Badumbau für Eltern organisieren: Gespräch, Ablauf und Finanzierung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 19 Min. Lesezeit

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Gemeinsam planen: So gelingt der Badumbau in der Familie.

Wenn die Eltern älter werden, ist das Badezimmer oft der erste Ort, an dem der Alltag beschwerlich wird: Der Einstieg in die Badewanne wird zur Kraftprobe, das Sturzrisiko steigt. Viele Angehörige überlegen dann, das Bad der Eltern umbauen zu lassen – und wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Dieser Ratgeber aus unserer Reihe für Angehörige zeigt, wie Sie das Gespräch führen, den Umbau Schritt für Schritt organisieren und welche Kosten Pflegekasse, KfW und eigenes Budget übernehmen.

Sie organisieren das für Ihre Eltern? Hier gibt es die Beratung für Angehörige.

Das Gespräch mit den Eltern führen

Der schwierigste Schritt ist meist nicht der Handwerker, sondern das Gespräch. Viele ältere Menschen empfinden den Vorschlag eines Umbaus als Eingeständnis von Schwäche. Helfen können diese Ansätze:

  • Vom Gewinn her argumentieren: „Damit du länger selbstständig zu Hause wohnen kannst" statt „Das Bad ist zu gefährlich für dich".
  • Konkret machen: Bei einer Systemlösung bleibt die Stelle der Badewanne erhalten, nur die Wanne wird durch eine Dusche ersetzt. Das Bad sieht danach nicht fremd aus.
  • Zahlen nennen: Ein Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse nimmt vielen die Sorge vor den Kosten.
  • Gemeinsam entscheiden: Angebote gemeinsam ansehen, keine Alleingänge. Wer einbezogen wird, trägt die Entscheidung mit.

> Gesprächstipp: Fragen Sie nicht „Sollen wir umbauen?", sondern „Was wäre dir beim Duschen am wichtigsten?" – so kommen Bedürfnisse statt Widerstände auf den Tisch.

Geben Sie den Eltern Zeit. Ein Umbau ist eine Entscheidung für Jahre – wer sie überstürzt, erntet Widerstand. Oft hilft es, zunächst einen unverbindlichen Vor-Ort-Termin einer Fachfirma anzubieten: Die Eltern erleben das Gespräch als Information, nicht als Beschluss. Auch eine neutrale Wohnberatungsstelle kann einbezogen werden; sie berät kostenlos oder kostengünstig und nimmt dem Gespräch die familiäre Schärfe.

Ein bewährter Gesprächsablauf in vier Schritten:

  1. Anlass nennen, ohne zu werten: Beschreiben Sie, was Sie beobachtet haben („Ich mache mir Sorgen, wenn du in die Wanne steigst"), nicht was den Eltern fehlt.
  2. Fragen statt fordern: „Was wäre dir beim Duschen am wichtigsten?" – die Antwort zeigt, wo der Umbau ansetzen sollte.
  3. Eine konkrete Möglichkeit vorstellen: Ein Prospekt oder ein Termin bei einer Fachfirma macht den Umbau greifbar.
  4. Entscheidung offenlassen: Legen Sie keinen Termin fest, sondern lassen Sie den Vorschlag wirken. Ein Folgetermin in ein bis zwei Wochen gibt Raum.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Umbau?

Ein Umbau lässt sich selten „mal eben" planen – die Frage nach dem Zeitpunkt gehört deshalb früh auf den Tisch. Die folgende Übersicht hilft, die eigene Situation einzuordnen (Richtwerte, keine Garantien):

Situation Empfehlung Warum
Sturz oder Beinahe-Sturz im BadZügig planen, Förderantrag parallel zur Reha-Phase stellenDer Bedarf ist ärztlich dokumentiert – ein Attest stützt den Antrag; die Reha-Zeit lässt sich für die Planung nutzen
Eltern gesundheitlich stabil, aber unsicher beim Wannen-EinstiegFrüh ansprechen, Umbau oder Nachrüstung erwägenPrävention ist günstiger als die Reparatur nach einem Sturz; wer früh plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen
Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt steht bevorNach der Entlassung planen, nicht während der akuten PhaseDie Entscheidung braucht Ruhe; ein Umbau mitten in der Krise überfordert alle Beteiligten
Eltern lehnen den Umbau abErst kleine Schritte (Haltegriffe, Duschhocker), Umbau als Option offenlassenErzwungene Umbauten scheitern an fehlender Akzeptanz – kleine Lösungen bauen Vertrauen auf
Hausverkauf oder Umzug ist absehbarNutzen und Kosten sorgfältig abwägenEin barrierereduziertes Bad kann den Wert und die Vermietbarkeit der Immobilie stützen – ob sich die Investition lohnt, hängt vom Zeithorizont ab

Nach einem Sturz: Der richtige Zeitpunkt für den Umbau

Häufig ist ein Sturz – oder ein Beinahe-Sturz – der Auslöser für die Umbauplanung. Nach einem Krankenhausaufenthalt folgt meist eine Reha-Phase, in der die Wohnung ohnehin angepasst werden muss. In dieser Zeit lohnt sich der Umbau besonders, weil der Bedarf ärztlich dokumentiert ist: Ein Attest unterstützt den Förderantrag bei der Pflegekasse.

Überstürzen sollten Sie den Umbau dennoch nicht – die Eltern müssen die Entscheidung mittragen. Für die Übergangszeit helfen kleine Lösungen: Duschhocker, Haltegriffe oder ein Wannenlifter reduzieren das Sturzrisiko, bis die neue Dusche steht.

Typische Ausgangslage und Fallbeispiel

Die typische Ausgangslage: Die Eltern sind Ende 70 oder älter, ein Sturz oder Beinahe-Sturz im Bad hat stattgefunden, und die Angehörigen – oft selbst in Beruf und Familie eingespannt, manchmal Hunderte Kilometer entfernt – fragen sich, wie sie den Umbau organisieren sollen. Häufig fehlt nicht der Wille, sondern ein Fahrplan.

Fallbeispiel (Beispielwerte): Der Vater, 79 Jahre, Pflegegrad 2, wohnt mit der Mutter im eigenen Haus. Die Tochter lebt 250 km entfernt. Sie ruft drei Anbieter an, einer vereinbart einen Vor-Ort-Termin mit der Mutter und schickt das Angebot per E-Mail. Den Förderantrag bei der Pflegekasse bereitet die Tochter vor; unterschreiben muss der Vater als Berechtigter. Die Zusage kommt nach drei Wochen. Der Umbau als Systemlösung dauert einen Tag und kostet 4.500 € (Festpreis); der Zuschuss deckt bis zu 4.180 €[1], der Eigenanteil liegt bei 320 €. Die Abnahme machen Tochter und Eltern gemeinsam. (Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel; die tatsächlichen Kosten hängen von Bad, Leistungsumfang und Anbieter ab.)

Drei Beispielrechnungen: Was der Umbau wirklich kostet

Die folgenden Rechnungen zeigen, wie sich Zuschuss, Kredit und Eigenanteil bei typischen Konstellationen zusammensetzen. Alle Beträge sind Richtwerte – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma, die Zuschusshöhe entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Beispiel A: Systemlösung mit einem Pflegegrad

Position Betrag
Umbau als Systemlösung (Festpreis)4.000 €
Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)− 4.000 €
Eigenanteil0 €

Der Zuschuss ist auf 4.180 €[1] gedeckelt; bei Kosten unter dieser Grenze übernimmt er den vollen Betrag. Voraussetzung ist der Antrag vor Baubeginn.

Beispiel B: bodengleiche, geflieste Dusche mit einem Pflegegrad

Position Betrag
Umbau bodengleich, gefliest (Festpreis)7.500 €
Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)− 4.180 €
Restbetrag3.320 €
KfW-Kredit 159 (Richtwert: Laufzeit 10 Jahre, tagesaktueller Zinssatz laut kfw.de)monatliche Rate ca. 30–35 €

Beispiel C: zwei Pflegebedürftige im Haushalt

Position Betrag
Umbau als Systemlösung (Festpreis)4.500 €
Zuschuss Pflegekasse (bis 4.180 € je berechtigter Person, hier zwei)− 4.500 €
Eigenanteil0 €

Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Person zuschießen – bei bis zu vier Berechtigten insgesamt bis zu 16.720 €[1] je Maßnahme. Ob weitere Anpassungen im Haushalt in dieselbe Maßnahme fallen, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall; fragen Sie bei der Antragstellung gezielt danach.

Der Ablauf in 5 Schritten

  1. Beratung und Angebot: Eine Fachfirma für Badumbau kommt vorbei, misst das Bad und erstellt ein Festpreisangebot. Vergleichen Sie 2–3 Angebote und achten Sie auf Leistungsverzeichnis, Gewährleistung und Zahlungsplan. Lassen Sie sich die Positionen Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen schriftlich bestätigen – diese Punkte fehlen in Pauschalangeboten am häufigsten.
  2. Förderantrag stellen – vor Baubeginn: Liegt ein Pflegegrad vor, beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse. Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden – das ist der häufigste Ablehnungsgrund[1]. Auch ein geplanter KfW-Kredit wird vor Baubeginn beantragt.
  3. Zusage abwarten: Die Pflegekasse bestätigt die Förderfähigkeit schriftlich. Erst danach beginnt der Umbau. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen – planen Sie sie fest ein.
  4. Umbau durchführen: Bei Systemlösungen ist der Umbau oft an einem Tag erledigt; bodengleiche, geflieste Duschen dauern mehrere Tage. Klären Sie vorab die Ersatz-Duschmöglichkeit für die Bauzeit.
  5. Abnahme und Rechnungen: Prüfen Sie das Ergebnis gemeinsam, dokumentieren Sie Mängel und reichen Sie die Rechnungen zur Auszahlung ein. Die Erstattung der Pflegekasse erfolgt nachträglich auf Basis der eingereichten Belege.

Zeitplan: Wer macht was in welcher Woche?

Vom ersten Anruf bis zur fertigen Dusche vergehen meist vier bis acht Wochen. Ein realistischer Ablauf sieht so aus (Richtwerte):

Woche Schritt Wer
1Gespräch führen, Bedarf klären, Pflegegrad-Bescheid prüfenEltern und Angehörige
1–22–3 Anbieter anfragen, Vor-Ort-Termine vereinbarenAngehörige (telefonisch vorfiltern)
2–3Angebote vergleichen, Förderantrag bei der Pflegekasse stellen – vor BaubeginnAngehörige bereiten vor, berechtigte Person unterschreibt
3–6Zusage der Pflegekasse abwarten; falls nötig, KfW-Kredit über die Hausbank klärenPflegekasse, Bank
6Vertrag mit der Fachfirma erst nach Zusage unterschreibenEltern
7Umbau (Systemlösung oft 1 Tag, gefliest mehrere Tage)Fachfirma
8Abnahme, Rechnungen einreichen, Zuschuss auszahlen lassenEltern, Angehörige

Den Umbau aus der Ferne organisieren

Wenn Sie nicht am Ort der Eltern wohnen, ist etwas mehr Koordination nötig – machbar ist es trotzdem:

  • Anbieter telefonisch vorfiltern: Fragen Sie nach Vor-Ort-Termin, Festpreis mit Leistungsverzeichnis und Erfahrung mit Bädern für Senioren. So bleiben am Ende zwei bis drei Firmen, die sich lohnen.
  • Vor-Ort-Termin mit den Eltern koordinieren: Die Eltern müssen nicht verhandeln – der Termin dient dem Vermessen und Besichtigen. Lassen Sie sich das Angebot anschließend per E-Mail zusenden.
  • Fotos und Videos nutzen: Viele Anbieter erstellen anhand von Fotos eine erste Einschätzung. Die verbindliche Kalkulation folgt nach dem Vor-Ort-Termin. Lassen Sie sich vom Anbieter auch Fotos von Referenzbädern zeigen – das macht die spätere Entscheidung einfacher.
  • Anträge vorbereiten: Den Förderantrag bei der Pflegekasse können Sie vorbereiten; unterschreiben muss die berechtigte Person. Klären Sie frühzeitig, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung vorliegt – damit können Vertrauenspersonen Angelegenheiten im Namen der Eltern regeln. Lassen Sie sich zur Einrichtung einer Vollmacht bei Bedarf beraten.
  • Digitalen Ordner anlegen: Sammeln Sie Angebote, Bescheide, Rechnungen und Fotos an einem Ort (etwa in einem geteilten Ordner) – so haben alle Beteiligten jederzeit den aktuellen Stand.
  • Abnahme per Videoanruf: Bei der Begehung können Sie per Videoanruf zugeschaltet werden – so sehen Sie die fertige Dusche live und können Fragen stellen.

Eine gemeinsame Terminliste mit allen Beteiligten (Eltern, Anbieter, Pflegekasse) hilft, den Überblick zu behalten – notieren Sie insbesondere das Datum der Antragstellung, denn danach richtet sich die Frist „vor Baubeginn".

Wer zahlt was?

Baustein Betrag / Konditionen Voraussetzung
Pflegekassen-Zuschussbis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €[1]anerkannter Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"bis 50.000 €[2] je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahrekein Pflegegrad nötig, Antrag über die Hausbank (kfw.de/159)
KfW-Zuschuss 455-Bseit 31.07.2026 gestoppt[3], 2026er-Mittel ausgeschöpft (Stand: September 2026) – keine neuen Anträge; offene Alternative: KfW-Kredit 159[2]
NRW.BANK (nur Nordrhein-Westfalen)zinsgünstige Darlehen für barrierereduzierenden Umbau, u. a. „Altersgerecht Umbauen – Kredit" und NRW.BANK.Gebäudesanierung (2.500–150.000 €)Wohnung in NRW, Antrag über die Hausbank; Konditionen aktuell prüfen (nrwbank.de)
Steuerermäßigung (§ 35a Abs. 3 EStG)20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €[4] je JahrRechnung und Überweisung; nicht kombinierbar mit dem KfW-Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme
EigenanteilRestbetrag aus eigenem Budget oder Ratenzahlung

Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 nicht mehr beantragbar[3], weil die Bundesmittel für 2026 ausgeschöpft sind (Stand: September 2026). Als Ergänzung zum Pflegekassen-Zuschuss bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159[2] – er kann auch ohne Pflegegrad beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen kommt ergänzend die NRW.BANK in Betracht: zinsgünstige Darlehen für den barrierereduzierenden Umbau, beantragt über die Hausbank (Quelle: nrwbank.de). Wer den Umbau mit eigenen Mitteln zahlt, kann die Arbeitskosten unter Umständen über die Steuererklärung geltend machen (§ 35a Abs. 3 EStG)[4] – Details dazu im Ratgeber Badumbau steuerlich absetzen.

Kosten im Detail

Die Preise für einen Umbau von der Badewanne zur Dusche schwanken stark. Als Marktorientierung inklusive Montage gelten (Quellen siehe Abschnitt Quellen):

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung (Duschtasse, Paneele, Duschabtrennung)ca. 3.000–6.500 €
Standard-Ausführung (gefliest)ca. 4.000–6.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €

Zu den reinen Umbaukosten kommen oft Positionen, die im ersten Angebot fehlen: Demontage und Entsorgung der alten Wanne (Richtwert ca. 250–500 €), Anpassung der Leitungen, Abdichtung (Richtwert ca. 150–400 €), neue Armaturen (Richtwert ca. 150–600 €) und gegebenenfalls Fliesenarbeiten. Fragen Sie Anbieter gezielt nach diesen Punkten und lassen Sie sich einen Festpreis mit Leistungsverzeichnis geben. Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € deckt einen Teil der Kosten – bei einer einfachen Systemlösung kann er den Eigenanteil sogar vollständig abdecken (Beispielrechnungen im Ratgeber Badumbau finanzieren).

Systemlösung oder gefliest? Die richtige Ausführung wählen

Nicht jede Ausführung passt zu jeder Situation. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede (Kostenrahmen als Richtwerte):

Kriterium Systemlösung (Duschtasse, Paneele) Geflieste Dusche (Standard) Bodengleich, gefliest
Kostenrahmenca. 3.000–6.500 €ca. 4.000–6.000 €ca. 5.000–8.000 €
Bauzeitoft 1 Tagmehrere Tagemehrere Tage
Barrierefreiheitniedrige Einstiegskante, je nach TasseStufe möglichschwellenlos, ideal bei Rollator oder Rollstuhl
Pflege und Reinigungfugenarm, leicht zu reinigenFliesenoptik wie gewohntFliesenoptik, größte Fugenfläche
Eignung bei unklarem Untergrundunkompliziertabhängig vom Untergrundaufwendig (Absenkung/Aufbau, Abdichtung)
Optikmodern, einheitlichklassischklassisch, hochwertig

Entscheidungshilfe: Wer Wert auf einen schnellen, preiswerten Umbau mit niedriger Einstiegsschwelle legt, ist mit einer Systemlösung gut beraten. Wer dauerhaft mit Rollator oder Rollstuhl duschen möchte, braucht eine schwellenlose, bodengleiche Dusche – die höheren Kosten lassen sich über den Zuschuss und einen Kredit verteilen (siehe Beispielrechnungen oben).

Ergänzende Maßnahmen für das sichere Bad

Nicht immer ist sofort ein Komplettumbau nötig – und auch nach dem Umbau gibt es sinnvolle Ergänzungen:

  • Haltegriffe an Dusche und WC erleichtern Aufstehen und Hinsetzen (Details im Ratgeber zu Haltegriffen im Bad).
  • Rutschfester Bodenbelag oder rutschhemmende Matten reduzieren die Sturzgefahr im Nassbereich.
  • Duschhocker oder Duschstuhl machen das Duschen im Sitzen möglich – solche Hilfsmittel kann die Krankenkasse nach § 33 SGB V[5] bezuschussen.
  • Wannenlifter sind eine Übergangslösung, wenn die Badewanne vorerst erhalten bleibt.

Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel, aber keinen baulichen Umbau – für den Zuschuss ist die Pflegekasse zuständig (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI).

Förderung Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad klären: Liegt ein anerkannter Pflegegrad 1–5 vor, ist der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] möglich. Fehlt der Pflegegrad, stellen Sie den Antrag formlos bei der Pflegekasse; sie entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[6], die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Der Antrag ist kostenlos.
  2. Angebot einholen: Der Kostenvoranschlag der Fachfirma ist die Grundlage des Förderantrags – er sollte die geplante Maßnahme klar beschreiben.
  3. Antrag vor Baubeginn stellen: Den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen. Unterschreiben muss die berechtigte Person – als Angehörige können Sie den Antrag vorbereiten, aber nicht an ihrer Stelle unterschreiben.
  4. Zusage abwarten: Erst nach schriftlicher Zusage den Umbau verbindlich beauftragen.
  5. Rechnungen einreichen: Nach dem Umbau die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen; die Erstattung erfolgt nachträglich.

Zusätzlich kann der KfW-Kredit 159[2] über die Hausbank beantragt werden – auch ohne Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026). Die Reihenfolge der Anträge und die Kombinationsregeln erklärt der Ratgeber Badumbau finanzieren im Detail.

Häufige Fehler

Fehler Folge Vermeidung
Den Umbau gegen den Willen der Eltern durchsetzenWiderstand, Ablehnung, KonflikteGemeinsam entscheiden, kleine Schritte vorschlagen
Förderantrag nach BaubeginnZuschuss entfälltAntrag vor Baubeginn stellen
Nur ein Angebot einholenÜberhöhte Kosten2–3 Festpreisangebote vergleichen
Leistungsverzeichnis nicht geprüftFehlende Positionen, NachträgeDemontage, Entsorgung, Abdichtung schriftlich fixieren
Zusage nicht abgewartetRisiko bei AblehnungErst nach Zusage Vertrag schließen
Keine Ersatz-DuschmöglichkeitProbleme bei längerer BauzeitVorher mit der Firma klären
Förderung der Länder übersehenEigenanteil unnötig hochRegionale Programme (z. B. NRW.BANK in NRW) prüfen
Rechnungen nicht für die Steuer aufbewahrtSteuervorteil geht verlorenRechnung und Überweisungsnachweis ablegen (§ 35a EStG)

Checkliste „Vor dem Umbau"

  • [ ] Pflegegrad-Bescheid liegt vor (falls nicht: Antrag bei der Pflegekasse prüfen, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst)
  • [ ] Geklärt, wer den Förderantrag unterschreibt (die pflegebedürftige Person selbst)
  • [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse gestellt vor Baubeginn
  • [ ] 2–3 Festpreisangebote verglichen, Leistungsverzeichnis geprüft
  • [ ] Klärung, ob der Vermieter zustimmen muss (bei Mietwohnung)
  • [ ] Regionale Förderung geprüft (z. B. NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen)
  • [ ] Ersatz-Duschmöglichkeit für die Umbauphase organisiert
  • [ ] Zuständigkeiten unter den Angehörigen verteilt (Anbieter-Kontakt, Anträge, Termine)
  • [ ] Termin mit den Eltern für die gemeinsame Abnahme vereinbart

Checkliste „Nach dem Umbau"

  • [ ] Abnahme gemeinsam mit den Eltern durchgehen (Wasserhähne, Brause, Abfluss, Türen, Glasabtrennungen, Fliesen und Fugen)
  • [ ] Mängel schriftlich mit Frist festhalten, Restarbeiten terminieren
  • [ ] Rechnungen bei der Pflegekasse zur Auszahlung des Zuschusses einreichen
  • [ ] KfW-Unterlagen (falls Kredit genutzt) bei der Hausbank einreichen
  • [ ] Rechnungen und Überweisungsnachweise für die Steuererklärung aufbewahren (§ 35a EStG)
  • [ ] Beleg für den Vermieter erstellen (bei Mietwohnung)

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Pflegegrad vorliegen, damit die Pflegekasse den Umbau bezuschusst?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] setzt einen anerkannten Pflegegrad 1–5 voraus. Auch Pflegegrad 1 reicht – die Höhe des Zuschusses hängt nicht von der Pflegegradstufe ab.

Kann ich den Umbau organisieren, wenn ich weit weg wohne?

Ja. Viele Anbieter planen den Umbau anhand von Fotos und einem Vor-Ort-Termin, den Sie mit den Eltern vereinbaren. Klären Sie telefonisch, wer den Termin koordiniert, und lassen Sie sich Angebote per E-Mail zusenden. Bei der Pflegekasse ist der Antrag formlos möglich – Sie können ihn auch in Vertretung vorbereiten, unterschreiben lassen muss die berechtigte Person.

Was passiert, wenn die Eltern den Umbau ablehnen?

Erzwingen lässt sich nichts. Bewährt hat sich, zunächst kleine Schritte vorzuschlagen (Haltegriffe, Duschstuhl, rutschfeste Matte) und den großen Umbau als Option zu lassen. Eine neutrale Beratung durch eine Wohnberatungsstelle kann helfen, Ängste abzubauen.

Gilt der Zuschuss auch, wenn das Bad der Eltern vermietet ist?

Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. In Mietwohnungen ist zusätzlich die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen nötig – Mietende haben nach § 554 BGB[7] einen Anspruch auf die Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen; die Einzelheiten regelt der Mietvertrag.

Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?

Der Antrag selbst ist kostenlos. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst löst keine Gebühren aus.

Wie teilen sich Geschwister die Organisation?

Verteilen Sie Zuständigkeiten klar: Wer kontaktiert die Anbieter, wer kümmert sich um die Anträge, wer ist am Umbautag vor Ort? Eine gemeinsame Notiz mit Terminen und Fristen – etwa die Frist „Antrag vor Baubeginn" – verhindert, dass wichtige Schritte liegen bleiben.

Kann die Pflegekasse den Antrag trotz Pflegegrad ablehnen?

Ja, das ist möglich – etwa wenn die Maßnahme aus Sicht der Pflegekasse nicht erforderlich oder unverhältnismäßig ist. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung; dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein Pflegestützpunkt berät dabei.

Wie lange dauert der Umbau insgesamt?

Vom ersten Anruf beim Anbieter bis zur fertigen Dusche vergehen meist vier bis acht Wochen. Die längste Zeit entfällt auf die Bearbeitung des Förderantrags; der eigentliche Umbau dauert bei einer Systemlösung einen Tag.

Kann ich als Angehöriger den KfW-Kredit beantragen?

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" richtet sich an Eigentümer und Mieter – Antragsteller ist die Person, die die Maßnahme durchführen lässt, in der Regel also die Eltern selbst. Als Angehörige können Sie die Unterlagen vorbereiten und den Termin bei der Hausbank begleiten; wer im Vertrag steht, klären Sie mit der Bank.

Wie spreche ich das Thema an, wenn ein Elternteil an Demenz erkrankt ist?

Kurze, konkrete Sätze und gewohnte Abläufe helfen. Stellen Sie den Umbau als Verbesserung des Alltags dar („Du kannst dich hier sicherer waschen") und binden Sie die Pflegeperson ein. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Pflegestützpunkt oder einer Wohnberatungsstelle unterstützen – die Fachberatung kennt auch die besondere Situation bei Demenz. Liegt eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung vor, kann die bevollmächtigte Person Anträge vorbereiten.

Was ist, wenn beide Eltern pflegebedürftig sind?

Dann kann der Zuschuss bis zu 4.180 € je berechtigter Person betragen – bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €[1] je Maßnahme. Jede pflegebedürftige Person stellt ihren eigenen Antrag; die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, wie die Maßnahmen zusammengefasst werden.

Lohnt sich der Umbau, wenn die Eltern das Haus bald verkaufen oder vermieten wollen?

Ein barrierereduziertes Bad erhöht die Attraktivität der Immobilie und kann den Wiederverkaufswert stützen. Ob sich die Investition rechnet, hängt vom Zeithorizont ab: Wer mehrere Jahre im Haus bleibt, profitiert von Komfort und Sicherheit; wer kurzfristig verkauft, sollte die Kosten gegen den erwarteten Wertzuwachs rechnen. Eine realistische Einschätzung eines örtlichen Maklers ist dabei ein Richtwert, keine Garantie.

Welche Unterlagen braucht die Pflegekasse für den Antrag?

Der Antrag ist formlos möglich. Üblich sind: der ausgefüllte Antrag (Formular der Pflegekasse oder formloses Schreiben), der Kostenvoranschlag der Fachfirma mit klarer Beschreibung der Maßnahme und – falls vorhanden – ein ärztliches Attest. Die Pflegekasse kann weitere Unterlagen anfordern; reichen Sie den Antrag auf jeden Fall vor Baubeginn ein.

Wo Sie sich vertiefen können

Dieser Artikel gibt den Überblick über Organisation und Finanzierung für Angehörige – weitere Hilfen finden Sie auf unserer Seite für Angehörige. Wenn Sie konkrete Lösungen planen: Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen finden Sie im Ratgeber zum sicheren Bad für Senioren, zur Nachrüstung von Haltegriffen und zur Entscheidung Badewanne mit Einstiegstür oder Duschumbau. Auch der Zuschuss der Pflegekasse wird in unserem Ratgeber zur Förderung ausführlich erklärt.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % / max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €, Laufzeit bis 30 Jahre): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • NRW.BANK, Produktseite „Altersgerecht Umbauen – Kredit" (barrierereduzierender Umbau, Badumbau): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Ablauf und Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % / max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen durch den Vermieter): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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