Badumbau mit Pflegegrad 2: Zuschüsse, Kosten und Antrag (2026)

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und er ist für den Badumbau doppelt relevant: Er öffnet den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und bringt erstmals laufende Geldleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung mit sich. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen Pflegegrad 2 umfasst, wie hoch der Zuschuss für den Badumbau ist, was der Umbau kostet und wie der Antrag richtig gestellt wird. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt – auch mit Pflegegrad 2 gilt der Höchstbetrag von 4.180 €[1]. Wer noch keinen Pflegegrad hat, findet den Ablauf der Begutachtung in unserem Ratgeber „Pflegegrad beantragen".
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Was Pflegegrad 2 bedeutet
Pflegegrad 2 wird zuerkannt, wenn die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist – zum Beispiel nach einer Operation, bei zunehmender Gebrechlichkeit oder chronischer Erkrankung. Anders als bei Pflegegrad 1 stehen ab Pflegegrad 2 laufende Geldleistungen zu. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
| Leistung | Rechtsgrundlage | Höhe (Stand 2026) |
|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | § 37 SGB XI | 347 € |
| Pflegesachleistung (monatlich, bis zu) | § 36 SGB XI | 796 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich, bis zu) | § 45b SGB XI | 131 €[2] |
| Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (je Maßnahme, bis zu) | § 40 Abs. 4 SGB XI | 4.180 €[1] |
| Kurzzeit- und Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | §§ 39, 42 SGB XI | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich, bis zu) | § 40 Abs. 1 SGB XI | 42 € |
Quellen: §§ 36, 37, 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026. Die Beträge werden gesetzlich angepasst – prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrer Pflegekasse.
Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen; Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst die Pflege erbringt. Eine Kombination beider Leistungen ist nach § 38 SGB XI möglich. Wer Pflegegeld bezieht, muss zweimal jährlich einen kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen – versäumte Besuche können zur Kürzung des Pflegegelds führen (Quelle: pflege.de).
Der Zuschuss für den Badumbau: bis zu 4.180 €
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds mit bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme. Dazu zählt ausdrücklich der Umbau einer Badewanne zu einer Dusche, der Einbau einer bodengleichen oder Walk-in Dusche, Haltegriffe und Türverbreiterungen.
Voraussetzungen:
- Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor – Pflegegrad 2 genügt.
- Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht eine möglichst selbstständige Lebensführung.
- Der Antrag wird vor Baubeginn gestellt – ein Antrag nach Beginn der Maßnahme führt in der Regel zur Ablehnung.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 €[1] je Maßnahme steigen (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte). Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de.
Rechenbeispiel: Badumbau mit Pflegegrad 2
Ein typischer Fall – Wanne raus, bodengleiche Dusche mit Duschtasse, Wandpaneelen und Haltegriffen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umbaukosten (Festpreis inkl. Demontage, Entsorgung, Montage) | 5.500 € |
| Zuschuss Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI | − 4.180 €[1] |
| Eigenanteil | 1.320 € |
Der Zuschuss wird nach Rechnungsstellung ausgezahlt – die Firma muss in Vorleistung gehen oder eine Ratenzahlung anbieten. Wer den Eigenanteil finanzieren möchte, kann den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €[3] je Wohneinheit) über die Hausbank beantragen. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[4] – neue Anträge werden nicht mehr angenommen, bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet.
Kosten im Überblick
| Variante | Kostenrahmen (Richtwerte 2026) |
|---|---|
| Systemlösung (Duschtasse + Wandpaneele) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Übliche Pauschale im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
| Türverbreiterung, wenn nötig | ca. 1.500–3.000 € |
| Haltegriffe (je Stück inkl. Montage) | ca. 60–200 € |
Quelle: altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026), pflege.de, Anbieterangaben (profidusch.de, duschmax.de). Die Höhe des Zuschusses hängt nicht von der Ausführungsvariante ab – ob Systemlösung oder gefliestes Bad, entscheidet die Eignung für Ihre Wohnsituation, nicht die Fördersumme.
Der Unterschied zu Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 bringt keine laufenden Geldleistungen: Weder Pflegegeld (§ 37 SGB XI) noch Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) stehen bei Pflegegrad 1 zu – der Zuschuss für den Badumbau nach § 40 Abs. 4 SGB XI dagegen schon (§ 28a SGB XI). Mit Pflegegrad 2 kommt beides zusammen: laufende Leistungen für die häusliche Pflege und der einmalige Zuschuss für den Umbau. Für den Badumbau selbst macht die Stufe keinen Unterschied – der Höchstbetrag von 4.180 €[1] gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Badumbau mit Pflegegrad 1".
Antrag Schritt für Schritt
- Pflegegrad prüfen: Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad vor? Wenn nicht, formlos bei der Pflegekasse beantragen; die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst. Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[5]; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst.
- Angebote einholen: Zwei bis drei Festpreisangebote mit detaillierter Leistungsbeschreibung – das Angebot reicht später beim Förderantrag ein.
- Zuschuss beantragen – vor Baubeginn: Formloses Schreiben an die Pflegekasse mit Angebot und Kurzbeschreibung der Maßnahme (zum Beispiel „Umbau Badewanne in bodengleiche Dusche zur Erleichterung der häuslichen Pflege").
- Zusage abwarten: Die Pflegekasse bestätigt die Förderfähigkeit schriftlich; erst danach die Arbeiten beauftragen.
- Umbau durchführen: Systemlösungen sind oft an einem Tag montiert, bodengleiche Duschen mit Fliesenarbeiten dauern mehrere Tage.
- Rechnungen einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme die Rechnungen einreichen – die Pflegekasse überweist den Zuschuss nachträglich.
Häufige Fehler bei Pflegegrad 2 und Badumbau
- Antrag nach Baubeginn: Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus – die Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
- Begutachtung nicht abgewartet: Mit dem Umbau beginnen, bevor der Pflegegrad-Bescheid vorliegt, riskiert die Ablehnung des Zuschusses.
- Nur Endpreise verglichen: Zwei Angebote mit demselben Preis können ganz unterschiedliche Leistungen enthalten – Position für Position vergleichen.
- Beratungsbesuche versäumt: Wer Pflegegeld bezieht und den Pflicht-Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI auslässt, riskiert die Kürzung des Pflegegelds – unabhängig vom Badumbau.
- KfW 455-B als sichere Finanzierung eingeplant: Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[4] und nimmt keine neuen Anträge an; planen Sie stattdessen den KfW-Kredit 159 ein.
Checkliste: Badumbau mit Pflegegrad 2
- [ ] Pflegegrad-Bescheid liegt vor (oder Antrag gestellt und Begutachtung abgewartet)
- [ ] 2–3 Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis eingeholt
- [ ] Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn beantragt
- [ ] Schriftliche Zusage der Pflegekasse abgewartet
- [ ] Bei Mietwohnung: schriftliche Vermieter-Zustimmung
- [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über Hausbank)
- [ ] Rechnungen und Zahlungsnachweise gesammelt
- [ ] Bei Pflegegeld: Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI eingeplant
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich mit Pflegegrad 2 einen höheren Zuschuss als mit Pflegegrad 1?
Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt – der Höchstbetrag von 4.180 €[1] gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleichermaßen.
Muss der Pflegegrad vor Baubeginn feststehen?
Ja. Der Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingegangen sein. Warten Sie den Bescheid ab.
Kann ich Pflegegeld und Badumbau-Zuschuss kombinieren?
Ja. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind unterschiedliche Leistungen und schließen sich nicht aus.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[5]; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Rechnen Sie diese Zeit in Ihre Umbauplanung ein.
Zahlt die Pflegekasse direkt an die Firma?
Nein. Sie zahlen die Rechnung selbst und reichen sie anschließend bei der Pflegekasse ein; der Zuschuss wird nachträglich überwiesen. Klären Sie mit der Firma, ob sie in Vorleistung geht.
Gilt der Zuschuss auch in der Mietwohnung?
Ja – vorausgesetzt, der Vermieter stimmt der baulichen Veränderung zu. Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum.
Fazit
Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen der Zuschuss für den Badumbau in voller Höhe zu: bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag vor Baubeginn. Bei typischen Umbaukosten von 4.000 bis 6.000 € bleibt nach dem Zuschuss ein überschaubarer Eigenanteil – der sich mit dem KfW-Kredit 159 finanzieren lässt. Die Übersicht aller Förderwege finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 37 SGB XI (Pflegegeld, 347 € bei Pflegegrad 2): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung, bis 796 € bei Pflegegrad 2): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage nach Antragseingang): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
- pflege.de, Pflegegeld (Höhe und Beratungsbesuch): https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/
- KfW, Newsroom-Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Leistungsbeträge können gesetzlich angepasst werden. Vor Antragstellung aktuelle Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage nach Antragseingang): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html ↩
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