Badumbau aus der Ferne organisieren: Anbieter, Vollmacht und Abnahme ohne Vor-Ort-Termin (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Viele Angehörige leben Hunderte Kilometer von den Eltern entfernt – und genau dann passiert der Sturz, der alles verändert. Die Mutter liegt im Krankenhaus, das Bad ist nach der Entlassung das größte Risiko, und der Sohn, der den Umbau gerne organisieren würde, sitzt 600 Kilometer entfernt im Büro. Die gute Nachricht: Ein Badumbau lässt sich auch aus der Ferne sauber organisieren, wenn man die richtigen Werkzeuge nutzt und die wenigen Punkte kennt, die zwingend vor Ort passieren müssen. Dieser Ratgeber aus unserer Reihe für Angehörige zeigt, wie Sie Anbieter seriös auswählen, rechtlich sauber handeln, den Umbautag absichern und die Abnahme meistern – ohne einmal hinzufahren. Und wann sich die Anreise doch lohnt.

Sie organisieren das für Ihre Eltern? Hier gibt es die Beratung für Angehörige.

Das Prinzip: Fern-Koordination mit Vor-Ort-Ankern

Wer aus der Ferne organisiert, braucht ein klares Bild davon, welche Schritte wirklich vor Ort stattfinden müssen – das sind erstaunlich wenige:

Schritt Vor Ort nötig? Lösung aus der Ferne
Bedarf und Wünsche klärenneinTelefonat mit den Eltern, Fragen an Pflegeperson
Pflegegrad klärenneinAntrag bei der Pflegekasse, Begutachtung organisiert der Medizinische Dienst
Anbieter auswählenteilweiseTelefon-Vorauswahl, dann Vor-Ort-Termin der Firma bei den Eltern
Vermessung und Angebotja (durch die Firma)Termin mit den Eltern koordinieren, Angebot per E-Mail anfordern
FörderantragneinFormlos vorbereiten, Eltern bzw. Bevollmächtigte unterschreiben
Umbautagja (durch die Firma)Vor-Ort-Partner, Schlüsselregelung, Erreichbarkeit per Telefon
Abnahmeja (durch die Firma + Eltern)Abnahmeprotokoll, Fotos, Videoanruf
Rechnungen und BelegeneinDigitaler Ordner, Postweiterleitung

Die Kunst liegt in der Koordination: Sie sind der Projektleiter, der von außen steuert – die Eltern bleiben die Entscheider, die Fachfirma arbeitet vor Ort, und eine dritte Person (Nachbarin, Freundin, ambulanter Dienst, ortsnahes Geschwister) übernimmt die Aufgaben, die physische Präsenz brauchen. Wo es diese dritte Person nicht gibt, muss die Fachfirma mehr Verantwortung übernehmen – das ist möglich, verlangt aber einen präziseren Vertrag.

Anbieter auswählen: Woran Sie seriöse Firmen erkennen

Die Anbieterauswahl ist aus der Ferne der wichtigste Qualitätshebel – und der Ort, an dem die meisten Fehler passieren. Ein bewährtes Vorgehen in vier Stufen:

  1. Telefonisch vorfiltern: Rufen Sie drei bis fünf Firmen an und stellen Sie dieselben Fragen: Kommen Sie für ein Angebot vor Ort? Arbeiten Sie mit Festpreis und Leistungsverzeichnis? Wie viele Senioren-Bäder bauen Sie im Jahr? Können Sie Referenzen nennen? Wer diese Fragen ausweichend beantwortet oder „ohne Besichtigung am Telefon" einen Preis nennt, scheidet aus.
  2. Den Vor-Ort-Termin koordinieren: Die Firma besichtigt das Bad bei den Eltern – die Eltern müssen dabei nicht verhandeln, nur Türen öffnen und Fragen beantworten. Bereiten Sie die Eltern darauf vor, dass der Termin der Vermessung dient, und lassen Sie sich das Angebot anschließend schriftlich per E-Mail zusenden.
  3. Angebote vergleichen: Achten Sie auf ein Leistungsverzeichnis, das Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen und die Ersatz-Duschmöglichkeit ausweist – fehlende Positionen sind die klassische Quelle für Nachträge. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein; die Preisspanne ist bei Bädern regelmäßig groß.
  4. Referenzen prüfen: Fragen Sie nach zwei, drei umgesetzten Projekten in der Region und rufen Sie an, wenn möglich. Auch Fotos von Referenzbädern – die Sie sich zusenden lassen – zeigen, ob die Firma Senioren-Bäder tatsächlich baut oder nur bewirbt.

Zwei Warnsignale gelten aus der Ferne besonders: eine Firma, die eine Anzahlung vor Vertragsschluss oder die volle Zahlung im Voraus verlangt, und ein „Schnäppchenangebot", das deutlich unter den üblichen Marktpreisen liegt (Orientierung: Systemlösungen ca. 3.000–6.500 €, bodengleiche, geflieste Duschen ca. 5.000–8.000 €). Seriöse Betriebe arbeiten mit Abschlagszahlungen nach Leistungsstand und Schlusszahlung nach Abnahme.

Rechtlicher Rahmen: Vollmacht, Vertrag, Anträge

Wer für die Eltern handelt, braucht eine klare rechtliche Grundlage. Drei Instrumente sind zu unterscheiden:

  • Vorsorgevollmacht: Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten zu handeln. Für die Organisation des Badumbaus ist die Vollmacht für Vermögenssorge zentral: Mit ihr können Sie den Handwerkervertrag im Namen der Eltern abschließen, vom Konto der Eltern zahlen und bei der Pflegekasse Anträge vorbereiten. Wichtig: Die Vollmacht muss die Eltern wollen – sie wird zu Lebzeiten erteilt und kann widerrufen werden. Lassen Sie sich zur Einrichtung einer Vollmacht bei Bedarf beraten (etwa bei einer Betreuungsbehörde oder einem Notar); eine beglaubigte Kopie erleichtert die Arbeit mit Banken und Behörden erheblich.
  • Rechtliche Betreuung: Wer keine Vollmacht hat und nicht mehr selbst entscheiden kann, erhält auf Antrag eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht. Sie ist der Weg, wenn die Eltern bereits urteilsunfähig sind – sie dauert aber und sollte nicht der Normalfall für einen geplanten Umbau sein.
  • Der Förderantrag: Den Antrag auf den Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €[1]) können Sie vorbereiten und mit Vollmacht auch stellen – ohne Vollmacht unterschreibt die pflegebedürftige Person selbst. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse sein; klären Sie früh, auf welchem Weg Ihre Pflegekasse Unterlagen annimmt (Brief, Portal, E-Mail), damit nichts in der Distanz hängen bleibt.

Ein praktischer Hinweis für die Vertragsgestaltung: Vereinbaren Sie im Handwerkervertrag schriftlich, dass die Schlusszahlung erst nach gemeinsamer Abnahme erfolgt und dass Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen sind. Bei Bauleistungen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist fünf Jahre (§ 634a BGB)[2] – Sie müssen nicht vor Ort sein, um sich darauf zu berufen, aber Sie müssen Mängel schriftlich und mit Frist reklamieren.

Der Umbautag: Wer ist bei den Eltern, wer hat den Schlüssel?

Der Umbautag ist der Punkt, an dem sich Fern-Organisation am deutlichsten von der Organisation vor Ort unterscheidet. Drei Fragen müssen vorher beantwortet sein:

  1. Wer ist bei den Eltern? Wenn die Mutter nicht allein in der Wohnung bleiben soll, brauchen Sie eine Person vor Ort: Nachbarin, Freundin, ortsnahes Geschwister, ambulanter Pflegedienst oder – bei manchen Systemanbietern – eine Begleitung durch die Firma selbst. Bei einer Systemlösung ist der Umbau oft an einem Tag erledigt; bei gefliesten Duschen dauert er mehrere Tage, dann ist die Betreuungsfrage größer.
  2. Wie kommen die Handwerker in die Wohnung? Klären Sie die Schlüsselübergabe schriftlich: Wer übergibt wann welchen Schlüssel, und wer bekommt ihn zurück? Wenn die Firma den Schlüssel selbst erhält, sollte das im Vertrag stehen – ebenso, dass nach Abschluss alle Schlüssel zurückgegeben werden.
  3. Wo duschen die Eltern während der Bauzeit? Bei mehrtägigen Umbauten brauchen die Eltern eine Ersatz-Duschmöglichkeit – bei Nachbarn, in der Wohnung eines Geschwisters oder durch eine provisorische Lösung. Fragen Sie die Firma vor Vertragsschluss, was üblich ist.

Am Umbautag selbst gilt: Halten Sie Ihr Telefon frei und bitten Sie die Firma, Sie bei Problemen direkt anzurufen. Viele Betriebe schicken während der Arbeiten Fotos – bitten Sie aktiv darum, wenn es nicht angeboten wird. Ein kurzer Videoanruf am Mittag zeigt Ihnen den Fortschritt und den Eltern, dass jemand die Aufsicht führt, auch wenn niemand im Flur sitzt.

Die Abnahme aus der Ferne: Protokoll, Fotos, Video

Die Abnahme ist der Moment, in dem Qualität gesichert wird – und sie ist aus der Ferne gut machbar, wenn Sie strukturiert vorgehen:

  1. Vorab-Liste schicken: Geben Sie den Eltern (oder der Vor-Ort-Person) eine kurze Liste mit: Wasserhähne und Brause auf Funktion prüfen, Abfluss testen, Türen und Glasabtrennungen auf Kratzer, Fliesen und Fugen auf Risse, Abdichtungen an den Übergängen ansehen, Reste und Bauschutt kontrollieren.
  2. Videoanruf bei der Begehung: Lassen Sie sich per Video durch das Bad führen, während die Vor-Ort-Person die Punkte der Liste abarbeitet. So sehen Sie die fertige Dusche live und können nachfragen.
  3. Fotos vom Anbieter anfordern: Die Firma soll die fertigen Bereiche fotografieren (Dusche, Ablauf, Abdichtungsübergänge, Armaturen) – das Dokument gehört zu Ihren Unterlagen.
  4. Mängel schriftlich festhalten: Was auffällt, geht mit Frist und Fotonachweis schriftlich an die Firma – per E-Mail, damit Sie einen Beleg haben. Erst nach der behobenen Mängelrüge fließt die Schlusszahlung.
  5. Abnahmeprotokoll unterschreiben lassen: Die Eltern oder die bevollmächtigte Person bestätigen die Abnahme schriftlich – halten Sie fest, dass die Schlusszahlung erst nach Mängelbeseitigung fällig wird, falls Restarbeiten offen sind.

Die Rechnungen reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung des Zuschusses ein – digital, per Post oder über das Portal, je nachdem, was Ihre Pflegekasse anbietet. Rechnung und Überweisungsbeleg wandern in den digitalen Ordner, denn die Arbeitskosten lassen sich steuerlich geltend machen (20 %, höchstens 1.200 € je Jahr, § 35a EStG[3] – Details im Ratgeber Badumbau steuerlich absetzen).

Kommunikation mit nicht-digital-affinen Eltern

Die größte praktische Hürde der Fern-Organisation ist selten die Technik des Umbaus, sondern die Kommunikation. Wenn die Eltern kein Smartphone bedienen, hilft ein einfaches System:

  • Ein fester Termin pro Woche: Ein Telefonat am selben Wochentag zur selben Zeit schafft Struktur – die Eltern wissen, wann „Projektbesprechung" ist, und sammeln ihre Fragen dafür.
  • Die Vor-Ort-Person als Brücke: Nachbarin oder Pflegedienst fotografieren auf Wunsch den Stand der Arbeiten und schicken die Bilder an Sie. Einmal eingerichtet, kostet das wenige Minuten pro Woche.
  • Ein Ordner vor Ort: Für Eltern, die Papier mögen: ein Klarordner mit den wichtigsten Dokumenten (Angebot, Zusage der Pflegekasse, Vertrag, Rechnung), der in der Wohnung bleibt. Sie führen parallel den digitalen Ordner – so haben beide Seiten den Überblick.
  • Kurze, konkrete Sprache: Vermeiden Sie am Telefon Fachbegriffe und lange Erklärungen. „Nächste Woche kommt der Herr Meier von der Firma und misst das Bad aus – er ruft vorher an" ist besser als eine Erörterung der Vor-Ort-Termin-Logistik.

Wenn mehrere Angehörige beteiligt sind, führt eine gemeinsame Notiz (etwa ein geteilter Kalender oder ein einfaches Dokument) alle Termine: Antragstellung, voraussichtliche Zusage, Umbautag, Abnahme. Das Datum der Antragstellung ist dabei der wichtigste Eintrag, denn daran hängt die Frist „Antrag vor Baubeginn".

Wann sich die Anreise doch lohnt

Ehrliche Einordnung: Fast alles ist aus der Ferne machbar, aber nicht alles ist aus der Ferne optimal. Eine Anreise lohnt sich in drei Situationen:

  1. Beim ersten Vor-Ort-Termin der Firma, wenn die Eltern unsicher sind oder die Entscheidung noch nicht gefallen ist. Ihre Anwesenheit macht aus einem Termin ein Familiengespräch und zeigt den Eltern, dass das Projekt ernst gemeint ist.
  2. Am Umbautag, wenn keine verlässliche Vor-Ort-Person verfügbar ist – insbesondere bei mehrtägigen Arbeiten mit älteren, gebrechlichen Eltern.
  3. Bei der Abnahme, wenn Sie Zweifel an der Qualität haben oder größere Restarbeiten zu erwarten sind. Eine Stunde vor Ort ersetzt dann viele Telefonate.

Wer nur einmal anreisen kann, wählt den Termin, der den größten Hebel hat – das ist in den meisten Fällen der erste Vor-Ort-Termin der Firma, weil dort die Weichen für Ausführung, Angebot und Vertrauen gestellt werden. Die Abnahme lässt sich danach gut per Video begleiten.

Fallbeispiel: Organisation über 600 Kilometer

Fallbeispiel (Beispielwerte): Die Mutter, 84 Jahre, Pflegegrad 2, lebt allein im eigenen Haus; die Tochter wohnt 600 km entfernt. Nach einem Sturz in der Badewanne organisiert die Tochter den Umbau aus der Distanz. Sie filtert vier Anbieter telefonisch, zwei bleiben übrig; eine Nachbarin, die der Mutter seit Jahren hilft, öffnet beim Vor-Ort-Termin die Tür und fotografiert das Bad für die Tochter. Beide Angebote kommen per E-Mail; die Tochter vergleicht die Leistungsverzeichnisse und wählt die Firma mit Festpreis inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung (6.900 € für eine bodengleiche, geflieste Dusche). Den Förderantrag bereitet sie vor, die Mutter unterschreibt; die Zusage der Pflegekasse (4.180 €[1]) kommt nach drei Wochen. Am Umbautag (zwei Tage) ist die Nachbarin morgens und abends da, die Tochter ist telefonisch erreichbar; die Firma schickt Fotos. Die Abnahme läuft per Videoanruf – die Tochter sieht die Dusche live, ein Kratzer an der Glasabtrennung wird dokumentiert und binnen zwei Wochen ausgetauscht. Restbetrag nach Zuschuss: 2.720 €, den die Tochter als Schenkung übernimmt (bis 20.000 € je Elternteil steuerfrei, § 16 ErbStG[4]). Einzige Anreise der Tochter: der erste Vor-Ort-Termin, an dem sie die Mutter begleitet. (Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel; Kosten und Zuschusshöhe entscheiden Angebot und Pflegekasse im Einzelfall.)

Checkliste: Badumbau aus der Ferne organisieren

  • [ ] Rollen geklärt: Fern-Koordinator, Entscheider (Eltern), Vor-Ort-Person
  • [ ] Vorsorgevollmacht geprüft oder eingerichtet (Vermögenssorge), beglaubigte Kopie bei der Bank hinterlegt
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid geprüft; falls nötig, Antrag bei der Pflegekasse gestellt
  • [ ] 3–5 Anbieter telefonisch vorgefiltert, 2–3 Vor-Ort-Termine koordiniert
  • [ ] Angebote mit Leistungsverzeichnis verglichen (Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen)
  • [ ] Förderantrag vor Baubeginn gestellt, Zusage abgewartet
  • [ ] Vertrag mit Abschlags- und Schlusszahlungsregelung geprüft
  • [ ] Umbautag abgesichert: Betreuung, Schlüsselregelung, Ersatz-Duschmöglichkeit
  • [ ] Abnahme vorbereitet: Liste, Videoanruf, Fotos, Mängel-Frist
  • [ ] Digitaler Ordner angelegt (Angebote, Bescheide, Rechnungen, Fotos)
  • [ ] Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht, Belege für die Steuer abgelegt

Häufig gestellte Fragen

Können wir den gesamten Umbau organisieren, ohne einmal hinzufahren?

Ja, fast alles ist aus der Ferne machbar: Anbieterauswahl per Telefon, Angebote per E-Mail, Förderantrag formlos, Abnahme per Video. Zwingend vor Ort sein muss nur die Fachfirma – und idealerweise eine Person, die den Eltern am Umbautag Gesellschaft leistet. Eine einmalige Anreise lohnt sich meist trotzdem: am besten zum ersten Vor-Ort-Termin der Firma.

Wie finden wir seriöse Anbieter, wenn wir niemanden vor Ort kennen?

Durch systematische Vorauswahl: telefonische Filterfragen (Vor-Ort-Termin, Festpreis, Referenzen), zwei bis drei Angebote mit Leistungsverzeichnis, Referenzprojekte in der Region. Warnsignale sind Vorauszahlungen, „Telefonpreise" ohne Besichtigung und Angebote weit unter Marktniveau. Empfehlungen können Nachbarn, Hausärzte, Pflegedienste oder der örtliche Pflegestützpunkt geben.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht in diesem Fall?

Mit einer Vollmacht für Vermögenssorge können Sie im Namen der Eltern den Handwerkervertrag schließen, vom Konto der Eltern zahlen und Anträge bei der Pflegekasse vorbereiten. Ohne Vollmacht unterschreiben die Eltern selbst – der Förderantrag gehört dann in ihre Hände, egal wie weit Sie entfernt wohnen. Die Vollmacht muss die Eltern wollen; sie kann jederzeit widerrufen werden.

Wer beaufsichtigt die Handwerker am Umbautag?

Bei einer Systemlösung (oft ein Tag) genügt meist eine Nachbarin oder ein Anruf zur Mittagszeit; bei mehrtägigen Arbeiten brauchen ältere Eltern eine verlässliche Betreuung oder eine Begleitung durch den ambulanten Dienst. Vereinbaren Sie mit der Firma, dass sie Sie bei Problemen direkt anruft und Fotos vom Fortschritt schickt.

Wie läuft die Abnahme, wenn wir nicht vor Ort sind?

Strukturiert per Video: Die Vor-Ort-Person geht mit dem Handy durch das Bad, Sie arbeiten eine vorbereitete Prüfliste ab (Wasserhähne, Abfluss, Türen, Glas, Fliesen, Fugen, Abdichtung). Fotos der Firma ergänzen die Dokumentation. Mängel reklamieren Sie schriftlich mit Frist – erst danach fließt die Schlusszahlung.

Kann die Pflegekasse aus der Ferne erreicht werden?

Ja. Viele Pflegekassen nehmen den formlosen Antrag per Post, E-Mail oder über ein Portal an – fragen Sie vorab nach den Übermittlungswegen, damit nichts liegen bleibt. Wichtig ist nur das Datum: Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse sein, sonst entfällt der Zuschuss.

Unsere Eltern sind nicht digitalaffin – wie organisieren wir das?

Über Personen statt Apps: ein fester wöchentlicher Telefontermin, eine Vor-Ort-Person, die fotografiert und weiterleitet, und ein Papierordner in der Wohnung der Eltern. Sie führen den digitalen Ordner parallel. Komplexer wird es nur, wenn niemand vor Ort als Brücke fungiert – dann hilft der Pflegedienst oder eine Nachbarschaftshilfe.

Was tun wir, wenn nach unserer Abreise etwas kaputtgeht?

Zuerst schriftlich reklamieren: Mängel mit Fotos und Frist per E-Mail an die Firma. Bei Bauleistungen gilt eine gesetzliche Gewährleistung von fünf Jahren (§ 634a BGB)[2] – die Firma muss nachbessern. Kommt sie dem nicht nach, setzen Sie eine letzte Frist und holen sich rechtliche Unterstützung; die Handwerkerkammer vermittelt in vielen Fällen. Die Schlusszahlung sollten Sie erst nach behobenen Mängeln freigeben – danach ist die Verhandlungsposition schwächer.

Brauchen wir eine Person vor Ort mit Vollmacht?

Für die Organisation nicht zwingend: Der Fern-Koordinator kann die Vollmacht haben und per Telefon, E-Mail und Post handeln. Vor Ort braucht es nur jemanden, der Türen öffnet, Fotos macht und den Eltern beisteht – das kann auch eine Nachbarin ohne Vollmacht sein. Nur wer im Namen der Eltern Verträge schließt oder über ihr Konto verfügt, braucht die Vollmacht.

Zahlt die Pflegekasse auch, wenn das Kind den Antrag stellt?

Der Zuschuss steht der pflegebedürftigen Person zu – der Antrag läuft auf ihren Namen. Mit Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person den Antrag für sie stellen und die Auszahlung entgegennehmen; ohne Vollmacht unterschreibt die berechtigte Person selbst. Der Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI) ist nicht davon abhängig, wer die restlichen Kosten trägt.

Wo Sie sich vertiefen können

Dieser Ratgeber behandelt die Organisation aus der Distanz – die grundlegenden Abläufe für beide Elternteile finden Sie in unserem Ratgeber Badumbau für Eltern organisieren. Ergänzend helfen die Ratgeber zur Förderung, zur Finanzierung und zum Badumbau steuerlich absetzen; wer das Bad der Eltern aus der Ferne absichern will, findet im Ratgeber zum sicheren Bad für Senioren die passenden Maßnahmen.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • § 634a BGB (Verjährung der Gewährleistung bei Bauarbeiten, 5 Jahre): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % / max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 16 ErbStG (Freibeträge der Steuerklasse I, 20.000 € für Eltern): https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg/__16.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (seit dem 31.07.2026 keine neuen Anträge, 2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Ablauf und Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 634a BGB (Verjährung der Gewährleistung bei Bauleistungen, 5 Jahre): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Arbeitslohns, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. § 16 ErbStG (Freibetrag bei Schenkungen an Eltern, 20.000 €): https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg/__16.html

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