Förderung Badumbau 2026: Alle Fristen im Überblick (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Förderung für den Badumbau ist eine Sache der Reihenfolge – und der Fristen. Der wichtigste Satz dieses Ratgebers steht deshalb am Anfang: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse, auch wenn der Bedarf eindeutig ist. Daneben gibt es weitere Fristen, die oft übersehen werden: die Entscheidungsfristen der Pflegekasse, die Widerspruchsfrist nach einer Ablehnung, der Antragsstopp bei der KfW und die Steuererklärung für die Handwerkerleistungen. Dieser Beitrag sammelt alle Fristen an einer Stelle – mit Quellen, einer Übersichtstabelle und einem konkreten Zeitplan. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Beitrag „Förderung für den Badumbau beantragen“.

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Die Fristen im Überblick

Frist Wo gilt sie? Was passiert bei Versäumnis?
Antrag vor BaubeginnPflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Ablehnung – Maßnahme ist nicht förderfähig
Antrag vor MaßnahmenbeginnKfW-Kredit 159keine Bewilligung
Entscheidung über Pflegegrad-AntragPflegekassespätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang[1] (§ 18c Abs. 1 SGB XI); sonst 70 €[1] je begonnener Woche Verzögerung
Zusage abwartenPflegekassebei Baubeginn vor Bewilligung trägt der Antragsteller das Risiko
Widerspruch innerhalb von 1 Monat[2]Pflegekasse, KfWBescheid wird bestandskräftig
Rechnungen nach Abschluss einreichenPflegekassekeine Auszahlung des Zuschusses; Ansprüche verjähren nach § 45 SGB I in 4 Jahren[3]
Steuererklärung für das Jahr der ZahlungFinanzamt (§ 35a EStG)Steuerermäßigung verfällt für dieses Jahr

Die Widerspruchsfrist von 1 Monat[2] ergibt sich aus § 36 SGB X. Quelle: gesetze-im-internet.de.

Frist 1: Antrag vor Baubeginn – die wichtigste Frist überhaupt

Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis zu 4.180 € je Maßnahme[4], bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[4]) setzt voraus, dass der Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingegangen ist. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de.

Was zählt als Baubeginn? In der Praxis ist der Beginn der ersten Handwerkerleistung entscheidend – nicht die Beratung, nicht das Einholen von Angeboten. Wer unsicher ist, ob eine einzelne Vorleistung (etwa die Demontage der alten Wanne) den Förderanspruch gefährdet, sollte die Reihenfolge sicherheitshalber einhalten: erst Antrag, dann Bau. Die Pflegekasse kann im Einzelfall Auskunft geben, was sie als Beginn der Maßnahme wertet.

Konsequenz: Der Zuschuss wird nicht rückwirkend gezahlt. Auch wer nach dem Umbau einen Pflegegrad erhält, kann für die bereits umgesetzte Maßnahme nichts mehr beantragen. Planen Sie deshalb in dieser Reihenfolge: Pflegegrad klären, Angebote einholen, Antrag stellen, Zusage abwarten, bauen.

Frist 2: Entscheidung der Pflegekasse – 25 Arbeitstage beim Pflegegrad

Für den Antrag auf Pflegegrad gilt eine gesetzliche Entscheidungsfrist: Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags[1] schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Hält sie die Frist nicht ein, muss sie dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 €[1] zahlen – außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Quellen: § 18c SGB XI, sozialgesetzbuch-sgb.de; Verbraucherzentrale, „Fristen bei der Pflegekasse“.

Für den Zuschussantrag zum Badumbau selbst gibt es keine so eng gefasste gesetzliche Frist; in der Praxis liegt die Bearbeitungszeit bei etwa zwei bis sechs Wochen. Beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung der Wohnsituation, verlängert sich die Entscheidungsfrist auf fünf Wochen. Quelle: pflegewaechter.de, Ratgeber „Altersgerechter Badumbau“.

Konsequenz: Rechnen Sie mit sechs bis zehn Wochen Vorlauf vom Pflegegrad-Antrag bis zur Zusage – und beginnen Sie erst danach mit dem Umbau.

Frist 3: Zusage abwarten – kein Baubeginn vor der Bewilligung

Es ist nicht ausdrücklich verboten, vor der Bewilligung zu beginnen – aber es ist riskant. Wer ohne Zusage baut, trägt das volle Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben, falls die Kasse die Notwendigkeit anders einschätzt. Quelle: senioren-wegweiser-online.de, „Badumbau: Zuschuss von der Pflegekasse“. Die schriftliche Bewilligung ist deshalb der Startschuss für die Bauarbeiten.

Frist 4: Widerspruch – 1 Monat nach Bescheid

Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab oder kürzt sie den Zuschuss, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe[2] Widerspruch einlegen (§ 36 SGB X). Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig – der Anspruch ist dann endgültig verloren. Häufige Ablehnungsgründe wie der verspätete Antrag oder eine unzureichende Begründung lassen sich im Widerspruchsverfahren oft korrigieren. Die Vorgehensweise im Detail: Widerspruch bei der Pflegekasse: So wehren Sie sich gegen die Ablehnung (2026).

Frist 5: Rechnungen einreichen – nach Abschluss der Maßnahme

Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen samt Zahlungsnachweisen bei der Pflegekasse ein; die Auszahlung erfolgt nachträglich auf Ihr Konto (oder auf Wunsch direkt an den Handwerksbetrieb). Quellen: pflegewaechter.de, seniorbad.de. Eine gesetzliche Ausschlussfrist für die Einreichung gibt es nicht – aber zwei Gründe, zügig zu sein:

  • Ohne Einreichung gibt es keine Auszahlung.
  • Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Jahres[3], in dem sie entstanden sind. Quelle: § 45 SGB I, gesetze-im-internet.de.

Frist 6: KfW – Zuschuss 455-B gestoppt, Kredit 159 vor Maßnahmenbeginn

Der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5], weil die 2026er-Fördermittel ausgeschöpft sind (Stand: September 2026); neue Anträge werden nicht mehr angenommen, eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich. Wer das Programm in seine Finanzierung einplant, setzt besser auf den weiterhin offenen KfW-Kredit 159. Quelle: kfw.de, News-Meldung vom 31.07.2026.

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[6]) läuft dagegen weiter. Er wird über die Hausbank beantragt – und auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Pflegegrad ist für den Kredit nicht nötig. Quelle: kfw.de, Produktseite Kredit 159.

Frist 7: Steuer – § 35a EStG für das Jahr der Zahlung

Für ungeförderte Anteile der Handwerkerleistungen kommt die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr[7]. Voraussetzungen: Die Rechnung weist Arbeitslohn und Material getrennt aus, die Zahlung erfolgte unbar, und die Steuererklärung für das Jahr der Zahlung wird fristgerecht abgegeben – in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres. Wer diese Erklärung verpasst, verliert die Ermäßigung für dieses Jahr. Wichtig: Für Maßnahmen, die mit einem steuerfreien Zuschuss gefördert wurden, greift die Ermäßigung in der Regel nicht (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Quellen: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de; BMF-Hinweise zur Abgabefrist.

Der Zeitplan: So planen Sie den Ablauf

Zeitpunkt Schritt Dauer
Monat 0Pflegegrad-Antrag stellen (falls nötig)Entscheidung in max. 25 Arbeitstagen[1] (§ 18c Abs. 1 SGB XI)
Monat 0–1Zwei bis drei Festpreisangebote einholen2–4 Wochen
Monat 1–2Zuschussantrag bei der Pflegekasse vor BaubeginnBearbeitung ca. 2–6 Wochen, mit MD-Gutachten bis 5 Wochen
Monat 2–3Zusage abwarten, dann Umbau durchführen1–7 Tage Bauzeit
Monat 3Rechnungen einreichen, Auszahlung erhaltenwenige Wochen
Folgejahr§ 35a EStG in der Steuererklärung für das Jahr der Zahlungi. d. R. bis 31.07.

Häufige Frist-Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. Erst bauen, dann beantragen: Der häufigste Fehler. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingegangen sein – diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
  2. Ohne Zusage begonnen: Auch bei eingereichtem Antrag gilt: erst die schriftliche Bewilligung abwarten, dann bauen.
  3. Widerspruchsfrist verpasst: Nach einem Ablehnungsbescheid bleiben genau 1 Monat[2] (§ 36 SGB X).
  4. KfW 455-B eingeplant: Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (Stand: September 2026) – einplanen lässt sich stattdessen der weiterhin offene KfW-Kredit 159.
  5. Rechnungen liegen gelassen: Ohne Einreichung keine Auszahlung; und nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche nach vier Jahren[3].
  6. Steuererklärung verpasst: Die Ermäßigung nach § 35a EStG gilt nur für das Jahr der Zahlung – wer die Erklärung auslässt, verliert sie.

Checkliste: Alle Fristen im Griff

  • [ ] Pflegegrad-Antrag gestellt – Entscheidung nach max. 25 Arbeitstagen[1] erwartet (§ 18c Abs. 1 SGB XI)
  • [ ] Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn eingereicht
  • [ ] Schriftliche Bewilligung abgewartet, Datum notiert
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt[5]; Kredit 159 über Hausbank vor Maßnahmenbeginn)
  • [ ] Nach dem Umbau: Rechnungen und Zahlungsnachweise eingereicht
  • [ ] Ablehnungsbescheid? Widerspruch innerhalb von 1 Monat[2] eingelegt
  • [ ] § 35a EStG in der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung berücksichtigt

Die häufigsten Fragen

Gibt es eine Frist zwischen Zusage und Baubeginn?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis sollten Sie die Arbeiten zeitnah nach der Bewilligung durchführen und die Rechnungen danach einreichen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob an die Zusage Bedingungen geknüpft sind.

Kann ich den Antrag nach dem Umbau noch stellen?

Nein. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig (§ 40 Abs. 4 SGB XI[4]). Anders beim Pflegegrad-Antrag: Er kann jederzeit gestellt werden und wirkt ab Antragstellung.

Was passiert, wenn die Pflegekasse ihre Frist überschreitet?

Beim Pflegegrad-Antrag zahlt die Kasse 70 €[1] für jede begonnene Woche der Verzögerung nach Ablauf der 25-Arbeitstage-Frist – außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Quellen: § 18c SGB XI, Verbraucherzentrale.

Wie lange dauert die Entscheidung über den Badumbau-Zuschuss?

In der Regel zwei bis sechs Wochen. Wird der Medizinische Dienst mit einer Begutachtung beauftragt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Quelle: pflegewaechter.de.

Gilt die Förderung auch, wenn ich erst nach dem Umbau einen Pflegegrad erhalte?

Nein. Der Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus, und der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein. Wer einen Pflegebedarf absehen kann, stellt den Pflegegrad-Antrag frühzeitig.

Fazit

Die Fristen der Badumbau-Förderung lassen sich auf einen Satz reduzieren: Antrag vor Baubeginn. Dazu kommen die Entscheidungsfrist der Pflegekasse (25 Arbeitstage beim Pflegegrad, § 18c SGB XI), die Widerspruchsfrist von 1 Monat (§ 36 SGB X), der KfW-Antragsstopp für 455-B und die Steuererklärung für das Jahr der Zahlung. Wer diese sechs Fristen im Blick behält und die Belege sammelt, sichert sich den Zuschuss von bis zu 4.180 €[4] nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Alle Förderwege im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, 25 Arbeitstage, 70 € pro Woche Verzögerung): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/18c.html
  • Verbraucherzentrale, „Fristen bei der Pflegekasse“ (25 Arbeitstage, Verzögerungsgeld 70 €): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/fristen-bei-der-pflegekasse-so-schnell-muss-die-versicherung-reagieren-21557
  • § 36 SGB X (Widerspruchsfrist 1 Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__36.html
  • § 45 SGB I (Verjährung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, 4 Jahre): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % / max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • pflegewaechter.de, „Altersgerechter Badumbau“ (Bearbeitungsfrist, Auszahlung): https://pflegewaechter.de/zuschuss-altersgerechter-badumbau
  • senioren-wegweiser-online.de, „Badumbau: Zuschuss von der Pflegekasse“ (Reihenfolge, Risiko ohne Zusage): https://senioren-wegweiser-online.de/badumbau-zuschuss-pflegekasse-beantragen

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen, Fristen und Programmstände können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, KfW und Finanzamt prüfen.

Quellennachweise

  1. § 18c SGB XI (Entscheidungsfrist 25 Arbeitstage nach Antragseingang, Abs. 1; Verzögerungsgeld 70 € je angefangener Woche, Abs. 5): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  2. § 36 SGB X (Widerspruchsfrist 1 Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__36.html
  3. § 45 SGB I (Verjährung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, 4 Jahre): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html
  4. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  5. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  7. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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