Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Grimma: bis 4.180 € plus SAB-Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Grimma: bis 4.180 € plus SAB-Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Grimma: bis 4.180 € plus SAB-Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Wenn Angehörige anfangen, sich um das Zuhause der Eltern zu kümmern, steht in Grimma oft dieselbe Frage am Anfang: Die Eltern wohnen seit Jahrzehnten im Haus an der Mulde oder im Ortsteil – in Hohnstädt, Nimbschen oder weit draußen in Nerchau, Großbothen oder Mutzschen –, und das Bad mit der hohen Wanne wird zum Hindernis. Der Einstieg über den Wannenrand ist eine der größten Sturzfallen im Haushalt, und nach einem Sturz wird der Umbau meist zur Eilsache. Die gute Nachricht für Grimma: Der Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.180 €[1] gilt bundesweit und damit auch hier, und Sachsen legt mit der Förderung der Sächsischen Aufbaubank noch einen Landes-Zuschuss obendrauf. Dieser Ratgeber erklärt, wer in Grimma und seinen 64 Ortsteilen was beantragen kann, in welcher Reihenfolge das funktioniert und worauf Angehörige achten sollten.

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Die Pflegekasse zahlt beim Badumbau in Grimma bis zu 4.180 €

Der wichtigste Zuschuss für pflegebedürftige Menschen kommt von der Pflegekasse – unabhängig davon, ob das Bad in der Grimmaer Innenstadt, in einem Einfamilienhaus in Höfgen oder in einer Mietwohnung in Grimma-West liegt. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[1] – und der Badumbau von der Wanne zur Dusche gehört ausdrücklich dazu. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, sind sogar bis zu 16.720 €[1] möglich.

Voraussetzungen, die Sie kennen sollten:

  • Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ihn über die Pflegekasse beantragen – der Pflegegrad ist unabhängig vom Alter.
  • Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann einreicht, erhält nichts – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Nach der Zusage wird umgebaut, danach reichen Sie die Rechnungen ein und der Zuschuss wird ausgezahlt.
  • Auch Mieter sind berechtigt, benötigen aber die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch auf Erlaubnis.

Ein Rechenbeispiel als Richtwert: Kostet der Umbau in Grimma 4.500 € und liegt ein Pflegegrad vor, deckt der Zuschuss von 4.180 €[1] den weitaus größten Teil – übrig bleiben rund 320 € Eigenanteil, von denen der Handwerkerlohn-Anteil überdies nach § 35a EStG[3] steuerlich absetzbar sein kann. Sind Vater und Mutter im selben Haus pflegebedürftig, sind zwei Zuschüsse bis insgesamt 8.360 €[1] möglich.

Auch ohne Pflegegrad: der SAB-Zuschuss und weitere Wege

Kein Pflegegrad, aber eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung – etwa durch Arthrose oder nach einer Operation? Dann greift in Sachsen die Wohnraumanpassung der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Sie ist ein Zuschuss, kein Kredit: 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 €[4]; für Rollstuhlnutzer mit Merkzeichen „R“ bis 10.000 €. Haushalte, die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, können bis zu 100 Prozent erhalten (maximal 5.000 €, bei rollstuhlgerechtem Ausbau 12.500 €)[4]. Es gilt eine Mindestförderhöhe von 1.500 €.

Die Bedingungen für Grimma im Überblick:

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1]Zuschussbis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
SAB – WohnraumanpassungZuschuss80 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € („R“: 10.000 €)[4]dauerhafte Mobilitätseinschränkung, Einkommensgrenzen, Antrag vor Auftragsvergabe
KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“Kreditbis 50.000 € je Wohneinheit[5]auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 %, max. 2.500 €seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – keine neuen Anträge[6]
§ 35a EStGSteuer20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[3]Lohnanteil separat ausgewiesen

Für den SAB-Zuschuss muss die Mobilitätseinschränkung dauerhaft bestehen und durch das Votum einer Fachstelle nachgewiesen werden – in der Region sind das der VdK Sachsen, die LAG Selbsthilfe Sachsen oder der Behindertenverband Leipzig, je nach Zuständigkeit. Seit der neuen Richtlinie vom 18. März 2026 gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Alleinlebende dürfen 40.000 €, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 € nicht überschreiten, jede weitere Person erhöht die Grenze um 10.000 €[4]. Und der wichtigste Punkt: Der Antrag läuft digital über das SAB-Förderportal und muss vor jeder verbindlichen Auftragsvergabe gestellt werden. Ob sich SAB- und Pflegekassen-Zuschuss in Ihrem Fall kombinieren lassen, klären Sie vor dem Antrag bei beiden Stellen. Alle Fördermöglichkeiten im Detail finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.

So beantragen Sie den Zuschuss: die Reihenfolge, die funktioniert

Schritt Was zu tun ist Wer ist dran
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen – auch Firmen aus Leipzig, Wurzen oder dem Muldental anfragenSie / Angehörige
2. VotumNachweis der dauerhaften Mobilitätseinschränkung einholenFachstelle (VdK, LAG, Behindertenverband)
3. SAB-AntragAntrag im Förderportal stellen – vor jeder AuftragsvergabeSAB
4. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor BaubeginnPflegekasse
5. UmbauErst nach den Zusagen beauftragen und ausführen lassenFachfirma
6. BelegeRechnungen und Verwendungsnachweis einreichenSAB / Pflegekasse

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse prüft Anträge in der Regel einige Wochen, die SAB braucht ebenfalls Vorlauf. Wer im Herbst umbauen will, stellt die Anträge im Sommer. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf – sie werden für SAB, Pflegekasse und Steuererklärung gebraucht.

Was der Badumbau in Grimma kostet

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Üblicher Gesamtaufwand inklusive Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

Wer in einem der abgelegenen Ortsteile wohnt, sollte die Anfahrt im Angebot prüfen – die Wege nach Nerchau, Mutzschen oder in den Thümmlitzwald hinein sind lang, und mancher Anbieter weist Anfahrtspauschalen aus. Seriöse Betriebe legen sie transparent offen. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Festpreis enthalten sind.

Worauf Angehörige achten sollten: Unterstützung aus der Ferne

Viele erwachsene Kinder, die sich um die Eltern in Grimma kümmern, wohnen selbst in Leipzig, in Wurzen oder weiter weg. Für sie ist der Badumbau eine organisatorische Aufgabe, die sich mit klaren Schritten gut bewältigen lässt:

  • Vorsorgevollmacht prüfen: Für Anträge und Verträge ist es hilfreich, wenn Sie Angelegenheiten der Eltern regeln dürfen. Ohne Vollmacht kann die Pflegekasse Auskünfte verweigern.
  • Pflegegrad früh beantragen: Wer den Pflegegrad erst nach dem Sturz beantragt, verliert Zeit. Der Antrag kann schon bei ersten Einschränkungen gestellt werden – die Pflegekasse schickt einen Gutachter ins Haus.
  • Termine bündeln: Verbinden Sie den Vor-Ort-Termin der Fachfirma mit Ihrem Besuch bei den Eltern – so sind Sie bei der Besichtigung dabei, ohne extra anzureisen.
  • Auf Förderzusagen warten: Verzichten Sie auf den Impuls, „schnell mal“ den Handwerker beauftragen zu wollen. Die Zusage der Pflegekasse und der Antragseingang bei der SAB müssen vorher stehen.
  • Kosten im Blick behalten: Vergleichen Sie Festpreise, nicht Stundenverrechnungssätze, und lassen Sie sich den Lohnanteil separat ausweisen – für die Steuererklärung der Eltern.

Ausgangslage in Grimma und seinen Ortsteilen

Grimma, die Große Kreisstadt im Landkreis Leipzig, liegt im Tal der Mulde und ist flächenmäßig eine der größten Städte Sachsens – möglich wurde das durch die Eingemeindungen ab 1994, zuletzt 2011/2012, als die Stadt auf 13 Ortschaften mit 64 Ortsteilen anwuchs. Diese Struktur prägt auch das Thema Badumbau:

  • Innenstadt und Hohnstädt: Rund um den Markt mit Rathaus und Frauenkirche steht historische Bausubstanz, in Hohnstädt reihen sich villenartige Häuser und das berühmte Göschenhaus. Die Bäder sind oft klein und nachträglich eingebaut – die flache Duschtasse ist hier häufig die Lösung.
  • Nimbschen und die Muldenlagen: Am Kloster Nimbschen, aus dem Katharina von Bora 1523 floh, und in den Muldenorten wie Höfgen oder Döben stehen Häuser in Hochwasserlage. Nach den Fluten von 2002 und 2013 wurde viel saniert und modernisiert – beim Badumbau in diesen Lagen gehören Feuchte- und Rückstauschutz mit auf die Agenda.
  • Die Ortschaften: Nerchau (erstmals 981 erwähnt), Mutzschen, Großbothen, Beiersdorf, Leipnitz, Zschoppach und die vielen kleinen Dörfer sind ländlich geprägt. Dort wohnen viele ältere Menschen in sanierten oder unsanierten Bauernhäusern – und genau dort ist der Weg zur nächsten Sanitärfirma weit, was Planung und Angebotsvergleich wichtiger macht als in der Stadt.
  • Grimma-West und Grimma-Süd: Die Wohngebiete rund um die Kernstadt entstanden überwiegend in den Jahrzehnten nach dem Krieg; die Bäder sind seriell und der Umbau meist unkompliziert, weil Grundrisse und Leitungen genormt sind.

Gerade in den weit verstreuten Ortschaften zeigt sich, warum der Badumbau für Grimma ein Zukunftsthema ist: Viele Häuser dort werden von Menschen ab 70 bewohnt, die ihr Leben lang im Dorf gelebt haben. Die nächste Sanitärfirma ist oft 20 Autominuten entfernt, der Hausarzt ebenso – wer den Alltag sichern will, tut das am besten dort, wo die Wohnung ist. Der Zuschuss der Pflegekasse und die SAB-Förderung machen genau das möglich: Sie fördern den Umbau unabhängig davon, ob das Haus in der Innenstadt, in Hohnstädt oder in einem Weiler im Thümmlitzwald steht. Auch die Beratung ist im Landkreis Leipzig gut erreichbar: Die Pflegeberatung des Landkreises und die Pflegekassen beraten unabhängig und kostenlos, die Fachstellen für das SAB-Votum sind VdK Sachsen, LAG Selbsthilfe Sachsen oder Behindertenverband Leipzig.

Häufig gestellte Fragen

Meine Mutter hat Pflegegrad 2 und wohnt in Hohnstädt – was müssen wir zuerst tun?

Zuerst den Pflegekassen-Antrag auf den Weg bringen, noch bevor Sie Angebote einholen – er muss vor Baubeginn gestellt sein. Parallel können Sie drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin anfragen und prüfen, ob zusätzlich der SAB-Zuschuss in Frage kommt.

Gilt der Zuschuss auch, wenn das Haus in Nerchau oder Mutzschen steht?

Ja. Pflegekasse und SAB fördern unabhängig vom Ort innerhalb der Stadtgrenzen – die 64 Ortsteile gehören alle zu Grimma. Einziger praktischer Unterschied: Bei abgelegenen Lagen sollten Sie die Anfahrt im Angebot prüfen lassen.

Wer stellt das Votum der Fachstelle für den Landkreis Leipzig aus?

Je nach Zuständigkeit der VdK Sachsen, die LAG Selbsthilfe Sachsen oder der Behindertenverband Leipzig. Die Fachstelle beurteilt, ob die Mobilitätseinschränkung dauerhaft besteht – das Votum ist Voraussetzung für den SAB-Zuschuss.

Wie hoch ist der Zuschuss, wenn Vater und Mutter beide pflegebedürftig sind?

Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt, zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person – bei zwei Personen sind das also bis zu 8.360 €[1] für die Maßnahme; der Höchstbetrag von 16.720 € gilt erst, wenn bis zu vier Pflegebedürftige in der gemeinsamen Wohnung leben. Auch beim SAB-Zuschuss wirkt sich die Haushaltsgröße auf die Einkommensgrenzen aus.

Können wir den Antrag stellen, bevor unsere Mutter aus dem Krankenhaus kommt?

Ja, und das ist sogar der beste Zeitpunkt. Der Pflegekassen-Antrag kann vor der Entlassung gestellt werden; das erleichtert auch die Begutachtung, weil der Unterstützungsbedarf oft schon im Krankenhaus dokumentiert ist. Stimmen Sie sich mit dem Entlassungsmanagement ab.

Was, wenn der Vermieter in Grimma den Umbau nicht erlauben will?

Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung haben Mieter nach § 554 BGB[2] einen Anspruch auf die Erlaubnis. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und klären Sie, ob bei einem Auszug ein Rückbau verlangt wird – idealerweise mit beigefügtem Angebot, damit der Vermieter den Umfang beurteilen kann.

Können wir den Badumbau zusammen mit einem Treppenlift beantragen?

Ja, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI lassen sich bündeln – der Zuschuss von 4.180 € (beziehungsweise 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[1] gilt für alle Maßnahmen zusammen, nicht pro Gewerk. Auch die SAB fördert Treppenlifte, Rampen und Schwellenbeseitigung neben dem Badumbau. Lassen Sie sich die Maßnahmen in einer Gesamtaufstellung mit den Rechnungen dokumentieren – das erleichtert Verwendungsnachweis und Steuererklärung.

Fazit

In Grimma lässt sich der Badumbau finanziell so gut absichern wie in kaum einer anderen Region: Die Pflegekasse zahlt mit Pflegegrad bis zu 4.180 €[1], die SAB zusätzlich bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten[4], und ohne Pflegegrad bleibt immer noch der KfW-Kredit 159[5]. Entscheidend ist die Reihenfolge: Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn, SAB-Antrag vor jeder Auftragsvergabe, dann erst der Handwerker. Für Angehörige heißt das: früh kümmern, Vollmachten klären und Termine bündeln – dann steht der sicheren Dusche im Haus an der Mulde nichts mehr im Weg.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • SAB Sachsen, Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (80 %, max. 4.000 € / 10.000 €, Einkommensgrenzen, Richtlinie ab 18.03.2026): https://sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Stadt Grimma, Ortschaften und Ortsteile: https://www.grimma.de/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. SAB Sachsen, Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (80 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € / 10.000 €, Einkommensgrenzen, Richtlinie ab 18.03.2026): https://sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

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