Altersgerecht in den Neubau einziehen: Das Bad von Anfang an richtig planen

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Wer ein Haus baut oder eine Neubauwohnung kauft, plant für die nächsten Jahrzehnte – und das Bad ist der Raum, in dem sich die Frage „Wie wohnen wir in zwanzig Jahren?" am frühesten stellt. Eine Bodengleiche Dusche kostet im Neubau kaum mehr als eine Badewanne mit Duschaufsatz, solange sie von Anfang an eingeplant ist; nachträglich eingebaut, wird sie zur teuren Baustelle mit Staub, Estrich und neuem Fliesenbelag. Ähnlich verhält es sich mit Türbreiten, Bewegungsflächen und Wandverstärkungen für Haltegriffe: Im Rohbau sind sie eine Planungszeile, später sind sie ein Eingriff. Dieser Ratgeber zeigt, welche Ausstattung im Neubau-Bad von Anfang an sinnvoll ist, was Sie heute nur „vorbereiten" können, um später ohne großen Umbau nachzurüsten, und welche Förderung und Steuervorteile beim Neubau gelten – beziehungsweise wo sie nicht gelten. Grundlagen zu Maßen und Normen des barrierearmen Bads finden Sie im Ratgeber Barrierefreies Bad; wer ein bestehendes Bad umbaut, plant entlang des Badumbau-Ablaufs.

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Warum die Entscheidung in die Rohbauphase gehört

Der Zeitpunkt der Entscheidung bestimmt die Kosten – das ist beim Bad nirgends so deutlich wie bei der Dusche. Im Neubau ist die bodengleiche Dusche eine Frage der Grundriss- und Gefälleplanung: Der Estrich wird ohnehin eingebracht, die Abdichtung ohnehin verlegt, der Ablauf ohnehin gesetzt. Die Mehrkosten gegenüber einer Badewanne liegen dann vor allem in der größeren Duschfläche und dem Rinnenablauf – nach Erfahrung von Planern meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich, je nach Ausstattung (Richtwert ohne Quellenbindung). Nachträglich dagegen bedeutet: alte Wanne raus, Bodenaufbau anpassen, Estrich fräsen oder erhöhen, Abdichtung erneuern, fliesen, Trocknungszeiten – die Kosten bewegen sich dann in einer anderen Größenordnung und die Bauzeit in einer anderen Liga. Wer heute für 55 oder 60 Jahre baut, plant den Umbau von morgen entweder ein – oder bezahlt ihn später mit Zinseszins aus Staub und Handwerkerstunden.

Hinzu kommt ein Punkt, der gern übersehen wird: Wer im Neubau von Anfang an barrierearm plant, tut das nicht nur für sich selbst. Eine ebenerdige Dusche, breite Türen und ein Bad, das auch mit Rollator funktioniert, machen die Immobilie für eine breitere Käufer- und Mieterzielgruppe interessant – und sichern den Wert, falls die Lebensumstände sich ändern, bevor Sie selbst darauf angewiesen sind. Der Wertaspekt ist schwer in Zahlen zu fassen; die Nutzungsperspektive ist es nicht: Ein Bad, das mit 60 bequem ist, ist es meist auch mit 80 – ein Bad, das mit 60 modern ist, kann mit 80 zum Hindernis werden.

Die Planungsziele: Woran sich barrierefreie Bäder orientieren

Für das barrierefreie Bauen gibt es in Deutschland die DIN 18040-2, die für öffentlich geförderte Wohnungen verbindlich ist und bei privaten Neubauten als Planungsstandard dient. Die wichtigsten Größen für das Bad – als Orientierung, nicht als Norm-Zitat:

Planungsziel Maß (Orientierung) Warum es zählt
Türbreitelichte Breite ab 80 cm, besser 90 cmRollator und Rollstuhl brauchen breite Durchgänge; auch wer später einen Pflegedienst braucht, profitiert
Bewegungsfläche vor Dusche, WC und Waschtischmindestens 120 × 120 cm, bei Rollstuhlnutzung 150 × 150 cmManövrierraum für Mensch und helfende Person – der häufigste Planungsfehler ist das zu knappe Bad
Bodengleicher Duschbereich100 × 120 cm oder größer, ohne Schwellestufenloser Einstieg, kein Anheben der Beine, keine Stolperkante
Stellfläche für Duschhocker oder -stuhlinnerhalb der Duschflächewer sitzen muss, braucht Platz neben sich für Wasser und Seife
WC seitlicher Abstand20–30 cm zur Wand, Bewegungsraum vor dem WCerleichtert das Umsetzen vom Rollstuhl und die Hilfe von vorn
Haltegriffebeidseitig neben WC und Dusche möglich, Belastung ab 100 kgStützen beim Hinsetzen, Aufstehen und Stehen – die wirksamste Sturzprävention überhaupt

Wer diese Maße im Rohbau einhält, hat ein Bad, das heute bequem ist und später ohne Umbau funktioniert. Wer sie verfehlt – etwa eine Duschnische von 90 × 90 cm einplant oder die Tür mit 70 cm lichter Breite –, baut eine Barriere ein, die nur mit Substanzverletzung wieder verschwindet. Der Grundriss ist deshalb die erste Entscheidung, die Sie treffen: Lieber ein etwas größeres Bad mit sinnvollen Bewegungsflächen als ein kompaktes mit Design-Flair, das in zehn Jahren zum Hindernis wird. Lassen Sie sich die Bewegungsflächen vom Planer im Grundriss einzeichnen und prüfen Sie die Maße selbst mit einem Maßband – wer im Möbelhaus schon einmal versucht hat, mit einem Rollstuhl durch einen engen Flur zu wenden, weiß, wie schnell 20 Zentimeter über Wohl und Wehe entscheiden.

Heute fertig bauen oder nur vorbereiten? Das Zwei-Stufen-Modell

Nicht jede altersgerechte Ausstattung muss am Einzugstag fertig sein. Sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen dem, was heute gebaut wird, und dem, was heute nur vorbereitet wird – die zweite Stufe kostet im Rohbau fast nichts, später aber ein Vielfaches:

Maßnahme Stufe 1: heute einbauen Stufe 2: heute vorbereiten
Duschebodengleiche Dusche mit Rinnenablauf(entfällt – die Dusche ist der Kern der Stufe 1)
HaltegriffeStützklappgriffe am WC, Haltegriff in der DuscheWandverstärkungen (z. B. aussteifende Platten) an den Stellen, an denen später Griffe sitzen sollen – dann ist die Montage ohne Aufstemmen möglich
Dusch-WCStromanschluss und Wasseranschluss hinter dem WC vorsehen, sodass später ein Dusch-WC angeschlossen werden kann
WaschtischWaschtisch mit Unterschrank, der später leicht tauschbar istWandablauf statt Bodenablauf, damit ein unterfahrbarer Waschtisch nachgerüstet werden kann
Bodenrutschhemmende Fliesen – im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (DIN 51097), in der Praxis üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung (Richtwert)
Tür90 cm lichte Breite– (Türen nachträglich zu verbreitern ist der teuerste aller späteren Eingriffe)
Beleuchtungblendarme, schaltbare Spiegelbeleuchtung, Nachtlicht
WarmwasserThermostatarmatur mit Verbrühschutz (Temperaturbegrenzung)

Die Logik dahinter: Alles, was in den Boden, die Wand oder den Estrich gehört, wird in Stufe 1 erledigt oder für Stufe 2 vorbereitet – weil es später Staub, Feuchtigkeit und Handwerker bedeutet. Alles, was an der Oberfläche sitzt (Griffe, Klappsitze, Armaturen, Waschtische), kann später ohne großen Eingriff getauscht werden und muss heute nicht fertig sein. Wer diese Trennlinie versteht, spart Geld, ohne Flexibilität zu verlieren: Die Wandverstärkung für Haltegriffe kostet im Rohbau kaum etwas und entscheidet später darüber, ob die Montage eines Griffs zwanzig Minuten dauert oder einen Tag mit Fliesenarbeiten. Wer unsicher ist, welche Stufe für die eigene Lebensplanung richtig ist, bespricht das mit dem Planer oder einer Wohnberatungsstelle – die Beratung ist in vielen Städten und Landkreisen kostenlos (siehe mehr dazu).

Die Dusche: Das Herzstück richtig planen

Die Dusche ist der Raum im Raum, an dem sich die Altersgerechtigkeit entscheidet. Vier Planungsentscheidungen sind wichtig:

  • Bodengleich und schwellenlos: Die Duschfläche liegt auf dem Niveau des Badbodens, das Wasser läuft über ein leichtes Gefälle zum Rinnenablauf. So entsteht keine Kante, über die gestolpert oder über die das Bein gehoben werden muss. Der Einbau einer Duschtasse mit 5-Zentimeter-Kante spart kaum Geld, schafft aber genau die Barriere, die später beseitigt werden müsste.
  • Größe: Eine Duschfläche von mindestens 100 × 120 cm erlaubt das Duschen im Stehen mit Bewegungsfreiheit und das Sitzen auf einem Duschhocker. Wer mit Rollstuhl duschen will, plant eher 120 × 150 cm und einen unterfahrbaren Duschstuhl ein. Die Fläche gehört so geplant, dass die Tür – falls eine Abtrennung gewünscht ist – nach außen oder als Schiebeelement öffnet: Eine nach innen öffnende Glastür kann im Notfall nicht von außen geholfen werden, wenn die gestürzte Person davorliegt.
  • Sitzmöglichkeit: Ein Klappsitz an der Wand oder eine Duschbank kostet wenig und nimmt keinen Platz weg, wenn sie hochgeklappt ist. Wer heute keinen Sitz braucht, sollte die Wand dafür vorbereiten (Verstärkung, erreichbare Höhe) – siehe Stufe 2.
  • Armatur und Brause: Ein Einhebelmischer mit Thermostat und Temperaturbegrenzung schützt vor Verbrühungen – wichtig, weil die Temperaturempfindlichkeit im Alter abnimmt. Die Armatur sitzt in Griffnähe zum Sitzplatz; eine abnehmbare Handbrause mit Schlauch erleichtert das Duschen im Sitzen und die Körperpflege mit Unterstützung. Eine zweite, tiefe Brausehalterung ist die preiswerteste „Zukunftssicherung" des Duschbereichs.

WC, Waschtisch und Griffe: Die Details entscheiden

Neben der Dusche sind es die Details, die ein Bad im Alter funktional halten – und sie sind im Neubau am billigsten zu berücksichtigen:

  • WC: Bewegungsraum seitlich und vor dem WC (mindestens 20 cm Abstand zur Wand, großzügige Fläche davor), Stützklappgriffe beidseitig – die Wand dahinter entsprechend verstärken. Wer ein Dusch-WC in Betracht zieht (bei eingeschränkter Mobilität eine große Erleichterung der Hygiene), legt heute Strom und Wasseranschluss hinter das WC: Nachrüsten heißt dann „Gerät kaufen und anschließen" statt „Wand öffnen".
  • Waschtisch: Eine Höhe von etwa 85 cm ist für das Stehen bequem; für Rollstuhlnutzer muss er unterfahrbar sein (Waschtisch ohne oder mit zurückgesetztem Unterschrank, Siphon wandnah). Wer heute einen Unterschrank möchte, wählt ein Modell, das später gegen einen unterfahrbaren Waschtisch tauschbar ist – und plant den Wandablauf.
  • Spiegel: Ein Spiegel, der in der Höhe verstellbar ist oder bis zum Waschtisch reicht, funktioniert für stehende und sitzende Nutzer – wer sich später im Sitzen wäscht, will sich sehen können.
  • Griffe überall dort, wo gestanden, gehoben oder gedreht wird: am Duscheinstieg, in der Dusche, am WC, am Waschtisch. Haltegriffe sind das wirksamste Mittel gegen Stürze – und die Montage ist nur dann billig, wenn die Wand es erlaubt. Zu Auswahl, Belastbarkeit und Montagehöhen siehe den Ratgeber Barrierefreies Bad.

Licht, Lüftung und Technik: Wohlbefinden statt Sonderausstattung

Drei technische Punkte machen im Alter den Unterschied zwischen einem Bad, in dem man sich sicher fühlt, und einem, in dem jede Bewegung zur Prüfung wird:

  • Blendfreies Licht: Ältere Augen brauchen mehr Licht und blenden schneller. Planen Sie eine Grundbeleuchtung mit gleichmäßiger Ausleuchtung, eine separate, blendarme Beleuchtung über dem Spiegel (seitlich oder ringsum statt nur von oben) und ein Nachtlicht – entweder als Steckdosen-Nachtlicht oder als kleine, schaltbare LED-Leiste auf Sockelhöhe. Bewegungsmelder im Bad sind praktisch, aber nicht jedermanns Sache – planen Sie die Schalter so, dass sie auch nachts ohne Suche erreichbar sind.
  • Lüftung: Ein Bad ohne Fenster braucht eine wirksame Entlüftung – mit zunehmendem Alter werden Feuchte und Gerüche schneller zum Thema, und Schimmel ist die teuerste Folge schlechter Lüftung. Planen Sie die Lüftung so, dass sie leise und nachrüstbar beziehungsweise wartungsfreundlich ist; ein Fenster mit Oberlicht-Öffnung und Griff in erreichbarer Höhe ist die beste natürliche Lösung.
  • Warmwasser und Heizung: Die Thermostatarmatur mit Verbrühschutz gehört zur Grundausstattung (siehe Dusche). Eine Fußbodenheizung im Bad ist nicht nur Komfort: Sie hält den Boden trocken und warm – für Menschen, die barfuß oder mit empfindlicher Durchblutung unterwegs sind, ein Sicherheits- und Wohlfühlfaktor zugleich. Bedienelemente, Heizkörperventile und Fenstergriffe sitzen in einer Höhe, die auch im Sitzen erreichbar ist.

Finanzierung und Förderung beim Neubau: Was gilt – und was nicht

Beim Neubau gelten andere Förderregeln als beim Umbau im Bestand – und genau dort entstehen die häufigsten Missverständnisse:

  • Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Der Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 € bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im Haushalt) fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – also Maßnahmen, die das Wohnumfeld für einen pflegebedürftigen Menschen verbessern[1]. Im Neubau ist die Lage differenziert: Zieht ein pflegebedürftiger Mensch in eine neu gebaute Wohnung und wird das Bad für seine Bedürfnisse angepasst, kann die Maßnahme förderfähig sein – die Kassen entscheiden im Einzelfall. Anders liegt es, wenn das Bad von vornherein „auf Vorrat" barrierearm gebaut wird, ohne dass eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt: Dann fehlt der Anlass der Maßnahme, und ein Zuschuss kommt in der Regel nicht in Betracht. Klären Sie die Förderfähigkeit vor Baubeginn schriftlich mit der Pflegekasse – nach Baubeginn ist der Zuschuss ausgeschlossen, und eine rückwirkende Bewilligung gibt es nicht.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": Der zinsgünstige Kredit (bis 50.000 € je Wohneinheit) unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum und wird über die Hausbank beantragt[2]. Ob und in welchem Umfang er bei einem Neubau greift, hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie Ihre Bank vor der Vergabe der Handwerkeraufträge. Der frühere KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026); offene Alternative: der KfW-Kredit 159.
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Die 20-prozentige Ermäßigung für Handwerkerleistungen (maximal 1.200 € pro Jahr) ist für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Haushalt gedacht – bei einem Neubau greift sie in der Regel nicht, weil es sich nicht um die Pflege des Haushalts, sondern um dessen erstmalige Herstellung handelt[4]. Wer unsicher ist, fragt den Steuerberater.
  • Landes- und Kommunalprogramme: Einige Länder und Gemeinden fördern barrierereduzierendes Bauen auch im Neubau über eigene Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen – die Programme unterscheiden sich stark und ändern sich häufig. Eine Übersicht bietet die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) oder unsere Förderungs-Übersicht. Lassen Sie sich Zusagen immer schriftlich geben.

Die zentrale Botschaft: Wer den Neubau altersgerecht plant, tut das in erster Linie für sich selbst und den Wert der Immobilie – nicht für die Förderkulisse. Ein barrierefreies Bad ist im Rohbau günstig, und die meisten Maßnahmen der Stufe 1 kosten so wenig, dass sie sich unabhängig von jeder Förderung rechnen. Der Pflegekassen-Zuschuss gehört dann – falls er im Einzelfall greift – obendrauf, ist aber nicht der Grund, die Dusche bodengleich zu planen.

Die meistgestellten Fragen

Was kostet ein barrierefreies Bad im Neubau mehr als ein Standard-Bad?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil Grundriss und Ausstattung alles bestimmen. Als grobe Einordnung (Richtwert ohne Quellenbindung): Die bodengleiche Dusche statt Badewanne kostet im Neubau je nach Größe und Ablauftechnik meist einen niedrigen bis mittleren vierstelligen Betrag mehr, Bewegungsflächen und Türbreiten sind in erster Linie eine Frage des Grundrisses und oft ohne großen Aufpreis machbar. Die Nachrüstung derselben Dusche im Bestand kostet dagegen in der Regel ein Mehrfaches – die Planung im Rohbau ist fast immer die günstigere Variante.

Brauche ich ein „rollstuhlgerechtes" Bad, wenn heute niemand im Haushalt einen Rollstuhl nutzt?

Nein. Für die meisten Haushalte reicht die barrierearme Ausführung: bodengleiche Dusche, breite Türen, Bewegungsflächen für Rollator und helfende Personen, vorbereitete Wandverstärkungen. Vollständige Rollstuhlgerechtigkeit (unterfahrbarer Waschtisch, 150-cm-Bewegungsflächen, bodengleicher Duschbereich mit Rollstuhlwendefläche) braucht nur, wer heute schon auf den Rollstuhl angewiesen ist oder konkret damit rechnet. Das Zwei-Stufen-Modell oben hilft, genau die richtige Menge an Zukunft einzuplanen.

Kann ich die Haltegriffe auch später noch montieren?

Ja – wenn die Wand es erlaubt. Entscheidend ist die Wandverstärkung hinter den Fliesen: In Trockenbauwänden halten Dübel nur, wenn im Rohbau eine aussteifende Platte (oder ein Holz-/Metallständer) an der vorgesehenen Stelle sitzt. Wer diese Verstärkungen heute einplant, kann später jeden Griff montieren, ohne die Wand zu öffnen. Ohne Vorbereitung wird aus der 20-Minuten-Montage schnell ein Tag mit Fliesenarbeiten.

Lohnt sich ein Dusch-WC, oder reicht die Vorbereitung?

Für viele Menschen ist das Dusch-WC die größte Erleichterung der täglichen Hygiene – vor allem, wenn das eigene Erreichen des Rückens schwerfällt. Ob es sich heute lohnt, hängt vom Bedarf ab; die Vorbereitung (Strom- und Wasseranschluss hinter dem WC) kostet im Rohbau fast nichts und erhält die Option für später. Wer heute schon unsicher ist, sollte die Anschaffung mit dem Hausarzt oder einer ergotherapeutischen Beratung besprechen – sie gehört in die Planung, weil sie die WC-Nische betrifft.

Zahlt die Pflegekasse die barrierearme Ausstattung, wenn ich sie heute ohne Pflegegrad einbaue?

In der Regel nicht: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und fördert Maßnahmen, die für die pflegebedürftige Person erforderlich sind[1]. Wer ohne Pflegegrad auf Vorrat baut, finanziert die Ausstattung selbst – kann aber später, wenn ein Pflegegrad vorliegt, weitere Anpassungen fördern lassen (Antrag vor Baubeginn!). Die barrierearme Grundausstattung heute ist deshalb auch eine Versicherung: Sie macht spätere förderfähige Maßnahmen überflüssig oder kleiner.

Was, wenn ich das Bad im Neubau doch später umbauen muss – geht das überhaupt?

Ja, nahezu immer – es wird nur teurer und unangenehmer, je tiefer der Eingriff geht. Eine spätere Nachrüstung bedeutet Staub, Sperrung des Bads für Tage oder Wochen und Kosten, die weit über der heutigen Planung liegen. Genau deshalb ist die Grundregel: Alles, was in Boden und Wand gehört, wird heute gemacht oder vorbereitet – dann bleibt ein späterer Umbau im schlimmsten Fall auf Oberflächenarbeiten beschränkt.

Fazit

Wer in einen Neubau zieht, hat einmal die Chance, das Bad so zu bauen, dass es ein Leben lang funktioniert – und diese Chance liegt im Rohbau, nicht im fertigen Bad. Die Kernentscheidungen sind überschaubar: bodengleiche Dusche mit Rinnenablauf, Türen mit 90 cm lichter Breite, Bewegungsflächen nach den Maßen der DIN 18040-2 als Orientierung, Wandverstärkungen für spätere Griffe und Anschlüsse für ein späteres Dusch-WC. Was heute fertig wird und was nur vorbereitet wird, trennt das Zwei-Stufen-Modell – es spart Geld und erhält Flexibilität. Die Förderung ist beim Neubau Nebensache: Der Pflegekassen-Zuschuss greift nur im Einzelfall und nie rückwirkend, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Regel nicht – wer altersgerecht plant, tut es für sich, nicht für den Zuschuss. Wer das Bad von Anfang an richtig plant, muss es später nie umbauen – und das ist der größte Gewinn, den die Planung bringen kann. Ergänzende Hinweise zu Maßen und Normen finden Sie im Ratgeber Barrierefreies Bad.

Quellen

  • DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), Erläuterung: https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18040
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Förderdatenbank des Bundes: https://www.foerderdatenbank.de/

Stand: September 2026. Maßangaben und Kosten sind Orientierungswerte (Richtwerte) – verbindlich sind die Planung des Architekten beziehungsweise die Angebote der Fachfirmen. Förderbedingungen können sich ändern; im Einzelfall entscheidet der jeweilige Fördergeber.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis zu 4.180 € je Maßnahme, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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