Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Roth: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Roth: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Roth: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Roth ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Mittelfranken: Rund 25.500 Menschen leben in der Stadt an der Roth, deren Name sich vom roten Gestein des Flussbetts ableitet. Die Geschichte reicht weit zurück – schon zwischen 1057 und 1075 weihte der Eichstätter Bischof Gundekar II. hier eine Kirche, 1363 wurde Roth erstmals als Stadt bezeichnet, und zwischen 1535 und 1537 ließ Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach das Jagdschloss Ratibor errichten, das bis heute das Stadtbild prägt. Später machte die Stadt mit der Herstellung Leonischer Waren und dem Christbaumschmuck von sich reden, den die Rother Fabriken seit dem 19. Jahrhundert produzierten. 1972 wurde Roth Sitz der Kreisverwaltung des neuen Landkreises, seit 1987 verbindet die Lände am Main-Donau-Kanal die Stadt mit dem europäischen Wasserstraßennetz, und der nahe Rothsee im Fränkischen Seenland lockt Erholungssuchende aus der ganzen Region. Wer hier lebt, wohnt oft im eigenen Haus – im Hauptort rund um das Schloss Ratibor, in einem der eingemeindeten Dörfer wie Pfaffenhofen oder Eckersmühlen oder in einer Mietwohnung nahe der S-Bahn, mit der viele Rother täglich nach Nürnberg pendeln. Wenn die Knie nachlassen, wird die Badewanne zur größten Sturzfalle im Haushalt. Der Badumbau von der Wanne zur Dusche ist die wichtigste Einzelmaßnahme, um im vertrauten Zuhause alt werden zu können – und die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 €[1]. Weil dieser Zuschuss die häufigste Finanzierung ist, steht die Förderung in diesem Ratgeber zuerst: mit den Voraussetzungen im Detail, Beispielrechnungen und den weiteren Fördermitteln in Bayern.

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Förderung zuerst: Der Pflegekassen-Zuschuss für Roth im Detail

Der Zuschuss kommt nicht von der Stadt Roth oder vom Landkreis Roth, sondern bundesweit einheitlich von der Pflegekasse – geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.180 €[1] erhalten. Der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche ist der häufigste Antragsgrund: Er erleichtert die Körperpflege, entlastet pflegende Angehörige und beseitigt die größte Sturzgefahr im Haushalt.

Voraussetzung Regelung
Pflegegrad1–5; die Zuschusshöhe ist bei allen Pflegegraden gleich
Zuschusshöhebis 4.180 € je Pflegebedürftigem, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt
Einkommen und Vermögenspielen keine Rolle
Antragszeitpunktzwingend vor Baubeginn
Auszahlungnach dem Umbau gegen Vorlage der Rechnungen

Der Reihenfolge-Fehler, der bis zu 4.180 € kostet: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wird. Wer zuerst den Betrieb beauftragt und hinterher zur Kasse geht, verliert den Anspruch – eine rückwirkende Bewilligung gibt es nicht. Rechnen Sie deshalb vom gewünschten Umbautermin zurück: Die Pflegekasse braucht für ihre Entscheidung meist mehrere Wochen, der Antrag gehört also an den Anfang, nicht ans Ende.

Zuständig ist die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse – etwa die AOK Bayern, die Techniker oder die Barmer. Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person und deren Wohnung gebunden, nicht an das Haus oder den Ortsteil: Ob jemand in einer Wohnung am Rother Hauptort wohnt, im Einfamilienhaus in Bernlohe oder auf dem Hof bei Harrlach – entscheidend sind Pflegegrad und Antragszeitpunkt. Wer noch keinen Pflegegrad hat, lässt sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt im Landkreis Roth beraten; die Beratung verpflichtet zu nichts.

Beispielrechnungen für Rother Haushalte

Szenario Kosten (Richtwerte) Zuschuss Pflegekasse Eigenanteil
Systemlösung im Standardbadca. 4.200 €bis 4.180 €ca. 20 €
Geflieste bodengleiche Duscheca. 7.500 €bis 4.180 €ca. 3.320 €
Umbau mit Leitungs-, Elektro- und Putzarbeitenca. 9.500 €bis 4.180 €ca. 5.320 €

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Ehepaar in einem Einfamilienhaus der 1970er-Jahre in Eckersmühlen, bei dem die Ehefrau Pflegegrad 2 hat, lässt eine Systemlösung für rund 4.300 € einbauen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[1] – es bleiben rund 120 € Eigenanteil. Zusätzlich sind 20 Prozent des Lohnanteils nach § 35a EStG von der Steuer absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr[2]); bei einer Rechnungssumme von 4.300 € mit etwa 2.600 € Lohnanteil sind das rund 520 € Steuerersparnis. Wer keine Systemlösung, sondern eine geflieste bodengleiche Dusche für 7.500 € plant, zahlt nach Zuschuss und Steuerermäßigung effektiv rund 2.400 € aus eigener Tasche – ein Betrag, der sich über den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 oder Ersparnisse gut darstellen lässt.

Weitere Fördermittel in Bayern: Landratsamt Roth, KfW und Steuer

  • Freistaat Bayern: Bei einer Behinderung im Haushalt fördert das Bayerische Wohnungsbauprogramm die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums – ausdrücklich auch den Badumbau – mit einem leistungsfreien Baudarlehen bis 10.000 €. „Leistungsfrei“ bedeutet: nicht zurückzahlen, solange die Wohnung dem begünstigten Personenkreis dient. Für Roth ist das Landratsamt Roth zuständig; der Antrag läuft nicht über eine Bank.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Wiederaufnahme frühestens 2027; Stand: September 2026)[3]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[4]) läuft dagegen weiter – auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank.
  • Krankenkasse und Steuer: Bauliche Maßnahmen übernimmt die Krankenkasse nicht; Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe nach § 33 SGB V[5] werden im Regelfall mit ärztlicher Verordnung erstattet – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Die Handwerkerlöhne sind zu 20 Prozent absetzbar (§ 35a EStG[2]), sofern der Lohnanteil separat ausgewiesen ist.
  • Beratung vor Ort: Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen im Landkreis Roth beraten kostenlos zu Pflegegrad und barrierearmem Wohnen – fragen Sie beim Landratsamt, bei der Stadt Roth oder Ihrer Pflegekasse nach den aktuellen Angeboten.

Die Programme lassen sich kombinieren – die Reihenfolge ist entscheidend: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Eine Übersicht aller Programme finden Sie unter Förderung & Zuschüsse und Förderung & Zuschüsse.

Was kostet der Badumbau in Roth – und was bleibt vom Eigenanteil?

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse bzw. Duschelement und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche mit neuem Estrichca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall inklusive Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

Die Bäder in den Rother Einfamilienhäusern der 1960er- bis 1990er-Jahre sind überwiegend seriell gebaut – der Umbau ist dann meist unkompliziert und liegt eher am unteren Ende der Spannen. In älteren Häusern des Hauptorts können Leitungs- und Elektroarbeiten dazukommen. Achten Sie bei jedem Angebot darauf, dass Demontage der alten Wanne, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und die Armaturen enthalten sind – genau dort verstecken sich Nachträge. Fachbetriebe aus Roth, Schwabach, Hilpoltstein und dem Landkreis haben kurze Wege; wer im Außenbereich wohnt, vergleicht die Anfahrtskonditionen mit.

Der Ablauf in der Praxis: Vom Antrag zur fertigen Dusche

  1. Pflegegrad klären: Liegt keiner vor, bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt beraten lassen – kostenlos und unverbindlich.
  2. Angebote einholen: Zwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin um Festpreisangebote bitten – auch aus Schwabach, Hilpoltstein oder Nürnberg-Süd.
  3. Kostenvoranschlag sichern: Das Angebot der favorisierten Firma wird dem Pflegekassen-Antrag beigelegt; die förderfähigen Positionen sollten klar ausgewiesen sein.
  4. Antrag stellen: Vor Baubeginn bei der Pflegekasse einreichen – am besten direkt nach der Angebotsauswahl.
  5. Zusage abwarten, dann beauftragen: Die Prüfung dauert meist mehrere Wochen; erst nach der schriftlichen Zusage den Auftrag vergeben.
  6. Umbau und Belege: Systemlösung oft in einem Tag, geflieste Dusche in mehreren Tagen. Rechnungen einreichen, Lohnanteil für die Steuererklärung aufbewahren.

Wer vom gewünschten Umbautermin rückwärts plant, hat genug Puffer für Angebotsphase, Förderantrag und die Termine der Betriebe – gerade im Frühjahr und Sommer sind gute Fachfirmen in der Region oft wochenlang ausgebucht.

Die Rother Bausubstanz: Vom Hauptort bis Eckersmühlen

Der Hauptort mit der Altstadt. Das Zentrum von Roth gruppiert sich um das Jagdschloss Ratibor und den historischen Marktbereich; in den Wohnstraßen rund um die Altstadt stehen Häuser vom 18. Jahrhundert bis zur Nachkriegszeit. In den älteren Gebäuden sind die Bäder oft nachträglich in enge Grundrisse eingebaut worden – hier ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse häufig die pragmatischste Wahl. Die Wohngebiete der 1950er- bis 1990er-Jahre, die den Kern umgeben, haben die seriellen Bäder ihrer Baujahre: klare Grundrisse, definierte Leitungsstränge, unkomplizierter Umbau. In den Wohnplätzen Kauernhofen und Roth Bahnhof, die im Hauptort aufgegangen sind, gilt dasselbe.

Pfaffenhofen und Belmbrach. Die 1971 eingegliederten Orte im Norden und Südosten der Stadt sind dörflich geprägt: Einfamilienhäuser und ehemalige Bauernhäuser, dazu Neubaugebiete. Viele Häuser werden von der ersten oder zweiten Eigentümergeneration bewohnt – die klassische Ausgangslage für den altersgerechten Umbau. Weil die Orte über die Staatsstraßen Richtung Nürnberg gut angebunden sind, wohnen hier viele Pendler.

Bernlohe, Rothaurach, Wallesau und Harrlach. Die 1972 und 1973 eingegliederten Dörfer verteilen sich um den Hauptort: Bernlohe und Rothaurach im Westen an der Straße Richtung Abenberg, Harrlach im Süden. In diesen Ortsteilen stehen Einfamilienhäuser aus mehreren Jahrzehnten; wer hier umbaut, sollte die Bäder im Obergeschoss von einem Fachbetrieb auf die Deckenkonstruktion prüfen lassen – bei Holzbalkendecken ist die flache Duschtasse die sichere Alternative zur bodengleichen Lösung.

Eckersmühlen und der Übergang zum Seenland. Der Ortsteil im Südosten, 1978 zusammen mit Unterheckenhofen eingegliedert, liegt am Übergang zum Fränkischen Seenland mit dem nahen Rothsee – das beliebte Naherholungsgebiet entstand, als der Rothsee geflutet wurde; der Weiler Hasenbruck musste damals weichen. In Eckersmühlen und den umliegenden Weilern prägen Einfamilienhäuser und Höfe das Bild; viele Bäder stammen aus den Baujahren 1960 bis 1990 und lassen sich unkompliziert zur Dusche umbauen.

Wirtschaft und Wohnen. Roth ist Sitz der Kreisverwaltung und Heimat von Unternehmen wie LEONI, Nutrichem oder der Carl Schlenk AG; die Lände am Main-Donau-Kanal und der Bahnhof an der Strecke Treuchtlingen–Nürnberg, Endpunkt der S-Bahn-Linie S 2, prägen den Alltag vieler Pendler. Für Mieter in den Wohnanlagen des Hauptorts gilt: Die schriftliche Zustimmung des Vermieters ist Pflicht – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf die Erlaubnis.

Checkliste für Angehörige in Roth

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt vereinbaren
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen (Ortsteil angeben)
  • [ ] Kostenvoranschlag für den Pflegekassen-Antrag bereitlegen
  • [ ] Antrag vor Baubeginn stellen, schriftliche Zusage abwarten
  • [ ] Bei Behinderung: Baudarlehen beim Landratsamt Roth beantragen
  • [ ] Antragsstopp beachten: Zuschuss 455-B seit 31.07.2026 nicht mehr beantragbar
  • [ ] Bei Bedarf Kredit 159 über die Hausbank beantragen
  • [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Bei Mietwohnung: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (bei Pflegebedarf nach § 554 BGB)
  • [ ] Alle Rechnungen für Pflegekasse und Steuererklärung aufbewahren

Die meistgestellten Fragen zum Badumbau-Zuschuss in Roth

Wo stelle ich den Antrag für den Badumbau-Zuschuss?

Bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – nicht bei der Stadt Roth und nicht beim Landratsamt Roth. Dem Antrag legen Sie den Kostenvoranschlag der Fachfirma bei; nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen ein. Hilfe bei den Formalia gibt es kostenlos beim Pflegestützpunkt.

Warum muss der Antrag vor dem Baubeginn gestellt werden?

Der Zuschuss nach § 40 SGB XI fördert die Anpassung des Wohnumfelds – er ist als Planungsleistung gedacht, nicht als Erstattung für bereits begonnene Arbeiten. Wer den Auftrag vergibt oder mit dem Umbau beginnt, bevor die Pflegekasse zugesagt hat, verliert den Anspruch. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts.

Meine Eltern wohnen in einem älteren Haus in der Rother Altstadt. Ist die bodengleiche Dusche dort möglich?

Häufig ja, wenn die Deckenkonstruktion mitspielt – das klärt nur der Vor-Ort-Termin. In nachträglich eingebauten Bädern mit knappen Grundrissen ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse oft die bessere Wahl, weil sie ohne Eingriff in Decke und Estrich auskommt.

Zahlt die Pflegekasse auch in Eckersmühlen, Bernlohe oder Harrlach?

Ja. Der Zuschuss ist bundesweit geregelt und hängt an der pflegebedürftigen Person und ihrer Wohnung – nicht am Ortsteil. Voraussetzungen sind ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.

Meine Mutter wohnt zur Miete nahe der S-Bahn im Hauptort. Wer zahlt den Umbau?

Die Kosten trägt in der Regel der Mieter, der die Veränderung wünscht; der Vermieter muss schriftlich zustimmen. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf die Erlaubnis. Klären Sie vorher, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss – den Zuschuss der Pflegekasse können Mieter selbst beantragen.

Bekommt auch jemand mit Pflegegrad 1 den Zuschuss?

Ja. Der Zuschuss steht bei allen Pflegegraden 1 bis 5 in gleicher Höhe von bis zu 4.180 €[1]; eine Staffelung gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Maßnahme der Verbesserung des Wohnumfelds dient und vor Baubeginn beantragt wird.

Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse und der KfW-Kredit 159 schließen sich nicht aus. Auch das bayerische Baudarlehen lässt sich grundsätzlich kombinieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Reihenfolge bleibt gleich: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufigste Ablehnungsgründe sind der verspätete Antrag oder fehlende Unterlagen. Lassen Sie den Bescheid vom Pflegestützpunkt prüfen, bevor Sie einen neuen Anlauf starten.

Fazit

Roth ist eine Stadt, in der Menschen gerne lange im eigenen Haus bleiben – in der Altstadt unterm Schloss Ratibor, im Einfamilienhaus in Bernlohe oder am Übergang zum Seenland bei Eckersmühlen. Der Badumbau entscheidet oft darüber, ob das gelingt. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €[1] dazu, bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 €[1]; das bayerische Baudarlehen, der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung ergänzen die Finanzierung. Wer die Förderung zuerst klärt, den Antrag vor den Baubeginn legt und erst nach der Zusage beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich – und bekommt am Ende eine Dusche, die den Alltag wieder leichter macht.

Quellen

  • Stadt Roth (Kreisstadt, Geschichte, Eingemeindungen, Wirtschaft, Rothsee, Einwohnerstatistik): https://de.wikipedia.org/wiki/Roth und https://www.stadt-roth.de/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Kostenangaben und Beispielrechnungen sind Richtwerte, keine verbindlichen Angebote; Förderprogramme können sich ändern – vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. 16.720 € je Maßnahme bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis zu baulichen Veränderungen bei Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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