Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Melle: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Melle: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Melle: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Melle ist mit rund 48.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Osnabrück – und mit einer Fläche von etwa 254 Quadratkilometern eine der ausgedehntesten Gemeinden Niedersachsens. Zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald liegen acht Ortschaften von Melle-Mitte bis Wellingholzhausen, viele davon mit alten Fachwerkhöfen, dazwischen Einfamilienhausgebiete der letzten Jahrzehnte. Für die ältere Generation in Melle stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wie bleibt das eigene Bad nutzbar, wenn der Einstieg in die Wanne zur Hürde wird? Die gute Nachricht: Genau dafür gibt es den Zuschuss der Pflegekasse – bis zu 4.180 €[1], die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dieser Ratgeber erklärt den Weg zu diesem Geld Schritt für Schritt, denn in der Praxis scheitern Anträge seltener am Anspruch als an der Reihenfolge: Wer zu spät antragt, geht leer aus.

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Der Weg zum Zuschuss: Sechs Schritte von der Anfrage bis zur Auszahlung

Schritt Was zu tun ist Wer / Wo
1. Bedarf klärenPflegegrad prüfen oder Antrag auf Pflegegrad stellenPflegekasse, Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück
2. Angebote einholenZwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisbei Ihnen zu Hause in Melle
3. Kostenvoranschlag wählenFörderfähige Maßnahme festlegen (Wanne raus, Dusche rein)Fachbetrieb
4. Antrag stellenZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
5. Zusage abwartenBearbeitung dauert meist einige Wochen, dann Auftrag vergebenPflegekasse
6. Rechnungen einreichenNach dem Umbau Belege einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasse

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin in Melle rückwärts: Zwischen dem ersten Vor-Ort-Termin und der fertigen Dusche liegen realistisch acht bis zwölf Wochen, wenn die Förderbearbeitung mitläuft. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, hat den Anspruch verloren – das ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Wer die 4.180 € bekommt: Die Regeln der Pflegekasse im Detail

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI gehört zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: Er ist dafür gedacht, die Wohnung an die Bedürfnisse eines pflegebedürftigen Menschen anzupassen, und der Badumbau – insbesondere der Ersatz der Badewanne durch eine Dusche – ist der klassische Anwendungsfall. Die wichtigsten Regeln:

  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Wer noch keinen hat, aber Unterstützung im Alltag braucht, sollte den Antrag auf Pflegegrad stellen – die Einstufung ist kostenlos, die Pflegekasse organisiert die Begutachtung.
  • Höhe: Bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann die Maßnahme mit bis zu 16.720 €[1] gefördert werden.
  • Zeitpunkt: Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse liegen. Eingereicht werden in der Regel der Kostenvoranschlag der Fachfirma und der Nachweis des Pflegegrads; nach Abschluss folgen die Rechnungen.
  • Kombination: Der Zuschuss lässt sich mit Krediten kombinieren – etwa dem KfW-Kredit 159. Entscheidend ist, dass die Zusage vor der Auftragsvergabe vorliegt.

Für Meller Haushalte heißt das konkret: Ein Ehepaar in Gesmold oder Buer, bei dem ein Partner Pflegegrad 2 hat, erhält für den Wannenumbau 4.180 € – unabhängig davon, ob das Haus der Familie oder der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Auch Mieter haben den Anspruch, brauchen aber die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis[2].

Welche Arbeiten die Pflegekasse im Bad anerkennt

Die Pflegekasse fördert keine komplette Badsanierung, sondern Maßnahmen, die der Pflege dienen und den Wohnalltag erleichtern. Typisch anerkannte Arbeiten beim Badumbau sind:

  • Ausbau der Badewanne und Einbau einer Dusche – auch als Systemlösung mit Duschtasse
  • Herstellung eines stufenlos erreichbaren Duschbereichs inklusive Abdichtung und rutschhemmendem Belag
  • Nachrüstung von Haltegriffen, Stützklappgriffen und Duschklappsitzen
  • Verbreiterung der Badezimmertür oder Anpassung von Waschtisch und Armaturen, wenn sie im Zusammenhang mit der Pflege nötig sind

Die Aufzählung ist nicht abschließend – entscheidend ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege unterstützt. Ob ein einzelner Posten anerkannt wird, sollten Sie vor der Beauftragung mit der Pflegekasse klären, am besten schriftlich. Werden mehrere Arbeiten in einem Zug ausgeführt, reicht in der Regel ein Antrag mit dem kompletten Kostenvoranschlag.

Diese Unterlagen erleichtern den Antrag

  • Der aktuelle Bescheid über den Pflegegrad
  • Der Kostenvoranschlag der Fachfirma mit getrennt ausgewiesenen Positionen
  • Fotos des bestehenden Bades, damit die Prüferin oder der Prüfer die Ausgangslage sieht
  • Gegebenenfalls eine kurze ärztliche Bescheinigung, warum der Umbau für die Pflege notwendig ist

Bewahren Sie nach dem Umbau alle Rechnungen auf: Sie werden für die Auszahlung des Zuschusses, für die NBank-Förderung und für die Steuererklärung (§ 35a EStG) gebraucht.

Zusätzliche Finanzierung: NBank, KfW und Steuer

Der Pflegekassen-Zuschuss ist selten die einzige Quelle. Wer in Melle wohnt, kann zusätzlich prüfen:

  • NBank-Eigentumsförderung: Das Land Niedersachsen fördert die barrierereduzierende Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit Darlehen und Zuschuss – abhängig von Gesamtkosten und Einkommensgruppe. Da Melle zum Landkreis Osnabrück gehört, laufen Anträge über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Osnabrück. Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung erhalten erhöhte Beträge.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": Bis zu 50.000 € je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen, auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank[3].
  • KfW-Zuschuss 455-B: Seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[4]. Eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet.
  • § 35a EStG: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind von der Steuer absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[5]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Krankenkasse? Für den festen Umbau zahlt die Krankenkasse in der Regel nichts – sie fördert nur Hilfsmittel nach § 33 SGB V[6] wie Haltegriffe oder einen Badewannenlifter als Leihgabe. Lassen Sie sich Zusagen immer schriftlich geben.

Beratung gibt es kostenlos beim Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück sowie beim Niedersachsenbüro „Neues Wohnen" – beide sind unabhängig vom Handwerk und kennen die Förderwege im Detail.

Was der Badumbau in Melle kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Standardfall inkl. Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

Die Preise sind bundesweit übliche Richtwerte; in Melle bewegen sich Angebote von Fachbetrieben aus Stadt und Umland in dieser Spanne. Daraus ergibt sich eine wichtige Rechnung: Der Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 € deckt einen typischen Standardfall nahezu vollständig. Übrig bleiben oft nur die Zusatzarbeiten wie Elektrik oder ein neuer Heizkörper – und selbst deren Lohnanteil lässt sich über § 35a EStG mindern. Ein Rechenbeispiel: Systemlösung für 4.100 € in Melle-Mitte, Pflegegrad 1, Lohnanteil 1.300 €. Zuschuss 4.180 €, Steuerersparnis rund 260 € – der Umbau kostet die Familie praktisch nichts.

Von Melle-Mitte bis Wellingholzhausen: Die Ortschaften im Überblick

Melle wuchs 1970 bis 1972 aus 56 Gemeinden zur heutigen Stadt zusammen – entsprechend unterschiedlich sind die Lagen, in denen gebaut wird:

  • Melle-Mitte (knapp 20.000 Einwohner) ist das Zentrum mit Geschosswohnungsbau der Nachkriegszeit und der 1970er-Jahre sowie Einfamilienhausgebieten am Stadtrand. Die seriellen Bäder der Wohnanlagen lassen sich meist unkompliziert umbauen; in den Mietwohnungen ist die Vermieterzustimmung der erste Schritt.
  • Gesmold (rund 3.300 Einwohner) mit seinem Wasserschloss und dem alten Dorfkern steht für das historische Melle: Fachwerkhäuser und Hofanlagen, in denen Bäder oft spät eingebaut wurden. Bei Holzbalkendecken ist die flache Duschtasse die bewährte Lösung.
  • Buer (rund 5.000 Einwohner) im Osten am Rande des Wiehengebirges vereint dörfliche Strukturen mit gewachsenen Wohngebieten – ein Mix aus Alt- und Nachkriegsbestand, in dem beide Bauweisen vorkommen.
  • Riemsloh, Neuenkirchen, Oldendorf und Bruchmühlen sind überwiegend von Einfamilienhäusern und Höfen geprägt; die Bäder der 1960er- bis 1990er-Jahre sind standardisiert und gut umbaubar.
  • Wellingholzhausen (rund 4.700 Einwohner) im Südosten an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen hat viele ältere Hofstellen und neue Baugebiete – auch hier gilt: Der Vor-Ort-Termin entscheidet zwischen bodengleich und Duschtasse.

Weil die Wege zwischen den Ortschaften teils 15 Kilometer und mehr betragen, lohnt der Blick auf die Anfahrt im Angebot – die meisten Betriebe aus dem Grönegau kalkulieren sie transparent ein.

Melle grenzt mit mehreren Stadtteilen – Buer, Bruchmühlen, Riemsloh, Neuenkirchen und Wellingholzhausen – unmittelbar an Nordrhein-Westfalen; Osnabrück ist rund 23 Kilometer entfernt, Bielefeld rund 28. Diese Lage hat den Wohnungsbestand geprägt: Ein großer Teil der Häuser wurde in den letzten Jahrzehnten für Pendler und Familien gebaut, während in den Ortskernen Fachwerkhöfe und Hofanlagen stehen. Für den Badumbau bedeutet das zwei Welten: In den Wohngebieten überwiegen standardisierte Bäder aus den 1960er- bis 1990er-Jahren mit Wanne, die sich meist unkompliziert umbauen lassen; in den alten Ortskernen entscheiden Deckenkonstruktion und Leitungswege über die Lösung. Wer Angebote vergleicht, sollte Betriebe wählen, die beide Bauweisen kennen – und das idealerweise beim Vor-Ort-Termin zeigen.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe bereits Pflegegrad 2 – wie stelle ich den Antrag in Melle?

Sie reichen den Kostenvoranschlag der Fachfirma zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – am einfachsten schriftlich mit dem Hinweis auf § 40 Abs. 4 SGB XI. Wichtig ist allein der Zeitpunkt: vor dem Baubeginn.

Bekomme ich den Zuschuss auch für eine geflieste bodengleiche Dusche?

Ja. Die Pflegekasse fördert die Maßnahme, nicht eine bestimmte Bauweise. Ob Sie die Systemlösung oder die geflieste Variante wählen, hängt vom Untergrund ab – die Höhe des Zuschusses bleibt gleich.

Kann ich Pflegekasse und NBank-Förderung in Melle kombinieren?

Grundsätzlich ja. Die NBank-Förderung ist einkommensabhängig und läuft über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Osnabrück. Lassen Sie sich dort bestätigen, wie der Pflegekassen-Zuschuss in Ihrem Fall angerechnet wird – die Reihenfolge der Anträge ist entscheidend.

Was ist, wenn mein Partner und ich beide pflegebedürftig sind?

Dann kann die Pflegekasse den Badumbau mit bis zu 16.720 €[1] fördern (§ 40 Abs. 4 SGB XI, mehrere Pflegebedürftige im Haushalt). Der Antrag wird gemeinsam gestellt.

Muss der Antrag wirklich vor dem Umbau raus?

Ja – das ist die wichtigste Regel überhaupt. Wer erst nach dem Umbau einreicht, erhält keinen Zuschuss. Rechnen Sie einige Wochen Bearbeitungszeit ein und planen Sie den Umbautermin entsprechend.

Wer hilft mir in Melle bei der Antragstellung?

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Osnabrück berät kostenlos zu Pflegegrad und Zuschuss, das Niedersachsenbüro „Neues Wohnen" zu barrierearmem Wohnen. Beide helfen auch bei der Frage, welche Unterlagen die Pflegekasse konkret verlangt.

Was kostet der Umbau in einem Fachwerkhaus in Gesmold?

Ältere Hofstellen liegen häufig am oberen Ende der Spanne, wenn Leitungen und Decken angepasst werden müssen. Als Richtwert: Systemlösung ab etwa 3.500 €, geflieste bodengleiche Dusche 6.000–8.000 €. Lassen Sie sich den Untergrund vorab im Vor-Ort-Termin beurteilen.

Gilt der Zuschuss auch, wenn der Pflegegrad erst vor wenigen Wochen beantragt wurde?

Ja – es gibt keine Wartezeit. Sobald der Bescheid über den Pflegegrad vorliegt, können Sie den Antrag auf den Zuschuss stellen. Wichtig ist nur, dass beides vor dem Baubeginn erledigt ist; die Pflegekasse rechnet vom Eingang des Antrags, nicht vom Zeitpunkt der Einstufung.

Welche Belege muss ich nach dem Umbau einreichen?

In der Regel die Schlussrechnung der Fachfirma und den Zahlungsnachweis; manche Pflegekassen verlangen zusätzlich Fotos der ausgeführten Arbeiten. Bewahren Sie außerdem den Kostenvoranschlag auf, denn er wird für die NBank-Förderung und die Steuererklärung gebraucht.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss ist für Meller Haushalte der schnellste Weg, den Badumbau fast kostenlos zu realisieren: Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 SGB XI decken einen Standardfall – Wanne raus, Dusche rein – nahezu vollständig, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sogar bis 16.720 €[1]. Entscheidend ist der Antrag vor dem Baubeginn. Ergänzend helfen die NBank-Förderung über den Landkreis Osnabrück, der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Wer die sechs Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, bekommt in Melle – von Melle-Mitte bis Wellingholzhausen – ein sicheres Bad zu einem kalkulierbaren Preis.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Stadt Melle, Daten und Fakten (Einwohner je Ortschaft): https://www.melle.info/
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • NBank, Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum): https://www.nbank.de/
  • Landkreis Osnabrück (Wohnraumförderstelle, Pflegestützpunkt): https://www.lkos.de/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Preise sind Richtwerte, Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. KfW, Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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