Badumbau für die Mutter organisieren: Gespräch, Finanzen und Ablauf (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

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Gemeinsam planen: So gelingt der Badumbau in der Familie.

Wenn die Mutter allein im Haus oder in der Wohnung lebt, in der sie Jahrzehnte den Haushalt geführt hat, ist das Badezimmer oft der letzte Ort, an dem sie sich sicher fühlt – und gleichzeitig der erste, an dem etwas kippt. Der Einstieg in die Wanne wird mühsamer, das Stehen auf dem glatten Wannenboden riskanter, das Aufstehen nach dem Baden beschwerlicher. Für die Kinder beginnt dann eine vertraute, aber heikle Aufgabe: den Umbau des Bades zu organisieren, ohne die Mutter zu bevormunden. Dieser Ratgeber aus unserer Reihe für Angehörige zeigt, worauf es im Gespräch ankommt, wie Sie Finanzen und Zuschüsse klären und wie Sie den Umbau in überschaubaren Schritten zu Ende bringen.

Sie organisieren das für Ihre Eltern? Hier gibt es die Beratung für Angehörige.

Warum die Mutter den Umbau oft ablehnt

Der häufigste Stolperstein ist nicht der Handwerker, sondern die Haltung der Mutter. Drei Motive begegnen uns in der Beratung immer wieder:

  • Die Angst vor dem Kontrollverlust: Wer zulässt, dass andere das eigene Bad umbauen, gibt ein Stück Hoheit über den eigenen Haushalt ab. Viele Frauen haben dieses Bad jahrzehntelang geputzt, gepflegt und gestaltet – ein fremder Eingriff berührt mehr als Fliesen und Armaturen.
  • Die Sorge, zur Last zu fallen: Sätze wie „Ihr habt doch selbst genug zu tun" oder „Das kann ich nicht annehmen" sind selten eine Absage an die Dusche, sondern eine Absage daran, Hilfe zu brauchen.
  • Die Wanne als Gewohnheitsort: Für viele ältere Frauen ist die Badewanne der Ort, an dem sie ungestört sind, warm werden und sich die Haare waschen. Der Vorschlag, sie zu entfernen, klingt nach Verzicht, nicht nach Gewinn.

Hinzu kommt: Wer den Vorschlag macht, ist meist das eigene Kind – und Kinder, die der Mutter erklären, was sie nicht mehr schafft, ernten Widerstand, egal wie gut es gemeint ist. Es hilft, sich das klarzumachen, bevor das Gespräch beginnt. Der Widerstand gilt nicht der Dusche, sondern der Rolle, in die die Mutter gedrängt wird.

Das Gespräch führen: Was Sie sagen können

Bewährt hat sich, nicht über den Zustand der Mutter zu sprechen, sondern über ihren Alltag und ihre Wünsche. Drei Formulierungen öffnen Türen, die der Satz „Das Bad ist zu gefährlich für dich" verschließt:

  • Vom Gewinn her argumentieren: „Damit du weiterhin zu Hause wohnen kannst und morgens duschen kannst, ohne dich festhalten zu müssen."
  • Eine Frage statt einer Forderung stellen: „Was wäre dir beim Duschen am wichtigsten – dass es schnell geht, dass du sitzen kannst oder dass es hell und schön ist?"
  • Die Zukunft gemeinsam denken: „Wenn du in fünf Jahren hier wohnst – wie soll das Bad dann aussehen?" Diese Frage umgeht die Gegenwart mit ihren Ängsten und lädt zum Planen ein.

Ein Gesprächsablauf, der sich in der Praxis bewährt hat, umfasst vier Schritte:

  1. Beobachtung nennen, ohne zu werten: Beschreiben Sie, was Sie gesehen haben („Ich habe gemerkt, dass du dich beim Aussteigen festhalten musst"), nicht was der Mutter fehlt.
  2. Nachfragen statt belehren: „Wie ist das für dich beim Duschen?" – die Antwort verrät, wo der Umbau ansetzen sollte, und die Mutter erlebt sich als Expertin für ihren Alltag.
  3. Eine konkrete Möglichkeit anbieten: Ein Prospekt, ein Showroom-Besuch oder ein unverbindlicher Termin einer Fachfirma macht den Umbau greifbar und schiebt die Entscheidung auf später.
  4. Zeit lassen: Kein Termin, kein Vertrag im ersten Gespräch. „Denk in Ruhe darüber nach, ich schaue mich derweil ein bisschen um" – der Folgetermin in ein bis zwei Wochen zeigt Ernsthaftigkeit ohne Druck.

Was Sie vermeiden sollten: den Ehemann oder die Geschwister als „Verstärkung" ins erste Gespräch zu schicken, die Mutter mit Statistiken zu Stürzen zu konfrontieren oder den Umbau als Beschluss zu verkünden, der nur noch unterschrieben werden muss. Wer die Mutter an der Entscheidung beteiligt, bekommt am Ende eine Mutter, die den Umbau mitträgt – wer sie übergeht, bekommt eine Mutter, die die neue Dusche nicht benutzt.

Die Mutter in die Gestaltung einbinden

Ein Bad ist kein neutraler Raum. Deshalb lohnt es sich, die Gestaltungsfragen bewusst an die Mutter zu geben:

  • Farben und Fliesen: Wer die Farbe wählt, identifiziert sich mit dem Ergebnis. Lassen Sie Muster kommen und gemeinsam aussuchen.
  • Armaturen: Hebelmischer statt Drehgriffe sind nicht nur funktional, sondern fühlen sich auch anders an – die Mutter sollte den Griff in die Hand nehmen dürfen.
  • Duschsitz oder Duschhocker: Ob ein fester Klappsitz oder ein Hocker besser passt, hängt von Gewohnheit und Körpergröße ab – auch das ist eine Entscheidung, die man gemeinsam testen kann.
  • Spiegel und Licht: Gute Beleuchtung und ein Spiegel in Augenhöhe sind für viele Frauen die eigentlichen Komfortpunkte. Sie kosten wenig und machen den Unterschied zwischen „Umbau" und „neues Bad".

Ein gemeinsamer Besuch im Ausstellungsraum einer Fachfirma wirkt oft Wunder: Dort steht die Dusche real, man kann hineingehen, die Höhe des Duschkopfs verstellen und sich setzen. Viele Mütter, die zu Hause jede Diskussion beenden, werden im Showroom konkret – sie merken, dass die neue Dusche kein Krankenhaus-Objekt ist, sondern ein Ort, an dem man gern steht.

Wer macht was? Aufgaben unter Geschwistern verteilen

Sobald die Mutter grundsätzlich bereit ist, wird Organisation zur Familienaufgabe. Die häufigste Fehlerquelle ist nicht fehlende Bereitschaft, sondern unklare Zuständigkeiten. Eine einfache Rollenverteilung sieht so aus:

Rolle Aufgaben Beispiel
GesprächsführungMit der Mutter über Wünsche und Bedenken sprechen, Entscheidungen vorbereitenDas Geschwister, zu dem die Mutter das engste Verhältnis hat
Anbieter-KontaktFirmen anfragen, Termine koordinieren, Angebote vergleichenDas Geschwister mit Zeit oder Erfahrung mit Handwerk
Anträge und FinanzenPflegegrad und Förderantrag vorbereiten, Belege sammeln, Zahlungen koordinierenDas Geschwister, das sich mit Formularen auskennt
Vor-Ort-PräsenzAm Umbautag da sein, wenn die Mutter nicht allein bleiben sollDas Geschwister, das am nächsten wohnt
AbnahmeErgebnis gemeinsam prüfen, Mängel dokumentierenAlle, mindestens zwei Personen

Bei mehreren Kindern lohnt ein kurzes gemeinsames Telefonat, in dem jede Rolle einer Person zugeordnet wird – sonst kümmern sich alle um alles, und die Frist „Förderantrag vor Baubeginn" geht unter. Ein geteilter Ordner für Angebote, Bescheide und Rechnungen gehört zur Grundausstattung; Details zur Organisation aus der Distanz finden Sie im Ratgeber Badumbau aus der Ferne organisieren.

Finanzen klären: Zuschuss, Rente und der Beitrag der Kinder

Viele Mütter haben eine kleine Rente und scheuen jede größere Ausgabe – selbst dann, wenn die Kinder anbieten zu zahlen. Drei Fakten nehmen die Sorge vor dem Geld:

  1. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €[1] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Umbau der Badewanne zur Dusche – vorausgesetzt, ein Pflegegrad 1 bis 5 ist anerkannt und der Antrag wird vor Baubeginn gestellt (Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI). Auch Pflegegrad 1 reicht; die Zuschusshöhe hängt nicht von der Pflegestufe ab. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 4.180 € je Person möglich, insgesamt bis zu 16.720 €[1] je Maßnahme.
  2. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig. Eine kleine Rente schließt die Förderung nicht aus; der Antrag ist kostenlos, auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (Entscheidungsfrist: binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang – § 18c Abs. 1 SGB XI; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst)[2].
  3. Der Eigenanteil ist oft kleiner als gedacht. Bei einer Systemlösung zwischen 3.000 und 6.500 € deckt der Zuschuss häufig den größten Teil – in günstigen Fällen sogar die gesamten Kosten (Beispielrechnungen unten).

Klären Sie frühzeitig, ob die Mutter einen anerkannten Pflegegrad hat oder ob ein Antrag sinnvoll ist. Fehlt der Pflegegrad, stellen Sie den Antrag formlos bei der Pflegekasse; die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.

Wenn die Kinder sich an den Kosten beteiligen, gibt es zwei saubere Wege: Die Kinder schenken der Mutter Geld, und die Mutter bezahlt die Rechnung selbst – dann laufen Förderantrag und Vertrag einheitlich auf ihren Namen. Oder die Kinder übernehmen einzelne Rechnungen direkt; dann sollte die Steuerfrage geprüft werden (siehe Abschnitt Steuer). Schenkungen von Kindern an Eltern bleiben in der Steuerklasse I bis 20.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren steuerfrei (§ 16 ErbStG) – bei typischen Umbaukosten bis etwa 8.000 € ist das in der Regel unkritisch, im Zweifel berät das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Wer unterschreibt den Förderantrag? Vorbereiten können Sie den Antrag vollständig – unterschreiben muss die Mutter als Berechtigte. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann die bevollmächtigte Person in ihrem Namen handeln, soweit die Vollmacht die Vermögenssorge umfasst. Ohne Vollmacht geht es nicht an der Mutter vorbei – ein weiterer Grund, das Gespräch früh und auf Augenhöhe zu führen.

Drei Rechenbeispiele: Was der Umbau die Mutter kostet

Die folgenden Rechnungen sind Richtwerte mit Beispielwerten. Verbindlich sind das Festpreisangebot der Fachfirma und die Entscheidung der Pflegekasse im Einzelfall.

Beispiel A: Systemlösung, Mutter mit Pflegegrad 1

Position Betrag
Systemlösung (Duschtasse, Paneele, Duschabtrennung), Festpreis3.900 €
Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1]− 3.900 €
Eigenanteil0 €

Der Zuschuss ist auf 4.180 €[1] gedeckelt; liegt der Angebotspreis darunter, übernimmt er die vollen Kosten.

Beispiel B: bodengleiche, geflieste Dusche, Mutter mit Pflegegrad 2

Position Betrag
Bodengleiche, geflieste Dusche (Festpreis)7.200 €
Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1]− 4.180 €
Restbetrag3.020 €
Beitrag der Kinder (Schenkung, steuerfrei bis 20.000 € je Elternteil)− 3.020 €
Eigenanteil der Mutter0 €

Beispiel C: Mutter und Vater im Haushalt, beide mit Pflegegrad

Position Betrag
Umbau als Systemlösung (Festpreis)4.600 €
Zuschuss Pflegekasse (bis 4.180 € je berechtigter Person, hier zwei)[1]− 4.600 €
Eigenanteil0 €

Sind beide Elternteile pflegebedürftig, kann der Zuschuss bis zu 4.180 € je Person betragen – bei mehreren Berechtigten in einer gemeinsamen Wohnung insgesamt bis zu 16.720 €[1] je Maßnahme. Jede pflegebedürftige Person stellt ihren eigenen Antrag; wie die Pflegekasse die Maßnahmen zusammenfasst, entscheidet sie im Einzelfall.

Welcher Umbau zu Ihrer Mutter passt

Nicht jede Ausführung passt zu jeder Situation. Die wichtigsten Unterschiede (Kostenrahmen als Richtwerte):

Kriterium Systemlösung Geflieste, bodengleiche Dusche
Kostenrahmenca. 3.000–6.500 €ca. 5.000–8.000 €
Bauzeitoft 1 Tagmehrere Tage
Einstiegniedrige Kante, je nach Tasseschwellenlos, ideal bei Rollator
Pflege/Reinigungfugenarm, schnell gewischtFliesenoptik, größere Fugenfläche
Optikmodern, einheitlichklassisch, hochwertig

Wer die Mutter fragt, bekommt meist eine klare Antwort: Wer gut zu Fuß ist, schätzt die pflegeleichte Systemlösung mit niedriger Kante; wer dauerhaft mit Rollator duschen möchte, braucht die schwellenlose Variante. Ergänzend lohnen sich Haltegriffe an Dusche und WC – sie sind nachrüstbar und helfen auch dann, wenn der große Umbau noch warten soll (Details im Ratgeber zu Haltegriffen im Bad).

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Gespräch und Bedarfsklärung: Wünsche der Mutter aufnehmen, Pflegegrad-Bescheid prüfen oder Antrag anstoßen.
  2. Anbieter anfragen: Zwei bis drei Fachfirmen einladen, die ein Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis erstellen. Achten Sie auf die Positionen Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen – sie fehlen in Pauschalangeboten am häufigsten.
  3. Förderantrag stellen – vor Baubeginn: Den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen. Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt sein – das ist der häufigste Ablehnungsgrund.
  4. Zusage abwarten: Erst nach der schriftlichen Zusage der Pflegekasse den Vertrag mit der Fachfirma schließen. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen – einplanen.
  5. Umbau begleiten: Bei Systemlösungen ist der Umbau oft an einem Tag erledigt. Klären Sie vorab die Ersatz-Duschmöglichkeit und wer am Umbautag bei der Mutter ist.
  6. Abnahme und Belege: Das Ergebnis gemeinsam prüfen, Mängel schriftlich festhalten, Rechnungen bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Rechnung und Überweisungsnachweis für die Steuererklärung aufbewahren.

Vom ersten Gespräch bis zur fertigen Dusche vergehen meist vier bis acht Wochen; die längste Zeit entfällt auf die Bearbeitung des Förderantrags.

Häufige Fehler bei der Organisation für die Mutter

Fehler Folge Vermeidung
Umbau als Beschluss verkündenAblehnung, Konflikt, ungenutzte DuscheMutter an Entscheidung und Gestaltung beteiligen
Förderantrag nach BaubeginnZuschuss entfälltAntrag vor Baubeginn stellen
Nur ein Angebot einholenüberhöhte Kosten2–3 Festpreisangebote vergleichen
Geschwister-Rollen unklarFristen und Termine fallen durchZuständigkeiten schriftlich verteilen
„Pflegebad"-OptikMutter fühlt sich entmündigtFarben und Armaturen gemeinsam wählen
Keine Ersatz-DuschmöglichkeitProbleme bei mehrtägiger BauzeitVorher mit der Firma klären
Belege nicht aufbewahrtSteuervorteil geht verlorenRechnungen und Überweisungsnachweise ablegen (§ 35a EStG)[3]

Checkliste für die Organisation

  • [ ] Gespräch mit der Mutter geführt, Wünsche notiert (Duschen im Sitzen? Rollator? Haare waschen?)
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid geprüft; falls nötig, Antrag bei der Pflegekasse gestellt
  • [ ] Rollen unter den Geschwistern verteilt (Gespräch, Anbieter, Anträge, Vor-Ort-Präsenz)
  • [ ] 2–3 Festpreisangebote verglichen, Leistungsverzeichnis geprüft
  • [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse gestellt vor Baubeginn
  • [ ] Zusage der Pflegekasse abgewartet, erst dann Vertrag unterschrieben
  • [ ] Klärung, ob der Vermieter zustimmen muss (bei Mietwohnung, § 554 BGB)
  • [ ] Ersatz-Duschmöglichkeit organisiert, Begleitung am Umbautag eingeteilt
  • [ ] Abnahmetermin gemeinsam mit der Mutter vereinbart
  • [ ] Rechnungen und Überweisungsnachweise für Steuer und Pflegekasse abgelegt

Fragen und Antworten

Meine Mutter will keinen Umbau – was können wir tun?

Erzwingen lässt sich nichts. Bewährt sind kleine Schritte: Haltegriffe, ein Duschhocker oder eine rutschfeste Matte verbessern die Situation sofort und gewöhnen an Veränderung. Der große Umbau bleibt als Option – oft öffnet sich die Tür, wenn die Mutter merkt, dass eine kleine Lösung ihren Alltag spürbar erleichtert. Auch eine neutrale Wohnberatungsstelle kann helfen.

Kann ich den Umbau bezahlen, ohne dass meine Mutter sich bevormundet fühlt?

Ja – am saubersten als Schenkung: Sie schenken der Mutter Geld, und sie bezahlt die Rechnung selbst. Dann bleiben Förderantrag und Vertrag in ihrer Hand, und das Geschenk ist nicht an Bedingungen geknüpft. Schenkungen von Kindern an Eltern sind bis 20.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren steuerfrei (Steuerklasse I, § 16 ErbStG).

Meine Mutter hat nur eine kleine Rente – was kostet sie der Umbau wirklich?

Bei einer Systemlösung unter 4.180 € deckt der Pflegekassen-Zuschuss (bei anerkanntem Pflegegrad) die vollen Kosten; die Mutter zahlt dann nur den Eigenanteil, wenn das Angebot teurer ist. Der Zuschuss ist nicht einkommensabhängig – eine kleine Rente ändert daran nichts.

Muss meine Mutter den Förderantrag selbst unterschreiben?

Ja, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Sie können den Antrag vollständig vorbereiten; unterschreiben muss die Mutter als Berechtigte. Mit einer Vorsorgevollmacht, die die Vermögenssorge umfasst, kann die bevollmächtigte Person in ihrem Namen handeln.

Wer ist am Umbautag bei meiner Mutter, wenn ich arbeite?

Planen Sie das früh ein: Geschwister, eine Nachbarin, ein Pflegedienst oder die Fachfirma selbst (viele bieten an, dass eine Person während der Arbeiten im Raum bleibt). Bei einer Systemlösung ist der Umbau oft an einem Tag erledigt – die Betreuung braucht es also nur für wenige Stunden.

Bodengleiche Dusche oder Systemlösung – was ist für meine Mutter besser?

Entscheidend ist die Mobilität: Wer selbstständig steht und nur eine niedrige Kante braucht, ist mit der günstigeren Systemlösung gut beraten. Wer dauerhaft mit Rollator duschen möchte, braucht die schwellenlose, bodengleiche Variante – die höheren Kosten lassen sich über Zuschuss und Kinderbeitrag tragen.

Meine Mutter wohnt zur Miete – darf sie das Bad überhaupt umbauen lassen?

Für bauliche Veränderungen braucht sie die Zustimmung des Vermieters. Mietende haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis von Umbauten, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen[4]; die Einzelheiten regeln Gesetz und Mietvertrag. Der Pflegekassen-Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum.

Wie verteilen wir die Aufgaben fair unter drei Geschwistern?

Ordnen Sie jede Aufgabe einer Person zu: Wer führt die Gespräche mit der Mutter, wer kontaktiert die Anbieter, wer kümmert sich um die Anträge, wer ist am Umbautag da? Das Geschwister, das die meiste Nähe leistet (etwa als regelmäßige Besucherin), sollte nicht automatisch auch die ganze Organisation tragen – Ausgleich schafft Respekt und beugt Konflikten vor.

Was, wenn meine Mutter das neue Bad selbst reinigen können muss?

Dann ist die Systemlösung mit ihren fugenarmen Paneelen oft die praktischere Wahl – sie lässt sich schneller und mit weniger Kraftaufwand wischen als großflächige Fliesen. Auch ein Duschkopf auf einer Halterung in Griffhöhe und ein abziehbarer Wischer gehören zu den kleinen Entscheidungen, die den Alltag erleichtern.

Gibt es Hilfsmittel, die schon vor dem Umbau helfen?

Ja. Duschhocker, Haltegriffe und rutschfeste Matten entschärfen die gefährlichsten Situationen sofort. Solche Hilfsmittel kann die Krankenkasse nach § 33 SGB V[5] bezuschussen – die Krankenkasse übernimmt aber keinen baulichen Umbau; dafür ist die Pflegekasse zuständig (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI).

Wo Sie sich vertiefen können

Dieser Artikel behandelt die Organisation für die Mutter – die grundlegenden Fragen zu Gespräch, Ablauf und Finanzierung für beide Elternteile finden Sie in unserem Ratgeber Badumbau für Eltern organisieren. Wer den Umbau aus der Ferne plant, liest weiter im Ratgeber zur Organisation aus der Entfernung; wer den Eltern den Umbau schenken möchte, findet im Ratgeber Badumbau als Geschenk die steuerlichen und praktischen Grundlagen. Zu den Finanzierungsbausteinen informieren die Ratgeber zur Förderung und zum Badumbau steuerlich absetzen.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 554 BGB (Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 16 ErbStG (Freibeträge der Steuerklasse I, 20.000 € für Eltern): https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg/__16.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % / max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (vor Antragstellung Status prüfen): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Ablauf und Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidung über den Antrag binnen 25 Arbeitstagen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. § 554 BGB (Erlaubnisanspruch bei Umbauten für Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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