Badumbau nach einem Unfall: Schnellumbau, Zwischenlösungen und Reha-Zeit nutzen (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Ein Unfall verändert die Wohnung über Nacht: Wer bis gestern problemlos in die Badewanne stieg, steht heute mit Gips, Gehhilfe oder eingeschränkter Beweglichkeit vor einem Bad, das zur unüberwindbaren Hürde geworden ist. Nach einem Oberschenkelhalsbruch, einer Knie- oder Hüftoperation oder einem schweren Sturz zählt jede Woche – und genau dann stellt sich die Frage, wie ein Badumbau schnell, sicher und ohne lange Wartezeit gelingt. Dieser Ratgeber ordnet die Schritte in der richtigen Reihenfolge: was schon im Krankenhaus passieren muss, welche Zwischenlösungen die Zeit bis zum Umbau überbrücken, wie der Schnellumbau selbst abläuft und wer nach einem Unfall für die Kosten aufkommt. Den klassischen Ablauf des Umbaus von der Wanne zur Dusche finden Sie unter Wanne zur Dusche.

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Die erste Woche: Was jetzt sofort passieren muss

Nach einem Unfall beginnt die Wohnungsanpassung nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus. Die Weichen, die in den ersten Tagen gestellt werden, entscheiden darüber, ob der Umbau in Wochen oder in Monaten gelingt:

  1. Entlassmanagement ansprechen. Seit der Einführung des Entlassmanagements ist das Krankenhaus verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung zu organisieren – dazu gehören Hilfsmittel, Pflege und die Beratung zur Wohnsituation. Fragen Sie auf der Station nach dem Sozialdienst oder der Entlassplanung: „Was brauche ich zu Hause, und wer organisiert das, bis mein Bad umgebaut ist?“
  2. Pflegegrad-Antrag sofort stellen. Wer nach einem Unfall Hilfe bei der Körperpflege braucht – auch vorübergehend –, sollte den Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse beantragen, noch im Krankenhaus oder direkt nach der Entlassung. Der Zuschuss für den Badumbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI) setzt einen Pflegegrad voraus[1], und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst braucht Zeit. Wer den Antrag hinauszögert, verschiebt auch den Umbau.
  3. Hilfsmittel verordnen lassen. Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung, Badewannenlifter oder Gehhilfe verordnet der Arzt; die Krankenkasse übernimmt sie als Hilfsmittel (§ 33 SGB V)[2]. Die Verordnung gehört in die Entlassungsplanung, damit die Hilfsmittel bei der Rückkehr nach Hause bereits da sind – vom Sanitätshaus geliefert, oft noch am Entlassungstag.
  4. Kostenübernahme klären. Je nach Unfallhergang zahlt eine andere Stelle – gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Krankenkasse, private Unfallversicherung oder die Pflegekasse. Die Übersicht weiter unten zeigt, wer wofür zuständig ist.
  5. Fachfirma kontaktieren. Parallel zum Pflegegrad-Antrag können Sie Fachfirmen für Badumbau anrufen und Vor-Ort-Termine vereinbaren. Viele Firmen bieten Schnellumbauten an, bei denen die Wanne innerhalb eines Tages zur Dusche wird – ideal für die Zeit nach der Reha.

Fallbeispiel (Beispielwerte): Frau L., 74, stürzt auf dem Weg zum Bäcker und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Nach der Operation kommt sie für drei Wochen zur Rehabilitation in eine Klinik. Schon in der Akutklinik beantragt der Sozialdienst den Pflegegrad; bei der Rückkehr nach Hause sind Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung und ein Haltegriff montiert. Während der Reha-Zeit besichtigt eine Fachfirma das Bad der Wohnung; der Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI wird vor Baubeginn gestellt und mit 4.180 €[1] bewilligt. Die Systemlösung (Wanne zur Dusche) wird in der letzten Reha-Woche an einem Tag montiert – als Frau L. nach Hause kommt, ist die Dusche fertig und der Duschstuhl überflüssig. Der Eigenanteil liegt bei 0 €, weil der Festpreis von 4.100 € vom Zuschuss gedeckt ist. (Rechenbeispiel – Kosten und Zuschusshöhe hängen vom Einzelfall ab.)

Zwischenlösungen: Sicher wohnen, bis die Dusche steht

Zwischen Entlassung und Umbau liegen meist mehrere Wochen – für diese Zeit braucht die Wohnung Übergangslösungen, die Stürze verhindern und die Körperpflege möglich machen. Die wirksamsten Zwischenlösungen sind häufig gar keine baulichen Maßnahmen:

Problem Zwischenlösung Wer zahlt / woher
Nicht in die Wanne steigen könnenDuschstuhl + Handbrause (Duschen am Wannenrand oder mit Übergangslösung), Badewannenlifter wenn die Wanne genutzt werden sollKrankenkasse als Hilfsmittel auf Rezept (§ 33 SGB V)[2]; Sanitätshaus liefert, oft innerhalb von Tagen
Toilettengang schwerToilettensitzerhöhung, bei Bedarf Toilettenstuhl für das Schlafzimmer in der ersten ZeitKrankenkasse als Hilfsmittel; Stützklappgriffe als kurzfristig montierbare Nachrüstung
RutschgefahrRutschhemmende Matten, fest montierte Haltegriffe an Dusche und WC (auch ohne Komplettumbau nachrüstbar)Haltegriffe selbst zu zahlen (Richtwert 30–150 € je Griff plus Montage) oder als Teil der späteren Maßnahme
Waschen ohne DuscheWaschschüssel-Programm am Waschtisch, Pflege durch ambulanten DienstPflegedienst über Pflegesachleistungen, wenn Pflegegrad vorliegt
Erste Tage nach KlinikHäusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) durch den Hausarzt verordnenKrankenkasse, bis zu mehreren Wochen (§ 37 SGB V)

Wichtig: Wer nach der Entlassung erst einmal vier Wochen mit Duschstuhl und Waschschüssel auskommt, darf das nicht als Dauerzustand akzeptieren. Die Zwischenlösung hat ein klares Ziel – sie überbrückt, bis der Umbau steht. Setzen Sie sich mit dem Sozialdienst oder Pflegestützpunkt eine Frist, wann der Umbau beginnen soll, und lassen Sie sich nicht vertrösten.

Der Schnellumbau: Wie die neue Dusche in wenigen Tagen steht

Der Badumbau nach einem Unfall muss nicht Wochen dauern. Wer von der Badewanne auf eine Dusche umstellt, hat zwei grundsätzliche Wege:

  • Systemlösung (Duschtasse mit Paneelen): Die alte Wanne wird ausgebaut, eine Duschtasse mit niedriger Einstiegskante und Duschabtrennung eingebaut. Viele Anbieter montieren Systemlösungen an einem Tag – der Klassiker für den Schnellumbau, auch als „Badumbau in 24 Stunden“ bekannt. Kostenrahmen als Richtwert: ca. 3.000–6.500 € inklusive Montage.
  • Bodengleiche, geflieste Dusche: Die aufwendigere Ausführung mit Absenkung oder Aufbau, Abdichtung und neuen Fliesen – mehrere Tage Bauzeit, höhere Kosten (Richtwert ca. 5.000–8.000 €), aber die schwellenlose Lösung für alle, die dauerhaft mit Rollator oder Rollstuhl duschen möchten.

Für die akute Situation nach einem Unfall spricht fast immer die Systemlösung: kurze Bauzeit, klarer Festpreis, sofort nutzbar. Ob später ein erneuter Umbau auf bodengleich nötig wird, lässt sich in Ruhe entscheiden, wenn die Rehabilitation weiter ist. Entscheidend für den Schnellumbau sind vier Punkte:

  1. Anbieter mit Schnell-Kapazität wählen. Fragen Sie beim ersten Telefonat: „Können Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen montieren?“ Manche Firmen haben Wartezeiten von Monaten – für die akute Situation unbrauchbar. Vergleichen Sie 2–3 Angebote, aber priorisieren Sie Verfügbarkeit über den letzten Euro Preisunterschied.
  2. Förderantrag parallel stellen. Der Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingehen – nicht vor der Montage, sondern vor dem ersten Handgriff. Stellen Sie ihn, sobald der Kostenvoranschlag vorliegt, und weisen Sie auf die akute Lage hin: In dringenden Fällen lassen sich Bearbeitungszeiten oft verkürzen. Die schriftliche Zusage müssen Sie nicht abwarten, um zu planen – aber der Vertrag mit der Firma sollte erst nach der Zusage oder mit einer auflösenden Bedingung geschlossen werden.
  3. Ersatz-Duschmöglichkeit klären. Bei einer Systemlösung ist das Bad oft abends wieder nutzbar – fragen Sie trotzdem vorab, was an den Umbautagen geht. Wer in der Reha ist, hat das Problem nicht: Der Umbau findet statt, während man in der Klinik wohnt.
  4. Nach der Reha einplanen. Die Reha-Zeit ist das ideale Umbau-Fenster: Sie sind versorgt, die Wohnung ist frei, und bei der Rückkehr ist das Bad fertig. Sprechen Sie den Termin mit der Reha-Einrichtung und der Fachfirma früh ab – die Klinik plant die Entlassung, die Firma den Einbau, und beide freuen sich über klare Daten.

Der Zeitplan: Von der Klinik ins neue Bad

Woche Schritt Wer
1 (Akutklinik)Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittel-Verordnung, Entlassmanagement ansprechen, Unfallversicherung informieren (bei Arbeits-/Wegeunfall)Sozialdienst, Ärzte, Sie selbst
2–3Reha beginnen; Fachfirmen kontaktieren, Vor-Ort-Termin in der Wohnung (Angehörige oder Vertrauensperson vor Ort)Reha-Klinik, Fachfirmen
3–4Kostenvoranschlag, Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI stellen – vor Baubeginn; Zusage abwartenSie/Angehörige, Pflegekasse
4–6Zusage erhalten, Vertrag schließen, Termin mit der Reha-Entlassung koordinierenPflegekasse, Fachfirma
6Umbau (Systemlösung oft 1 Tag, gefliest mehrere Tage) – idealerweise während der RehaFachfirma
7Abnahme, Rechnungen einreichen, Zuschuss auszahlen lassenSie, Pflegekasse

Die Zeiten sind Richtwerte; der Flaschenhals ist fast immer die Bearbeitung des Förderantrags. Wer ohne Pflegegrad umbaut (etwa weil die Bewegungseinschränkung keine Pflegebedürftigkeit begründet), umgeht diesen Flaschenhals und finanziert über KfW-Kredit 159 oder Eigenmittel – siehe unten.

Wer zahlt nach einem Unfall? Die Kostenübernahme im Überblick

Die Frage „Wer zahlt?“ hängt vom Unfallhergang ab – und sie sollte früh geklärt werden, weil die richtige Stelle oft mehr übernimmt als nur den Umbau:

Unfallhergang Zuständig Leistungen rund ums Bad
Arbeitsunfall / WegeunfallGesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse)Heilbehandlung, Reha; im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe kann auch die Anpassung der Wohnung – die „Wohnungshilfe“, etwa der behindertengerechte Badumbau – übernommen werden (§ 42 SGB VII, im Einzelfall nach Antrag beim Unfallversicherungsträger)
Unfall in Schule, Kita, Studium, EhrenamtUnfallkasse des Landes / Gemeinde-Unfallversicherungsverbandwie oben – auch hier ist der Unfall versichert
Privater FreizeitunfallKrankenkasse (Hilfsmittel, Reha) + ggf. private UnfallversicherungKrankenkasse: Hilfsmittel (§ 33 SGB V)[2], häusliche Krankenpflege, Reha. Private Unfallversicherung: zahlt nach Vertrag – meist eine Invaliditätsleistung nach festgestelltem Invaliditätsgrad; ob auch Umbaukosten abgedeckt sind, steht in den Vertragsbedingungen (einige Tarife enthalten einen Baustein für behindertengerechte Umbauten)
Pflegebedürftigkeit nach dem UnfallPflegekasseZuschuss zum Badumbau bis 4.180 €[1] je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), Pflegeleistungen – unabhängig vom Unfallhergang, sobald ein Pflegegrad vorliegt
Ohne Pflegegrad, ohne VersicherungsleistungEigenmittel + KfWKfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[3], ohne Pflegegrad, über die Hausbank); § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr[4])

Wichtig bei der gesetzlichen Unfallversicherung: Sie müssen den Arbeits- oder Wegeunfall unverzüglich melden – beim Arbeitgeber und, wenn nötig, beim Durchgangsarzt. Der Unfallversicherungsträger prüft, ob der Unfall versichert ist, und übernimmt dann Heilbehandlung und Reha nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Die Wohnungshilfe wird nicht automatisch bewilligt – stellen Sie den Antrag beim zuständigen Träger, am besten mit ärztlicher Stellungnahme und Kostenvoranschlag der Fachfirma. Ob und in welchem Umfang der Umbau übernommen wird, entscheidet der Träger im Einzelfall; die Beratung dazu gehört in die Reha-Planung. Ein reiner Freizeitunfall (etwa der Sturz im eigenen Bad oder auf dem Spaziergang) fällt nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung – hier greifen Krankenkasse, ggf. private Unfallversicherung und die Pflegekasse.

Kombination beachten: Wer nach einem Unfall einen Pflegegrad erhält, kann den Zuschuss der Pflegekasse mit einem KfW-Kredit kombinieren (der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] – 2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026 –, neue Anträge werden nicht angenommen; offene Alternative: der KfW-Kredit 159). Ob daneben Leistungen der Unfallversicherung in Frage kommen, klärt der Unfallversicherungsträger – Doppelzahlungen für dieselbe Rechnung sind ausgeschlossen, die Abstimmung übernimmt im Zweifel der Pflegestützpunkt. Alle Kombinationsregeln im Detail: Badumbau finanzieren.

Reha und Umbau verbinden: Das Bad wartet nicht auf Sie

Die Rehabilitation nach einem Unfall dauert oft drei bis sechs Wochen – und genau diese Zeit ist das beste Umbau-Fenster, das es gibt. Drei Vorteile fallen zusammen:

  • Sie sind versorgt. In der Reha-Einrichtung übernimmt das Team die Körperpflege; die Baustelle in der Wohnung stört Sie nicht.
  • Die Wohnung ist frei. Handwerker arbeiten ohne Rücksicht auf Ihre Termine – Staub, Lärm und abgestellte Möbel sind kein Thema, weil niemand da ist.
  • Bei der Rückkehr ist alles fertig. Die gefürchtete Übergangszeit mit Duschstuhl und Waschschüssel entfällt: Sie kommen nach Hause in ein Bad, das zu Ihrem neuen Zustand passt.

Damit das gelingt, muss die Koordination früh starten: Reha-Klinik und Termin der Entlassung nennen, Fachfirma den Einbautermin in der letzten Reha-Woche planen lassen, eine Vertrauensperson für die Abnahme vor Ort benennen. Wer keine Angehörigen in der Nähe hat, kann die Abnahme per Videoanruf begleiten oder den Pflegedienst bitten, die neue Dusche beim ersten Termin gemeinsam mit der Firma zu prüfen. Mehr zum Organisieren aus der Ferne und durch Angehörige: Badumbau für Eltern organisieren.

Mietwohnung: Schnell umbauen mit dem Vermieter

Wer zur Miete wohnt, braucht für den Umbau die Zustimmung des Vermieters – und die braucht Zeit, die nach einem Unfall knapp ist. Drei Punkte beschleunigen das Verfahren:

  • Früh informieren: Sagen Sie dem Vermieter sofort nach der Entscheidung Bescheid, schildern Sie die Unfallsituation und legen Sie den Kostenvoranschlag bei. Mietende haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Umbauten[6] – der Vermieter kann die Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern.
  • Rückbau klären: Häufig fürchtet der Vermieter den Wertverlust. Bieten Sie an, die Rückbau-Frage vertraglich zu regeln (etwa: Rückbau bei Auszug nur, wenn der nächste Mieter die Dusche nicht übernimmt). Ein schriftliche Vereinbarung entkräftet die meisten Bedenken.
  • Dokumentieren: Fotos vom Zustand vor dem Umbau und die Rechnungen schützen beide Seiten – und sind zugleich die Belege für Förderantrag und Steuererklärung.

Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die Person gebunden, nicht an das Eigentum – auch Mietende erhalten ihn. Details zu den Rechten in der Mietwohnung finden Sie in unserem Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung.

Checkliste: Die ersten 7 Tage nach dem Unfall

  • [ ] Sozialdienst/Entlassmanagement im Krankenhaus angesprochen
  • [ ] Pflegegrad-Antrag formlos bei der Pflegekasse gestellt (kostenlos)
  • [ ] Hilfsmittel ärztlich verordnet (Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung, ggf. Wannenlifter), Lieferung mit dem Sanitätshaus geklärt
  • [ ] Unfallhergang geprüft: Arbeits-/Wege-/Schulunfall? Dann Unfallversicherungsträger informiert (Meldung über Arbeitgeber, Durchgangsarzt)
  • [ ] Private Unfallversicherung geprüft (Vertragsbedingungen: Invaliditätsleistung, Umbau-Baustein?)
  • [ ] 2–3 Fachfirmen mit Schnell-Kapazität angefragt, Vor-Ort-Termine vereinbart
  • [ ] Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn eingereicht (sobald Kostenvoranschlag vorliegt)
  • [ ] Reha-Termin mit der Fachfirma koordiniert (Umbau während der Reha)
  • [ ] Vertrauensperson für Abnahme benannt; Ersatz-Duschmöglichkeit für die Bauzeit geklärt
  • [ ] Vermieter informiert (§ 554 BGB)[6], Rückbau-Vereinbarung angesprochen

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell kann ein Badumbau nach einem Unfall wirklich starten?

Die Montage einer Systemlösung dauert oft nur einen Tag – der Engpass liegt davor: Pflegegrad-Antrag und Förderzusage brauchen mehrere Wochen, und gute Firmen sind ausgebucht. Wer den Antrag schon im Krankenhaus stellt und eine Firma mit Schnell-Kapazität wählt, schafft den Umbau typischerweise in vier bis sechs Wochen nach dem Unfall. Ohne Pflegegrad (Finanzierung über Eigenmittel oder KfW) geht es oft schneller.

Muss ich den Pflegegrad abwarten, bevor ich die Firma beauftrage?

Planen dürfen und sollen Sie sofort – aber der Vertrag mit der Firma sollte erst nach der Zusage der Pflegekasse geschlossen werden oder eine auflösende Bedingung enthalten („Vertrag nur wirksam, wenn der Zuschuss bewilligt wird“). Der Antrag muss auf jeden Fall vor Baubeginn gestellt sein; das ist der häufigste Ablehnungsgrund.

Zahlt die Berufsgenossenschaft den Badumbau, wenn ich auf dem Arbeitsweg gestürzt bin?

Bei einem anerkannten Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig – sie übernimmt Heilbehandlung und Reha und kann im Rahmen der Teilhabeleistungen auch Wohnungshilfe (etwa den Badumbau) gewähren. Das muss beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragt werden; ob und in welchem Umfang übernommen wird, entscheidet der Träger im Einzelfall. Ein reiner Freizeitunfall ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Was mache ich, wenn ich keine Reha bekomme, aber das Bad umgebaut werden muss?

Dann planen Sie den Umbau um die Klinik-Entlassung herum: Die Firma montiert in den ersten Tagen nach der Rückkehr, für die Übergangszeit sind Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung und ggf. ein ambulanter Pflegedienst organisiert. Wichtig ist, dass die Hilfsmittel am Entlassungstag da sind – das gehört ins Entlassmanagement, sprechen Sie es aktiv an.

Übernimmt die Krankenkasse den Badumbau nach einem Unfall?

Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel (§ 33 SGB V)[2] wie Duschstuhl und Toilettensitzerhöhung sowie häusliche Krankenpflege – aber keinen baulichen Umbau. Dafür ist bei Pflegebedürftigkeit die Pflegekasse zuständig (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI), bei anerkannten Arbeits-/Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung.

Kann der Umbau während der Reha-Zeit stattfinden?

Ja – das ist sogar die beste Lösung: Sie sind in der Klinik versorgt, die Wohnung ist frei, und bei der Rückkehr ist das Bad fertig. Koordinieren Sie den Einbautermin mit dem voraussichtlichen Reha-Ende und benennen Sie eine Vertrauensperson für die Abnahme vor Ort.

Fazit

Nach einem Unfall zählt nicht nur die medizinische, sondern auch die räumliche Rehabilitation – und das Bad ist ihr wichtigster Ort. Die Reihenfolge entscheidet: Pflegegrad-Antrag und Hilfsmittel-Verordnung schon im Krankenhaus, Schnell-Anbieter mit kurzer Montagezeit, Förderantrag vor Baubeginn, und der Umbau idealerweise während der Reha, damit die Rückkehr nach Hause ohne gefährliche Übergangszeit gelingt. Die Zuschüsse der Pflegekasse (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI) tragen den Umbau, bei Arbeits- und Wegeunfällen kann die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Teilhabe die Wohnungshilfe übernehmen. Wer die ersten sieben Tage richtig nutzt, gewinnt Wochen – und kommt in ein Bad, das zum neuen Leben passt. Zum Schnellumbau von der Wanne zur Dusche: Wanne zur Dusche umbauen.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel, z. B. Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
  • § 42 SGB VII (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch die gesetzliche Unfallversicherung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__42.html
  • § 554 BGB (Zustimmung des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten; Nachfolgeregelung des früheren § 554a): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • BMAS, „Fragen und Antworten zur gesetzlichen Unfallversicherung“ (versicherte Personen, Leistungen): https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Fragen-und-Antworten/faq-gesetzliche-unfallversicherung.html

Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Leistungen der Unfallversicherung werden im Einzelfall vom zuständigen Träger entschieden. Förderbedingungen können sich ändern; Kostenangaben sind Richtwerte – verbindlich sind das Festpreisangebot und der Bewilligungsbescheid.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel, z. B. Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. KfW, Meldung zum Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters zu barrierereduzierenden Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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