Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Güstrow: bis 4.180 € plus 4.500 € vom Land (2026)


Güstrow ist mit rund 29.000 Einwohnern die Kreisstadt des Landkreises Rostock und als „Barlachstadt“ bekannt: Schloss, Dom mit dem Schwebenden Engel und eine im Zweiten Weltkrieg weitgehend unversehrte Altstadt machen den historischen Kern aus, während Südstadt und Distelberg die großen Wohngebiete aus der Zeit des industriellen Wohnungsbaus sind. In den Ortsteilen Suckow, Klueß, Primerburg und Neu Strenz ist es dörflich geblieben. Wer hier älter wird oder als Angehöriger für Mutter oder Vater plant, stößt früher oder später auf dieselbe Frage: Wie bleibt das Bad sicher, wenn der Einstieg über den Wannenrand zur Hürde wird? Der Umbau der Wanne zur Dusche ist die häufigste Antwort – und er ist förderfähig. Die Pflegekasse bezuschusst die Maßnahme mit bis zu 4.180 €[1], das Land Mecklenburg-Vorpommern über das Landesförderinstitut (LFI M-V) zusätzlich mit bis zu 4.500 €[2] je Wohnung. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Zuschüsse beantragen, dann beauftragen. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf für Güstrow Schritt für Schritt.
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Der Ablauf in Güstrow: In sechs Schritten zum Zuschuss und zur neuen Dusche
| Schritt | Was zu tun ist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| 1. Unterlagen klären | Pflegegrad-Status prüfen, Miet- oder Eigentumsverhältnis festhalten, Grundriss und Fotos machen | Bestimmt, welche Anträge für Sie in Frage kommen |
| 2. Fachbetriebe anfragen | Zwei bis drei Betriebe mit Vor-Ort-Termin bitten und ein Festpreisangebot verlangen | Angebote sind die Grundlage der Förderanträge |
| 3. Förderwege prüfen | Zuschusshöhen von Pflegekasse und LFI M-V klären; KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt, der Kredit 159 ist die Alternative | Damit Sie alle Töpfe nutzen und keine toten Fristen verpassen |
| 4. Anträge stellen | Pflegekasse (§ 40 SGB XI) und LFI formgebunden beantragen – vor Baubeginn | Nachträglich gestellte Anträge werden abgelehnt |
| 5. Umbau ausführen | Erst nach den Zusagen beauftragen: Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | Kein finanzielles Risiko ohne Bewilligung |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen und Verwendungsnachweis einreichen, Lohnanteil separat ausweisen | Beide Stellen zahlen erst nach Prüfung der Belege aus |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für ihre Entscheidung meist mehrere Wochen, auch das LFI prüft die Anträge mit Vorlauf. Wer im Frühjahr umbauen möchte, stellt die Anträge am besten schon im Winter. Wenn Sie die Anträge für einen pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, klären Sie vorher bei der Pflegekasse, welche Vollmacht sie dafür benötigt – dann hakt nichts an der Unterschrift.
Die Zuschüsse für den Badumbau in Güstrow im Überblick
| Förderweg | Wer zahlt | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Pflegeversicherung | bis 4.180 €[1], bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €[1] | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| LFI M-V – „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ | Land Mecklenburg-Vorpommern | 30 % der förderfähigen Ausgaben, max. 4.500 €[2] je Wohnung | Selbst genutztes Eigentum oder Mietwohnung, Antrag vor Beginn |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ | KfW, Antrag über die Hausbank | Darlehen bis 50.000 €[3] je Wohneinheit | Auch ohne Pflegegrad |
| § 35a EStG | Finanzamt | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €[4] pro Jahr | Lohnkosten separat ausgewiesen |
Den wichtigsten Zuschuss zahlt die Pflegekasse: Nach § 40 Abs. 4 SGB XI unterstützt sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[1], wenn ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Der Umbau des Badezimmers gehört ausdrücklich zu den förderfähigen Maßnahmen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind es bis zu 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der zuständigen Pflegekasse liegen; ausgezahlt wird nach Einreichen der Rechnungen. Wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, kann den Antrag auf Pflegegrad kostenlos bei der Pflegekasse stellen.
Das Land fördert darüber hinaus über das LFI M-V Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen – auch ohne Pflegegrad. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 4.500 €[2] je Wohnung, wobei die förderfähigen Ausgaben auf 15.000 € begrenzt sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums und Mieter selbst genutzter Mietwohnungen. Der Antrag ist formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen, also bevor Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen werden; Planungsleistungen gelten nicht als Beginn. Die Baumaßnahme sollte innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung fertig sein, bei der Auszahlung erhebt das LFI ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent des Zuschussbetrags (mindestens 30 €). Ein Rechtsanspruch besteht nicht – fragen Sie deshalb frühzeitig nach, ob Mittel verfügbar sind.
Ein Rechenbeispiel als Richtwert, keine Garantie: Eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen kostet inklusive Demontage und Entsorgung häufig etwa 4.500 €. Dafür kann das LFI 30 Prozent, also rund 1.350 €[2], übernehmen; die Pflegekasse erstattet nach Vorlage der Rechnungen bis zu 4.180 €[1]. Beide Stellen zahlen auf Basis der tatsächlich belegten Kosten – wie sich die Kombination in Ihrem Fall genau auswirkt, lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe von Pflegekasse und LFI bestätigen. Einen vollständigen Überblick über alle Förderthemen finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.
Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[5]; eine Wiederaufnahme kommt frühestens 2027 in Betracht. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €[3] je Wohneinheit) läuft dagegen weiter und ist die offene Alternative für alle, die ohne Pflegegrad mehr investieren möchten. Die Krankenkasse beteiligt sich nicht am Umbau selbst – sie übernimmt nach § 33 SGB V[6] nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettenstühle. Die Handwerkerrechnung lässt sich über § 35a EStG steuerlich geltend machen: 20 Prozent des Lohnanteils, maximal 1.200 €[4] im Jahr. Wer den Umbau für die Eltern bezahlt, kann die Rechnung ebenfalls in der eigenen Steuererklärung ansetzen, sofern der Lohnanteil separat ausgewiesen ist. Neutrale Beratung zu Anträgen und Pflegegrad bieten die Pflegestützpunkte im Landkreis Rostock, das LFI beantwortet Fragen zum Landesprogramm direkt in Schwerin.
Wo in Güstrow umgebaut wird: Altstadt, Südstadt, Distelberg und Ortsteile
- Altstadt und Schlossviertel: Dom, Markt und die sanierten Bürgerhäuser prägen einen Stadtkern, der seit 1991 im Rahmen der Städtebauförderung gründlich modernisiert wurde. Viele Wohnungen liegen in Häusern aus dem 18. und 19. Jahrhundert; die Bäder sind oft nachträglich eingebaut, Türbreiten und Zuschnitte knapp bemessen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden stimmen Sie sich vor der Auftragsvergabe mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises ab – ein Umbau im Inneren ist in der Regel möglich, solange tragende Substanz und äußere Gestalt unberührt bleiben.
- Südstadt und Distelberg: Die Südstadt wuchs ab 1958 am Ende der Goldberger Straße; von etwa 1968 bis 1988 entstanden in den beiden Wohngebieten rund 5.100 Wohnungen in Plattenbauweise, die seit den 1990er-Jahren saniert und im Rahmen des Stadtumbaus teilweise angepasst wurden. Die Bäder sind klein und standardisiert. Eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist hier häufig die pragmatischste Wahl, weil sie ohne großen Eingriff in Boden und Leitungen auskommt. Wer zur Miete wohnt, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
- Ortsteile Suckow, Klueß, Primerburg und Neu Strenz: In den eingemeindeten Dörfern und den Randlagen stehen überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser. Hier ist die bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich oft ohne besondere Hürden umsetzbar, weil genug Aufbauhöhe vorhanden ist. Die seen- und waldreiche Umgebung von Inselsee und Heidbergen ist für viele Güstrower der Grund, im Alter im eigenen Haus zu bleiben.
- Mietwohnungen und Eigentumswohnungen: Wie in den meisten Städten Mecklenburg-Vorpommerns wohnt ein großer Teil der Haushalte zur Miete, vieles davon im Bestand von Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften. Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[7] ein Anspruch auf Zustimmung. In Eigentumswohnungen ist vorher die Teilungserklärung zu prüfen – je nach Eingriff entscheidet die Eigentümergemeinschaft.
Was der Badumbau in Güstrow kostet
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Üblicher Standardfall inklusive Demontage und Entsorgung | ca. 4.000–6.000 € |
Die Bandbreite ist in Güstrow besonders groß, weil die Bausubstanz stark auseinanderliegt: Im Altbau entscheiden Deckenkonstruktion und Leitungsverlauf über den Aufwand, im Plattenbau die Beschaffenheit von Estrich und Abfluss, im Eigenheim vor allem die Materialwahl. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Festpreisangebot stehen – sonst drohen Nachträge. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 €[4] pro Jahr), wenn er separat ausgewiesen wird.
Die häufigsten Fehler bei Zuschuss und Umbau
- Zu spät beantragt. Wer erst nach dem Umbau den Antrag stellt, geht bei Pflegekasse und LFI leer aus – beide verlangen die Antragstellung vor Baubeginn beziehungsweise vor Vertragsabschluss.
- Den Landeszuschuss vergessen. Viele Güstrower kennen nur den Pflegekassen-Zuschuss. Der LFI-Zuschuss über 30 Prozent, maximal 4.500 €, steht auch ohne Pflegegrad zu – vorausgesetzt, der Antrag kommt formgebunden vor Beginn.
- Auf den gestoppten KfW-Zuschuss geplant. Wer die 455-B-Förderung einrechnet, steht nach dem Antragsstopp vom 31.07.2026 ohne diesen Baustein da. Alternativen: KfW-Kredit 159 oder der LFI-Zuschuss.
- Ohne Vermieterzustimmung beauftragt. In Mietwohnungen – etwa in Südstadt oder Distelberg – ist die schriftliche Erlaubnis Pflicht. Bei Pflegebedarf gibt es den Anspruch aus § 554 BGB[7], aber auch der braucht Zeit.
- Angebot ohne Nebenleistungen. Fehlen Demontage, Entsorgung oder Abdichtung im Angebot, wird daraus später ein Nachtrag – und der ist nicht förderfähig eingeplant.
Checkliste: Fachfirma und Förderung in Güstrow richtig angehen
- [ ] Pflegegrad-Status klären, bei Bedarf kostenlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen
- [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen
- [ ] Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot prüfen
- [ ] LFI-Programm prüfen (lfi-mv.de); KfW-Zuschuss 455-B: seit 31.07.2026 gestoppt, keine neuen Anträge
- [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn stellen
- [ ] LFI-Antrag formgebunden vor Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge einreichen
- [ ] Bei Mietwohnung: schriftliche Vermieterzustimmung einholen
- [ ] Bei Denkmal: Untere Denkmalschutzbehörde frühzeitig fragen
- [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Rechnungen und Zahlungsbelege für den Verwendungsnachweis aufbewahren
Die meistgestellten Fragen
Wie viel Geld bekomme ich von der Pflegekasse, wenn ich in Güstrow die Wanne gegen eine Dusche tausche?
Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, ausgezahlt wird nach Einreichen der Rechnungen.
Kann ich den Zuschuss des Landes und das Geld der Pflegekasse zusammen nutzen?
Grundsätzlich ja. Das LFI M-V fördert die Maßnahme mit 30 Prozent (max. 4.500 €[2]), die Pflegekasse mit bis zu 4.180 €[1]. Holen Sie beide Zusagen ein, bevor Sie den Auftrag vergeben, und lassen Sie sich die Kombination im Einzelfall von beiden Stellen bestätigen.
Meine Mutter hat keinen Pflegegrad – bekommt sie trotzdem Geld für den Badumbau?
Ja, über das LFI M-V: 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.500 €[2] je Wohnung, unabhängig von einem Pflegegrad. Falls Pflegebedürftigkeit im Raum steht, kann parallel ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse Klarheit schaffen.
Ich wohne zur Miete in der Südstadt – kann ich den Zuschuss überhaupt beantragen?
Ja. Für selbst genutzte Mietwohnungen stellt der Mieter den Antrag beim LFI, im Einverständnis mit dem Eigentümer. Für den Umbau selbst brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[7] ein Anspruch darauf.
Ab wann gilt der Umbau als begonnen – wann ist der Antrag zu spät?
Sobald Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind, gilt das Vorhaben beim LFI als begonnen. Planungsleistungen zählen nicht dazu. Beauftragen Sie die Fachfirma also erst, wenn die Zusagen von LFI und Pflegekasse vorliegen.
Woran erkenne ich einen seriösen Badumbau-Betrieb in Güstrow?
An drei Dingen: Er besteht auf einem Vor-Ort-Termin statt auf Fotos allein, nennt einen Festpreis inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung, und er kann Referenzen aus der Region vorweisen. Nehmen Sie sich für den Vergleich zwei bis drei Angebote Zeit.
Kann ich die Handwerkerkosten in der Steuererklärung angeben, wenn ich für meine Eltern bezahle?
Ja. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 Prozent des Lohnanteils, max. 1.200 €[4] pro Jahr) steht auch Angehörigen zu, die die Rechnung bezahlen – sofern der Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen ist.
Wie lange dauert der Umbau und wann fließt das Geld?
Eine Systemlösung ist oft an einem Tag montiert; eine geflieste bodengleiche Dusche benötigt inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. Die Zuschüsse von Pflegekasse und LFI werden nach Einreichen der Rechnungen beziehungsweise des Verwendungsnachweises ausgezahlt – rechnen Sie dafür mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
Fazit
In Güstrow gilt wie überall in Mecklenburg-Vorpommern: Wer den Badumbau mit Zuschüssen plant, stellt die Anträge zuerst. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €[1], das Land über das LFI bis zu 4.500 €[2] je Wohnung – zusammen lässt sich der Eigenanteil eines Standardumbaus deutlich senken, oft bis auf einen kleinen Rest. Ob in der Altstadt, in der sanierten Südstadt-Wohnung oder im Eigenheim in Klueß: Der Weg ist derselbe. Vor-Ort-Termin und Festpreisangebote sichern die Kalkulation, die formgebundenen Anträge vor Baubeginn sichern die Zuschüsse. Alle Förderthemen und Antragsschritte im Detail: Förderung & Zuschüsse.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 €, max. 4.500 € je Wohnung, Antrag vor Vorhabenbeginn): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Förderportal und Beratung): https://www.lfi-mv.de/
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Wikipedia, Güstrow (Einwohnerzahl 28.959, Ortsteile Suckow/Klueß/Primerburg/Neu Strenz, Siedlungsgeschichte Südstadt/Distelberg): https://de.wikipedia.org/wiki/Güstrow
- Stadt Güstrow (Stadtporträt und Verwaltung): https://www.guestrow.de/
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 € förderfähigen Ausgaben, max. 4.500 € je Wohnung, Antrag vor Vorhabenbeginn): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/ ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung der Krankenkasse, im Regelfall mit Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf Erlaubnis baulicher Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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