Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Dietzenbach: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Dietzenbach: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Dietzenbach: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Dietzenbach ist mit rund 34.800 Einwohnern (2022: 34.787) die Kreisstadt des Landkreises Offenbach und liegt zwölf Kilometer von Frankfurt und zehn Kilometer von Offenbach entfernt – mitten im Rhein-Main-Gebiet. Seit Ende 2003 verbindet die S-Bahn-Linie S2 die Stadt mit Frankfurt, die Kreisverwaltung hat hier seit 2002 ihren Sitz. Viele Dietzenbacher Familien kennen die Situation: Die Eltern wohnen noch in der Wohnung oder im Haus, in dem sie seit Jahrzehnten leben – oft in einem der Mehrfamilienhäuser, die ab den 1960er-Jahren in großer Zahl entstanden –, und das Bad mit Wanne wird zur Hürde. Der Einstieg über den Wannenrand ist eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt, und nach einem Sturz ist der Wunsch nach einer Dusche fast immer da. Die gute Nachricht: Genau für diesen Umbau gibt es den Zuschuss der Pflegekasse – bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI, und bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt sogar bis zu 16.720 €[1]. Weil dieser Zuschuss die mit Abstand wichtigste Finanzierungshilfe für Dietzenbacher Haushalte ist, steht er in diesem Ratgeber an erster Stelle: mit Voraussetzungen, Ablauf und den häufigsten Fehlern. Danach folgen die Besonderheiten der Dietzenbacher Wohnlagen und die Kostenfrage.

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Der Pflegekasse-Zuschuss: Wer ihn bekommt und wie er funktioniert

Der Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ ist bundesweit einheitlich – auch in Dietzenbach gilt: Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, kann bei seiner Pflegekasse bis zu 4.180 € für den Umbau des Bades beantragen. Der Badumbau von der Wanne zur Dusche ist der klassische Anwendungsfall, gefördert werden aber auch andere Maßnahmen, die das Wohnen erleichtern – von Haltegriffen über den schwellenlosen Zugang bis zur Türverbreiterung. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €[1].

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Pflegegrad 1–5: Entscheidend ist der Pflegegrad, nicht die Frage, ob bereits Pflegeleistungen bezogen werden. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt den Antrag bei der Pflegekasse – die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist kostenlos.
  • Antrag vor Baubeginn: Der Antrag muss vor dem Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegekasse eingegangen sein. Wer zuerst baut und dann fragt, erhält keinen Zuschuss – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Unterlagen: In der Regel verlangt die Pflegekasse den Nachweis des Pflegegrads, einen Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit – der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Planung.
  • Eigenanteil bleibt: Der Zuschuss deckt in den meisten Fällen nicht die vollen Kosten, sondern reduziert den Eigenanteil. Eine Kombination mit anderen Förderwegen ist möglich, muss aber vorher geklärt werden.

Für Angehörige ein wichtiger Hinweis: Die Krankenkasse (nicht Pflegekasse) zahlt für den Badumbau selbst in der Regel nichts – sie kommt nach § 33 SGB V nur für Hilfsmittel wie Duschhocker oder Badewannenlifter in Betracht – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht; die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung)[2]. Der große Zuschuss für den baulichen Umbau kommt immer von der Pflegekasse.

Zusätzlich: WIBank-Zuschuss und KfW in Dietzenbach

  • WIBank (Land Hessen): Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum in Dietzenbach können zusätzlich den Kostenzuschuss für den behindertengerechten Umbau beantragen – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für den Umbau des Bades maximal 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit[3]. Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises Offenbach und muss vor jeder Auftragsvergabe gestellt werden. Lassen Sie sich vorher bestätigen, wie sich Pflegekassen- und WIBank-Zuschuss in Ihrem Fall zueinander verhalten, denn Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten können angerechnet werden.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Wiederaufnahme frühestens 2027; Stand: September 2026)[4]. Der zinsgünstige Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit)[5] läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad nutzbar – Antrag über die Hausbank.
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind nach § 35a EStG absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[6] – den Lohnanteil separat ausweisen lassen.

Dietzenbachs Wohnlagen: Wo der Zuschuss am häufigsten greift

Dietzenbach wuchs in wenigen Jahrzehnten vom Dorf zur Stadt: Lebten 1961 noch rund 6.300 Menschen im Ort, waren es 1970 bereits über 12.000 und 1983 rund 25.500 – ausgelöst durch die Errichtung großer Wohnsiedlungen ab den 1960er-Jahren. 1970 erhielt Dietzenbach die Stadtrechte. Bis heute prägen diese Jahrzehnte die Bausubstanz:

  • Kernstadt mit Großwohnsiedlungen: Die mehrgeschossigen Wohnbauten der 1960er- und 1970er-Jahre rund um die Kernstadt sind typisch für Dietzenbach. Viele Bewohnerinnen und Bewohner sind hier alt geworden – die Bäder stammen aus der Bauzeit, haben oft eine Wanne und wenig Bewegungsfläche. Genau in diesen Wohnungen entfaltet der Pflegekassen-Zuschuss seine größte Wirkung: Der Umbau zur bodengleichen Dusche (bei geringer Aufbauhöhe als flache Tasse) hält den Menschen den Umzug in eine Einrichtung oder zu den Kindern erspart. Wer zur Miete wohnt, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[7].
  • Steinberg: Der Stadtteil im Norden beherbergt Teile des Gewerbegebiets Nord, mehrere Schulen und mit dem Seniorenzentrum Siedlerstraße eine zentrale Einrichtung der Altenhilfe. Die Wohngebiete rund um Steinberg sind ein Mix aus Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern – für Letztere gilt: ausreichend Bodenaufbau, die bodengleiche Dusche ist meist unkompliziert machbar.
  • Wingertsberg: Das Wohngebiet am Hang gegenüber der alten Ortslage bietet von seinem Aussichtsturm (errichtet zum Hessentag 2001) einen Blick bis Frankfurt. Die Hanglage ist beim Umbau vor allem für die Logistik relevant – steile Zufahrten sollten Sie beim Vor-Ort-Termin ansprechen. In den Häusern aus den 1970er- bis 1990er-Jahren sind die Bäder seriell geschnitten und gut umbaubar.
  • Hexenberg: Der Stadtteil ist nach der höchsten Erhebung im Landkreis Offenbach benannt und besteht überwiegend aus niedrigen Ein- und Mehrfamilienhäusern mit kleineren Geschäften in der Mitte. Hier wohnen viele Familien – für die Elterngeneration im selben Haus oder in der Nachbarschaft ist der Badumbau mit Zuschuss oft der erste Schritt, damit Wohnen im Bestand weitergeht.
  • Kreisstadt-Faktor: Als Sitz der Kreisverwaltung und mit S-Bahn-Anschluss ist Dietzenbach auch für berufstätige Angehörige gut erreichbar, die den Umbau für die Eltern organisieren – die Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte im Kreis Offenbach beraten kostenlos zu barrierearmem Wohnen.

Was der Badumbau in Dietzenbach kostet

Die Spannen sind Richtwerte aus der Praxis; das verbindliche Angebot kommt nach dem Vor-Ort-Termin.

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Flache Duschtasse (ca. 3–4 cm Aufbauhöhe)ca. 3.500–6.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche mit Duschrinneca. 5.000–8.000 €
Zusatzarbeiten (Elektrik, Heizkörper, Fliesen, Tür)ca. +1.000–4.000 €
Typischer Gesamtaufwand im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Ein Rechenbeispiel als Orientierung: In einer Eigentumswohnung in einem Dietzenbacher Mehrfamilienhaus aus den 1970er-Jahren wird die Wanne durch eine Dusche mit flacher Tasse und Wandpaneelen ersetzt – rund 5.000 € inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[1]; als Eigentümer kann zusätzlich der WIBank-Zuschuss beantragt werden. Es bleiben in diesem Beispiel rund 820 € Eigenanteil vor Steuervorteil. Die tatsächlichen Zahlen hängen von Angebot, Pflegegrad und Bewilligung ab – die Rechnung ist eine Orientierung, keine Zusage.

Typische Ausgangslagen in Dietzenbach: Was den Umbau erschwert oder erleichtert

Wohnung in einer Großwohnsiedlung der 1960er/70er: Die mehrgeschossigen Häuser der Kernstadt haben oft kompakte Bäder mit Wanne und geringer Aufbauhöhe. Zwei Punkte sind hier besonders zu klären: Erstens der Weg für Material und Abbruch – wer in den oberen Etagen wohnt, sollte Demontage und Entsorgung über Treppe oder Aufzug im Angebot beziffert haben. Zweitens die Leitungsführung: Liegt der Anschlussstrang weit vom Bad entfernt, kann der neue Duschablauf die preiswerte flache Tasse nahelegen. Der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €)[1] gilt auch hier – viele Anträge aus Dietzenbach betreffen genau diese Wohnungen, weil die Bewohner oft seit Jahrzehnten im Haus leben.

Eigentumswohnung: Dietzenbach hat einen großen Bestand an Eigentumswohnungen. Greift der Umbau nur in die eigene Wohnung ein (Boden, Fliesen, Armaturen), entscheidet die Eigentümergemeinschaft nicht mit. Werden jedoch gemeinschaftliche Leitungsstränge angefasst oder die Decke durchbrochen, ist je nach Teilungserklärung ein Beschluss der Gemeinschaft nötig – klären Sie das vor der Angebotsvergabe, sonst steht die Baustelle still. Verwalter und Hausverwaltung wissen, welche Unterlagen (Pläne, Angebot, Statik) die Gemeinschaft für ihre Entscheidung braucht.

Einfamilienhaus am Wingertsberg oder im Hexenberg: In den Hang- und Randlagen sind die Bäder meist größzügiger und der Bodenaufbau trägt die bodengleiche Dusche ohne Kompromisse. Die Hanglage am Wingertsberg ist für die Baustellenlogistik relevant – enge Zufahrten und Stellplatzfragen gehören in die Terminabsprache. Als Eigentümer können Sie hier neben der Pflegekasse den WIBank-Zuschuss über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises Offenbach beantragen; die Kombination sollten Sie vor dem Antrag schriftlich bestätigen lassen.

Die richtige Reihenfolge: So sichern Sie den Zuschuss

  1. Pflegegrad klären: Liegt kein Pflegegrad vor, Antrag bei der Pflegekasse stellen und Begutachtung abwarten.
  2. Angebote einholen: Zwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot – inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534.
  3. Förderantrag stellen: Pflegekassen-Antrag mit Kostenvoranschlag einreichen – vor Baubeginn; als Eigentümer parallel den WIBank-Antrag über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises Offenbach prüfen.
  4. Bewilligung abwarten: Erst wenn die Zusage vorliegt, den Auftrag vergeben.
  5. Umbau durchführen: Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage.
  6. Belege einreichen: Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen; Rechnungsunterlagen für § 35a EStG aufbewahren.

Die meistgestellten Fragen

Wie beantrage ich den Pflegekasse-Zuschuss in Dietzenbach?

Schreiben Sie Ihre Pflegekasse an (nicht die Stadt oder den Kreis) und reichen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit dem Kostenvoranschlag der Fachfirma ein – vor Baubeginn. Sie benötigen einen Pflegegrad 1–5; ist keiner vorhanden, stellen Sie zuerst den Antrag auf Pflegegrad bei derselben Stelle.

Brauche ich einen Pflegegrad, um Geld für den Badumbau zu bekommen?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleibt als Zuschussweg in Hessen der WIBank-Kostenzuschuss für Eigentümer mit Behinderung; Kreditnehmer nutzen den KfW-Kredit 159[5]. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[4].

Was genau prüft die Pflegekasse?

Ob der Umbau geeignet ist, die häusliche Pflege zu erleichtern oder ein selbstständigeres Wohnen zu ermöglichen – der Wannenumbau zur Dusche erfüllt das in der Regel. Geprüft werden Pflegegrad, Kostenvoranschlag und nach Abschluss die Rechnungen. Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen.

Ist der Zuschuss in Dietzenbach anders als anderswo?

Nein, der Pflegekassen-Zuschuss ist bundesweit gesetzlich geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis zu 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Örtlich unterschiedlich sind nur die zusätzlichen Angebote – in Hessen etwa der WIBank-Zuschuss über den Kreis Offenbach.

Kann ich als Mieter in Dietzenbach den Zuschuss nutzen?

Ja. Sie benötigen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[7] verlangen. Klären Sie vorher, ob und wie ein Rückbau bei Auszug vereinbart wird.

Zahlt die Krankenkasse etwas zum Badumbau?

In der Regel nicht: Die Krankenkasse übernimmt nach § 33 SGB V nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Badewannenlifter – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht; die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung)[2]. Den Zuschuss für den baulichen Umbau zahlt die Pflegekasse – und nur bei Antrag vor Baubeginn.

Was kostet der Badumbau in einer Dietzenbacher Wohnung?

Im Standardfall ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung; Systemlösungen beginnen bei ca. 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen können 8.000 € erreichen. Mit Pflegegrad bleiben nach dem Zuschuss meist nur wenige tausend Euro Eigenanteil.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts – der Antrag gehört an den Anfang.

Fazit

Der Pflegekasse-Zuschuss macht den Badumbau in Dietzenbach für viele Haushalte erst bezahlbar: bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 €[1] – plus, für Eigentümer, der WIBank-Kostenzuschuss über den Kreis Offenbach. Voraussetzung ist die richtige Reihenfolge: erst Pflegegrad und Förderantrag, dann der Auftrag. Wer das einhält, kann in der Dietzenbacher Großwohnsiedlung, am Wingertsberg oder im Hexenberg sicher weiter wohnen – statt umziehen zu müssen.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • Stadt Dietzenbach – Wikipedia (Einwohnerentwicklung, Stadtteile, S2, Kreisstadt): https://de.wikipedia.org/wiki/Dietzenbach

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Richtwerte ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 €, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. WIBank Hessen, Kostenzuschuss zum behindertengerechten Umbau von Wohneigentum (bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung: 20 % des Lohnanteils, maximal 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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