprüft (455-B gestoppt, 159 als Option)
  • [ ] Sitzpausen-Stuhl auf dem Weg, Rollator-Abstellplatz eingerichtet
  • [ ] Hausnotruf vorhanden oder beauftragt

Die häufigsten Fragen

Muss ich nach einem Schlaganfall die ganze Wohnung umbauen?

Nein. Entscheidend sind die Wege, die täglich genutzt werden: vom Bett zur Toilette, vom Sitzplatz ins Bad und in die Küche. Eine ergotherapeutische Wohnberatung zeigt, welche Räume angepasst werden müssen – oft sind es überraschend wenige, wenn die Wohnung geschickt umorganisiert wird.

Welcher Raum sollte zuerst angepasst werden?

Der gefährlichste Weg hat Vorrang: nachts vom Bett zur Toilette. Nachtlicht, freie Bahn, Toilettensitzerhöhung und ein Haltegriff verhindern die folgenreichsten Stürze – noch vor dem großen Badumbau, der erst nach der Reha geplant werden sollte.

Zahlt die Pflegekasse auch Türverbreiterungen, Rampen oder Handläufe?

Das kann sie: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] gilt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und ist nicht auf das Bad beschränkt. Ob die konkrete Maßnahme anerkannt wird, klären Sie vor dem Angebot mit Ihrer Pflegekasse – am besten schriftlich.

Wie breit müssen Türen sein, wenn später ein Rollstuhl kommt?

Nach DIN 18040-2 sind 80 cm nutzbare Durchgangsbreite der Standard für barrierefreies Wohnen, 90 cm für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Wer einen Rollstuhl erwartet, sollte direkt auf 90 cm planen – eine spätere Verbreiterung kostet fast so viel wie die erste.

Wer berät uns bei der Wohnungsanpassung?

Ergotherapeuten bieten verordnungsfähige Wohnberatungen an und kennen die Bewegungsmuster nach Schlaganfall. Ergänzend helfen die kostenfreie Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und die kommunalen Wohnberatungsstellen.

Was kostet eine komplette Wohnungsanpassung?

Je nach Umfang sehr unterschiedlich – als grobe Richtwerte ohne Quellenbindung: das Sofortprogramm (Griffe, Licht, Sitzerhöhungen) einige hundert Euro, der Badumbau 3.000 bis 8.000 €, eine Türverbreiterung 400 bis 1.200 € (nichttragende Wand). Mit Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] bleibt bei einem 5.000-€-Badumbau ein Eigenanteil von rund 820 €.

Fazit

Die Wohnung nach einem Schlaganfall anzupassen heißt nicht, alles umzubauen – es heißt, die Wege zu kennen, die zählen, und sie der Reihe nach zu entschärfen. Erst der nächtliche Weg zur Toilette, dann das Schlafzimmer, dann Flure und Türen, dann das Bad, das in unserem Schwester-Ratgeber ausführlich behandelt ist. Das Sofortprogramm der ersten Wochen kostet wenig und verhindert die gefährlichsten Stürze; der große Umbau folgt nach der Reha, wenn Ergotherapie, Pflegegrad und Förderantrag stehen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] nach § 40 SGB XI – auch außerhalb des Bads. Wer die Wohnung als Wegnetz plant, statt Raum für Raum zu isolieren, schafft etwas, das nach einem Schlaganfall mehr wert ist als jedes einzelne Produkt: einen Alltag ohne Hindernisse. Die Planungshilfe mit allen Maßen: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, „Zahlen – Daten – Fakten“ (rund 270.000 Schlaganfälle jährlich, knapp 200.000 erstmalig): https://www.schlaganfall-hilfe.de/fileadmin/files/SDSH/Presse/2023/schlaganfall_hilfe_zahlen_daten_fakten.pdf
  • Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, „Wohnraumanpassung für mehr Barrierefreiheit“: https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/fuer-betroffene/alltag-mit-schlaganfall/hilfsmittel-und-wohnraumanpassung/umbaumassnahmen
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, voraussichtlich länger als sechs Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis zu baulichen Veränderungen, u. a. behinderungsbedingter Umbau): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/03_2022/20220311_Fortschreibung_Produktgruppe_04_Bade-und-Duschhilfen.pdf
  • DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen; Türbreiten 80/90 cm, Bewegungsflächen 120 × 120 cm), Zusammenfassung: https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung – die Rehabilitation nach einem Schlaganfall gehört in die Hände der behandelnden Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Arbeitslohns, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis zu baulichen Veränderungen – Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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