Dusche für Rollstuhlfahrer: Kosten, DIN 18040-2 R und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

Erklärgrafik zu: Dusche für Rollstuhlfahrer: Kosten, DIN 18040-2 R und Förderung (2026) (Prinzip-Skizze)
Prinzip-Skizze (nicht maßstäblich) – Details im Artikel.

Eine Dusche für Rollstuhlfahrer ist mehr als eine bodengleiche Dusche: Sie muss Platz zum Anfahren, Wenden und Umsetzen bieten, schwellenlos erreichbar sein und so ausgestattet sein, dass das Duschen im Sitzen – im Duschrollstuhl oder auf einem Duschstuhl – sicher gelingt. Die Anforderungen legt die DIN 18040-2 mit der Stufe „rollstuhlgerecht (R)“ fest. Dieser Ratgeber beantwortet die zwei häufigsten Fragen konkret: Was kostet das? Und welche Förderung gibt es? Die Maße und die Norm im Detail finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

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Was die DIN 18040-2 R für die Dusche fordert

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen: barrierefrei und rollstuhlgerecht (R). Für Rollstuhlfahrer zählt die R-Stufe – sie stellt strengere Anforderungen an Flächen und Bewegungsraum:

Bauteil Barrierefrei Rollstuhlgerecht (R)
Duschflächemind. 120 × 120 cmmind. 150 × 150 cm
Bewegungsfläche vor Sanitärobjektenmind. 120 × 120 cmmind. 150 × 150 cm
Einstieg in die Duschemax. 2 cm Schwelleschwellenlos (0 cm)
Lichte Türbreiteab 80 cm (Wohnungstüren)mind. 90 cm
Rutschhemmung im Nassbereichrutschhemmend, mind. Bewertungsgruppe B (DIN 51097)rutschhemmend, mind. Bewertungsgruppe B (DIN 51097); üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung

Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von pflege.de, seniorbad.de und dallmer.de.

Die 150 × 150 cm der Duschfläche haben einen praktischen Grund: Sie bieten Platz für den Rollstuhl oder Duschstuhl und zusätzlich für eine stehende Pflegeperson. Entscheidend ist aber der gesamte Weg: Lichte Türbreiten von mindestens 90 cm gelten nicht nur für die Badtür, sondern für den ganzen Weg vom Hauseingang bis zur Dusche. Eine Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl vor Ort klärt am zuverlässigsten, ob alles passt.

Kosten: Was eine rollstuhlgerechte Dusche kostet

Die Kosten hängen stark vom Bestand ab. Entscheidend sind drei Faktoren: Ist der Boden für eine schwellenlose Dusche absenkbar? Muss die Tür verbreitert werden? Und wie groß ist die Bewegungsfläche?

Maßnahme Kostenrahmen (2026)
Bodengleiche, geflieste Duschfläche (Standard, 120 × 120 cm)ca. 5.000–8.000 €
Rollstuhlgerechte Duschfläche 150 × 150 cm inkl. Abdichtung und Gefälleca. 4.500–7.000 €
Komplettlösung rollstuhlgerecht (inkl. Türverbreiterung, Bewegungsflächen, Waschtisch)ca. 7.500–11.500 €

Quellen: auftragsglueck.de (barrierefrei nach DIN 18040: 5.000–10.000 €), badklar.de (barrierefreie Komplett-Lösung 7.500–11.500 €).

Die Einzelpositionen im Überblick (Richtwerte inkl. Montage):

Position Richtwert
Ausbau der Badewanne inkl. Entsorgungca. 300–600 €
Duschfläche 150 × 150 cm (bodengleich, Abdichtung, Gefälle)ca. 4.500–7.000 €
Rutschhemmende Fliesen im Duschbereichanteilig ca. 800–1.500 €
Haltegriffe / Stützklappgriffe inkl. Wandverstärkungca. 150–400 € je Stück
Duschklappsitzca. 150–400 €
Unterfahrbarer Waschtischca. 400–800 €
Türverbreiterung auf mind. 90 cmca. 1.000–2.500 €
Sanitärinstallation (Ablauf, Armatur, Anschlüsse)ca. 1.000–2.000 €

Quellen: auftragsglueck.de, badklar.de, pflege.de (siehe Quellenverzeichnis).

Zusatzkosten im Altbau: Holzbalkendecken lassen sich oft nicht ausreichend absenken; dann ist eine abgesenkte Duschtasse oder ein Aufbausystem die pragmatische Lösung. Türverbreiterungen in tragenden Wänden kosten mehr als in Trockenbauwänden. Auch Leitungsführung und Ablaufposition beeinflussen den Preis – ein seriöses Festpreisangebot nennt die Positionen einzeln und wird am Objekt erstellt, nicht am Telefon.

Fallbeispiel mit Zahlen

Herr M. (71) ist nach einer Querschnittlähmung dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen; seine Frau übernimmt einen Teil der Pflege. Das Bad im Erdgeschoss war mit 6 m² großzügig, aber die 75 cm breite Tür und die Badewanne machten es unbrauchbar. Umgebaut wurde nach den R-Anforderungen der DIN 18040-2:

  • Türverbreiterung auf 95 cm: 1.900 €
  • Ausbau der Wanne, bodengleiche Duschfläche 150 × 150 cm mit Punktablauf: 6.800 €
  • Rutschhemmende Fliesen R11: 1.200 €
  • Zwei Stützklappgriffe und Duschklappsitz mit Wandverstärkung: 900 €
  • Unterfahrbarer Waschtisch: 750 €
  • Gesamt: 11.550 €

Finanziert wurde der Umbau mit dem Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Antrag vor Baubeginn), dem KfW-Kredit 159[2] für den Restbetrag und einem Duschrollstuhl über die Krankenkasse (§ 33 SGB V[3]; im Regelfall mit ärztlicher Verordnung). Die Bauzeit betrug sieben Arbeitstage. (Beispielwerte zur Einordnung – die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab.)

Förderung: Diese Wege gibt es

Pflegekasse: bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI

Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – auch die rollstuhlgerechte Dusche. Voraussetzungen: Pflegegrad 1–5 und Antrag vor Baubeginn. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de.

Krankenkasse: Duschrollstuhl und Hilfsmittel

Der Duschrollstuhl ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V[3] und wird von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst, wenn er medizinisch notwendig ist – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Auch Duschstühle und Haltegriffe laufen über diesen Weg. Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 61 SGB V). Der Badumbau selbst ist dagegen Sache der Pflegekasse – beide Leistungen lassen sich kombinieren. Details unter Förderung & Zuschüsse.

KfW: Kredit 159 statt gestopptem Zuschuss

Der KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (Mittel ausgeschöpft, Wiederaufnahme frühestens 2027; Stand: September 2026). Prüfen Sie den Status vor jeder Planung auf kfw.de. Als Alternative bleibt der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[2]) – ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank. Quelle: kfw.de, Meldung vom 31.07.2026.

Schwerbehinderung und Eingliederungshilfe

Menschen mit Schwerbehinderung prüfen zusätzlich, ob Nachteilsausgleiche oder Leistungen der Eingliederungshilfe greifen – etwa wenn der Umbau der Teilhabe dient. Das ist ein Einzelfallthema, das sich am besten mit dem zuständigen Sozialamt oder einem Berater klären lässt; die Grundlagen finden Sie in unserem Beitrag zur Schwerbehinderung.

Häufige Fehler bei der Planung

  • Zu kleine Tür: 80 cm reichen für viele Rollstühle nicht. Prüfen Sie den gesamten Weg vom Hauseingang bis zur Dusche – nicht nur die Badtür.
  • Haltegriffe zu spät geplant: Nachträglich montierte Griffe in Trockenbauwänden halten weniger. Die Wandverstärkung gehört in die Bauplanung.
  • Antrag nach Baubeginn: Wer zuerst baut und dann den Zuschuss beantragt, geht leer aus – die Pflegekasse lehnt ab.
  • Ablauf an der falschen Stelle: Die Duschrinne sollte nicht unter dem Sitzplatz liegen, sondern so, dass das Wasser vom sitzenden Menschen wegfließt.
  • Bewegungsfläche nur auf dem Papier: 150 × 150 cm vor der Dusche nützen nichts, wenn Waschmaschine oder Schrank im Weg stehen.
  • Armatur unerreichbar: Vom Duschstuhl aus muss die Armatur ohne Aufstehen bedienbar sein – mit Temperaturbegrenzer, um Verbrühungen zu vermeiden.

Checkliste: Rollstuhlgerechte Dusche planen

  • [ ] Gesamten Weg geprüft: Wohnungstür, Flur, Badtür – lichte Breite mind. 90 cm
  • [ ] Duschfläche mind. 150 × 150 cm, Einstieg schwellenlos (0 cm)
  • [ ] Bewegungsfläche 150 × 150 cm vor Dusche und Waschtisch eingeplant
  • [ ] Rutschhemmung R10/R11 bzw. Gruppe B nach DIN 51097 festgelegt
  • [ ] Wandverstärkungen für Haltegriffe und Klappsitz in der Bauplanung
  • [ ] Ablaufposition so gewählt, dass das Wasser vom Sitzplatz wegfließt
  • [ ] Unterfahrbarer Waschtisch (Beinraum frei, Höhe ca. 80 cm)
  • [ ] Armatur mit Temperaturbegrenzer in Reichweite vom Sitz
  • [ ] Tür öffnet nach außen oder als Schiebetür geplant
  • [ ] Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl vor Ort vereinbart
  • [ ] Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI) vor Baubeginn beantragt
  • [ ] Duschrollstuhl / Hilfsmittel ärztlich verordnet (§ 33 SGB V)
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über Hausbank)

Die meistgestellten Fragen

Was kostet eine Dusche für Rollstuhlfahrer?

Je nach Bestand etwa 5.000 bis 11.500 €. Die Duschfläche allein (150 × 150 cm, bodengleich) kostet rund 4.500–7.000 €; Türverbreiterung, rutschhemmende Fliesen und unterfahrbarer Waschtisch kommen hinzu. Komplettlösungen nach DIN 18040-2 R liegen bei 7.500–11.500 €.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss?

Für den Umbau selbst nicht – er ist auch ohne Pflegegrad möglich. Für den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI) ist aber ein anerkannter Pflegegrad 1–5 Voraussetzung.

Wer bezahlt den Duschrollstuhl?

Die Krankenkasse als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[3], sofern er medizinisch notwendig ist – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Der Badumbau selbst ist Sache der Pflegekasse – beides lässt sich kombinieren.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?

Barrierefrei nach DIN 18040-2 bedeutet: Nutzung ohne fremde Hilfe, auch mit Gehhilfen (Duschfläche ab 120 × 120 cm, Einstieg max. 2 cm). Rollstuhlgerecht (R) verlangt mehr: 150 × 150 cm Duschfläche, schwellenloser Einstieg und größere Bewegungsflächen.

Kann ich die Dusche später auf Rollstuhlnutzung umrüsten?

Oft nur mit hohem Aufwand: Türverbreiterungen und größere Bewegungsflächen lassen sich nachträglich schwer und teuer herstellen. Wer absehbar auf den Rollstuhl angewiesen ist, sollte gleich nach R-Stufe planen.

Welche Förderung ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Weg: Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit[2]); der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich. Zusätzlich prüfen: Leistungen der Eingliederungshilfe bei Schwerbehinderung.

Fazit

Eine Dusche für Rollstuhlfahrer nach DIN 18040-2 R kostet je nach Bestand etwa 5.000 bis 11.500 € – entscheidend sind Duschfläche 150 × 150 cm, schwellenloser Einstieg, Türbreiten ab 90 cm und die passende Ausstattung. Mit dem Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €[1] nach § 40 SGB XI, Antrag vor Baubeginn), Hilfsmitteln der Krankenkasse (§ 33 SGB V[3]) und dem KfW-Kredit 159[2] lässt sich der Eigenanteil deutlich senken. Wer den gesamten Weg bis zur Dusche einplant und eine Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl macht, schafft ein Bad, das dauerhaft sicher nutzbar bleibt. Alle Maße und Normen im Detail unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), Maße und Anforderungen; Zusammenfassungen: pflege.de, seniorbad.de, dallmer.de
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel, z. B. Duschrollstuhl) und § 61 SGB V (Zuzahlung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • auftragsglueck.de, „Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“ (DIN-Lösung 5.000–10.000 €): https://auftragsglueck.de/ratgeber/badewanne-zur-dusche-kosten/
  • badklar.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (barrierefreie Komplett-Lösung 7.500–11.500 €): https://badklar.de/wanne-raus-dusche-rein
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten und Zuschuss): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, Krankenkasse und KfW prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse, z. B. Duschrollstuhl): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  4. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

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