Badumbau bei Querschnittlähmung: Das Bad rollstuhlgerecht planen (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Wer nach einem Unfall oder einer Erkrankung des Rückenmarks mit einer Querschnittlähmung nach Hause zurückkehrt, verlässt ein Zentrum, in dem jeder Handgriff auf die neue Situation ausgerichtet war – und trifft auf ein Bad, das für das Leben davor gebaut wurde. Der Wannenrand, die schmale Tür, der Waschtisch ohne Beinfreiheit: Fast jeder Schritt der Körperpflege wird zur Barriere, für die betroffene Person ebenso wie für pflegende Angehörige. In Deutschland leben rund 140.000 Menschen mit einer Querschnittlähmung, jährlich kommen schätzungsweise 2.400 hinzu (Quelle: Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten, FGQ). Dieser Ratgeber zeigt, welche Anforderungen ein Bad nach einer Querschnittlähmung erfüllen muss, worin sich „rollstuhlgerecht“ von „barrierefrei“ unterscheidet und wie sich der Umbau finanzieren lässt.

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Warum das bisherige Bad bei Querschnittlähmung nicht mehr trägt

Eine Querschnittlähmung ist die Folge einer vollständigen oder teilweisen Schädigung des Rückenmarks. Sie verändert das Bad auf drei Ebenen gleichzeitig:

  • Fortbewegung: Wer dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist, braucht überall im Bad 90 Zentimeter lichte Türbreite und Flächen zum Wenden – nicht nur vor der Dusche.
  • Körperpflege: Waschen, Toilettengang und Rasieren müssen im Sitzen oder mit Unterstützung gelingen. Was früher im Stehen am Waschtisch passierte, verlagert sich auf Sitzhöhe oder in die Dusche.
  • Pflege und Assistenz: Viele Betroffene sind beim Transfer vom Rollstuhl auf Duschsitz oder Toilette auf Hilfe angewiesen. Jede Maßnahme muss deshalb nicht nur für den Rollstuhl, sondern auch für die helfende Person Platz lassen – eine stehende Pflegekraft braucht neben dem Rollstuhl zusätzlich Raum.

Hinzu kommt: Eine Querschnittlähmung ist keine statische Situation. Nach der Entlassung aus der spezialisierten Klinik verändert sich der Zustand über Monate – Muskelspastik kann zunehmen, die Transferfähigkeit sich verbessern oder verschlechtern. Der Umbau sollte deshalb nicht in den ersten Wochen nach der Verletzung entschieden, sondern in Abstimmung mit dem Reha-Zentrum, der Ergotherapie und der Sanitätshaus-Fachberatung geplant werden. Die Erfahrung der ersten Monate zeigt, wo genau Griffe, Sitze und Höhen hinmüssen.

Paraplegie und Tetraplegie: Was die Läsionshöhe fürs Bad bedeutet

Die Höhe der Schädigung entscheidet darüber, welche Funktionen erhalten bleiben – und damit, welche Badlösung die richtige ist. Die folgende Übersicht vereinfacht bewusst, denn jede Lähmung ist individuell:

Läsionshöhe Typische Auswirkung Konsequenz für das Bad
Halswirbelsäule (Tetraplegie)Arme und Beine sind betroffen, die Handfunktion je nach Höhe eingeschränktUmsetzen auf Duschsitz oft nicht allein möglich; Duschrollstuhl, Hebehilfe oder Duschen mit Unterstützung einplanen
Brustwirbelsäule (Paraplegie)Rumpf und Beine gelähmt, Arme kräftigEigenständiges Umsetzen möglich, wenn Rumpfkontrolle und Gleichgewicht reichen; seitliche Haltegriffe und Sitz in Duschnähe nötig
Lendenwirbelsäule (Paraplegie, tief)Oberschenkel- und Beinfunktion teilweise erhaltenOft guter Transferstatus; trotzdem schwellenlose Übergänge, weil Beine beim Stehen nicht sicher tragen

Ergänzend gilt laut Techniker Krankenkasse: Rund 60 Prozent der Betroffenen sind nicht vollständig, sondern teilweise gelähmt – sie spüren Berührungen unterhalb der Läsion und können Muskelreste aktivieren (Quelle: TK-Gesundheitslexikon). Für die Planung bedeutet das: Die Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl und das Ausprobieren von Duschsitz, Transferbrett und Griffpositionen vor dem Umbau sind wichtiger als jede Normtabelle.

Ein besonderer Punkt ist die Hautempfindung. Wo das Empfinden unterhalb der Läsion fehlt, wird die Wassertemperatur nicht zuverlässig wahrgenommen. Eine Thermostatarmatur mit fest begrenzter Maximaltemperatur gehört deshalb in jede Dusche – sie schützt vor Verbrühungen, die sonst unbemerkt entstehen. Zusätzlich schulen die Reha-Zentren bei hohen Lähmungen (oberhalb des sechsten Brustwirbels) in der sogenannten autonomen Dysreflexie: einem plötzlichen Blutdruckanstieg, den Reize wie zu kaltes Wasser oder eine volle Blase auslösen können. Betroffene und Angehörige kennen die Warnzeichen aus dem Kliniktraining; im Bad helfen eine verlässlich warme Wassertemperatur und ein ruhiger, planbarer Ablauf, solche Reize zu vermeiden.

„Rollstuhlgerecht“ ist mehr als „barrierefrei“: Die zwei Stufen der DIN 18040-2

Bei der Planung begegnet Ihnen die DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Wohnungen“). Sie unterscheidet zwei Ausbaustufen, die im Alltag oft vermischt werden:

  • Barrierefrei: Die Wohnung ist ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar – etwa mit Rollator oder Gehhilfe.
  • Rollstuhlgerecht (Stufe R): Die Wohnung ist mit dem Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar. Das bedeutet größere Flächen, schwellenlose Übergänge und unterfahrbare Möbel.

Für Menschen mit Querschnittlähmung zählt fast immer die strengere Stufe R. Die wichtigsten Maße im Überblick:

Bereich Barrierefrei (Mindestmaß) Rollstuhlgerecht (Stufe R)
Duschfläche120 × 120 cm150 × 150 cm
Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten120 × 120 cm150 × 150 cm
Einstieg in die Duschemax. 2 cm Schwelleschwellenlos (0 cm)
Lichte Türbreitemind. 80 cmmind. 90 cm
Rutschhemmung im NassbereichR10 / Gruppe BR10, empfohlen R11

Die 150 × 150 Zentimeter der Duschfläche sind kein Luxus, sondern Arbeitsfläche: Sie müssen den Rollstuhl oder Duschstuhl aufnehmen und daneben noch Raum für die helfende Person lassen. Wo der Platz eng ist, entscheidet die Reihenfolge der Nutzung: Wer sich selbstständig umsetzt, braucht die Fläche zum Anfahren neben dem Sitz – wer im Rollstuhl duscht, braucht sie für den Rollstuhl selbst. Die vollständige Ausführungsübersicht zur Norm finden Sie in unserem Beitrag „Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2“.

Die Dusche: Mit dem Rollstuhl hinein oder umsetzen?

Bei der Dusche gibt es zwei Grundkonzepte – und die richtige Wahl hängt von der Läsionshöhe, der Rumpfkontrolle und der Frage ab, ob Hilfe zur Verfügung steht.

Konzept 1: Duschen im Duschrollstuhl. Der Alltagsrollstuhl bleibt vor der Dusche, ein separater Duschrollstuhl mit wasserfesten Polstern und abnehmbaren Armlehnen fährt hinein. Das ist die Lösung der Wahl, wenn ein Umsetzen auf einen festen Sitz nicht möglich oder zu riskant ist – typisch bei Tetraplegie. Anforderungen: bodengleiche Dusche mit 150 × 150 cm Fläche, Gefälle zur bodenebenen Rinne, rutschhemmende Fliesen (R11), keine Türschwelle, ein Stellplatz für den Duschrollstuhl außerhalb der Dusche, damit er nicht im Weg steht.

Konzept 2: Umsetzen auf Duschsitz oder Wandklappsitz. Wer die Arme kräftig einsetzen kann, setzt sich vom Rollstuhl auf einen fest montierten Wandklappsitz oder einen Duschstuhl um. Dafür braucht die Dusche eine Anfahrfläche neben dem Sitz, beidseitige Haltegriffe in Greifhöhe (auch im Sitzen erreichbar), eine Handbrause mit langem Schlauch und eine Ablage in Sitzhöhe. Der Wannenrand fällt weg – denn genau das Übersteigen eines hohen Randes mit gelähmten Beinen ist weder möglich noch sicher.

Unabhängig vom Konzept gilt: Der Duschbereich sollte von Beginn an ohne Stufe gebaut werden. Wird der Boden nicht abgesenkt (etwa im Altbau oder über Kellerdecken), ist eine extrem flache Duschtasse der Kompromiss – die Einstiegshöhe sollte wenige Zentimeter nicht überschreiten und durch eine kleine Rampe überbrückt werden. Details zum Wannen-tausch: Wanne zur Dusche umbauen.

WC, Waschtisch und Türen: Der Weg durchs Bad

Die Dusche ist nur ein Teil des Bads. Die Wege dorthin entscheiden, ob das Bad wirklich funktioniert:

  • Türen: Lichte Breite mindestens 90 Zentimeter – gemessen zwischen Türblatt und Zarge bei geöffneter Tür. Türschwellen sind abzusenken oder durch Rampen zu ersetzen; eine Schwelle von mehr als zwei Zentimetern ist für den Rollstuhl oft nur mit Anlauf oder Hilfe zu überwinden.
  • Bewegungsflächen: Vor Dusche, WC und Waschtisch braucht es 150 × 150 cm – und auf dem Weg dorthin mindestens einen Wendepunkt, an dem der Rollstuhl gedreht werden kann. In schmalen Bädern hilft es, WC und Waschtisch auf einer Seite zu bündeln.
  • WC: Das WC muss seitlich anfahrbar sein, damit der Transfer vom Rollstuhl auf den Toilettensitz gelingt – je nach Vorliebe von links oder rechts, deshalb oft beidseitig Platz eingeplant. Stützklappgriffe beidseitig erleichtern das Umsetzen und geben Halt; die Sitzhöhe wird auf die Transferhöhe des Rollstuhls abgestimmt (in der Regel 46 bis 48 Zentimeter, im Einzelfall höher).
  • Waschtisch: Unterfahrbar bauen – mit Beinfreiheit in Rollstuhl-Sitzhöhe, damit man mit den Knien unter die Platte fahren kann. Armaturen gehören seitlich oder mit langem Auslauf in Reichweite, nicht an die hintere Plattenkante. Ein leicht kippbarer Spiegel und Ablagen in Sitzhöhe machen die Pflege am Waschtisch unabhängig von fremder Hilfe.
  • Haltegriffe: Fest an tragfähigem Mauerwerk verschraubt – Gipskartonwände müssen vorher ausgesteift werden. Griffe am Duscheinstieg, am WC und am Waschtisch; im Zweifel lieber einen mehr als einen zu wenig.
  • Boden: Rutschhemmende Fliesen (R10, im Duschenassbereich R11) im gesamten Bad. Teppiche und lose Badvorleger sind Stolper- und Rollstuhlhindernisse und gehören entfernt.

Wenn Pflege dazukommt: Platz für Helfer und Hautschutz

Viele Menschen mit Querschnittlähmung werden zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützt – auch bei der Körperpflege. Zwei Aspekte werden bei der Planung oft unterschätzt:

Platz für die zweite Person. Jeder Pflegehandgriff – Waschen, Abtrocknen, Anziehen, Transfer – braucht neben dem Rollstuhl eine Arbeitsfläche für die helfende Person. Wo ein Pflegedienst kommt, gilt das nicht nur neben der Dusche, sondern auch neben WC und Waschtisch; einige Dienste nutzen einen eigenen Pflegerollstuhl (Transportrollstuhl), der ebenfalls ins Bad passen muss. Fragen Sie vor der Planung, wie viele Personen gleichzeitig assistieren und welchen Rollstuhl sie mitbringen.

Hautschutz. Bei fehlender Empfindung und eingeschränkter Beweglichkeit steigt das Risiko für Druckstellen (Dekubitus), gerade beim langen Sitzen auf harten Flächen. Im Bad heißt das: Duschsitze und Wannenbänke mit druckverteilenden, wasserfesten Polstern wählen, die Duschzeit begrenzen, die Haut nach dem Waschen gründlich abtrocknen und kontrollieren – das gehört in die tägliche Routine, die das Reha-Team vermittelt. Wer im Duschrollstuhl duscht, sollte auf eine Polsterung achten, die auch im nassen Zustand nicht durchscheuert.

Umbauplanung: Was vor dem ersten Angebot zu klären ist

Bevor Sie Firmen einladen, klären Sie diese Punkte – sie entscheiden über das Ergebnis:

  1. Reha-Nachbetreuung nutzen: Die spezialisierten Zentren und die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) beraten kostenfrei zu Wohnraumanpassung. Ergotherapeuten beurteilen Transfertechnik und Griffpositionen.
  2. Probefahrt machen: Den eigenen Rollstuhl durch Tür, Bad und Duschbereich fahren – am besten mit einem erfahrenen Sanitätshaus-Berater. So erkennen Sie Engstellen, die kein Maßblatt zeigt.
  3. Pflegegrad klären: Viele Betroffene haben nach der Entlassung Anspruch auf einen Pflegegrad; der Antrag läuft formlos bei der Pflegekasse. Er ist die Voraussetzung für den Zuschuss zum Umbau.
  4. Zwei bis drei Festpreisangebote einholen: Mit Vor-Ort-Termin, Maßangaben und schriftlicher Zusage, dass der Zuschussantrag vor Baubeginn gestellt wird.

Förderung und Kosten: Wer den Umbau mitfinanziert

Ein rollstuhlgerechter Badumbau ist umfangreicher als der klassische Wannen-tausch – das schlägt sich in den Kosten nieder. Die Maßnahmen lassen sich aber bündeln und fördern:

Pflegekasse: Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Für den Umbau einer Badewanne zur rollstuhlgerechten Dusche ist das in vielen Fällen die zentrale Finanzierungssäule.

KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026). Offen ist dagegen der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[3] je Wohneinheit) über die Hausbank; er setzt keinen Pflegegrad voraus.

Steuer: 20 Prozent des Arbeitslohns der Handwerkerleistungen – maximal 1.200 €[4] im Jahr – lassen sich nach § 35a EStG von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung den Lohnanteil separat ausweist.

Krankenkasse: Umbauten übernimmt die Kasse nicht, wohl aber Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5]: Duschrollstühle, Duschstühle und Toilettensitzerhöhungen werden im Regelfall mit ärztlicher Verordnung bezahlt – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung (Duschstühle sind in Produktgruppe 04 des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet; Zuzahlung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €). Ob ein Duschrollstuhl im Einzelfall als Hilfsmittel anerkannt wird, klärt das Sanitätshaus mit der Kasse – die Verordnung stellt die Ärztin oder der Arzt.

Kosten-Richtwerte: Der Umbau einer Wanne zu einer rollstuhlgerechten Dusche mit Entkernung, Fliesen- und Sanitärarbeiten liegt erfahrungsgemäß zwischen 5.000 und 12.000 €, je nach Zustand des Bads und Umfang der Zusatzmaßnahmen (Richtwerte ohne Quellenbindung). Bei einem anerkannten Pflegegrad und mehreren Einzelmaßnahmen – Dusche, WC-Bereich, Waschtisch – kann der Zuschuss mehrfach greifen, solange jede Maßnahme separat beantragt wird.

Checkliste: Bad bei Querschnittlähmung

  • [ ] Ergotherapeutische Wohnraumberatung und Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl durchgeführt
  • [ ] Pflegegrad beantragt (formlos bei der Pflegekasse)
  • [ ] Türen auf lichte Breite ≥ 90 cm geprüft, Schwellen eingeplant (max. 2 cm, ideal 0 cm)
  • [ ] Bewegungsflächen von 150 × 150 cm vor Dusche, WC und Waschtisch vorgesehen
  • [ ] Duschfläche 150 × 150 cm, bodengleich, mit Gefälle zur Rinne
  • [ ] Duschkonzept geklärt: Duschrollstuhl oder Umsetzen auf festen Sitz
  • [ ] Haltegriffe beidseitig, fest an tragfähigem Mauerwerk verschraubt
  • [ ] Thermostatarmatur mit Verbrühschutz eingeplant
  • [ ] Rutschhemmende Fliesen R10 (Dusche R11) vorgesehen
  • [ ] Waschtisch unterfahrbar, Armaturen seitlich, Spiegel neigbar
  • [ ] WC seitlich anfahrbar, Stützklappgriffe, Sitzhöhe auf Transferhöhe abgestimmt
  • [ ] Stellplatz für Duschrollstuhl außerhalb der Dusche eingeplant
  • [ ] Zuschussantrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn gestellt, KfW-Status geprüft

Fragen und Antworten

Muss das ganze Bad oder nur die Dusche umgebaut werden?

Entscheidend ist der Weg: Wer die Dusche nicht erreicht, hat vom neuen Duschbereich nichts. In der Praxis sind meist Türverbreiterung, Schwellenabbau und die Anpassung von WC und Waschtisch Teil derselben Maßnahme – planen Sie das Bad als Ganzes, auch wenn Sie in Etappen umbauen.

Kann man nach einer Querschnittlähmung allein duschen?

Viele Betroffene mit erhaltener Armfunktion duschen eigenständig im Duschrollstuhl oder nach dem Umsetzen auf einen Duschsitz – vorausgesetzt, die Dusche ist bodengleich, Griffe sind in Greifhöhe und die Handbrause reicht bis zu allen Körperstellen. Ob Alleinduschen sicher möglich ist, beurteilt am besten das Reha-Team in der Übergangsphase.

Was kostet ein rollstuhlgerechter Badumbau?

Je nach Umfang etwa 5.000 bis 12.000 € (Richtwerte ohne Quellenbindung). Mit Pflegekassen-Zuschüssen (bis 4.180 €[1] je Maßnahme), KfW-Kredit und Steuerersparnis nach § 35a EStG[4] lässt sich der Eigenanteil deutlich senken.

Übernimmt die Krankenkasse den Duschrollstuhl?

Auf Verordnung kann ein Duschrollstuhl als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5] bewilligt werden; ob das im Einzelfall gelingt, hängt von der Begründung und der Kassenpraxis ab. Das Sanitätshaus übernimmt die Klärung mit der Kasse.

Gilt der Pflegekassen-Zuschuss auch, wenn ich erst spät einen Pflegegrad beantrage?

Ja – der Zuschuss setzt nur voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Pflegegrad anerkannt ist und der Antrag vor Baubeginn gestellt wird[1]. Je früher der Pflegegrad beantragt ist, desto früher steht die Finanzierung.

Was tun, wenn das Bad im Obergeschoss liegt?

Ein Rollstuhl-zugängliches Bad im Obergeschoss setzt einen Aufzug oder Treppenlift voraus – das ist oft die teuerste Einzelmaßnahme. Viele Familien entscheiden sich dann für den Umbau eines Bads im Erdgeschoss oder die Nutzung eines Gäste-WCs als Duschbad. Lassen Sie sich dazu unabhängig beraten, bevor Sie in den Treppenlift investieren.

Fazit

Ein Badumbau bei Querschnittlähmung ist kein Standard-Umbau mit größeren Maßen, sondern eine Umplanung des gesamten Raums auf Rollstuhlmaß: schwellenlose Wege, 90 Zentimeter breite Türen, Bewegungsflächen von 150 × 150 Zentimetern, eine bodengleiche Dusche mit Platz für Rollstuhl und Helfer, ein anfahrbares WC und ein unterfahrbarer Waschtisch. Die DIN 18040-2 in der Stufe „rollstuhlgerecht“ liefert dafür verlässliche Maße – die Erfahrung aus Reha-Zentrum, Ergotherapie und Probefahrt entscheidet über die Details. Planen Sie frühzeitig den Pflegegrad, stellen Sie den Zuschussantrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn und prüfen Sie Hilfsmittel wie den Duschrollstuhl auf Rezept. Damit wird das Bad vom Hindernis zum Ort, an dem Körperpflege wieder ohne fremde Hilfe oder mit guter Unterstützung gelingt. Die ausführliche Planungshilfe finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten (FGQ), Startseite (rund 140.000 Betroffene, ca. 2.400 Neufälle jährlich): https://www.fgq.de/
  • der-querschnitt.de, „Querschnittlähmung weltweit und im deutschsprachigen Raum: Zahlen und Fakten“ (DMGP 2019: 2.300–2.500 Neufälle/Jahr, Durchschnittsalter 60,5 Jahre, Verhältnis unfall-/krankheitsbedingt 45:55, Arbeitskreis Querschnitt BG Klinikum Hamburg): https://www.der-querschnitt.de/querschnittlaehmung-weltweit-und-im-deutschsprachigen-raum-zahlen-und-fakten-46568
  • Techniker Krankenkasse, Gesundheitslexikon „Was versteht man unter einer Querschnittslähmung“ (ca. 60 % teilweise gelähmt; Ursachenverteilung 2018): https://www.tk.de/techniker/krankheit-und-behandlungen/erkrankungen/behandlungen-und-medizin/neurologische-einschraenkungen/was-versteht-man-unter-einer-querschnittslaehmung-2016440
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, voraussichtlich länger als sechs Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • pflege.de, „Barrierefreie Dusche“ (DIN 18040-2: Duschfläche 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm, Einstieg max. 2 cm): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Die individuellen Therapie- und Reha-Empfehlungen besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Zentrum.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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