Badumbau für Rollstuhlnutzer: Das komplette Bad rollstuhlgerecht (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

Erklärgrafik zu: Badumbau für Rollstuhlnutzer: Das komplette Bad rollstuhlgerecht (2026) (Prinzip-Skizze)
Prinzip-Skizze (nicht maßstäblich) – Details im Artikel.

Wer im Rollstuhl sitzt – ob nach einem Unfall, wegen Multipler Sklerose, im Alter oder aus einem anderen Grund –, kennt das Muster: Jede Tür ist ein paar Zentimeter zu schmal, jede Schwelle eine kleine Expedition, und das Bad ist der Raum, in dem die Wohnung am deutlichsten zeigt, dass sie nicht für diesen Alltag gebaut wurde. Eine einzelne neue Dusche ändert daran wenig, wenn der Weg dorthin schon scheitert. Dieser Ratgeber behandelt deshalb nicht die eine Maßnahme, sondern das ganze Bad: die Wege und Türen, die Dusche mit ihren 150 × 150 Zentimetern, das anfahrbare WC, den unterfahrbaren Waschtisch und die Details, die darüber entscheiden, ob Sie morgens allein klarkommen oder auf Hilfe angewiesen sind. Grundlage ist die DIN 18040-2 in ihrer Stufe „rollstuhlgerecht“ – die strengere der beiden Normstufen, die der Normgeber für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl vorsieht.

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Planen Sie den Weg, nicht nur den Raum

Der häufigste Fehler bei Rollstuhl-Umbauten ist die Konzentration auf die Dusche. Dabei entscheidet der Weg dorthin über Erfolg oder Scheitern: Wer die Badtür nicht passiert, erreicht auch die schönste Dusche nicht. Die Planung beginnt deshalb an der Wohnungstür und endet an der Duschrinne:

  • Lichte Türbreiten von mindestens 90 Zentimetern auf der gesamten Strecke – gemessen bei geöffneter Tür zwischen Türblatt und Zarge. Im Zweifel hilft nur die Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl: Manche Modelle brauchen trotz 90-cm-Tür eine Schrägfahrt, andere passen mit Zentimetern Reserve.
  • Türanschläge prüfen: Eine Tür, die ins Bad hinein schlägt, kostet wertvolle Stellfläche und kann den Rollstuhl blockieren. Nach außen öffnende Türen oder Schiebetüren (auch als Taschenschiebetür in der Wand) schaffen Platz – eine der wenigen Maßnahmen, die man schon in der Planungsphase entscheiden sollte, weil sie die Zarge betrifft.
  • Schwellen absenken: Die DIN 18040-2 erlaubt in der Stufe „rollstuhlgerecht“ keine Stufe am Duscheinstieg; auch Türschwellen sollten auf ein Minimum (maximal 2 Zentimeter, besser 0) reduziert oder mit festen Rampen überbrückt werden. Jede Kante ist für den Rollstuhl ein Hindernis, das Schwung kostet oder Hilfe erfordert.
  • Bewegungsflächen einplanen: Vor Dusche, WC und Waschtisch braucht es 150 × 150 Zentimeter freie Fläche, damit der Rollstuhl anfahren und manövrieren kann – und auf dem Weg dorthin mindestens eine Stelle zum Wenden. In lang gestreckten Bädern lässt sich der Wendepunkt oft vor dem Waschtisch einrichten, der dafür etwas von der Wand abrückt.

Wer unsicher ist, welche Maße im eigenen Bad erreichbar sind, findet die komplette Norm-Übersicht in unserem Beitrag „Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2“ – die Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl ersetzt aber keine Lektüre, sondern gehört zwingend dazu.

Die Dusche: 150 × 150 Zentimeter und die Frage nach dem Duschkonzept

Die Dusche ist der Kern des rollstuhlgerechten Bads. Die Norm verlangt für die Stufe R eine Duschfläche von mindestens 150 × 150 Zentimetern – das sind nicht 30 Zentimeter mehr als beim Standard, sondern die Arbeitsfläche für ein ganzes Duschritual: Rollstuhl oder Duschstuhl, eine helfende Hand, Drehbewegungen und Ablagen in Reichweite. Die wichtigsten Eckdaten:

Bauteil Rollstuhlgerechte Ausführung
Duschflächemind. 150 × 150 cm, bodengleich
Einstiegschwellenlos (0 cm), kein Bord, keine Duschtasse mit Kante
BodenGefälle (1–2 %) zur bodenebenen Rinne, rutschhemmend (Duschfläche mind. Bewertungsgruppe B nach DIN 51097; in der Praxis R10-Fliesen mit B-Einstufung)
Abtrennungnach Möglichkeit offen oder mit kurzer Glaswand statt Tür – Türen sind im Rollstuhl ein Hindernis
ArmaturEinhand-Thermostat in Sitzhöhe erreichbar, mit Verbrühschutz; Handbrause mit langem Schlauch
Sitzfester Wandklappsitz oder Platz für den Duschstuhl; Haltegriffe in Griffhöhe

Vor der Planung steht eine Grundsatzentscheidung, die von der Rumpfkontrolle, der Armkraft und der Frage abhängt, ob Hilfe verfügbar ist:

Variante A – Duschen im Duschrollstuhl. Der wasserfeste Duschrollstuhl fährt direkt in die bodengleiche Dusche. Diese Variante ist die sicherste für Menschen, die sich nicht selbstständig umsetzen können oder wollen. Sie braucht die volle Duschfläche, einen trockenen Stellplatz für den Duschrollstuhl direkt neben der Dusche (damit kein nasser Rollstuhl durch die Wohnung gefahren werden muss) und einen Ablauf, der auch unter dem Rollstuhl zuverlässig zieht.

Variante B – Umsetzen auf einen festen Sitz. Wer sich mit den Armen vom Rollstuhl auf einen Wandklappsitz oder Duschstuhl umsetzen kann, duscht auf festem Untergrund. Die Dusche braucht dafür eine Anfahrfläche neben dem Sitz, einen beidseitig erreichbaren Haltegriff und eine Handbrause – der Rollstuhl wartet währenddessen trocken außerhalb. Für das Umsetzen selbst sind oft ein Transferbrett oder ein Drehsitz hilfreich; beides lässt sich nachrüsten und im Sanitätshaus testen.

Wo eine Badewanne erhalten bleiben soll – etwa weil sie therapeutisch genutzt wird –, ist ein Badewannenlifter die Brücke: Er senkt den Nutzer sitzend ins Wasser und hebt ihn wieder hinaus, ohne dass Beine über den Wannenrand müssen. Als Hilfsmittel kann er auf Verordnung von der Krankenkasse bezahlt werden (in bestimmten Fällen); der Wannenrand selbst bleibt aber eine Barriere, weshalb die ebenerdige Dusche für den Alltag die tragende Lösung sein sollte. Details zum Tausch der Wanne: Wanne zur Dusche umbauen.

Das WC: Anfahren, Umsetzen, Halten

Die Toilette ist nach der Dusche der am häufigsten genutzte Ort im Bad – und der anspruchsvollste, weil hier Transfer und Hygiene zusammenkommen. Vier Anforderungen machen das WC rollstuhlgerecht:

  1. Seitliche Anfahrbarkeit: Neben dem WC muss so viel freie Fläche liegen, dass der Rollstuhl parallel heranfahren kann – idealerweise auf beiden Seiten, mindestens aber auf der Seite, von der der Transfer gelingt. Die Bewegungsfläche von 150 × 150 Zentimetern vor dem WC schließt das ein.
  2. Passende Sitzhöhe: Die Toilette sollte auf der Höhe des Rollstuhlsitzes liegen (üblicher Rahmen 46 bis 48 Zentimeter, im Einzelfall höher), damit das Umsetzen ein horizontales Gleiten ist und kein Auf- oder Absteigen. Höhenverstellbare WC-Systeme oder Aufsätze lösen das, wenn mehrere Personen das Bad nutzen.
  3. Stützklappgriffe beidseitig: Sie geben beim Umsetzen Halt und sind hochklappbar, wenn sie nicht gebraucht werden. Die Griffe müssen Last tragen können – fest verschraubt an tragfähigem Mauerwerk, nicht an leichten Trennwänden.
  4. Platz für Hygiene: Toilettenpapier und, falls genutzt, das Katheter- oder Inkontinenzmaterial gehören in Griffweite, ohne dass man sich drehen oder bücken muss. Ein kleiner seitlicher Ablagetisch oder eine wandmontierte Halterung löst das.

Wer das Bad komplett neu baut, sollte prüfen, ob sich die Toilette an eine Außenwand setzen lässt: Das erleichtert spätere Änderungen an der Anschlusshöhe und gibt die größte Freiheit bei der Position der Bewegungsfläche.

Der Waschtisch: Unterfahren statt davorstehen

Am Waschtisch zeigt sich, ob ein Bad wirklich rollstuhlgerecht geplant wurde oder nur so aussieht: Ein normaler Unterschrank zwingt den Rollstuhlnutzer, seitlich zu parken und sich zu verdrehen. Die richtige Lösung ist der unterfahrbare Waschtisch:

  • Beinfreiheit: Unter der Platte bleibt der Raum frei – kein Unterschrank, keine Verkleidung –, sodass der Rollstuhl mit den Beinen unter das Becken fahren kann. Die Unterkante liegt dafür in Rollstuhl-Sitzhöhe; die Plattenhöhe wird auf den Nutzer abgestimmt, typisch um die 80 Zentimeter, im Einzelfall höher oder tiefer.
  • Armaturen seitlich: Einhebelmischer mit langem Auslauf, seitlich am Beckenrand montiert statt an der Rückwand – so ist er aus dem Sitzen erreichbar, ohne sich über das Becken zu beugen. Ein Verbrühschutz gehört auch hier dazu, denn die Beine sitzen direkt unter dem Wasser.
  • Spiegel mit Blick: Ein leicht nach unten neigbarer Spiegel (auch als Klappspiegel erhältlich) bringt das Gesicht im Sitzen ins Bild, ohne dass der Oberkörper gehoben werden muss.
  • Ablagen und Handtuch in Sitzhöhe: Was täglich gebraucht wird, gehört auf Höhe zwischen Hüfte und Schulter – Zahnbürste, Waschlotion, Handtuch. Ein offenes Regal neben dem Waschtisch statt Hängeschränke über dem Becken.

Assistenz einplanen: Platz für die helfende Person

Viele Rollstuhlnutzer werden bei der Körperpflege unterstützt – von Angehörigen, einem Pflegedienst oder einer Assistenzkraft. Das Bad muss deshalb nicht nur für den Rollstuhl, sondern auch für die stehende zweite Person funktionieren: Neben dem Rollstuhl braucht sie Platz zum Stehen, Arbeiten und gegebenenfalls zum Führen des Transfers. Faustregel: Wo assistiert wird, ist die Bewegungsfläche von 150 × 150 Zentimetern das Minimum – beim Duschen mit Unterstützung besser mehr. Zwei praktische Konsequenzen für die Planung:

  • Die Dusche sollte von zwei Seiten zugänglich sein oder eine offene Seite haben, damit die helfende Person den Duschrollstuhl von hinten schieben und von vorn waschen kann, ohne sich zu verrenken.
  • Wo Transfers schwer werden, kann ein Deckenlifter die Lösung sein: eine an der Decke verankerte Schiene, mit der die Person vom Rollstuhl zur Dusche oder Toilette gehoben wird. Die Schiene wird bei der Bad-Planung berücksichtigt (Deckenbefestigung, Bahnführung), auch wenn der Lifter selbst erst später angeschafft wird. Pflegekasse und Krankenkassen beteiligen sich in bestimmten Konstellationen – klären Sie das mit dem Sanitätshaus und der Pflegekasse im Einzelfall.

Raumplan-Checkliste: So prüfen Sie den Entwurf der Fachfirma

Ob Neubau oder Umbau: Legen Sie den Plan der Firma an diese Liste – jedes Nein ist ein Nachverhandlungsgrund:

  • [ ] Lichte Türbreite ≥ 90 cm auf dem ganzen Weg, Tür schlägt nach außen oder ist eine Schiebetür
  • [ ] Keine Stufe am Duscheinstieg, Türschwellen max. 2 cm oder rampiert
  • [ ] Duschfläche ≥ 150 × 150 cm, bodengleich, Gefälle zur Rinne, rutschhemmend (mind. Bewertungsgruppe B)
  • [ ] Bewegungsflächen 150 × 150 cm vor Dusche, WC und Waschtisch; Wendepunkt vorhanden
  • [ ] Duschkonzept entschieden: Duschrollstuhl (mit trockenem Stellplatz) oder Umsetzen auf Sitz
  • [ ] Wandklappsitz und Haltegriffe an den richtigen Seiten (Probe im Sitzen!)
  • [ ] Waschtisch unterfahrbar, Armatur seitlich, Spiegel neigbar, Ablagen in Sitzhöhe
  • [ ] WC seitlich anfahrbar, Sitzhöhe auf Rollstuhlhöhe abgestimmt, Stützklappgriffe beidseitig
  • [ ] Thermostatarmaturen mit Verbrühschutz
  • [ ] Platz für assistierende Person neben Dusche und WC
  • [ ] Option Deckenlifter berücksichtigt (Bahnführung, Deckenbefestigung)
  • [ ] Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl im fertigen Entwurf möglich gemacht (Mindestmaße sind Theorie, der Rollstuhl ist Praxis)

Förderung: Die Bausteine der Finanzierung

Ein rollstuhlgerechter Badumbau umfasst meist mehrere Gewerke – Sanitär, Fliesen, Türen, Elektrik. Die Finanzierung lässt sich entsprechend stapeln:

Pflegekasse: Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] als Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – vorausgesetzt, der Antrag liegt vor Baubeginn vor. Wer Dusche, WC-Bereich und Waschtisch als getrennte Maßnahmen plant und beantragt, kann den Zuschuss mehrfach nutzen; sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, steigt der Rahmen auf bis zu 16.720 €[1]. Der Pflegegrad selbst wird formlos bei der Pflegekasse beantragt; Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen (§ 14 SGB XI).

KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[2]. Als offene Alternative finanziert der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €)[3] barrierereduzierende Maßnahmen weiterhin auch ohne Pflegegrad.

Steuer: 20 Prozent des Arbeitslohns der Handwerkerleistungen – maximal 1.200 € im Jahr – lassen sich nach § 35a EStG absetzen[4], wenn die Rechnung den Lohnanteil separat ausweist. Wer in zwei Kalenderjahren baut, nutzt den Betrag doppelt.

Krankenkasse (Hilfsmittel): Duschstühle, Duschhocker und in bestimmten Fällen Duschrollstühle und Badewannenlifter sind als Hilfsmittel nach § 33 SGB V verordnungsfähig[5] (Produktgruppe 04 des Hilfsmittelverzeichnisses; Zuzahlung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €). Ob das gewünschte Modell im Einzelfall bewilligt wird, klärt das Sanitätshaus mit der Kasse – die Verordnung stellt die Ärztin oder der Arzt aus.

Kosten-Richtwerte: Die Spanne ist groß: Wer nur die Dusche anpasst, startet bei etwa 3.000 bis 8.000 € (System- bis geflieste Lösung); ein komplett rollstuhlgerechtes Bad mit Türverbreiterung, Fliesen, WC- und Waschtisch-Anpassung liegt je nach Zustand und Aufwand meist zwischen 8.000 und 20.000 € (Richtwerte ohne Quellenbindung). Bei einem Pflegegrad und mehreren Einzelmaßnahmen kann der Zuschuss einen erheblichen Teil decken – die Rechenbeispiele in unserem Förder-Ratgeber unter Förderung & Zuschüsse zeigen die Kombination.

Die häufigsten Fragen

Wie groß muss ein rollstuhlgerechtes Bad mindestens sein?

Eine pauschale Quadratmeterzahl gibt es nicht – entscheidend sind die nutzbaren Flächen: 90 cm breite Türen, 150 × 150 cm Duschfläche, Bewegungsflächen von 150 × 150 cm vor WC und Waschtisch und ein Wendepunkt. In kompakten Bädern lassen sich Dusche und WC oft so anordnen, dass eine Fläche zwei Zwecke erfüllt; ob Ihr Bad das hergibt, zeigt der Entwurf mit Probefahrt.

Muss der Rollstuhl in die Dusche fahren können?

Nicht zwingend. Wer sich selbstständig umsetzt, duscht auf einem festen Sitz oder Duschstuhl – der Rollstuhl bleibt trocken. Wer sich nicht umsetzen kann oder will, duscht im Duschrollstuhl und braucht dafür die volle 150 × 150-cm-Fläche. Die Entscheidung bestimmt die Duschen-Planung, also vorher treffen.

Ist eine bodengleiche Dusche ohne Türen nicht zu nass?

Mit richtigem Gefälle (1–2 % zur Rinne) und einer kurzen festen Glaswand bleibt das Wasser im Duschbereich, während der offene Zugang den Rollstuhl durchlässt. Duschabtrennungen mit Türen sind für Rollstuhlnutzer in der Regel die schlechtere Wahl.

Übernimmt die Krankenkasse den Duschrollstuhl?

Auf Verordnung kann ein Duschrollstuhl als Hilfsmittel nach § 33 SGB V beantragt werden; die Bewilligung hängt von der Begründung und der Kassenpraxis ab. Das Sanitätshaus übernimmt die Klärung – fragen Sie dort gezielt nach der Hilfsmittel-Nummer und den Belegungsvoraussetzungen.

Was kostet ein komplett rollstuhlgerechtes Bad?

Je nach Umfang etwa 8.000 bis 20.000 € (Richtwerte ohne Quellenbindung) – bei einfacheren Anpassungen auch weniger. Pflegekassen-Zuschüsse (bis 4.180 € je Maßnahme)[1], KfW-Kredit 159[3] und die Steuerersparnis nach § 35a EStG[4] senken den Eigenanteil deutlich.

Brauche ich für den Umbau in der Mietwohnung eine Genehmigung?

Ja, die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Bei behinderungsbedingtem Bedarf haben Mieter nach § 554 BGB[6] einen Anspruch auf Erlaubnis; die Kosten trägt in der Regel der Mieter, ein Rückbau kann bei Auszug verlangt werden. Klären Sie das schriftlich, bevor Sie Angebote beauftragen.

Fazit

Ein rollstuhlgerechtes Bad ist keine Sammlung einzelner Produkte, sondern ein durchdachter Raum, dessen Maßstab der Rollstuhl ist: Türen von 90 Zentimetern, schwellenlose Wege, eine Duschfläche von 150 × 150 Zentimetern, ein anfahrbares WC, ein unterfahrbarer Waschtisch – und überall genug Platz, dass auch eine zweite Person arbeiten kann. Die DIN 18040-2 in der Stufe „rollstuhlgerecht“ liefert dafür die verlässlichen Maße; die Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl liefert die letzte Sicherheit. Planen Sie das Bad als Ganzes, entscheiden Sie früh, ob im Rollstuhl oder umgesetzt geduscht wird, und stellen Sie die Finanzierung aus Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Kredit, Steuerersparnis und Hilfsmitteln zusammen – der Zuschussantrag gehört vor Baubeginn gestellt. Dann ist das Bad kein Ort der Hindernisse mehr, sondern ein Raum, der funktioniert – vom ersten Hineinfahren am Morgen bis zum letzten Handgriff am Abend. Die ausführliche Planungshilfe: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • pflege.de, „Barrierefreie Dusche“ (DIN 18040-2: Duschfläche 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm, Einstieg max. 2 cm, Rutschhemmung): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, voraussichtlich länger als sechs Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 554 BGB (Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Die Auswahl der Hilfsmittel und die Beurteilung der Transferfähigkeit gehören in die Hände von Sanitätshaus-Fachberatung und behandelndem Team.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Arbeitslohns, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters zu baulichen Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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