Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in St. Ingbert: bis 4.180 € (2026)


St. Ingbert, die sechstgrößte Stadt des Saarlandes mit rund 35.000 Einwohnern, wird gern als Wohnstadt im Grünen beschrieben – mehr als die Hälfte des Stadtgebiets ist Wald, Saarbrücken, Homburg und das Universitätsklinikum sind schnell erreichbar. Genau das macht die Stadt auch fürs Alter attraktiv: Viele St. Ingberterinnen und St. Ingberter leben seit Jahrzehnten in ihrem Haus in Rohrbach, Hassel oder Oberwürzbach und möchten dort bleiben, wenn die Kräfte nachlassen. Der Badumbau – die Wanne zur Dusche – ist dabei fast immer die erste große Maßnahme, und der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dieser Ratgeber erklärt den Weg zum Zuschuss für St. Ingbert Schritt für Schritt – inklusive der Fristen, an denen die meisten Anträge scheitern.
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In sechs Schritten zum Zuschuss
| Schritt | Was zu tun ist | Wo / Wie |
|---|---|---|
| 1. Pflegegrad klären | Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse – der Medizinische Dienst begutachtet den Hilfebedarf zu Hause. | Pflegekasse (Ihre Krankenkasse) |
| 2. Beraten lassen | Kostenlose Beratung zu Leistungen und Antrag nutzen – auch der Pflegestützpunkt des Saarpfalz-Kreises hilft. | Pflegekasse, Pflegestützpunkt |
| 3. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin in St. Ingbert beauftragen – Festpreis inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung. | bei Ihnen zu Hause |
| 4. Antrag stellen | Den Antrag auf Zuschuss mit Angebot vor Baubeginn bei der Pflegekasse einreichen. | Pflegekasse, schriftlich |
| 5. Zusage abwarten | Erst nach der Zusage beauftragen. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. | – |
| 6. Umbau und Abrechnung | Umbauen lassen, Rechnungen einreichen – die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nach Abschluss aus. | Baustelle / Pflegekasse |
Der entscheidende Satz steht in Schritt 4: vor Baubeginn. Wer in St. Ingbert zuerst den Handwerker kommen lässt und danach zur Pflegekasse geht, hat keinen Anspruch mehr. Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund, warum Zuschüsse verfallen.
Was die Pflegekasse genau fördert
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" – also bauliche Veränderungen, die das Leben und die Pflege zu Hause erleichtern. Der Badumbau ist der klassische Fall:
- Förderfähig: Demontage der Wanne, Einbau einer bodengleichen Dusche oder Dusche mit niedrigem Einstieg, Abdichtung, notwendige Leitungs- und Fliesenarbeiten, Haltegriffe – alles, was den Duschzugang sicherer macht. Auch die Umgestaltung des Bads für die Pflege durch Angehörige zählt dazu.
- Nicht förderfähig: Reine Modernisierung ohne Pflegebezug – etwa neue Fliesen nach Geschmack, ein neuer Waschtisch aus optischen Gründen oder eine Luxus-Armatur. Maßgeblich ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert.
- Höhe: Bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem; leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Pro Maßnahme gilt der Betrag in der Regel einmal – planen Sie deshalb sorgfältig, was Sie fördern lassen möchten.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann jederzeit einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Der Medizinische Dienst prüft dann, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 bis 5 vorliegen – auch bei beginnender Demenz oder nachlassender Alltagskompetenz lohnt der Antrag. Die Beratung dazu ist kostenlos.
Kombinieren: Landeszuschuss, SIKB und Steuerbonus
Die Pflegekasse ist nicht der einzige Topf – im Saarland kommen weitere hinzu. Wichtig: Beim Landeszuschuss werden Leistungen der Pflegekasse angerechnet, die Anträge sollten Sie deshalb in der richtigen Reihenfolge stellen und die Anrechnung vorab klären.
- Land Saarland (MASFG): Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum und in Mietwohnungen: Einzelmaßnahmen wie der Badumbau bis 5.000 € (ab 60 Jahren) bzw. bis 7.500 € bei Merkzeichen G/aG oder Pflegegrad; komplett barrierefreie Anpassung bis 7.500 € bzw. 11.250 €. Einkommensgrenzen: 32.000 € netto/Jahr (Einpersonenhaushalt), 48.000 € (Zweipersonenhaushalt). Richtlinie zuletzt verlängert bis 30.06.2026 – aktuellen Stand beim MASFG erfragen.
- SIKB: Zinsgünstiges Modernisierungsdarlehen für selbst genutztes Wohneigentum, bis 80 % der Kosten, max. 75.000 € (Mindestinvestition 12.500 €, Festzins 1,0 % nominal, Laufzeit bis 30 Jahre).
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] (Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026). Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit)[3] läuft weiter. Wichtig: Dieselbe Maßnahme kann nicht gleichzeitig über den Pflegekassen-Zuschuss und den KfW-Kredit finanziert werden.
- Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Badumbau – sie erstattet nach § 33 SGB V[4] nur Hilfsmittel (etwa einen Duschhocker oder einen Badewannenlifter), keine baulichen Maßnahmen.
- Steuer: 20 % der Lohnkosten sind nach § 35a EStG absetzbar (max. 1.200 €/Jahr)[5], wenn der Lohnanteil separat ausgewiesen ist.
Rechenbeispiel für St. Ingbert (Richtwerte)
Ein Beispiel aus der Praxis, wie es in Rohrbach häufig vorkommt: Eine 82-jährige St. Ingberterin mit Pflegegrad 2 wohnt allein in ihrem Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren. Die Badewanne im Erdgeschossbad wird zur Dusche umgebaut.
| Position | Betrag (Richtwert) |
|---|---|
| Geflieste bodengleiche Dusche inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung | 6.500 € |
| Haltegriffe und Duschsitz | 450 € |
| Gesamtkosten | 6.950 € |
| Zuschuss Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | − 4.180 €[1] |
| Steuerermäßigung 20 % der Lohnkosten (ca. 3.800 € Lohnanteil) | − max. 760 € |
| Eigenanteil (vor Landeszuschuss) | ca. 2.010 € |
Sofern das Einkommen unter den Grenzen liegt, kann zusätzlich der Landeszuschuss greifen – dort wird die Pflegekassen-Leistung angerechnet, die mögliche Fördersumme klärt das MASFG im Einzelfall. Deutlich wird: Der Pflegekassen-Zuschuss ist der mit Abstand größte einzelne Baustein.
Wo in St. Ingbert umgebaut wird
- St. Ingbert-Mitte: Die Kernstadt (mit Sengscheid und Schüren) hat den größten Anteil des Wohnbestands: gründerzeitliche Straßenzüge, Siedlungen der 1920er- bis 1960er-Jahre und jüngere Quartiere. In den Altbauwohnungen über den Geschäften der Innenstadt wohnen viele ältere Menschen – häufig zur Miete, was die Vermieterzustimmung zum ersten Schritt macht.
- Rohrbach: Mit über 6.000 Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil (urkundlich erstmals 1181 erwähnt, bis 1974 selbstständige Gemeinde) Richtung Bliesgau. Hier dominieren Ein- und Zweifamilienhäuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren – für den Badumbau meist unkomplizierte Verhältnisse mit genug Aufbauhöhe für die bodengleiche Dusche. Zwischen Rohrbach und Spiesen erinnern im Wald noch historische Grenzsteine an die Zeit, als hier Herrschaftsgebiete aneinanderstießen; Kahlenberg und Glashütter Weiher sind beliebte Naherholungsziele.
- Hassel und Oberwürzbach (mit Reichenbrunn): Dörflichere Stadtteile im Waldland Richtung Blies. Ältere Häuser mit kleinen, oft nachgerüsteten Bädern sind typisch; die Anfahrtswege für Handwerker sind länger – Termine früh buchen.
- Rentrisch: Der kleine Stadtteil an der Straße nach Saarbrücken mit gemischtem Bestand aus Alt- und Neubauten.
Überall gilt: Wer im eigenen Haus wohnt, hat freie Hand (mit Blick auf Statik und Leitungen); wer mietet, braucht die schriftliche Erlaubnis – bei Pflegebedürftigkeit mit Anspruch nach § 554 BGB[6].
Bad oben, Toilette unten: ein typisches St. Ingberter Grundriss-Problem
Ein Muster begegnet Fachbetrieben in St. Ingbert besonders oft: Das Haus – häufig Baujahr 1955 bis 1975 – hat das einzige Bad mit Wanne im Obergeschoss; unten gibt es Küche, Wohnzimmer und ein kleines Gäste-WC. Solange man gut zu Fuß ist, stört das nicht. Sobald das Treppensteigen beschwerlich wird oder nach einer Operation die Treppe zum Risiko wird, stellt sich die Frage: Dusche oben umbauen und weiter treppensteigen – oder das Erdgeschoss zum barrierearmen Wohnbereich machen?
Für viele Haushalte in Rohrbach, Hassel oder Oberwürzbach ist die zweite Variante die zukunftssichere: Aus dem Gäste-WC und einem angrenzenden Wirtschafts- oder Abstellraum entsteht ein kleines Duschbad im Erdgeschoss – mit bodengleicher Dusche, WC und Waschtisch. Der Aufwand ist höher als beim reinen Wannentausch, weil Leitungen, Fliesen und oft Türen neu gemacht werden: Als Richtwert sind 8.000–15.000 € einzuplanen. Dafür bleibt das Schlafzimmer im Obergeschoss nutzbar, und das Haus gewinnt einen Grundriss, der auch für ältere Käufer attraktiv ist. Auch diese Maßnahme kann die Pflegekasse fördern, wenn sie die häusliche Pflege erleichtert – und ein späterer Treppenlift oder eine Türverbreiterung kann ein eigener Antrag sein. Ob Platz und Anschlüsse reichen, klärt der Vor-Ort-Termin.
Kosten des Badumbaus in St. Ingbert
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Die meistgestellten Fragen
Brauche ich für den Zuschuss zwingend einen Pflegegrad?
Ja. Den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] gibt es nur mit Pflegegrad 1–5. Haben Sie noch keinen, stellen Sie zuerst den Antrag auf Pflegeleistungen – der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Wie beantrage ich den Zuschuss in St. Ingbert richtig?
Schriftlich bei Ihrer Pflegekasse – mit Angebot des Fachbetriebs und vor Baubeginn. Nach der Zusage beauftragen Sie die Firma; nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen ein und der Betrag wird ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich erst nach dem Umbau an die Pflegekasse denke?
Dann ist der Zuschuss verloren: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Nachträglich zahlt die Pflegekasse nicht – auch nicht, wenn der Pflegegrad schon länger besteht.
Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und Landeszuschuss des Saarlandes addieren?
Nicht einfach so: Beim Landeszuschuss werden Leistungen der Pflegekasse angerechnet. Klären Sie die Anrechnung vor der Antragstellung mit dem MASFG und stellen Sie alle Anträge vor Baubeginn – so sichern Sie sich das Maximum.
Zahlt die Krankenkasse etwas zum Badumbau?
Nein. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach § 33 SGB V[4] nur Hilfsmittel (z. B. Duschhocker, Badewannenlifter, Haltegriffe als Hilfsmittel im Einzelfall), aber keine baulichen Maßnahmen. Für den Umbau ist die Pflegekasse zuständig.
Gilt der Zuschuss auch in meiner Mietwohnung in Rohrbach?
Ja – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden auch in Mietwohnungen gefördert. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[6].
Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?
In der Regel mehrere Wochen, bei komplexen Fällen auch länger. Planen Sie vom Wunschtermin rückwärts: Angebote früh einholen, Antrag sofort stellen, erst nach der Zusage den Umbautermin verbindlich machen.
Wer hilft mir beim Ausfüllen des Antrags?
Ihre Pflegekasse berät kostenlos am Telefon und vor Ort. Auch der Pflegestützpunkt des Saarpfalz-Kreises unterstützt bei Leistungsfragen – und Angehörige dürfen den Antrag selbstverständlich gemeinsam stellen.
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss ist für St. Ingberterinnen und St. Ingberter der schnellste Weg, den Badumbau deutlich zu verbilligen: bis zu 4.180 €[1], wenn der Antrag vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse liegt. Zusammen mit dem Landeszuschuss des Saarlandes, dem SIKB-Darlehen und dem Steuerbonus bleibt von den typischen 4.000–6.000 € oft nur ein Bruchteil als Eigenanteil. Wer in St. Ingbert-Mitte, Rohrbach, Hassel oder Oberwürzbach altersgerecht umbauen möchte, sollte deshalb nicht mit dem Antrag warten – sondern mit der Beratung beginnen.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- Saarland (MASFG), Förderung des barrierefreien Wohnens: https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum/wohnraum
- SIKB, Modernisieren – Sanieren: https://www.sikb.de/modernisieren-sanieren
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- Stadt St. Ingbert, Standort: https://www.st-ingbert.de/wirtschaft-sankt-ingbert/standort/
- Stadtgeschichte und Stadtteile: https://de.wikipedia.org/wiki/St._Ingbert
Stand: September 2026. Förderprogramme und Kostenangaben (Richtwerte) können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Pflegebedürftigem bzw. 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen bei Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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