Badumbau nach Schlaganfall: Förderung 2026 – alle Zuschüsse im Überblick (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Rund 270.000 Menschen erleiden in Deutschland jedes Jahr einen Schlaganfall, knapp 200.000 davon zum ersten Mal (Quelle: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe). Viele kehren mit bleibenden Einschränkungen nach Hause zurück – und stehen vor der Frage, wie ein notwendiger Badumbau zu finanzieren ist. Die gute Nachricht vorweg: Es gibt in Deutschland gleich mehrere Förderwege, die sich kombinieren lassen – vom Zuschuss der Pflegekasse über KfW-Darlehen bis zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Die schlechte Nachricht: Jeder dieser Wege hat eigene Fristen, Voraussetzungen und Fallstricke, und die Reihenfolge der Anträge entscheidet darüber, ob am Ende 4.000 € oder 6.500 € an Zuschüssen zusammenkommen. Dieser Ratgeber zeigt alle Förderwege nach einem Schlaganfall, ihre Bedingungen und die richtige Reihenfolge – wer die Anforderungen an das Bad selbst plant, findet sie im Schwesterartikel „Badumbau nach Schlaganfall: Anforderungen und Hilfsmittel".

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Die vier Säulen der Finanzierung im Überblick

Kein einzelner Träger zahlt den kompletten Badumbau – aber vier Bausteine lassen sich in der Regel kombinieren. Die Übersicht:

Förderweg Was es gibt Wer zahlt Wichtigste Bedingung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschuss bis 4.180 €[1] je Maßnahme, bis 16.720 €[1] bei mehreren BerechtigtenPflegekasse (bei Pflegegrad 1–5)Antrag vor Baubeginn
KfWZuschuss 455-B (seit 31.07.2026 gestoppt[2]), Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“[3]KfW über HausbankKredit 159 als offene Alternative (455-B gestoppt)
Finanzamt (§ 35a EStG)20 % der Arbeitskosten, bis 1.200 € jährlichSteuererstattungRechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, Überweisung
Krankenkasse (§ 33 SGB V)Hilfsmittel: Duschhocker, Duschstuhl, ToilettensitzerhöhungKrankenkasse auf RezeptIm Regelfall ärztliche Verordnung

Dazu kommen Unterstützungen, die den Alltag entlasten, aber keine Baumaßnahmen finanzieren (Entlastungsbetrag, Pflegegeld) – und in besonderen Konstellationen Leistungen der Eingliederungshilfe, die weiter unten eingeordnet werden.

Säule 1: Der Pflegegrad – Schlüssel zur Pflegekassen-Förderung

Fast alle Schlaganfall-Betroffenen mit bleibenden Einschränkungen haben Anspruch auf einen Pflegegrad – auch wenn sie zu Hause von Angehörigen versorgt werden und sich vieles noch selbst zutrauen. Der Pflegegrad ist der Schlüssel zur wichtigsten Förderung des Badumbaus, denn er öffnet die Tür zum Zuschuss nach § 40 SGB XI. Drei Dinge sind dabei entscheidend:

Der Antrag ist formlos und kostenlos. Er kann ohne Formular per Brief, E-Mail oder telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden – es genügt der Satz: „Ich beantrage die Feststellung von Pflegebedürftigkeit." Die Pflegekasse veranlasst dann die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der den Hilfebedarf in den Lebensbereichen Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte erfasst. Ein Leitfaden mit allen Details: „Pflegegrad beantragen".

Die zentrale Voraussetzung: voraussichtlich länger als sechs Monate. Pflegebedürftig ist nach § 14 SGB XI, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen hat, die Hilfe im Alltag nötig machen – und zwar voraussichtlich für länger als sechs Monate. Nach einem Schlaganfall ist diese Voraussetzung bei bleibenden Lähmungen, Gleichgewichts- oder kognitiven Störungen in der Regel erfüllt; wer sich vollständig erholt, erhält keinen Pflegegrad – und braucht dann auch keine Wohnraumanpassung mehr (Quelle: gesetze-im-internet.de).

Die Begutachtung vorbereiten lohnt sich. Der MD schaut sich an, wie der Alltag tatsächlich bewältigt wird – nicht, wie er auf dem Papier aussieht. Ein Alltagstagebuch über zwei Wochen (Wer hilft wann bei welcher Tätigkeit? Wie lange dauert das Duschen? Wird nachts Hilfe gebraucht?) und ärztliche Befunde aus Klinik und Reha helfen, den tatsächlichen Bedarf sichtbar zu machen. Viele Betroffene schätzen sich selbst „besser" ein, als sie sind – der Gutachter bewertet aber, was nicht mehr allein gelingt.

Auch Pflegegrad 1 zählt für den Badumbau. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI steht bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zu – wer also einen leichten Pflegegrad hat, ist für die Badumbau-Förderung genauso berechtigt wie jemand mit Pflegegrad 3.

Säule 2: § 40 SGB XI – bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, richtig beantragt

Der wichtigste Zuschuss für den Badumbau nach Schlaganfall ist der der Pflegekasse. Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI[1]: Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Konkret heißt das:

  • Betrag: Bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme. Sind mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt antragsberechtigt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 €[1] – etwa wenn nach einem Schlaganfall des Partners später auch die Ehefrau pflegebedürftig wird (Quelle: gesetze-im-internet.de).
  • Was förderfähig ist: Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeld – der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche ist der klassische Fall, aber auch Haltegriffe, Wandklappsitze, rutschhemmende Beläge und kleinere Nachrüstungen können als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden. Mehrere Maßnahmen (etwa Bad und Treppenlift) können grundsätzlich einzeln beantragt werden; die Pflegekasse prüft jede Maßnahme im Einzelfall.
  • Der entscheidende Fallstrick: Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse liegen. Wer erst baut und dann den Zuschuss beantragt, geht – von wenigen Einzelfall-Kulanzentscheidungen abgesehen – leer aus. Bauen ohne Zusage ist das häufigste finanzielle Eigentor bei Badumbauten.
  • Der Ablauf: Angebot einholen → Antrag mit Angebot und Begründung bei der Pflegekasse einreichen → Zusage abwarten → umbauen lassen → Rechnung einreichen → Zuschuss wird überwiesen (oft erst nach Rechnungsprüfung). Viele Pflegekassen akzeptieren die Angebote als Nachweis der Kosten; die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
  • Voraussetzung „erhebliche Erleichterung": Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme die Pflege oder die selbstständige Lebensführung spürbar verbessert. Bei einem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung ist das für den Duschumbau in aller Regel offensichtlich – der Gutachter oder die Pflegekasse kann das im Einzelfall kurz prüfen lassen. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe weist auf ihrer Seite zur Wohnraumanpassung ausdrücklich auf diesen Zuschuss hin (Quelle: schlaganfall-hilfe.de).

Rechnung mit Denkfehler: Der Zuschuss deckt nur einen Teil der Kosten. Bei einem Umbau für 6.500 € bleiben nach dem Zuschuss von 4.180 €[1] noch 2.320 € Eigenanteil – den senken die Säulen 3 und 4 weiter.

Säule 3: KfW – 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt, Kredit 159 als Alternative

Die KfW fördert barrierereduzierende Umbauten seit Jahren über das Programm 455-B (Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“) – bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen; im Standard „Altersgerechtes Haus“ gilt ein Zuschuss von 12,5 % bis maximal 6.250 € (Konditionen des ausgesetzten Programms)[2]. Allerdings: Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2], weil die 2026er-Mittel ausgeschöpft sind – neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Wer heute plant, sollte zwei Dinge wissen:

  1. Stand September 2026: gestoppt – keine neuen Anträge. Seit dem 31.07.2026 werden für 455-B keine neuen Anträge angenommen, die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft[2]; bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet. Eine Wiederöffnung käme erst in Betracht, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt (frühestens 2027). Wer jetzt plant, sollte nicht auf ein kurzfristiges Programmfenster spekulieren, sondern mit dem offenen Kredit 159 kalkulieren.
  2. Der Kredit 159[3] läuft weiter. „Altersgerecht Umbauen" gibt es zusätzlich als zinsgünstigen Kredit (159) über die Hausbank – förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Barrierereduzierung wie der Duschumbau. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt, die KfW gibt die Konditionen vor. Anders als der Zuschuss muss der Kredit zurückgezahlt werden – er senkt die Finanzierungskosten, nicht die Umbaukosten (Quelle: kfw.de).

Für die Kombination gilt: KfW-Leistungen und der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI sind unterschiedliche Töpfe und können grundsätzlich nebeneinander genutzt werden – die jeweiligen Programmregeln (etwa zur Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln) sollten vor der Antragstellung geprüft werden. Mehr zur Kombination: „Förderung kombinieren".

Säule 4: § 35a EStG – den Handwerkerlohn von der Steuer holen

Ein Förderweg, den viele übersehen, gehört nicht zu den Sozialleistungen, sondern ins Steuerrecht: die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Wer in seinem Haushalt renovieren, modernisieren oder erhalten lässt, kann 20 % der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen – bis zu einer Bemessungsgrenze von 6.000 € im Jahr, also maximal 1.200 €[4] Steuerersparnis pro Jahr (Quelle: gesetze-im-internet.de/estg).

Was das für den Badumbau konkret bedeutet:

  • Abziehbar ist nur der Arbeitslohn – also Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten des Handwerkers inklusive An- und Abfahrt. Materialkosten (Fliesen, Duschtasse, Armatur) sind nicht begünstigt. Deshalb: Die Handwerkerrechnung muss den Lohnanteil getrennt ausweisen – darauf bei der Auftragsvergabe bestehen.
  • Bezahlt werden muss per Überweisung oder EC-Karte. Barzahlung macht die Steuerermäßigung unwirksam – unabhängig davon, ob der Handwerker eine Rechnung stellt.
  • Geltend gemacht wird der Betrag in der Steuererklärung über die Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" (Anlage HHA). Die Rechnungen und Überweisungsbelege werden nicht eingereicht, müssen aber aufbewahrt werden.
  • Gilt auch in der Mietwohnung: Wer als Mieter selbst einen Handwerker beauftragt (mit Zustimmung des Vermieters, etwa bei einer Wannentür oder einem Duschumbau), kann die Arbeitskosten ebenfalls absetzen.
  • Wichtig zur Kombination: Abgesetzt werden kann nur der Betrag, den man selbst getragen hat. Der von der Pflegekasse erstattete Teil der Arbeitskosten mindert die Bemessungsgrundlage – der Zuschuss wird also nicht doppelt kassiert, aber die Restbelastung lässt sich steuerlich verwerten.

Rechenbeispiel (Richtwerte): Bei einem Duschumbau für 6.500 € entfallen etwa 3.200 € auf Arbeitskosten. Die Pflegekasse erstattet 4.180 €[1] pauschal (nicht nach Lohn/Material getrennt) – realistisch bleiben nach dem Zuschuss rund 2.320 € Eigenanteil, davon ein Lohnanteil von etwa 1.100 €. Davon erstatten 20 % = 220 € über die Steuererklärung. Der effektive Eigenanteil sinkt auf rund 2.100 €. (Beispielrechnung mit Richtwerten ohne Quellenbindung – die tatsächlichen Anteile stehen im Angebot.)

Säule 5: Krankenkasse und Reha-Träger – Hilfsmittel, nicht Umbau

Eine häufige Erwartung enttäuschen wir an dieser Stelle ausdrücklich: Die Krankenkasse zahlt keine Baumaßnahmen. Weder die Dusche noch die Wannentür ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V[5] – dafür sind sie zu sehr Teil der Bausubstanz. Was die Krankenkasse sehr wohl übernimmt, sind die Hilfsmittel, die den Alltag im Bad bis zum Umbau – und nach dem Umbau – sichern:

Hilfsmittel Funktion Hinweis
Duschhocker/DuschstuhlSicheres Duschen im SitzenHilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04, auf Rezept
ToilettensitzerhöhungErleichtert Aufstehen/HinsetzenAuf Rezept in bestimmten Fällen
BadewannenliftZugang zur Wanne bis zum UmbauIn bestimmten Fällen verordnungsfähig (Einzelfall)
Gehhilfen, RollatorSichere Wege im HausAuf Rezept

Im Regelfall verordnet der Arzt oder die Ärztin – Hausarzt, Neurologe oder in der Reha der Rehabilitationsmediziner – das Hilfsmittel; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt aber häufig eine Genehmigung. Sie übernimmt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €) (Quellen: GKV-Spitzenverband, DAK-Gesundheit). Handelsübliche Haltegriffe und Duschmatten zählen dagegen zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen und werden nicht erstattet.

Und die Reha-Träger? Die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkasse finanzieren Rehabilitationsleistungen (stationäre Anschlussrehabilitation, ambulante Reha, Hausreha) – keine Wohnungsumbauten. Was sie mittelbar bewirken: In der Reha verordnen Therapeuten Hilfsmittel und beantragen bei Bedarf die ergotherapeutische Wohnraumberatung, die die Grundlage für den Umbauplan bildet. Wer nach der Reha entlassen wird, sollte alle Verordnungen mitnehmen – sie sind die „Einkaufsliste" für die Übergangszeit.

Ergänzende Wege: Eingliederungshilfe, Länder und Beratung

Drei weitere Wege lohnen je nach Konstellation den Blick:

  • Eingliederungshilfe (SGB IX): Menschen mit dauerhafter (wesentlicher) Behinderung – nach einem Schlaganfall etwa mit Halbseitenlähmung oder schweren kognitiven Einschränkungen – können beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe eine Unterstützung der Wohnungsanpassung im Rahmen der Teilhabeleistungen beantragen. Die Voraussetzungen (Grad der Behinderung, Einkommens- und Vermögensgrenzen) prüft der Träger im Einzelfall; ein Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem GdB erleichtert die Einordnung. Auch eine Übernahme von Eigenanteilen, die Pflegekasse und Steuer nicht decken, kann in diesem Rahmen Thema sein.
  • Bundesländer und Kommunen: Einige Länder und viele Kommunen bieten ergänzende Zuschüsse oder zinslose Darlehen für barrierereduzierende Umbauten an – die Programme wechseln häufig und sind regional sehr unterschiedlich. Ansprechpartner sind die Wohnberatungsstellen der Länder und Kommunen (z. B. „Wohnberatung" plus Ortsname suchen).
  • Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkte (in den meisten Bundesländern) beraten kostenlos zu Pflegegrad, Leistungen und Anträgen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt kostenlos zu allen Fragen rund um Behinderung und Teilhabe, die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe bietet eine eigene Beratung für Betroffene und Angehörige an (Quelle: schlaganfall-hilfe.de).

Die richtige Reihenfolge: So kombinieren Sie alle Förderwege

Die Reihenfolge entscheidet über das Ergebnis. Die Praxisreihenfolge nach einem Schlaganfall:

  1. Direkt nach der Entlassung: Hilfsmittel-Rezepte einlösen (Duschhocker, Toilettensitzerhöhung) – die Krankenkasse übernimmt die Übergangszeit.
  2. Parallel: Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen. Begutachtung und Bescheid dauern oft vier bis acht Wochen – je früher, desto besser.
  3. Während der Reha: Ergotherapeutische Wohnraumberatung veranlassen; Angebote von zwei bis drei Fachbetrieben mit Vor-Ort-Termin einholen.
  4. Nach dem Pflegegrad-Bescheid: Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit Angebot einreichen – vor Baubeginn, auf die Zusage warten.
  5. Parallel: KfW-Programmstatus prüfen (455-B ggf. wieder offen; sonst Kredit 159 über die Hausbank kalkulieren). Auf getrennt ausgewiesenen Lohnanteil in den Angeboten bestehen.
  6. Nach der Zusage: Umbauen lassen, Rechnung prüfen, bei der Pflegekasse einreichen, Zuschuss kassieren.
  7. Im nächsten Steuerjahr: Anlage HHA mit den selbst getragenen Arbeitskosten – 20 % bis 1.200 € zurückholen.

Die fünf häufigsten Fehler: (1) Umbau vor dem Pflegekassen-Bescheid – Zuschuss weg. (2) Barzahlung – Steuervorteil weg. (3) Rechnung ohne getrennten Lohnanteil – Steuervorteil schwer durchsetzbar. (4) Pflegegrad-Antrag verschoben, „weil es ja zu Hause geht" – Monate verloren. (5) KfW-Status nicht geprüft und auf gut Glück geplant – Programmfenster verpasst.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Pflegekassen-Zuschuss auch nach dem Umbau beantragen?

Grundsätzlich nein: Der Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] muss vor Baubeginn gestellt werden. Ausnahmen sind Einzelfall-Kulanzentscheidungen, auf die man sich nicht verlassen sollte. Reihenfolge einhalten: Antrag → Zusage → bauen.

Was tun, wenn die Pflegekasse den Pflegegrad ablehnt?

Widerspruch einlegen – die Frist beträgt einen Monat nach Zugang des Bescheids. Häufig lohnt sich der Widerspruch, weil der erste Bescheid auf unvollständigen Informationen beruht: Neue ärztliche Befunde, ein Alltagstagebuch und eine ausführlichere Schilderung des Hilfebedarfs können das Ergebnis ändern. Pflegestützpunkte und die Beratung der Schlaganfall-Hilfe unterstützen kostenlos.

Kann man Pflegekassen-Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?

Ja – es sind unabhängige Wege. Abgesetzt werden kann nach § 35a EStG[4] aber nur der Teil der Arbeitskosten, den Sie selbst getragen haben; der von der Pflegekasse erstattete Betrag mindert die Bemessungsgrundlage.

Zahlt die Krankenkasse den Badumbau?

Nein. Die Krankenkasse übernimmt nur Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5] (Duschhocker, Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung auf Rezept). Baumaßnahmen fördern Pflegekasse (§ 40 SGB XI), KfW und Finanzamt (§ 35a EStG[4]) – die Kombination ergibt den größten Effekt.

Was bringt der Entlastungsbetrag nach dem Schlaganfall?

Mit Pflegegrad stehen monatlich 131 €[6] Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI) für anerkannte Alltagshilfen zur Verfügung – etwa Unterstützung bei der Körperpflege durch einen Dienst. Er entlastet den Alltag, finanziert aber keine Baumaßnahmen und kann nicht auf den Badumbau angerechnet werden.

Wo bekomme ich kostenlose Beratung zu Förderung und Anträgen?

Beim Pflegestützpunkt der Region (Pflegegrad und Pflegekassen-Leistungen), bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB, Fragen rund um Behinderung und Wohnen) und bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, die Betroffene und Angehörige auch zu Wohnraumanpassung und Hilfsmitteln berät.

Fazit

Ein Badumbau nach Schlaganfall ist finanzierbar – wenn man die Förderwege kennt und in der richtigen Reihenfolge bespielt. Den größten Betrag liefert die Pflegekasse mit bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, vorausgesetzt der Pflegegrad ist beantragt und der Zuschuss vor Baubeginn bewilligt. KfW-Programme müssen vor der Planung auf ihren Status geprüft werden (455-B gestoppt[2], Kredit 159[3] offen), und über die Steuererklärung nach § 35a EStG wandern bis zu 1.200 €[4] der Handwerkerkosten zurück. Die Krankenkasse sichert mit Hilfsmitteln die Zeit bis zum Umbau. Wer den Pflegegrad früh beantragt, Angebote mit getrenntem Lohnanteil einholt und nichts bar bezahlt, kommt bei einem 6.500-€-Umbau realistisch auf einen Eigenanteil von rund 2.000 € statt 6.500 €. Alle Anforderungen an das Bad selbst und die Hilfsmittel-Übersicht finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040 – und den Gesamtüberblick über alle Fördertöpfe unter Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, „Zahlen – Daten – Fakten" (rund 270.000 Schlaganfälle jährlich, knapp 200.000 erstmalig): https://www.schlaganfall-hilfe.de/fileadmin/files/SDSH/Presse/2023/schlaganfall_hilfe_zahlen_daten_fakten.pdf
  • Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, „Wohnraumanpassung für mehr Barrierefreiheit": https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/fuer-betroffene/alltag-mit-schlaganfall/hilfsmittel-und-wohnraumanpassung/umbaumassnahmen
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, voraussichtlich länger als sechs Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  • § 45a SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % von bis zu 6.000 € = 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen"; DAK-Gesundheit, „Bade- und Duschhilfen" (Zuzahlung 10 %, min. 5 €, max. 10 €)
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen, Programmstände und Beträge können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, KfW und Finanzamt prüfen. Dieser Text ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis zu 4.180 €, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Meldung zum Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 45a SGB XI (Entlastungsbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html

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