Dusch-WC nachrüsten: Vorteile, Kosten und Förderung als Hilfsmittel

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

Die selbstständige Körperpflege nach dem Toilettengang ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit – bis eine Operation, Arthrose oder nachlassende Beweglichkeit daraus eine tägliche Hürde macht. Ein Dusch-WC übernimmt die Reinigung mit einem Wasserstrahl und macht viele Menschen wieder unabhängig von fremder Hilfe. Dieser Ratgeber erklärt, was ein Dusch-WC kann, welche Varianten es gibt, was die Nachrüstung kostet und auf welchen Wegen Krankenkasse oder Pflegekasse sich beteiligen.

Unsicher, was reicht? Haltegriff, Duschsitz oder Umbau – hier kostenlos beraten lassen.

Was ein Dusch-WC kann – und wem es hilft

Ein Dusch-WC kombiniert die Toilette mit einer Bidet-Funktion: Nach dem Toilettengang fährt eine Düse aus dem WC-Sitz oder der Keramik aus und reinigt mit einem gezielten Wasserstrahl. Je nach Ausstattung kommen dazu:

  • Warmwasser-Dusche mit einstellbarer Temperatur und Strahlstärke,
  • Trocknung mit warmer Luft,
  • Sitzheizung für den kalten WC-Sitz,
  • Ladydusche (separater, sanfterer Strahl) und
  • Geruchsabsaugung, die unangenehme Gerüche direkt am Entstehungsort filtert.

Die Vorteile liegen für ältere Menschen und ihre Angehörigen auf der Hand:

  • Selbstständigkeit: Wer sich nicht mehr gut erreichen oder abwischen kann, bleibt mit einem Dusch-WC länger unabhängig – der tägliche Gang zur Toilette braucht keine Hilfe mehr.
  • Hygiene: Die Wasserreinigung ist gründlicher und hautschonender als Papier – ein Vorteil bei empfindlicher Haut, nach Operationen, bei Hämorrhoiden oder Inkontinenz.
  • Entlastung der Pflegenden: In der häuslichen Pflege ist die Intimhygiene für beide Seiten oft die unangenehmste Aufgabe. Ein Dusch-WC reduziert diesen Aufwand spürbar.
  • Weniger Sturzrisiko: Wer nicht mehr auf einem Bein balancieren und sich verdrehen muss, steht sicherer. Gerade nach Hüft- oder Knieoperationen ist das ein entscheidender Punkt.

Für Menschen mit ausgeprägten Einschränkungen gibt es zudem Dusch-WCs mit erhöhter Sitzhöhe, die das Aufstehen erleichtern – ein Punkt, den man bei der Auswahl ansprechen sollte.

Aufsatz oder Komplettanlage: Die zwei Grundvarianten

Beim Nachrüsten gibt es zwei Wege, die sich in Aufwand, Kosten und Ergebnis deutlich unterscheiden:

Kriterium Dusch-WC-Aufsatz Komplettanlage (Dusch-Toilette)
Was wird getauscht?nur der WC-Sitz (Aufsatz auf vorhandene Keramik)die gesamte WC-Keramik inklusive integrierter Technik
Kostenrahmen (Richtwerte)ca. 300–1.100 €ca. 1.200–3.700 € und mehr
Einbaumeist 1–3 Stunden, oft ohne Fachfirma möglichSanitär- und Elektroarbeiten, Fachbetrieb empfohlen
AnschlüsseWasseranschluss (meist über ein T-Stück am Zulauf), Strom für KomfortfunktionenWasser- und Stromanschluss, teilweise neuer Anschluss hinter der Wand
Mitnehmbarja – ideal für Mietwohnungennein, fest eingebaut
OptikKompromiss (Aufsatz auf vorhandener Keramik)einheitliches, hochwertiges Gesamtbild
Förderung als Hilfsmittelrealistische Kassenübernahme (siehe unten)in der Regel kein Hilfsmittel, eher Pflegekasse bei Pflegegrad

Quellen für die Kostenrahmen: kargl-haustechnik.de, badwerkstatt.com (Richtwerte, Stand 2026 – die Preisspanne nach oben ist groß).

Für Mietwohnungen, knappe Budgets oder als erster Einstieg ist der Aufsatz die praktikable Lösung: Er lässt sich beim Auszug mitnehmen und in wenigen Stunden montieren. Wer ohnehin saniert oder dauerhaft im eigenen Haus wohnt, fährt mit einer Komplettanlage besser – sie ist robuster, optisch geschlossener und kann auch die Sitzhöhe an die Bedürfnisse anpassen.

Voraussetzungen klären: Wasser, Strom, Raum

Bevor Sie kaufen, sollten drei Fragen geklärt sein:

  • Wasseranschluss: Ein Aufsatz wird über ein T-Stück an den Wasserzulauf des WCs (Spülkasten oder Eckventil) angeschlossen. Der Druck reicht in der Regel aus; in sehr alten Installationen sollte der Sanitärbetrieb kurz prüfen, ob die Anschlüsse und Leitungen passen.
  • Stromanschluss: Für Komfortfunktionen – Warmwasser, Sitzheizung, Trocknung – braucht das Gerät Strom. Hinter dem WC sollte eine Steckdose vorhanden oder nachrüstbar sein. Einfache mechanische Aufsätze kommen teils ohne Strom aus; dann reduziert sich der Komfort (kaltes Wasser, keine Trocknung), aber auch der Einbauaufwand. Fehlt die Steckdose, muss eine Elektrofachkraft ran – das ist in Altbauten oft der aufwendigste Teil der Nachrüstung.
  • Raum und Keramik: Nicht jeder Aufsatz passt auf jede Toilette. Entscheidend sind Form und Breite der Keramik sowie die Position der Befestigungslöcher – die Hersteller geben Kompatibilitätshinweise, im Zweifel vor dem Kauf ausmessen oder im Sanitärfachhandel beraten lassen. Bei einer Komplettanlage sind Wand-WC oder Stand-WC und die Lage der Anschlüsse zu prüfen.

In der Mietwohnung gilt: Ein Aufsatz, der ohne bauliche Veränderung montiert und rückstandslos entfernt werden kann, ist in der Regel zustimmungsfrei möglich – informieren Sie den Vermieter gleichwohl. Eine Komplettanlage mit neuer Keramik ist eine bauliche Veränderung und braucht die Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB)[1]; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ist der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet, sofern das Interesse des Mieters überwiegt.

Kosten: Kauf, Einbau, Betrieb

Die Gesamtkosten setzen sich aus Anschaffung, Einbau und laufendem Betrieb zusammen. Als Richtwerte aus Handel und Fachbetrieben (Stand 2026):

Position Kostenrahmen (Richtwert)
Dusch-WC-Aufsatz (einfach bis hochwertig)ca. 300–1.100 €
Komplettanlage (Dusch-Toilette mit Keramik)ca. 1.200–3.700 € und mehr
Montage Aufsatz durch Fachbetrieb (falls nicht selbst)ca. 100–250 €
Montage Komplettanlage (Sanitär)ca. 300–700 €
Elektroanschluss/Steckdose nachrüstenca. 150–400 €
Laufende Kosten (Strom und Wasser)ca. 3–5 € pro Monat, je nach Nutzung

Die laufenden Kosten sind überschaubar: Verschiedene Anbieter beziffern den Mehrverbrauch an Strom und Wasser auf grob 45–50 € im Jahr – gegenzurechnen ist der deutlich sinkende Verbrauch an Toilettenpapier. Quellen: badwerkstatt.com, kargl-haustechnik.de.

Wer die Funktion erst einmal testen möchte, kann bei Sanitätshäusern und Fachhändlern nach Mietmodellen fragen – eine monatliche Miete ist oft günstiger als ein Fehlkauf, und die Entscheidung für oder gegen ein eigenes Gerät fällt nach ein paar Wochen Praxis deutlich leichter.

Förderweg 1: Die Krankenkasse – Dusch-WC als Hilfsmittel

Der wichtigste Förderweg für den Aufsatz führt über die gesetzliche Krankenkasse. Nach § 33 SGB V[2] haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen – dazu gehören in bestimmten Konstellationen auch Dusch-WC-Aufsätze.

Wichtig zu wissen, damit keine falschen Erwartungen entstehen:

  • Es ist eine Einzelfallentscheidung. Die Krankenkasse prüft über den Medizinischen Dienst, ob im konkreten Fall eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Bewilligt wird in der Praxis vor allem, wenn eine Erkrankung oder Behinderung die Reinigung nach dem Toilettengang unmöglich oder nur mit fremder Hilfe möglich macht – etwa bei eingeschränkter Beweglichkeit der Arme, nach bestimmten Operationen oder bei neurologischen Erkrankungen. Bei reinem Komfortinteresse wird abgelehnt.
  • Im Regelfall mit ärztlicher Verordnung. Der Arzt (in der Regel Hausarzt oder Facharzt) verordnet das Hilfsmittel; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Geräte mit einer Hilfsmittelnummer – im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands sind Dusch-WC-Aufsätze unter der Produktgruppe 33.40.05 gelistet – erleichtern die Bewilligung, weil die Eignung für die Versorgungsart dort bereits geprüft ist.
  • Der Ablauf folgt dem Standardweg: Arzttermin (Beschwerden schildern), Verordnung ausstellen lassen, Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses oder Fachhändlers einholen, Antrag bei der Krankenkasse stellen, Bewilligung abwarten – erst dann kaufen. Wer ohne Vorabgenehmigung kauft, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
  • Zuzahlung: Zur Kassenleistung kommt die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Kassenpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 61 SGB V).
  • Bei Ablehnung: Ein Widerspruch lohnt sich häufig – viele Ablehnungen beruhen auf unvollständigen Angaben oder einer pauschalen Einschätzung. Lassen Sie sich die Ablehnung begründen und holen Sie, wenn nötig, eine ärztliche Stellungnahme ein. Anleitung im Ratgeber Widerspruch bei der Pflegekasse – die Grundsätze gelten für die Krankenkasse entsprechend.

Für Komplettanlagen ist die Krankenkassen-Übernahme in der Praxis kaum zu erreichen – sie gelten nicht als Hilfsmittel, sondern als Teil der Sanitärausstattung. Hier greift der zweite Förderweg.

Förderweg 2: Die Pflegekasse – Zuschuss bei Pflegegrad

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad können bei der Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beantragen (§ 40 SGB XI)[3] – bis zu 4.180 €[3] je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[3]. Das Dusch-WC kann auf diesem Weg mitgefördert werden, wenn es Teil einer anerkannten Maßnahme ist:

  • Fest eingebaute Anlagen: Eine Komplettanlage oder ein fest installiertes Dusch-WC, das den Pflegealltag erleichtert, kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden – insbesondere im Zusammenhang mit weiteren Anpassungen des Bads.
  • Aufsatz und Pflegegrad: Auch der Aufsatz lässt sich über die Pflegekasse beantragen; realistisch ist das vor allem, wenn die Reinigung wegen der Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbstständig möglich ist.
  • Entscheidend ist der Antrag vor dem Kauf beziehungsweise vor Baubeginn. Begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert. Die Pflegekasse prüft anhand der ärztlichen oder pflegerischen Einschätzung und der Rechnung beziehungsweise des Angebots.

Die gute Nachricht für alle, die unsicher sind, welcher Weg der richtige ist: Krankenkasse und Pflegekasse sind getrennte Leistungsträger. Wird der Antrag bei der Krankenkasse abgelehnt, kann parallel oder anschließend der Weg über die Pflegekasse geprüft werden – und umgekehrt. Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie im Ratgeber Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau.

Weitere Bausteine: KfW und Steuer

  • KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" (159): Der zinsgünstige Kredit (bis 50.000 €[4] je Wohneinheit) fördert barrierereduzierende Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum – der Einbau eines Dusch-WCs kann Teil einer solchen Maßnahme sein. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; der Kredit 159 bleibt die offene Alternative.
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Für Handwerkerleistungen im Haushalt – etwa die Montage der Anlage durch Sanitär- oder Elektrofachbetrieb – erstattet das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 €[6] je Jahr. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen und per Überweisung bezahlt werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Wer hohe Krankheitskosten selbst trägt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen – im Einzelfall zu klären, am besten mit Steuerberatung[7].

Rechenbeispiel: Zwei Wege, zwei Ergebnisse (Richtwerte)

Die folgenden Rechnungen sind Beispielrechnungen mit Richtwerten – kein Angebot und keine Zusage einer Kasse. Die tatsächliche Kostenübernahme entscheidet sich im Einzelfall.

Szenario A: Aufsatz über die Krankenkasse

Position Betrag
Dusch-WC-Aufsatz mit Hilfsmittelnummer (Richtwert)ca. 700 €
Ärztliche Verordnung und Bewilligung durch die Krankenkasseübernommen (Festbetrag)
Zuzahlung (10 %, min. 5 €, max. 10 €)ca. 10 €
Eigenanteil im Idealfallca. 10 €

Szenario B: Komplettanlage mit Pflegegrad und Eigenmittel

Position Betrag
Komplettanlage inklusive Keramik (Richtwert)ca. 2.600 €
Montage durch Sanitärbetrieb (Richtwert)ca. 500 €
Elektroanschluss (Richtwert)ca. 250 €
Gesamtkostenca. 3.350 €
Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI, nach Bewilligung)− 4.180 €[3] (gedeckelt auf die anerkannten Kosten)
Eigenanteil nach Zuschussca. 0 € (wenn die Maßnahme vollständig anerkannt wird)
Steuerermäßigung § 35a EStG (20 % des Arbeitskostenanteils von ca. 750 €)− ca. 150 €

So viel zum Prinzip: Wer den richtigen Förderweg wählt und den Antrag vor dem Kauf stellt, kann den Eigenanteil massiv senken – von wenigen Euro bis auf null. Wer dagegen ohne Antrag kauft, trägt die vollen Kosten selbst. Ob Ihr Fall anerkannt wird, klären Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse im Einzelfall – die Beratung durch Sanitätshaus, Pflegeberatung oder Sozialverband ist dabei kostenlos und sinnvoll.

Dusch-WC nachrüsten: Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären: Was genau soll das Dusch-WC leisten (Reinigung, Trocknung, Sitzheizung, höhere Sitzhöhe)? Wer nutzt es, welche Einschränkungen liegen vor?
  2. Förderweg prüfen: Bei Pflegegrad zuerst die Pflegekasse, sonst den Hausarzt nach einer Verordnung für ein Hilfsmittel fragen. Antrag vor dem Kauf stellen.
  3. Beratung und Angebot: Sanitätshaus oder Sanitärfachhandel aufsuchen, Kompatibilität mit der vorhandenen Toilette prüfen, Kostenvoranschlag erstellen lassen (für die Kasse notwendig).
  4. Bewilligung abwarten: Erst nach der Zusage der Kasse kaufen – bei Selbstzahlung entfällt dieser Schritt.
  5. Montage: Aufsatz: je nach Modell in 1–3 Stunden selbst montierbar (Wasser abstellen, T-Stück einsetzen, Sitz montieren) oder vom Fachbetrieb. Komplettanlage: Termin mit Sanitär- und Elektrofachbetrieb planen, meist ein Arbeitstag.
  6. Funktion testen und einstellen: Strahlstärke, Temperatur und Sitzheizung auf die persönlichen Bedürfnisse einstellen, Bedienung der Fernbedienung erklären lassen.

Fragen und Antworten

Übernimmt die Krankenkasse wirklich ein Dusch-WC?

Im Einzelfall ja – aber nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit anerkannt wird und es sich um einen Aufsatz handelt, der als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[2] verordnet wird. Geräte mit Hilfsmittelnummer erleichtern die Bewilligung. Bei reinem Komfortwunsch oder für fest eingebaute Komplettanlagen ist die Krankenkasse in der Regel nicht zuständig; dann über die Pflegekasse oder als Eigenleistung finanzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse beim Dusch-WC?

Die Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) versorgt Sie mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V[2] – zuständig vor allem für den verordneten Aufsatz. Die Pflegekasse (soziale Pflegeversicherung) fördert bei anerkanntem Pflegegrad Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 SGB XI – zuständig vor allem für fest eingebaute Anlagen und Umbauten, bis 4.180 €[3] je Maßnahme. Beide Wege schließen sich nicht aus, müssen aber getrennt beantragt werden.

Brauche ich für einen Dusch-WC-Aufsatz einen Stromanschluss?

Für die Komfortfunktionen schon: Warmwasser, Sitzheizung und Trocknung brauchen Strom, dahinter muss eine Steckdose vorhanden oder nachgerüstet sein. Einfache mechanische Aufsätze kommen ohne Strom aus, duschen dann aber mit kaltem Wasser und ohne Zusatzfunktionen. Vor dem Kauf prüfen, ob hinter dem WC eine Steckdose liegt oder ein Elektriker sie setzen kann.

Kann ich ein Dusch-WC in der Mietwohnung einbauen?

Ein Aufsatz, der ohne bauliche Veränderung montiert und beim Auszug wieder entfernt wird, ist in der Regel zustimmungsfrei – informieren Sie den Vermieter trotzdem. Eine Komplettanlage mit neuer Keramik braucht die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung muss der Vermieter zustimmen, wenn Ihr Interesse an der Anpassung überwiegt (§ 554 BGB)[1].

Wie viel kostet ein Dusch-WC im Unterhalt?

Nach Angaben von Fachhändlern liegen die zusätzlichen Kosten für Strom und Wasser bei grob 45–50 € im Jahr beziehungsweise etwa 3–5 € im Monat – je nach Nutzungshäufigkeit und Funktionen. Gegenzurechnen ist der deutlich sinkende Verbrauch an Toilettenpapier.

Muss der Einbau vom Fachmann kommen?

Ein Dusch-WC-Aufsatz lässt sich von handwerklich Geübten in wenigen Stunden selbst montieren – die Hersteller liefern Anleitungen, und viele Modelle sind darauf ausgelegt. Bei Unsicherheit oder wenn der Wasseranschluss unklar ist, den Sanitärbetrieb beauftragen. Eine Komplettanlage gehört in jedem Fall in Fachhände: Sanitär- und Elektroarbeiten im Bad sind kein Feld für Eigenleistung, auch wegen der Gewährleistung.

Checkliste: Dusch-WC nachrüsten

  • [ ] Bedarf geklärt: Wer nutzt das Dusch-WC, welche Funktionen sind nötig (Reinigung, Trocknung, Sitzheizung, höhere Sitzhöhe)?
  • [ ] Pflegegrad geprüft – wenn vorhanden: Antrag bei der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) vor dem Kauf gestellt?
  • [ ] Ohne Pflegegrad: Hausarzttermin vereinbart, Verordnung für ein Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer besprochen?
  • [ ] Wasser- und Stromanschluss hinter dem WC geprüft?
  • [ ] Kompatibilität von Aufsatz und vorhandener Toilette geklärt (Keramikform, Befestigung)?
  • [ ] Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus oder Fachbetrieb eingeholt?
  • [ ] Bewilligung der Kasse abgewartet, bevor gekauft wurde?
  • [ ] In der Mietwohnung: Vermieter informiert beziehungsweise Zustimmung eingeholt?
  • [ ] Montage geplant (selbst oder Fachbetrieb), bei Komplettanlage Sanitär- und Elektrotermin koordiniert?
  • [ ] Rechnungen aufbewahrt – für die Kasse, die Steuererklärung (§ 35a EStG) und die Gewährleistung?

Fazit

Ein Dusch-WC ist für viele ältere Menschen und pflegende Angehörige kein Luxus, sondern ein Stück tägliche Selbstständigkeit und Hygiene. Der Aufsatz lässt sich schon ab einigen hundert Euro nachrüsten und in Mietwohnungen mitnehmen; die Komplettanlage ist die dauerhafte Lösung fürs eigene Bad. Vor dem Kauf steht die Frage der Finanzierung: Bei anerkanntem Pflegegrad führt der Weg über die Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis 4.180 €[3]), bei medizinischer Notwendigkeit über die Krankenkasse als Hilfsmittel (§ 33 SGB V)[2] – in beiden Fällen gilt: erst beantragen, dann kaufen. Lassen Sie sich von Sanitätshaus, Pflegeberatung oder Sozialverband helfen, prüfen Sie Anschlüsse und Kompatibilität frühzeitig – dann wird aus der Idee schnell ein Gerät, das den Alltag spürbar erleichtert.

Quellen

  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 40 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (Produktgruppe 33.40.05, Dusch-WC-Aufsätze): https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de
  • kargl-haustechnik.de, „Was kostet ein Dusch-WC / eine Duschtoilette?": https://kargl-haustechnik.de/bad/kosten-dusch-wc/
  • badwerkstatt.com, „Dusch-WC – lohnt sich das wirklich?" (Kostenrahmen, Betriebskosten): https://badwerkstatt.com/neuigkeiten/dusch-wc-lohnt-sich-das-wirklich/
  • altersgerecht-modernisieren.de, „Dusch-WC Kostenübernahme: Krankenkasse oder Pflegekasse": https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/dusch-wc-kassen/
  • calmwaters.de, „Hilfsmittel Dusch-WC: So zahlt die Krankenkasse" (Hilfsmittelnummern, Antragsweg): https://www.calmwaters.de/ratgeber/dusch-wc-als-hilfsmittel
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B (31.07.2026) und Kredit 159: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

Stand: September 2026. Preise und Zuschüsse sind Richtwerte; die Kostenübernahme entscheidet sich im Einzelfall. Für Ihre Situation zählen der Kassenbescheid und das Angebot der Fachfirma.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zur Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 33 EStG (außergewöhnliche Belastung, nur in Ausnahmefällen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

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