Barrierefreies Bad in Werne: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026)


Werne liegt mit gut 30.000 Einwohnern im südlichen Münsterland direkt an der Lippe, gehört aber zum Kreis Unna – eine Stadt zwischen zwei Welten, die sich auch in der Bausubstanz zeigt. Um den historischen Stadtkern mit seinen Fachwerkhäusern und Gassen legt sich ein Gürtel aus Wohnsiedlungen verschiedener Epochen: Bergarbeitersiedlungen aus der Zeit der Zeche Werne in Evenkamp, Einfamilienhausgebiete der Nachkriegszeit, modernere Quartiere an den Rändern. Dazu kommen der große Ortsteil Stockum im Osten und die ländlichen Bauerschaften Horst, Wessel, Holthausen oder Langern. Für alle, die im Alter in ihrem Zuhause bleiben wollen, ist das Bad der wichtigste Raum überhaupt – und zugleich der gefährlichste: Nasse Fliesen, hohe Wannenränder und fehlende Haltegriffe verursachen einen Großteil der Stürze in den eigenen vier Wänden. Wer das Bad barrierearm oder barrierefrei umbaut, gewinnt Sicherheit, Selbstständigkeit und meist auch Wertbeständigkeit der Immobilie.
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Was ein barrierefreier Umbau in Werne kostet
Die Kostenfrage steht in der Praxis immer zuerst – deshalb hier die Übersicht, bevor es ins Detail geht. Die Beträge sind Richtwerte, wie sie auch die Verbraucherzentralen nennen; der tatsächliche Preis hängt von Raum, Bausubstanz und Ausstattung ab.
| Maßnahme | Typischer Kostenrahmen |
|---|---|
| Einstieg erleichtern: Wannenrand-Absenker oder Badewannentür | ca. 1.000–2.500 € |
| Wanne raus, Dusche rein (Systemlösung mit flacher Duschtasse) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche mit Bewegungsfläche nach DIN 18040 | ca. 5.000–9.000 € |
| Haltegriffe, Stützklappgriff, Duschhocker, rutschhemmende Fliesen | ca. 300–1.500 € |
| Kompletter Umbau eines Bades auf Barrierefreiheit (Standardfall) | ca. 8.000–15.000 € |
Wer in Werne ein älteres Haus aus den 1960er- oder 1970er-Jahren besitzt – davon gibt es in den Wohngebieten rund um die Kernstadt viele –, findet meist gute Voraussetzungen: klare Grundrisse, ausreichende Deckenhöhen und ein Bad, das ohne Statik-Eingriffe umgebaut werden kann. In Fachwerkhäusern der Altstadt ist dagegen mehr Fingerspitzengefühl nötig, und wer zur Miete wohnt, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Lohnanteil der Rechnung lässt sich nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzen (bis 1.200 €[1] pro Jahr), wenn er separat ausgewiesen ist.
Barrierefrei nach DIN 18040: Was das für Ihr Bad bedeutet
„Barrierefrei“ ist in Deutschland kein Werbeversprechen, sondern ein technischer Standard: die DIN 18040, Teil 2 für Wohnungen. Wer den Standard vollständig erfüllt, hat klare Vorteile – nicht nur beim Wohnkomfort, sondern auch bei der Förderung, denn einige Zuschussprogramme knüpfen an genau diese Norm an. Die wichtigsten Anforderungen für das Bad in der Kurzfassung:
- Bewegungsfläche: Vor Dusche, WC und Waschtisch sind Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 Zentimetern gefordert – genug Raum, um mit Rollator zu wenden oder mit dem Pflegebett zu arbeiten.
- Türen: Die DIN 18040-2 verlangt für Wohnungstüren (inklusive Badtür) mindestens 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite; 90 Zentimeter sind bei Rollstuhlnutzung bzw. als Komfortwert empfehlenswert, damit auch ein Rollstuhl oder Duschstuhl hindurchpasst. In vielen Altbauten sind 70 bis 80 Zentimeter Standard – hier wird die Tür meist mit erweitert.
- Dusche: Eine bodengleiche Dusche ohne Stufe, möglichst mit ebenerdiger Entwässerung und einem Ablauf am Rand, damit das Wasser nicht unter dem Duschstuhl stehen bleibt.
- WC: Ausreichend Platz seitlich der Toilette für einen Stützklappgriff und eine Bewegungsfläche zum Umsetzen vom Rollstuhl.
- Griffe und Materialien: Haltegriffe in Griffhöhe, rutschhemmende Beläge, gut erreichbare Armaturen statt hoher Wannenränder.
Wichtig für die Praxis: Nicht jeder Umbau muss die komplette Norm erfüllen. Oft genügt ein schrittweises Vorgehen – erst die Sturzgefahr beseitigen (Wanne raus, Griffe dran), später Bewegungsflächen und Türen erweitern. Schon die „barrierereduzierte“ Zwischenstufe macht den Alltag messbar sicherer und ist förderfähig.
Wohnlagen in Werne: Wo welches Bad auf Sie wartet
- Historische Altstadt: Fachwerk, enge Parzellen, oft denkmalgeschützte Fassaden. Bäder sind häufig nachträglich eingebaut und klein. Bei denkmalgeschützten Häusern ist vor dem Umbau die Untere Denkmalbehörde der Stadt einzubeziehen – das betrifft vor allem äußere Eingriffe; im Inneren sind moderne Bäder in der Regel möglich.
- Evenkamp und die Zechensiedlungen: Rund um die ehemalige Zeche Werne entstanden nach 1900 Bergarbeitersiedlungen, die heute oft als Ensemble geschätzt werden. Die Wohnungen sind kompakt, die Bäder klein und seriell – hier gewinnt man durch den Wannenausbau meist die einzige Möglichkeit für eine Dusche überhaupt.
- Wohngebiete der 1950er- bis 1980er-Jahre: In den ausgedehnten Siedlungen rund um die Kernstadt stehen die klassischen Einfamilien- und Reihenhäuser mit Wannenbad im Obergeschoss oder ebenerdig. Sie lassen sich am unkompliziertesten barrierefrei umbauen – oft ist sogar Platz für eine zweite, kleine Dusche im Erdgeschoss.
- Stockum mit Horst und Wessel: Der Ortsteil mit rund 5.000 Einwohnern im Osten wächst weiter; Neubaugebiete ergänzen ältere Bestände. Wer ohnehin saniert, sollte die Barrierefreiheit gleich mitplanen – nachträglich kostet sie ein Vielfaches.
- Bauerschaften im Grünen: In Holthausen, Schmintrup, Ehringhausen, Varnhövel, Lenklar oder Langern dominieren Einzelhöfe und ältere Wohnhäuser. Die Wege zur nächsten Versorgung sind länger – ein sicheres Bad ist hier besonders wichtig, weil Hilfe nicht so schnell vor Ort ist.
Wenn das Bad im Obergeschoss liegt
Viele Werner Häuser – gerade die Siedlungshäuser in Evenkamp und die älteren Einfamilienhäuser – haben das Bad im Obergeschoss. Solange Treppensteigen sicher gelingt, spricht nichts gegen einen Umbau in der ersten Etage; die Pflegekasse fördert ihn genauso wie einen ebenerdigen. Wird das Treppensteigen jedoch zum Risiko, hilft nur eine von zwei Lösungen: ein Treppenlift als Hilfsmittel (§ 33 SGB V beziehungsweise Pflegekassen-Leistung je nach Konstellation) oder eine zweite, kleine Dusche im Erdgeschoss. Letztere ist in Wohnzimmer-Nähe oft einfacher umzusetzen als gedacht – ein Gäste-WC lässt sich häufig mit einer Dusche kombinieren, wenn Wasseranschlüsse in der Nähe liegen. Lassen Sie sich von der Fachfirma beide Varianten kalkulieren: Ein kleiner Duschraum im Erdgeschoss kostet oft weniger als der Komplettumbau im Obergeschoss und macht das Erdgeschoss gleichzeitig zum echten Pflege-Standort. Wer ohnehin ein barrierefreies Bad nach DIN 18040 anstrebt, sollte prüfen, ob das Bad im Erdgeschoss oder im Obergeschoss die bessere Investition ist – entscheidend ist, wo der Alltag künftig stattfinden soll.
Förderung: Wie sich der Umbau in Werne bezuschussen lässt
- Pflegekasse: Bei Pflegegrad 1–5 gibt es bis zu 4.180 €[2] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – auch für einzelne Barrierereduzierungen wie den Dusch-Umbau. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Antrag vor Baubeginn stellen.
- KfW: Der Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen, Wiederaufnahme frühestens 2027. Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 €[4] je Wohneinheit läuft weiter – auch ohne Pflegegrad.
- NRW.BANK: Die NRW.BANK listet in ihrer Förderübersicht das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“[5] – der Zuschuss selbst kommt von der KfW, der Antrag läuft über die KfW. Seine Konditionen: 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €), für den vollen Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % (bis 6.250 €); das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3], neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eigene NRW.BANK-Produkte sind zinsgünstige Darlehen, u. a. bis 50.000 € („Altersgerecht Umbauen – Kredit“). Auch hier gilt: Antrag vor Vertragsschluss.
- Kreis Unna und Kommune: Die Wohnberatung des Kreises Unna sowie die Pflegestützpunkte im Kreis beraten kostenlos und unabhängig – auch dazu, welche Maßnahme für Ihre Wohnsituation wirklich sinnvoll ist. Fragen Sie außerdem beim Seniorenbüro der Stadt Werne nach, ob es örtliche Zuschüsse oder Beratungsaktionen gibt.
- Krankenkasse: Hilfsmittel wie Duschhocker, Wannenlifter oder Badebrett übernimmt die Krankenkasse nach § 33 SGB V[6] – bauliche Umbauten aber nicht. Stellen Sie den Antrag auf Hilfsmittel getrennt vom Umbau.
Eine Beispielrechnung für einen Standardfall in Werne (Richtwerte): Ein Ehepaar in Stockum – der Mann hat Pflegegrad 3 – lässt das Bad im Erdgeschoss barrierearm umbauen: Wanne raus, bodengleiche Dusche mit Bewegungsfläche, Haltegriffe, Türverbreiterung auf 90 Zentimeter. Die Arbeiten kosten rund 9.500 € inklusive Demontage und Entsorgung. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 €[2], der verbleibende Eigenanteil liegt bei etwa 5.320 €. Vom Lohnanteil (rund 4.700 €) bringt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[1] weitere 940 € zurück. Ob zusätzlich ein Zuschuss zur Barrierereduzierung möglich ist, hängt vom aktuellen Stand des Programms ab – der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026[3] gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026), neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
So läuft der Umbau in sechs Schritten ab
- Bestandsaufnahme: Vor-Ort-Termin mit einer Fachfirma aus Werne oder Umgebung – klären Sie Decke, Leitungen, Türbreiten und die Frage, ob die Dusche ins Erdgeschoss wandern kann.
- Konzept: Entscheiden Sie, ob nur die Sturzquelle beseitigt oder gleich nach DIN 18040 umgebaut wird – und lassen Sie sich die Fördermöglichkeiten zuordnen.
- Angebote: Mindestens drei Festpreisangebote vergleichen, inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534.
- Förderantrag: Bei Pflegegrad zuerst die Pflegekasse; danach gegebenenfalls Kredit oder Zuschuss über die Hausbank. Wichtig: vor Baubeginn, sonst verfällt der Zuschuss.
- Umbau: Systemlösung meist in ein bis zwei Tagen; bei gefliesten, bodengleichen Duschen mehrere Tage inklusive Trocknungszeiten.
- Abnahme und Belege: Arbeiten abnehmen lassen, Rechnungen an Pflegekasse und Finanzamt (Lohnanteil für § 35a EStG) weiterleiten.
Die meistgestellten Fragen
Muss ein barrierefreies Bad in Werne zwingend der DIN 18040 entsprechen?
Nein. Die Norm ist ein Zielstandard für Neubauten und umfassende Umbauten – und die Grundlage für Zuschüsse zum Komplettstandard. Für den Alltag genügt oft schon eine barrierearme Lösung: Wanne raus, bodengleiche Dusche, Haltegriffe. Jede Stufe weniger senkt das Sturzrisiko messbar.
Was kostet es, nur die Wanne gegen eine begehbare Dusche zu tauschen?
Eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen liegt meist zwischen 3.000 und 5.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Die Pflegekasse übernimmt davon bei Pflegegrad bis zu 4.180 €[2] – oft bleibt nur ein geringer Eigenanteil.
Ich wohne zur Miete in einer Zechensiedlung in Evenkamp. Darf ich das Bad umbauen?
Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ja. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[7] verlangen. Klären Sie vorher, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss – und ob der Vermieter sich an den Kosten beteiligt, weil der Umbau die Wohnung aufwertet.
Gilt der Denkmalschutz in der Werner Altstadt für das Badezimmer?
Für Eingriffe in die Substanz und das äußere Erscheinungsbild ja, für die moderne Badgestaltung im Inneren meist nicht. Fragen Sie frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Werne, damit der Umbau nicht ins Stocken gerät.
Lohnt sich ein ebenerdiger Umbau schon ohne Pflegegrad?
Für die Sicherheit: fast immer, denn Stürze passieren auch ohne Pflegebedarf. Finanziell helfen ohne Pflegegrad der KfW-Kredit 159[4] und – sofern die KfW ihn wieder öffnet – der Zuschuss 455-B (seit dem 31.07.2026[3] gestoppt). Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[1] senkt den Lohnanteil um 20 Prozent.
Wie finde ich eine Fachfirma, die sich mit barrierefreiem Bauen auskennt?
Fragen Sie nach Referenzen für DIN-18040-Umbauten und nach der Zertifizierung als Fachbetrieb für barrierefreies Bauen. Betriebe aus Werne, Lünen, Bergkamen oder Hamm sind schnell vor Ort; entscheidend ist nicht die Postleitzahl, sondern Erfahrung mit älterer Bausubstanz und Pflege-Badsituationen.
Reicht ein Rollator durch meine Badtür, oder muss sie verbreitert werden?
Standardtüren haben 70 bis 80 Zentimeter lichte Breite, ein Rollator ist oft breiter als die Zarge. Ob eine Türverbreiterung nötig und machbar ist, prüft der Vor-Ort-Termin – bei tragenden Wänden kommt der Statiker dazu. Auch eine Pendeltür oder eine Falttür schafft oft schon die fehlenden Zentimeter.
Lohnt sich ein zweites Bad im Erdgeschoss, wenn das Hauptbad oben liegt?
Das hängt vom Haus ab. Wenn Wasseranschlüsse in der Nähe sind, ist ein ebenerdiger Duschraum häufig die günstigere und sicherere Alternative zum Umbau im Obergeschoss. Lassen Sie sich beide Varianten kalkulieren – und prüfen Sie, ob die Pflegekasse auch diese Maßnahme fördert, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Wer hilft mir in Werne bei der Entscheidung, ob barrierefrei oder barrierereduziert?
Die Wohnberatung des Kreises Unna und die Pflegestützpunkte beraten kostenlos. Sie schauen sich die Wohnsituation an und empfehlen konkrete Schritte – von Haltegriffen bis zum Komplettumbau. Das ersetzt kein Angebot, aber es schützt vor Über- oder Unter-Investition.
Fazit
Ein barrierefreies Bad ist in Werne keine Frage des Stadtteils: Ob Fachwerkhaus in der Altstadt, Siedlungshaus in Evenkamp oder Neubau in Stockum – fast überall lässt sich die Sturzgefahr im Bad deutlich senken. Entscheidend sind ein ehrlicher Vor-Ort-Termin, ein Angebot, das Norm und Förderung sauber zuordnet, und der Antrag bei der Pflegekasse vor dem Baubeginn. So bleibt vom Standardfall – Wanne raus, bodengleiche Dusche rein – nach Zuschuss und Steuervorteil oft nur ein überschaubarer Eigenanteil.
Weitere Informationen zu barrierefreien Bädern: Barrierefreies Bad nach DIN 18040
Quellen
- DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen – Wohnungen (Beuth-Verlag): https://www.beuth.de/de/norm/din-18040-2/236713548
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (Investitionszuschuss und Kredit): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen/
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- Stadt Werne: https://www.werne.de
- Wikipedia, Werne (Ortsteile und Struktur): https://de.wikipedia.org/wiki/Werne
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- NRW.BANK, Produktseite „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (listet das KfW-Programm 455-B; Konditionen 10 %, max. 2.500 € bzw. 12,5 %, max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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