Bodengleiche Dusche in Neumarkt in der Oberpfalz: Nachrüsten, Kosten und Förderung (2026)


Neumarkt in der Oberpfalz ist mit rund 41.000 Einwohnern das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des westlichen Teils der Oberpfalz – eine Stadt, die an der alten Handelsstraße zwischen Nürnberg und Regensburg entstand und deren Stadtmauer bereits 1315 urkundlich erwähnt wurde. Wer heute durch Rathausplatz und Klostergasse geht, sieht eine liebevoll sanierte Altstadt; dass 92 Prozent der historischen Bausubstanz im April 1945 zerstört wurden und die Stadt in den 1950er-Jahren neu aufgebaut wurde, ist ihr kaum noch anzusehen. Diese Geschichte prägt auch die Bäder: In der Altstadt stehen Wohnungen in wiederaufgebauten und später sanierten Häusern, rund um den Kern wuchsen ab den 1950er-Jahren Wohnsiedlungen wie Altenhof, Hasenheide oder Schlosserhügel, und im Westen wuchs die Stadt mit den 1972 eingemeindeten Orten Woffenbach und Holzheim zusammen. In allen diesen Lagen stellt sich dieselbe Frage: Wie bekomme ich eine bodengleiche Dusche – also eine Dusche ohne Stufe, über die man ohne Anheben der Füße hineingehen kann? Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf in sechs Schritten, zeigt, was in der Neumarkter Bausubstanz technisch zählt, und nennt die Förderwege mit den für 2026 gültigen Beträgen.
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Der Ablauf in sechs Schritten: So klappt das Nachrüsten in Neumarkt
- Ausgangslage klären (Woche 1–2): Grundriss und Fotos des Bads bereitlegen, an 2–3 Fachbetriebe schicken und Vor-Ort-Termine vereinbaren. Der Betrieb prüft Untergrund, Leitungen, Türbreite und ob der Bodenaufbau für eine bodengleiche Dusche reicht.
- Förderlage prüfen (parallel): Pflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragen; beim Pflegestützpunkt und beim Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz über Zuschüsse informieren.
- Anträge stellen – vor dem Baubeginn (Woche 3–6): Den Antrag auf bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei der eigenen Pflegekasse einreichen; bei Behinderung im Haushalt zusätzlich das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats (bis 10.000 €[6]) beim Landratsamt Neumarkt beantragen. Die Zusagen brauchen Zeit – wer zuerst umbaut, verliert den Anspruch.
- Festpreis vergleichen und beauftragen (nach Förderzusage): Angebote prüfen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und Armaturen müssen enthalten sein. Erst nach der Zusage der Pflegekasse unterschreiben.
- Umbau durchführen (1–5 Tage): Bei einer Systemlösung mit flacher Duschtasse ist die Montage oft an einem Tag erledigt. Eine bodengleiche, geflieste Dusche mit Gefälle-Estrich braucht mehrere Tage, weil der Estrich trocknen muss.
- Belege einreichen (nach dem Umbau): Rechnungen an die Pflegekasse senden; nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Rechnungen aufheben – sie werden auch für die Steuererklärung (§ 35a EStG) gebraucht.
Der häufigste Fehler ist der Schritt, den viele überspringen wollen: der Antrag vor dem Baubeginn. Planen Sie vom Wunschtermin rückwärts – die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist mehrere Wochen, das Landratsamt für das Baudarlehen ebenfalls.
Bodengleiche Dusche nachrüsten: Was in Neumarkt technisch zählt
„Bodengleiche Dusche" heißt nicht automatisch „Wanne raus, Duschkopf an die Wand". Entscheidend ist die Entwässerung:
- Gefälle-Estrich: Der Fußboden wird im Duschbereich mit Gefälle zum bodenebenen Ablauf (Duschrinne oder Punktablauf) neu aufgebaut. Das ist der Weg zur echten Barrierefreiheit, verlangt aber eine Aufbauhöhe von rund 8–12 Zentimetern – und im Geschossbau die Prüfung, ob die Decke das Zusatzgewicht trägt.
- Flache Duschtasse: Eine Tasse mit 3–4 Zentimetern Aufbauhöhe, die bodeneben eingebaut wird oder nur eine minimale Kante behält. Sie kommt ohne großen Estrichaufbau aus und ist in Wohnungen mit geringer Aufbauhöhe – typisch in manchen Altbauwohnungen – die pragmatische Lösung.
- Wannenumbau als Voraussetzung: Meist steht die alte Badewanne im Weg. Ihr Ausbau schafft Platz und macht den Bodenaufbau im Bestand oft erst möglich, weil der Wannenbereich tiefer liegt als der übrige Boden.
- Abdichtung nach DIN 18534: Im gesamten Duschbereich muss die Wand- und Bodenabdichtung fachgerecht ausgeführt werden – das gehört ins Festpreisangebot, nicht in die Nachträge.
Für Neumarkt bedeutet das konkret: In den Wohnsiedlungen und Einfamilienhausgebieten der 1960er- bis 1980er-Jahre, etwa in Altenhof, auf dem Schlosserhügel, an der Hasenheide oder in Woffenbach, stehen meist Betondecken mit ausreichender Aufbauhöhe zur Verfügung – eine geflieste bodengleiche Dusche ist hier in der Regel ohne Weiteres möglich. In Altstadtwohnungen, die in wiederaufgebauten und später modernisierten Häusern liegen, entscheidet der Einzelfall: Manche dieser Häuser haben inzwischen erneuerte Geschossdecken und frische Leitungen, andere nicht. Der Vor-Ort-Termin ist deshalb keine Formalie, sondern die eigentliche Machbarkeitsprüfung.
Vom Rathausplatz bis Woffenbach: Die Neumarkter Lagen im Überblick
Altstadt und Innenstadt: Zwischen Stadtmauer, Rathausplatz und Klostergasse dominieren saniert wiederaufgebaute Häuser der 1950er- bis 1970er-Jahre mit historisierenden Fassaden sowie jüngere Modernisierungen. Wer hier eine Mietwohnung bewohnt, braucht die schriftliche Vermieterzustimmung; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis. Steht ein Haus unter Denkmalschutz oder liegt im Ensemblebereich, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde, ob der geplante Eingriff erlaubnispflichtig ist – reine Badinnenumbauten sind es in der Regel nicht.
Altenhof, Hasenheide, Schlosserhügel, Weinberg und die übrigen Nachkriegssiedlungen: Diese Wohnlagen rund um den Stadtkern entstanden ab den 1950er-Jahren in mehreren Schüben – vom einfachen Nachkriegs-Mehrfamilienhaus bis zum Reihenhaus der 1970er-Jahre. Die Bäder sind meist seriell gebaut und gut umbaubar; häufig sind Wannenumbau und eine Modernisierung der Sanitärzellen hier wirtschaftlich sinnvoll zu verbinden.
Woffenbach: Der Stadtteil am Westrand, durch die Bahnstrecke Nürnberg–Regensburg vom Zentrum getrennt und über den Münchener Ring angebunden, wuchs ab den 1960er-Jahren stark und wurde 1972 mit rund 2.250 Einwohnern eingemeindet. Heute ist Woffenbach mit Grundschule, Nahversorgung und zwei Stadtbuslinien ein eigenständiges Wohnquartier – geprägt von Einfamilienhäusern und Siedlungsbau. Bodengleiche Duschen lassen sich hier meist unkompliziert einbauen; für ältere Bewohner zählt, dass das Bad im Erdgeschoss liegt oder per Umbau dorthin verlegt wird.
Holzheim und die eingemeindeten Dörfer: Mit der Gebietsreform 1972 kamen zahlreiche Orte zur Stadt – von dörflichen Lagen bis zu Ausbaugebieten. In Einfamilienhäusern mit Bad im Obergeschoss lohnt der Blick über den Wannenumbau hinaus: Eine ebenerdige Dusche im Erdgeschoss oder im Anbau erhält oft länger die Selbstständigkeit als jede technische Lösung im ersten Stock.
Förderung: Diese Zuschüsse und Darlehen gelten 2026 für Neumarkt
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für den Umbau der Wanne zur bodengleichen Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Antrag vor Baubeginn bei der eigenen Pflegekasse.
- Freistaat Bayern: Leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €[6] für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums, wenn im Haushalt ein Mensch mit Behinderung lebt – Antrag beim Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz.
- KfW: Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €[3], ohne Pflegegrad möglich) läuft weiter; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[2] – neue Anträge werden nicht angenommen.
- Steuer: Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr[4]).
Der gesamte Förderweg mit allen Voraussetzungen ist im Ratgeber zusammengefasst: Wanne zur Dusche umbauen. Kostenlose Beratung bieten der Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Neumarkt sowie die Wohnberatung des Landkreises – mit Musterräumen, in denen sich Haltegriffe und Duschhocker ausprobieren lassen.
Was kostet die bodengleiche Dusche in Neumarkt?
Als Richtwerte gelten die bundesweit üblichen Spannen:
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Wannenumbau als Systemlösung (flache Duschtasse, Wandpaneele) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche mit Duschrinne | ca. 5.000–8.000 € |
| Typischer Standardfall inkl. Demontage und Entsorgung | ca. 4.000–6.000 € |
Rechnen Sie bei Altbauwohnungen in der Innenstadt mit Puffer für Leitungs- und Elektroarbeiten, die sich beim Öffnen der Wände zeigen können. Ein Beispiel: Bei Kosten von 5.500 € und Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse 4.180 €[1]; der separat ausgewiesene Lohnanteil von etwa 2.800 € mindert die Steuerlast über § 35a EStG[4] um weitere 560 €.
Checkliste: Bodengleiche Dusche in Neumarkt richtig planen
- [ ] Vor-Ort-Termin mit Aufbauhöhen- und Deckenprüfung vereinbaren
- [ ] 2–3 Festpreisangebote vergleichen (Demontage, Entsorgung, Abdichtung inklusive)
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] Bei Behinderung: Baudarlehen beim Landratsamt Neumarkt beantragen
- [ ] Bei denkmalgeschützter Substanz: Unterm Denkmalschutzbehörde fragen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
- [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
Die meistgestellten Fragen
Kann ich in einer Altstadtwohnung in Neumarkt überhaupt eine bodengleiche Dusche nachrüsten?
In den meisten Fällen ja, aber der Aufwand variiert. Die Häuser der Neumarkter Altstadt wurden nach 1945 wiederaufgebaut und seither oft mehrfach modernisiert – ob Decke und Aufbauhöhe eine bodengleiche Lösung mit Gefälle-Estrich zulassen, klärt nur der Vor-Ort-Termin. Bei geringer Aufbauhöhe ist die flache Duschtasse die sichere Alternative.
Wie lange dauert es in Neumarkt vom ersten Termin bis zur fertigen Dusche?
Rechnen Sie insgesamt mit sechs bis zehn Wochen: etwa zwei Wochen für Angebote und Vor-Ort-Termine, drei bis sechs Wochen für die Förderzusage der Pflegekasse, dann ein bis fünf Tage Umbauzeit. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, erhält keinen Zuschuss.
Was kostet das Nachrüsten einer bodengleichen Dusche?
Im Standardfall ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Systemlösungen starten bei etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen mit Duschrinne liegen zwischen 5.000 und 8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt den Großteil des Standardfalls.
Brauche ich für den Umbau eine Baugenehmigung?
Für den reinen Innenumbau in einer bestehenden Wohnung ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Prüfen müssen Sie zwei Dinge: bei statisch relevanten Eingriffen die Freigabe durch den Fachbetrieb oder einen Statiker und bei denkmalgeschützten Häusern oder Ensembles die Rückmeldung der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Welche Förderung bekomme ich in Neumarkt, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Bleiben der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €)[3] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]; das bayerische Baudarlehen[6] setzt einen Menschen mit Behinderung im Haushalt voraus. Der KfW-Zuschuss 455-B bleibt gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[2] – neue Anträge werden nicht angenommen.
Was ist besser: flache Duschtasse oder geflieste bodengleiche Dusche?
Für echte Barrierefreiheit ohne jede Kante ist die geflieste Variante mit Gefälle-Estrich und Duschrinne die hochwertigere Lösung. Wo die Aufbauhöhe fehlt – etwa in manchen Altbauwohnungen –, ist die flache Duschtasse mit wenigen Zentimetern Höhe die bewährte, günstigere Alternative.
Lohnt sich der Umbau in einem Haus in Woffenbach oder Holzheim aus den 1970er-Jahren?
Meist ja. Die seriellen Bäder dieser Baujahre sind gut umbaubar, und die Häuser haben ausreichende Bodenaufbauten. Wenn das Bad im Obergeschoss liegt, planen Sie idealerweise mit: Eine ebenerdige Dusche im Erdgeschoss erhält im Alter länger die Selbstständigkeit.
Wer berät in Neumarkt kostenlos zum barrierearmen Wohnen?
Der Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Neumarkt berät zu Pflegegrad und Pflegekassen-Zuschuss, die Wohnberatung des Landkreises zu Umbaufragen – häufig mit Musterräumen zum Ausprobieren. Das Landratsamt Neumarkt erläutert die Voraussetzungen für das bayerische Baudarlehen.
Fazit
Neumarkt verbindet eine liebevoll sanierte Altstadt mit klaren Nachkriegs- und Siedlungsstrukturen – und genau dafür gibt es für fast jede Wohnung die passende Lösung, wenn die Wanne einer bodengleichen Dusche weicht. Wer den Ablauf in der richtigen Reihenfolge geht – erst beraten und Angebote einholen, dann den Förderantrag vor dem Baubeginn stellen, dann beauftragen –, senkt den Eigenanteil spürbar: mit bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse, dem bayerischen Baudarlehen[6] bei Behinderung und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4].
Quellen
- Stadt Neumarkt, Stadtgeschichte (Zerstörung 1945, Wiederaufbau, Gebietsreform 1972): https://www.neumarkt.de/kultur-stadtinfo/stadtgeschichte/
- Wikipedia, Neumarkt in der Oberpfalz (Lage, Siedlungsentwicklung, Strukturdaten): https://de.wikipedia.org/wiki/Neumarkt_in_der_Oberpfalz
- Wikipedia, Woffenbach (Neumarkt in der Oberpfalz) (Eingemeindung 1972, Stadtteilbeschreibung): https://de.wikipedia.org/wiki/Woffenbach_(Neumarkt_in_der_Oberpfalz)
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
*Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B am 31.07.2026, 2026er-Mittel ausgeschöpft (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php ↩
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