Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Backnang: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Backnang: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Backnang: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Backnang liegt mit rund 39.000 Einwohnern an der Murr im Rems-Murr-Kreis, dort wo die „Backnanger Bucht“ in die waldreichen Höhen übergeht. Die Stadt ist Endpunkt der Stuttgarter S-Bahn-Linien S 3 und S 4, viele Bewohner pendeln täglich nach Stuttgart – und ebenso viele der hier lebenden Menschen über 65 wohnen in Häusern, die zwischen den 1950er- und 1970er-Jahren gebaut wurden: in der Kernstadt mit ihrer gewachsenen Altstadt um die Stiftskirche, in den Wohnbezirken wie Sachsenweiler oder den „Schöntalen“ oder in den fünf Stadtteilen Heiningen, Maubach, Waldrems, Strümpfelbach und Steinbach. Wenn in diesen Häusern die Badewanne zum Hindernis wird – weil das Bein nicht mehr über den Wannenrand will oder der Transfer zu anstrengend ist –, springt für viele die Pflegekasse ein: Bis zu 4.180 €[1] Zuschuss gibt es nach § 40 Abs. 4 SGB XI für den Umbau des Bads. Damit sich daraus keine leere Versprechung entwickelt, kommt es auf den richtigen Ablauf an.

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Der Weg zum Zuschuss: Ablauf in sechs Schritten

Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wird. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und später die Kasse einschaltet, geht leer aus – das ist der häufigste Fehler, den Berater in der Region fast täglich sehen. So läuft es richtig:

Schritt Was passiert Wer / Wo Zeitbedarf
1. Pflegegrad klärenPflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragen; Begutachtung läuft über den MDPflegekasseeinige Wochen, wenn Antrag nötig
2. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause1–2 Wochen
3. Antrag stellenZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen, Kostenvoranschlag beilegenIhre Pflegekassemehrere Wochen Bearbeitungszeit
4. Zusage abwartenErst bei schriftlicher Zusage beauftragen – nie davor
5. Umbau ausführenWanne raus, Dusche rein; Belege (Rechnungen) sammelnFachbetrieb1–5 Tage
6. Belege einreichenRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasseeinige Wochen

Rechnen Sie vom Wunschtermin rückwärts: Wenn ein Pflegegrad erst beantragt werden muss, vergehen vom Antrag bis zum Bescheid oft mehrere Wochen, die Bearbeitung des Zuschusses schlägt noch einmal mit einigen Wochen zu Buche. Wer im Januar umbauen möchte, beginnt die Antragskette am besten schon im Herbst.

Bis zu 4.180 €: Die Voraussetzungen im Detail

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist keine Ermessensleistung, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Die Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 bis 5: Der Pflegegrad muss bei Antragstellung vorliegen oder beantragt sein. Auch Menschen mit Pflegegrad 1, die noch weitgehend selbstständig leben, haben den Anspruch – die Maßnahme muss das Wohnumfeld verbessern, damit Pflege erleichtert oder Betreuung ermöglicht wird.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der klassische Fall ist der Umbau der Badewanne zur Dusche. Gefördert werden aber auch Haltegriffe, Duschsitze, Türverbreiterungen, Schwellenabbau oder ein bodengleicher Duschbereich – entscheidend ist der Bezug zur Pflegesituation.
  • Eigenheim oder Mietwohnung: Ob Sie in Backnang ein Haus in Strümpfelbach besitzen oder zur Miete in Sachsenweiler wohnen, spielt keine Rolle. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht der Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB[5].
  • Antrag vor Baubeginn: Der Zeitpunkt ist die wichtigste Hürde. Die Kasse prüft anhand des Kostenvoranschlags, ob die Maßnahme anerkannt wird – nachträglich geht das nicht mehr.
  • Mehrere Pflegebedürftige: Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, ist der Zuschuss mehrfach möglich – insgesamt bis zu 16.720 €[1].

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss gegen Vorlage der Rechnungen. Bewahren Sie deshalb Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf – sie werden auch für die Steuererklärung gebraucht.

Was der Zuschuss in der Praxis bringt: Rechenbeispiel

Ein typischer Fall in Backnang, als Richtwert verstanden: Umbau der Badewanne zu einer Dusche mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen, inklusive Demontage und Entsorgung – 4.800 €. Dazu kommen Haltegriffe und ein Duschsitz für 350 €. Gesamtkosten 5.150 €. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 4.180 €[1]; es bleiben 970 €. Von diesem Restbetrag sind die Lohnkosten noch zu 20 Prozent über die Steuer absetzbar (§ 35a EStG[6], maximal 1.200 € pro Jahr). In vielen Fällen bleibt nach Zuschuss und Steuerermäßigung ein Eigenanteil von unter 500 € – ein Bruchteil dessen, was der Umbau ohne Antrag kosten würde.

Wird eine aufwendigere Lösung gewählt – etwa eine bodengleiche, geflieste Dusche für 6.000–8.000 € –, deckt der Zuschuss einen geringeren Anteil. Dann lassen sich L-Bank-Darlehen oder KfW-Kredit anschließen, ohne dass der Zuschuss verloren geht.

Weitere Bausteine: L-Bank, KfW und Steuer

Der Pflegekassen-Zuschuss ist die Basis – er lässt sich mit anderen Bausteinen kombinieren, solange die Reihenfolge stimmt:

  • L-Bank „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“: Darlehen bis 50.000 € (Sollzins 1,00 %, Stand 2026) für barrierereduzierende Umbauten. Wer die DIN 18040-2 vollständig umsetzt, erhält einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 €. Bei Schwerbehinderung greift die Anpassungsförderung auch ohne Basisförderung – Antrag über die Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis oder direkt bei der L-Bank.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 € je Wohneinheit[4], auch ohne Pflegegrad, über die Hausbank. Der KfW-Zuschuss 455-B ist dagegen seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026)[3].
  • Krankenkasse: Sie beteiligt sich nicht am Badumbau, sondern nur an Hilfsmitteln nach § 33 SGB V – etwa Duschhocker oder Badewannenlifter: im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung[2].
  • Steuer: Lohnkosten der Handwerkerleistung zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG[6]).

Eine vollständige Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.

Badumbau in Backnang: Die typischen Ausgangslagen

  • Kernstadt und Altstadt: Rund um die Stiftskirche stehen Fachwerk- und Bürgerhäuser mit kleinen Bädern; in den Wohnstraßen der Kernstadt dominieren Mehrfamilienhäuser der Nachkriegszeit. Hier ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse der häufigste Weg – und die Mietwohnung der Normalfall, für den die Vermieterzustimmung der erste Schritt ist.
  • Sachsenweiler und die Schöntäler: Diese Wohnbezirke rund um die Kernstadt sind geprägt von Einfamilien- und Reihenhäusern der 1950er- bis 1970er-Jahre. Die Bäder haben meist klare Maße und genug Aufbauhöhe – die bodengleiche Dusche ist hier häufig direkt machbar. Viele dieser Häuser werden von ihren ersten Eigentümern bewohnt, die jetzt im Rentenalter sind: Der Badumbau mit Pflegekassen-Zuschuss ist dafür der klassische Weg.
  • Heiningen, Maubach und Waldrems im Süden: Ländlich geprägte Stadtteile mit Einfamilienhäusern. Wer hier das Elternhaus umbaut, sollte das Bad im Erdgeschoss bevorzugen – oft ist die bodengleiche Dusche im bestehenden Bad die deutlich günstigere Alternative zu Anbau oder Umzug.
  • Strümpfelbach im Norden und Steinbach im Nordosten: Weinbau und Wohnen auf dem Land – vom alten Weingärtnerhaus bis zum Neubaugebiet. In den älteren Häusern sind die Bäder klein und liegen teils im Obergeschoss; ein ebenerdiger Duschbereich im Erdgeschoss kann hier mehr Lebensqualität bringen als jeder andere Umbau.

Häufige Fehler beim Antrag – und wie Sie sie vermeiden

  1. Zu später Antrag: Wer die Kasse erst nach der Montage informiert, verliert den Anspruch. Antrag gehört an den Anfang.
  2. Fehlender Pflegegrad: Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, sollte die kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises oder beim Hausarzt suchen.
  3. Unvollständige Belege: Kostenvoranschlag, Rechnungen und Nachweis der Zahlung müssen am Ende eingereicht werden. Lassen Sie sich vom Betrieb eine saubere, aufgeschlüsselte Rechnung geben.
  4. Umbau ohne Vermieterzustimmung: In Mietwohnungen droht sonst Streit – und der Zuschuss nützt nichts, wenn der Rückbau droht. Schriftlich klären, ob zurückgebaut werden muss.

Checkliste: Pflegekasse-Zuschuss in Backnang beantragen

  • [ ] Pflegegrad-Bescheid prüfen bzw. Pflegegrad beantragen
  • [ ] Beratung beim Pflegestützpunkt oder der Wohnberatung im Rems-Murr-Kreis nutzen
  • [ ] 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen
  • [ ] Kostenvoranschlag für den Antrag bereithalten
  • [ ] Zuschuss nach § 40 SGB XI vor Baubeginn beantragen
  • [ ] Schriftliche Zusage abwarten, dann erst beauftragen
  • [ ] Bei größeren Umbauten: L-Bank oder KfW-159 prüfen (KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt, keine neuen Anträge)
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung einholen (§ 554 BGB)
  • [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
  • [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen

Die meistgestellten Fragen

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Kann ich den Zuschuss trotzdem bekommen?

Nein – der Zuschuss nach § 40 SGB XI setzt einen Pflegegrad (1–5) voraus. Wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen, lassen Sie sich beim Pflegestützpunkt im Rems-Murr-Kreis beraten, ob ein Pflegegrad-Antrag aussichtsreich ist. Ohne Pflegegrad bleiben KfW-159-Kredit und L-Bank-Darlehen.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Badumbau in Backnang genau?

Bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftiger Person nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind insgesamt bis zu 16.720 €[1] möglich. Maßgeblich sind die anerkannten Kosten – die Kasse prüft den Kostenvoranschlag vor dem Umbau.

Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen – die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung. Häufig hilft es, den Kostenvoranschlag zu präzisieren oder eine ärztliche Stellungnahme beizulegen. Unterstützung gibt es beim Pflegestützpunkt oder bei der Wohnberatung.

Kann ich den Zuschuss mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse ist keine Kreditsperre – L-Bank-Darlehen und KfW-Kredit 159 lassen sich kombinieren. Entscheidend ist nur die Reihenfolge: erst die Zusage der Pflegekasse, dann der Baubeginn.

Gilt der Zuschuss auch in einer Mietwohnung in Backnang?

Ja, Mieter haben denselben Anspruch. Voraussetzung ist die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[5] verlangen. Klären Sie vorher, ob ein Rückbau vereinbart wird.

Wer prüft den Pflegegrad – und wie lange dauert das?

Bei der Beantragung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der die Pflegebedürftigkeit zu Hause begutachtet. Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen in der Regel mehrere Wochen – ein weiterer Grund, früh zu starten.

Was ist, wenn der Umbau mehr kostet als 4.180 €?

Der Zuschuss deckt einen Teil, nicht zwingend alles. Für die Differenz gibt es die zinsgünstigen Darlehen von L-Bank und KfW sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[6] – und die Fachbetriebe kalkulieren Festpreise, sodass keine bösen Überraschungen nachkommen.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss macht den Badumbau in Backnang für viele Haushalte erst bezahlbar: Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 SGB XI – bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 €[1] – decken den Großteil eines typischen Wannenumbaus. Voraussetzung ist ein sauberer Ablauf: Pflegegrad klären, Angebote mit Vor-Ort-Termin einholen, Antrag vor dem Baubeginn stellen und die Zusage abwarten. Wer zusätzlich L-Bank oder KfW-Kredit nutzt und die Lohnkosten steuerlich geltend macht, reduziert den Eigenanteil weiter – egal ob das Bad in der Kernstadt, in Sachsenweiler oder im Eigenheim in Waldrems liegt.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • Stadt Backnang, Stadtteile: https://www.backnang.de/leben-in-backnang/stadtteile
  • LEO-BW, Backnang (Gemeindelexikon): https://www.leo-bw.de/web/guest/detail-gis/-/Detail/details/ORT/labw_ortslexikon/1311/Backnang

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Erfahrungswerte, keine verbindlichen Angebote. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. KfW, Meldung zum Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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