Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenfeldbruck: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenfeldbruck: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenfeldbruck: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Fürstenfeldbruck ist mit rund 37.700 Einwohnern die größte Stadt im gleichnamigen Landkreis – eine Klosterstadt an der Amper, 25 Kilometer westlich von München, deren barocke Klosteranlage zu den Hauptwerken des süddeutschen Spätbarocks zählt. Zwischen 1988 und 2018 wuchs die Stadt um fast ein Viertel, das Klinikum Fürstenfeldbruck macht sie zum Gesundheitszentrum der Region, und viele ältere Menschen ziehen bewusst hierher, weil Wohnen, Einkaufen und ärztliche Versorgung nah beieinanderliegen. Wer in dieser Situation sein Bad umbauen möchte, hat eine gute Nachricht: Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist mit bis zu 4.180 €[1] so hoch, dass er einen typischen Wannenumbau in Fürstenfeldbruck fast vollständig abdeckt – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Dieser Ratgeber zeigt zuerst, was der Umbau kostet und was nach dem Zuschuss übrig bleibt, erklärt dann den Antrag im Detail und ordnet die weiteren Fördermittel für den Landkreis Fürstenfeldbruck ein.

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Was kostet ein Badumbau in Fürstenfeldbruck – und was bleibt nach dem Zuschuss?

Die Kosten hängen von Raumgröße, Untergrund und Ausführung ab. Als Richtwerte für das Brucker Stadtgebiet gelten die bundesweit üblichen Spannen:

Ausführung Kostenrahmen
Wannenumbau als Systemlösung (flache Duschtasse, Wandpaneele)ca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall inkl. Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

Das Entscheidende für viele Haushalte: Der Pflegekassen-Zuschuss ist nicht an eine bestimmte Ausführung gebunden, sondern pauschal. Drei Rechenbeispiele für Fürstenfeldbruck:

  • Systemlösung für 3.800 €: Zuschuss 4.180 €[1] → der Umbau ist vollständig gedeckt, der Restbetrag verfällt nicht, sondern bleibt ein Planungspuffer für Nebenarbeiten.
  • Standardfall für 5.200 €: Zuschuss 4.180 € → Eigenanteil rund 1.000 €; der Lohnanteil von etwa 2.600 € mindert die Steuerlast über § 35a EStG um weitere 520 €[2].
  • Geflieste bodengleiche Dusche für 7.000 €: Zuschuss 4.180 € → Eigenanteil rund 2.800 €, zusätzlich entlastet § 35a EStG. Wer hier sparen will, kombiniert mit dem KfW-Kredit 159 oder – bei Behinderung im Haushalt – mit dem bayerischen Baudarlehen.

Wichtig: Die 4.180 € gelten je pflegebedürftigem Menschen. Leben in einem Haushalt mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Prüfen Sie im Angebot, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 enthalten sind – Nachträge fressen den Zuschuss auf.

Der Pflegekassen-Zuschuss im Detail: Wer ihn bekommt und wie der Antrag läuft

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gehört zu den am häufigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Für den Badumbau in Fürstenfeldbruck gelten die bundesweit identischen Regeln:

  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad muss nicht zwingend neu sein – maßgeblich ist der aktuelle Bescheid der Pflegekasse.
  • Höhe: Bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem, bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die bauliche Maßnahme, aber nicht an eine bestimmte Badsanierung gebunden – auch Haltegriffe oder eine bodengleiche Dusche in einem zweiten Bad sind förderfähig.
  • Frist: Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse eingegangen sein. Wer zuerst beauftragt und umbaut, verliert den Anspruch – das ist der häufigste und teuerste Fehler.
  • Unterlagen: Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Pflegegrad-Bescheid, einen Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen als Zahlungsnachweis. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
  • Zuständigkeit: Anträge stellt man bei der eigenen Pflegekasse – gesetzlich Versicherte bei ihrer Pflegekasse, privat Pflegeversicherte bei ihrem privaten Versicherer, der die Leistungen der Pflegeversicherung durchführt. Für Fürstenfeldbrucker ist das unabhängig vom Wohnort; eine Anmeldung bei der Stadt ist nicht erforderlich.

Beratung vor dem Antrag gibt es kostenlos beim Pflegestützpunkt im Landkreis Fürstenfeldbruck. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ihn bei der Pflegekasse beantragen – die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist der erste Schritt.

Weitere Fördermittel für den Badumbau in Fürstenfeldbruck

Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich mit anderen Programmen kombinieren. Der vollständige Überblick über alle Wege findet sich hier: Förderung & Zuschüsse.

Förderung Art Höhe Antrag bei
Freistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)leistungsfreies Baudarlehenbis 10.000 €Landratsamt Fürstenfeldbruck
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"Kreditbis 50.000 €[3] je WohneinheitHausbank oder KfW
KfW-Zuschuss 455-BZuschuss10 %, max. 2.500 €seit 31.07.2026 gestoppt[4] – keine neuen Anträge (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026)
§ 35a EStGSteuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[2]Finanzamt Fürstenfeldbruck

Das bayerische Baudarlehen ist für Haushalte mit einem Menschen mit Behinderung gedacht, deren Wohnung behindertengerecht angepasst wird – der Badumbau zählt ausdrücklich dazu. Weil Fürstenfeldbruck Große Kreisstadt im Landkreis ist, laufen die Anträge über das Landratsamt Fürstenfeldbruck. Der KfW-Kredit 159 ist die wichtigste Option ohne Pflegegrad und ohne Behinderung: bis 50.000 €[3] zinsgünstig für barrierereduzierende Maßnahmen, beantragbar über die Hausbank. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4]; neue Anträge werden keine mehr angenommen (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026).

Beratung vor dem Antrag: Anlaufstellen in Fürstenfeldbruck

Wer den Antrag richtig stellen will, sollte zuerst die kostenlosen Beratungsangebote nutzen: Der Pflegestützpunkt im Landkreis Fürstenfeldbruck berät unabhängig zu Pflegegrad, Pflegekassen-Zuschuss und den nötigen Unterlagen. Die Wohnberatung des Landkreises zeigt an Musterräumen, welche Umbauten sinnvoll sind und welche Ausstattung sich lohnt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erläutert die Voraussetzungen für das bayerische Baudarlehen und welche Nachweise (etwa der Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest) dafür nötig sind. Und wer nach einem Klinikaufenthalt merkt, dass das eigene Bad nicht mehr passt, findet auch am Klinikum Fürstenfeldbruck Ansprechpartner: Der Sozialdienst berät vor der Entlassung zu Fragen der häuslichen Versorgung – ein häufiger Anlass, den Badumbau anzugehen. Nehmen Sie zu diesen Gesprächen den Grundriss des Bades und, falls vorhanden, den Pflegegrad-Bescheid mit; dann klären Sie die Förderfragen in einem Termin und können die Angebote der Fachfirmen gezielt auf die förderfähige Ausführung abstimmen.

Von der Hauptstraße bis Puch: Wo in Fürstenfeldbruck welche Bäder stehen

Die Stadt besteht aus dem Hauptort und elf weiteren Gemeindeteilen – vom Klosterquartier bis zum Weiler –, und die Bausubstanz ist entsprechend gemischt:

  • Innenstadt um die Hauptstraße: Die historische Achse vom Amperufer bis zum Neuen Rathaus ist von Altbauten gesäumt, deren Bäder oft nachträglich eingebaut wurden. Wer hier zur Miete wohnt, braucht die schriftliche Vermieterzustimmung; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis. In Häusern mit geschützter Substanz klärt die Untere Denkmalschutzbehörde vorab, ob der Eingriff erlaubnispflichtig ist.
  • Aumühle und Amperauen: Das ehemalige Mühlen- und Industriegebiet an der Amper ist heute ein urbanes Quartier mit sanierten Bestandsbauten und der Stadtbibliothek in der denkmalgeschützten Aumühle – Wohnen in alten Mauern mit modernen Bädern ist hier der Normalfall.
  • Fürstenfeld: Rund um die barocke Klosteranlage entstanden in den letzten Jahrzehnten Wohnquartiere, teils in Konversions- und Nachnutzungslagen. Neubauten und sanierte Bestandsgebäude bieten meist gute Voraussetzungen für bodengleiche Duschen.
  • Gelbenholzen, Hasenheide und Neu-Lindach: Diese als Siedlungen gewachsenen Stadtteile stammen überwiegend aus der Nachkriegs- und Ausbauphase. Serielle Bäder mit Wannen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren lassen sich hier unkompliziert umbauen.
  • Aich, Puch, Lindach, Pfaffing, Rothschwaig, Weiherhaus, Kreuth: Die ländlichen Gemeindeteile mit dörflichen Kernen und Einfamilienhausgebieten sind typische Lagen für den Umbau im eigenen Haus. Wer das Bad ins Erdgeschoss verlegt oder im Anbau eine ebenerdige Dusche schafft, gewinnt am meisten für das Leben im Alter.
  • Neubaugebiete: Fürstenfeldbruck wächst – zwischen 1988 und 2018 um über 24 Prozent. In Neubauten ist die bodengleiche Dusche meist Standard; hier geht es beim Thema Förderung eher um die Nachrüstung von Haltegriffen oder die Anpassung von Waschtischen, wenn ein Pflegegrad eintritt.

Der Weg zum Zuschuss in sechs Schritten

  1. Angebote einholen: 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin; Kostenvoranschläge schriftlich einholen.
  2. Pflegegrad prüfen: Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
  3. Beratung nutzen: Pflegestützpunkt Landkreis Fürstenfeldbruck – kostenlos und unabhängig.
  4. Antrag stellen: Pflegekassen-Antrag mit Kostenvoranschlag einreichen – vor dem Baubeginn. Bei Behinderung parallel das Baudarlehen beim Landratsamt beantragen.
  5. Beauftragen und umbauen: Erst nach der Zusage unterschreiben; Umbau in 1–5 Tagen je nach Ausführung.
  6. Belege einreichen: Rechnungen an die Pflegekasse; Auszahlung folgt nach Prüfung. Rechnungen für die Steuererklärung aufbewahren.

Checkliste für Fürstenfeldbruck

  • [ ] Kostenvoranschlag von mindestens drei Fachbetrieben einholen
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid prüfen bzw. Pflegegrad beantragen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei Behinderung: Baudarlehen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck beantragen
  • [ ] KfW-159-Status prüfen; 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge (Stand: September 2026)
  • [ ] Lohnanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Bei Altbau/Denkmal: Zuständigkeiten vorab klären
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen

Die meistgestellten Fragen

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau in Fürstenfeldbruck wirklich?

Bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftigem Menschen mit Pflegegrad 1–5 nach § 40 Abs. 4 SGB XI; bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Der Zuschuss wird nach Einreichung der Rechnungen ausgezahlt und deckt bei einem Standardumbau von 4.000–6.000 € den größten Teil – oft die gesamten Kosten.

Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?

Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei ihrer eigenen Pflegekasse, also der Kasse, bei der sie auch den Pflegegrad beantragt haben. Privat Pflegeversicherte wenden sich an ihren privaten Versicherer. Die Stadt Fürstenfeldbruck ist am Antragsverfahren nicht beteiligt.

Bekomme ich den Zuschuss, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Nein, der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 und § 35a EStG; das bayerische Baudarlehen setzt einen Menschen mit Behinderung im Haushalt voraus. Einen Pflegegrad zu beantragen ist kostenlos – die Pflegekasse berät.

Kann ich den Zuschuss mit dem bayerischen Baudarlehen kombinieren?

Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse und das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats (bis 10.000 €, Antrag beim Landratsamt Fürstenfeldbruck) schließen sich nicht aus. Die Reihenfolge ist entscheidend: erst beide Zusagen einholen, dann beauftragen.

Was passiert, wenn der Antrag erst nach dem Umbau gestellt wird?

Dann entfällt der Zuschussanspruch vollständig – die Pflegekasse fördert nur Maßnahmen, die nach Antragstellung begonnen wurden. Planen Sie vom Umbautermin rückwärts und rechnen Sie einige Wochen Bearbeitungszeit ein.

Gilt der Zuschuss auch für Mietwohnungen in Fürstenfeldbruck?

Ja, auch Mieter haben Anspruch. Sie benötigen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis. Klären Sie vorher, ob beim Auszug ein Rückbau erwartet wird.

Brauche ich in der Fürstenfeldbrucker Altstadt oder im Klosterquartier eine besondere Genehmigung?

Für reine Badinnenumbauten in der Regel nicht. Steht das Haus selbst unter Denkmalschutz oder wird geschützte Substanz berührt, ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis gefragt – klären Sie das vor der Beauftragung, damit der Kostenvoranschlag Bestand hat.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Pflegekasse benötigt für die Zusage in der Regel einige Wochen; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Wer im Landkreis Fürstenfeldbruck einen festen Umbautermin anstrebt, sollte den Antrag sechs bis acht Wochen vorher stellen.

Fazit

Für Fürstenfeldbruck gilt: Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] ist das stärkste Förderinstrument für den Badumbau – er deckt einen typischen Wannenumbau häufig vollständig ab. Entscheidend sind der Antrag vor dem Baubeginn und ein Festpreisangebot, das Demontage, Entsorgung und Abdichtung einschließt. Wer zusätzlich das bayerische Baudarlehen über das Landratsamt, den KfW-Kredit 159 oder die Steuerermäßigung nutzt, kann den Eigenanteil in den meisten Fällen auf ein Minimum reduzieren.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • Wikipedia, Fürstenfeldbruck (Gemeindeteile, Einwohnerentwicklung, Geschichte): https://de.wikipedia.org/wiki/Fürstenfeldbruck

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Richtwerte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. Pflegebedürftigem, max. 16.720 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Meldung zum Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis für bauliche Veränderungen zur barrierereduzierenden Nutzung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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