Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Lahr/Schwarzwald: bis 4.180 € (2026)


Lahr/Schwarzwald ist mit rund 47.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Ortenaukreises. Die Große Kreisstadt liegt am Rand der Oberrheinebene, dort wo die Schutter aus dem Schwarzwald kommt: Im Osten schieben sich die Stadtteile Reichenbach und Kuhbach ins Schuttertal, im Westen liegen in der Rheinebene die Dörfer Mietersheim, Langenwinkel, Kippenheimweiler und Hugsweier, im Süden Sulz – und zwischen Altstadt, Burgheim und Dinglingen erinnert bis heute vieles an die lange Geschichte Lahrs als Garnisonsstadt, von den Kasernen der Nachkriegszeit bis zum Abzug der kanadischen Streitkräfte 1994, aus dessen Konversionsflächen später Gewerbequartiere und der Airport Lahr wurden. Wer für sich oder für pflegebedürftige Eltern einen Badumbau plant, steht in Lahr vor derselben Frage wie überall: Wie lässt sich die gefährliche Stufe über den Wannenrand durch eine sichere Dusche ersetzen – und wer bezahlt das? Die wichtigste Antwort liefert die Pflegekasse: Mit einem Pflegegrad 1 bis 5 gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss für den Umbau, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Zuschuss funktioniert, was er abdeckt und in welcher Reihenfolge Sie in Lahr vorgehen sollten.
→ Direkt prüfen: Bis zu 4.180 € Zuschuss – der kostenlose Förder-Check.
Der Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 € für den Badumbau in Lahr
Der Zuschuss kommt aus der Pflegeversicherung und gilt bundesweit – also auch in Lahr, egal ob Sie in der Altstadt, in Dinglingen oder in Sulz wohnen. Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI: Die Pflegekasse bezuschusst „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, wenn diese das Wohnen erleichtern, Pflege ermöglichen oder eine selbstständige Lebensführung unterstützen[1]. Der Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche gehört ausdrücklich dazu – er ist in der Praxis sogar der häufigste Förderfall.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Wer noch keinen hat, kann ihn bei der Pflegekasse beantragen.
- Höhe: bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 € möglich[1].
- Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse liegen. Wer zuerst umbaut, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler.
- Ablauf: Antrag mit dem Kostenvoranschlag der Fachfirma stellen, nach der Zusage beauftragen, nach dem Umbau die Rechnungen einreichen – dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
- Kombination: Der Zuschuss lässt sich mit Krediten (L-Bank, KfW) und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG verbinden.
Die Pflegekasse prüft, ob die geplante Maßnahme den Anforderungen entspricht – der Wannenumbau zur Dusche ist hier ein Standardfall, über den in der Regel keine lange Diskussion nötig ist. Rechnen Sie für die Bearbeitung mit einigen Wochen und stellen Sie den Antrag, sobald Sie ein belastbares Angebot haben.
Pflegegrad? So klären Sie die wichtigste Voraussetzung
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss – deshalb beginnt die Planung in vielen Familien mit der Frage, ob überhaupt ein Pflegegrad besteht oder beantragt werden sollte. Das Verfahren ist einfacher als oft befürchtet:
- Antrag stellen: Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse berät kostenlos und hilft beim Ausfüllen.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) prüft, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Dazu kommt ein Termin zu Hause; die Begutachtung kann auch anhand von Unterlagen erfolgen.
- Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – auch dabei hilft die Beratung.
- Zuschuss beantragen: Mit dem Pflegegrad-Bescheid in der Hand stellen Sie den Antrag auf den Zuschuss für den Badumbau – wieder vor dem Baubeginn.
Wer unsicher ist, ob sich der Aufwand lohnt, kann sich beim Pflegestützpunkt im Ortenaukreis oder bei der kostenlosen Pflegeberatung informieren. Auch die Wohnberatungsstellen beraten unabhängig davon zu barrierearmem Wohnen – beides Angebote, die sich vor der Auftragsvergabe lohnen.
Was der Zuschuss bei den üblichen Umbauten abdeckt: Zwei Rechenbeispiele
Damit Sie einschätzen können, was nach dem Zuschuss von Ihrem eigenen Geld übrig bleibt, hier zwei Rechenbeispiele auf Basis der üblichen Kostenrichtwerte (die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab – ein Festpreis nach Vor-Ort-Termin schafft Klarheit):
Beispiel 1 – Systemlösung: Eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen kostet als Richtwert ca. 3.000–5.000 €, im Mittel also etwa 4.000 €. Der Zuschuss von 4.180 € deckt diese Kosten vollständig. Zusätzlich lässt sich der Lohnanteil nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzen[2] – bei einem Lohnanteil von ca. 1.500 € sind das 300 € weniger Steuer.
Beispiel 2 – geflieste, bodengleiche Dusche: Eine geflieste, bodengleiche Dusche kostet als Richtwert ca. 5.000–8.000 €, im Mittel etwa 6.500 €. Der Zuschuss von 4.180 € deckt rund zwei Drittel; der Eigenanteil liegt bei etwa 2.300 €. Davon geht über § 35a EStG noch die Steuerermäßigung auf den Lohnanteil ab, und der Rest lässt sich zinsgünstig über die L-Bank oder den KfW-Kredit 159 finanzieren.
Gerade für Angehörige ist diese Rechnung wichtig: Der häufigste Grund, den Umbau aufzuschieben, ist die Sorge vor den Kosten. Dabei deckt der Zuschuss im Standardfall – also beim typischen Wannenumbau – einen großen Teil oder sogar alles.
Zusätzliche Förderung für Lahr/Schwarzwald: L-Bank, KfW und mehr
- L-Bank (Baden-Württemberg): Die „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ gibt es als zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[3] (Sollzins 1,00 Prozent, Stand 2026). Wer die Wohnung vollständig nach DIN 18040-2 umbaut, erhält zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €[3]. Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung nutzen. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderungsstelle – im Ortenaukreis das Landratsamt – oder direkt über die L-Bank.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[4] – neue Anträge werden nicht angenommen. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit)[5] läuft weiter – auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank.
- Krankenkasse: Umbaukosten übernimmt die Krankenkasse nicht; sie beteiligt sich allenfalls an einzelnen Hilfsmitteln wie Duschhockern oder Badewannenliftern (§ 33 SGB V)[6].
- Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils sind nach § 35a EStG absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2] – den Lohnanteil separat ausweisen lassen.
- Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; für bauliche Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen, besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis[7]. Auch Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss beantragen.
Alle Fördermöglichkeiten für Baden-Württemberg im Überblick: Förderung & Zuschüsse.
Die Bausubstanz in Lahr: Typische Ausgangslagen
- Altstadt und Innenstadt: Die historische Altstadt am rechten Ufer der Schutter mit ihren Fachwerkhäusern und Gassen ist von Altbauten geprägt, deren Bäder oft spätere Einbauten sind – knappe Grundrisse, alte Leitungen. Eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist hier häufig die pragmatischste Wahl.
- Wohnquartiere des 20. Jahrhunderts: Rund um die Innenstadt und in Dinglingen stehen dichte Wohnstraßen und Siedlungen aus den Wachstumsphasen der Stadt – vom Bestand der Jahrhundertwende über die 1950er-Jahre bis in die 1970er. In den seriellen Bädern ist der Wechsel zur Dusche meist unkompliziert.
- Garnisons- und Konversionsquartiere: Die Zeit als Standort französischer und später kanadischer Streitkräfte hat ihre Spuren hinterlassen – von der Wohnanlage Kanadaring aus den 1960er-Jahren bis zu den großen Konversionsflächen, auf denen sich heute Gewerbe und neue Quartiere entwickeln. In den ehemaligen Wohnblocks der Militärangehörigen sind die Grundrisse oft geräumig, die Technik stammt aber aus den Baujahren – ein Badumbau geht dort häufig mit einer Modernisierung der Leitungen einher.
- Schuttertäler und Rheinebene: Reichenbach und Kuhbach im Osten sowie die Dörfer in der Rheinebene sind von älteren Wohnhäusern, Hofstellen und jüngeren Eigenheimgebieten geprägt. In den Einfamilienhäusern der 1960er- bis 1980er-Jahre gelingt die bodengleiche Dusche meist direkt; in den Altbeständen entscheidet der Vor-Ort-Termin.
Der Ablauf: Vom Pflegekassen-Antrag zur neuen Dusche
| Schritt | Was passiert | Zeitbedarf |
|---|---|---|
| 1. Beratung und Pflegegrad | Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, Beratung nutzen | wenige Wochen |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | 1–2 Wochen |
| 3. Zuschuss beantragen | Antrag bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlag – vor Baubeginn | einige Wochen |
| 4. Zusage abwarten | Erst nach der Zusage den Auftrag vergeben | – |
| 5. Umbau | Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | 1–5 Tage |
| 6. Rechnungen einreichen | Belege bei der Pflegekasse und für § 35a EStG einreichen | nach dem Umbau |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Wer den Antrag erst stellt, wenn die Baufirma auf den Start wartet, riskiert Ärger – die Zusage der Pflegekasse braucht Zeit. Wie der Umbau von der Wanne zur Dusche im Detail abläuft, beschreibt die Ratgeberseite Wanne zur Dusche umbauen.
Checkliste für Angehörige: Badumbau mit Pflegekasse in Lahr
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. Antrag bei der Pflegekasse stellen
- [ ] Kostenlose Beratung nutzen (Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Wohnberatung, Pflegekasse)
- [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote nach Vor-Ort-Termin einholen
- [ ] Kostenvoranschlag für den Förderantrag bereithalten
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor dem Baubeginn einreichen
- [ ] Zusage abwarten, dann erst beauftragen
- [ ] Bei Bedarf L-Bank- oder KfW-Antrag parallel stellen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
- [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
- [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Fragen und Antworten
Meine Mutter hat noch keinen Pflegegrad – können wir den Zuschuss trotzdem beantragen?
Nein, der Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 voraus. Sie können den Pflegegrad aber jederzeit bei der Pflegekasse beantragen; die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Erst mit dem Bescheid stellen Sie den Antrag auf den Zuschuss – die Reihenfolge ist entscheidend.
Wird der Zuschuss auch gewährt, wenn meine Eltern in Dinglingen oder in Sulz wohnen?
Ja – der Zuschuss nach § 40 SGB XI ist ortsunabhängig[1]. Ob Altstadt, Burgheim, Dinglingen oder einer der Stadtteile: Entscheidend sind der Pflegegrad und der Antrag vor dem Baubeginn, nicht der Stadtteil.
Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei beraten – beim Pflegestützpunkt, bei der Wohnberatung oder bei der Pflegekasse selbst. Prüfen Sie außerdem, ob ein Kredit der L-Bank oder der KfW den Umbau trägt.
Müssen wir erst umbauen und dann den Antrag stellen?
Nein, genau umgekehrt: Antrag mit Kostenvoranschlag stellen, die Zusage abwarten und erst dann beauftragen. Wer vor der Zusage baut, verliert den Anspruch auf den Zuschuss – das ist der häufigste Grund für enttäuschte Erwartungen.
Wir vermieten die Wohnung in Lahr – lohnt sich der Badumbau für uns als Eigentümer?
Ein barrierearmes Bad erhöht die Attraktivität der Wohnung – gerade für ältere Mieter, die in Lahr bleiben möchten. Sprechen Sie den Umbau mit dem Mieter ab; bei dessen Pflegebedürftigkeit kann der Zuschuss beantragt werden. Auch ohne Pflegegrad helfen die zinsgünstigen Kredite von L-Bank und KfW.
Gibt es in Lahr eine Beratung vor Ort, die uns begleitet?
Ja. Im Ortenaukreis gibt es Pflegestützpunkte und Wohnberatungsangebote, die kostenlos zu Pflegegrad, barrierearmem Wohnen und Fördermitteln informieren. Auch die Pflegekasse berät am Telefon. Die konkreten Angebote und Ansprechpartner ändern sich regelmäßig – am besten direkt nachfragen.
Kann der Zuschuss für zwei Umbauten genutzt werden, etwa Bad und Eingangstür?
Der Zuschuss von 4.180 €[1] gilt je Pflegebedürftigem für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen insgesamt – mehrere Maßnahmen können darunter fallen, solange die Gesamtsumme den Rahmen nicht überschreitet. Klären Sie die Aufteilung am besten vor dem Antrag mit der Pflegekasse, damit die Planung passt.
Fazit
Der Weg zum sicheren Bad in Lahr führt über die Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1 bis 5 gibt es bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für den Wannenumbau – im Standardfall deckt das den größten Teil der Kosten oder alles. Entscheidend ist die Reihenfolge: Pflegegrad klären, Angebote mit Vor-Ort-Termin einholen, Antrag vor dem Baubeginn stellen, Zusage abwarten. Wer sich dabei von den Beratungsangeboten im Ortenaukreis begleiten lässt, schafft in Lahr ein Bad, das Sicherheit gibt – ohne dass die Kosten außer Kontrolle geraten.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Stadt Lahr/Schwarzwald, Lahr und seine Stadtteile: https://www.lahr.de/lahr-seine-stadtteile.1006.htm
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Pflegebedürftigem bzw. 16.720 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Darlehen bis 50.000 €, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf Erlaubnis barrierereduzierender Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
Jetzt Förder-Check starten
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – prüfen Sie kostenlos, ob Sie förderfähig sind. Zur Seite ›