Badumbau in Herborn: Pflegekassen-Zuschuss beantragen – Ablauf und Höhe (2026)


Herborn liegt mit rund 20.400 Einwohnern im Lahn-Dill-Kreis in einer Talweitung der Dill am Rand des Westerwalds – eine Stadt mit einem der besterhaltenen mittelalterlichen Stadtkerne Hessens. Fachwerkhäuser aus acht Jahrhunderten, das 1584 gegründete Hohe-Schule-Ensemble, das bewohnte Schloss mit dem Theologischen Seminar und die Stadtmauer mit Türmen und Toren ziehen Besucher an; 1986 und 2016 war Herborn Gastgeber des Hessentags. Um die Kernstadt liegen die Ortsteile Amdorf, Burg, Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach, Merkenbach, Schönbach, Seelbach und Uckersdorf. Wer hier lebt, schätzt, dass Versorgung und Ärzte nah sind – und dass die Stadt am Übergang von Westerwald und Lahn-Dill-Bergland auch für das Alter vieles bereithält. Wenn die Kräfte nachlassen, ist der Badumbau meist der erste große Schritt: Der Einstieg über den Wannenrand ist eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt. Die Pflegekasse beteiligt sich daran mit bis zu 4.180 €[1] – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Wie Sie den Zuschuss in Herborn richtig beantragen, zeigt der Ablauf in sechs Schritten.
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Der Weg zum Zuschuss in Herborn: sechs Schritte, die über die Förderung entscheiden
1. Anspruch klären – auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 voraus. Liegt noch keiner vor, stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse – die Beratung ist kostenlos, und auch der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis hilft beim Ausfüllen. Rechnen Sie ein, dass die Begutachtung einige Wochen dauert: Wer den Badumbau für einen Angehörigen plant, sollte diesen Schritt an den Anfang stellen, nicht ans Ende.
2. Kostenvoranschläge von zwei bis drei Fachbetrieben einholen. Die Pflegekasse verlangt einen Kostenvoranschlag der Fachfirma – dieser dokumentiert, welche Maßnahme geplant ist und was sie kostet. Holen Sie die Voranschläge von Betrieben aus Herborn, Dillenburg oder Wetzlar ein und bestehen Sie auf einem Vor-Ort-Termin: In der Altstadt entscheiden Deckenkonstruktion und Logistik über die Machbarkeit, in den Ortsteilen Leitungszustand und Türbreiten. Der Voranschlag sollte die Positionen trennen, damit die förderfähige Maßnahme klar erkennbar ist.
3. Festlegen, was gefördert wird. Förderfähig nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: der Umbau der Wanne zur begehbaren Dusche, eine bodengleiche Dusche, aber auch einzelne Barrierereduzierungen wie Haltegriffe oder eine Türverbreiterung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme dem Pflegebedürftigen den Alltag erleichtert – unabhängig davon, ob er zur Miete wohnt oder Eigentümer ist, und unabhängig von der Bausubstanz. In einem Fachwerkhaus in der Altstadt kann das eine Systemlösung mit flacher Duschtasse sein, im Siedlungshaus in Hörbach eine geflieste, bodengleiche Dusche.
4. Antrag vor dem Baubeginn stellen. Der Antrag auf den Zuschuss muss bei der Pflegekasse eingehen, bevor die Arbeiten beginnen – das ist die wichtigste Regel überhaupt. Beigelegt werden der Nachweis des Pflegegrads und der Kostenvoranschlag. Wer parallel den Zuschuss der hessischen WIBank nutzen möchte (Eigentümer, Wohnraum wird von einer behinderten Person genutzt), stellt diesen Antrag über die Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises – ebenfalls vor jeder Auftragsvergabe. Lassen Sie sich vorab bestätigen, wie sich beide Zuschüsse in Ihrem Fall zueinander verhalten, denn Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten können angerechnet werden.
5. Umbau nach Zusage. Erst wenn die Zusage vorliegt, wird der Auftrag vergeben. Eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen ist oft in einem Tag montiert; eine geflieste, bodengleiche Dusche benötigt inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. In der Herborner Altstadt sollten Sie die Anlieferung über enge Gassen mit dem Betrieb vorab klären – erfahrene Firmen rechnen die Logistik im Festpreis ein.
6. Rechnungen einreichen und auszahlen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein; die Auszahlung erfolgt danach in der Regel innerhalb einiger Wochen. Lassen Sie sich den Lohnanteil separat ausweisen: Er ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2]. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf – sie werden für die Pflegekasse, die WIBank und die Steuererklärung gebraucht.
Dieser Ablauf klingt unspektakulär, entscheidet aber über Tausende Euro: Der häufigste Fehler in der Praxis ist der zu späte Antrag. Wer den Umbau erst beauftragt und dann zur Pflegekasse geht, erhält keinen Zuschuss mehr – die Reihenfolge ist das ganze Geheimnis.
Was die Pflegekasse zahlt: 4.180 €, 16.720 € und die Regeln dahinter
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gehört zu den wenigen Leistungen der Pflegeversicherung, die unabhängig vom Pflegegrad-Schweregrad in gleicher Höhe gewährt werden: Mit Pflegegrad 1 bis 5 sind es bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad in demselben Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €[1] – das Vierfache, weil je Person der Höchstbetrag gilt.
Was konkret gefördert wird, entscheidet der Einzelfall: Klassiker sind der Ausbau der Wanne zugunsten einer begehbaren Dusche, die Montage einer bodengleichen Dusche im Erdgeschoss, wenn das Bad oben liegt, sowie die Nachrüstung von Haltegriffen und Stützklappgriffen. Auch der Ersatz einer Badewanne durch eine Dusche mit flacher Duschtasse in einem Fachwerkhaus zählt dazu – die Pflegekasse bewertet die Erleichterung für den Alltag, nicht den technischen Standard. Der Zuschuss gilt für Eigentümer wie Mieter gleichermaßen; Mieter benötigen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters, die bei Pflegebedürftigkeit nach § 554 BGB[3] verlangt werden kann.
Zur Bearbeitung: Die Pflegekasse prüft den Antrag in der Regel innerhalb einiger Wochen. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts – von der Antragstellung bis zur Auszahlung können gut zwei Monate vergehen. Wer den Antrag früh stellt und nach der Zusage beauftragt, hat keine bösen Überraschungen.
Weitere Förderwege in Herborn und dem Lahn-Dill-Kreis
| Förderweg | Art | Höhe | Wichtig |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI[1]) | Zuschuss | bis 4.180 €[1], bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €[1] | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| WIBank Hessen (behindertengerechter Umbau) | Zuschuss | bis 50 % der förderfähigen Kosten, Bad max. 5.500 €, gesamt max. 15.000 € | selbst genutzter Wohnraum, Bewohner mit Behinderung, Antrag vor Auftragsvergabe über den Lahn-Dill-Kreis |
| KfW 455-B (Barrierereduzierung) | Zuschuss | 10 %, max. 2.500 €[4] | seit 31.07.2026 gestoppt (Stand: September 2026)[4] |
| KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“ | Kredit | bis 50.000 €[5] je Wohneinheit | auch ohne Pflegegrad, über die Hausbank |
| § 35a EStG | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[2] | Lohnanteil separat ausweisen |
WIBank Hessen: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bezuschusst den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohnraum mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für den Um- oder Einbau des Bades maximal 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit. Der Antrag läuft für Herborn über die Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises und muss vor jeder Auftragsvergabe und vor Baubeginn gestellt werden. Gefördert wird nur, was dem behinderten Bewohner der Wohnung dient.
KfW: Der Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen, eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 €[5] je Wohneinheit läuft dagegen weiter und ist auch ohne Pflegegrad und ohne Behinderung nutzbar; der Antrag geht über die Hausbank.
Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine baulichen Maßnahmen. Nach § 33 SGB V[6] können einzelne Hilfsmittel wie ein Badewannenlifter oder ein Duschhocker verordnet werden – der Antrag läuft getrennt vom Umbau über die Krankenkasse.
Beratung: Der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis und die Wohnberatung des Landkreises beraten kostenlos zu barrierearmem Wohnen und zu den Antragswegen. Auch der Fachdienst der Stadt Herborn für ältere Menschen und die örtlichen Seniorenangebote helfen bei der Orientierung – fragen Sie dort nach, bevor Sie Angebote einholen.
Wohnlagen in Herborn: Wo die Förderung am besten wirkt
- Kernstadt und Altstadt: Das historische Zentrum mit seinen Fachwerkhäusern aus acht Jahrhunderten – vom ältesten Wohnhaus von 1445 in der Mühlgasse bis zu den repräsentativen Bauten aus der Zeit der Hohen Schule – ist als Ensemble geschützt. Bäder in diesen Häusern sind oft nachträglich eingebaut und klein; Holzbalkendecken erlauben nicht immer einen dicken Gefälle-Estrich. Die flache Duschtasse ist hier die Standardlösung. Weil viele Häuser dicht beieinanderstehen und die Gassen eng sind, gehört die Logistik in jedes Angebot. Der Zuschuss der Pflegekasse ist davon unberührt – er wird nicht nach Bausubstanz, sondern nach Pflegebedarf bemessen.
- Wohngebiete der Nachkriegs- und Ausbaujahre: Rund um die Kernstadt stehen die typischen Mehrfamilienhäuser und Siedlungshäuser der 1950er- bis 1980er-Jahre mit seriellen Bädern. Betondecken und klare Grundrisse machen hier oft den vollen Standard möglich – bodengleiche Dusche mit Bewegungsfläche, Türverbreiterung, Haltegriffe. In diesen Vierteln wohnt ein großer Teil der Herborner, und entsprechend häufig ist der Badumbau mit Pflegekassen-Zuschuss.
- Die Ortsteile: Amdorf, Burg, Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach, Merkenbach, Schönbach, Seelbach und Uckersdorf sind dörflich geprägte Orte mit gewachsenen Kernen, älteren Höfen und Einfamilienhausgebieten aus mehreren Jahrzehnten. Viele Häuser wurden von der ersten Eigentümergeneration gebaut und bewohnt – die heute im Ruhestand ist. Typisch ist das Bad im Obergeschoss: Solange die Treppe sicher machbar ist, fördert die Pflegekasse den Umbau dort genauso wie im Erdgeschoss. Wird das Treppensteigen zum Risiko, ist die zweite, kleine Dusche im Erdgeschoss oft die bessere Investition – auch sie ist förderfähig, wenn der Pflegebedarf es nahelegt.
- Mietwohnungen: Auch in Herborn wohnt ein Teil der Bevölkerung zur Miete, gerade in der Kernstadt. Mieter haben denselben Anspruch auf den Zuschuss; die Vermieterzustimmung ist die zusätzliche Hürde, die früh geklärt werden sollte. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[3] ein Anspruch auf Erlaubnis.
Die Wirtschaftskraft der Stadt – Herborn ist unter anderem Sitz des Schaltschrankherstellers Rittal – sorgt dafür, dass die Region gut angebunden und die Nachfrage nach Handwerkern hoch ist. Wer Angebote und Förderantrag früh startet, sichert sich die besseren Termine.
Beispielrechnung: Badumbau mit Pflegegrad in Herborn
Ein Beispiel aus der Praxis, mit Richtwerten: Eine 82-jährige Frau mit Pflegegrad 3 wohnt in einem Einfamilienhaus in Hörbach. Das Bad im Obergeschoss wird durch eine bodengleiche Dusche im Erdgeschoss ersetzt, die an ein vorhandenes Gäste-WC anschließt; dazu kommen Haltegriffe und eine Türverbreiterung. Die Arbeiten kosten rund 9.500 € inklusive Demontage und Entsorgung. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 €[1]. Vom Lohnanteil von etwa 4.700 € bringt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2] weitere rund 940 € zurück. Es bleiben grob 4.380 € Eigenanteil. Hätte die Pflegekasse den Antrag abgelehnt, weil er erst nach dem Umbau gestellt wurde, wären es die vollen 9.500 € gewesen – der Unterschied liegt allein in der Reihenfolge.
Die häufigsten Fragen
Ich habe Pflegegrad 2 und wohne in einem Fachwerkhaus in der Herborner Altstadt. Wird der Zuschuss bewilligt, auch wenn keine bodengleiche Dusche möglich ist?
Ja. Die Pflegekasse bemisst den Zuschuss nach Pflegebedarf und Maßnahme, nicht nach Bausubstanz. Auch eine Dusche mit flacher Duschtasse, die den Einstieg über den Wannenrand ersetzt, ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI[1]. Entscheidend ist der Kostenvoranschlag, der die Maßnahme sauber beschreibt.
Wann muss der Antrag bei der Pflegekasse spätestens gestellt sein?
Vor dem Baubeginn – das ist die harte Grenze. Wer den Auftrag vergibt, bevor die Zusage vorliegt, verliert den Anspruch. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und kalkulieren Sie einige Wochen Bearbeitungszeit ein.
Meine Mutter wohnt zur Miete in Seelbach und hat Pflegegrad 3. Bekommt sie den Zuschuss?
Ja, der Zuschuss steht Mietern genauso zu wie Eigentümern. Zusätzlich braucht sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit kann sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[3] verlangen. Klären Sie vorher, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss.
Kann ich den Zuschuss der Pflegekasse mit dem WIBank-Zuschuss kombinieren?
Das müssen Sie vor dem Antrag klären, weil Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten angerechnet werden können. Lassen Sie sich bei der Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises bestätigen, wie sich die Förderungen in Ihrem Fall zueinander verhalten – und holen Sie erst danach die Zusagen ein, bevor Sie beauftragen.
Woher weiß ich, ob ich überhaupt einen Pflegegrad habe?
Einen Pflegegrad gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse; die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst. Der Antrag ist kostenlos, und die Pflegestützpunkte im Lahn-Dill-Kreis helfen beim Ausfüllen. Ein Pflegegrad setzt keine stationäre Pflege voraus – er wird auch bei Unterstützungsbedarf im Haushalt zuerkannt.
Zählt nur der komplette Wannenumbau oder auch kleinere Maßnahmen?
Auch einzelne Barrierereduzierungen sind förderfähig: Haltegriffe, ein Stützklappgriff am WC, eine Türverbreiterung oder die Beseitigung von Stufen zur Dusche. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Kosten bis zum Höchstbetrag von 4.180 €[1].
Wie lange dauert die Auszahlung nach dem Umbau?
Nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung in der Regel einige Wochen. Planen Sie den Zeitraum ein und bewahren Sie alle Belege auf – sie werden auch für die Steuererklärung gebraucht.
Was gilt, wenn zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt in Herborn leben?
Dann kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 16.720 €[1] bezuschussen – je Person der Höchstbetrag von 4.180 €[1]. Auch hier gilt: Antrag vor dem Baubeginn stellen.
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau ist in Herborn keine Formalie, sondern ein planbarer Baustein: Wer zuerst den Anspruch klärt, dann Kostenvoranschläge einholt und den Antrag vor dem Baubeginn stellt, erhält bis zu 4.180 €[1] – und mit WIBank-Zuschuss, KfW-Kredit und Steuerermäßigung lässt sich der Eigenanteil im Einzelfall weiter senken. Ob Fachwerkhaus in der Altstadt oder Siedlungshaus in Hörbach: Die Förderung folgt dem Bedarf, nicht dem Baustil. Die Reihenfolge entscheidet – der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten als Orientierung): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Deutsche Fachwerkstraße, Herborn (Altstadt und Fachwerk): https://www.deutsche-fachwerkstrasse.de/Regionalstrecken_Staedte/Vom-Westerwald-ueber-Lahntal-und-Taunus-zum-Main/Herborn.html
- Wikipedia, Herborn (Geschichte, Stadtteile und Struktur): https://de.wikipedia.org/wiki/Herborn
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für Umbauten bei Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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