Badumbau im Plattenbau: Wände, Leitungen und Genehmigung bei WBS 70 & Co.

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Wer in einem Plattenbau wohnt, kennt die Besonderheit seines Badezimmers: Es ist klein, die Wände sind aus Betonfertigteilen, und hinter der Installationswand verschwinden alle Leitungen. Der Badumbau im Plattenbau folgt deshalb anderen Regeln als in einem Massivbau oder Altbau – nicht schwieriger, aber planungsintensiver. Die gute Nachricht: Der Umbau von der Badewanne zur Dusche ist in den meisten Plattenbau-Wohnungen machbar, auch bodengleich oder mit nur wenigen Zentimetern Einstiegshöhe. Entscheidend sind die Zustimmung des Eigentümers, die Grenzen der Betonwände und eine Entwässerungslösung, die mit dem flachen Fußbodenaufbau zurechtkommt. Dieser Ratgeber erklärt, wie Plattenbauten aufgebaut sind, was technisch geht, wessen Genehmigung Sie brauchen und was der Umbau kostet.

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So ist ein Plattenbau konstruiert

Plattenbauten wurden aus vorgefertigten Betonelementen montiert: Wandplatten, Deckenplatten und Sanitärzellen wurden im Werk hergestellt, zur Baustelle transportiert und dort zusammengesetzt. Bekanntester Typ der DDR-Serien ist die WBS 70, die von 1972 bis 1990 in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin gebaut wurde (nullbarriere.de); daneben stehen Bauserien wie P2, PH16 oder Q3A in vielen Städten. Drei konstruktive Merkmale prägen jeden Badumbau in diesen Häusern:

  • Die Wände sind tragende Betonfertigteile. Wohnungstrennwände, Außenwände und viele Innenwände übernehmen statische Aufgaben. Tiefe Schlitze, große Kernbohrungen oder das Versetzen von Wänden sind ohne statische Prüfung tabu.
  • Küche und Bad liegen am Installationsstrang. Wasser, Abwasser und Lüftung sind in zentralen Strängen geführt; Bad und Küche wurden überwiegend gemeinsam an diesem Installationsbereich angeordnet (nullbarriere.de). Der Standort des Bads ist damit weitgehend vorgegeben – ein Versetzen in einen anderen Raum ist nur mit erheblichem Aufwand möglich.
  • Das Bad selbst ist eine Sanitärraumzelle. Innenliegende Bäder wurden als vorgefertigte, nichttragende Raumelemente in den Rohbau eingehoben – mit Boden, Wänden und teils eingegossenen Leitungen aus einem Guss (nullbarriere.de).

Das Bad: die Sanitärraumzelle

Die Sanitärraumzelle (SRZ) prägt alles Weitere. Sie ist ein komplettes, im Werk gefertigtes Badezimmer: Bodenplatte mit integriertem Gefälle, Wände, oft eine Installationswand, in der die Leitungen verlaufen. Charakteristisch waren die kombinierte Badewanne mit hohem Einstieg, die starre Anordnung von Waschtisch und WC und die Installationswand hinter den Leitungen (wbs70.de). Die Grundfläche war knapp bemessen – das klassische WBS-70-Bad misst selten mehr als knapp vier Quadratmeter; Sanitärraumzellen der späteren Serien ab 1986 kamen etwa auf 2,12 mal 1,60 Meter, nun mit Stellplatz für die Waschmaschine (nullbarriere.de). Wer heute umbaut, gewinnt Raum vor allem durch eine kluge Neuordnung: Wanne heraus, Dusche hin, Waschtisch und WC an der Vorwand – und schon wirkt die Zelle größer, als ihre Quadratmeterzahl verspricht.

Was sich technisch umbauen lässt

Die folgende Übersicht zeigt typische Maßnahmen im Plattenbau-Bad und ihre Besonderheiten (Einordnung nach nullbarriere.de und Herstellerangaben zu bodengleichen Duschen, als Richtwerte):

Maßnahme Machbarkeit Besonderheit im Plattenbau
Haltegriffe, Spiegel, Lampen, Duschabtrennungen montierenIn der Regel ohne GenehmigungBefestigung in Beton oder Vorwand; Dübel auf tragfähigen Untergrund
Badewanne gegen Dusche tauschenÜblich, mit Zustimmung des EigentümersFußbodenaufbau ist flach – Lösung für Einstiegshöhe wählen
Bodengleiche Dusche (max. 2 cm Schwelle)Häufig möglichFlaches Duschboard oder Rinne mit geringem Aufbau nötig
Duschtasse absenkenMöglichEingriff in den Zellenboden, fachgerechte Abdichtung erforderlich
Waschbecken oder WC versetzenMöglichAnschlüsse in der Installationswand nutzen oder Vorwand erneuern
Trennwände versetzen, Durchbrüche, TürverbreiterungNur nach PrüfungBetonwände können tragend sein – vorher klären lassen

Wichtig ist die Erwartung an den Boden: Der Fußbodenaufbau in der Sanitärraumzelle ist dünn, weil die Zelle als fertiges Bauteil nur wenig Raum für Estrich und Gefälle bietet. Lösungen wie superflache Duschboards mit integriertem Gefälle oder Wandabläufe, bei denen das Wasser direkt in die Vorwandkonstruktion abfließt, sind hier die Praxis (wbs70.de). Wer die Wanne entfernt, gewinnt zusätzlich die Höhe des Wannenbodens – in der engen Zelle oft der entscheidende Zentimeter.

Wände und Leitungen: Grenzen respektieren

Die Betonwände des Plattenbaus sind tragfähig, aber nicht verformbar: Wer eine Wand für die Duschnische öffnen oder eine Tür verbreitern will, muss wissen, ob sie Lasten trägt. Das klärt ein Statiker oder das zuständige Wohnungsunternehmen, das für viele Serien Typenpläne besitzt. In der Praxis gilt:

  • Keine tiefen Schlitze in tragenden Wandplatten für Wasser- oder Elektroleitungen. Leitungen gehören in die Vorwand oder in vorhandene Installationsbereiche – dort, wo sie die Konstruktion nicht schwächen.
  • Kernbohrungen für Lüftung oder Leitungen nur nach Rücksprache; die Bewehrung der Platten darf nicht beschädigt werden.
  • Schwere Anbauten (Waschtisch, Unterschrank, WC) an der Wandplatte oder an der stabilen Vorwand befestigen – nicht an dünnen Zellenwänden oder Leichtbauflächen.

Da die Zelle eine eigene Abdichtungsebene besitzt, ist beim Teilumbau besonders sorgfältig zu arbeiten: Wird die alte Oberfläche durchbrochen, muss die neue Abdichtung nach DIN 18534 nahtlos an die vorhandene Konstruktion anschließen – der häufigste Punkt, an dem später Feuchtigkeit in die Zelle oder die dahinterliegende Dämmung gelangt.

Wem gehört die Entscheidung: Genehmigung beim Badumbau im Plattenbau

Plattenbau-Wohnungen sind überwiegend Miet- oder Genossenschaftswohnungen, seltener Eigentumswohnungen. Wer umbaut, braucht deshalb fast immer die Zustimmung einer zweiten Partei. Die Praxis lässt sich klar gliedern (Übersicht nach nullbarriere.de):

In der Regel ohne Genehmigung machbar:

  • Haltegriffe, Lampen und Spiegel anbringen
  • WC-Sitz austauschen
  • Duschabtrennungen montieren

Mit Genehmigung des Vermieters beziehungsweise der Genossenschaft:

  • Fliesenarbeiten im Bad
  • Umbau der Badewanne zur Dusche
  • Duschtasse absenken oder bodengleiche Dusche einbauen
  • Waschbecken und WC versetzen oder neu installieren
  • Trennwände entfernen, Durchbrüche schaffen, Türrahmen verbreitern

In der Mietwohnung gilt: Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, haben Mieter nach § 554 BGB[1] einen Anspruch auf Erlaubnis; beim Auszug kann der Vermieter die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen. In der Genossenschaftswohnung entscheidet die Genossenschaft nach ihrer Satzung – lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben und klären Sie, ob der Umbau bei einem späteren Auszug Bestand haben darf. In der Eigentumswohnung braucht es in der Regel einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn baulich verändert wird; die Einzelheiten regelt das Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 WEG). Wer zuerst fragt, spart später Ärger – ein begonnener Umbau ohne Zustimmung kann teuer werden.

Bodengleiche Dusche im Plattenbau: die technischen Optionen

Das Ziel vieler Umbauten ist die bodengleiche oder barrierearme Dusche – sei es, weil der Einstieg in die hohe Wanne schwerfällt, oder weil ein Pflegegrad die Wohnung anpassen lässt. In der Sanitärraumzelle sind drei Wege üblich:

  1. Flaches Duschboard mit integriertem Gefälle: Die Wanne wird entfernt, an ihrer Stelle ein Duschboard mit geringer Bauhöhe gesetzt. Der Einstieg liegt nur wenige Zentimeter über dem Boden – deutlich sicherer als der Wannenrand, wenn auch nicht immer ganz bodengleich.
  2. Bodengleiche Dusche mit Rinne: Wo der Zellenboden es hergibt, entsteht eine niveaugleiche Dusche mit Duschrinne und Abdichtung. Für die Nutzung mit Rollstuhl oder Gehhilfe ist der schwellenlose Zugang mit höchstens 2 Zentimetern Schwelle der entscheidende Schritt (DIN 18040-2).
  3. Wandablauf in der Vorwand: Das Wasser fließt über einen Wandablauf direkt in die Vorwandkonstruktion – eine Lösung, die mit besonders wenig Bodenaufbau auskommt (wbs70.de).

Dazu kommen Details, die den Unterschied machen: rutschhemmende Fliesen im Duschbereich (die DIN 18040-2 verlangt im Duschbereich mindestens die Bewertungsgruppe B nach DIN 51097; in der Praxis üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung), ein wandhängender, unterfahrbarer Waschtisch, ein erhöhtes WC und gut positionierte Haltegriffe (wbs70.de). Ob die volle DIN-18040-2-Ausführung mit 120 mal 120 Zentimetern Bewegungsfläche in Ihrer Zelle erreichbar ist, muss das Aufmaß zeigen – in sehr kleinen Bädern ist die barrierearme Variante mit flachem Einstieg oft der realistische Weg.

Was kostet der Badumbau im Plattenbau?

Verlässliche Plattenbau-Preise gibt es nur nach dem Vor-Ort-Termin, weil jede Zelle anders eingebaut ist. Zur Einordnung dienen die bekannten Spannen für den Badumbau im Bestand (Richtwerte, Quellen: gira.de, emax-haustechnik.de):

Leistung Kostenrahmen (Richtwerte)
Einfache Duschlösung mit flachem Duschboard, ohne Fliesenwechsel im ganzen Raumab ca. 1.500–2.500 €
Wanne-zu-Dusche-Umbau mit Abdichtung, Fliesen und Glas, komplettca. 3.500–6.000 €
Badumbau mit Vorwand, neuem Waschtisch und WCca. 5.000–8.000 €
Barrierefreier Umbau mit bodengleicher Dusche und Haltegriffenje nach Aufwand, Angebot einholen

Die Spannen liegen am unteren Ende, weil Plattenbau-Bäder kompakt sind und wenig Fliesenfläche entsteht; sie können nach oben wandern, wenn Betonarbeiten, neue Vorwände oder eine komplett erneuerte Abdichtung dazukommen. Lassen Sie sich Demontage, Entsorgung (über Treppenhaus und Aufzug – klären!), Abdichtung, Fliesen und Montage als getrennte Positionen ausweisen, dann sind Angebote vergleichbar.

Rechenbeispiel (Beispielwerte, kein Angebot): Eine Genossenschaftsmieterin mit Pflegegrad 1 lässt in ihrer WBS-70-Wohnung die Wanne durch eine bodengleiche Dusche mit flacher Rinne ersetzen. Angebot: 5.400 Euro inklusive Abdichtung, Fliesenarbeiten im Duschbereich und Glasabtrennung; die Genossenschaft stimmt schriftlich zu. Die Pflegekasse übernimmt nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro[2] – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein. Es bleiben rund 1.220 Euro Eigenanteil; 20 Prozent des Lohnanteils (maximal 1.200 Euro im Jahr) sind als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzbar[3], wenn der Lohnanteil in der Rechnung ausgewiesen ist.

Zuschüsse und Kredite für den Umbau in der Platte

  • Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro[2] je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad 1–5, wenn der Umbau die häusliche Pflege erleichtert – Antrag vor Baubeginn. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro[2] möglich. Quelle: gesetze-im-internet.de.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro[4] je Wohneinheit über die Hausbank, unabhängig vom Pflegegrad. Quelle: kfw.de.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[5]. Offene Alternative: der KfW-Kredit 159 (siehe oben).
  • Steuer: Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung sind nach § 35a EStG anteilig absetzbar (20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro im Jahr[3]).

Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen gilt: Wer den Zuschuss der Pflegekasse beantragt, sollte die Zustimmung des Eigentümers bereits vorliegen haben – die Pflegekasse verlangt in der Regel Nachweise zur Maßnahme und zur Wohnsituation.

So läuft der Umbau ab

  1. Zustimmung einholen: Vermieter, Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft schriftlich beteiligen; bei Pflegebedürftigkeit § 554 BGB[1] geltend machen.
  2. Vor-Ort-Termin: Fachbetrieb misst die Zelle, prüft Zellenboden, Installationswand und Anschlüsse – und nennt die realistische Einstiegshöhe.
  3. Konzept wählen: Flaches Duschboard, bodengleiche Rinne oder Wandablauf; Waschtisch und WC in die Planung einbeziehen.
  4. Umbau: Demontage der Wanne, Abdichtung nach DIN 18534, Fliesen, Montage – je nach Umfang wenige Tage bis zwei Wochen.
  5. Abnahme: Funktion, Gefälle und Dichtheit gemeinsam prüfen; Rechnungen für Pflegekasse und Steuererklärung sammeln.

Die häufigsten Fragen zum Badumbau im Plattenbau

Kann aus der WBS-70-Badewanne wirklich eine bodengleiche Dusche werden?

Ja, in vielen Fällen – mit einem flachen Duschboard mit integriertem Gefälle, einer Rinne oder einem Wandablauf in der Vorwand. Der Fußbodenaufbau der Sanitärraumzelle ist dünn, deshalb entscheidet das Aufmaß vor Ort, ob der Zugang ganz ohne Schwelle oder mit wenigen Zentimetern Einstiegshöhe gelingt (wbs70.de, nullbarriere.de).

Muss die Genossenschaft oder der Vermieter dem Umbau zustimmen?

Ja – der Umbau der Wanne zur Dusche gehört zu den Maßnahmen, die in Miet- und Genossenschaftswohnungen genehmigt werden müssen (nullbarriere.de). Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht in der Mietwohnung ein Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB[1]; die Genossenschaft entscheidet nach ihrer Satzung.

Sind die Wände im Plattenbau für schwere Badeinrichtungen geeignet?

Die tragenden Betonwandplatten sind es, dünne Zellenwände und Leichtbauflächen nicht. Waschtisch und WC gehören an die Wandplatte oder die stabile Vorwand; tiefe Schlitze und ungeprüfte Kernbohrungen in tragenden Platten sind tabu.

Wer trägt die Kosten, wenn die Pflegekasse nur einen Teil übernimmt?

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist auf 4.180 Euro[2] je Maßnahme gedeckelt; den Rest trägt der Mieter oder Eigentümer. Ergänzend kommen der KfW-Kredit 159[4] oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[3] in Betracht. In der Mietwohnung sollte vorher geklärt sein, ob der Vermieter einen Teil der Kosten übernimmt – zum Beispiel, weil der Umbau die Wohnung dauerhaft aufwertet.

Was passiert mit dem Umbau, wenn ich ausziehe?

Der Vermieter kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen, wenn der Umbau nicht vereinbart wurde. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben – viele Vermieter akzeptieren den Duschen-Umbau dauerhaft, weil er die Wohnung modernisiert.

Eignet sich der Plattenbau-Umbau auch, wenn ein Elternteil mit Rollstuhl zu Besuch kommt?

Für den dauerhaften Alltag im Rollstuhl braucht es mehr als eine bodengleiche Dusche: Türbreiten von mindestens 90 Zentimetern, Bewegungsflächen von 120 mal 120 Zentimetern und einen unterfahrbaren Waschtisch (DIN 18040-2). Ob die Sanitärraumzelle das hergibt, prüft der Fachbetrieb beim Aufmaß; oft ist die barrierearme Lösung mit flachem Einstieg und Haltegriffen der realistische Weg.

Checkliste Badumbau im Plattenbau

  • [ ] Zustimmung von Vermieter, Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft schriftlich eingeholt
  • [ ] Bei Mietwohnung: Anspruch nach § 554 BGB bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit geprüft
  • [ ] Vor-Ort-Termin mit Aufmaß der Sanitärraumzelle vereinbart
  • [ ] Einstiegshöhe geklärt: flaches Duschboard, Rinne oder Wandablauf
  • [ ] Abdichtung nach DIN 18534 als Position im Angebot
  • [ ] Leitungsführung über Vorwand statt Schlitze in Betonwänden geplant
  • [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit identischem Leistungsverzeichnis eingeholt
  • [ ] Entsorgungsweg über Treppenhaus und Aufzug geklärt
  • [ ] Bei Pflegegrad: Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
  • [ ] Rechnungen mit ausgewiesenem Lohnanteil für die Steuererklärung gesammelt

Fazit

Der Badumbau im Plattenbau ist kein Sonderfall mit Sonderlösungen, sondern ein Umbau mit klaren Randbedingungen: enge Sanitärraumzelle, tragende Betonwände, zentrale Installationsstränge und die Zustimmung des Eigentümers. Wer diese vier Punkte von Anfang an einplant, bekommt eine Dusche, die sicher zu begehen ist – bodengleich oder mit minimaler Einstiegshöhe –, und das oft günstiger als in größeren Bädern, weil wenig Fliesenfläche entsteht. Holen Sie die Genehmigung ein, bevor Sie planen, messen Sie die Zelle, bevor Sie entscheiden, und stellen Sie den Förderantrag bei der Pflegekasse vor Baubeginn. Dann steht einem Bad, das viele Jahre funktioniert, auch in der Platte nichts im Weg. Mehr zu Ablauf und Angeboten finden Sie unter Wanne zur Dusche umbauen.

Quellen

  • nullbarriere.de, „Plattenbauten – Badanpassung“ (WBS 70 1972–1990, Sanitärraumzellen, SRZ 2,12 × 1,60 m ab 1986, Genehmigungsübersicht, DIN 18040-2): https://nullbarriere.de/plattenbau-badanpassung-barrierefrei.htm
  • wbs70.de, „Vom DDR-Standard zum Generationenbad: Barrierefreier Badumbau im WBS 70“ (Bad unter 4 m², Installationswand, flache Duschboards, Wandabläufe): https://wbs70.de/vom-ddr-standard-zum-generationenbad-barrierefreier-badumbau-im-wbs-70
  • gira.de, „Ebenerdige Dusche einbauen: Kosten“ (Badumbau im Bestand 3.500–8.000 €, einfache Lösungen ab 1.500 €): https://www.gira.de/g-pulse-magazin/bauplanung/ebenerdige-dusche-einbauen-kosten
  • emax-haustechnik.de, „Ebenerdige Dusche: Kosten & Arten“ (Aufbauhöhen 50–100 mm, Duschrinne 40–45 mm): https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 554 BGB (Erlaubnisanspruch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 20 WEG (Bauliche Veränderungen in der Eigentümergemeinschaft): https://www.gesetze-im-internet.de/weg/__20.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Kosten sind Richtwerte, keine Angebote. Zustimmungen und Förderbedingungen im Einzelfall vor Baubeginn klären.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen in der Mietwohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

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