Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Schifferstadt: Quartiere, Kosten, Ablauf (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Schifferstadt: Quartiere, Kosten, Ablauf (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Schifferstadt: Quartiere, Kosten, Ablauf (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Schifferstadt ist mit rund 21.400 Einwohnern die einzige Stadt im Rhein-Pfalz-Kreis und liegt mitten in der Vorderpfalz, eingebettet in die Metropolregion Rhein-Neckar. Die Spargelstadt, deren Felder das Umland prägen, hat eine Besonderheit, die viele nicht kennen: Schifferstadt ist aus einem einzigen großen Dorf gewachsen und hat – anders als die meisten Städte dieser Größe – keine eingemeindeten Ortsteile. Das Stadtrecht kam erst 1950, danach wuchs die Gemeinde in wenigen Jahrzehnten zur Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern. Wer heute durch die Stadt fährt, sieht deshalb ein Mosaik aus gewachsenem Ortskern, Nachkriegsbebauung, Wohnstraßen der 1960er- bis 1980er-Jahre und jungen Neubaugebieten an den Rändern. Für den Badumbau heißt das: Die Ausgangslage unterscheidet sich von Wohnlage zu Wohnlage stärker als von „Stadtteil“ zu „Stadtteil“ – und die Finanzierung über die Pflegekasse und das Land Rheinland-Pfalz lohnt in fast jedem Fall.

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Die Wohnlagen in Schifferstadt und ihre typischen Bäder

Weil es keine Ortsteile gibt, orientieren sich Planer und Handwerker an den gewachsenen Wohnlagen. Vier davon sind für den Badumbau besonders typisch:

  • Der gewachsene Ortskern: Rund um die alte Ortsmitte stehen Ackerbürger-, Winzer- und Handwerkerhäuser aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert, dazu ältere Wohn- und Geschäftshäuser. Die Bäder wurden oft nachträglich in Kammern und Anbauten eingefügt: klein, mit knappen Türbreiten und wenig Aufbauhöhe. Wo der Boden nicht geöffnet werden kann, ist die flache Duschtasse mit rund 3–4 Zentimetern Aufbauhöhe die bewährte Lösung – der Einstieg bleibt nahezu barrierefrei.
  • Bahnhofsumfeld und Hauptachsen: Der Bahnhof macht Schifferstadt zum Knoten im S-Bahn-Netz Rhein-Neckar; rund um die Bahn und entlang der Hauptstraßen stehen Mietshäuser der 1950er- bis 1970er-Jahre. Hier wohnen viele Pendler und ältere Menschen zur Miete – der Badumbau beginnt in diesen Wohnungen mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, bei Pflegebedürftigkeit mit dem Anspruch aus § 554 BGB[1].
  • Die Wohnstraßen und Siedlungen der Nachkriegszeit: In den 1960er- bis 1980er-Jahren entstanden rund um den Kern große Wohngebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern. Die seriellen Bäder dieser Zeit mit Einbauwanne sind der häufigste Umbau-Kandidat der Stadt: Die Räume sind klar geschnitten, die Aufbauhöhen meist ausreichend – eine bodengleiche, geflieste Dusche ist hier in der Regel ohne große Eingriffe möglich.
  • Die Neubaugebiete an den Ortsrändern: Zwischen Wohngebiet und Spargelfeld sind in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Neubaugebiete entstanden. Barrierefreie Duschen sind dort oft schon eingebaut; wer ein Haus aus der ersten Generation erwirbt, findet häufig bereits eine ebenerdige Dusche vor oder rüstet sie mit wenig Aufwand nach.

Hinzu kommt: Viele ältere Schifferstadter wohnen in den Nachkriegsgebieten im Erdgeschoss oder im eigenen Haus – genau die Konstellation, in der der Wannenumbau den größten Sicherheitsgewinn bringt.

Der Pflegekasse-Zuschuss: Antrag, Höhe, Reihenfolge

Für den Badumbau in Schifferstadt gilt der bundesweite Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2]: Mit Pflegegrad 1–5 erstattet die Pflegekasse bis zu 4.180 €[2] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – der Austausch der Wanne gegen eine bodengleiche oder barrierearm zugängliche Dusche gehört ausdrücklich dazu. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[2] möglich.

Der Ablauf ist einfach, aber streng in der Reihenfolge:

Schritt Was passiert Zeitbedarf
1. Pflegegrad klärenPflegegrad prüfen bzw. beantragenvorab
2. Angebote2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin, Festpreisangebote1–2 Wochen
3. AntragAntrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse – vor Baubeginneinige Wochen Bearbeitung
4. ZusageAbwarten und Rückfragen beantwortenPflegekasse
5. UmbauNach Zusage beauftragen1–5 Tage
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltnach Abschluss

Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Anspruch. Angehörige können den Antrag stellvertretend stellen – praktisch für Familien, deren Eltern in Schifferstadt wohnen, während die Kinder in Ludwigshafen, Mannheim oder anderswo in der Metropolregion arbeiten. Der Pflegestützpunkt des Rhein-Pfalz-Kreises berät kostenlos bei der Antragstellung.

Weitere Förderung: Land, KfW und Steuer

Förderung Art Höhe Zuständig in Schifferstadt
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € (16.720 €)[2]Ihre Pflegekasse
ISB – Investitionszuschuss (Land RLP)Zuschuss25 % der Investition (Maßnahmen 2.000–10.000 €)Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, einkommensabhängig
ISB – ZinsgarantiedarlehenKredit460 €/m² Wohnfläche, 1,7 % p. a. (erste 5 Jahre)über die Hausbank, Förderbestätigung der Verwaltung
KfW – Kredit 159Kreditbis 50.000 €[3] je Wohneinheitauch ohne Pflegegrad
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 %, max. 2.500 €[4]seit dem 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)
§ 35a EStGSteuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[5]Lohnanteil separat ausweisen

Für Schifferstadt ist die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises (Sitz in Ludwigshafen) die Anlaufstelle für die ISB-Landesförderung; die Stadtverwaltung Schifferstadt berät ebenfalls und kennt die örtlichen Gegebenheiten. Beachten Sie: Die ISB-Förderung ist einkommensabhängig und lässt sich nicht beliebig mit dem Zinsgarantiedarlehen für dieselbe Maßnahme kombinieren – die Verwaltung empfiehlt den für Ihre Lage günstigeren Weg. Alle Möglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Was der Badumbau in Schifferstadt kostet

Die üblichen Richtwerte gelten auch in der Vorderpfalz:

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Typische Gesamtkosten im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Ein Rechenbeispiel als Orientierung: Im Reihenhaus der 1970er-Jahre in einer Schifferstadter Wohnstraße kostet der Austausch der Wanne gegen eine geflieste, bodengleiche Dusche samt Demontage, Entsorgung, Abdichtung und neuer Armaturen häufig zwischen 5.000 € und 6.500 €. Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 4.180 €[2], der Lohnanteil von rund 3.000 € ist zu 20 Prozent (600 €) nach § 35a EStG absetzbar[5]. Ohne ISB-Mittel bleibt ein Eigenanteil von grob 1.000–1.500 €. Achten Sie in jedem Angebot auf die Positionen Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und Armaturen.

Vom Antrag zur Auszahlung: Die häufigsten Stolpersteine

Aus der Beratungspraxis sind fünf Fehler bekannt, die den Zuschuss verzögern oder gefährden. Erstens: der zu späte Antrag – wer nach dem Umbau zur Pflegekasse geht, verliert den Anspruch. Zweitens: unvollständige Unterlagen; ein Kostenvoranschlag, der nur „Badsanierung“ nennt, lässt sich schlechter prüfen als einer mit klaren Positionen. Drittens: der Baubeginn vor der Zusage, etwa weil der Handwerker kurzfristig Zeit hat – bleiben Sie standhaft, die Zusage kommt in der Regel binnen weniger Wochen. Viertens: verlorene Rechnungen; für die Auszahlung und den Steuerabzug brauchen Sie die Belege, legen Sie einen Ordner oder eine digitale Ablage an. Fünftens: die vergessene ISB-Anfrage – wer nur die Pflegekasse kennt, lässt die einkommensabhängige Landesförderung von 25 Prozent liegen. Gerade in Schifferstadt, wo viele Umbauten in den förderfähigen Rahmen zwischen 2.000 € und 10.000 € fallen, macht der zusätzliche Weg zur Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises oft mehrere hundert Euro Unterschied.

Worauf es bei der Auswahl der Fachfirma ankommt

Schifferstadt liegt zentral zwischen Speyer, Ludwigshafen und Mannheim – die Auswahl an Fachbetrieben für Badumbau und barrierefreies Wohnen ist entsprechend groß. Neben Betrieben aus Schifferstadt selbst kommen Fachfirmen aus dem übrigen Rhein-Pfalz-Kreis und der Vorderpfalz in Frage; entscheidend sind nicht Entfernung oder Größe, sondern vier Punkte: ein ehrlicher Vor-Ort-Termin, ein Festpreisangebot mit allen Positionen, Referenzen aus der Region und Erfahrung mit der jeweiligen Bausubstanz – vom Altbau im Ortskern bis zum Nachkriegshaus in den Wohnstraßen. Achten Sie auf den Detailgrad der Angebote: Wer Abdichtung nach DIN 18534, Demontage, Entsorgung und Armaturen einzeln aufführt, ist in der Regel verlässlicher als ein Pauschalpreis ohne Angaben. Fragen Sie außerdem, ob der Betrieb Erfahrung mit Pflegekassen-Anträgen hat – wer regelmäßig für ältere Kundinnen und Kunden arbeitet, erstellt den Kostenvoranschlag so, dass er ohne Nacharbeit eingereicht werden kann. Und: Lassen Sie sich die Erreichbarkeit bestätigen. Auch nach dem Umbau sollte der Betrieb für Fragen und Gewährleistung schnell erreichbar sein.

Checkliste: Förderung und Umbau richtig vorbereiten

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin vergleichen
  • [ ] Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor Baubeginn
  • [ ] ISB-Förderung über die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis prüfen
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B beachten: seit dem 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – ggf. KfW-Kredit 159 prüfen
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Die häufigsten Fragen

Wie hoch ist der Pflegekasse-Zuschuss in Schifferstadt genau?

Bis zu 4.180 €[2] je pflegebedürftiger Person nach § 40 Abs. 4 SGB XI; leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Voraussetzung sind ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.

Wo stelle ich den Antrag, und wer hilft beim Ausfüllen?

Bei Ihrer Pflegekasse – formlos mit Kostenvoranschlag und Pflegegrad-Nachweis. Kostenlose Hilfe gibt es beim Pflegestützpunkt des Rhein-Pfalz-Kreises; auch die Stadtverwaltung Schifferstadt nennt die zuständigen Stellen.

Brauche ich einen Pflegegrad für eine Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleiben die ISB-Landesförderung (einkommensabhängig), der KfW-Kredit 159[3] und der Steuerabzug nach § 35a EStG[5].

Mein Haus im Schifferstadter Ortskern hat ein kleines Bad aus den 1960er-Jahren – ist eine bodengleiche Dusche möglich?

In den meisten Fällen ja. Entscheidend ist die Aufbauhöhe: Wo der Boden nicht abgesenkt werden kann, sorgt eine flache Duschtasse (ca. 3–4 cm) für einen nahezu ebenerdigen Einstieg. Das klärt der Vor-Ort-Termin – Fotos allein reichen nicht.

Was gilt, wenn meine Eltern zur Miete in Schifferstadt wohnen?

Dann ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[1] verlangen. Klären Sie Rückbau und Kostenverteilung vor dem Umbau.

Kann ich den Antrag als Angehörige oder Angehöriger übernehmen, wenn ich in Mannheim oder Ludwigshafen arbeite?

Ja, Angehörige können den Antrag stellvertretend stellen und müssen dafür nicht in Schifferstadt sein. Bündeln Sie die Vor-Ort-Termine der Fachbetriebe an einem Tag und lassen Sie sich Angebote und Rechnungen digital zusenden.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags bei der Pflegekasse?

In der Regel einige Wochen. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und stellen Sie den Antrag, sobald das erste Festpreisangebot vorliegt – nicht erst kurz vor dem geplanten Baubeginn.

Lohnt sich der Badumbau, wenn die Dusche im Haus bereits ebenerdig ist, aber die Wanne im Gäste- oder Kinderbad steht?

Auch dann kann sich der Umbau lohnen – etwa wenn das Haus später generationengerecht genutzt oder verkauft werden soll. Der Zuschuss der Pflegekasse setzt allerdings einen Pflegegrad voraus; ohne Pflegegrad helfen ISB-Mittel und KfW-Kredit 159[3].

Meine Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus der 1960er-Jahre in Schifferstadt – muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen?

Als Mieter brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters; als Eigentümer einer Wohnung kommt es auf die Teilungserklärung an. Reine Innenumbauten in der eigenen Wohnung – wie der Austausch der Badewanne – sind in der Regel nicht zustimmungspflichtig, solange keine Leitungen oder Flächen außerhalb der Wohnung betroffen sind. Lassen Sie sich im Zweifel von der Hausverwaltung schriftlich bestätigen, dass der Umbau ohne Gemeinschaftsbeschluss möglich ist.

Wie plane ich den Umbau, wenn die Eltern vorübergehend im Krankenhaus oder in der Rehabilitation sind?

Eine geplante Abwesenheit ist ein guter Zeitpunkt für den Umbau, weil die Baustelle den Alltag nicht stört. Klären Sie zuerst, ob der Pflegegrad vorliegt und der Antrag vor dem Baubeginn gestellt werden kann – im Zweifel hilft der Pflegestützpunkt des Rhein-Pfalz-Kreises. Der Umbau selbst dauert bei einer Systemlösung oft nur einen Tag; planen Sie die Übergabe so, dass das Bad fertig ist, wenn die Eltern zurückkehren.

Fazit

Schifferstadt hat keine Ortsteile, aber sehr unterschiedliche Wohnlagen – vom historischen Kern über die Nachkriegsgebiete bis zu den Neubaugebieten an den Spargelfeldern. In jeder dieser Lagen ist der Wannenumbau machbar, und in fast jeder Konstellation senken Förderung und Steuerabzug die Kosten deutlich: bis zu 4.180 €[2] von der Pflegekasse, 25 Prozent Investitionszuschuss über die ISB bei passendem Einkommen, dazu der KfW-Kredit 159[3]. Wer den Antrag vor dem Baubeginn stellt und sich beim Pflegestützpunkt des Rhein-Pfalz-Kreises beraten lässt, macht aus dem Badumbau ein Projekt mit planbarem Eigenanteil – und gewinnt ein Bad, in dem der Alltag auch im Alter sicher bleibt.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • ISB Rheinland-Pfalz, Modernisierungsprogramm (Zinsgarantiedarlehen 460 €/m², 1,7 %, Investitionszuschuss 25 %): https://isb.rlp.de/presse/detailansicht/komfortabel-altengerecht-und-barrierefrei-wohnen-finanziert-mit-den-foerdermitteln-des-landes-rh.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Ueber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Foerderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Stadt Schifferstadt, Spargelstadt in der Metropolregion Rhein-Neckar: https://www.schifferstadt.de/
  • Rhein-Pfalz-Kreis, Pflegestützpunkt: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Foerderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Ueber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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