Badumbau in Greifswald: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)


Greifswald ist Universitäts- und Hansestadt: Rund 60.000 Menschen leben in der Stadt am Ryck, die 1250 das Lübische Stadtrecht erhielt und deren 1456 gegründete Universität die zweitälteste im Ostseeraum ist. Zwischen Rügen und Usedom am Greifswalder Bodden gelegen, gehört Greifswald zu den wenigen wachsenden Städten Mecklenburg-Vorpommerns – Universität und Universitätsmedizin ziehen junge Menschen an. Die Bausubstanz ist gemischt: mittelalterliche und barocke Bürgerhäuser rund um den Markt, gründerzeitliche Straßenzüge in den Vorstädten, die großen Wohnsiedlungen Schönwalde und Ostseeviertel sowie kleinteilige, maritime Ortsteile wie Wieck und Eldena am Ryck. Wer dort die Wanne gegen eine Dusche tauscht, senkt die Sturzgefahr beim Ein- und Ausstieg – die häufigste Gefahrenquelle im Badezimmer.
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Warum ein lokaler Betrieb aus Greifswald die bessere Wahl ist
- Ortskenntnis: Ein Greifswalder Betrieb kennt die Bäder der Altstadt ebenso wie die der Wohnsiedlungen Schönwalde I und II oder des Ostseeviertels – und weiß, wo typische Probleme lauern.
- Kurze Wege: Vor-Ort-Termine, Rückfragen und Nachbesserungen sind ohne lange Anfahrten machbar – das spart Kosten.
- Erreichbarkeit: Wer in der Stadt ansässig ist, bleibt auch bei Gewährleistungsfragen erreichbar. Angebote, die nur auf Fotos basieren, können Untergrund und Raummaße nicht seriös beurteilen.
- Empfehlungen aus der Nachbarschaft: In Greifswald funktioniert vieles über persönliche Empfehlungen – ein Grund mehr, auf Betriebe mit Referenzen aus dem Stadtgebiet zu setzen.
Typische Ausgangslage in Greifswald
- Hoher Mietanteil: Wie in den meisten Städten Mecklenburg-Vorpommerns wohnt der größte Teil der Haushalte zur Miete – viele davon bei Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, dazu kommt der ausgeprägte Markt für Studierendenwohnungen. Mieter brauchen die schriftliche Erlaubnis des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[1] ein Anspruch auf Zustimmung.
- Altstadt und Markt: Rund um den Markt mit dem gotischen Rathaus und den drei großen Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Jakobi stehen Bürgerhäuser vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Die Bäder sind häufig klein und nachträglich eingebaut; ein Teil der Gebäude steht unter Denkmalschutz.
- Großwohnsiedlungen Schönwalde und Ostseeviertel: Schönwalde I entstand ab Mitte der 1950er-Jahre, Schönwalde II und das Ostseeviertel folgten bis in die 1980er-Jahre. Die Bäder sind meist standardisiert; in sanierten Wohnungen ist der Umbau unkompliziert.
- Vorstädte und Eigenheimgebiete: In der Mühlenvorstadt, der Fettenvorstadt und den Stadtrandsiedlungen stehen gründerzeitliche Häuser und Eigenheime – hier ist eine bodengleiche Dusche häufig direkt umsetzbar.
- Wieck und Eldena: Die seewärtigen Ortsteile haben sich aus Fischerdörfern entwickelt und ihren kleinteiligen Charakter bewahrt; Fachwerk und kleine Grundrisse prägen die Bäder.
Badumbau in der Greifswalder Altstadt
Die Altstadt ist geprägt von Backsteingotik und sanierten Bürgerhäusern; ein Teil der nördlichen Altstadt wurde in den 1970er-Jahren in angepasster Plattenbauweise neu gestaltet. Für den Badumbau bedeutet das:
- Gemischte Baujahre: Je nach Straßenzug stehen Häuser des 14. bis 19. Jahrhunderts neben Nachkriegsbauten – der Vor-Ort-Termin zeigt, welche Konstruktion vorliegt.
- Denkmalschutz früh klären: In denkmalgeschützten Häusern ist ein Umbau in der Wohnung in der Regel möglich, solange tragende Substanz und äußere Gestalt unberührt bleiben. Welche Bauteile im Inneren geschützt sind, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde der Hansestadt im Einzelfall.
- Bewegungsraum gewinnen: Viele Altstadtbäder sind aus Kammern entstanden und entsprechend knapp. Wer die Wanne entfernt, gewinnt Fläche für Dusche und Bewegungsraum.
- Leitungen mitdenken: In alten Häusern liegen die Leitungen oft unter Putz oder in nachträglichen Schächten. Der Umbau ist die Gelegenheit, sie auf den aktuellen Stand zu bringen – das gehört in ein sauberes Angebot.
Der Ablauf in Greifswald: In sechs Schritten zur neuen Dusche
| Schritt | Was passiert | Zeitaufwand |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | Fotos und Maße an 2–3 Fachbetriebe senden | wenige Minuten |
| 2. Vor-Ort-Termin | Untergrund, Leitungen und Raummaße prüfen | ca. 30–60 Minuten |
| 3. Festpreisangebote | inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung vergleichen | 1–3 Werktage |
| 4. Förderantrag | Pflegekasse und LFI M-V – vor Baubeginn stellen | vor dem Umbau |
| 5. Umbau | Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | 1–5 Tage |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | nach dem Umbau |
Der häufigste Fehler: Der Förderantrag kommt zu spät. Erst wenn die Förderzusagen vorliegen, sollte der Auftrag vergeben werden. Als Mieter klären Sie parallel die Vermieterzustimmung – schriftlich und idealerweise mit beigefügtem Angebot.
Kosten: Was der Badumbau in Greifswald kostet
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Die Bandbreite entsteht durch Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und Nebenarbeiten (Elektro, Heizkörper, Fliesen). Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot stehen – sonst drohen Nachträge. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr)[2], wenn er separat ausgewiesen ist.
Förderung in Greifswald: Pflegekasse, LFI M-V, KfW
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[3] Zuschuss für den Wannenumbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI); bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[3]. Antrag vor Baubeginn stellen.
- Land Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V): Das Landesförderinstitut bezuschusst barrierereduzierende Wohnraumanpassungen – der Umbau von Bädern zählt ausdrücklich dazu – mit 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.500 € je Wohnung[4] (förderfähige Kosten bis 15.000 €). Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums und Mieter selbst genutzter Mietwohnungen. Der formgebundene Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; eine Wiederaufnahme käme nur bei neuen Bundesmitteln in Betracht. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[6] je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank) läuft weiter – auch ohne Pflegegrad.
- Krankenkasse: Die Krankenkasse übernimmt beim Baden keine baulichen Maßnahmen, sondern nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettenstühle nach § 33 SGB V[7]. Der bauliche Umbau ist Sache von Pflegekasse, LFI und KfW.
- Beratung: Der Pflegestützpunkt im Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Wohnberatungsstellen helfen kostenlos bei Fragen zur Wohnraumanpassung und bei Anträgen. Auch die LFI-Beratung ist telefonisch vor der Antragstellung möglich.
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.
Typische Herausforderungen in Greifswald
- Hoher Mietanteil: Ohne schriftliche Vermieterzustimmung geht nichts – bei Pflegebedarf besteht jedoch ein Anspruch (§ 554 BGB)[1]. Bei möblierten Studierenden-Zimmern gelten dieselben Regeln wie bei jeder Mietwohnung.
- Denkmalgeschützte Altbauten: In der Altstadt sind Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde nötig; planen Sie Vorlauf ein.
- Unterschiedlicher Sanierungsstand: In Schönwalde und im Ostseeviertel stehen modernisierte neben unsanierten Wohnungen – der Zustand von Bädern und Leitungen zeigt sich erst beim Vor-Ort-Termin.
- Ausgelastete Handwerker: Fachbetriebe aus Greifswald und dem Umland sind gut gebucht. Wer Angebote und Förderantrag früh startet, sichert sich die besseren Termine.
Checkliste: Fachfirma in Greifswald auswählen
- [ ] Vor-Ort-Termin vereinbaren – Fotos ersetzen keine Besichtigung
- [ ] Festpreisangebot mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen
- [ ] Referenzen aus Greifswald und Umgebung zeigen lassen
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 festschreiben
- [ ] Bei Denkmalschutz: Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde klären
- [ ] Versicherung und Gewährleistung klären
- [ ] Förderanträge (Pflegekasse, LFI M-V) vor Baubeginn stellen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
- [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
- [ ] Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren
Vom Markt bis zum Ostseeviertel: Greifswalder Quartiere im Vergleich
Wer am Greifswalder Markt wohnt, lebt zwischen Dom St. Nikolai, Marienkirche und Rathaus in einem der ältesten Stadtkerne Norddeutschlands. Die Bäder in den sanierten Bürgerhäusern sind oft kompakt, aber gut geschnitten – der Tausch gegen eine Dusche ist meist machbar, bei geschützten Gebäuden nach Absprache mit der Denkmalbehörde. In der Mühlenvorstadt und der Fettenvorstadt mit ihrer gründerzeitlichen Bebauung finden sich großzügigere Wohnungen und Eigenheime, in denen die bodengleiche Dusche häufig ohne große Eingriffe gelingt.
Die großen Wohnsiedlungen Schönwalde I und II sowie das Ostseeviertel entstanden zwischen Mitte der 1950er- und Ende der 1980er-Jahre; ein Großteil der Wohnungen ist saniert, ein Teil wurde im Stadtumbau zurückgebaut. In den standardisierten Bädern dieser Viertel ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse oft die pragmatischste Wahl – sie kommt ohne großen Bodenaufbau aus und ist meist an einem Tag montiert. Ganz anders ist die Welt in Wieck und Eldena: Die ehemaligen Fischerdörfer am Ryck mit der denkmalgeschützten Wiecker Holzklappbrücke und der Klosterruine Eldena – einst Motiv Caspar David Friedrichs – haben ihren kleinteiligen Charakter bewahrt. In den kleinen Häusern ist der Platz knapp; wer die Wanne entfernt, gewinnt meist genau den Raum, den eine sichere Dusche braucht.
Fragen und Antworten
Kann ich in meiner Greifswalder Mietwohnung das Bad umbauen?
Ja, mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung kann die Erlaubnis nach § 554 BGB[1] verlangt werden. Legen Sie der Anfrage das Angebot bei und klären Sie einen eventuellen Rückbau.
Ist eine bodengleiche Dusche in einer Greifswalder Altbauwohnung möglich?
Häufig ja, wenn die Deckenkonstruktion mitspielt. Das klärt nur der Vor-Ort-Termin. Bei geringer Aufbauhöhe ist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse die sichere Alternative.
Darf ich in einem denkmalgeschützten Haus in der Altstadt umbauen?
Ein Umbau im Inneren ist in der Regel möglich, solange tragende Substanz und äußere Gestalt unberührt bleiben. Klären Sie vor der Auftragsvergabe mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, welche Bauteile geschützt sind.
Gibt es Förderung ohne Pflegegrad?
Die Pflegekasse zahlt nur mit anerkanntem Pflegegrad. Ohne Pflegegrad kommen der LFI-Zuschuss des Landes (30 Prozent, maximal 4.500 €)[4] und der KfW-Kredit 159[6] in Frage; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Was kostet der Badumbau in Greifswald?
Im Standardfall ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung; Systemlösungen beginnen bei etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen können 8.000 € erreichen.
Wie lange dauert der Umbau?
Eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert. Eine geflieste, bodengleiche Dusche benötigt inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage – planen Sie ein Ersatzbad ein.
Lohnt sich der Umbau auch in einer kleinen Studentenwohnung oder WG?
Auch dort gilt: Die Dusche statt der Wanne spart Platz und senkt die Sturzgefahr – etwa wenn Eltern oder Großeltern zu Besuch sind. Als Mieter brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; als Eigentümer können Sie den Umbau als Modernisierung steuerlich geltend machen. Lassen Sie sich hierzu steuerlich beraten.
Fazit
Ob im sanierten Bürgerhaus am Markt, in der Großwohnsiedlung Schönwalde oder im kleinen Haus in Eldena: Entscheidend sind der ehrliche Vor-Ort-Termin, vergleichbare Festpreisangebote und die Förderanträge vor dem Baubeginn – bei der Pflegekasse und beim LFI M-V. Wer diese Punkte einhält, bekommt eine sichere Dusche zu einem kalkulierbaren Preis: bis zu 4.180 €[3] von der Pflegekasse und bis zu 4.500 €[4] vom Land.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 €, max. 4.500 € je Wohnung, Antrag vor Vorhabenbeginn): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern: https://www.lfi-mv.de/
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Stadtporträt, Ortsteile, Wohnen): https://www.greifswald.de/
- Wikipedia, Stadt Greifswald (Geschichte, Stadtteile, Altstadt): https://de.wikipedia.org/wiki/Greifswald
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 €, max. 4.500 € je Wohnung, Antrag vor Vorhabenbeginn): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/ ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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