Badumbau bei Sehbehinderung: Kontraste, Blendschutz und ertastbare Bedienung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Menschen mit Sehbehinderung erleben ihr Bad oft als Hindernisparcours: Weiße Wanne auf weißer Wand verschwimmt zu einer Fläche, spiegelnde Fliesen blenden, und die Armatur ist nur zu ertasten, wenn man weiß, wo sie sitzt. Dabei ist das Bad der Raum, in dem Sehen am meisten gefährdet – Nässe, Dampf und glänzende Oberflächen machen Konturen unsichtbar, genau dort, wo jeder Fehltritt wehtut. Die gute Nachricht: Die meisten Menschen mit Sehbehinderung haben ein nutzbares Restsehvermögen, und genau dafür lässt sich ein Bad planen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Kontraste, Beleuchtung und ertastbare Bedienung zusammenwirken – orientiert an den Prinzipien der Barrierefreiheit, wie sie auch die Normen DIN 18040 und DIN 32975 beschreiben. Die Grundlagen des barrierereduzierten Bads finden Sie auf unserer Seite zum barrierefreien Bad.

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Sehen ist nicht gleich Sehen: Die Erkrankung bestimmt den Umbau

Sehbehinderung ist keine einheitliche Einschränkung. Was dem einen hilft, kann dem anderen schaden – deshalb steht am Anfang jeder Badplanung die Frage, wie die Sehbehinderung konkret aussieht:

Erkrankung Typische Auswirkung Konsequenz fürs Bad
Altersbedingte Makuladegeneration (häufigste Ursache)Zentrales Sehen verschwindet, Konturen im Blickzentrum fehlenGroße, kontrastreiche Bedienelemente; nichts Entscheidendes im „toten“ Zentrum positionieren; peripheres Sehen nutzen
Grüner Star (Glaukom)Gesichtsfeld verengt sich, Randbereiche fehlenHindernisse nicht seitlich platzieren; Wege freihalten; Blickführung auf die kritischen Stellen
Grauer Star (Katarakt)Alles wirkt milchig, blendend, kontrastarmBlendfreie Beleuchtung, matte Oberflächen, starke Helligkeitskontraste statt Farben
Diabetische RetinopathieSehschärfe schwankt, Nachtsehen schlecht, BlendempfindlichkeitGute Grundbeleuchtung, Nachtlicht, keine Glanzlichter
Retinitis pigmentosaTunnelblick, starke Blendeffekte, NachtblindheitWenig direkte Lichtquellen, indirekte Beleuchtung, feste Wege

Dazu kommt: Das Alter bringt auch ohne Erkrankung Veränderungen – die Linse vergilbt, die Pupille reagiert langsamer, Blendung stört stärker. Was für sehbehinderte Menschen geplant wird, hilft deshalb fast immer auch allen anderen im Haushalt. Wenn Sie unsicher sind, welche Anpassungen zu der konkreten Erkrankung passen: Blinden- und Sehbehindertenverbände sowie niedergelassene Augenärztinnen und Augenärzte beraten, ebenso Ergotherapeutinnen mit Zusatzqualifikation im Low-Vision-Bereich. Die Deutsche Blindenstudienanstalt und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vermitteln solche Fachberatungen.

Licht planen: Helligkeit ohne Blendung

Gutes Licht ist für sehbehinderte Menschen die halbe Barrierefreiheit – schlechtes Licht macht aus einem sicheren Bad eine Gefahrenzone. Vier Regeln gelten:

  1. Blendfrei statt grell. Direkt ins Auge fallende Leuchten, spiegelnde Fliesen und glänzende Armaturen erzeugen Blendung, die Restsehvermögen vorübergehend auslöscht. Besser: indirekte Beleuchtung (Licht an die Decke oder Wand gerichtet), matte Fliesen und Armaturen mit matter Oberfläche, Lampen mit Blendschutz.
  2. Mehrere Lichtquellen statt einer Deckenlampe. Eine einzelne Lampe wirft Schatten – und Schatten sind für sehbehinderte Augen Flächen, auf denen Stufen und Kanten verschwinden. Verteilen Sie das Licht: Deckenlicht, Waschtischleuchte, Licht über der Dusche, Nachtlicht. Schalten Sie die Leuchten getrennt, damit nie der ganze Raum gleißt, wenn nur ein Bereich gebraucht wird.
  3. Licht dort, wo es gebraucht wird. Am Waschtisch leuchtet die Lampe von vorn-oben auf das Gesicht, nicht von hinten gegen die Augen. Im Duschbereich sorgt eine Leuchte mit Feuchtraum-Schutz für gleichmäßige Helligkeit. Am WC vermeiden Sie eine Lampe direkt über dem Kopf – sie blendet in Sitzposition.
  4. Nachtlicht mit Bewegungsmelder. Nachts ist das Restsehvermögen am schwächsten. Ein Licht, das beim Betreten des Bads automatisch angeht – dezent, nicht gleißend –, macht den Weg zur Toilette sicher. Wichtig: keine abrupten Helligkeitssprünge beim Aufwachen; eine gedimmte Grundhelligkeit im Flur hilft mehr als ein Scheinwerfer im Bad.

Der Blendschutz gehört in die Planung, nicht in den Baumarkt. Kontrollieren Sie vor dem Umbau, welche Fliesen glänzen: Hochglanzfliesen reflektieren das Licht punktuell und erzeugen genau die Blendlöcher, die sehbehinderte Menschen fürchten. Mattglasierte Fliesen und matte Sanitärobjekte streuen das Licht gleichmäßig – der wichtigste Materialentscheid beim Badumbau. Auch der Spiegel sollte nicht frontal zur Lichtquelle hängen, und große Fensterflächen bekommen Blendschutz, der bei Bedarf abdunkelt.

Kontraste: Nicht Farbe, sondern Helligkeit zählt

Der häufigste Gestaltungsfehler ist der Glaube, bunte Farben machten Dinge erkennbar. Für sehbehinderte Augen zählt nicht der Farbton, sondern der Helligkeitsunterschied – der Leuchtdichtekontrast. Die DIN 32975 („Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“) beschreibt genau dieses Prinzip: Dunkle Elemente auf hellem Grund sind erkennbar, gleichhelle Farben verschmelzen – egal wie bunt sie sind. Übertragen aufs Bad:

  • WC-Brille dunkel, Boden und Wand hell: Die Toilette wird als Fläche erkennbar. Eine weiße Brille auf weißem Boden ist für viele sehbehinderte Menschen schlicht unsichtbar.
  • Armaturen kontrastieren zur Wand: Eine dunkle Armatur vor hellen Fliesen oder ein heller Hebel vor dunkler Wand – dann ist der Wasserhahn auf einen Blick zu finden.
  • Kontraststreifen an Kanten und Stufen: Jede Niveaukante (Duschbereich, Türschwelle) bekommt einen dunklen Streifen auf hellem Grund oder umgekehrt. Bei einer bodengleichen Dusche mit Gefälle markiert der Streifen den Übergang zum Ablaufbereich.
  • Duschabtrennung kennzeichnen: Glas ist für sehbehinderte Menschen eine unsichtbare Wand. Entweder satiniertes/halbtransparentes Glas wählen oder klare Glaselemente mit kontrastreichen Markierungen in Sichthöhe.
  • Handtuchhalter, Seifenablage, WC-Papierhalter: Auch sie sollten sich farblich vom Hintergrund abheben – sie sind die „Wegweiser“ im Bad.
  • Türrahmen und Badtür: Ein dunkler Rahmen auf heller Wand macht die Türöffnung erkennbar; die Tür selbst sollte sich farblich vom Rahmen unterscheiden, damit nicht zwei helle Flächen ineinander übergehen.

Die gleiche Logik gilt für Beschriftungen, etwa am Medizinschrank: dunkle Schrift auf hellem Grund, groß und klar – oder besser tastbare Markierungen (siehe unten). Wer konkrete Farbpaare prüfen will, findet in der Fachliteratur zur DIN 32975 Tabellen mit empfohlenen Kontrastwerten; im Zweifel gilt: je dunkler neben je heller, desto besser.

Ertasten statt sehen: Taktile Orientierung im Bad

Sehen ist nicht der einzige Sinn, der ein Bad sicher macht – Tasten ist der zuverlässigere, weil er nie blendet. Menschen mit Sehbehinderung navigieren über feste Bezugspunkte: Kanten, Griffe, strukturierte Oberflächen. Ein Bad, das sich ertasten lässt, funktioniert auch bei schlechtem Licht und nachlassendem Sehvermögen:

  • Feste Plätze für alles. Zahnbürste, Seife, Shampoo, Handtuch – alles bekommt einen festen Platz, der sich ertasten lässt. Wer jeden Morgen dieselbe Ablage in derselben Höhe findet, muss nicht suchen. Nach dem Umbau gilt: Die gewohnten Plätze so weit wie möglich erhalten, Neues schrittweise erklären.
  • Tastbare Markierungen an der Armatur. Ein kleiner erhabener Punkt oder eine Noppe auf der Kaltwasser-Seite, eine raue Oberfläche auf der Warmwasser-Seite – so ist die Mischarmatur auch ohne Sehen richtig zu bedienen. Auch die Temperatur-Skala einer Thermostatarmatur lässt sich mit fühlbaren Markierungen versehen (beim Sanitärfachhandel oder in der Ergotherapie fragen).
  • Durchgehender Handlauf. Ein Handlauf vom Türrahmen zum Waschtisch, zum WC und bis zur Dusche gibt nicht nur Halt, sondern auch Orientierung: Er führt die Hand entlang der „Route“ durchs Bad. Griffe müssen an definierter Position sitzen – versetzen Sie sie nach dem Umbau nie, denn der Griffpunkt ist ein eingeprägter Wegpunkt.
  • Strukturierte Bodenflächen als Wegweiser. Ein rutschfester Belag mit deutlich anderer Struktur vor der Dusche oder am WC signalisiert dem Fuß: Hier beginnt der Nassbereich. Wichtig: Die Struktur muss rutschhemmend sein (R10, im Duschbereich besser), aber nicht so rau, dass sie beim bloßen Darübergehen stört.
  • Badewannenrand als Tastkante: Wer eine Wanne behält, profitiert von einem Rand, der sich mit dem Fuß finden lässt – kontrastreich markiert und rutschfest. Für die meisten ist die bodengleiche Dusche aber die sicherere Lösung, weil sie keine Kante hat, die übersehen werden kann.
  • Braille und Reliefs: Für private Bäder selten nötig, aber hilfreich: Medikamentenschrank mit Braille-Etiketten, Waschmittelflaschen mit fühlbaren Markierungen (ein Gummiring um das Shampoo, zwei um die Spülung). Der Grundsatz dahinter ist das „Zwei-Sinne-Prinzip“ aus der Barrierefreiheit: Informationen nie nur über einen Sinn geben.

Die Dusche: Sicherheit beginnt am Boden

Für Menschen mit Sehbehinderung ist die bodengleiche Dusche die mit Abstand sicherste Lösung – nicht wegen des Komforts, sondern wegen der Wahrnehmung: Eine Stufe oder ein Wannenrand ist eine Kante, die man übersehen kann; eine bodengleiche Dusche hat keine Kante, über die man stolpern kann. Dazu kommen:

  • Rutschhemmung als Pflicht: Nässe + eingeschränktes Sehen = Sturzrisiko. Fliesen mit Rutschhemmungsklasse R10 im Bad und R11 im Duschbereich, dazu keine losen Matten und Vorleger – jede Matte wird zur Stolperfalle, sobald sie verrutscht.
  • Duschplatz mit Sitz: Ein Wandklappsitz oder Duschstuhl macht das Duschen unabhängig vom Gleichgewicht. Der Sitz steht an fester Position, damit er sich blind finden lässt.
  • Einhand-Thermostatarmatur mit Verbrühschutz: Wer das Wasser nicht sieht, muss sich auf die Temperatur verlassen können. Eine Thermostatarmatur mit fester Maximaltemperatur verhindert Verbrühungen – ein reales Risiko, wenn warmes Wasser nicht als Dampf oder Rötung wahrgenommen wird.
  • Handbrause mit langem Schlauch: Die Brause in der Hand ersetzt das Suchen nach dem festen Duschkopf – und erleichtert das Abspülen im Sitzen.
  • Ablagen in Griffhöhe: Shampoo und Seife liegen auf einer Ablage, die sich vom Sitz aus ertasten lässt – nicht hoch oben an der Wand, nicht tief unten am Boden.

Wer seine Badewanne behalten möchte, braucht einen Wannenlifter oder eine Einstiegshilfe – beides sind Hilfsmittel, die die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung nach § 33 SGB V[1] übernehmen kann. Eine Alternative mit geringerem Umbauaufwand ist die Badewannentür mit niedriger Einstiegsschwelle; Details im Ratgeber Badewanne mit Einstiegstür. Für die meisten Haushalte mit Sehbehinderung bleibt die Empfehlung aber klar: Wanne raus, bodengleiche Dusche rein – mehr dazu unter Wanne zur Dusche.

Der Praxistest: Das Bad mit geschlossenen Augen prüfen

Der wirksamste Test für ein sehbehindertengerechtes Bad kostet nichts: Schließen Sie die Augen und gehen Sie den typischen Ablauf durch – vom Betreten des Bads über das Zähneputzen und Duschen bis zum Gang zur Toilette. Was Sie dabei ertasten, ist das, was auch ein Mensch mit Sehbehinderung ertastet:

  • Finden Sie Tür, Lichtschalter und Handtuch ohne Suchen?
  • Führt der Handlauf vom Eingang zu allen Stationen?
  • Sind Seife und Shampoo von der Sitzposition aus erreichbar?
  • Lässt sich die Armatur blind richtig bedienen (Markierung, Hebelstellung)?
  • Ist der Weg zurück zur Tür frei, ohne dass Sie gegen Ablagen oder Ecken stoßen?

Wer den Test mit geschlossenen Augen besteht, hat ein Bad, das Sicherheit gibt – für den Menschen mit Sehbehinderung und für alle anderen im Haushalt. Sinnvoll ist es, den Test gemeinsam mit der betroffenen Person zu machen: Sie kennt die eigenen Grenzen am besten und kann sagen, welche Markierungen und Griffpunkte wirklich helfen.

Beratung, Hilfsmittel und Finanzierung

Wer für sich oder einen Angehörigen mit Sehbehinderung plant, sollte vor dem Umbau zwei Beratungen nutzen: die fachliche (Augenarzt, Low-Vision-Beratung, Ergotherapie) und die bauliche (Wohnberatungsstelle, Pflegestützpunkt). Beide zusammen verhindern Fehlinvestitionen – etwa eine teure Beleuchtung, die die falsche Erkrankung berücksichtigt. Ergänzend helfen Hilfsmittel, die keine Baumaßnahme erfordern: vergrößernde Sehhilfen, sprechende Thermometer und Wasserkocher mit akustischem Signal sind im Hilfsmittelbereich angesiedelt, Duschstuhl und Toilettensitzerhöhung übernimmt die Krankenkasse nach § 33 SGB V[1] auf Rezept.

Für den baulichen Umbau gelten die bekannten Bausteine – mit einem Zusatz: Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] (bis 4.180 € je Maßnahme, Antrag vor Baubeginn) setzt einen Pflegegrad voraus. Wer keinen Pflegegrad hat, weil die Sehbehinderung die Körperpflege (noch) nicht einschränkt, kann den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ nutzen (bis 50.000 €[3], ohne Pflegegrad, über die Hausbank). Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Die Arbeitskosten lassen sich über die Steuererklärung geltend machen (§ 35a EStG[5]: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr). Liegt eine Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „BL“ (blind) oder „Gl“ (erheblich sehbehindert) vor, lohnt zusätzlich der Blick auf regionale Förderprogramme der Länder und Kommunen – die Wohnberatungsstelle kennt sie. Mehr zur Kombination: Badumbau finanzieren und Förderung.

Checkliste: Bad bei Sehbehinderung

  • [ ] Art der Sehbehinderung geklärt (Augenarzt/Low-Vision-Beratung) – Planung danach ausgerichtet
  • [ ] Blendfreie, indirekte Beleuchtung eingeplant, mehrere getrennt schaltbare Lichtquellen
  • [ ] Nachtlicht mit Bewegungsmelder auf dem Weg und im Bad
  • [ ] Matte Fliesen und matte Sanitäroberflächen statt Hochglanz
  • [ ] Kontrastpaare geprüft: WC-Brille dunkel/hell, Armaturen kontrastierend, Kontraststreifen an Kanten und Glas
  • [ ] Glasdusche satiniert oder mit Kontrastmarkierung
  • [ ] Durchgehender Handlauf vom Eingang zu Waschtisch, WC und Dusche
  • [ ] Tastmarkierungen an der Armatur (Noppe kalt/rau warm), Thermostat mit Verbrühschutz
  • [ ] Feste Plätze für Pflegeutensilien, Ablagen in Sitzhöhe und Griffnähe
  • [ ] Bodengleiche Dusche mit Rutschhemmung R10/R11, Wandklappsitz oder Duschstuhl
  • [ ] Praxistest mit geschlossenen Augen gemeinsam durchgegangen
  • [ ] Pflegegrad geprüft, Zuschussantrag § 40 Abs. 4 SGB XI[2] vor Baubeginn gestellt
  • [ ] Hilfsmittel (Duschstuhl, Sitzerhöhung) ärztlich verordnet (§ 33 SGB V[1])

Fragen und Antworten

Was hilft mehr – hellere Beleuchtung oder stärkere Kontraste?

Beides gehört zusammen, aber die Reihenfolge ist klar: Ohne blendfreie Beleuchtung nützen die besten Kontraste nichts, weil Blendung das Restsehvermögen zeitweise auslöscht. Planen Sie zuerst das Licht (indirekt, blendfrei, mehrere Quellen), dann die Helligkeitskontraste an den kritischen Stellen (WC, Armaturen, Kanten, Glas).

Brauchen Menschen mit Sehbehinderung eine bodengleiche Dusche?

Nicht zwingend, aber sie ist die sicherste Lösung: Jede Stufe und jeder Wannenrand ist eine Kante, die übersehen werden kann. Wer eine Wanne behält, braucht einen kontrastreich markierten, rutschfesten Rand plus Wannenlifter oder Einstiegshilfe. Die bodengleiche Dusche eliminiert das Risiko an der Quelle.

Muss die Sehbehinderung als Pflegegrad anerkannt sein, damit die Kasse zahlt?

Für den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] ja – er setzt einen Pflegegrad voraus, unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159[3]; Hilfsmittel wie Duschstuhl übernimmt die Krankenkasse nach § 33 SGB V[1] auf Rezept.

Warum hilft grelles Licht nicht?

Weil sehbehinderte Augen – besonders bei Grauem Star, Glaukom und Netzhauterkrankungen – auf Blendung mit einem zeitweiligen „Ausblenden“ reagieren. Grelles Licht erzeugt Blendlöcher, in denen Konturen verschwinden. Gleichmäßiges, indirektes Licht ohne Glanzpunkte ist fast immer die bessere Wahl.

Sind spezielle Armaturen für Blinde erhältlich?

Ja – der Sanitärfachhandel führt Thermostatarmaturen mit fühlbaren Temperaturmarkierungen und kontrastierenden Bedienhebeln. Häufig genügt aber die einfache Lösung: erhabene Noppen auf der Kaltseite und eine raue Markierung auf der Warmseite, ergänzt durch eine Armatur mit Verbrühschutz, damit die Temperatur nie gefährlich wird.

Was kostet die Umrüstung auf ein sehbehindertengerechtes Bad?

Die Kosten hängen vom Umfang ab: Beleuchtung, Kontraststreifen und Tastmarkierungen sind vergleichsweise günstige Maßnahmen (Richtwerte: Markierungen und Noppen wenige Euro, neue blendfreie Leuchten je nach Modell 50–300 €, Montage durch Elektriker zusätzlich). Der große Kostenpunkt ist der Umbau der Wanne zur bodengleichen Dusche mit etwa 3.000–8.000 € (Richtwerte je nach Ausführung); dafür greifen Zuschuss und Kredit (siehe oben).

Fazit

Ein Bad für Menschen mit Sehbehinderung ist kein Sonderbau – es ist ein Bad, das mit Licht, Kontrasten und ertastbaren Bezugspunkten arbeitet, statt auf das Auge allein zu vertrauen. Blendfreie Beleuchtung und matte Oberflächen verhindern, dass Restsehvermögen erlischt; starke Helligkeitskontraste machen WC, Armaturen und Kanten erkennbar; Handlauf, feste Griffpunkte und Markierungen machen den Raum auch blind bedienbar. Planen Sie gemeinsam mit der betroffenen Person und einer fachlichen Beratung, testen Sie das Ergebnis mit geschlossenen Augen – und nutzen Sie die Zuschüsse (Pflegekasse bis 4.180 €[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, KfW-Kredit 159[3], § 35a EStG[5]). Am Ende steht ein Bad, das nicht nur sicherer ist, sondern ein Stück Selbstständigkeit zurückgibt. Alle Maße und Gestaltungsdetails: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Quellen

  • DIN 32975:2009-12, „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ (Leuchtdichtekontraste, Bedienelemente, Kennzeichnungen): https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-32975/c155e3cb-c28e-4719-abc2-69b9e1ed7cc5
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Fachbroschüre „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“: https://www.dbsv.org/
  • nullbarriere.de, „Barrierefreie Kontraste DIN 32975“ (Berechnungsmethode und Praxisbeispiele): https://nullbarriere.de/barrierefreie-kontraste.htm
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel, z. B. Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

Stand: September 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder augenärztliche Beratung; bei Fragen zur Sehbehinderung wenden Sie sich an Augenarzt, Low-Vision-Beratung oder den Blinden- und Sehbehindertenverband. Förderbedingungen können sich ändern; Kostenangaben sind Richtwerte.

Quellennachweise

  1. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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