Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Hofheim am Taunus: bis 4.180 € (2026)


Hofheim am Taunus ist die Kreisstadt des Main-Taunus-Kreises und liegt zentral zwischen Wiesbaden und Frankfurt. Rund 40.000 Menschen leben in der Stadt, die sich aus der Kernstadt mit ihrem mittelalterlichen Kern und den Stadtteilen Marxheim, Wallau, Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach und Wildsachsen zusammensetzt. Die Kaufkraft liegt weit über dem Bundesdurchschnitt, und die Wohnlagen zwischen Vordertaunus und Mainebene sind begehrt – viele Menschen ziehen hierher und möchten im Alter nicht wieder wegziehen. Genau dafür ist der Badumbau oft der entscheidende Baustein: Wer nicht mehr sicher in die Badewanne steigen kann, braucht eine ebenerdige Dusche. Für Familien, die den Umbau für pflegebedürftige Eltern in Hofheim organisieren, ist der Zuschuss der Pflegekasse der wichtigste Baustein der Finanzierung – er ist bundesweit einheitlich, leicht zu beantragen und deckt in vielen Fällen den größten Teil der Kosten. Dieser Ratgeber zeigt zuerst, was der Umbau kostet und was nach Abzug der Zuschüsse übrig bleibt, und erklärt dann Schritt für Schritt, wie der Antrag bei der Pflegekasse läuft und welche weiteren Förderungen im Main-Taunus-Kreis dazukommen.
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Was der Badumbau in Hofheim kostet – und was übrig bleibt
Die Kosten für den Umbau einer Badewanne zur Dusche sind auch in Hofheim bundesweit vergleichbar strukturiert. Die folgenden Spannen sind Richtwerte, die sich an realen Angeboten in der Region orientieren:
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche (Wanne raus, Estrich, Abdichtung, Fliesen) | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
| Zusatz: Haltegriffe, Duschhocker, Armaturen | ca. 300–1.000 € |
Entscheidend für die Finanzierung ist, was nach den Zuschüssen vom eigenen Geld übrig bleibt. Drei Beispiele als Orientierung, ohne Gewähr:
- Fall 1 – Pflegegrad liegt vor, Kosten 4.500 €: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Vom Rest von 320 € Lohn- und Materialkosten lassen sich 20 Prozent des Lohnanteils über die Steuererklärung zurückholen (§ 35a EStG)[2]. Der Eigenanteil sinkt auf nahezu null.
- Fall 2 – Pflegegrad liegt vor, Kosten 7.000 €: Pflegekasse 4.180 €[1], dazu bei selbst genutztem Wohneigentum die WIBank mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten (Bad bis 5.500 €) – hier greift allerdings die Anrechnung öffentlicher Zuschüsse, die vor dem Antrag geklärt werden muss. Übrig bleibt ein überschaubarer Eigenanteil.
- Fall 3 – kein Pflegegrad, Kosten 5.000 €: Die Pflegekasse zahlt nicht. Möglich bleiben der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €), bei Behinderung der nutzenden Person der WIBank-Zuschuss und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Der häufigste Fehler in allen drei Fällen ist derselbe: Der Antrag kommt zu spät. Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wurde – wer erst nach dem Umbau fragt, geht leer aus.
Pflegekasse-Zuschuss in Hofheim: Wer Anspruch hat und wie der Antrag läuft
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist keine kommunale Leistung, sondern bundesweit einheitlich – er gilt in Hofheim genauso wie überall in Deutschland. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 bei der Person, für die der Umbau erfolgt. Gefördert werden „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, also Umbauten, die das Wohnen erleichtern oder eine häusliche Pflege ermöglichen – der klassische Badumbau von der Wanne zur Dusche gehört ausdrücklich dazu.
Die Höhe: Bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt (etwa Ehepaar mit Pflegegrad), sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Zuschuss ist ein Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten – er wird nach dem Umbau gegen Rechnungen ausgezahlt, darf aber nicht nachträglich beantragt werden.
Der Antrag in fünf Schritten:
| Schritt | Was zu tun ist | Zuständig |
|---|---|---|
| 1. Pflegegrad prüfen | Liegt bereits ein Pflegegrad vor? Falls nicht und Pflegebedürftigkeit besteht: Pflegegrad beantragen | Pflegekasse |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot vergleichen | Fachbetriebe |
| 3. Antrag stellen | Kostenvoranschlag und Pflegegrad-Nachweis einreichen – vor Baubeginn | Pflegekasse |
| 4. Zusage abwarten | Erst nach schriftlicher Zusage den Auftrag vergeben | – |
| 5. Rechnungen einreichen | Nach dem Umbau Rechnungen einreichen, Zuschuss wird überwiesen | Pflegekasse |
Rechnen Sie bei der Pflegekasse mit einigen Wochen Bearbeitungszeit – der Antrag gehört deshalb an den Anfang der Planung, nicht ans Ende. Der Begriff „Pflegekasse“ bezeichnet übrigens die Pflegeversicherung bei Ihrer Krankenkasse (etwa AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK oder IKK); dort sitzt auch der Ansprechpartner für den Pflegegrad.
Pflegegrad beantragen: So läuft das Verfahren – auch bei Ablehnung
Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Unterstützung im Alltag braucht, sollte den Antrag nicht aufschieben – er ist die Eintrittskarte zum Pflegekassen-Zuschuss. Der Antrag ist formlos möglich: Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt, danach organisiert die Kasse die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise bei privat Versicherten durch Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter kommt in die Wohnung – auch nach Hofheim – und prüft anhand von sechs Bereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten, Gestaltung des Alltags), wie viel Selbstständigkeit noch vorhanden ist. Wichtig zu wissen: Für den Badumbau genügt bereits Pflegegrad 1, und ein Pflegegrad setzt keine Bettlägerigkeit voraus. Viele ältere Menschen, die sich nur schwer aus der Badewanne helfen können, erhalten Pflegegrad 2 oder 3.
Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad niedriger eingestuft als erwartet, lohnt der Widerspruch: Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen, ist formlos möglich und führt in vielen Fällen zu einer erneuten Begutachtung. Kostenlose Unterstützung gibt es bei den Pflegestützpunkten, bei der unabhängigen Pflegeberatung oder bei Verbänden wie dem Sozialverband – wer den Antrag gemeinsam mit einem Berater vorbereitet, vermeidet typische Fehler. Tipp aus der Praxis: Lassen Sie sich von der behandelnden Hausärztin oder dem Hausarzt eine kurze Stellungnahme zu den Einschränkungen geben und schildern Sie im Antrag den konkreten Alltag – etwa „das Anheben des Beins über den Wannenrand ist seit der Hüft-OP nur mit Schmerzen möglich“. Solche konkreten Schilderungen helfen dem Gutachter mehr als allgemeine Formulierungen. Details zur Antragstellung finden Sie auch auf Förderung & Zuschüsse und Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen und Tipps für den Badumbau-Zuschuss.
Weitere Zuschüsse für den Badumbau in Hofheim
- WIBank Hessen: Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können den Kostenzuschuss der WIBank für den behindertengerechten Umbau beantragen – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für das Bad bis 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit. Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle des Main-Taunus-Kreises (Kreisausschuss) und muss vor jeder Auftragsvergabe gestellt werden. Voraussetzung: Der Umbau entspricht den Bedürfnissen einer behinderten Person, die die Wohnung nutzt. Ob und wie sich Pflegekassen- und WIBank-Zuschuss in Ihrem Fall zueinander verhalten, bestätigen Ihnen die Wohnungsbauförderstelle und die Pflegekasse vor dem Antrag.
- KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026); eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich. Der zinsgünstige Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit)[3] läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad möglich – Antrag über die Hausbank.
- Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind nach § 35a EStG absetzbar[2], maximal 1.200 € pro Jahr – auch ohne Pflegegrad.
- Krankenkasse: Die Krankenkasse übernimmt den baulichen Umbau nicht; nach § 33 SGB V fördert sie Hilfsmittel wie Duschrollstuhl, Badewannenlifter oder Haltegriffe[5] – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung).
- Beratung vor Ort: Die Pflegestützpunkte im Main-Taunus-Kreis und die Wohnberatung beraten kostenlos – ein guter erster Termin, bevor Sie Angebote einholen. Das Kreishaus in Hofheim ist dabei der zentrale Anlaufpunkt für die kreisweiten Angebote.
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse – Details zur Antragstellung auch auf Förderung & Zuschüsse.
Hofheimer Bäder: Die Bausubstanz der Stadtteile
Die Kernstadt von Hofheim hat einen historischen Kern mit Kirche St. Peter und Paul, dem Platz am Untertor mit Resten der mittelalterlichen Stadtbefestigung und dem Alten Rathaus in der Hauptstraße. In diesen Altbauwohnungen sind die Bäder häufig klein und nachträglich eingebaut – beim Badumbau zählt dann Erfahrung mit altem Bestand, Holzbalkendecken und unregelmäßigen Grundrissen. Die flache Duschtasse ist hier oft die pragmatische Lösung, eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich bei ausreichender Aufbauhöhe die komfortablere.
Marxheim ist mit rund 9.500 Einwohnern der größte Stadtteil; dazu kommen Wallau, Diedenbergen und Langenhain mit gewachsenen Ortskernen und Wohngebieten aus mehreren Jahrzehnten, Lorsbach am Taunusrand und das kleine Wildsachsen im Norden. In den eingemeindeten Stadtteilen dominieren Einfamilien- und Reihenhäuser mit Bädern aus den 1960er- bis 1990er-Jahren – der Standardfall, für den der Wannenumbau konzipiert ist. Am Taunusrand, etwa in Lorsbach und Richtung Judenkopf (410 m), kommen Hanglagen mit versetzten Geschossen dazu; dann stellt sich wie überall im Vordertaunus die Frage, ob das Bad im richtigen Geschoss liegt.
Checkliste: Badumbau mit Pflegekasse in Hofheim richtig organisieren
- [ ] Pflegegrad prüfen oder bei der Pflegekasse beantragen (kostenlose Beratung)
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachbetrieben mit Vor-Ort-Termin einholen
- [ ] Festpreisangebot: Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 inklusive
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen (Nachweis Pflegegrad + Kostenvoranschlag)
- [ ] Bei selbst genutztem Wohneigentum: WIBank-Antrag über die Wohnungsbauförderstelle des Main-Taunus-Kreises – vor jeder Auftragsvergabe
- [ ] Kombination Pflegekasse/WIBank vorab bestätigen lassen
- [ ] KfW 455-B: seit 31.07.2026 gestoppt, keine neuen Anträge[4]; bei Bedarf Kredit 159 über die Hausbank[3]
- [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (§ 554 BGB bei Pflegebedarf)[6]
- [ ] Rechnungen aufbewahren und nach dem Umbau bei Pflegekasse und Finanzamt einreichen
Die häufigsten Fragen zum Pflegekassen-Zuschuss in Hofheim
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau in Hofheim?
Bis zu 4.180 €[1] bei Pflegegrad 1–5 (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Ausgezahlt wird nach dem Umbau gegen Rechnungen – beantragt werden muss der Zuschuss aber vor dem Baubeginn.
Wo stelle ich den Antrag in Hofheim?
Bei der Pflegekasse – das ist die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse. Für den Badumbau brauchen Sie den Nachweis des Pflegegrads und den Kostenvoranschlag der Fachfirma. Beratung gibt es kostenlos bei den Pflegestützpunkten im Main-Taunus-Kreis, die rund um das Kreishaus in Hofheim organisiert sind.
Meine Mutter hat Pflegegrad 2 und wohnt in Marxheim zur Miete. Was müssen wir beachten?
Zuerst die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[6]. Parallel den Pflegekassen-Antrag mit Kostenvoranschlag stellen. Mieter können den KfW-Kredit 159[3] ebenfalls nutzen; der WIBank-Zuschuss richtet sich dagegen an Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Zahlt die Pflegekasse auch, wenn die Dusche nicht bodengleich wird?
Der Zuschuss gilt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen insgesamt – auch eine Dusche mit niedriger Tasse oder zusätzliche Haltegriffe können förderfähig sein, wenn sie der Pflege dienen. Die Pflegekasse prüft anhand des Kostenvoranschlags; fragen Sie im Zweifel vor dem Umbau nach, ob die geplante Maßnahme anerkannt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und WIBank in Hofheim?
Die Pflegekasse zahlt bundesweit bis 4.180 € bei Pflegegrad, die WIBank ist die Förderbank des Landes Hessen und bezuschusst den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum mit bis zu 50 Prozent (Bad bis 5.500 €, gesamt bis 15.000 €). Beide können sich ergänzen, unterliegen aber der Anrechnung öffentlicher Zuschüsse – das vor dem Antrag klären lassen.
Gibt es den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Nein, der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleiben der WIBank-Zuschuss (bei Behinderung), der KfW-Kredit 159[3] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2]. Wer Pflegebedürftigkeit vermutet, sollte den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – die Beratung ist kostenlos, ein Widerspruch bei Ablehnung oft erfolgreich.
Was kostet der Badumbau in Hofheim konkret?
Als Richtwerte: Systemlösung ca. 3.000–5.000 €, bodengleiche geflieste Dusche ca. 5.000–8.000 €, Standardfall ca. 4.000–6.000 €. Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses bleibt im Standardfall meist nur ein kleiner Eigenanteil.
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss ist für den Badumbau in Hofheim die finanzielle Basis: bis zu 4.180 €[1], unkompliziert beantragt und in vielen Fällen kostendeckend. Wer zusätzlich Wohneigentum besitzt, kann die WIBank-Förderung des Landes Hessen über die Wohnungsbauförderstelle des Main-Taunus-Kreises ins Spiel bringen – vorausgesetzt, die Anträge laufen vor jeder Auftragsvergabe. Mit der richtigen Reihenfolge aus Pflegegrad, Angeboten, Förderantrag und erst danach erteiltem Auftrag wird der Badumbau in Hofheim für pflegende Angehörige planbar – und das Bad für die Eltern sicher.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- Stadt Hofheim am Taunus (Stadtteile, Geschichte): https://www.hofheim.de
- Main-Taunus-Kreis (Wohnberatung, Pflegestützpunkte, Wohnungsbauförderung): https://www.mtk.org
Stand: September 2026. Einwohnerzahlen nach Angaben der Stadt Hofheim am Taunus. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel; im Regelfall mit ärztlicher Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf Erlaubnis barrierereduzierender Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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