Badumbau mit Kredit finanzieren: KfW 159, Bankdarlehen oder Ratenzahlung?

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Ein Badumbau kostet je nach Ausführung 3.000 bis 8.000 Euro – für viele Haushalte eine Ausgabe, die nicht aus dem laufenden Budget bezahlt werden kann. Dann stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Dieser Artikel vergleicht die drei wichtigsten Wege: den KfW-Kredit 159, ein klassisches Bankdarlehen und die Ratenzahlung des Anbieters. Den Gesamtüberblick über alle Finanzierungsbausteine gibt der Artikel „Badumbau finanzieren“; die Sonderfrage „0 Euro Eigenanteil“ behandelt der Artikel „Badumbau mit 0 Euro Eigenanteil“. Für Menschen ab 50 gilt: Wer das eigene Bad altersgerecht umbaut, muss nicht auf einen Schlag zahlen. Die Wahl der Finanzierung entscheidet darüber, wie viel der Umbau am Ende kostet – der Unterschied zwischen Förderkredit und Händlerfinanzierung kann bei mehreren hundert Euro liegen. Deshalb lohnt der Vergleich, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

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Die drei Wege im Überblick

Kriterium KfW-Kredit 159 Bankdarlehen Ratenzahlung Anbieter
Zinsniveauzinsgünstig (Förderkondition, tagesaktuell)marktüblich, je nach Bonitätoft höher (Vermittlerkredit)
Betragbis 50.000 € je Wohneinheit[1]frei wählbarmeist kleiner Betrag (einige 1.000 €)
Laufzeitbis 30 Jahre1–10 Jahre (Ratenkredit)6–60 Monate
Sicherheitkeine Grundschuld nötig (in der Regel)bei Ratenkredit keinekeine
Zweckbindungförderfähige Maßnahmen (Barrierereduzierung)freinur die Umbauleistung
Antragüber die Hausbankdirekt bei Bank/Sparkassedirekt beim Anbieter

Quellen: kfw.de (Produktseite 159, Konditionen tagesaktuell); Verbraucherzentrale (Kreditvergleich, Effektivzins); BGB § 491 ff. (Verbraucherdarlehensvertrag). Stand September 2026.

Kosten-Detail: Was der Badumbau kostet – die Basis der Finanzierung

Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie die Summe kennen. Für den Umbau Wanne → Dusche gelten 2026 diese Richtwerte (Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, auftragsglueck.de, pflege.de, badklar.de):

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasseca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Komplettumbau des Badezimmersca. 8.000–25.000 € (je nach Größe)

Wichtig für die Kredithöhe: Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[2] (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird nur bewilligt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Wer erst finanziert und baut und dann beantragt, verliert den Zuschuss – und finanziert mehr als nötig.

KfW-Kredit 159: Der günstigste Weg für den Badumbau

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist für den Badumbau meist die günstigste Lösung:

  • bis zu 50.000 €[1] je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre,
  • kein Pflegegrad erforderlich, keine Altersgrenze,
  • auch für Mieter mit Zustimmung des Vermieters,
  • beantragt wird über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.

Wichtig: Gefördert werden nur Maßnahmen, die den Technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen – der Badumbau zur Barrierereduzierung gehört dazu. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Da die Konditionen regelmäßig angepasst werden, sind die tagesaktuellen Zinssätze auf kfw.de maßgeblich (Quelle: kfw.de, Merkblatt 6000003884).

Zum gestoppten Zuschuss 455-B: Der Investitionszuschuss ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen[3] (Stand: September 2026). Der Kredit 159 ist davon unabhängig weiterhin verfügbar[1]. In Nordrhein-Westfalen ergänzt die NRW.BANK das Angebot um zinsgünstige Kredite für das altersgerechte Umbauen[4] (nrwbank.de).

Bankdarlehen: Flexibel, aber mit Vergleich nötig

Ein klassischer Ratenkredit der Hausbank ist zweckfrei – Sie können damit auch andere Kosten decken oder den Eigenanteil nach dem KfW-Kredit bezahlen. Entscheidend ist der effektive Jahreszins: Er enthält alle Kosten (Zinsen, Bearbeitungsgebühren) und ist die einzige ehrliche Vergleichsgröße (Quelle: Verbraucherzentrale, „Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen“).

Worauf Sie beim Bankkredit achten sollten:

  • Effektivzins statt Monatsrate vergleichen: Kleine Monatsraten bei langer Laufzeit können teurer sein als höhere Raten mit kürzerer Laufzeit.
  • Sondertilgung vereinbaren: Wenn Sie Geldgeschenke oder Ersparnisse nutzen, können Sie damit Zinsen sparen.
  • Bereitstellungszinsen vermeiden: Bei manchen Darlehen fallen Zinsen an, wenn das Geld nicht abgerufen wird – klären Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit.
  • Restschuldversicherung hinterfragen: Sie verteuert den Kredit; ob sie nötig ist, sollten Sie kritisch prüfen.

Ratenzahlung des Anbieters: Bequem, aber oft teuer

Viele Badumbau-Anbieter werben mit Ratenzahlung – das klingt verlockend, ist aber nicht immer günstig:

  • Vermittelte Finanzierungen („0 %-Finanzierung“) haben oft hohe versteckte Kosten oder einen überhöhten Barpreis.
  • Die Zinssätze von Händlerkrediten liegen häufig deutlich über denen eines Bankkredits – auch bei guter Bonität können sie zweistellig sein (Quelle: BaFin, Verbraucherinformation zu Konsumentenkrediten; Verbraucherzentrale).

Tipp: Vergleichen Sie den Barpreis des Anbieters mit dem Gesamtaufwand der Finanzierung. Wenn der Anbieter „0 %“ anbietet, prüfen Sie, ob der Angebotspreis trotzdem marktüblich ist. Ein eigenes Bankdarlehen ist oft günstiger.

Fallbeispiel: Herr B. finanziert 6.000 € über die KfW

Herr B. (69) wohnt in einem Haus aus den 1980er-Jahren und möchte die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen. Einen Pflegegrad hat er nicht. Drei Angebote lagen zwischen 5.400 € und 7.200 €; Herr B. entschied sich für das mittlere mit vollständigem Leistungsverzeichnis für 6.000 €.

Die Hausbank beantragte für ihn den KfW-Kredit 159 über 6.000 € mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Bei einem Beispielzins von 1,5 % effektiv ergibt sich eine Monatsrate von rund 54 € und ein Gesamtaufwand von etwa 6.470 € (Beispielwerte; maßgeblich sind die tagesaktuellen Konditionen). Ein Vergleichsangebot der Hausbank als klassischer Ratenkredit lag bei 6,5 % effektiv – das hätte rund 580 € mehr gekostet. Hätte Herr B. einen Pflegegrad, würde der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[2] (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Antrag vor Baubeginn) den Kreditbedarf auf rund 1.820 € senken.

Rechenbeispiel: Badumbau für 6.000 €

Finanzierungsweg Kondition (Beispiel) Monatsrate Gesamtaufwand
KfW-Kredit 1596.000 €, 1,5 % eff. (Beispielzins), 10 Jahreca. 54 €ca. 6.470 €
Bankdarlehen6.000 €, 6,5 % eff., 5 Jahreca. 117 €ca. 7.050 €
Anbieter-Ratenzahlung6.000 €, 9,9 % eff., 5 Jahreca. 127 €ca. 7.630 €

Das Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Zinsen hängen von Bonität, Laufzeit und Tageskonditionen ab – maßgeblich sind die Angebote im Einzelfall (Quellen: kfw.de, Verbraucherzentrale).

Mit Pflegegrad verbessert sich das Bild zusätzlich: Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[2] (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Antrag vor Baubeginn) reduziert den zu finanzierenden Betrag deutlich – im Beispiel auf ca. 1.820 €.

Häufige Fehler bei der Kreditfinanzierung

  1. Nur die Monatsrate vergleichen. Eine niedrige Rate bei langer Laufzeit kann teurer sein als eine höhere Rate mit kürzerer Laufzeit. Maßgeblich ist der effektive Jahreszins.
  2. Die Restschuldversicherung ungeprüft mitnehmen. Sie verteuert den Kredit erheblich. Ob sie nötig ist, sollte kritisch geprüft werden – sie ist keine Pflicht.
  3. Die Anbieterfinanzierung ohne Barpreis-Vergleich wählen. „0 %-Finanzierung“ kann einen überhöhten Barpreis verbergen. Vergleichen Sie immer den Gesamtaufwand.
  4. Keine Sondertilgung vereinbaren. Wer später Ersparnisse einsetzt, spart Zinsen – nur wenn der Vertrag es zulässt.
  5. Kredit vor Förderantrag abschließen. Der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €[2]) verfällt, wenn der Antrag erst nach Baubeginn gestellt wird. Erst fördern lassen, dann die fehlende Summe finanzieren.
  6. Vertrag nicht lesen und Widerruf verpassen. Verbraucherdarlehensverträge enthalten Pflichtangaben und ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 491 ff. BGB[5]). Wer den Vertrag nicht prüft, übersieht Kosten.

Verbraucherhinweise: Ihre Rechte beim Kredit

  • Verbraucherdarlehensvertrag: Kredite zwischen Unternehmer und Verbraucher unterliegen den Vorschriften des BGB über Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 ff. BGB[5]). Sie erhalten einen Vertrag mit Pflichtangaben (Nettodarlehensbetrag, effektiver Jahreszins, Laufzeit, Raten).
  • Widerrufsrecht: Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Vorzeitige Rückzahlung: Sie können einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen; eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehen auf 1 % (bzw. 0,5 % im letzten Jahr) des zurückgezahlten Betrags begrenzt (Quelle: Verbraucherzentrale, „Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie“).

Checkliste: Finanzierung vorbereiten

  • [ ] Kostenrahmen mit drei Festpreisangeboten ermitteln
  • [ ] Pflegegrad prüfen; Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] vor Baubeginn beantragen
  • [ ] KfW-Kredit 159 über die Hausbank anfragen (der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3], Stand: September 2026)
  • [ ] Effektive Jahreszinsen von KfW, Hausbank und Anbieter vergleichen
  • [ ] Sondertilgung und bereitstellungszinsfreie Zeit klären
  • [ ] Restschuldversicherung kritisch prüfen
  • [ ] Vertrag lesen: Nettodarlehensbetrag, Zins, Laufzeit, Raten, Widerrufsrecht
  • [ ] Bei NRW: NRW.BANK-Konditionen vergleichen (nrwbank.de)

Die meistgestellten Fragen

Ist der KfW-Kredit 159 die günstigste Finanzierung für den Badumbau?

In der Regel ja – wegen des Förderzinses und der langen Laufzeit. Maßgeblich sind die tagesaktuellen Konditionen auf kfw.de; vergleichen Sie sie mit einem Bankangebot.

Brauche ich einen Pflegegrad für den KfW-Kredit?

Nein. Der Kredit 159 ist unabhängig von Pflegegrad und Alter.

Was ist besser: KfW-Kredit oder Anbieter-Ratenzahlung?

Fast immer der KfW-Kredit – Händlerfinanzierungen haben häufig deutlich höhere Effektivzinsen. Ausnahme: sehr kleine Beträge, bei denen der Aufwand der Kreditbeantragung nicht lohnt.

Kann ich den Pflegekassen-Zuschuss und einen Kredit kombinieren?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] (bis 4.180 €) kann mit einem Kredit kombiniert werden; die Pflegekasse berücksichtigt die Gesamtfinanzierung.

Wie lange dauert es, bis der KfW-Kredit ausgezahlt wird?

Die KfW arbeitet über die Hausbank; zwischen Antrag und Auszahlung können mehrere Wochen liegen. Planen Sie die Baufinanzierung entsprechend – im Zweifel fragen Sie Ihre Bank nach dem voraussichtlichen Zeitraum.

Kann ich den Kredit später erhöhen?

Bei Ratenkrediten in der Regel nicht – eine Erhöhung ist meist ein neuer Antrag mit neuen Konditionen. Planen Sie die Kreditsumme deshalb großzügig, aber nicht überhöht: Mehrkosten durch Nachträge lassen sich mit einer Reserve abfedern, ohne dass Sie Zinsen für ungenutztes Geld zahlen.

Fazit

Für den Badumbau ist der KfW-Kredit 159 in den meisten Fällen die günstigste Wahl: Förderzins, lange Laufzeit, kein Pflegegrad nötig. Ein Bankdarlehen lohnt sich, wenn Sie flexibel sein wollen oder den Eigenanteil nach dem Zuschuss decken – achten Sie dabei strikt auf den effektiven Jahreszins. Anbieter-Ratenzahlungen sind bequem, aber oft teuer. Wer einen Pflegegrad hat, reduziert den Kreditbedarf durch den Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) erheblich. Die Finanzierungsübersicht finden Sie auf mehr dazu; die Fördermöglichkeiten auf Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Konditionen tagesaktuell): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Merkblatt 159 (Bestellnummer 6000003884): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003884_M_159_AU_ohne_TMA.pdf
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  • Verbraucherzentrale, „Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen“: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kredite-und-darlehen-auch-beim-geldleihen-laesst-sich-sparen-10409
  • Verbraucherzentrale, „Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer“: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kreditvertraege-diese-rechte-haben-sie-als-kreditnehmer-6879
  • BaFin, Verbraucherinformation zu Konsumentenkrediten (Effektivzins, 2/3-Zins): https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/kredite-immobilienfinanzierung/kredite/konsumentenkredite-vergleichen/konsumentenkredite-vergleichen.html
  • § 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • altersgerecht-modernisieren.de, „Umbau Badewanne zur Dusche“ (Kosten 2026): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/
  • auftragsglueck.de, „Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“ (Kostenbestandteile): https://auftragsglueck.de/ratgeber/badewanne-zur-dusche-kosten/
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • badklar.de, „Wanne raus, Dusche rein – Kosten“ (Varianten 4.500–14.000 €): https://badklar.de/wanne-raus-dusche-rein

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Zinsangaben im Rechenbeispiel sind Beispielwerte. Vor Vertragsschluss die aktuellen Konditionen vergleichen und Vertragsentwürfe prüfen.

Quellennachweise

  1. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  5. § 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html

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