Badumbau bei Parkinson im Spätstadium: Pflegebad, Sicherheit und Entlastung für Angehörige (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Morbus Parkinson ist die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung; in Deutschland leben rund 400.000 Menschen mit der Diagnose (Quellen: Deutsche Parkinson Vereinigung, DZNE). Die Erkrankung verläuft über Jahre und Jahrzehnte – und je weiter sie fortschreitet, desto mehr verschiebt sich der Alltag: Aus dem selbstbestimmten Waschen wird eine Aufgabe, die nur noch gemeinsam gelingt. Das Bad, das im Frühstadium „nur“ barrierefrei war, muss im Spätstadium mehr leisten: Es wird zum Pflegebad, in dem eine zweite Person sicher arbeiten kann, in dem Stürze keine katastrophalen Folgen haben und in dem die pflegenden Angehörigen nicht selbst zu Patienten werden. Dieser Ratgeber richtet sich an Familien, die diesen Weg gehen – mit dem ehrlichen Blick darauf, was das Bad im Spätstadium können muss, was Duschen, Baden und Waschen im Bett wirklich bedeuten und wie sich das Ganze finanzieren lässt. Die Planung für das Frühstadium finden Sie in unserem Beitrag „Badumbau bei Parkinson im Frühstadium“; hier geht es um die Phase, in der Pflege zur Daueraufgabe wird.

Sie organisieren das für Ihre Eltern? Hier gibt es die Beratung für Angehörige.

Das Spätstadium: Was sich für Bad und Pflege ändert

Im Spätstadium der Parkinson-Erkrankung treten die Bewegungsstörungen ausgeprägter und länger auf: Muskelsteifigkeit (Rigor) macht jede Bewegung zur Kraftanstrengung, die Bewegungen sind stark verlangsamt, Gleichgewicht und Haltungsstabilität nehmen ab, und Phasen, in denen Bewegungen trotz bester Absicht nicht gelingen (Freezing, „Einfrieren“), häufen sich. Gleichzeitig wirken die Medikamente kürzer und unregelmäßiger – es gibt gute und schlechte Phasen am Tag (On- und Off-Phasen). Für das Bad bedeutet das:

Veränderung im Spätstadium Konsequenz im Bad
Ausgeprägter Rigor und BradykineseWaschen dauert sehr lange; das Anheben der Beine, Drehen und Bücken gelingen kaum noch
Off-Phasen mit BewegungsblockadenWer in einer Off-Phase in der Dusche „einfriert“, kann nicht mehr selbst ausweichen – Hilfe muss ohne Kraftaufwand möglich sein
Gangunsicherheit und SturzrisikoNasse Böden, Schwellen und enge Durchgänge werden zu ernsten Gefahren; Stürze bei Parkinson führen häufig zu Brüchen
Zunehmender Hilfebedarf bei der KörperpflegeEine zweite Person muss neben Dusche, WC und Waschtisch Platz finden und arbeiten können, ohne sich zu bücken oder zu verdrehen
Schluck- und Kreislaufprobleme in späten PhasenLanges Stehen unter warmem Wasser ist belastend; im Sitzen duschen wird zur Regel
Pflegegrad 2 bis 5Anspruch auf Pflegeleistungen und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung entsteht

Für Angehörige ist die wichtigste Erkenntnis: Im Spätstadium ist das Bad nicht mehr für eine Person geplant, sondern für zwei – den Erkrankten und die helfende Person. Jede Planung, die das ignoriert, führt zu überlasteten Rücken, gefährlichen Hebemanövern und letztlich zur Entscheidung für ein Heim, die vielleicht gar nicht nötig gewesen wäre.

Das Pflegebad planen: Platz für zwei, Höhen für alle

Ein Pflegebad unterscheidet sich vom „normalen“ barrierefreien Bad durch großzügigere Maße und durchdachte Arbeitshöhen. Die Leitfrage lautet nicht „Kann mein Vater allein duschen?“, sondern „Kann meine Mutter ihn sicher und rückenschonend waschen?“. Daraus ergeben sich konkrete Anforderungen:

  • Bewegungsflächen für Mensch und Helfer: Neben Dusche, WC und Waschtisch braucht die Pflegeperson Platz zum Stehen, Drehen und Arbeiten. Die DIN 18040-2 nennt für barrierefreie Bäder Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm; wenn ein Rollstuhl genutzt wird, sind 150 × 150 cm und entsprechend große Duschflächen der Maßstab (Details: „Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2“). Im Zweifel großzügiger planen: Ein Pflegebad, das zu knapp bemessen ist, ist teurer als der fehlende Quadratmeter.
  • Bodengleiche Dusche mit Platz für zwei: Die Dusche selbst sollte so groß sein, dass Pflegeperson und Erkrankter gemeinsam darin stehen können – für die Unterstützung beim Waschen im Stehen oder beim Transfer vom Rollstuhl auf den Duschstuhl. Eine offene, ebenerdige Dusche ohne Schwelle und ohne enge Kabine ist die Basis. Details zum Umbau: Wanne zur Dusche umbauen.
  • Stabile Sitzmöglichkeiten in der Dusche: Ein breiter Wandklappsitz oder ein Duschstuhl mit Armlehnen, auf dem auch langes Sitzen bequem ist. Die Armlehnen sind entscheidend: Sie geben der Pflegeperson Anschlagpunkte und dem Erkrankten Halt beim Hinsetzen und Aufstehen.
  • Höhen, die den Rücken schonen: Wer pflegt, arbeitet in aufrechter Haltung – Waschtisch und Ablagen sollten deshalb nicht zu niedrig sitzen. Ein höhenverstellbarer oder unterfahrbarer Waschtisch erlaubt es, auch im Sitzen oder mit Rollstuhl zu arbeiten, ohne dass sich die Pflegeperson bücken muss.
  • Warme, sichere Oberflächen: Rutschhemmende Fliesen (R10 oder besser) im ganzen Bad, keine scharfen Kanten an Waschtisch und Möbeln (Sturzgefahr!), verkleidete Heizkörper, damit niemand an heißen Flächen hängen bleibt. Kontraste helfen: Haltegriffe und Duschstuhl in einer Farbe, die sich von der Wand abhebt, sind für Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung leichter zu erkennen.
  • Die Tür als Rettungsweg: Die Badtür sollte nach außen öffnen oder als Schiebetür ausgeführt sein und sich von außen öffnen lassen – wer in der Dusche stürzt, darf die Tür nicht blockieren. Ein Notrufknopf in der Dusche oder ein am Körper getragener Hausnotruf gehört in jedes Pflegebad.

Duschen, Baden oder Waschen im Bett? Ein ehrlicher Vergleich

Im Spätstadium stellt sich irgendwann die Grundsatzfrage: Wie soll die Körperpflege künftig ablaufen? Drei Wege stehen offen – und der beste hängt vom Zustand des Erkrankten, von den Kräften der Pflegeperson und vom Platz ab:

Variante So funktioniert es Stärken Grenzen
Bodengleiche Dusche mit DuschstuhlErkrankter sitzt auf dem Duschstuhl, Pflegeperson wäscht im Stehen danebenHygienisch, alltagstauglich, mit einem Helfer machbar; Standardlösung der ambulanten PflegeSetzt ausreichend Steh- und Transferfähigkeit voraus (oder Lifter/2 Helfer)
Pflegebadewanne (höhenverstellbar)Wanne fährt in Sitzhöhe, Einstieg ohne hohen Rand, danach Wannenboden absenkenVollbad möglich – für Menschen, die Baden lieben; entlastet bei starker Steifigkeit, Wärme entspannt die MuskulaturBraucht Platz, Wasseranschluss und Budget; Miete bei Sanitätshäusern/Pflegediensten möglich; Ein- und Ausstieg trotzdem aufwendig
Ganzkörperwäsche im BettPflegedienst oder Angehörige waschen mit Waschschüssel und Pflegeprodukten im BettSchont alle Kräfte; bei Bettlägerigkeit die einzige realistische OptionKein Vollbad; regelmäßig nur mit professioneller Unterstützung durchführbar

Die ehrliche Einordnung: Für die meisten Menschen im Spätstadium, die noch sitzen und mit Hilfe stehen können, ist die bodengleiche Dusche mit Duschstuhl der beste Kompromiss – sie ist hygienisch, mit einer Person machbar und alltagstauglich. Eine Pflegebadewanne lohnt sich, wenn Baden für den Erkrankten ein großes Bedürfnis ist und Platz sowie Budget vorhanden sind; sie kann bei Sanitätshäusern auch angemietet werden, bevor man sich zum Kauf entscheidet. Wenn der Erkrankte bettlägerig wird, übernimmt die Ganzkörperwäsche im Bett – dann braucht das Bad vor allem eines: eine erreichbare, sichere Toilette und Platz für den Pflegedienst.

Freezing, Off-Phasen und der Weg ins Bad

Menschen mit Parkinson „frieren“ typischerweise an Engstellen und Kanten ein – genau dort, wo das Gehen unterbrochen wird: an Türschwellen, vor der Duschtasse, an Teppichkanten. Im Spätstadium kommen die Off-Phasen hinzu, in denen Bewegungen trotz größter Anstrengung nicht anlaufen. Für die Wohnungs- und Badgestaltung heißt das:

  • Schwellen abschaffen, Übergänge eben machen: Bodengleiche Übergänge lassen den Bewegungsfluss nicht abreißen – vom Flur ins Bad, von der Tür in die Dusche.
  • Wege freihalten: Der Weg zur Toilette und zur Dusche bleibt frei von Teppichen, Kabeln, Wäschekörben und Möbelkanten. Was im Weg steht, wird in einer Off-Phase zum unüberwindlichen Hindernis.
  • Sitzgelegenheiten auf dem Weg: Ein Stuhl oder Hocker zwischen Schlafzimmer und Bad gibt Sicherheit für die Momente, in denen die Beine nicht mehr wollen – und der Pflegeperson eine Ablagefläche.
  • Medikamenten-Zeiten nutzen: Viele Familien beobachten, dass Waschen und Toilettengänge in den guten Phasen nach der Medikamenteneinnahme deutlich besser gelingen. Die Dusch-Zeiten lassen sich deshalb am Tagesrhythmus der Medikamente ausrichten – welche Zeitfenster realistisch sind, wissen die Behandler am besten; sprechen Sie den Bad-Alltag in der neurologischen Sprechstunde an.
  • Geduld einplanen: Eine Off-Phase unter der Dusche ist kein Notfall, solange der Sitz stabil ist, das Wasser nicht zu heiß ist und die Pflegeperson weiß, dass sie einfach warten kann, bis die Bewegung zurückkommt. Panik und Hektik verschlimmern Freezing – Ruhe ist die beste Technik.

Sicherheitstechnik, die im Spätstadium wirklich zählt

Im Spätstadium entscheidet Sicherheitstechnik darüber, ob ein Sturz ein Schrecken bleibt oder ein Krankenhausaufenthalt wird. Die Prioritätenliste der Pflegepraxis:

  1. Haltegriffe dort, wo Bewegungen beginnen und enden: beidseitig an der Dusche, am WC, am Waschtisch, auf dem Weg vom Bett. Jeder Griff muss fest in der Wand verschraubt sein – Saug- und Klebegriffe halten einen Sturz nicht auf. Die richtige Position bestimmt die Ergotherapie, nicht der Zufall.
  2. Dusch-WC oder Toilettensitzerhöhung mit Stützklappgriffen: Aufstehen von der Toilette ist im Spätstadium eine der schwierigsten Alltagsbewegungen. Ein Dusch-WC (Toilette mit integrierter Reinigung und Trocknung) reduziert zudem den Reinigungsaufwand nach dem Toilettengang – für den Erkrankten, der sich nicht mehr gut selbst reinigen kann, und für die Pflegeperson, die das sonst übernehmen muss. Mehr zum Thema: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
  3. Rutschhemmende Böden: R10-Fliesen oder gleichwertige Beläge im gesamten Bad, auch außerhalb der Dusche – nach dem Duschen ist der ganze Boden nass, nicht nur die Duschfläche.
  4. Licht, das nachts nicht blendet: Bewegungsmelder-Nachtlichter auf dem Weg zur Toilette; im Bad eine dezente Nachtbeleuchtung statt der grellen Deckenlampe. Viele Stürze passieren nachts auf dem Weg zur Toilette.
  5. Hausnotruf mit wasserdichtem Notrufknopf: Der Knopf gehört an den Körper (Armband oder Kette), nicht an die Wand – wer in der Dusche stürzt, muss ihn erreichen können. Die Pflegekasse beteiligt sich bei Pflegegrad an den Kosten.
  6. Keine scharfen Ecken und Kanten im Bewegungsraum: Waschtisch, Möbel und Heizkörper abrunden oder verkleiden – ein Sturz gegen eine scharfe Kante ist bei Parkinson keine Seltenheit.

Angehörige: Rücken, Hände und Nerven schonen

Wer im Spätstadium pflegt, pflegt oft jahrelang – und die meisten pflegenden Angehörigen sind selbst keine 30 mehr. Die Badgestaltung ist deshalb auch Rückenschutz und Nervenschonung für die Pflegeperson:

  • In aufrechter Haltung arbeiten: Waschtisch-Höhe, Duschstuhl-Höhe und Ablagen so einstellen, dass die Pflegeperson nicht bückt, streckt oder verdreht. Ein höhenverstellbarer Duschstuhl ist eine der sinnvollsten Investitionen – er wird auf die Körpergröße des Helfers eingestellt, nicht auf die des Erkrankten.
  • Pflegedienst einbinden: Ambulante Pflegedienste übernehmen die Körperpflege im Rahmen der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2) – täglich oder mehrmals pro Woche. Viele Familien nutzen die Mischung: Pflegedienst für das Waschen an Werktagen, Angehörige am Wochenende. Das Bad muss dafür so gestaltet sein, dass fremde Pflegekräfte sich zurechtfinden: erreichbare Armatur, Platz neben der Dusche, verständliche Anordnung.
  • Pflegekurse nutzen: Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für Angehörige an – vom rückenschonenden Transfer bis zur Körperpflege. Wer das Waschen im Bad nie gelernt hat, sollte diese Kurse besuchen, bevor der Rücken es lehrt.
  • Entlastung organisieren: Der Entlastungsbetrag (131 €[1] monatlich, § 45a SGB XI) kann für Alltagsbegleitung und Betreuung genutzt werden; Verhinderungspflege schafft Auszeiten, wenn die Pflegeperson krank oder im Urlaub ist. Auch die Tagespflege gibt dem Erkrankten Struktur und den Angehörigen freie Stunden – beides wirkt direkt auf die Qualität der Pflege im Bad zurück.
  • Ehrlich mit den eigenen Grenzen sein: Wenn das Waschen zu Hause regelmäßig in Hektik, Schmerzen oder Tränen endet, ist das kein Versagen – sondern das Signal, dass die Unterstützung (Pflegedienst, Pflegebad, mehr Hilfsmittel) erhöht werden muss. Wer früh Hilfe holt, pflegt länger durch.

Finanzierung im Spätstadium: Was jetzt greift

Im Spätstadium sind in der Regel Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt – damit stehen die wichtigsten Finanzierungsbausteine bereit:

  • Pflegekassen-Zuschuss: Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Wichtig: Der Zuschuss gilt je Maßnahme – wer Dusche, WC-Bereich und Türverbreiterung als getrennte, einzeln beantragte Maßnahmen plant, kann ihn mehrfach nutzen. Ob die geplante Maßnahme im Einzelfall anerkannt wird, klärt die Pflegekasse vorab.
  • Pflegegrad nicht vergessen: Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt den Antrag formlos bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet den Hilfebedarf. Voraussetzung: Die Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich länger als sechs Monate (§ 14 SGB XI)[3]. Ein Leitfaden: „Pflegegrad beantragen“.
  • Krankenkasse: Duschhocker, Duschstühle, Toilettensitzerhöhungen (in bestimmten Fällen) und Badewannenlifter sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Produktgruppe 04)[4]; die Versorgung erfolgt im Regelfall mit ärztlicher Verordnung – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Handelsübliche Haltegriffe sind Eigenkauf.
  • Pflegehilfsmittel und Hausnotruf: Die Pflegekasse unterstützt bei Pflegegrad auch bei Pflegehilfsmitteln und beim Hausnotruf – das Sanitätshaus oder die Pflegekasse informiert über die Konditionen.
  • KfW und Steuer: Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[5] je Wohneinheit) läuft weiterhin über die Hausbank; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[6]. 20 % des Arbeitslohns der Handwerkerleistungen (max. 1.200 €[7]/Jahr) sind nach § 35a EStG absetzbar.

Rechenbeispiel (Richtwerte ohne Quellenbindung): Bodengleiche Dusche als Systemlösung ca. 5.000 €, dazu WC-Bereich mit Stützklappgriffen ca. 1.500 €. Werden beide als getrennte Maßnahmen beantragt, können dafür bis zu zwei Zuschüsse von je 4.180 €[2] fließen (sofern die Pflegekasse beide anerkennt) – die Eigenanteile sinken entsprechend.

Checkliste für Angehörige: Das Bad im Spätstadium

  • [ ] Ergotherapeutische Wohnberatung für das Pflegebad durchgeführt (Platz, Höhen, Griffpositionen)
  • [ ] Pflegegrad vorhanden bzw. Antrag gestellt
  • [ ] Zuschussantrag nach § 40 SGB XI[2] vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingereicht
  • [ ] Bodengleiche Dusche mit Platz für Pflegeperson geplant oder umgesetzt
  • [ ] Stabiler Duschstuhl mit Armlehnen oder Wandklappsitz vorhanden (ggf. auf Rezept)
  • [ ] Haltegriffe an Dusche, WC, Waschtisch und auf dem Weg dorthin montiert (tragfähige Wände)
  • [ ] Badtür nach außen öffnend oder von außen zu öffnen; Notrufknopf wasserdicht am Körper
  • [ ] Rutschhemmende Böden (R10) im ganzen Bad; keine losen Teppiche, keine scharfen Kanten
  • [ ] Toilettensituation geklärt: Sitzerhöhung, Stützklappgriffe oder Dusch-WC
  • [ ] Pflegekurse der Pflegekasse besucht; Pflegedienst-Einsatz für die Körperpflege organisiert
  • [ ] Medikamenten-Zeiten für Dusch- und Toilettengänge eingeplant
  • [ ] Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege als Auszeiten eingeplant

Häufig gestellte Fragen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Umbau zum Pflegebad?

Sobald absehbar ist, dass die Körperpflege künftig Hilfe braucht – nicht erst nach dem ersten Sturz oder der ersten Nacht, in der das Waschen scheiterte. Wer umbaut, während der Erkrankte noch mitentscheiden und sich an die neue Umgebung gewöhnen kann, spart sich später die Entscheidung unter Druck.

Dusche oder Badewanne im Spätstadium?

Für die meisten ist die bodengleiche Dusche mit stabilem Sitz die richtige Lösung – sie ist mit einer Pflegeperson machbar und alltagstauglich. Eine Pflegebadewanne lohnt sich, wenn Baden ein großes Bedürfnis ist und Platz und Budget da sind; sie kann bei Sanitätshäusern auch angemietet werden. Bei Bettlägerigkeit übernimmt die Ganzkörperwäsche im Bett.

Kann ich eine Pflegebadewanne mieten?

Ja – Pflegebadewannen werden von Sanitätshäusern und Pflegedienst-Ausstattung auch zur Miete angeboten. Das ist eine sinnvolle Möglichkeit, vor der Anschaffung zu testen, ob der Erkrankte das Baden annimmt und ob der Platz reicht. Die Kostenübernahme im Einzelfall klären Sie mit Pflegekasse oder Krankenkasse.

Wer bezahlt den Pflegedienst für das Waschen?

Die Pflegekasse – die Körperpflege ist Teil der Pflegesachleistung, die ab Pflegegrad 2 zusteht. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; wie viele Einsätze pro Woche möglich sind, hängt vom Pflegegrad und vom anerkannten Bedarf ab.

Was tun bei einem Sturz in der Dusche?

Ruhe bewahren, den Erkrankten zudecken und warm halten, nicht sofort hochziehen (Sturzverletzungen und Kreislauf!), Notruf auslösen – über den Hausnotruf oder das Telefon. Wer allein pflegt, sollte den Notfall vorher geübt haben: Kann ich die Tür von außen öffnen? Wer hilft mir, die Person aufzuheben? Der Hausarzt oder der Pflegedienst beraten, wie man nach einem Sturz sicher hilft.

Gibt es Zuschüsse für mehrere Maßnahmen?

Ja – der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] gilt je Maßnahme (bis 4.180 €[2]), und mehrere Maßnahmen können nacheinander beantragt werden (bei mehreren Berechtigten im Haushalt insgesamt bis 16.720 €[2]). Dusche, WC-Bereich und Türverbreiterung als getrennte Maßnahmen zu planen, kann den Zuschuss mehrfach nutzbar machen – die Anerkennung klärt die Pflegekasse vor Baubeginn.

Fazit

Im Spätstadium von Parkinson wird das Bad zum Pflegebad – und gute Pflege beginnt mit guter Planung. Die bodengleiche Dusche mit Platz für zwei, der stabile Sitz mit Armlehnen, Griffe an allen kritischen Punkten, eine von außen öffenbare Tür und ein wasserdichter Notruf verwandeln den täglichen Kraftakt in eine machbare Routine. Genauso wichtig ist die zweite Ebene: die Entlastung der Angehörigen durch Pflegedienst, Pflegekurse und Auszeiten – denn wer pflegt, muss selbst getragen werden. Finanziell steht das Spätstadium auf einem soliden Fundament: Pflegegrad, Zuschüsse von bis zu 4.180 €[2] je Maßnahme nach § 40 SGB XI, Hilfsmittel der Krankenkasse und der KfW-Kredit 159[5] decken einen großen Teil der Kosten. Wer früh plant, ehrlich vergleicht (Duschen, Baden, Waschen im Bett) und Hilfe organisiert, bevor sie dringend wird, schafft das, worum es am Ende geht: dass der Mensch mit Parkinson zu Hause bleiben kann – sauber, sicher und in Würde. Die Planungshilfe für das Pflegebad: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV), Informationen für Betroffene und Angehörige (rund 400.000 Betroffene in Deutschland): https://www.parkinson-vereinigung.de/
  • DZNE, „Mehr als nur ein Zittern“ (zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung; Krankheitsbild und Verlauf): https://www.dzne.de/aktuelles/hintergrund/parkinson/
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, voraussichtlich länger als sechs Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 45a SGB XI (Entlastungsbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/03_2022/20220311_Fortschreibung_Produktgruppe_04_Bade-und-Duschhilfen.pdf
  • DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen; Duschfläche und Bewegungsflächen 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm), Zusammenfassung: https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung – Therapie und Umgang mit Off-Phasen gehören in die Hände der behandelnden Neurologinnen und Neurologen.

Quellennachweise

  1. § 45a SGB XI (Entlastungsbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  4. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  7. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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