Badumbau Komplettumbau planen: Ablauf, Kosten und Zeitplan (2026)

Ein Komplettumbau des Badezimmers ist mehr als „Wanne raus, Dusche rein“: Wände und Böden werden erneuert, Leitungen und Elektrik angepasst, Sanitärobjekte und Armaturen ausgetauscht. Wer gründlich plant, vermeidet böse Überraschungen bei Kosten, Dauer und Förderung. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf in acht Schritten, nennt realistische Kosten und Zeiträume und erklärt, woher das Geld kommen kann. Gerade wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger mit im Haushalt lebt, ist der Komplettumbau häufig mehr als eine Modernisierung: Er entscheidet darüber, ob das Bad sicher und ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Dann stehen Bodengleichheit, Haltegriffe und Rutschhemmung von Anfang an im Pflichtenheft – und die Frage der Förderung sollte vor der ersten Handwerkeranfrage geklärt sein.
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Komplettumbau oder Teilsanierung?
Nicht jeder Wunsch erfordert einen Komplettumbau. Die Abgrenzung ist wichtig, weil sich Aufwand und Kosten deutlich unterscheiden:
| Kriterium | Teilsanierung | Komplettumbau |
|---|---|---|
| Umfang | Einzelne Bereiche: z. B. Wanne → Dusche, neue Armaturen | Alles neu: Boden, Wände, Sanitär, Elektro, Beleuchtung |
| Kosten (Orientierung 2026) | ca. 5.000–18.000 € | Kleines Bad (4–6 m²): ca. 8.000–15.000 €, mittleres Bad (6–10 m²): ca. 12.000–25.000 € |
| Dauer | Oft 1–3 Tage (Systemlösung) | In der Regel 2–3 Wochen |
| Geeignet für | Modernisierung einzelner Funktionen | Grundriss-Änderungen, neue Leitungen, Komplett-Erneuerung |
Quellen: aroundhome.de (Teilsanierung), badklar.de (Komplettsanierung 2026), homeday.de (Dauer).
Ein Komplettumbau lohnt sich, wenn der Zustand des Bades veraltet ist, Leitungen erneuert werden müssen oder der Grundriss verändert werden soll – etwa für eine großzügige, bodengleiche Dusche.
In acht Schritten zum neuen Bad
- Bedarf klären: Wer nutzt das Bad? Was muss es können? Bei älteren Bewohnern stehen Sicherheit (bodengleicher Einstieg, Haltegriffe, rutschhemmende Fliesen) und Pflege-Erleichterung an erster Stelle.
- Bestandsaufnahme: Maße, Leitungsverlauf, Bodenaufbau. Fachleute erkennen hier, ob eine bodengleiche Dusche ohne großen Aufwand möglich ist.
- Budget festlegen: Komplettumbauten beginnen bei etwa 8.000 € und können je nach Größe und Ausstattung deutlich darüber liegen. Legen Sie eine Reserve von 10–15 % für Unvorhergesehenes an.
- Förderung prüfen: Bei Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – Antrag zwingend vor Baubeginn. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026); offen ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 €[3] je Wohneinheit.
- Angebote einholen: Drei Festpreisangebote mit identischem Leistungsverzeichnis vergleichen.
- Auftrag und Terminplan: Starttermin, Bauzeit und Ansprechpartner schriftlich festhalten. Das Bad ist während der Bauzeit nicht nutzbar – organisieren Sie eine Alternative (z. B. Duschen bei Angehörigen).
- Durchführung: Abbruch, Neuaufbau, Abdichtung, Fliesen, Montage. Tägliche Sichtkontrollen und ein Bautagebuch helfen später.
- Abnahme: Gemeinsame Begehung mit Protokoll, Restarbeiten mit Frist festhalten, erst dann unterschreiben. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Was gehört zu einem Komplettumbau?
- Demontage und Entsorgung der alten Wanne, Fliesen, Sanitärobjekte.
- Rohbauarbeiten: Trockenbau, Estrich, ggf. Absenken des Bodens für eine bodengleiche Dusche.
- Abdichtung des gesamten Nassbereichs – die wichtigste, unsichtbare Arbeit.
- Fliesenarbeiten für Boden und Wände inklusive Fugen.
- Sanitärinstallation: Wasser- und Abwasserleitungen, neues WC, Waschtisch, Dusche.
- Elektro: neue Leitungen, Steckdosen, Beleuchtung, ggf. Unterputz-Installation.
- Lüftung: Fenster oder Lüfter prüfen, um Schimmel vorzubeugen.
- Ausstattung: Armaturen, Duschabtrennung, Spiegel, Handtuchhalter, Haltegriffe.
Fallbeispiel: Komplettumbau für 19.800 € – so lief es ab
Familie L. wohnt in einem Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren. Als der Vater (82) nach einem Krankenhausaufenthalt mit Pflegegrad 3 zu ihnen zog, wurde klar: Das Bad im Erdgeschoss mit Wanne, kleinem Waschtisch und Teppichfliesen musste komplett neu. Ziel war eine bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2 (120 × 120 cm), Haltegriffe, ein höhenverstellbarer Waschtisch und rutschhemmende Fliesen.
Die Familie holte drei Angebote ein: 21.400 €, 19.800 € und 18.900 €. Der günstigste Anbieter hatte jedoch die Abdichtung der Dusche nicht im Leistungsverzeichnis stehen – nach Rücksprache stieg sein Preis auf 20.600 €. Familie L. wählte den mittleren Anbieter mit vollständigem Leistungsverzeichnis für 19.800 €. Den Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI stellte sie vor Baubeginn; die Pflegekasse bewilligte 4.180 €[1]. Den Restbetrag von 15.620 € finanzierte die Familie über den KfW-Kredit 159.
Die Bauzeit betrug drei Wochen. Der Vater duschte in dieser Zeit bei der Tochter im Nachbarort. Bei der Abnahme fanden sich zwei Mängel (eine Fuge und eine klemmende Tür), die im Protokoll mit Frist festgehalten und innerhalb einer Woche behoben wurden. Erst danach wurde das Protokoll unterschrieben – mit Beginn der Gewährleistungsfrist.
Kosten: Was der Komplettumbau realistisch kostet
Die Spannen aus der Vergleichstabelle (badklar.de, Stand 2026) dienen der Orientierung – Preistreiber sind Größe, Materialqualität, Leitungsumbauten und regionale Handwerkerpreise:
| Badezimmergröße | Kostenrahmen (Komplettumbau) |
|---|---|
| Klein (4–6 m²) | ca. 8.000–15.000 € |
| Mittel (6–10 m²) | ca. 12.000–25.000 € |
| Groß (über 10 m²) | ca. 18.000–35.000 € |
Ein Komplettumbau, der auch „Wanne zur Dusche“ umsetzt, liegt damit bewusst über den Pauschalen für reine Wannen-Umbauten (3.000–8.000 €) – dafür erhalten Sie ein rundum erneuertes Bad.
Kosten-Detail: Die Gewerke im Einzelnen
Für die Sanitärpositionen gelten die üblichen Richtwerte des Wannen-Umbaus (Quelle: auftragsglueck.de, Kostenaufstellung 2026) – beim Komplettumbau kommen Rohbau, Abdichtung, Elektro und Lüftung hinzu, die je nach Bestand mehrere tausend Euro ausmachen können (Quelle: aroundhome.de):
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Demontage und Entsorgung | 300–700 € |
| Rohbau- und Trockenbauarbeiten | je nach Umfang, im Angebot vergleichen |
| Abdichtung des Nassbereichs | 400–800 € |
| Fliesen (Material und Verlegung) | 600–2.000 € (abhängig von Fliesenwahl) |
| Sanitärinstallation inkl. Anschlüsse | 500–1.000 € |
| Armaturen und Dusche | 200–800 € |
| Glasabtrennung | 300–1.200 € |
| Elektroarbeiten | je nach Umfang, im Angebot vergleichen |
| Malerarbeiten | 100–300 € |
Weil die Gewerke ineinandergreifen, ist das Leistungsverzeichnis das wichtigste Dokument: Es muss jeden Arbeitsschritt nennen, sonst entstehen bei der Abnahme Streitpunkte und auf der Rechnung Nachträge.
Zeitplan: So lange dauert der Komplettumbau
| Phase | Dauer (Richtwert) |
|---|---|
| Planung, Angebote, Förderantrag | 2–6 Wochen |
| Abbruch und Rohbau | 2–4 Tage |
| Abdichtung, Fliesen, Trocknungszeit | 3–7 Tage |
| Sanitär, Elektro, Montage | 2–4 Tage |
| Endreinigung, Abnahme | 1 Tag |
Quelle: homeday.de („zwei bis drei Wochen sind realistisch“). Die Bauzeit selbst beträgt meist zwei bis drei Wochen; die Vorbereitung (Angebote, Förderung, Material) nimmt oft mehr Zeit in Anspruch als gedacht – beginnen Sie früh.
Förderung einplanen
- Pflegekasse: Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad 1–5, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €[1]. Antrag vor Baubeginn – das ist die häufigste Fehlerquelle.
- KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026); eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich. Als offene Alternative läuft der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[3] je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank).
- NRW.BANK: In Nordrhein-Westfalen ergänzt die NRW.BANK das Angebot um eigene zinsgünstige Darlehen (z. B. NRW.BANK.Gebäudesanierung). Den Zuschuss zur Barrierereduzierung (KfW-Programm 455-B) listet sie in ihrer Förderübersicht – der Antrag läuft über die KfW (nrwbank.de).
- Steuer: Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden (§ 35a EStG[4], 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €[4] je Jahr) – soweit der Pflegekassen-Zuschuss dieselben Kosten abgilt, entfällt für diesen Teil der Steuerabzug (keine Doppelbegünstigung; im Einzelfall mit Steuerberater klären).
Häufige Fehler beim Komplettumbau
- Ohne Reserve kalkulieren. Hinter Fliesen und Estrich finden sich oft alte Leitungen oder Feuchteschäden. Eine Reserve von 10–15 % des Budgets verhindert, dass das Projekt mitten in der Bauzeit ins Stocken gerät.
- Angebote ohne identisches Leistungsverzeichnis vergleichen. Fehlt eine Position (z. B. Abdichtung), ist das günstigste Angebot nicht das günstigste – es kommt später als Nachttrag dazu.
- Den Förderantrag aufschieben. Wer erst nach Baubeginn bei der Pflegekasse beantragt, verliert bis zu 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Die Abdichtung abwählen. Sie ist unsichtbar, aber die wichtigste Arbeit im Nassbereich. Spätere Feuchteschäden kosten ein Vielfaches.
- Die Abnahme überspringen. Ohne Protokoll und Mängelliste beginnt die Gewährleistung unklar. Erst begehen, Restarbeiten mit Frist festhalten, dann unterschreiben.
- Eigenleistung im Sanitärbereich. Abdichtung und Anschlüsse gehören in die Hand von Fachbetrieben – Eigenleistung dort kann die Gewährleistung gefährden und im Schadensfall teuer werden.
Checkliste: Komplettumbau im Überblick
- [ ] Bedarf mit allen Nutzern klären (Sicherheit, Pflege, Komfort)
- [ ] Bestandsaufnahme: Maße, Leitungen, Bodenaufbau prüfen lassen
- [ ] Budget festlegen und Reserve von 10–15 % einplanen
- [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse vor Baubeginn stellen (Pflegegrad 1–5)
- [ ] KfW-Programme kennen: 455-B seit 31.07.2026 gestoppt[2] (Stand: September 2026), Kredit 159[3] über die Hausbank
- [ ] Drei Festpreisangebote mit identischem Leistungsverzeichnis einholen
- [ ] Vertrag mit Terminplan, Bauzeit und Ansprechpartner schließen
- [ ] Alternative Waschmöglichkeit für die Bauzeit organisieren
- [ ] Abdichtung und Mängel bei der Abnahme prüfen, Protokoll unterschreiben
- [ ] Rechnungen für Förderung und Steuererklärung aufbewahren
Fragen und Antworten
Wie lange ist das Bad während des Komplettumbaus nicht nutzbar?
In der Regel zwei bis drei Wochen. Planen Sie Alternativen ein – insbesondere, wenn pflegebedürftige Menschen betroffen sind (z. B. Waschmöglichkeit über Nachbarschaftshilfe oder Pflegedienst organisieren).
Brauche ich einen Architekten?
Nicht zwingend. Bei reinen Badsanierungen übernimmt ein erfahrener Fachbetrieb Planung und Koordination. Bei tragenden Eingriffen oder umfangreichen Grundrissänderungen kann ein Architekt sinnvoll sein.
Wann lohnt sich die bodengleiche Dusche?
Wenn der Umbau ohnehin komplett erfolgt, sind die Mehrkosten für den schwellenlosen Einstieg überschaubar – und die Dusche bleibt auch bei nachlassender Mobilität nutzbar. Nach DIN 18040-2 gilt eine Dusche ab einer Fläche von 120×120 cm als barrierefrei.
Übernimmt die Pflegekasse auch den kompletten Umbau?
Die Pflegekasse bezuschusst die wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 €[1] – sie übernimmt den Umbau nicht vollständig. Den Restbetrag finanzieren Sie selbst, über KfW-Kredit oder andere Wege.
Was passiert, wenn während der Bauzeit Schäden am Bestand auffallen?
Dafür ist die Reserve von 10–15 % gedacht. Lassen Sie sich Zusatzarbeiten schriftlich als Nachttrag anbieten und prüfen Sie den Preis, bevor Sie zustimmen – niemals nur mündlich.
Muss das Bad während des Umbaus komplett geleert sein?
Ja. Handwerker brauchen Platz für Material und Maschinen, und der Staub von Abbruch und Fliesenarbeiten ist erheblich. Räumen Sie das Bad vor Baubeginn vollständig aus und klären Sie, wo Möbel zwischengelagert werden.
Fazit
Ein Komplettumbau des Bades ist ein überschaubares Projekt, wenn die Planung stimmt: Bedarf klären, Budget und Reserve festlegen, Förderung vor Baubeginn beantragen, drei vergleichbare Angebote einholen und die Abnahme ernst nehmen. Mit zwei bis drei Wochen Bauzeit und Kosten ab etwa 8.000 € (kleines Bad) sollten Sie rechnen – im Gegenzug erhalten Sie ein Bad, das Sicherheit, Komfort und Wert der Wohnung für viele Jahre trägt. Wer Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Kredit und Steuervorteil richtig einsetzt, hält den Eigenanteil im Rahmen.
Quellen
- badklar.de, „Was kostet eine komplette Badsanierung?“ (Kostenbeispiele 2026): https://badklar.de/ratgeber/was-kostet-komplette-badsanierung
- aroundhome.de, „Kosten für Badsanierung und neue Badezimmer 2026“ (Teilsanierung 5.000–18.000 €): https://www.aroundhome.de/badezimmer/preise-kosten
- homeday.de, „Badsanierung Kostenübersicht“ (Dauer 2–3 Wochen): https://www.homeday.de/de/blog/bad-renovieren-kosten
- § 40 Abs. 4 SGB XI (4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
- auftragsglueck.de, „Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“ (Kostenbestandteile): https://auftragsglueck.de/ratgeber/badewanne-zur-dusche-kosten/
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Preise und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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