Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Laatzen: bis 4.180 € (2026)


Laatzen liegt direkt an der Südgrenze Hannovers, zwischen Leine und dem Messegelände, und ist mit seinen Ortsteilen Laatzen-Mitte, Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse eine Stadt der Übergänge: vom dörflichen Alt-Laatzen mit seiner gotischen Backsteinkapelle über die Siedlungsgebiete der Nachkriegszeit bis zu den modernen Quartieren am ehemaligen Expo-Gelände. Rund 42.000 Menschen leben hier, viele von ihnen in Einfamilienhäusern und Genossenschaftswohnungen – und viele von ihnen stehen vor der Frage, wie das Bad tragfähig für das Alter wird. Der Badumbau von der Wanne zur Dusche ist die häufigste Antwort, und die wichtigste Finanzierungshilfe kommt von der Pflegekasse: bis zu 4.180 € Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Dieser Ratgeber zeigt zuerst, was der Umbau in Laatzen kostet und wie sich der Pflegekassen-Zuschuss darauf anrechnen lässt – dann folgen Antragsweg, weitere Fördertöpfe und die Besonderheiten der einzelnen Ortsteile.
→ Direkt prüfen: Bis zu 4.180 € Zuschuss – der kostenlose Förder-Check.
Was der Badumbau in Laatzen kostet
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Die Bandbreite entsteht durch Raumgröße, Untergrund, Material und Nebenarbeiten. In den genormten Bädern der Nachkriegs- und Genossenschaftsbauten hält sich der Aufwand meist im Rahmen; wer in einem älteren Haus in Gleidingen oder Ingeln-Oesselse die Leitungen gleich mit erneuern lässt, plant höhere Kosten ein. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Festpreis stehen.
Rechenbeispiel mit dem Pflegekassen-Zuschuss (Richtwerte): Eine Systemlösung in einem Standardbad in Laatzen-Mitte kostet rund 4.500 € inklusive Demontage und Entsorgung. Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse davon bis zu 4.180 €[1] – es bleiben etwa 320 € Eigenanteil. Bei einer gefliesten bodengleichen Dusche für 6.500 € sind es nach Abzug des Zuschusses noch rund 2.320 €; davon lassen sich die Lohnkosten zu 20 Prozent über § 35a EStG abschöpfen (maximal 1.200 € pro Jahr)[2]. Leben zwei pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, sind je Maßnahme bis zu 4.180 € pro Person möglich (zusammen bis zu 8.360 €[1]) – damit ist auch der aufwendigere Umbau weitgehend abgedeckt.
Der Pflegekassen-Zuschuss im Detail: So kommen Sie an die 4.180 €
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – und der Wannenumbau zur bodengleichen Dusche ist der Paradeantrag dafür. Die wichtigsten Regeln:
- Wer bekommt ihn? Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad muss vor dem Antrag festgestellt sein; wer noch keinen hat, kann ihn über die Pflegekasse beantragen – der Pflegestützpunkt der Region Hannover hilft dabei.
- Wie hoch ist er? Bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme und Pflegebedürftigem. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Zuschuss ist ein Zuschuss – er muss nicht zurückgezahlt werden.
- Wann beantragen? Vor Baubeginn. Ein nachträglicher Antrag wird abgelehnt; das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit und starten Sie den Antrag, sobald der Kostenvoranschlag vorliegt.
- Welche Unterlagen? Nachweis des Pflegegrads, Kostenvoranschlag der Fachfirma, nach Abschluss die Rechnungen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Belege.
- Was ist förderfähig? Der Umbau selbst – von der Demontage der Wanne über Abdichtung und Fliesen bis zur neuen Dusche. Auch kleinere Maßnahmen wie Haltegriffe können Teil des Antrags sein, wenn sie mit dem Umbau zusammenhängen.
Gut zu wissen für Laatzen: Viele Laatzenerinnen und Laatzener wohnen in Wohnungen der Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften – etwa der KSG, die in Alt-Laatzen, Laatzen-Mitte, Gleidingen, Rethen und Oesselse mehrere hundert Wohnungen bewirtschaftet. Als Mieter benötigen Sie für den Umbau die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[3] ein Anspruch auf Erlaubnis. Fragen Sie früh nach den Umbau-Standards des Vermieters – manche Gesellschaften haben klare Vorgaben, welche Ausführung sie akzeptieren.
Der richtige Zeitpunkt: Viele Laatzenerinnen und Laatzener stehen nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt vor der Frage, ob die Rückkehr in die eigene Wohnung gelingt – die Kliniken der Region Hannover sind von Laatzen aus in wenigen Minuten erreichbar, und für manche ist erst der Wohnungsumbau die Voraussetzung für die Entlassung nach Hause. Genau dann gehört der Pflegekassen-Antrag an den Anfang: Lassen Sie sich möglichst schon während des Aufenthalts beim Sozialdienst der Klinik oder beim Pflegestützpunkt der Region Hannover beraten, und stellen Sie den Antrag, sobald der Kostenvoranschlag vorliegt. So vermeiden Sie Wartezeiten, die den geplanten Entlassungstermin gefährden würden.
Weitere Förderung in Laatzen: NBank, KfW und Steuer
- NBank Niedersachsen: Im Rahmen der Eigentumsförderung fördert die NBank die barrierereduzierende Modernisierung von Wohneigentum mit Darlehen und Zuschuss – abhängig von Gesamtkosten und Einkommensgruppe. Zuständig ist die Wohnraumförderstelle der Region Hannover, da Laatzen Teil der Region ist. Die NBank-Förderung lässt sich grundsätzlich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren – entscheidend ist die Reihenfolge: erst Zusagen, dann beauftragen.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen, eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich (ggf. 2027)[4]. Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ läuft weiter – als offene Alternative – mit bis zu 50.000 €[5] je Wohneinheit, auch ohne Pflegegrad.
- Krankenkasse: Kein Zuschuss für bauliche Maßnahmen – Hilfsmittel wie ein Duschhocker oder eine Badewanneneinstiegshilfe nach § 33 SGB V[6] werden im Regelfall mit ärztlicher Verordnung übernommen; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung.
- Steuer: Lohnkosten der Handwerkerleistung zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[2] pro Jahr (§ 35a EStG).
Eine Übersicht aller Programme: Förderung & Zuschüsse.
Laatzen: Wo die Bäder stehen, die umgebaut werden
Alt-Laatzen ist der historische Kern: Die gotische Backsteinkapelle von 1325 gilt als südlichstes Zeugnis der norddeutschen Backsteingotik, und mit der „Städtischen Siedlung“ – 98 Klinkerhäuser, entstanden 1918 bis 1921 nach Plänen des hannoverschen Stadtbaurats Paul Wolf – besitzt der Ort ein frühes Beispiel des sozialen Wohnungsbaus. In diesen Altbauten und den umliegenden Wohnstraßen sind die Bäder oft nachträglich eingebaut oder stammen aus mehreren Sanierungsphasen; der Vor-Ort-Termin entscheidet, ob eine bodengleiche Dusche möglich ist oder die flache Duschtasse die bessere Wahl bleibt.
Laatzen-Mitte ist das urbane Zentrum mit dem Leinecenter, dem aquaLaatzium und vielen Mehrfamilienhäusern – hier wohnt ein großer Teil der rund 22.000 Einwohner der Kernstadt. Genossenschafts- und Gesellschaftswohnungen prägen den Bestand; wer hier umbaut, klärt zuerst die Regeln des Vermieters. Die Nähe zum Messegelände sorgt für einen durchmischten Wohnungsmarkt, in dem auch kurzzeitige Vermietungen vorkommen – für den dauerhaften Umbau des eigenen Bades zählt allein die langfristige Wohnsituation.
Grasdorf (1964 eingemeindet) ist geprägt von Einfamilienhäusern und ruhigen Wohnstraßen zwischen Alt-Laatzen und Gleidingen. Rethen im Süden hat mit der Apfelplantage Hahne und seinen Siedlungsgebieten einen eigenen Charakter; neben Einfamilienhäusern stehen hier viele Wohnungen der KSG. Gleidingen und Ingeln-Oesselse, erst 1974 zur Stadt gekommen, haben dörfliche Kerne mit Hofstellen und älteren Wohnhäusern – in diesen Lagen ist der Fußbodenaufbau oft knapp, dafür sind die Grundrisse meist großzügig.
Die Leine und die Leinemasch sowie der Birkensee sorgen dafür, dass Laatzen trotz der Stadtnähe grün geblieben ist – kein entscheidender Faktor für den Badumbau, aber einer für die Frage, wer hier alt werden möchte: in einem Bad, das den Alltag nicht zur Kletterpartie macht.
Der Antrag in sechs Schritten
- Pflegegrad klären: Liegt ein Pflegegrad vor oder muss er erst beantragt werden? Hilfe bietet der Pflegestützpunkt der Region Hannover.
- Kostenvoranschlag einholen: Zwei bis drei Fachbetriebe aus Laatzen oder Hannover mit Vor-Ort-Termin anfragen und Festpreise vergleichen.
- Antrag stellen: Kostenvoranschlag und Pflegegrad-Nachweis bei der Pflegekasse einreichen – vor Baubeginn.
- Zusage abwarten: Erst nach der schriftlichen Zusage den Auftrag vergeben. Parallel können Mieter die Vermieterzustimmung einholen und Eigentümer die NBank-Förderung bei der Region Hannover prüfen.
- Umbau: Systemlösung etwa ein Tag, geflieste Dusche mehrere Tage inklusive Trocknungszeiten.
- Belege einreichen: Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen; nach der Auszahlung den Lohnanteil der Rechnung für die Steuererklärung verwenden.
Checkliste: Den Zuschuss richtig beantragen
- [ ] Pflegegrad-Nachweis bereitlegen (oder Pflegegrad beantragen)
- [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin vergleichen
- [ ] Kostenvoranschlag der Pflegekasse vorlegen, Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] Schriftliche Zusage abwarten, dann erst beauftragen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (§ 554 BGB[3] bei Pflegebedarf)
- [ ] NBank-Förderung über die Wohnraumförderstelle der Region Hannover prüfen
- [ ] KfW-Zuschuss 455-B berücksichtigen: seit 31.07.2026 gestoppt[4] (keine neuen Anträge); ggf. KfW-Kredit 159[5] als Alternative prüfen
- [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG[2] separat ausweisen lassen
- [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt den Zuschuss von 4.180 € in Laatzen?
Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5, die ihre Wohnung an die Pflegebedürftigkeit anpassen – der Wannenumbau ist der klassische Fall. Der Antrag läuft über die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse und muss vor Baubeginn gestellt werden.
Reicht der Zuschuss für den kompletten Umbau in Laatzen?
Bei einer Systemlösung im Standardfall oft fast: Liegt der Preis bei rund 4.500 €, bleiben nach dem Zuschuss etwa 300 bis 500 € Eigenanteil. Bei einer gefliesten bodengleichen Dusche ab 5.000 € deckt der Zuschuss einen großen Teil – den Rest tragen Sie selbst oder finanzieren ihn über den KfW-Kredit 159.
Kann ich als Mieter bei der KSG oder einem anderen Vermieter in Laatzen umbauen?
Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ja. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[3] verlangen. Fragen Sie früh nach den Umbau-Standards der Gesellschaft – und klären Sie, ob der Zuschuss der Pflegekasse auf die Miete angerechnet wird.
Gilt der Zuschuss auch, wenn zwei Personen im Haushalt pflegebedürftig sind?
Ja – dann sind je Maßnahme bis zu 8.360 €[1] möglich (2 × 4.180 €, also 4.180 € je Pflegebedürftigem). Jede pflegebedürftige Person stellt den Antrag über ihre eigene Pflegekasse.
Was, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Dann zahlt die Pflegekasse nicht. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 und – bei Einhaltung der Einkommensgrenzen – die NBank-Förderung über die Region Hannover. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen[4].
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
In der Regel einige Wochen. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Wer die Zusage abwartet, bevor er den Auftrag vergibt, verliert Zeit, aber keinen Zuschuss – wer zuerst baut, verliert den Zuschuss.
Ist der Umbau in einem Altbau in Alt-Laatzen teurer?
Häufig schon, weil Leitungen und Deckenaufbauten mehr Aufmerksamkeit verlangen. Lassen Sie sich ein Festpreisangebot geben, das diese Punkte nach dem Vor-Ort-Termin verbindlich einschließt – dann gibt es keine bösen Überraschungen nach der Demontage.
Zahlt die Krankenkasse etwas zum Badumbau?
Nein. Die Krankenkasse übernimmt keine baulichen Maßnahmen, sondern im Regelfall verordnete Hilfsmittel nach § 33 SGB V[6] – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht. Für den Umbau ist die Pflegekasse zuständig – mit bis zu 4.180 €[1] bei Pflegegrad 1–5.
Fazit
Der Pflegekassen-Zuschuss macht den Badumbau in Laatzen zu einer der günstigsten Wohnanpassungen überhaupt: Bei einem Standardumbau von rund 4.500 € bleiben nach dem Zuschuss von bis zu 4.180 € oft nur wenige hundert Euro Eigenanteil. Wer den Antrag vor dem Baubeginn stellt, die Zusage abwartet und parallel NBank, KfW und Steuervorteil prüft, senkt die Kosten zusätzlich. Ob in der Klinkersiedlung von Alt-Laatzen, der Genossenschaftswohnung in Laatzen-Mitte oder dem Einfamilienhaus in Gleidingen: Der Vor-Ort-Termin zeigt, welche Lösung das Haus hergibt – und die Pflegekasse hilft, sie zu bezahlen.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NBank, Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) – barrierereduzierende Modernisierung, Darlehen und Zuschuss: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- KSG Hannover, Quartier Laatzen: https://www.ksg-hannover.de/mieten/unsere-quartiere/laatzen
- Alt-Laatzen – Geschichte (Städtische Siedlung, Backsteinkapelle): https://de.zxc.wiki/wiki/Alt-Laatzen
- Laatzen – Wikipedia (Stadtgliederung): https://en.wikipedia.org/wiki/Laatzen
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 €, maximal 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
Jetzt Förder-Check starten
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – prüfen Sie kostenlos, ob Sie förderfähig sind. Zur Seite ›