Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenwalde/Spree: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenwalde/Spree: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenwalde/Spree: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Fürstenwalde/Spree ist mit rund 32.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Oder-Spree. Seit 2013 trägt sie offiziell den Namenszusatz „Domstadt“ – der Dom St. Marien prägt das Zentrum. Die Stadt gliedert sich in die Stadtteile Nord, Mitte und Süd: Die Bahntrasse Berlin–Frankfurt (Oder) trennt Mitte von Nord, die Spree trennt Mitte von Süd; dazu kommen die ländlichen Ortsteile Trebus, Molkenberg, Heideland und Rauensche Ziegelei. Wer hier wohnt, lebt überwiegend zur Miete – bei kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern, deren Bestände zu großen Teilen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren stammen. In genau diesen Wohnungen steht noch heute die klassische Badewanne aus der Bauzeit, oft mit seriellem Wannenbad von zwei mal zwei Metern. Wenn im Alter die Beweglichkeit nachlässt, wird genau diese Wanne zum Problem: Der Einstieg über den Wannenrand ist eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt. Der Umbau zur Dusche kostet je nach Ausführung mehrere tausend Euro – doch die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil davon. Dieser Ratgeber erklärt, wer in Fürstenwalde/Spree den Zuschuss bekommt, wie er mit der Brandenburg-Förderung der ILB kombiniert wird und was die Bausubstanz der einzelnen Stadtteile für den Umbau bedeutet.

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Der Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Baustein ist bundesweit einheitlich – er gilt selbstverständlich auch in Fürstenwalde/Spree. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ mit bis zu 4.180 €[1]. Dazu zählt ausdrücklich der Umbau der Badewanne zu einer Dusche, etwa durch den Einbau einer bodengleichen oder ebenerdigen Dusche, einer Duschtasse mit niedrigem Einstieg oder durch das Entfernen von Wannenrändern und Stufen.

Voraussetzung Erläuterung
Pflegegrad 1 bis 5muss bei Antragstellung anerkannt sein
Antrag vor Baubeginnerst Zusage, dann beauftragen – sonst droht Ablehnung
Rechnungen nachreichenAuszahlung erst nach Abschluss der Maßnahme
Mehrere Pflegebedürftige im Haushaltbis zu 16.720 €[1] (4 × 4.180 €)

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss ist nicht einkommensabhängig und unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus wohnen. Er gilt je Pflegebedürftigem – leben in einer Fürstenwalder Wohnung zwei Menschen mit Pflegegrad, sind entsprechend höhere Beträge möglich. Ein neues Gutachten müssen Sie nicht einholen: Der anerkannte Pflegegrad genügt, die Pflegekasse prüft anhand Ihrer Unterlagen. Zuständig ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse; die Anträge laufen schriftlich, bei den meisten Kassen auch online.

Der häufigste Fehler in der Praxis: Der Antrag kommt zu spät. Wer die Fachfirma beauftragt oder gar mit dem Umbau beginnt, bevor die Zusage vorliegt, riskiert die vollständige Ablehnung. Planen Sie deshalb rückwärts vom gewünschten Umbautermin.

Brandenburg-Förderung: Der ILB-Zuschuss bis 12.000 € gilt auch in Fürstenwalde

Über die Pflegekasse hinaus unterstützt das Land Brandenburg den Badumbau direkt: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum mit bis zu 12.000 €[2] je Wohnung. Rechtsgrundlage ist die Wohnraumanpassungsrichtlinie des Landes vom 13. Februar 2026. Bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren – etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche oder die Verbreiterung von Türen – sind ausdrücklich förderfähig.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Im Haushalt lebt eine schwerbehinderte Person; der Grad der Behinderung (GdB) beträgt grundsätzlich mindestens 80 – etwa bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G oder aG. In begründeten Einzelfällen kann die ILB Ausnahmen befürworten.
  • Die Maßnahmen orientieren sich an der DIN 18040-2.
  • Eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben ist zu erbringen[2].
  • Die Behindertenberatungsstelle des Landkreises Oder-Spree muss die Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme bestätigen. Die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in Beeskow; die Stelle ist für ganz Oder-Spree zuständig, also auch für Fürstenwalde/Spree und seine Ortsteile.
  • Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags – wer also zuerst die Firma beauftragt, ist nicht mehr förderfähig.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und – mit Zustimmung des Vermieters – auch Mieter. Die geförderte Wohnung ist mindestens zehn Jahre dem Förderzweck entsprechend zu nutzen. Für Rampen und höhenüberwindende Hilfsmittel wie Treppenlifter sind sogar bis zu 14.000 €[2] möglich.

Die Kombination mit der Pflegekasse ist der entscheidende Vorteil in Brandenburg: Zuschüsse Dritter – ausdrücklich auch der Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI – können als Eigenleistung im ILB-Programm anerkannt werden[3]. Wer also einen Pflegegrad hat, kann beide Töpfe nebeneinander nutzen. Klären Sie die genaue Anrechnung im Einzelfall schriftlich mit beiden Stellen, bevor Sie beauftragen.

KfW, Steuerermäßigung und Krankenkasse: die weiteren Bausteine

  • KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“: Seit dem 31.07.2026 gestoppt, die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft – neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[4]. Eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 denkbar; bauen Sie Ihre Planung nicht auf dem Zuschuss auf.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Läuft weiter. Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[5] je Wohneinheit für Barrierereduzierung – auch ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, in Fürstenwalde also etwa über eine der örtlichen Bank- oder Sparkassenfilialen.
  • § 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten der Handwerkerleistung sind von der Steuer absetzbar, maximal 1.200 €[6] pro Jahr. Voraussetzung: Der Lohnanteil ist auf der Rechnung separat ausgewiesen. Auch für Mieter gilt: Die Rechnung muss auf den Namen der Person laufen, die die Steuererklärung abgibt.
  • Krankenkasse (§ 33 SGB V): Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Badumbauten. Sie zahlt jedoch Hilfsmittel wie Duschhocker, Toilettenstühle oder Badewannenlifter[7] – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Das ergänzt den Umbau sinnvoll, ersetzt ihn aber nicht.

Rechenbeispiele: Was der Zuschuss in Fürstenwalde konkret bewirkt

Die folgenden Zahlen sind Richtwerte, keine Festpreise – die tatsächlichen Kosten hängen von Raumgröße, Untergrund und Materialwahl ab.

Beispiel 1 – Mietwohnung im Bestand, eine Person mit Pflegegrad 2:

Eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen kostet inklusive Demontage der Wanne und Entsorgung typischerweise etwa 4.200 €. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[1] – es bleibt ein Eigenanteil von wenigen hundert Euro. Zusätzlich mindert § 35a EStG die Steuerlast um 20 Prozent des Lohnanteils[6].

Beispiel 2 – Eigenheim im Ortsteil, Person mit GdB 80 (Schwerbehinderung) und Pflegegrad 3:

Eine bodengleiche, geflieste Dusche kostet je nach Umfang 5.000 bis 8.000 €. Die Pflegekasse steuert 4.180 €[1] bei. Zusätzlich kann der ILB-Zuschuss des Landes bis 12.000 €[2] greifen, wobei der Pflegekassen-Betrag als Eigenleistung anerkannt werden kann. In dieser Konstellation lässt sich ein aufwendigerer Umbau – inklusive Türverbreiterung – nahezu vollständig fördern. Voraussetzung ist die Bestätigung der Dringlichkeit durch die Behindertenberatungsstelle des Landkreises Oder-Spree.

Lassen Sie sich von beiden Stellen die Förderfähigkeit Ihres konkreten Angebots schriftlich bestätigen, bevor Sie unterschreiben. Die Auszahlung durch die ILB erfolgt zu 90 Prozent nach Baubeginn und zu 10 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises – planen Sie den Zwischenkredit entsprechend.

Fürstenwalde/Spree: Stadtteile, Bausubstanz und typische Bäder

Damit ein Angebot belastbar ist, muss die Fachfirma die Bausubstanz kennen. In Fürstenwalde unterscheiden sich die Stadtteile deutlich:

Mitte – Domviertel und Stadtkern: Der Zweite Weltkrieg hat die zentralen Bereiche schwer getroffen; weite Teile wurden ab den 1950er-Jahren wiederaufgebaut, östlich der Mühlenstraße entstanden in den späten 1980er-Jahren Neubauten in Plattenbauweise. Rund um Domplatz, Marktplatz und Eisenbahnstraße finden sich daher viele Bäder, die nachträglich in ältere Grundrisse eingebaut wurden – oft klein, mit Leitungen unter Putz und Türen unter 80 Zentimetern Breite. Eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist hier fast immer die pragmatischste Wahl, weil sie ohne Eingriff in den Bodenaufbau auskommt.

Nord – Gründerzeit und Nachkriegsbau: Nördlich der Bahnlinie blieben die gründerzeitlichen Erweiterungsbereiche zu großen Teilen erhalten. Hier und in den Wohnanlagen der 1950er- bis 1970er-Jahre stehen viele Wohnungen der Genossenschaften – etwa der Fürstenwalder Wohnungsbaugenossenschaft und der Genossenschaft für Wohnungen und Wohnungsbau eG, die seit 1926 besteht und deren Bestand sich auf den Norden konzentriert. Die Bäder stammen überwiegend aus der Bauzeit: serielle Wannenbäder mit Standardmaßen, die sich für Systemlösungen gut eignen, weil die Anschlüsse an festen Positionen liegen.

Süd – das frühere Ketschendorf: Jenseits der Spree wuchs Fürstenwalde-Süd aus der eigenständigen Gemeinde Ketschendorf zusammen, die bis zur Eingemeindung einem anderen Landkreis angehörte. Hier standen die Deutschen Kabelwerke, aus denen später das Pneumant-Reifenwerk hervorging (der Reifenstandort wird bis heute von Dunlop/Pneumant genutzt). Entsprechend stark ist der Stadtteil von kommunalen und genossenschaftlichen Mehrfamilienhäusern der 1950er- bis 1980er-Jahre geprägt – mit den typischen genormten Wannenbädern dieser Epochen. In Plattenbau-Bädern hängt der Aufwand stark vom Typ der eingebauten Badzelle ab; ob sich eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich oder besser eine flache Duschtasse realisieren lässt, zeigt erst der Vor-Ort-Termin.

Ortsteile: Trebus am Trebuser See, Molkenberg, Heideland und die Rauensche Ziegelei sind dörflich geprägt. Hier dominieren Ein- und Zweifamilienhäuser – vom sanierten Altbau über das Siedlungshaus bis zum Bungalow. Im eigenen Haus ist der Umbau meist einfacher: Es gibt keinen Vermieter, und häufig ist genug Aufbauhöhe für eine geflieste, bodengleiche Dusche vorhanden. Bei älteren Häusern lohnt der Blick auf die Wasserleitungen: Wer ohnehin aufstemmt, sollte veraltete Installationen gleich mit erneuern lassen.

Der Antrag Schritt für Schritt

Schritt Was zu tun ist Zuständig
1. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot vergleichenSie
2. Anspruch klärenPflegegrad bzw. GdB prüfen; bei GdB ab 80 Behindertenberatungsstelle einschaltenPflegekasse / Landkreis Oder-Spree (Beeskow)
3. Pflegekassen-AntragAntrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI stellen – vor BaubeginnIhre Pflegekasse
4. ILB-Antrag (optional)Antrag auf Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung stellen, Bescheid abwartenILB
5. BeauftragenFachfirma erst nach Vorliegen der Zusagen beauftragenSie
6. UmbauDurchführung, bei Mietwohnung Termin mit dem Vermieter abstimmenFachfirma
7. Belege einreichenRechnungen einreichen bzw. Verwendungsnachweis vorlegen, Restbetrag wird ausgezahltPflegekasse / ILB

Wer als Mieter in einer Genossenschaftswohnung in Fürstenwalde-Nord oder -Süd wohnt, holt die Zustimmung des Vermieters frühzeitig ein – idealerweise mit dem konkreten Angebot in der Hand. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[8] ein Anspruch auf die Erlaubnis, wenn die Maßnahme der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dient.

Checkliste für den Förderantrag in Fürstenwalde/Spree

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen
  • [ ] Pflegegrad (1–5) bzw. Schwerbehinderung (GdB ab 80) prüfen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei ILB-Förderung: Behindertenberatungsstelle des Landkreises Oder-Spree einschalten
  • [ ] ILB-Antrag stellen und Förderbescheid abwarten, bevor Verträge geschlossen werden
  • [ ] Als Mieter: Vermieter- bzw. Genossenschaftszustimmung schriftlich einholen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Rechnungen aufbewahren und Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für den Badumbau in Fürstenwalde/Spree?

Bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftigem Haushaltsmitglied mit Pflegegrad 1 bis 5 nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse liegen.

Meine Mutter hat Pflegegrad 2 und wohnt zur Miete in Fürstenwalde-Nord. Was müssen wir beachten?

Zuerst die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei einer Genossenschaftswohnung also der Genossenschaft. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[8], wenn die Maßnahme der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dient. Der Pflegekassen-Zuschuss ist vom Mietverhältnis unabhängig; klären Sie mit dem Vermieter, ob der Einbau dauerhaft bleiben darf oder ein Rückbau vereinbart wird.

Können wir den Pflegekassen-Zuschuss mit dem ILB-Zuschuss aus Brandenburg kombinieren?

Ja. Die Wohnraumanpassungsrichtlinie des Landes erlaubt die Kombination ausdrücklich, und der Pflegekassen-Zuschuss kann als Teil der geforderten Eigenleistung von mindestens 10 Prozent anerkannt werden[3]. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Zusagen beider Stellen einholen, dann die Firma beauftragen.

Was prüft die Behindertenberatungsstelle des Landkreises Oder-Spree?

Sie bestätigt für den ILB-Antrag, dass die geplante Maßnahme angesichts der Behinderung angemessen und dringlich ist. Die Stelle ist bei der Kreisverwaltung in Beeskow angesiedelt und für das gesamte Kreisgebiet zuständig – auch für Fürstenwalde/Spree. Planen Sie für diesen Schritt etwas Vorlauf ein.

Der KfW-Zuschuss 455-B ist gestoppt – geht in Fürstenwalde ohne Pflegegrad noch etwas?

Ja. Ohne Pflegegrad, aber mit schwerbehinderter Person im Haushalt (GdB ab 80) kommt der ILB-Zuschuss des Landes in Frage. Zusätzlich läuft der zinsgünstige KfW-Kredit 159 über die Hausbank weiter; der Zuschuss 455-B bleibt gestoppt – neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[4].

Was kostet der Wannenumbau in Fürstenwalde/Spree?

Als Orientierung gelten die bundesweit üblichen Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Festpreis enthalten sind.

Wie lange dauert der Umbau in einer Wohnung in Fürstenwalde-Süd?

Eine Systemlösung ist häufig in einem Tag montiert. Eine geflieste, bodengleiche Dusche braucht inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. Ob in Ihrer Badzelle eine bodengleiche Lösung möglich ist oder die flache Duschtasse die bessere Wahl ist, klärt nur der Vor-Ort-Termin.

Wann müssen wir den Antrag spätestens stellen?

Vor Baubeginn – das heißt: bevor Sie die Fachfirma beauftragen. Bei der ILB-Förderung gilt bereits der Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags als Maßnahmenbeginn. Rechnen Sie vom Wunschtermin rückwärts: Pflegekassen-Zusage, gegebenenfalls Bestätigung der Behindertenberatungsstelle und ILB-Bescheid brauchen jeweils Vorlauf von mehreren Wochen.

Fazit

Fürstenwalde/Spree ist eine Mieterstadt mit Bausubstanz aus Gründerzeit, Nachkriegsmoderne und Plattenbau – und genau dort steht bis heute der typische Fall für den geförderten Wannenumbau. Wer einen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse bis zu 4.180 €[1]; wer zusätzlich eine schwerbehinderte Person im Haushalt hat, kann über die ILB bis zu 12.000 €[2] aus Brandenburg kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Angebote vergleichen, dann die Anträge stellen, erst nach den Zusagen beauftragen. So wird aus der alten Wanne in Nord, Mitte oder Süd eine sichere Dusche – mit planbarem Eigenanteil.

Alle Fördermöglichkeiten für den Badumbau im Überblick finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (Zuschuss bis 12.000 € / 14.000 €): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026
  • ILB, Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • Wikipedia, Fürstenwalde/Spree (Stadtteile, Stadtgeschichte, Einwohnerzahlen): https://de.wikipedia.org/wiki/Fürstenwalde/Spree
  • Stadt Fürstenwalde/Spree – Stadtgeschichte: https://www.fuerstenwalde-tourismus.de/stadt-fuerstenwalde/stadtgeschichte/All
  • Fürstenwalder Wohnungsbaugenossenschaft eG: https://www.f-wbg.de/
  • Zensus 2022 (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Gemeinde Fürstenwalde/Spree): https://www.zensus2022.de/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, bis zu 4.180 € je Maßnahme bzw. 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. ILB, Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (Zuschuss bis 12.000 € je Wohnung, in Ausnahmen bis 14.000 €): https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
  3. Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (u. a. Anerkennung von Zuschüssen Dritter als Eigenleistung): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026
  4. KfW, Meldung zum Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Produktseite „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung; im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, keine generelle Verordnungspflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  8. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zur Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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