Badumbau im Fachwerkhaus: Statik, Gefache und Denkmalschutz richtig planen

Ein Fachwerkhaus verzeiht keine schnellen Entscheidungen. Was wie eine normale Badewanne aussieht, steht in einem Gebäude, dessen tragende Teile aus sichtbarem oder verputztem Holz bestehen – und dessen Wände zwischen den Balken mit Lehm, Ziegel oder altem Mauerwerk gefüllt sind. Wer hier einfach Fliesen aufbringt oder Leitungen in die Wand fräst, riskiert Schäden an einer Konstruktion, die oft mehrere Jahrhunderte alt ist. Ein Badumbau im Fachwerkhaus ist fast immer möglich – er verlangt aber eine andere Planung als im Massivbau. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rolle Statik, Gefache und Denkmalschutz spielen, welche Aufbauhöhen für eine bodengleiche Dusche nötig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten. Die allgemeinen Grundlagen des Umbaus im Bestand behandelt unser Ratgeber Badumbau im Altbau.
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Erst den Aufbau verstehen: Ständer, Riegel, Gefache
Ein Fachwerkhaus trägt sich über ein Gerüst aus Holz: senkrechte Ständer, waagerechte Riegel und diagonal eingebaute Streben, die das Haus gegen Wind aussteifen. Die Flächen zwischen diesen Hölzern heißen Gefache. Sie wurden je nach Region und Epoche mit Lehmsteinen, Lehmwickeln, Ziegeln oder später mit Mauerwerk ausgefüllt – und sie sind in der Regel nicht tragend. Das klingt zunächst entlastend, hat aber zwei Folgen:
- Die Gefache tragen keine Lasten, eignen sich also nicht als Befestigung für schwere Hängeschränke, Waschtische oder Halterungen. Solche Lasten gehören an die Hölzer des Fachwerks oder in eine eigene, vor die Wand gestellte Konstruktion.
- Das Holzgerüst trägt alles – wer Ständer kürzt, durchtrennt oder Gefache herausreißt, um Türen zu versetzen oder eine Nische zu schaffen, greift in die Statik ein. Das ist die wichtigste Regel beim Badumbau im Fachwerkhaus: Erst fragen, was tragend ist, bevor etwas geöffnet wird.
Dazu kommt die Oberfläche. Sichtbares Fachwerk mit Lehmausfachung atmet: Die Baustoffe nehmen Feuchtigkeit auf und geben sie wieder ab. Versiegelt man diese Wände mit dichten Fliesenklebern, Sperrputzen oder Folien, staut sich Feuchtigkeit im Lehm – mit Folgen, die oft erst Jahre später sichtbar werden. Beim Badumbau heißt das: Fliesen nur dort, wo wirklich Spritzwasser hinkommt, und dahinter eine funktionierende Abdichtung, die Feuchtigkeit von der Konstruktion fernhält (haustec.de).
Statik: Wann der Tragwerksplaner einbezogen werden muss
Die Holzkonstruktion eines Fachwerkhauses ist grundsätzlich tragfähig – schließlich steht das Haus seit Jahrhunderten. Beim Badumbau entstehen aber neue Lasten und neue Öffnungen:
- Zusatzlasten auf den Decken: Estrich, Fliesen, Duschfläche und eine gefüllte Badewanne belasten die Holzbalkendecke zusätzlich. Eine gefüllte Wanne wiegt schnell mehrere hundert Kilogramm.
- Öffnungen im Holzgerüst: Wer einen Ständer versetzen, eine Tür verbreitern oder einen Durchbruch für die Dusche schaffen will, muss die Aussteifung des Fachwerks neu nachweisen lassen.
- Geschwächte Balken: Für Abfluss- oder Wasserleitungen, die waagerecht durch Decken oder Wände geführt werden, dürfen Balken nicht unkontrolliert ausgeklinkt oder durchbohrt werden.
Deshalb gehört bei größeren Umbauten ein Statiker (Tragwerksplaner) dazu – nicht als Formalie, sondern als Planungsgrundlage. Er klärt, welche Bauteile tragend sind, ob die Decke die neuen Lasten aufnimmt und an welchen Stellen Öffnungen möglich sind. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb bestätigen, ob für Ihr Vorhaben ein Nachweis erforderlich ist; bei sichtbaren Eingriffen in das Holzgerüst ist er in der Regel unvermeidlich.
Denkmalschutz: Behörde zuerst, dann der Bauantrag
Rund 660.000 Gebäude stehen in Deutschland unter Denkmalschutz – städtebauliche Ensembles und Bodendenkmäler nicht mitgerechnet (haustec.de). Fachwerkhäuser in Altstädten und Dorfkernen sind darin überrepräsentiert, weil gerade sie als Zeugen der Bau- und Wohnkultur gelten. Ob Ihr Haus betroffen ist, sagt die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises. Sie sollten das vor jeder Planung klären, denn:
- Eingriffe in Struktur und Bausubstanz sind in einem Baudenkmal grundsätzlich nicht erlaubt. Dazu zählen nach der Rechtsprechung auch das Einreißen von Innenwänden zur Grundrissänderung, das Abhängen alter Decken und das Vergrößern von Türöffnungen (OLG Oldenburg, Az. 2 Ss (Owi) 163/20, zitiert nach haustec.de).
- Wände aufschlitzen ist tabu. Acht Zentimeter tiefe Schlitze für gedämmte Rohre beeinträchtigen die Standfestigkeit alter Wände – in Gefachen aus Lehm oder Feldstein sind sie ohnehin nicht machbar (haustec.de).
- Leitungen werden stattdessen in Vorwandinstallationen oder – wenn vorhanden und in der Nähe – in ungenutzten Kaminschächten geführt (haustec.de).
- Auch für Lüftungsanlagen, die einen Durchbruch durch die Außenwand brauchen, und für Veränderungen an der Entwässerungsinstallation will die Behörde mitreden (haustec.de).
Wichtig: Das gilt nur, wenn das Haus tatsächlich unter Denkmalschutz steht – ein Fachwerkhaus ohne Schutzstatus unterliegt diesen Auflagen nicht. Und: Wer ohne Genehmigung umbaut, riskiert ein Bußgeldverfahren und die Anordnung zum Rückbau (das-baudenkmal.de). Die gute Nachricht: Behörden genehmigen Maßnahmen, die für eine sinnvolle Nutzung nötig sind, in der Regel – wenn sie die Substanz schonen. Der Schlüssel liegt darin, frühzeitig zu planen und den Umbau als Gesamtkonzept vorzulegen, statt einzelne Maßnahmen nachzureichen.
Boden und Aufbauhöhe: Die Dusche im Fachwerkhaus
Der Boden im Fachwerkhaus liegt fast immer auf einer Holzbalkendecke – im Erdgeschoss häufig über dem Keller, in oberen Geschossen zwischen den Stockwerken. Für eine bodengleiche Dusche gelten dieselben Regeln wie in jedem anderen Altbau mit Holzbalkendecke (Richtwerte, Quellen: emax-haustechnik.de, dallmer.de):
| Untergrund | Typische Lösung | Nötige Aufbauhöhe (Richtwerte) |
|---|---|---|
| Holzbalkendecke mit ausreichend Platz | Geflieste Dusche mit Duschrinne und Gefälle | 80–100 mm |
| Wenig Aufbauhöhe | Duschfertigelement mit eigener Abdichtungsebene | 50–70 mm |
| Sehr flacher Boden | Duschrinne mit niedrigem Einbauprofil | teils ab 40–45 mm |
| Abfluss liegt zu hoch für Gefälle | Ablaufpumpe im Duschbereich | ab ca. 75 mm im Ablaufbereich |
Drei Punkte entscheiden, welche Lösung zu Ihrem Haus passt. Erstens: Wie viel Aufbau ist im Raum überhaupt möglich, ohne dass Türen klemmen oder Decken zu niedrig werden? Zweitens: Wo verläuft der vorhandene Abfluss und lässt sich ein Gefälle von 1 bis 2 Prozent herstellen? Drittens: Wie empfindlich ist die Decke? Auf einer Holzbalkendecke sind Systemlösungen mit eigener Abdichtungsebene oft die sicherste Wahl, weil keine Feuchtigkeit in die Konstruktion gelangen kann. Liegt der Abflussanschluss höher als der geplante Bodenablauf, hilft nur eine Ablaufpumpe – Hersteller wie Dallmer bieten Systeme, die mit rund 75 Millimetern Aufbauhöhe auskommen (dallmer.de). Diese Werte sind Richtwerte; was im Einzelfall möglich ist, misst der Fachbetrieb beim Vor-Ort-Termin.
Wände, Leitungen und Feuchteschutz
In keinem anderen Haustyp ist die Leitungsführung so stark von der Konstruktion vorgegeben wie im Fachwerkhaus:
- Wasser- und Abflussleitungen gehören in Vorwandinstallationen oder abgehängte Bereiche, nicht in geschlitzte Wände. Die Vorwand wird vor das Gefache gestellt, mit Dämmung und Abdichtung versehen und gefliest – das erhält die Substanz und macht die Leitungen später erreichbar.
- Elektroleitungen ebenfalls: In Gefachen verlegte Kabel sind später nicht auffindbar und bei Nacharbeiten eine Gefahr. Auch hier gilt: sichtbare oder in Leerrohren geführte Trassen statt tiefer Schlitze.
- Abdichtung: Der Duschbereich und der Boden werden nach DIN 18534 abgedichtet – mit Verbundabdichtung, Dichtbändern an den Übergängen und einer sorgfältig ausgeführten Anbindung an die Holzkonstruktion. Feuchtigkeit, die hinter Fliesen ins Holz oder in den Lehm gelangt, ist der häufigste Grund für spätere Schäden bis hin zu Hausschwamm (haustec.de).
- Wärmedämmung der Leitungen: Warmwasserrohre müssen gedämmt sein, sonst kondensiert an ihnen Feuchtigkeit – in kalten Fachwerkaußenwänden ein klassisches Problem (haustec.de).
Zur Abdichtung gehört auch die Frage der Oberflächen: In einem verputzten Fachwerkhaus sollten diffusionsoffene Putze und Farben erhalten bleiben, damit die Wand weiterhin Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben kann. Fliesen gehören an die Spritzwasserzonen – Dusche, Waschtisch, gegebenenfalls Wannenbereich –, nicht flächendeckend an jede Wand (haustec.de).
Lüftung im Fachwerkhaus nicht unterschätzen
Fachwerk und Lehm vertragen Feuchtigkeit nur in Grenzen – deshalb ist die Lüftung beim Badumbau ein zentraler Punkt. Deutsche Baurichtlinien schreiben auch in denkmalgeschützten Gebäuden eine Mindestlüftung von Wohnungen vor (DIN 1946-6); nach dem Duschen muss die Feuchtigkeit zügig abgeführt werden (haustec.de). In Bädern mit Fenster genügt oft konsequentes Stoßlüften. Bei fensterlosen Bädern – in Fachwerkhäusern keine Seltenheit, wenn das Bad nachträglich in einen Innenraum gelegt wurde – braucht es einen Abluftventilator in einen vorhandenen Kanal oder einen Durchbruch nach außen. Letzterer ist im Denkmal mit der Behörde abzustimmen (haustec.de). Planen Sie die Lüftung als festen Bestandteil des Umbaus ein: Sie entscheidet mit darüber, ob Wand und Decke trocken bleiben.
Was kostet der Badumbau im Fachwerkhaus?
Für die ebenerdige Dusche im Altbau nennt der Markt einen Rahmen von etwa 3.500 bis 8.000 Euro; einfache Lösungen beginnen bei etwa 1.500 Euro, je nach Aufwand für Boden, Abdichtung und Glas (gira.de, emax-haustechnik.de). Im Fachwerkhaus verschiebt sich der Preis eher nach oben, weil typische Positionen aufwendiger sind:
| Position | Warum sie im Fachwerkhaus teurer wird |
|---|---|
| Vorwandinstallation statt Wandschlitzen | Zusätzliches Material und Montageaufwand für die Konstruktion vor den Gefachen |
| Statik-Nachweis | Prüfung von Decke und Holzgerüst durch den Tragwerksplaner |
| Abdichtung und Detailarbeit | Anschlüsse an Holz, Lehm und unebene Wände verlangen Erfahrung |
| Denkmalschutz-Auflagen | Materialvorgaben, behördliche Abstimmung, langsamere Bauabläufe |
| Leitungsführung | Oft längere Trassen durch Vorwände oder Kaminschächte statt kurzer Wege |
Diese Beträge sind Richtwerte zur Einordnung – ein verbindliches Angebot entsteht erst nach dem Vor-Ort-Termin. Verlangen Sie ein Leistungsverzeichnis, das Demontage, Entsorgung, Vorwandarbeiten, Abdichtung nach DIN 18534, Duschfläche, Armaturen und Glas getrennt ausweist. Erst dann lassen sich Angebote wirklich vergleichen.
Rechenbeispiel mit und ohne Förderung
Die folgenden Zahlen sind Beispielwerte zur Orientierung, keine Angebote.
Beispiel 1: Umbau mit Pflegegrad. Ein Ehepaar wohnt im denkmalgeschützten Fachwerkhaus; die Ehefrau hat Pflegegrad 2 und kann nicht mehr in die Wanne steigen. Angebot über 6.900 Euro: Wanne ausbauen, Duschfertigelement mit Abdichtungsebene auf der Holzbalkendecke, Vorwand für die Leitungen, flache Duschrinne, Fliesen im Duschbereich, Haltegriffe. Die Pflegekasse übernimmt nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro[1] je Maßnahme – Antrag vor Baubeginn. Es bleiben rund 2.720 Euro Eigenanteil; vom Lohnanteil der Rechnung sind 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro[2] im Jahr als Handwerkerleistung absetzbar (§ 35a EStG).
Beispiel 2: Umbau ohne Pflegegrad. Angebot über 7.800 Euro inklusive Statik-Nachweis und Vorwandinstallation. Ein Pflegekassen-Zuschuss entfällt; der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 Euro[3] je Wohneinheit, über die Hausbank) kann die Finanzierung übernehmen. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[4] – neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Steuer beim Denkmal: Eigentümer denkmalgeschützter Häuser können Erhaltungs- und Herstellungsaufwand unter bestimmten Voraussetzungen über die Denkmal-AfA geltend machen – bei selbst genutzten Baudenkmalen greift § 10f EStG mit einer Verteilung über mehrere Jahre. Ob Ihr Umbau darunterfällt, klärt der Steuerberater; die Denkmalbehörde stellt dafür in der Regel eine Bescheinigung aus.
Der Weg durch den Umbau: Reihenfolge und Zuständigkeiten
- Status klären: Liegt Denkmal- oder Ensembleschutz vor? Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen – kostenlos und vor jeder weiteren Planung.
- Konstruktion prüfen lassen: Statiker beurteilt Holzgerüst, Decken und mögliche Öffnungen; erst danach ist der Grundriss planbar.
- Fachbetriebe einladen: Zwei bis drei Firmen mit nachweisbarer Erfahrung in Fachwerk- oder Denkmalbauten; beim Vor-Ort-Termin Gefache, Decke und Abfluss begutachten lassen.
- Genehmigung einholen: Bei Schutzstatus die Maßnahme als Ganzes einreichen und die Auflagen schriftlich bestätigen lassen – inklusive der Frage, wo Leitungen verlaufen dürfen.
- Umbauen und abnehmen: Demontage, Vorwand- und Bodenarbeiten, Abdichtung, Trocknungszeiten einplanen; nach Fertigstellung gemeinsame Abnahme mit Protokoll.
Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet die beiden klassischen Fehler: gebaut ohne Genehmigung und geplant ohne Statik.
Die häufigsten Fragen zum Badumbau im Fachwerkhaus
Muss jedes Fachwerkhaus mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden?
Nur wenn das Haus oder das Ensemble unter Denkmalschutz steht. Ob das der Fall ist, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises – am besten schriftlich und vor Beginn der Planung.
Darf man im Fachwerk Wände aufschlitzen?
In der Regel nicht – weder aus statischen Gründen noch wegen der Gefache aus Lehm oder Ziegel. Leitungen gehören in Vorwandinstallationen oder vorhandene Schächte. Bei geschützter Substanz ist das Aufschlitzen ohnehin unzulässig (haustec.de).
Ist eine bodengleiche Dusche im Fachwerkhaus möglich?
Ja, in den meisten Fällen. Auf Holzbalkendecken eignen sich Duschfertigelemente mit eigener Abdichtungsebene oder geflieste Lösungen mit Duschrinne; bei hohem Abflussanschluss hilft eine Ablaufpumpe mit rund 75 Millimetern Aufbauhöhe (dallmer.de). Entscheidend sind Aufbauhöhe und Abflusslage – das misst der Fachbetrieb vor Ort.
Warum kostet der Umbau im Fachwerk mehr als im Neubau?
Weil Vorwandinstallationen, Abdichtungsdetails, Statik und gegebenenfalls Denkmalschutz-Auflagen dazukommen. Als Einordnung: ebenerdige Duschen im Altbau liegen meist bei 3.500 bis 8.000 Euro (gira.de), im Fachwerkhaus eher am oberen Ende.
Kann der Pflegekassen-Zuschuss auch im Fachwerkhaus genutzt werden?
Ja – wenn die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro[1] je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI; der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein. Bei mehreren Berechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung im Denkmal umbaue?
Es drohen ein Bußgeldverfahren und die Anordnung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (das-baudenkmal.de). Deshalb gilt: erst die Behörde beteiligen, dann bauen.
Checkliste Badumbau im Fachwerkhaus
- [ ] Denkmal- oder Ensembleschutz bei der Behörde abgeklärt
- [ ] Statiker mit der Prüfung von Holzgerüst und Decken beauftragt
- [ ] Klarheit, welche Wände tragend sind und wo Öffnungen möglich sind
- [ ] Leitungsführung über Vorwandinstallation oder Schächte geplant – keine Wandschlitze
- [ ] Aufbauhöhe im Duschbereich gemessen (Rinne, Fertigelement oder Ablaufpumpe?)
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 für Boden und Spritzwasserzonen im Angebot
- [ ] Lüftung geklärt: Fenster oder Abluftventilator mit Kanal beziehungsweise Durchbruch
- [ ] Bei Denkmal: Maßnahme als Ganzes eingereicht, Auflagen schriftlich bestätigt
- [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit identischem Leistungsverzeichnis eingeholt
- [ ] Bei Pflegegrad: Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
- [ ] Steuerliche Absetzbarkeit (Denkmal-AfA, § 35a EStG) mit dem Steuerberater geklärt
Fazit
Der Badumbau im Fachwerkhaus gelingt, wenn drei Fragen vor dem ersten Handgriff beantwortet sind: Steht das Haus unter Denkmalschutz? Was ist tragend? Und welche Aufbauhöhe ist im Duschbereich möglich? Wer die Behörde früh einbindet, die Statik prüfen lässt und Leitungen in Vorwänden statt in Schlitzen führt, erhält ein Bad, das die Substanz schont und Jahrzehnte hält. Planen Sie einen Aufschlag gegenüber dem Neubau ein – für Vorwandarbeiten, Abdichtungsdetails und gegebenenfalls behördliche Auflagen. Bei Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro[1], und der KfW-Kredit 159 kann die Finanzierung tragen. Wählen Sie einen Betrieb, der Referenzen in Fachwerk- und Denkmalbauten vorweisen kann – daran entscheidet sich am Ende mehr als am Preis. Weitere Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zum Badumbau im Altbau.
Quellen
- haustec.de, „Darauf kommt es bei der Badsanierung im Denkmalschutz an“ (660.000 Gebäude, Substanzschutz, Vorwand- und Kamin-Trassen, DIN 1946-6, OLG Oldenburg Az. 2 Ss (Owi) 163/20): https://www.haustec.de/sanitaer/bad-design/darauf-kommt-es-bei-der-badsanierung-im-denkmalschutz
- das-baudenkmal.de, „Sanierung & Renovierung“ (Genehmigungspflicht, Bußgeld und Rückbau bei eigenmächtiger Sanierung): https://www.das-baudenkmal.de/wissenswertes/sanierung-und-renovierung
- emax-haustechnik.de, „Ebenerdige Dusche: Kosten & Arten“ (Aufbauhöhen 50–100 mm, Duschrinne 40–45 mm, Kosten 1.500–5.000 €): https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
- dallmer.de, Duschrinnen-Systeme und Ablaufpumpen für den Bestand (Plancofix Connect, ca. 75 mm Aufbauhöhe): https://www.dallmer.com/de/duschrinnensysteme/dallflex-systemfamilie/systemuebersicht.php
- gira.de, „Ebenerdige Dusche einbauen: Kosten“ (Altbau 3.500–8.000 €, einfache Lösungen ab 1.500 €): https://www.gira.de/g-pulse-magazin/bauplanung/ebenerdige-dusche-einbauen-kosten
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 10f EStG (Steuerbegünstigung für selbst genutzte Baudenkmäler): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €/WE): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
Stand: September 2026. Kosten sind Richtwerte mit Quellenangabe, keine Angebote. Denkmalrecht und Förderbedingungen können sich ändern; vor Baubeginn aktuelle Auflagen bei der Denkmalbehörde und Konditionen bei KfW und Pflegekasse prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
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