Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Laupheim: Bis 4.180 € beantragen (2026)


Laupheim ist mit rund 22.900 Einwohnern nach Biberach die zweitgrößte Stadt im Landkreis Biberach und seit 2016 Große Kreisstadt. Die Stadt liegt in Oberschwaben rund 20 Kilometer südwestlich von Ulm; durch die Kernstadt fließt die Rottum, die weiter nördlich in die Dürnach mündet. Seit 1850 verbindet die Südbahn Ulm mit Friedrichshafen – Laupheims Bahnhof liegt zwei Kilometer westlich des Zentrums –, und die Bundesstraße 30 folgt über weite Strecken einer alten Römerstraße, die einst vom Bodensee bis zum Donaukastell Rißtissen führte. Neben dem Hubschraubergeschwader 64 der Luftwaffe prägen Traditionsunternehmen die Stadt; historisch bedeutsam ist Laupheim als einstiger Sitz der größten jüdischen Gemeinde Württembergs, an die das Museum zur Geschichte von Christen und Juden erinnert. Wer in Laupheim älter wird oder einen Angehörigen pflegt, stellt früher oder später fest, dass die Badewanne das größte Hindernis im Alltag ist: Der Einstieg über den Wannenrand gehört zu den häufigsten Sturzfallen im Haushalt. Den wichtigsten Zuschuss für den Umbau zur Dusche zahlt die Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1], bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sogar bis zu 16.720 Euro. Weil die Förderung über die Machbarkeit entscheidet, steht sie in diesem Ratgeber an erster Stelle – danach folgen Antragsweg, Beispielrechnung, die weiteren Förderwege des Landes und die Besonderheiten der Laupheimer Bausubstanz.
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Der Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ ist bundesweit geregelt und gilt damit für alle Haushalte in Laupheim – in der Kernstadt ebenso wie in Baustetten, Bihlafingen, Obersulmetingen und Untersulmetingen. Im Kern gilt:
- Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Der Zuschuss ist nicht einkommensabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Höhe: Bis zu 4.180 Euro je Pflegebedürftigem[1]. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt und wird die Maßnahme gemeinsam genutzt, sind bis zu 16.720 Euro möglich (4 × 4.180 Euro).
- Zweck: Der Umbau der Badewanne zur Dusche zählt ausdrücklich dazu, ebenso wie Duschsitze, Haltegriffe, rutschhemmende Böden oder Türverbreiterungen. Entscheidend ist: Die Maßnahme muss dem Pflegebedürftigen das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern.
- Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse eingehen – also bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Nach dem Umbau werden die Rechnungen eingereicht, die Kasse prüft und zahlt aus.
- Kein Pflegegrad? Dann gibt es diesen Zuschuss nicht. Wer pflegebedürftig ist, aber bisher keinen Antrag gestellt hat, kann den Pflegegrad nachträglich beantragen – die kostenlose Pflegeberatung der Kasse und die Pflegestützpunkte in der Region helfen dabei.
Weil der frühere KfW-Zuschuss 455-B seit dem 31. Juli 2026 gestoppt ist[2] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026), ist der Pflegekassen-Zuschuss derzeit der wichtigste echte Zuschuss für Badumbauten – in Laupheim wie überall in Deutschland. Eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich (frühestens 2027); offene Alternative: der KfW-Kredit 159.
Antrag richtig stellen: Unterlagen und Fristen
Die Praxis zeigt: Die meisten Probleme entstehen nicht durch die Höhe des Zuschusses, sondern durch die Reihenfolge der Schritte. Die Pflegekasse verlangt in der Regel:
- den Nachweis des Pflegegrads,
- einen Kostenvoranschlag der Fachfirma, aus dem die Maßnahme hervorgeht,
- nach Abschluss die Rechnungen als Beleg.
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Kasse braucht für die Entscheidung meist mehrere Wochen, die Auszahlung nach Einreichung der Rechnungen weitere. Wer den Antrag erst stellt, wenn die Dusche schon eingebaut ist, geht leer aus – das ist der häufigste Fehler, den auch Laupheimer Fachbetriebe immer wieder erleben. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf: Sie werden nicht nur für die Pflegekasse gebraucht, sondern auch für die Steuererklärung (§ 35a EStG) und gegebenenfalls für die L-Bank. Werden mehrere Maßnahmen geplant – Dusche plus Türverbreiterung plus Haltegriffe –, lohnt ein gemeinsamer Antrag, denn der Zuschuss ist ein Gesamtbudget pro Person.
Beispielrechnung für Laupheim
Die folgende Rechnung ist ein Richtwertbeispiel, keine Zusage – die tatsächlichen Kosten hängen von Badgröße, Bauweise und Nebenarbeiten ab:
| Position | Betrag (Beispiel) |
|---|---|
| Wanne ausbauen, bodengleiche Dusche mit Duschelement, neu fliesen, inkl. Demontage und Entsorgung | ca. 4.500 € |
| Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI | − 4.180 € |
| Verbleibender Eigenanteil | ca. 320 € |
| Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr)[3] | je nach Lohnanteil einige hundert € |
Liegen die Kosten höher – etwa 6.000 bis 8.000 Euro für eine aufwendige geflieste Lösung in einem Altbau –, bleibt ein spürbarer Eigenanteil. Dann helfen die L-Bank-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg oder der KfW-Kredit 159, den Rest zu stemmen (siehe nächster Abschnitt). Wichtig: Die Förderzusage sollte immer vor der Auftragsvergabe vorliegen, nicht erst vor dem ersten Hammerschlag.
Weitere Förderwege in Baden-Württemberg
| Förderung | Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss | bis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen) | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| L-Bank „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ | Kredit | bis 50.000 €, Sollzins 1,00 % (Stand 2026) | Badumbau u. a.; Antrag über Landratsamt Biberach oder L-Bank |
| L-Bank-Tilgungszuschuss | Zuschuss | 3 % der förderfähigen Kosten, max. 1.500 € | vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ | Kredit | bis 50.000 € je Wohneinheit[4] | auch ohne Pflegegrad, über die Hausbank |
| KfW-Zuschuss 455-B | Zuschuss | 10 %, max. 2.500 € (Konditionen des ausgesetzten Programms) | seit 31.07.2026 gestoppt, Mittel ausgeschöpft (Stand: September 2026)[2] |
| § 35a EStG | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Für Laupheim konkret: Die Anträge für die L-Bank-„Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ laufen über die Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt Biberach beziehungsweise direkt über die L-Bank (l-bank.de). Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung der L-Bank auch ohne vorherige Basisförderung nutzen. Ergänzend beraten die Wohnberatungsstellen im Landkreis Biberach und die Pflegestützpunkte kostenlos – auch zur Frage, welche Maßnahmen im Einzelfall wirklich nötig sind und wie sich die Wege kombinieren lassen. Die Angebote ändern sich regelmäßig; ein Anruf bei der Stadt Laupheim oder beim Landratsamt lohnt vor der Antragstellung.
Bausubstanz in Laupheim: Kernstadt und die vier Stadtteile
Kernstadt: Laupheim wurde 778 erstmals als „Loubhaim“ erwähnt und wuchs über Jahrhunderte vom Marktort zur Oberamtsstadt; 1869 kamen die Stadtrechte. Die Altstadt mit dem Schloss Großlaupheim und den Bürgerhäusern rund um den Marktplatz prägt das Zentrum. In den älteren Häusern wurden Bäder häufig nachträglich eingebaut – klein, mit knappen Türbreiten und nicht immer idealen Leitungswegen. Die flache Duschtasse ist hier oft die pragmatischste Wahl. Die Wohngebiete, die rund um die Kernstadt seit den 1950er-Jahren entstanden – Laupheim überschritt 2011 die 20.000-Einwohner-Marke –, bieten dagegen serielle Bäder mit Einbauwanne auf Betondecken: der klassische, unkomplizierte Fall für den Wannenumbau. Auch die Nähe zum Flugplatz und zu den Gewerbegebieten hat in den vergangenen Jahrzehnten Wohnraum geschaffen, dessen Bäder sich gut umbauen lassen.
Baustetten: Der Stadtteil mit rund 2.200 Einwohnern liegt an der Rottum südlich der Kernstadt und wurde 1972 eingegliedert. Der alte Ortskern zeigt die typische oberschwäbische Dorfstruktur mit älteren Bauern- und Wohnhäusern; in den Neubaugebieten, die seit den 1970er-Jahren entstanden sind, ist der Badumbau meist ein Standardfall.
Bihlafingen: Mit rund 950 Einwohnern ist Bihlafingen der kleinste Stadtteil – und eine Besonderheit: Die Exklave liegt nordöstlich der Kernstadt an der Schmiehe und grenzt direkt an den Alb-Donau-Kreis, bekannt ist sie durch die Bihlafinger Madonna. Wer hier wohnt, hat für Förderung und Fördermittel dieselben Rechte wie in der Kernstadt: Der Zuschuss hängt an der Wohnung, nicht am Ortsteil.
Ober- und Untersulmetingen: Die beiden Stadtteile liegen westlich der Kernstadt an der Riß und wurden 1975 beziehungsweise 1972 eingegliedert. Obersulmetingen hat rund 1.500, Untersulmetingen rund 2.300 Einwohner. Auch hier gilt: dörfliche Kerne mit älterer Bausubstanz, dazu Neubaugebiete – und die Rißnähe erinnert daran, dass in Uferlagen der Bodenaufbau und die Feuchtigkeitssituation beim Vor-Ort-Termin genau geprüft werden sollten.
Mietwohnungen: Die Nähe zu Ulm und die Bahnanbindung machen Laupheim auch für Mieter attraktiv. Mieter benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf nach § 554 BGB ein Anspruch[5].
Neuere Lagen: Seit den 1990er-Jahren sind am Stadtrand und entlang der Achsen zum Bahnhof und zur B 30 weitere Wohngebiete entstanden, in denen moderne Bäder Standard sind. Wer dort noch eine Wanne vorfindet, profitiert beim Umbau von frischen Leitungen und ebenen Bodenaufbauten – meist ein unkomplizierter Standardfall ohne Überraschungen am Untergrund. In den älteren Vierteln der Kernstadt und den Dorfkernen der Stadtteile gilt dagegen: je älter das Haus, desto eher lohnt der genaue Blick auf Leitungswege und Deckenkonstruktion, bevor Angebote verglichen werden. Die Nachfrage nach barrierearmem Wohnraum ist in Laupheim spürbar – die Südbahn bindet die Stadt bequem an Ulm an, und viele Häuser werden von Menschen bewohnt, die auch im Alter in ihrem Quartier bleiben möchten.
Vom Zuschuss zur neuen Dusche: Ablauf in Laupheim
| Schritt | Was passiert | Zeitbedarf |
|---|---|---|
| 1. Pflegegrad klären | Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragen | je nach Fall Wochen |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe aus Laupheim oder dem Landkreis Biberach, Vor-Ort-Termin, Festpreise | 1–2 Wochen |
| 3. Pflegekassen-Antrag | Antrag mit Kostenvoranschlag einreichen – vor Baubeginn | einige Wochen Bearbeitung |
| 4. Ggf. L-Bank/KfW | Kreditwege parallel beantragen, wenn der Eigenanteil größer ist | Wochen |
| 5. Vergabe und Umbau | Erst nach Zusage beauftragen; Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | 1–8 Tage |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | danach |
Checkliste: Förderantrag in Laupheim richtig stellen
- [ ] Pflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragen
- [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen (inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung)
- [ ] Kostenvoranschlag auswählen und der Pflegekasse vorlegen
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] Bei größerem Eigenanteil: L-Bank über Landratsamt Biberach oder KfW-Kredit 159 beantragen
- [ ] Bei Schwerbehinderung: Anpassungsförderung der L-Bank prüfen
- [ ] KfW-Zuschuss 455-B: seit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft) – als Alternative KfW-Kredit 159 prüfen
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss bei der Pflegekasse einreichen
Die häufigsten Fragen
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse in Laupheim?
Bis zu 4.180 Euro nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1], wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt und der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wird. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
Ich wohne in Bihlafingen, das ja als Exklave am Alb-Donau-Kreis liegt – zählt das für den Zuschuss?
Ja. Maßgeblich ist der Wohnsitz im Stadtgebiet von Laupheim; Bihlafingen gehört dazu. Pflegekasse, L-Bank und KfW knüpfen die Förderung an die Wohnung des Pflegebedürftigen, nicht an die Lage des Ortsteils.
Bekomme ich den Zuschuss ohne anerkannten Pflegegrad?
Nein, der Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus. Wenn Pflegebedürftigkeit besteht, aber noch kein Pflegegrad beantragt wurde, hilft die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt. Ohne Pflegegrad bleiben die L-Bank-Finanzierung und der KfW-Kredit 159.
Was ist der häufigste Fehler beim Antrag?
Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag, bevor Sie den Auftrag vergeben – die Zusage braucht Wochen, nicht Tage.
Kann ich den Pflegekassen-Zuschuss mit L-Bank oder KfW kombinieren?
Ja. Der Zuschuss und die Kreditwege schließen sich nicht aus. Wer die Wohnung vollständig nach DIN 18040-2 umbaut, kann über die L-Bank sogar einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 Euro zusätzlich erhalten.
Was, wenn die Kosten über 4.180 Euro liegen?
Den Rest zahlen Sie selbst – oder Sie finanzieren ihn über die L-Bank (bis 50.000 Euro, Sollzins 1,00 % Stand 2026) beziehungsweise den KfW-Kredit 159. Zusätzlich senkt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG den Eigenanteil um 20 Prozent des Lohnanteils (maximal 1.200 Euro pro Jahr)[3].
Ist der Umbau in einem älteren Haus in der Laupheimer Altstadt möglich?
Meist ja. Die Decken- und Bodenkonstruktion entscheidet, ob eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich oder eine Systemlösung mit flacher Tasse gewählt wird. Bei denkmalgeschützten Häusern früh mit der Behörde abstimmen – Innenumbauten sind in der Regel machbar.
Gilt der Zuschuss auch, wenn ich in Laupheim zur Miete wohne?
Ja, Mieter können den Zuschuss ebenfalls beantragen. Sie brauchen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis[5].
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse benötigt für die Entscheidung in der Regel einige Wochen; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Rechnen Sie vom Wunschtermin rückwärts und stellen Sie den Antrag früh.
Darf ich einen Betrieb aus Ulm oder Biberach beauftragen?
Ja, entscheidend sind der Vor-Ort-Termin, ein Festpreisangebot und Referenzen aus der Region. Achten Sie darauf, dass der Betrieb die Bausubstanz in Laupheim und Umgebung kennt und bei Gewährleistungsfragen erreichbar bleibt – die Förderung verlangt saubere Nachweise, aber keine bestimmte Postleitzahl des Handwerkers.
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss ist in Laupheim die erste Adresse, wenn die Badewanne zur Dusche werden soll: bis zu 4.180 Euro ohne Rückzahlungspflicht, kombinierbar mit der L-Bank-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Ob in der Altstadt der Kernstadt, im Dorfkern von Baustetten oder in der Exklave Bihlafingen – der Schlüssel liegt in der Reihenfolge: Pflegegrad klären, Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen, Antrag vor dem Baubeginn stellen. Wer das einhält, macht das Bad sicher und bezahlbar – und bleibt damit oft deutlich länger selbstständig in der eigenen Wohnung.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Stadt Laupheim – Wikipedia (Geschichte, Stadtgliederung, Stadtteile): https://de.wikipedia.org/wiki/Laupheim
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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