Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Bad Honnef: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Bad Honnef: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Bad Honnef: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Bad Honnef liegt am rechten Rheinufer, dort, wo das Siebengebirge den Rhein begleitet: Die Stadt im Rhein-Sieg-Kreis mit knapp 25.000 Einwohnern erstreckt sich von der schmalen Tallage am Fluss – rund 53 Meter über dem Meer – bis auf die Höhen des Stadtbezirks Aegidienberg, dessen Ortschaften auf der Asbacher Hochfläche im Westerwald liegen und dessen höchster Punkt, die Löwenburg-Ruine, auf 455 Meter kommt. Seit der Kurzeit mit ihrer Mineralquelle, der „Drachenquelle“, und dem 1960 verliehenen Bad-Titel gilt die Stadt mit ihrem milden Klima, das ihr den Beinamen „Rheinisches Nizza“ eingebracht hat, als ein Ort, an dem Menschen gern alt werden – in Rhöndorf, wo Konrad Adenauer bis zu seinem Tod wohnte, in Selhof, in den Lagen über der Stadt oder in den Dörfern Aegidienbergs. Wer hier im eigenen Haus bleibt, stellt sich früher oder später die Frage nach dem Bad: Wenn der Einstieg in die Wanne nicht mehr sicher gelingt, ist der Umbau zur Dusche die häufigste Lösung – und die Pflegekasse beteiligt sich daran mit bis zu 4.180 €[1]. Dieser Ratgeber erklärt, wer den Zuschuss bekommt, welche Arbeiten gefördert werden und wie der Antrag in Bad Honnef richtig läuft.

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Der Zuschuss der Pflegekasse: 4.180 € für den Badumbau in Bad Honnef

Der zentrale Baustein der Finanzierung ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Er gilt bundesweit – auch in Bad Honnef und im gesamten Rhein-Sieg-Kreis. Die Pflegekasse beteiligt sich damit an Umbauten, die das Wohnumfeld pflegegerechter machen; der Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche oder leichter zugängliche Dusche gehört zu den klassisch geförderten Maßnahmen. Die wichtigsten Regeln:

  • Höhe: bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftigem Menschen. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt – etwa ein Ehepaar mit Pflegegrad –, sind bis zu 16.720 €[1] möglich.
  • Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Entscheidend ist der Pflegegrad der Person, für die umgebaut wird – nicht ihr Alter und nicht die Frage, ob sie im Haus wohnt oder regelmäßig zu Besuch ist.
  • Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und umbaut, verliert den Anspruch – der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Ablauf: Sie reichen einen Kostenvoranschlag des Fachbetriebs ein, die Pflegekasse prüft und sagt zu. Nach dem Umbau zahlen Sie die Rechnung, reichen die Belege ein, und der Zuschuss wird ausgezahlt.
  • Beratung: Kostenlos und unabhängig beraten die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Pflegekasse sowie der Pflegestützpunkt im Rhein-Sieg-Kreis. Auch in Bad Honnef gibt es Anlaufstellen der Alten- und Wohnberatung – ein Anruf genügt, um zu klären, welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber bemerkt, dass Mutter oder Vater im Alltag Hilfe braucht – beim Waschen, Anziehen, bei der Körperpflege –, sollte nicht zögern: Der Pflegegrad wird auf Antrag bei der Pflegekasse festgestellt, ein Gutachter kommt nach Hause. Schon Pflegegrad 1 eröffnet den Zuschuss für den Badumbau. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zu allen Anträgen finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Welche Arbeiten die Pflegekasse fördert

Gefördert werden Maßnahmen, die Pflege im eigenen Wohnumfeld ermöglichen oder erleichtern. Im Bad sind das typischerweise:

  • Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche oder eine Dusche mit niedrigem Einstieg,
  • Demontage und Entsorgung der alten Wanne,
  • die im Rahmen des Umbaus nötigen Anpassungen von Abfluss, Zulauf und Bodenaufbau,
  • bei Bedarf Haltegriffe, Stützklappgriffe oder eine Duschklappsitz-Lösung.

Die Pflegekasse entscheidet anhand des Einzelfalls, welche Positionen des Kostenvoranschlags anerkannt werden. Lassen Sie sich das Angebot deshalb so aufschlüsseln, dass die wohnumfeldverbessernde Maßnahme klar erkennbar ist – ein pauschaler Posten „Badmodernisierung“ ist nicht förderfähig. Das gilt in Bad Honnef genauso wie überall sonst, ob das Bad in einer Wohnung in der Innenstadt, in einem Haus in Rhöndorf oder in einem der Dörfer Aegidienbergs liegt.

Zuschuss, Kredit und Steuer kombinieren: Die Fördermittel im Überblick

Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich grundsätzlich mit weiteren Bausteinen kombinieren. Die Übersicht für Bad Honnef – wie überall in Nordrhein-Westfalen:

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €[1]Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
KfW 455-B – Barrierereduzierung (über die NRW.BANK gelistet)Zuschuss10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €[2]Antrag über die KfW; seit 31.07.2026 gestoppt, keine neuen Anträge[3]
KfW 455-B – Standard „Altersgerechtes Haus“ (über die NRW.BANK gelistet)Zuschuss12,5 %, max. 6.250 €[2]kompletter Umbau nach Standard, Sachverständiger
NRW.BANK „Altersgerecht Umbauen“ bzw. KfW 159Kreditmax. 50.000 €[4] je Wohneinheitüber die Hausbank, auch ohne Pflegegrad
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[5]Lohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (Mittel ausgeschöpft – neue Anträge werden nicht angenommen, Stand: September 2026). Die NRW.BANK listet das KfW-Programm in ihrer Förderübersicht (Förderprodukt 15730); der Antrag läuft über die KfW. Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“[4] läuft dagegen weiter und steht auch Menschen ohne Pflegegrad offen.

Die Kombinationsregel ist einfach: Erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Beachten Sie, dass bei den Zuschüssen in bestimmten Fällen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5] ausgeschlossen ist – das klären Sie vor der Antragstellung. Die Krankenkasse zahlt übrigens keine Badumbauten; sie finanziert nur Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V[6].

Rechenbeispiele für einen Badumbau in Bad Honnef

Zwei Beispielrechnungen als Richtwerte, jeweils mit dem Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 €:

Beispiel 1 – Systemlösung in einer Mietwohnung in Selhof: Angebot 4.300 € inklusive Demontage, Entsorgung und flacher Duschtasse mit Wandpaneelen. Nach dem Zuschuss bleiben rund 120 € Eigenanteil. Zusätzlich lässt sich der Lohnanteil nach § 35a EStG[5] zu 20 Prozent absetzen.

Beispiel 2 – geflieste bodengleiche Dusche in einem Einfamilienhaus in Aegidienberg: Angebot 7.200 € inklusive Bodenaufbau und Abdichtung. Nach dem Zuschuss bleiben rund 3.020 €. Wird zusätzlich der KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung bewilligt (sofern das seit dem 31.07.2026 gestoppte Programm[3] wieder Mittel hat), sinkt der Eigenanteil weiter; alternativ deckt der zinsgünstige Kredit den Rest.

Die Höhe der Rechnung hängt im Einzelfall von Raumgröße, Untergrund und Nebenarbeiten ab. Als Anhaltspunkt gelten auch in Bad Honnef die üblichen Bandbreiten von 3.000–5.000 € für Systemlösungen und 5.000–8.000 € für geflieste bodengleiche Duschen (Richtwerte, vgl. pflege.de). Hang- und Höhenlagen können den Aufwand für Leitungen und Entsorgung leicht erhöhen.

Zwischen Rhein und Aegidienberg: Die Bausubstanz in Bad Honnef

Die Tallage: Stadtmitte, Selhof und Rhöndorf. Die Tallage zwischen dem Rhein und den Hängen des Siebengebirges ist dicht besiedelt und städtebaulich vielfältig: Altbauten aus der Kurzeit, Wohnhäuser der Nachkriegszeit und ruhige Villenstraßen wechseln einander ab. Rhöndorf, das sich am Fuß des Drachenfelsens hinzieht, ist als Wohnsitz Konrad Adenauers bekannt geworden – das Konrad-Adenauer-Haus zieht bis heute Besucher an. In den älteren Häusern der Tallage sind die Bäder oft spät und beengt eingebaut worden; Holzbalkendecken und verwinkelte Grundrisse sind keine Seltenheit. Dazu kommt die Hanglage vieler Grundstücke: Bäder über Keller- oder Souterrainräumen erlauben meist den Estrichaufbau, während in Häusern mit Holzdecken Duschelement oder flache Duschtasse die robuste Wahl sind. Wer in der Tallage zur Miete wohnt – der Anteil an Mietwohnungen ist hier spürbar –, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[7] ein Anspruch auf die Erlaubnis.

Der Stadtbezirk Aegidienberg. Seit 1969 gehört die ehemals selbstständige Gemeinde Aegidienberg zu Bad Honnef – abgetrennt vom Tal durch das Siebengebirge und rund 200 Meter höher gelegen, mit eigenem Bürgerbüro und Bezirksausschuss. Die 13 Ortschaften des Bezirks – vom Kirchdorf Aegidienberg über Hövel, Rottbitze, Wülscheid, Brüngsberg, Himberg und Orscheid bis zu den kleineren Weilern – verteilen sich auf die Anhöhen der Asbacher Hochfläche. In Aegidienberg dominieren Einfamilienhäuser und Hofstellen; die Temperaturen liegen hier im Schnitt etwa zwei Grad unter denen der Tallage, der Winter ist strenger. Für den Badumbau gelten dieselben Regeln wie im Tal, mit zwei Besonderheiten: Die Häuser sind häufiger im Eigentum, sodass Umbauten ohne Vermieterfragen geplant werden können – und die Wege für Handwerker und Material sind länger, was Angebote gelegentlich um Kleinbeträge verteuert. Ein Festpreis, der An- und Abfahrt einschließt, nimmt dieser Überraschung die Spitze.

Wohnen im Alter in Bad Honnef. Bad Honnef ist ein Mittelzentrum mit voller Versorgung und Sitz mehrerer überregionaler Organisationen; die Kaufkraft der Einwohner liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt – Erhebungen führten Bad Honnef als kaufkraftstärkste Kommune des Rhein-Sieg-Kreises. Viele Menschen ziehen hierher, um im Alter am Rhein oder auf den Höhen zu leben – und genau dann wird der Badumbau zur entscheidenden Weiche: Wer die Dusche nicht mehr sicher betreten kann, dem droht der Umzug in eine barrierearme Wohnung mit Kosten, die ein Vielfaches des Umbaus betragen.

Der Ablauf in der Praxis

  1. Angebote einholen: zwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot vergleichen – aus Bad Honnef, Königswinter, Bonn oder dem Umland. Die Angebote sollten Demontage, Entsorgung und Abdichtung enthalten.
  2. Pflegegrad klären: Liegt keiner vor, Antrag bei der Pflegekasse stellen – der Gutachter kommt nach Hause. Die Entscheidung dauert in der Regel einige Wochen.
  3. Kostenvoranschlag einreichen: bei der Pflegekasse den Antrag auf Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] stellen – vor dem Baubeginn.
  4. Zusage abwarten: erst nach der schriftlichen Zusage beauftragen. Parallel lassen sich der NRW.BANK-Kredit (über die Hausbank) oder der KfW-Zuschuss 455-B (Antrag über die KfW) prüfen.
  5. Umbau: Systemlösung ca. ein Tag, geflieste Dusche mehrere Tage inklusive Trocknungszeiten.
  6. Belege einreichen: Rechnung einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt; Rechnungen für die Steuererklärung aufbewahren.

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Dusche sind in Bad Honnef realistisch acht bis zwölf Wochen einzuplanen. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschuss – das gilt es unbedingt zu vermeiden.

Checkliste: Förderung richtig beantragen

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Kostenvoranschlag so aufschlüsseln lassen, dass die Umbaumaßnahme erkennbar ist
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B: seit dem 31.07.2026 gestoppt[3], keine neuen Anträge (Stand: September 2026); bei Bedarf NRW.BANK-Kredit über die Hausbank beantragen
  • [ ] Bei Miete: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (bei Pflegebedürftigkeit Anspruch nach § 554 BGB[7])
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG[5])
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Häufig gestellte Fragen

Unsere Mutter wohnt zur Miete in Bad Honnef. Bekommt sie den Zuschuss trotzdem?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] ist nicht an Eigentum gebunden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[7] ein Anspruch auf die Erlaubnis. Klären Sie mit dem Vermieter auch die Rückbaufrage.

Wir wohnen in Rhöndorf in einem Haus mit Holzbalkendecke – ist die geflieste bodengleiche Dusche überhaupt möglich?

Das hängt von der Deckenkonstruktion ab, und das klärt nur der Vor-Ort-Termin. Bei Holzbalkendecken sind Duschelement oder flache Duschtasse die sicheren Wege; beides ergibt eine stufenlos erreichbare Dusche und wird von der Pflegekasse grundsätzlich mitgefördert, wenn die Maßnahme im Kostenvoranschlag klar beschrieben ist.

Gilt in Aegidienberg dieselbe Fördersumme wie in der Tallage?

Ja – die Höhe des Zuschusses ist bundesweit einheitlich und hängt nicht vom Ortsteil ab. Achten Sie in Aegidienberg nur darauf, dass An- und Abfahrt des Betriebs im Festpreis enthalten sind, denn die Wege auf die Hochfläche sind länger als in der Stadt.

Wie kommen wir an einen Pflegegrad, wenn noch keiner vorliegt?

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse; ein Gutachter kommt nach Hause und prüft die Selbstständigkeit im Alltag. Schon Pflegegrad 1 eröffnet den Zuschuss für den Badumbau. Rechnen Sie für die Entscheidung einige Wochen ein – der Antrag gehört deshalb an den Anfang der Planung.

Lässt sich der Zuschuss mit einem Kredit verbinden?

Ja. Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich mit dem zinsgünstigen Kredit der NRW.BANK oder der KfW kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Zusagen einholen, dann beauftragen. Beachten Sie, dass bei den Zuschussprogrammen in bestimmten Fällen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5] ausgeschlossen ist.

Ist bei der Krankenkasse Geld für den Badumbau zu holen?

In der Regel nicht: Die Krankenkasse finanziert nur Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V[6], etwa Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen. Für den Badumbau ist die Pflegekasse mit dem Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] zuständig.

An wen kann ich mich in Bad Honnef wenden, wenn ich unsicher bin, was gefördert wird?

An die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, den Pflegestützpunkt im Rhein-Sieg-Kreis oder die örtlichen Beratungsangebote der Stadt Bad Honnef. Ein Termin vor der Angebotseinholung lohnt sich – er klärt, welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind.

Wie viel Vorlaufzeit muss ich für die Zusage der Pflegekasse einplanen?

In der Regel einige Wochen für die Zusage; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts – in Bad Honnef sind vom ersten Angebot bis zur fertigen Dusche realistisch acht bis zwölf Wochen anzusetzen.

Fazit

Bad Honnef ist eine Stadt, in der das Älterwerden am Rhein oder auf den Höhen des Westerwalds gelingen kann – wenn das eigene Bad mitspielt. Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[1] – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 € – macht den Umbau der Wanne zur Dusche für viele Familien deutlich günstiger als erwartet. Der Schlüssel liegt in der Reihenfolge: Pflegegrad klären, Kostenvoranschlag einreichen, Zusage abwarten, dann beauftragen. Wer zusätzlich NRW.BANK-Kredit oder KfW-Zuschuss 455-B prüft und den Lohnanteil steuerlich geltend macht, senkt den Eigenanteil weiter. So bleibt das eigene Zuhause – ob in der Innenstadt, in Rhöndorf, in Selhof oder in einem der Dörfer Aegidienbergs – auch im Alter ein sicherer Ort.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit (max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • Stadt Bad Honnef (Stadtporträt, Stadtbezirke und Ortsteile): https://www.bad-honnef.de
  • Pflegestützpunkt Rhein-Sieg-Kreis: https://www.rhein-sieg-kreis.de
  • Wikipedia, Bad Honnef: https://de.wikipedia.org/wiki/Bad_Honnef
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrichtwerte): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Kostenangaben sind Richtwerte, Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Pflegebedürftigem, bis 16.720 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW-Zuschuss 455-B (10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €; Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 %, max. 6.250 €); von der NRW.BANK in ihrer Förderübersicht gelistet (Förderprodukt 15730): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  3. KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/; NRW.BANK-Kredit „Altersgerecht Umbauen“: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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